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Published by A C E print & packaging, 2022-05-04 10:22:20

Lehrunterlagen für Rettungsschwimmer

Lehrunterlagen für Rettungsschwimmer

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Abbildung 29 – Er stützt sich mit der freien Hand hinten ab und geht in den
Grätschsitz [Foto Gerald Innerwinkler]

Die zwischen den Oberschenkeln durchgestreckte Hand wird
herausgezogen und ergreift die nähere (rechte) Hand des
Verunglückten am Handgelenk, und der Retter lässt nun den
Verunglückten langsam hinten über den Rücken in die
Rückenlage abgleiten. Die linke Hand des Retters hält den
Nacken und damit den Kopf nahe am eigenen Körper. Damit
kann der Retter den Kopf des Verunglückten vorsichtig am
Boden ablegen.

Abbildung 30 - Mit seiner linken Hand fixiert der Retter den Nacken des Opfers,
mit der rechten fixiert er das Handgelenk [Foto Gerald Innerwinkler]

Skriptum für die Rettungsschwimmerausbildung in der ÖWR

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Abbildung 31 - Der Retter lässt das Opfer langsam zum Boden gleiten und legt
zum Schluss dessen Kopf ab [Foto Gerald Innerwinkler]

Sicherheitshinweise für die Ausbildung
Bei diesem Griff ist ganz besonders darauf zu achten, dass das
Opfer leichter als der Retter ist.
Bevor der Retter beginnt, die Stufen hinaufzusteigen, geht ein
Helfer hinter dem Retter und sichert das Opfer (Hände an den
Schultern des Opfers). Beim Absetzen sichert der Helfer
weiterhin das Opfer und bleibt laufend hinter ihm.

6 Bergung mit Hilfsmitteln

Um eine möglichst schonende Bergung durchzuführen, sollten
Hilfsmittel wie Spineboards, Schaufeltragen, Tragetücher,
Krankentragen o.ä. zur Bergung aus dem Wasser eingesetzt
werden. Hierbei ist eine spezielle Schulung der Retter sinnvoll.
6.1 Spineboard
Spineboards (auch Longboard, Backboard oder „Wirbelsäulen-
brett“ genannt) sind meist schwimmfähig und erleichtern damit
die Anwendung im Wasser. Der Verunglückte wird darauf bereits
im Wasser fixiert und kann damit aus dem Wasser gehoben
werden. Hier sind kurz die unterschiedlichen Typen von
Spineboards angeführt, die Details (Vergurtung, Anwendung
usw.) werden jedoch nur für das „normale Spineboard“
beschrieben.

Skriptum für die Rettungsschwimmerausbildung in der ÖWR

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Typen von Spineboards, Zubehör
Ein normales Spineboard ist ca. 1,80 m lang und 40-50 cm breit.
Einige Modelle sind röntgendurchlässig (auch MRI-tauglich), die
meisten schwimmfähig.
Es gibt auch klappbare Spineboards, die jedoch nur durch das
Gewicht des Verunglückten fixiert werden und damit zur
Bergung aus dem Wasser (Ziehen über eine Kante) nicht
geeignet sind.
Der „Combi-Carrier“ ist eine Mischung zwischen einem
Spineboard (schwimmfähig) und einer Schaufeltrage (in der
Längsachse teilbar). Der Nachteil ist auch hier, dass ein Ziehen
über eine Kante durch die Spalte in der Mitte nur eingeschränkt
möglich ist.
Das Miller-Board ermöglicht eine sehr gute Fixierung des
Verunglückten und ist etwas kürzer als die normalen
Spineboards. Es ist aber auch deutlich teurer.
Vergurtung
Grob kann man zwei Vergurtungssysteme für Spineboards
unterscheiden.
Die einfache Vergurtung besteht aus Bändern, die meist mit
Klick-Verschlüssen geschlossen werden. Dabei werden die
Bänder in der gewünschten Höhe am Brett fixiert und mit dem
gegenüberliegenden Band verbunden. Im Wasser sind diese
Gurte leicht anzulegen (mindestens drei Gurte sind notwendig).
Die sogenannte Spider-Vergurtung hat einen Mittelgurt (wird auf
den Verunglückten gelegt) und über diesen laufende
Seitengurte, die mit Klettbändern geschlossen werden. Das
Anbringen der Vergurtung im Wasser – allenfalls noch
schwimmend zur Bergung ins Boot – ist sehr aufwändig. Dafür
bietet die Spider-Vergurtung aber einen wesentlich besseren
Halt als eine einfache Vergurtung.

Skriptum für die Rettungsschwimmerausbildung in der ÖWR

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Abbildung 32 - Spineboard mit Kopffixierung und Spider-Vergurtung [Foto
Ludwig Schedl]

Kopf-Fixierung
Zum Spineboard gibt es spezielle Sets zur Kopffixierung. Diese
gestatten in Kombination mit einer HWS-Stabilisierung (z.B.
Stifneck) eine ideale Lagerung und Sicherung des Patienten.
Anwendung eines Spineboards zur Bergung aus dem Wasser
Wenn möglich wird der Verunglückte erst im seichten Wasser,
wo die Retter bereits stehen können, auf das Spineboard
gebracht. Dazu sollten mindestens drei Retter mithelfen.
Bei Verdacht einer Verletzung der Halswirbelsäule (HWS) wird,
wenn vorhanden und die Retter entsprechend ausgebildet sind,
eine Fixierung der HWS z.B. mittels Stifnecks. Dies kann schon
vor der Lagerung auf dem Spineboard erfolgen. Ein Retter kann
aber auch die Halswirbelsäule stabilisieren, bis der Verunglückte
Skriptum für die Rettungsschwimmerausbildung in der ÖWR

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gelagert ist und eine HWS-Immobilisierung und/oder
Kopffixierung angebracht ist. Ist kein Hilfsmittel vorhanden,
muss ein Retter während der Bergung so gut wie möglich (z.B.
Kopf-Arm-Fixierung4) die Kopffixierung sicherstellen.

Zur Vorbereitung werden die Gurte des Spineboards geöffnet
und das Spineboard parallel zum Opfer gebracht. Die auf der
Seite des Opfers befindlichen Gurte werden unter das
Spineboard geschoben. Danach wird das Board unter den
Verunglückten gekippt und der Verunglückte korrekt positioniert.

Einer der Retter bleibt möglichst nahe beim Kopf des
Verunglückten und stellt sicher, dass der Verunglückte mit dem
Gesicht über Wasser bleibt. Im tieferen Gewässer (z.B. bei der
Bergung ins Boot) empfiehlt es sich, dass entweder ein Helfer
vom Boot aus (auf der Heckplattform kniend) den Kopfteil der
Trage hält oder z.B. ein Gurtretter unter das obere Viertel des
Spineboards geschoben wird.

Bei einer einfachen Vergurtung wird der oberste Gurt unter den
Achseln des Verunglückten fixiert, damit der Verunglückte beim
Hochheben des Kopfteils nicht nach unten rutschen kann. Der
zweite Gurt wird in etwa in Höhe der Hüfte angebracht, wobei
die Arme mit fixiert werden müssen (Verletzungsgefahr, wenn
beim Hochziehen über eine Kante die Arme nach unten hängen).
Ein dritter Gurt fixiert die Beine knapp unterhalb der Knie.

Der Patient kann dann mit der Trage leicht aus dem Wasser
getragen werden.

Muss der Verunglückte aus dem Wasser über eine Kante
geborgen werden, sollte auch dies möglichst flach erfolgen. Das
Spineboard wird so weit über die Kante gezogen, bis der
Schwerpunkt oberhalb der Kante liegt. Danach kann das
Spineboard in eine horizontale Position gekippt und vom
Beckenrand weggezogen werden.

6.2 UT2000 - Universaltrage 2000
Diese Korbtrage ist in der Mitte zerlegbar und kann mit
Schwimmkörpern ausgestattet werden. Sie ist auch für
Hubschrauberbergung geprüft und wird daher auch gern bei der
Bergrettung eingesetzt.

4 Dabei werden die Arme über den Kopf gehoben. Der Kopf wird
zwischen den Oberarmen fixiert.

Skriptum für die Rettungsschwimmerausbildung in der ÖWR

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Abbildung 33 - UT2000 zerlegt [Foto ESt Lienz]
Abbildung 34 - UT2000 [Foto ESt Lienz]

Skriptum für die Rettungsschwimmerausbildung in der ÖWR

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Abbildung 35 - UT2000 mit Schwimmkörpern [Foto ESt Lienz]
Abbildung 36 - UT2000 Kopfteil [Foto ESt Lienz]

Skriptum für die Rettungsschwimmerausbildung in der ÖWR

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UT-2000 mit fixen Schwimmkörpern (hier 6 Stück)
(Bild http://www.tyromont.com)

Erfahrungsbericht UT2000 mit Schwimmkörper der Einsatzstelle Lienz

Im Sommer 2010 wurde von unserer Einsatzstelle eine Universaltrage
2000 (UT2000) als neues Einsatzgerät angekauft. Zusätzlich zur Trage
haben wir auch noch 2 Bügel für Steilwandbergungen und die
dazugehörigen Schwimmkörper angekauft. Gesamtkosten ca. 1800
Euro.

Das neue Gerät wurde von uns bei diversen Übungen getestet. Zum
einen wurde eine Steilwandbergung durchgeführt, um die Funktion der
Schutzbügel zu testen. Diese sind absolut notwendig, wenn ein
Verletzter auf der Trage liegt, da sonst die zur Wand befindliche
Körperseite des Verletzten streift.

Ebenfalls wurden die Schwimmkörper getestet. Dazu muss ich sagen,
dass diese fast zu wenig Auftrieb haben, um die Trage im
Fließgewässer über Wasser zu halten. Sie reichen zwar aus, um eine
Person über Wasser zu halten (d.h. die Trage schwimmt mit einer
Person darauf). Nur für den Gebrauch im Fließgewässer sind sie nicht
optimal, da sie einfach zu klein sind. Außerdem sind die
Auftriebskörper ziemlich empfindlich. Einer der gesamt 5
Auftriebskörper ist schon nach kurzer Zeit kaputt gegangen (trotz
Aufpassen). Ebenfalls wurde die UT2000 von uns mittels Tyrolienne
getestet, wo sich das Problem mit den zu kleinen Schwimmkörpern zu
Tage kam.

Mein Fazit: Die UT2000 ist eine optimale Ergänzung in unserer
Einsatzausrüstung. Der Ankauf hat sich auf jeden Fall ausgezahlt. Sie
ist leicht, zerlegbar (und kann somit von 2 Leute wie ein Rucksack
getragen werden) und einfach zu handhaben. Außerdem ist sie geprüft
für den Hubschraubereinsatz. Die Bergrettung und das Bundesheer
verwendet dasselbe Gerät. Die einzigen Schwimmkörper sind ein
Manko. Für stehendes Gewässer ausreichend, für Fließgewässer eher
nicht.

für die Österr. Wasser-Rettung,
Einsatzstelle Lienz/Osttirol
Markus Pflanzl
Ref. Wildwasserwesen, EDV
Schriftführer-Stv.

Für die Nutzung am See – z.B. vom Boot aus – ist die Korbtrage
auch nicht ganz ideal. Die Schwimmkörper (5 Stück) benötigen
relativ viel Platz am Boot; sind alle 5 Schwimmkörper
angebracht, ist es schwierig, den Verunglückten auf die Trage zu
bringen. Bei drei Schwimmkörpern geht es leichter (das Fußende
der Trage kann dann unter Wasser gedrückt werden). Wie beim
Einsatz aller Bergehilfsmittel ist hier ganz besonders darauf zu
achten, dass die Trage gesichert wird, da ein Umkippen der
Trage mit drei Schwimmkörpern relativ leicht erfolgt (leichter
Wellengang) und damit der Verunglückte mit dem Gesicht nach
unten im Wasser liegt - das Umdrehen der Trage mit dem

Skriptum für die Rettungsschwimmerausbildung in der ÖWR

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fixierten Verunglückten ist dann recht schwierig. Für solche
Einsatzbereiche ist das Spineboard eindeutig zu bevorzugen und
auch wesentlich günstiger!
6.3 Jason’s Cradle
Das sogenannte „Jason’s Cradle“ (Marke der Firma Land &
Marine Products) ist zur Bergung von Personen ins Boot gebaut.
Ein Gitter aus Kunststoff wird mit einem Ende im Boot fixiert,
das andere Ende wird ins Wasser gelassen. Beim Hochziehen
knickt es (in der einen Richtung) nicht komplett zusammen
sondern bildet eine Art „Röhre“, die in sich stabil bleibt. In diese
wird der Verunglückte geschoben und dann langsam hochgerollt.
Dadurch bleibt der Verunglückte in einer horizontalen Position,
womit bei starker Unterkühlung ein Bergetod vermieden werden
soll.
Zum Verstauen des Geräts kann es in der entgegengesetzten
Richtung ganz eng zusammengerollt werden.

Jasons’s Cradle (Bild: http://www.jasonscradle.co.uk)

Erfahrungen bisher
Das Bergegerät ist sehr teuer und verbraucht auch in
zusammengerollter Form relativ viel Platz. Es kann auch nicht
auf jedem Boot einfach eingesetzt werden, da es einerseits
fixiert werden muss, andererseits an genau der Stelle aber auch
Platz für die Retter bieten muss.
Die schmäleren Ausführungen (hier im Bild) unterstützen zwar
das Hochziehen in horizontaler Position, der Kopf des Opfers
hängt aber ungeschützt in der Luft.

Erfahrungsbericht der DLRG Bezirk Bremen-Stadt e.V.
Die groben Eckdaten für unser Boot / Jason’s Cradle sind: Bordwandhöhe von ca.
80cm, Breite des Jason’s Cradle vier Gitterteile / ca. 90cm. Befestigt ist das
Jason’ Cradle an zwei in den Boden eingesetzten Ringschrauben.

Skriptum für die Rettungsschwimmerausbildung in der ÖWR

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Zum Glück kann ich dir noch von keinem Einsatz berichten, bei dem wir eine
leblose / bewusstlose Person retten mussten. Auch haben wir in den Jahren
niemanden retten müssen, der so stark unterkühlt war, das wir auf eine
entsprechende waagerechte Position beim Retten / an Bord nehmen, achten
mussten.
Trotzdem bin ich von dem Gerät überzeugt, denn es hat sich in den Übungen
immer wieder gezeigt, dass wir für den Einsatzfall das richtige Gerät vorhalten.
Wenn wir mit unseren Besatzungen geübt haben, und dabei auch jüngere
Kameradinnen mit eingesetzt haben, dann konnten auch diese mit diesem Gerät
eine erwachsene Person an Bord holen. Hierbei zeigte sich immer wieder dass
das feste Gitter einen guten und sicheren Griff bietet, um eine Person an Bord zu
holen. Durch die „Umlenkung“ der Kräfte ist auch das zu bewegende Gewicht /
die einzusetzende Kraft geringer. Auch die „kleine“ Ausführung mit nur vier
Elementen in der Breite hat beim Üben keine Nachteile gezeigt. Der Kopf einer zu
rettenden Person hängt frei und stößt nirgendwo gegen, auch die Beine, die
ziemlich frei hängen, haben keine Probleme gemacht. Man muss nur aufpassen,
dass die Arme seitlich am Körper anliegen und der Rumpf gleichmäßig im
Jason’s Cradle liegt, dann kann man eine Person gut an Bord holen.
Gute Erfahrungen haben wir mit dem Jason’ Cradle als Unterstützung beim an
Bord nehmen von Personen aus dem Wasser, die noch bei Bewusstsein waren,
z.B. Besatzungen von Segelbooten nach Kenterungen. Auch für unsere Taucher
ist das Jason’ Cradle eine einfache und gute Einstiegshilfe gewesen.
Stefan Mau
Technischer Leiter Wasserrettungsdienst
DLRG Bezirk Bremen-Stadt e.V.

6.4 Korbtrage
Korbtragen (Schleifkorbtrage) gibt es in unterschiedlichen
Ausführungen, wobei vor allem die Kunststofftragen (auch
zerlegbar) mit Schwimmkragen für den Wasserrettungseinsatz
sinnvoll sind.

Korbtrage zerlegt (Bild: http://moeller-feuerschutz.de/)

Erfahrungsbericht der OS Bischofshofen

Die Korbtrage findet in der OS Bischofshofen Verwendung bei Bergungen aus
dem unwegsamen Gelände, im Wildwasser und Canyoningbereich sowie zur
Eisrettung.
Durch die Stabilität der Schleifkorbtrage so der offizielle Name kann der Patient
sowohl vertikal als auch horizontal geborgen werden. Einen großen Vorteil
bilden die vielen Griffe und Ösen rund um diese Trage, so ist es möglich größere
Hindernisse mit mehreren Rettern zu überwinden.
Alles im allen ist es für eine Ortsstelle mit gebirgigem Einsatzgebiet sicher eines
der besten Rettungsgeräte.
Auch zur Eisrettung wird diese bei uns verwendet. So robben zwei
Rettungsschwimmer mit der Korbtrage zum eingebrochenen und befestigen

Skriptum für die Rettungsschwimmerausbildung in der ÖWR

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diesen darin. Anschließend wird die Trage von der Ufermannschaft über das Eis
zurückgezogen.
Über die Schwimmkörper kann ich dir leider keine Auskunft geben da wir diese
nicht in Verwendung haben.
Markus Gewolf
Landesfachreferent für
PRESSE, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Österr. Wasserrettung LV Salzburg
Nachfolgende Fotos vom Einsatz der Korbtrage: OS Bischofshofen

Skriptum für die Rettungsschwimmerausbildung in der ÖWR

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Skriptum für die Rettungsschwimmerausbildung in der ÖWR

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Skriptum für die Rettungsschwimmerausbildung in der ÖWR

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6.5 Schaufeltrage
Die Schaufeltrage bietet in vielen Einsatzsituationen eine gute
Alternative zu anderen Bergemitteln. Sie ist klein
zusammenlegbar und ermöglicht vor allem eine direkte
Umlagerung auf eine Vakuummatratze, die im Rettungsdienst in
Österreich das Mittel der Wahl bei Verdacht z.B. auf eine
Wirbelsäulenverletzung ist. Außerdem hat jedes
Rettungsfahrzeug diese Trage mit, sodass diese Trage auch zum
Einsatz kommen kann, wenn der Verunglückte noch nicht aus
dem Wasser geborgen wurde.
Idealerweise wird die Trage zur Bergung aus dem seichten
Wasser verwendet. Sonst ist auch eine Bergung aus dem Becken
über die Ecke machbar. Eine Bergung auf dem See ins Boot ist
nicht ganz einfach, kann jedoch durch zusätzliche Auftriebsmittel
(z.B. Gurtretter) durchgeführt werden.

Skriptum für die Rettungsschwimmerausbildung in der ÖWR

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Schaufeltrage [Foto http://shop.doccheck.com]

Abbildung 37 - Schaufeltrage zusammengeklappt [Foto: Soehngen.de]

7 Quellenverzeichnis

• Mag. Johann Resch, 2010: „Retten, Schwimmen,
Tauchen“, Lehrbuch der Arbeitsgemeinschaft für das
Österr. Wasserrettungswesen

• B. Chris Brewster, 2003, „Open Water Lifesaving: The
United States Lifesaving Association Manual, Second
Edition“

Skriptum für die Rettungsschwimmerausbildung in der ÖWR

Seite 39
• YMCA, 2001, „On the guard II, The YMCA Lifeguard

Manual“
• RLSS UK, 1995, „Aquatic Spinal Cord Injury Management“
7.1 Foto-Credit
Die Fotos von BMLVS/HBF – Minnich 2009 und Ludwig Schedl
2009 sind für das Lehrbuch der ARGE ÖWRW und
organisationsinterne Skripten erstellt worden. Die anderen Fotos
wurden von den Fotografen für die Verwendung in diesem
Skriptum kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Skriptum für die Rettungsschwimmerausbildung in der ÖWR

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Skriptum für die Rettungsschwimmerausbildung in der ÖWR

Schwimmen, Rettungsschwimmen

Eisunfälle - Eisrettung

Autor: Mag. Anita Biester

1 Allgemeines

Die ÖWR ist nicht nur im Sommer aktiv. Auch in der kalten
Jahreszeit werden unsere Einsatzkräfte immer wieder zu
diversen Unfällen gerufen, wobei vor allem Eisunfälle häufig
Alarmierungen verursachen. Auch hier kann man mit den
entsprechenden Kenntnissen sofort helfen und so schlimmere
Folgen für die Unfallopfer verhindern!

Die Tätigkeit der Wasser-Rettung kann und darf sich jedoch nur
auf die Überwachung, Aufklärung und Rettung eventuell im Eis
Eingebrochener erstrecken.

Die Übernahme einer Garantie oder die Feststellung der
Tragfähigkeit des Eises würde unsere Kompetenzen weit
überschreiten und soll den dafür zuständigen Stellen überlassen
werden.

Die Wasser-Rettung kann natürlich auch warnend wirken und
dazu ist es notwendig, dass der Rettungsschwimmer über den
Aufbau, die Eigentümlichkeiten des Eises, wie auch die
verschiedenen Arten des Eises Bescheid weiß.

2 Grundsätzliches über das Eis

2.1 Physikalisches über das Eis
Werden Flüssigkeiten abgekühlt, so beginnen sie bei einer
bestimmten Temperatur zu erstarren. Wasser gefriert bei 0°C,
durch gelöste Salze kann der Gefrierpunkt allerdings um wenige
Minusgrade gesenkt werden.

Wasser ist einer der wenigen Stoffe, die als Feststoff eine
geringere Dichte haben als im flüssigen Zustand. Während sich
andere Stoffe beim Erstarren zusammenziehen, dehnt Eis sich
aus. Wasser erreicht sein Dichtemaximum bei 4°C, darüber
verhält es sich wie andere Flüssigkeiten: es dehnt sich beim
Erwärmen aus und zieht sich beim abkühlen zusammen. Die
Dichte von Eis ist um etwa 10 % geringer als die von flüssigem
Wasser bei 4°C. Daher schwimmt Eis immer oben!

Seite 2
2.2 Arten des Eises
In stehenden Gewässern wie Seen und Teichen bildet sich das
Eis von der Oberfläche aus. Durch absinkende Lufttemperaturen
werden die oberen Wasserschichten abgekühlt und verdichtet.
Das schwere Wasser sinkt nach unten und drängt die wärmeren
Unterschichten nach oben. Diese Umwälzung des Wasserkörpers
findet so lange statt, bis sich eine 4°C kalte Tiefenwasserzone
ausbildet, die aufgrund der großen Dichte nicht mehr aufsteigen
kann. Die Temperatur der oberen Wasserschichten sinkt nun
weiter ab, bis sich an der Oberfläche langsam Eis bildet. Mit
fortschreitender Abkühlung steigt auch die Dicke der Eisschicht.

Bei Flüssen geschieht die Eisbildung auf andere Art. Durch
Strömungs- und Strudelbewegung kommt es zu einer ständigen
Vermischung des Wassers. Aus diesem Grunde sinkt die
Wassertemperatur auf -0,1 bis -0,2°C ab, wobei dann die
Eisbildung folgend vor sich geht: zuerst bilden sich kleine
Eisnadeln, die sich dann zu Eiskristallen entwickeln. In weiterer
Folge entstehen daraus kleine Eisstücke, welche sich zu
Eisschichten verbinden und sich in den Uferbereichen sammeln.
Die Eisschichten schwimmen nun mit der Strömung und bilden
Eisschollen, welche dann zu Eisfeldern werden und so den Fluss
zufrieren lassen.

Lehrunterlagen Rettungsschwimmen: Eisunfälle

Seite 3

2.3 Tragfähigkeit des Eises
Im Allgemeinen bildet sich eine Eisschicht, sofern sie nicht durch
andere Faktoren (Schneefall, Wärme) beeinträchtigt wird, in 24
Stunden etwa zu folgenden Stärken: bei –10°C bildet sich eine
Eisschicht von ca. 7 cm, bei –20°C bis zu 11 cm Dicke.
Die Eisdicke kann auf Grund verschiedener Einflüsse schwanken:

 Schnee: Durch die schlechte Wärmeleitung wird die Eisbildung
gehemmt.

 Sumpfiger Untergrund: Durch Gasentwicklung und damit
verbundener Bläschenbildung im Eis wird die Bildung von
festem Kerneis verhindert. Das Eis erscheint dann milchig und
porös.

Lehrunterlagen Rettungsschwimmen: Eisunfälle

Seite 4

 Schilf
 Abwassereinleitung: Warme Temperaturen und eventuelle

chemische Zusätze führen zu unregelmäßiger Eisbildung. Dies
gilt auch für möglicherweise vorhandene warme Quellen.

 Bodenwärme: In Ufernähe wird bei stehenden Gewässern
durch die Bodenwärme die Eisbildung und damit die
Tragfähigkeit beeinträchtigt. Besonders zu Beginn der
Eisbildung besteht hier durch die geringere Tragfähigkeit
erhöhte Einbruchsgefahr.

 Wärmeleitung unter Brücken und in Ufernähe
 Strömungen
 Dünn überfrorene Fischereilöcher
 Eisrisse

Lehrunterlagen Rettungsschwimmen: Eisunfälle

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Bereits bei geringer Belastung können solche Eisflächen bersten.
Eis auf Flüssen zeigt andere Festigkeitsmerkmale:
In Ufernähe ist das Eis dicker, da sich durch die geringe
Strömung Unter-Eis ansetzen kann, während in der Flussmitte
die Unter-Eisbildung durch die Strömung gehemmt wird.

Sicher wird auch die chemische Zusammensetzung des Wassers
bei der Eisbildung und der damit verbundenen Tragfähigkeit eine
Rolle spielen.
Als ausreichend gelten im Allgemeinen folgende Eisdicken:

 5 cm Einzelperson
 8 cm Personengruppe
 12 cm Schlittenfahrzeuge
 18 cm PKW, sonstige Fahrzeuge

Warmlufteinbrüche können die Tragfähigkeit des Eises innerhalb
von Stunden deutlich verringern.

Lehrunterlagen Rettungsschwimmen: Eisunfälle

Seite 6

3 Eisunfälle

Jeden Winter ereignen sich zahlreiche Eisunfälle auf unseren
Gewässern. Durch unerkannte Schwachstellen in der Eisdecke,
aber leider auch allzu oft durch Leichtsinn und Übermut, geraten
Kinder und Erwachsene in lebensbedrohliche Situationen. Selbst
gute Schwimmer sind bei niedrigen Wassertemperaturen nicht in
der Lage, sich lange über Wasser zu halten, da der Körper
innerhalb kürzester Zeit auskühlt und die Funktion der
Muskulatur schnell nachlässt. Dem Verunglückten droht die
Gefahr das Bewusstsein zu verlieren, und zu ertrinken.
Hier kann die Wasser-Rettung ihren erzieherischen Einfluss
geltend machen, damit die wichtigsten Grundregeln eingehalten
werden:

 Vorsicht ist das oberste Gebot!
 Prüfe vor dem Betreten die Eisqualität.
 Wage dich nicht gleich an den ersten Frosttagen aufs Eis. Je

nach Temperatur und Sonneneinstrahlung kann es Wochen oder
Monate dauern bis das Eis tragfest ist.
 Achte auf Verbotsschilder und Warnungen in den Medien.
 Dunkle Stellen zeigen dünneres Eis an, hier droht Gefahr
einzubrechen.
 Schaue dich vor dem Betreten nach geeigneten Rettungsmitteln
um, und lege diese an einem sicheren Platz gut sichtbar bereit.
 Nie allein Eis laufen: Es empfiehlt sich grundsätzlich nie alleine,
an einsamen Stellen oder bei Nebel und Dunkelheit ein
zugefrorenes Gewässer zu betreten.
 Kinder sollen eine Eisfläche nie unbeaufsichtigt betreten.

Sollte es trotz aller Warnungen zu Eisunfällen kommen, sollte
zumindest der Rettungsschwimmer über alle erforderlichen

Lehrunterlagen Rettungsschwimmen: Eisunfälle

Seite 7

Rettungsmaßnahmen Bescheid wissen. Wir unterscheiden zwei
Arten von Eisunfällen:

 Eigene Einbrüche  Selbstrettung
 Eiseinbrüche anderer Personen  Fremdrettung

3.1 Selbstrettung
Ein möglicher Eiseinbruch kündigt sich meist schon vorher durch
verschiedene Zeichen an. Die Eisdecke beginnt sich unter dem
Körper des Eisläufers zu senken, Geräusche wie Knirschen und
Knacksen sind zu hören. Nicht zu verwechseln sind diese
Geräusche mit dem oft in der Nähe einer Eisdecke zu hörenden
Krachen, welches durch das Wachsen (Dehnen) des Eises
hervorgerufen wird. Um das vollständige Durchbrechen der
Eisdecke zu vermeiden, kann man versuchen, sich langsam auf
das Eis zu legen und zwar mit dem Gesicht zum Ufer. Dann den
Körper mit größtmöglicher Auflage auf dem Eis in Richtung Ufer
schieben. Schnelle Bewegungen sollte man dabei möglichst
vermeiden.

Bricht das Eis jedoch ohne Vorankündigung ein, sind folgende
Regeln zu beachten:

 Arme ausbreiten und nach vorne fallen lassen. Dadurch wird
das Untertauchen und unter das Eis Gleiten vermieden, denn
das Wiederauffinden des Eisloches ist bei den diffusen
Lichtverhältnissen unter dem Eis oder durch Abtreiben bei
fließenden Gewässern kaum möglich.

 Ruhe bewahren: Wildes Rudern und Strampeln führt nur dazu,
dass die Kräfte schneller erlahmen.

 Versuchen durch kräftige Grätschstöße der Beine und
Gewichtsverlagerung des Oberkörpers wieder auf das Eis zu
gelangen (Richtung Ufer). Bricht das Eis jedoch immer wieder
ein, soll das Eis in Richtung Ufer eingeschlagen werden (auf
gleichem Weg, den man gekommen ist), bis ein tragfähiges Eis
gegeben ist.

 Sich bemerkbar machen und laut um Hilfe rufen.
 Wenn das Eis-Loch klein genug ist, kann man sich mit den

Füßen am gegenüber liegenden Rand abstoßen und sich mit
dem Bauch oder Rücken flach auf das Eis in Richtung Land
schieben. Man muss möglichst flach auf dem Eis zum Liegen
kommen.
 Ist es dem Verunglückten nun gelungen auf das Eis zu
kommen, soll er auf keinen Fall sofort aufstehen, sondern den
Körper - flach auf dem Eis liegend - in Richtung Ufer schieben.
Erst wenn angenommen werden kann, dass das Eis wieder
genug Tragfähigkeit hat, langsam aufstehen.
 Ist man nicht in der Lage, sich aus eigener Kraft auf das Eis zu
schieben, sollte man um Hilfe rufen, jedoch darauf achten, dass
der Helfer nicht in aufrechter Haltung und ohne Hilfsmittel
(Brett, Leine, ...) zu nahe an die Einbruchsstelle kommt. Bis zu

Lehrunterlagen Rettungsschwimmen: Eisunfälle

Seite 8

seiner Rettung sollte man möglichst bewegungslos in seiner
Lage verweilen, um unnötige Wärmeverluste zu vermeiden und
die isolierende Luftschicht in der Kleidung zu erhalten. Auf
keinen Fall die Kleidung im eiskalten Wasser ausziehen, da sie
einen bedeutenden Schutz vor der Kälte bietet. Zudem können
eventuell eingeschlossene Luftblasen durch ihren Auftrieb das
Verbleiben an der Wasseroberfläche erleichtern. Schwere
Kleidungsstücke, wie Schuhe und Mäntel, sollten jedoch
abgelegt werden.
 Ist der Verunglückte unter die Eisdecke gekommen, so
erscheint für diesen das Einbruchsloch als dunkler Fleck. Liegt
jedoch Schnee auf dem Eis, so ist das Einbruchsloch als heller
Fleck zu erkennen.

3.2 Fremdrettung
Bei Eiseinbrüchen anderer Personen ist zu unterscheiden, ob der
Verunglückte sich noch an der Oberfläche befindet, oder bereits
unter die Eisdecke geraten ist. In beiden Fällen hat der Helfer
einige Grundregeln zu beachten, um nicht selbst in Gefahr zu
kommen:

 Wenn möglich, die Rettung vom Land aus durchführen, vorher
sollten andere Leute zur Mithilfe aufgefordert und angeleitet
werden.

 Notruf schnellstmöglich absetzen.
 Geeignetes Rettungsmittel besorgen.

Lehrunterlagen Rettungsschwimmen: Eisunfälle

Seite 9

 Hilfsmittel zuwerfen bzw. zur Einbruchstelle schieben.
 Niemals überhastet und unüberlegt handeln.
 Sicherung des Retters durch eine Leine.
 Stehen mehrere Helfer zur Verfügung, können diese auf dem

Bauch liegend eine Kette bilden.
 Sich niemals in aufrechter Haltung der unmittelbaren

Unfallstelle nähern.
 Nie zu nahe an die Einbruchsstelle herangehen, sondern

Hilfsmittel verwenden.
 Beruhigend auf den Verunglückten einwirken.
 Dem Verunglückten niemals direkt die Hand reichen, um nicht

selbst ins Wasser gezogen zu werden, sondern Leinen oder
andere Hilfsmittel verwenden.
 Bei aller Vorsicht ist Eile geboten. Der Verunglückte kühlt sehr
schnell aus, so dass er selbst nicht mehr mithelfen kann oder
sogar bewusstlos wird.

Ist der Verunglückte unter die Eisdecke geraten, so ist eine
Rettung wesentlich schwieriger und der Erfolg unsicherer. Die
Rettung kann durch Tauchen nach dem Untergegangenen
versucht werden.

Hierbei müssen jedoch folgende Grundregeln unbedingt beachtet
werden:

 Der Retter taucht in voller Kleidung (ohne Schuhe), um sich
gegen die Kälte zu schützen.

 Der Retter muss durch eine kräftige Leine, die von einem
zweiten Helfer gehalten wird, gesichert sein. Der zweite Retter
hat darauf zu achten, dass sich die Leine nicht am scharfen
Eisrand durchscheuert.

 Leinensignale mit dem Helfer ausmachen.
 Einbruchstelle durch Einschlagen des Eises vergrößern.
 Ist der Taucher nicht mit Tauchgerät und Tauchanzug

ausgerüstet, so darf nicht länger als 20 Sekunden getaucht
werden. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Taucher (auch gegen
seinen Willen) herausgezogen werden. Weitere Tauchversuche
dürfen von demselben Taucher nur durchgeführt werden, wenn
er einen Tauchanzug trägt. Ansonsten muss ein anderer Retter
tauchen.
 Der Taucher schwimmt ringförmig, knapp unter der Eisdecke
um die Einbruchstelle, da der Verunglückte auf Grund der Luft
im Körper und in den Kleidern an der Unterseite der Eisdecke
schweben wird (zumindest für einige Zeit).
 Die Rettungsaktion soll zwar schnell, jedoch niemals überhastet
und unüberlegt erfolgen, da für den Retter Lebensgefahr
besteht.

Lehrunterlagen Rettungsschwimmen: Eisunfälle

Seite 10
Lehrunterlagen Rettungsschwimmen: Eisunfälle

Seite 11

Eisunfälle in Fließgewässern
Gerät der Verunglückte in einem fließenden Gewässer unter die
Eisdecke, so gibt es für den Helfer ohne spezielle Ausrüstung
keine Möglichkeit Rettungsmaßnahmen zu ergreifen. Ein
Tauchversuch wäre äußerst lebensgefährlich und ohne
Erfolgsaussichten, da der Untergegangene abtreibt. Die einzige
Hilfe ist hier daher ein möglichst rascher Notruf.

4 Rettungsgeräte und Hilfsmittel

Durch die Verwendung von Rettungsgeräten oder anderen
Hilfsmitteln muss sich der Retter oft gar nicht der Einbruchstelle
nähern, sonder kann die Rettungsaktion von einem sicheren
Standort aus durchführen.
Als Hilfsmittel zur Rettung eingebrochener Personen dienen
leichte, lange oder großflächige Gegenstände wie Leitern,
Stangen, Bretter, Skier, Äste, Kleidungsstücke (nicht am Ärmel
einer Jacke halten), umgekippte Tische oder Bänke, Leine,
Abschleppseil oder auch ein Gürtel. Diese Hilfsmittel können
dem Eingebrochenen zugeschoben werden. Der Eingebrochene
kann sich daran festhalten und kann von den Helfern leichter
aufs feste Eis und damit ans sichere Ufer gezogen werden.
Von den in der Wasser-Rettung üblichen Rettungsgeräten wird
vor allem der Wurfsack in der Eisrettung verwendet. Dazu
nimmt der Retter die am Ende der Leine befindliche Schlaufe in
die Hand und wirft dem Verunglückten den Wurfsack zu, oder
lässt ihn über das Eis gleiten. Am Beutel befindet sich eine
Schlaufe, an der sich der Verunglückte festhalten kann und so
auf das Eis gezogen werden kann. Die Vorteile des Wurfsackes
gegenüber dem Rettungsball ist die einfachere Handhabung,
Lehrunterlagen Rettungsschwimmen: Eisunfälle

Seite 12

sowie die größere Treffsicherheit, da der Wurfsack nicht so wie
der Ball am Eis aufspringen kann.

Muss sich dennoch ein Retter der Einbruchstelle nähern, so sollte
auf keinen Fall auf ausreichende Sicherung verzichtet werden.
Eine Möglichkeit ist die Sicherung des Retters mittels Seil,
welches von einem zweiten Retter am Ufer gehalten wird.

Sind mehrere Retter vor Ort, so bilden diese eine
Menschenkette, indem sich alle Retter hintereinander auf den
Bauch legen und jeder die Füße seines Vordermannes festhält.
Der erste Retter soll aber auch nicht zu nahe an die
Einbruchstelle heran, sondern dem Eingebrochenen ein
Hilfsmittel reichen.

5 Erste Hilfe

Nach der Bergung des Verunglückten sind sofort weitere Erste
Hilfe Maßnahmen erforderlich. Aufgrund des großen
Wärmeverlustes im eiskalten Wasser muss man immer von einer
Unterkühlung des Verunglückten ausgehen.
Maßnahmen nach der Rettung:

 Notruf veranlassen.
 Den Verunglückten in einen warmen, windgeschützten Raum

bringen.
 Nasse Kleidung entfernen und den Verunglückten in Decken

hüllen.
 In völlige Ruhelage bringen. (Flachlagerung und

Bewegungsverbot), nicht frottieren oder abreiben!
(Bergungstod)
 Bei Bewusstsein: warme, zuckerhaltige Getränke verabreichen.
Alkohol- und Nikotinverbot!! Der Unterkühlte darf keinen
Alkohol, Kaffee oder schwarzen Tee trinken, da diese Getränke
den Blutaustausch anregen. Am besten geeignet sind warme
gezuckerte Fruchtsäfte.
 Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes (Notarztes) ständige
Kontrolle der Vitalfunktionen.
 Versorgung eventueller anderer Verletzungen wie Wunden und
Brüche.
 Psychische Betreuung. Beruhigend auf den Verunglückten
einwirken.
 Bei Bewusstlosigkeit: Stabile Seitenlage, regelmäßige Atem-
und Kreislaufkontrolle.
 Bei Atem-Kreislaufstillstand: Beatmung und Herzmassage.

Lehrunterlagen Rettungsschwimmen: Eisunfälle

Seite 13

6 Aufgaben der ÖWR

1. Überwachung der Eisläufer in jenen Bereichen, die zu einer
Einsatzleitung gehören und als gefährlich anzusehen sind.

2. Die Wasserrettung kann, wie schon erwähnt, keine
Verantwortung übernehmen, sondern nur richtungsweisend,
aufklärend und helfend wirken und zwar durch folgende
Maßnahmen:
 Absprache mit dem Seebesitzer (Private, Gemeinde, Stadt
u.ä.).
 Einen Überwachungs- und Rettungsdienst einführen.
 Einflussnahme auf die zuständigen Stellen bezüglich
Aufstellung diverser Warn- und Hinweistafeln.
 Bereitstellung von Rettungsgeräten und Hilfsmitteln. z.B.:
Stange, Leiter, Wurfsack. Auch eine einfache Plastikflasche,
mit wenig Wasser und Frostschutzmittel gefüllt, an einer 15
m Leine, würde gute Dienste leisten.

Mit dieser Bearbeitung des Themas können sicher nicht alle
Möglichkeiten abgedeckt werden und es wird jeder Retter der
Situation und den gegebenen Verhältnissen entsprechend
handeln müssen.

7 Literaturverzeichnis

 Skriptum „Lehrunterlagen für das Rettungsschwimmen“, ÖWR
Bundesleitung, Ausgabe 2003

 Merkblatt „Beurteilung der Tragfähigkeit von Eisdecken“,
Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft, 1991

Lehrunterlagen Rettungsschwimmen: Eisunfälle

Seite 14
Lehrunterlagen Rettungsschwimmen: Eisunfälle

Lehrunterlagen Rettungsschwimmen

6.C HINTERGRUNDWISSEN FÜR
RETTUNGSSCHWIMMLEHRER

i. Auszug aus dem allg. Sozialversicherungsgesetz
ii. Ausfüllhilfe für Rettungsschwimmscheine



RETTUNGSSCHWIMMEN

Allgemeines
Sozialversicherungsgesetz

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und seine Bedeutung für
die Österreichische Wasser-Rettung:

Nach § 172 (1) trifft die Unfallversicherung Vorsorge für die
Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die
erste Hilfeleistung bei Arbeitsunfällen sowie für die
Unfallheilbehandlung, die Rehabilitation von Versehrten und die
Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Gemäß § 173 werden als Leistungen der Unfallversicherung nach
Maßgabe der Bestimmungen des Bundesgesetzes gewährt:

1. im Falle einer durch einen Arbeitsunfall oder eine
Berufskrankheit

verursachten körperlichen Schädigung des
Versicherten:

a.) Unfallheilbehandlung (§ 189 bis 194 und § 197)
b.) Familien- und Taggeld sowie besondere

Unterstützung (§ 195 und 196)
c.) Berufliche und soziale Maßnahmen der

Rehabilitation (§ 198 bis 201)
d.) Beistellung von Körperersatzstücken,

orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln
(§ 202)
e.) Versehrtenrente (§ 203 bis 205 a und § 207 bis
210)
f.) Übergangsrente und Übergangsgeld (§ 211)
g.) Versehrtengeld (§ 212)
h.) Witwen(Witwer)beihilfe (§ 213)
i.) Integritätsabgeltung (§ 213a)

2. im Falle des durch einen Arbeitsunfall oder eine
Berufskrankheit

verursachten Todes des Versicherten:

a.) Teilersatz der Bestattungskosten (§ 214)
b.) Hinterbliebenenrente (§ 215 bis 220)

3. im Falle einer durch eine Krankheit oder einen Unfall
verursachten

Arbeitsverhinderung des Versicherten:
Zuschüsse zur teilweisen Vergütung des Aufwandes
für die
Entgeltfortzahlung nach § 53b

Seite 2

Nach § 175 (1) sind Arbeitsunfälle, Unfälle die sich im örtlichen,
zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die
Versicherung begründeten Beschäftigung ereignen.

Gemäß § 175 (2) sind Unfälle auch Arbeitsunfälle, die sich
ereignen:

1. auf einem mit der Beschäftigung nach Abs. 1
zusammenhängenden Weg zur oder von der Arbeits- oder
Ausbildungsstätte; hat der Versicherte wegen der Entfernung
seines ständigen Aufenthaltsortes von der Arbeits-
(Ausbildungs)stätte auf dieser oder in ihrer Nähe eine Unterkunft,
so wird die Versicherung des Weges von oder nach dem
ständigen Aufenthaltsort nicht ausgeschlossen.

Von besonderer Bedeutung für die Mitglieder der Österreichischen
Wasser-Rettung ist der § 176, da erst dadurch ein Anspruch auf
eine Leistung nach dem Unfallversicherungsgesetz, gegeben ist.

Arbeitsunfällen gleichgestellte Unfälle

§ 176 (1) Den Arbeitsunfällen sind Unfälle gleichgestellt, die sich
bei nachstehenden
Tätigkeiten ereignen:

Ziffer 2 : bei der Rettung eines Menschen aus tatsächlicher oder
vermuteter Lebensgefahr oder dem Versuch einer solchen
Rettung, bei Herbeiholung eines Arztes oder eines Sanitäters im
Sinne des Sanitätergesetzes oder einer Hebamme zu einer
dringenden Hilfeleistung, bei der Suche nach vermissten
Personen, bei der Hilfeleistung in sonstigen Unglücksfällen oder
allgemeiner Gefahr oder Not, bei der Herbeiholung eines
Seelsorgers zu einem in Lebensgefahr befindlichen Erkrankten
oder Verunglückten, bei der Blutspende oder der Organspende
nach dem OTPG oder bei angemessener Unterstützung der
Amtshandlung eines Sicherheitsorganes, in allen diesen Fällen
jedoch nur, wenn der Unglücksfall nicht durch den Retter
vorsätzlich herbeigeführt wurde und wenn nicht nach anderen
unfallversicherungs- oder unfallfürsorgerechtlichen Bestimmungen
ein Leistungsanspruch besteht.

Ziffer 7 lit. a) in Ausübung der den Mitgliedern von freiwilligen
Feuerwehren (Feuerwehrverbänden), freiwilligen Wasserwehren,
des Österreichischen Roten Kreuzes, der freiwilligen
Rettungsgesellschaften, der Rettungsflugwacht, des
Österreichischen Bergrettungsdienstes, der Österreichischen
Wasser-Rettung, der Lawinenwarnkommissionen, der
Österreichischen Rettungshunde-Brigade und der Strahlenspür-
und –messtrupps im Rahmen der Ausbildung, der Übungen und
des Einsatzfalles obliegenden Pflichten sowie bei Tätigkeiten von
freiwilligen Helfern dieser Organisationen und der
Pflichtfeuerwehren im Einsatzfall…; des weiteren bei Tätigkeiten
im Rahmen organisierter Rettungsdienste im Einsatzfall, sofern

Lehrunterlagen Rettungsschwimmen: Hintergrundwissen

Seite 3

diese Organisationen nach ihrer Zweckbestimmung auf Einsätze
zur Leistung erster ärztlicher Hilfe in Notfällen im Inland
ausgerichtet sind und sie die Erzielung eines Gewinnes nicht
bezwecken.

Ziffer 7 lit. b) bei Tätigkeiten, die die Mitglieder der in lit. a)
genannten Organisationen darüber hinaus im Rahmen ihres
gesetzlichen oder satzungsmäßigen Wirkungsbereiches ausüben,
wenn sie für diese Tätigkeiten keine Bezüge erhalten, in die
Zusatzversicherung in der Unfallversicherung einbezogen sind und
einen Antrag gemäß § 22 a Abs. 4 erster Satz stellen.
(§ 22 a (4) Soll sich der Versicherungsschutz auch auf Tätigkeiten
gemäß § 176 Abs. 1 (7 b) erstrecken, so ist dies in einem Antrag
an den Unfallversicherungsträger gesondert zu erklären. Der
erweiterte Versicherungsschutz beginnt mit jenem Tag, der dem
Tag der Antragstellung folgt. Der Antrag auf Beendigung dieses
erweiterten Versicherungsschutzes kann nur mit Wirkung ab dem
jeweils nachfolgenden Kalenderjahr gestellt werden).

Wird durch eine der angeführten Tätigkeiten eine in der Anlage 1
zu diesem Bundesgesetz bezeichnete Krankheit verursacht, so ist
sie unter den dort angeführten Voraussetzungen den
Berufskrankheiten gemäß § 177 gleichzustellen.

Den im Sinne des § 176 Abs. 1 Ziffer 7 tätig werdenden Personen
werden die Leistungen der Unfallversicherung aus einem bei dieser
Tätigkeit eingetretenen Unfall auch gewährt, wenn sie nicht
unfallversichert sind.

§ 176 (4) Ein Unfall, der sich bei der Rettung eines Menschen aus
tatsächlicher oder vermuteter Lebensgefahr oder dem Versuch
einer solchen Rettung ereignet hat, gilt auch dann als den
Arbeitsunfällen gleichgestellt, wenn sich der Unfall im Gebiet eines
Nachbarstaates der Republik Österreich ereignet hat und die tätig
werdende Person österreichischer Staatsbürger ist, die ihren
Wohnsitz im Inland hat.

Zusatz: Für die Mitglieder der im § 176 Abs. 1 Ziffer 7 genannten
Verbände fallen auch die Wege zur Ausbildungsstätte und zurück
zur Wohnung in direkter Linie, ebenso bei angeordneten Einsätzen
oder Delegierungen einzelner Personen von den Landesverbänden
(wenn in den Statuten begründete Pflicht) als geschützt.
Die Teilnahme an geselligen Veranstaltungen der Österreichischen
Wasser-Rettung steht nicht unter Versicherungsschutz.

Wohl gehören zu den Pflichten der ÖWR in erster Linie Fälle des
Einsatzes und der Ausbildung, damit im Zusammenhang steht
aber die Schaffung bzw. Erhaltung einer Organisation, die die
Ausbildung und die Vorbereitung für den Fall des Einsatzes
gewährleistet. Die in den Bestimmungen des § 176 Abs. 1 Ziffer 7
angeführten Personen genießen daher auch bei Erfüllung der über

Lehrunterlagen Rettungsschwimmen: Hintergrundwissen

Seite 4
den Einsatz und die Ausbildung hinausgehenden Pflichten, die der
Aufrechterhaltung der Organisation der ÖWR für den Einsatzfall
ermöglichen, Versicherungsschutz.
Dazu einige Beispiele:

1.) Herr D. ist Beamter und zugleich ÖWR-Lehrer und
Landesfunktionär, er verlässt um 16.00 Uhr seine
Dienststelle, fährt aber nicht zu seinem ordentlichen
Wohnsitz, sondern in die Landesleitung, um dort seinen
Verpflichtungen nachzukommen. Auf Grund des Abweichens
von seinem Weg zum Wohnsitz löst er sich aus dem
Versicherungsschutz seiner beruflichen Tätigkeit, genießt
aber den Versicherungsschutz für den direkten Weg zur
Landesleitung gemäß § 176 Abs. 1 Ziffer 7 des ASVG.

2.) Herr N. ist Mechaniker und ÖWR-Lehrer, er benötigt
Abzeichen und Urkunden für seine Lehrtätigkeit und muss
daher zur Materialstelle des Landesverbandes, hier gilt das
gleiche wie oben angeführt, einerseits Lösung, andererseits
eintreten des Versicherungsschutzes.

Selbstverständlich handelt es sich bei obigen Auszügen des
Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes nur um einen für die
Mitglieder der ÖWR wichtigen Teilbereich. Es sollte daher bei
Bedarf das gesamte ASVG angekauft werden.
(Gesetzestexte sind auch direkt über www.ris.bka.gv.at abrufbar!)

Lehrunterlagen Rettungsschwimmen: Hintergrundwissen

RETTUNGSSCHWIMMEN

Ausfüllen von

Rettungsschwimmerscheinen

Daten

• Name und Geburtsdaten des Ausweisinhabers
• Für die jeweilige Prüfungsstufe (Helfer/Retter):

- Ausstellungsort und –datum
(Achtung! Alterslimits für Rettungsschwimmprüfungen
beziehen sich auf das Ausstellungsdatum.)

- Alleinige Unterschrift des Kursleiters
- ÖWR Rundsiegel

(auch in verkleinerter Form)
- ÖWR-Prüfernummer des Kursleiters, möglichst auch Name

leserlich
(Achtung! Gültige Lehrscheinberechtigung zum
Ausstellungsdatum!)
• Lichtbild einkleben
(Nicht klammern!)
• Lichtbild mit ÖWR-Rundsiegel abstempeln
(unteres rechtes Eck)
• Ausweisinhaber eigenhändig unterschreiben lassen

Sonstige Hinweise

Duplikat:
Bei Ausstellung von Zweitschriften (z.B. bei Verlust,
Unlesbarkeit der Daten) ist auf der Vorderseite unbedingt der
Vermerk „DUPLIKAT“ (wenn möglich „DUPLIKAT zu 123456“,
sofern die ursprüngliche Urkundennummer bekannt ist)
anzubringen. Ausstellungsort, Datum und Prüfernummer sind
– sofern eruierbar – gemäß den tatsächlichen Daten
auszufüllen. Mit dem Vermerk „gez. DD.MM.JJJJ“ wird das
neue Ausstellungsdatum angegeben. Unterschrift und
Prüfernummer des Ausstellers werden ebenso vermerkt!

Helfer und Retter:
Ab 1. Juni 2006 werden Helfer und Retter in separaten
Ausweisen bestätigt. Wenn Kandidaten für den Retter vom
Helfer noch einen alten Rettungsschwimmerschein haben,
sollte ein neuer Ausweis (Retter) ausgestellt werden!

Stempel:
Es besteht die Möglichkeit, über die jeweiligen
Landes-TLs eigene Prüferstempel zu bestellen
– mit Name, Prüfernummer und verkleinertem
Rundsiegel – siehe Muster rechts!

Seite 2

Vermerk „DUPLIKAT“ auf der Vorderseite des
Rettungsschwimmerscheins

• Vermerk „gez. 7.7.2007“ beim Duplikat mit Name und
Prüfernummer des neuen Ausstellers (Maier, 4321)

• Wenn bekannt, Name und Prüfernummer des Prüfers angeben,
der den Originalausweis ausgestellt hat (Huber, 4711); falls der
ursprüngliche Schein von einer anderen Organisation
ausgestellt wurde, ist das jeweilige Kürzel der Organisation
anzuführen (BMI, BMLV, ASBÖ, ÖJRK)!
Lehrunterlagen Rettungsschwimmen: Hintergrundwissen

ÖSTERREICHISCHE
WASSERRETTUNG

SCHNORCHELSCHEIN
1. UND 2. STUFE

AUSBILDUNGSUNTERLAGE

Version V3.0.2015

VORWORT

Dieses Skriptum ist für die Schulung und als Nachschlagewerk für das Schnorcheltau-
chen gedacht. Es soll ein Leitfaden für den Kurs sein und für die Fragestellung der
schriftlichen Prüfung als Grundlage dienen.

Verfasser: Ing. Klaus MANGENG

Ergänzt durch überarbeitete Auszüge von (GRIMM, SCHABAUER)
aus dem Skriptum für die Rettungstaucherausbildung in der ÖWR

Überarbeitet 2013 (SCHABAUER) ergänzt durch Bilder, Grafiken und
Auszüge aus dem Skriptum für die Rettungstaucherausbildung
(GRIMM).

Überarbeitet 2015 (Tauchkommission und Landesreferenten für
Tauchen), Text und Grafiken sowie neuer Aufbau.
Version V3.0.2015

Herausgeber: ÖSTERREICHISCHE WASSERRETTUNG
Der Bundesreferent für Tauchen

I

Bedingungen zur Teilnahme am Kurs für die Schnorchelscheine
Teilnahmeberechtigt am Kurs sind alle Mitglieder der Österreichischen Wasserrettung.
An der ÖWR-Schnorchelausbildung dürfen nur Personen teilnehmen, die aufgrund von
ärztlichen Untersuchungen für tauchtauglich befunden wurden. Der Gültigkeitszeit-
raum des Tauchtauglichkeitsattestes muss den gesamten praktischen Kursteil abde-
cken und darf nicht älter als ein Jahr sein.
Teilnehmer am Kurs für den Schnorchelschein 1. Stufe müssen Schwimmkenntnisse
nachweisen und das 9. Lebensjahr vollendetet haben. Die Schnorchelkurse können
aufeinander aufbauen, vor der Prüfungsabnahme für den Schnorchelschein 2. Stufe
müssen die Teilnehmer jedoch im Besitz des ÖWR-Helferscheines sein.

Wer ist abnahmeberechtigt (Auszug aus den Tauchrichtlinien)
Punkt 3.2 Schulungs- und prüfberechtigt sind aktive ÖWR-Tauchlehrer, -Assistenten
sowie ÖWR-Rettungsschwimmlehrer mit aufrechter Prüfberechtigung, die zumindest
den Schnorchelschein 2. Stufe der ÖWR positiv abgeschlossen haben.
Der praktische Kursteil einschließlich der entsprechenden Prüfungen soll auf 6
Übungseinheiten à 30 min aufgeteilt werden, die Theorie in 3 Übungseinheiten à 30
min. Nach erfolgreichem Kursabschluss wird der Schnorchelschein 1. Stufe ausge-
stellt.
Punkt 3.3. Es sind nur aktive ÖWR-Tauchlehrer zur Prüfungsabnahme berechtigt.
Nach erfolgreichem Kursabschluss wird der Schnorchelschein 2. Stufe ausgestellt.

Die Richtlinien für den Tauchdienst in der Österreichischen Wasserrettung sind,
soweit sie für das Schnorcheltauchen zutreffen, zu befolgen.

II

Schnorchelschein 1. Stufe

Erforderliche praktische Fähigkeiten:

1. 200 m schwimmen mit ABC-Ausrüstung, davon 100 m im Kraulstil und 100
m in Rückenlage ohne Armtätigkeit

2. 3 m tief Freitauchen (mit ABC-Ausrüstung)
3. 15 m Streckentauchen (mit ABC-Ausrüstung).
4. Maske und Schnorchel aus 2 m Tiefe heraufholen; die Maske ist unter Was-

ser auszublasen.
5. Beherrschen der Technik des Schwimmens mit der ABC-Ausrüstung.
6. Stilgerechtes Abtauchen
7. Richtiger Einstieg bzw. Sprung ins Wasser mit der ABC-Ausrüstung.
8. 10 m Schnorcheln und auf ca. 2 m Tiefe die gleiche Strecke zurücktauchen;

diese Übung ist fünfmal hintereinander durchzuführen.
9. Wichtige Handzeichen für Schnorcheltaucher.
10. 50 m Transportieren / Retten eines Schnorchelkameraden.

Theoretisches Wissen:

1. Gerätekunde (Grundausrüstung) für Schnorcheltaucher.
2. Physikalische Grundlagen (Luft - Druck - Archimedes).
3. Medizinisches Wissen bezüglich Schnorcheltauchen (Trommelfell - Druck-

ausgleich - Hyperventilation - Wärmehaushalt - Krampf).
4. Sicherheitsregeln (Tauche nie allein - kein voller Magen - keine Rekorde -

Sicherung -Strömung - Felsen - Kälte - etc.).

Schnorchelschein 2. Stufe

Erforderliche praktische Fähigkeiten:

1. 500 m Schnorcheln.
2. 3 bis 4 m tief Freitauchen.
3. 25 m Streckentauchen.
4. Maske in ca. 3 m Tiefe ausblasen.
5. Beherrschen der Technik des Schwimmens mit der ABC-Ausrüstung.
6. Stilgerechtes Abtauchen.
7. Sprung ins Wasser.
8. Handzeichen für Schnorcheltaucher.
9. Bergen eines Schnorcheltauchers aus ca. 3 m Tiefe, anschließend 100 m

Transportieren / Retten.
10. 10 m Schnorcheln und auf ca. 2 m Tiefe die gleiche Strecke zurücktauchen;

diese Übung ist fünfmal hintereinander durchzuführen.

Theoretisches Wissen:

1. Gerätekunde für Schnorcheltaucher (ABC-Ausrüstung und Erweiterungen),
grundlegende Kenntnisse über das Presslufttauchgerät sowie die Tarier- und
Rettungsweste.

2. Physikalische Grundlagen.
3. Medizinisches Wissen bezüglich Schnorcheltauchen.

III

Inhaltsverzeichnis

1 Persönliche Voraussetzungen..........................................................................................................8
2 ABC-Ausrüstung ...................................................................................................................................9

2.1 Der Schnorchel .......................................................................................................................... 10
2.1.1 Form und Abmessungen des Schnorchels............................................................... 10
2.1.2 Ungünstige Schnorchelkonstruktionen ..................................................................... 10
2.1.3 Schnorchelarten ................................................................................................................ 11
2.1.4 Pflege ..................................................................................................................................... 12

2.2 Tauchermaske............................................................................................................................ 12
2.2.1 Merkmale einer Maske für Schnorchler .................................................................... 12
2.2.2 Tauchermasken für Brillenträger ................................................................................ 13
2.2.3 Ungeeignete Tauchermasken ....................................................................................... 13
2.2.4 Maskenarten ....................................................................................................................... 14
2.2.5 Handhabung und Pflege ................................................................................................. 15

2.3 Schwimmflossen........................................................................................................................ 15
2.3.1 Auswahl einer geeigneten Schwimmflosse ............................................................. 15
2.3.2 Flossenarten........................................................................................................................ 16
2.3.3 Handhabung und Pflege ................................................................................................. 16

2.4 Erweiterte ABC-Ausrüstung .................................................................................................. 16
2.4.1 Kälteschutzanzüge:.......................................................................................................... 16
2.4.2 Blei- oder Gewichtsgürtel .............................................................................................. 17
2.4.3 Schneidewerkzeug: .......................................................................................................... 17

2.5 Tauchplatzabsicherung ........................................................................................................... 19
3 PHYSIK .................................................................................................................................................. 20

3.1 Zusammensetzung der Luft .................................................................................................. 20
3.2 Sehen unter Wasser ................................................................................................................ 21
3.3 Archimedisches Prinzip ........................................................................................................... 22
3.4 Druckverhältnisse unter Wasser ......................................................................................... 23
4 MEDIZIN ............................................................................................................................................... 24
4.1 Atmung und Gasaustausch ................................................................................................... 24
4.2 Blutkreislauf ................................................................................................................................ 25
4.3 Ohr.................................................................................................................................................. 26
4.4 Nasennebenhöhlen ................................................................................................................... 27

4.4.1 Druckausgleich im Mittelohr ......................................................................................... 27
4.4.2 Druckausgleich in anderen luftgefüllten Hohlräumen......................................... 28

IV

5 Gesundheitliche Störungen ........................................................................................................... 29
5.1 Barotraumen............................................................................................................................... 29
5.1.1 Barotrauma im Mittelohr................................................................................................ 29
5.1.2 Barotrauma im Maskenraum ........................................................................................ 30
5.1.3 Barotrauma der Lunge.................................................................................................... 30
5.2 Schwimmbad-Blackout ........................................................................................................... 31

6 Handzeichen für Schnorcheltaucher .......................................................................................... 33

V

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: ABC-Ausrüstung ................................................................................................................9
Abbildung 2: Schnorcheltaucher mit erweiterter Grundausrüstung ........................................9
Abbildung 3: Schnorchel mit Ausblasventil .................................................................................... 11
Abbildung 4: Schnorchel einfache Ausführung ............................................................................. 11
Abbildung 5: Schnorchel mit Trockenventil .................................................................................. 11
Abbildung 6: Sicherheitsglas................................................................................................................ 12
Abbildung 7: Doppelter Dichtrand...................................................................................................... 13
Abbildung 8: Schwimmbrille................................................................................................................. 13
Abbildung 9: Maske mit geteilten Sichtgläsern und kleinem Maskenvolumen ................. 14
Abbildung 10: Maske ungeteiltem Sichtglas .................................................................................. 14
Abbildung 11: Maske mit geteilten Sichtgläsern und großem Maskenvolumen............... 14
Abbildung 12: Flossen mit offenem Fußteil .................................................................................... 16
Abbildung 13: Flossen mit geschlossenem Fußteil ...................................................................... 16
Abbildung 14: kleines Tauchermesser.............................................................................................. 17
Abbildung 15: Line Cutter ..................................................................................................................... 18
Abbildung 16: Schere.............................................................................................................................. 18
Abbildung 17: Doppelstander „A“ (ALPHA)..................................................................................... 19
Abbildung 18: Taucherwarnflagge ..................................................................................................... 19
Abbildung 19: kleine Signalboje ......................................................................................................... 19
Abbildung 20: große Signalboje.......................................................................................................... 19
Abbildung 21: kleine Boje mit Alpha-Flagge.................................................................................. 19
Abbildung 22: Bestandteile Ein- und Ausatemluft ....................................................................... 20
Abbildung 23: Farbsehen....................................................................................................................... 21
Abbildung 24: Größe und Entfernung............................................................................................... 21
Abbildung 25: Archimedisches Prinzip.............................................................................................. 22
Abbildung 26: Druckverhältnisse........................................................................................................ 23
Abbildung 27: Die menschliche Lunge ............................................................................................. 24
Abbildung 28: Herz-Kreislauf-System .............................................................................................. 25
Abbildung 29: Anatomie des menschlichen Ohres ...................................................................... 26
Abbildung 30: Barotrauma - Nasennebenhöhlen ......................................................................... 27
Abbildung 31: Trommelfell beim Ab- und Auftauchen ............................................................... 28
Abbildung 32: Trommelfellriss............................................................................................................. 29

VI

Abbildung 33: Zu langer Schnorchel................................................................................................. 31
Abbildung 34: Schwimmbad Blackout .............................................................................................. 32
Abbildung 35: OK Oberfläche............................................................................................................... 33
Abbildung 36: OK...................................................................................................................................... 33
Abbildung 37: Notsignal/ ....................................................................................................................... 33
Abbildung 38: Etwas stimmt nicht/Problem................................................................................... 33
Abbildung 39: Abtauchen ...................................................................................................................... 33
Abbildung 40: Auftauchen..................................................................................................................... 33

VII

1 Persönliche Voraussetzungen

Wer sich zum Schnorcheln und Tauchen entschließt, verlässt freiwillig unseren ge-
wohnten Lebensraum.
Die Verhältnisse unter Wasser sind für den Menschen vorerst fremdartig und verlan-
gen deshalb besondere Aufmerksamkeit. Neben den äußeren Einflüssen kommt es
auch in unserem Körper zu entscheidenden Veränderungen.
Das Risiko, welches wir dabei tragen, setzen wir auf ein Minimum herab, wenn wir uns
an grundlegende Forderungen halten.
Dazu gehören:

 grundsätzliche Lernbereitschaft
 gesunder, funktionierender Organismus
 psychische Ausgeglichenheit
 Grundkenntnisse der Notfall-Medizin
 Kenntnisse über die technische Ausrüstung
 routiniertes Anwenden der Ausrüstung
 diszipliniertes Verhalten in der Gruppe

8

2 ABC-Ausrüstung

Die Grundausrüstung für das Schnorcheltauchen, auch Frei- oder Apnoetauchen ge-
nannt, wird international als ABC-Ausrüstung bezeichnet.

Wir verstehen darunter:
 Schnorchel
 Tauchermaske
 Schwimmflossen

Zur erweiterten Grundausrüstung gehören:
 Schneidewerkzeug
 Kälteschutzanzug, Bleigürtel
 Zeit- und Tiefenmesser bzw. Tauchcomputer
 Taucherboje

Es sollte darauf geachtet werden, dass die ausgesuchten Tauchartikel erprobt und von
bester Qualität sind. Praktische Tipps und fachliche Beratung vor dem Kauf der Aus-
rüstung erleichtern die Auswahl zuverlässiger Geräte.

Abbildung 1: ABC-Ausrüstung1 Abbildung 2: Schnorcheltaucher mit erweiter-
ter Grundausrüstung2

1 Eigene Darstellung.
2 Eigene Darstellung.

9

2.1 Der Schnorchel

Der Sinn und Zweck des Schnorchels besteht darin, dass wir beim Schwimmen an der
Wasseroberfläche problemlos atmen können, ohne dabei den Kopf aus dem Wasser
heben zu müssen. Der Schnorchel verlegt praktisch unsere Atemöffnung (Mund) an
den Hinterkopf.
Er erlaubt uns damit ein dauerndes Beobachten des Unterwassergeschehens.

2.1.1 Form und Abmessungen des Schnorchels
Größtmöglicher Atemkomfort ist die Hauptanforderung an einen guten Schnorchel.
Aufgrund von medizinischen und physikalischen Faktoren sollte der Schnorchel be-
stimmte Abmessungen haben:

 Schnorchellänge nicht länger als 35 cm
 Schnorchelinnendurchmesser 18 bis 25 mm

Weiters sollte ein guter Schnorchel folgende Merkmale und Eigenschaften haben:
1) Innen keine Kanten und Vorsprünge
Diese führen zu Luftverwirbelungen und somit zu einem erhöhten Strömungs-
widerstand.

2) Starres Rohr (gerade oder gekrümmt)
Damit wird gewährleistet, dass sich der Schnorchel auch bei rascher Schwimm-
bewegung nicht verbiegt und damit ein angenehmes Atmen verhindert.

3) Das Mundstück und der sich anschließende Krümmer sollten aus flexiblem
Material sein. Damit werden Schläge gegen das Rohr abgefangen und nicht di-
rekt auf die Zähne weitergeleitet. Gleichzeitig sorgt ein weiches Mundstück für
ein bequemes Festhalten zwischen den Lippen.

4) Am oberen Ende des Rohres sollte ein gut sichtbares Farbband in Signalfarbe
aufgeklebt sein. Dadurch wird der Schnorchler im Wasser über weitere Strecken
erkennbar.

5) Eine Gummiklemme dient der Befestigung des Schnorchels am Maskenband.
Der Schnorchel kann damit nicht verloren gehen.

2.1.2 Ungünstige Schnorchelkonstruktionen
Schnorchelkonstruktionen mit sogenannten Ballventilen, die ein Eindringen von Was-
ser in den Schnorchel vermeiden sollen, behindern nur die bequeme Atmung und sind
bei geübter Verwendung des einfachen Schnorchels vollkommen unnötig. Bei heftiger
Atmung verschließt der angesaugte Ball die Öffnung, womit die Luftversorgung plötz-
lich verhindert wird.
Jede Art von Umlenkung bzw. Blockade der Atemluft muss vermieden werden.

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