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Published by swax, 2017-02-02 15:34:47

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Aufgaben:

1. Errechnen Sie den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 20.. Berücksichtigen Sie dabei
einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 50000,00 EUR.

2. 2.1 Berechnen Sie die höchstmögliche Dividende für eine 5-EUR-Aktie in Euro!
2.2 Bestimmen Sie den neuen Gewinnvortrag!

3. Ermitteln Sie die Höhe der Selbstfinanzierung!

4. Nennen Sie zwei Gründe, die gegen die maximale Ausschöpfung der offenen Selbstfinan­
zierung sprechen!

31 Rücklagenbildung und Verwendung des Bilanzgewinns

Die Franz Heine AG legt für das laufende Geschäftsjahr folgende vereinfachte Bilanz vor:

Aktiva Bilanz zum 3 1. Dez. 20.. in Mio. EUR Passiva

Anlagevermögen 583 Gezeichnetes Kapital 200
Umlaufvermögen 170 Kapitalrücklage 10

Gewinnrücklagen 9
- gesetzliche Rücklage 290,5
- andere Gewinnrücklagen
Jahresüberschuss 60
- 1,5
Verlustvortrag
Rückstellungen 90
95
Verbindlichkeiten

753 753

Die Franz Heine AG hat seit ihrer Gründung 40 Mio. Stückaktien ausgegeben.

Aufgaben:

1. Zeigen Sie in einer übersichtlichen Darstellung unter Berücksichtigung aktienrechtlicher Be­
stimmungen die Ermittlung und die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den maximalen
Betrag der Selbstfinanzierung der AG, wenn eine Stückdividende von 0, 15 EUR ausgeschüt­
tet wird!

2. Geben Sie an, welche Organe der AG für die notwendigen Entscheidungen jeweils zustän­
dig sind!

32 Spielräume der Selbstfinanzierung der AG

Die Westfalen-Pharma AG hat einen deutlichen Aufschwung zu verzeichnen. Sie schließt das
Geschäftsjahr 20 .. mit der nachstehend vereinfacht wiedergegebenen Bilanz ab:

Aktiva Vorläufige Bilanz zum 3 1. Dez. 20.. (TEUR) Passiva

Fertigungsanlagen 9700 Gezeichnetes Kapital 8 000
Verpackungsanlagen 300 Kapitalrücklage 30
Sonstiges Vermögen gesetzliche Rücklage
8700 andere Gewinnrücklagen 750
Verlustvortrag 680
Verbindlichkeiten -26
Jahresüberschuss 8 6 10
656

18700 18 700

Aufgaben:

1. Ermitteln Sie für das abgeschlossene Geschäftsjahr mit rechnerischem Nachweis
1.1 die Untergrenze der Selbstfinanzierung,
1.2 die Obergrenze der Selbstfinanzierung, soweit Vorstand und Aufsichtsrat hierüber
beschließen,

91

1.3 die Obergrenze der Selbstfinanzierung, soweit die Zustimmung der Hauptversamm­
lung hierfür erreicht werden könnte!

2. Nennen Sie jeweils zwei Gesichtspunkte in den genannten drei Fällen (von 1.), die für eine
derartige Verwendung des Jahresüberschusses sprechen würden!

3. Erklären Sie den Fall, dass die gesetzliche Rücklage zusammen mit der Kapitalrücklage
800 000,00 EUR übersteigt!

33 Rechtsfragen KG und AG, Gewinnverwendung AG

Sachverhalt

Beim führenden Systemanbieter für Ladeneinrichtungen, der Reis KG, Düren, laufen die Vorbe­
reitungen für die Umwandlung in eine AG mit anschließendem Börsengang. Ein Bankenkonsor­

tium wird die Börseneinführung übernehmen. Es sollen insgesamt 7 Mio. Stück nennwertlose
Namensaktien ausgegeben werden. Vorgesehen ist ein gezeichnetes Kapital in Höhe von 35
Mio. EUR.

Die Komplementäre Bernd und Fritz Reis, die jeweils einen Kapitalanteil von 7,5 Mio. EUR hal­
ten, sowie die Kommanditistin Silke Niedermann, deren Einlage 2,5 Mio. EUR beträgt, sollen
50 % der Aktien erhalten. Der Rest soll Kapitalanlegern zum Kurs von 12,50 EUR zur Zeichnung
angeboten werden.

Die Maßnahmen werden wie geplant durchgeführt.

Aufgaben:

1. Nennen Sie drei Gründe für die geplante Umwandlung in die Rechtsform einer AG!

2. 2.1 Silke Niedermann möchte sich ein Urteil über die Geschäftsentwicklung des laufenden
Geschäftsjahres verschaffen und verlangt daher Einblick in die Buchhaltung. Erläutern
Sie die Rechtslage!

2.2 Silke Niedermann war zunächst gegen die Umwandlung der KG in eine AG. Beurteilen
Sie, ob sie die bevorstehende Umwandlung hätte verhindern können!

3. Laut Gesellschaftsvertrag soll die neue AG zum 1. Januar 18 ihre Geschäfte aufnehmen, die
KG mit Ablauf des 31. Dezember 17 erlöschen. Die neue AG wird am 15. Januar 18 ins Han­
delsregister eingetragen. Die bisherigen Geschäftsführer der KG, Bernd und Fritz Reis wer­

den zu Vorstandsmitgliedern bestellt, wobei sich ihre Befugnisse auch in Zukunft nach dem
Gesetz bestimmen.

3.1 Bernd Reis kaufte im Hinblick auf eine bevorstehende Preiserhöhung am 14. Dezember

2..017 eine Maschine im Wert von 35 000,00 EUR im Namen der noch bestehenden KG.

Uberprüfen Sie, ob er dazu rechtlich befugt war!

3.2 Beurteilen Sie die Rechtslage in den folgenden Fällen:

3.2.1 Fritz Reis ist gegen diesen Kauf. Angenommen, Bernd Reis hätte die Maschine
am 9. Januar 18 im Namen der neu gegründeten AG gekauft.

3.2.2 Unterstellen Sie, Bernd Reis hätte die Maschine am 30. Januar 18 gekauft, ob­

wohl Fritz Reis dagegen war. ..

4. Stellen Sie die Zusammensetzung des Eigenkapitals vor und nach der Anderung der

Rechtsform dar!

5. Durch Erschließung neuer Märkte wurde der Umsatz im ersten Jahr nach der Umwandlung
auf 190 Mio. EUR gesteigert und damit eine Umsatzrendite von 13,9 % erzielt. Vorstand und
Aufsichtsrat stellen den Jahresabschluss fest. Sie streben die höchstmögliche Selbstfinan-
z1erung an.

5.1 Führen Sie die Gewinnverwendung in Staffelform durch!

5.2 Berechnen Sie die maximale Dividende je Aktie (auf volle 10 Cent runden)!

5.3 Bestimmen Sie den Betrag der Selbstfinanzierung im betrachteten Geschäftsjahr!

5.4 Vergleichen Sie Inhaber- und Namensaktien und erläutern Sie, warum die neue AG
Namensaktien emittiert hat!

92

4.2 Finanzierung aus Kapitalfreisetzung

4.2.1 Finanzierung aus Abschreibungsrückflüssen

(1) Notwendigkeit von Abschreibungen •I

Maschinen und Baulichkeiten.. werden verbraucht. Sie verlieren z.B. durch Nutzung, kauf-
männische und technische Uberholung sowie Zeitablauf an Wert. Dieser Tatsache wird
durch die Abschreibung Rechnung getragen.

Auch das Umlaufvermögen muss erforderlichenfalls abgeschrieben werden (z.B. Ab­
schreibungen auf Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit [Insolvenz] der Kunden; Ab­
schreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens, wenn der Börsenkurs am Bilanz­
stichtag unter den Anschaffungskosten liegt [§ 253 IV HGB].

Abschreibungen erfassen die Wertminderungen des abnutzbaren Anlagevermögens
sowie die Wertverluste beim Umlaufvermögen.

(2) Kalkulatorische und bilanzielle Abschreibungen

• Kalkulatorische Abschreibungen

• Die kalkulatorischen Abschreibungen erfassen die kostenwirksamen Wertminde­ •I
rungen.
,/
• Die kalkulatorischen Abschreibungen können von den Anschaffungs- bzw. Her­
stellungskosten eines Wirtschaftsgutes oder vom voraussichtlichen (geschätzten)
höheren Wiederbeschaffungswert vorgenommen werden.

Die kalkulatorischen Abschreibungen kaJkulatorische eingerechnet Umsatz­
werden in die Verkaufspreise einge­ Abschreibungen 1n erlöse
rechnet und erwirtschaften damit -
sofern die Preise für die Produkte liquide Mittel in
kostendeckend sind - die Beträge, Höhe der kalku­
die zur Ersatzbeschaffung der Anlage­ latorischen
Abschreibungen
güter am Ende der Nutzungsdauer er­
forderlich sind. Die kalkulatorischen
Abschreibungen dienen somit der
Substanzerhaltung des Anlagegüter­

bestandes.

• Bilanzielle Abschreibungen

• Die bilanziellen Abschreibungen erfassen die erfolgswirksamen Wertminderun-
gen.

• Berechnungsgrundlage der bilanziellen Abschreibungen sind aufgrund der han­
delsrechtlichen Bestimmungen die Anschaffungs- und Herstellungskosten.

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Die bilanziellen Abschreibungen haben keinen Einfluss auf die Zahlungsfähigkeit (Liquidi­
tät) des Unternehmens, da für sie keine entsprechenden Auszahlungen anfallen.

Die bilanziellen Abschreibungen Soll GuV-Konto Haben
erscheinen in der Gewinn- und
Verlustrechnung als Aufwand bilanzielle Abschreibun­ In die Umsatzerlöse ein­
und verhindern, dass die mit gen 10 000,00 EUR gerechnete kalkulatori­
den Umsatzerlösen rückfließen­ sche Abschreibungen
den kalkulierten Abschreibungs­ Gewinn 2 000,00 EUR 12 000,00 EUR.
beträge - bis zur Höhe der bi­
lanziellen Abschreibungen - zu
Gewinn werden.

Die bilanziellen Abschreibungen bewirken, dass nur der Teil der kalkulatorischen
Abschreibungen zu Gewinn wird, der den Betrag der bilanziellen Abschreibungen
übersteigt.

Hinweis zu den handelsrechtlich erlaubten Abschreibungsmethoden

Das Handelsrecht schreibt in § 253 III HGB keine bestimmte Abschreibungsmethode
vor. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GOB) muss die gewählte
Abschreibungsmethode aber zu einer sinnvollen, nicht willkürlichen Verteilung der An­
schaffungs- oder Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer führen. Als handelsrecht­
lich erlaubte Abschreibungsmethoden gelten die lineare und die degressive Abschrei­
bung sowie die Leistungsabschreibung.1

(3) Abschreibungskreislauf

Decken die Umsatzerlöse die kalkulierten Abschreibungen (man spricht in diesem Zusam­
menhang von „verdienten Abschreibungen1'), so verändert sich der Aufbau des Vermö­
gens. Geldmittel, die für längere Zeit in Sachmittel gebunden sind, werden schrittweise
wieder in die liquide Form überführt. Der Bilanzwert des Anlagevermögens nimmt ab, der
Bestand an Zahlungsmitteln erhöht sich, wobei die teilabgeschriebenen Anlagen weiter­
hin produktiv sind (Kapitalfreisetzungseffekt). Der Vorgang ist erfolgsneutral, wenn die
kalkulatorischen Abschreibungen durch die Umsatzerlöse gedeckt und nicht höher als die
bilanziellen Abschreibungen sind.

Damit die Abschreibungswerte zur Verfügung stehen, müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:

• Finanzierung des abzuschreibenden Anlageguts mit Eigenkapital.
• Zufluss liquider Mittel mindestens in Höhe des Abschreibungsbetrags.
• Durch den Ansatz der Abschreibungen darf kein Verlust entstehen.

1 Steuerrechtlich ist die degressive Abschreibung nicht erlaubt.

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veArnmlao.g. gee-n [I] kalkulatorische Abschreibung - Kosten

bilanzielle Soll GuV-Konto Haben (Kalkulation)
Abschreibung
Aufwendungen Absatz
[[] Gewinn [I]

Reinvesti­ Erträge Umsatz­
tionen erlöse
1 Abschreibungsgegenwerte [I]
[]] 1

flüssige
Mittel

Die Abschreibungsrückflüsse sind in der Periode ihrer Erwirtschaftung nicht mit Ausga­
ben verbunden und sind zunächst frei verfügbar. Der Unternehmer hat somit die Möglich­
keit,

• die während der Nutzungszeit hereinfließenden Abschreibungserlöse zu „speichern", d. h. auf
Geldkonten anzusparen,

• die angesparten Gelder nach Ablauf der Nutzungszeit zu investieren und die Vermögensge­
genstände wiederzubeschaffen (Ersatzinvestitionen) oder

• die eingehenden Abschreibungserlöse sofort in neue Anlagegüter zu investieren, um damit
das Anlagevermögen zu erweitern (Erweiterungsinvestitionen).

(4) Kalkulatorische und bilanzielle Abschreibungen sind gleich hoch
(nominale Kapitalerhaltung)

Die bilanzielle Abschreibung darf handelsrechtlich höchstens von den Anschaffungs­
oder Herstellungskosten berechnet werden. Wird die kalkulatorische Abschreibung eben­
falls von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten berechnet, so steht am Ende der
Nutzungsdauer der ursprüngliche Anschaffungsbetrag wieder zur Verfügung (nominale
Kapitalerhaltung). Eine Ersatzbeschaffung des Anlagegutes ist in diesem Fall nur mög­
lich, wenn in der Zwischenzeit keine Preissteigerungen eingetreten sind.

Die Anschaffungskosten für eine Maschine be­ Aufgabe:
tragen 40 000,00 EUR. Die Nutzungsdauer der
Maschine beträgt 4 Jahre. Die Abschreibung Ermitteln Sie die durch Abschreibungsfinan­
erfolgt linear. Die kalkulatorische und die bi­ zierung erwirtschafteten liquiden Mittel am
lanzmäßige Abschreibung sind gleich hoch. Ende der Nutzungsdauer!
Die Abschreibungsbeträge werden über den
Verkauf der Erzeugnisse verdient.

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