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Published by swax, 2017-02-02 15:34:47

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Ubungsaufgaben

48 Bewertung eines selbst entwickelten Arzneimittels

Die Arzneimittelfabrik Schwarz GmbH hat nach langer Forschungsarbeit ein neues Medikament
zur Behandlung des Augenhochdrucks entwickelt. Die Forschungskosten belaufen sich auf
1 800 000,00 EUR, die Entwicklungskosten der Geschäftsperiode auf 480 000,00 EUR. Die
Schwarz GmbH rechnet für das Medikament mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren.
Aufgaben:
1. Erläutern Sie, mit welchem Wert die Schwarz GmbH die Kosten im Jahresabschluss aus­

weist, wenn sie
1.1 einen hohen Gewinn,
1.2 einen niedrigen Gewinn
erzielen möchte!
2. Gehen Sie davon aus, dass die Schwarz GmbH einen hohen Gewinn erzielen möchte. Ermit­
teln Sie den Wert des Medikaments am Ende des 2. Jahres!
3. Beschreiben Sie, wie sich die Aktivierung bzw. Nichtaktivierung eines immateriellen Vermö­
gensgegenstands auf den Erfolg der Schwarz GmbH über die gesamte Nutzungsdauer des
Medikaments auswirkt!
4. Unterscheiden Sie zwischen Bilanzierungs- und Bewertungswahlrecht!

49 Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände (Software, Firmenwert}

1. Die Alois Raiter AG entwickelt für ihre Geschäftsprozesse ein ERP-Softwareprogramm. Die
Entwicklungskosten betragen 14 700,00 EUR, die geschätzte Nutzungsdauer 5 Jahre. Das
Softwareprogramm wurde ab 0 1.03. 20 .. im Unternehmen genutzt.
Aufgaben:
1.1 Stellen Sie dar, unter welchem Posten in der Bilanz der genannte Geschäftsvorgang
ausgewiesen wird!
1. 2 Ermitteln Sie für den Geschäftsvorgang den Bilanzansatz!
1.3 Im 2. Jahr stellt sich heraus, dass die ERP-Software bereits veraltert ist. Der Wert der
ERP-Software sinkt um 30 %. Ermitteln Sie den Bilanzansatz am Ende des 2. Nutzungs­
jahres!

2. Die Traxler AG kauft die Wertex GmbH und führt sie unter eigenem Namen weiter. Der Fir­
menwert wird auf 300 000,00 EUR festgelegt. Eine voraussichtliche Nutzungsdauer kann
nicht verlässlich geschätzt werden.
Aufgaben:
2.1 Stellen Sie dar, unter welchem Posten in der Bilanz der genannte Geschäftsvorgang
ausgewiesen wird!
2.2 Ermitteln Sie für den Geschäftsvorgang den Bilanzansatz (siehe § 253 III, S. 3 HGB)!
2.3 Im dritten Nutzungsjahr zeigt sich, dass die Produkte der bisherigen Wertex GmbH
technisch überholt werden müssen, da sich neuartige Produkte auf dem Markt etabliert
haben. Der Firmenwert sinkt um 40 %.
Ermitteln Sie den Bilanzansatz am Ende des 3. Nutzungsjahres!

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4.2.3 Bewertung des beweglichen Anlagevermögens

Zum beweglichen Sachanlagevermögen zählen

• die technischen Anlagen und Maschinen für die Produktion,
• die nicht der Produktion dienenden anderen Anlagen (z.B. Fuhrpark) sowie
• die Betriebs- und Geschäftsausstattung (z.B. Schreibtische, Computer, Werkstätten, Kan­

tine).

Die Nutzung der beweglichen Anlagegüter ist zeitlich begrenzt und unterliegt der Abnut­
zung.

4.2.3.1 Zugangsbewertung

Für den Zugang der beweglichen Anlagegüter gilt folgende gesetzliche Bewertungsvor­
schrift:

Vermögensgegenstände sind höchstens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungs­
kosten anzusetzen [§ 253 1, S. 1 HGB].

Beispiel:

Die Westfälische Käsewerke GmbH kauft eine Die Rechnung wird durch Banküberweisung
Verpackungsmaschine gegen Rechnungsstel­ unter Abzug von 3% Skonto beglichen, die
lung. Nettopreis: 56 500,00 EUR zuzüglich 19% Rechnung des Montagebetriebs Sven Gruber
USt. Der Montagebetrieb Sven Gruber KG be­ KG wird ohne Abzug bar bezahlt.
rechnet an Transportkosten: 1180,00 EUR zu­
züglich 19% USt und an Montagekosten: Aufgabe:
1490,00 EUR zuzüglich 19% USt.
Berechnen Sie die Anschaffungskosten!

Lösung: 1180,00 EUR 56 500,00 EUR
1490,00 EUR
Anschaffungspreis 2670,00 EUR
+ Anschaffungsnebenkosten: Transportkosten 59170,00 EUR

Montagekosten 1695,00 EUR
57475,00 EUR
- vorläufige Anschaffungskosten
- 3% Skonto aus 56 500,00 EUR

- Anschaffungskosten

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4.2.3.2 Folgebewertung

(1) Bilanzwerte auf der Grundlage planmäßiger Abschreibungen

• • Grundsätzlich sind die abnutzbaren Anlagegegenstände planmäßig nach ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer1 abzuschreiben[§ 253 111, S. 1 und S. 2 HGB]. Der
Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre ver­
teilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.
• Zum Bilanzstichtag sind die Anlagegüter grundsätzlich mit den fortgeführten
Anschaffungskosten anzusetzen.

Beispiel:

Kauf einer Büroeinrichtung am Anfang des Ge­ Aufgabe:
schäftsjahres für 78000,00 EUR zuzüglich 19 %
USt; betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: 13 Bestimmen Sie den Wert, mit dem die Büroein­
Jahre; lineare Abschreibung. richtung am Ende des 1. Nutzungsjahres (Nj.)
bilanziert werden muss!

Lösung: 78000,00 EUR
6000,00 EUR
Anschaffungskosten
- planmäßige Abschreibung 72 000,00 EUR
- fortgeführte Anschaffungskosten zum 31. Dezember des 1. Nj.

Als Abschreibungsverfahren sind sowohl zeitbezogene (z.B. lineare oder degressive
Abschreibung) als auch leistungsbezogene Abschreibungen (Abschreibung nach Leis­
tungseinheiten) zulässig. Die Abschreibung beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung
bzw. mit der Betriebsbereitschaft. Bei selbst hergestellten Anlagen mit deren Fertigstel­
lung. Entscheidend für den Beginn der Abschreibung ist der Abschluss des Anschaf­
fungs- bzw. Herstellungsvorgangs und nicht der Beginn der Nutzung.

(2) Bilanzwerte auf der Grundlage außerplanmäßiger Abschreibung

• Außerplanmäßige Abschreibung bei vorübergehender Wertminderung

• Eine außerplanmäßige Abschreibung kann bei einer vorübergehenden Wertminde­
rung nicht vorgenommen werden.2

Beispiel: Vorübergehende Wertminderung beim Anlagevermögen

Die Franz Buschmann OHG kauft zu Beginn der ken. Der Marktpreis für den Pkw liegt am Ende
Geschäftsperiode einen Pkw für 48000,00 EUR des 2. Nutzungsjahres bei ca. 30000,00 EUR.
zuzüglich 19 % USt; betriebsgewöhnliche Nut­
zungsdauer: 6 Jahre; lineare Abschreibung. Aufgabe:

Infolge einer kurzfristigen Wirtschaftsflaute Ermitteln Sie den Wert, mit welchem der Pkw
sind die Marktpreise für Pkw allgemein gesun- am Ende des 2. Nutzungsjahres bilanziert wer­
den muss!

1 Das Steuerrecht spricht von betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer. Die Finanzverwaltung legt in den sogenannten AfA­
Tabellen für die wichtigsten Wirtschaftsgüter übliche Nutzungszeiträume fest (AfA: Absetzung für Abnutzung).

2 Ausnahme: Bei Finanzanlagen darf eine außerplanmäßige Abschreibung auch bei einer vorübergehenden Wertminderung
vorgenommen werden [§ 253 III, S. 6 HGB]. Siehe hierzu S. 184ft.

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Lösung:

Eine außerplanmäßige Abschreibung darf nicht vorgenommen werden. Bilanziert wird mit den fort­
geführten Anschaffungskosten in Höhe von 32000,00 EUR.

Anschaffungskosten 48000,00 EUR
- planmäßige Abschreibung zum 31. Dez. des 1. Nj. 8000,00 EUR

- fortgeführte Anschaffungskosten zum 31. Dez. des 1. Nj. 40 000,00 EUR
- planmäßige Abschreibung zum 31. Dez. des 2. Nj. 8000,00 EUR

- fortgeführte Anschaffungskosten zum 31. Dez. des 2. Nj. 32 000,00 EUR

• Außerplanmäßige Abschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

Eine außerplanmäßige Abschreibung muss vorgenommen werden, wenn es sich um
eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt (strenges Niederstwertprin­
zip [§ 253 111, S. 5 HGB].

Beispiel:

Die Hugo Prompt KG kauft zu Beginn der Ge­ Kombiwagen hat daher am Ende des 2. Nut­
schäftsperiode einen Kombiwagen für zungsjahres einen Wert von ca. 9900,00 EUR.
30 000,00 EUR zuzüglich 19 % USt; betriebsge­
wöhnliche Nutzungsdauer: 6 Jahre; lineare Aufgaben:
Abschreibung.
1. Berechnen Sie den Wert, mit dem der Kom­
Da inzwischen ein neues Modell mit erheb­ biwagen am Ende des 2. Nutzungsjahres zu
lichen technischen Verbesserungen auf den bilanzieren ist!
Markt gebracht wurde, ist der Marktwert des
alten Modells nachweislich gesunken. Der 2. Beurteilen Sie die Auswirkungen dieser Be­
wertung auf das Unternehmensergebnis!

Lösungen:

Zu 1.: Anschaffungskosten 30 000,00 EUR
5000,00 EUR
- planmäßige Abschreibung zum 31. Dez. des 1. Nj.
25000,00 EUR
- fortgeführte Anschaffungskosten zum 31. Dez. des 1. Nj. 5000,00 EUR
- planmäßige Abschreibung zum 31. Dez. des 2. Nj.
- außerplanmäßige Abschreibung zum 31. Dez. des 2. Nj. 10 100,00 EUR

- Wertansatz zum 31. Dez. des 2. Nj. 9900,00 EUR

Zu 2.: Das Unternehmensergebnis verschlechtert sich zusätzlich um 10100,00 EUR.

Obwohl der Kombiwagen noch nicht zu dem niedrigen Wert verkauft ist, muss der Wert we­
gen der dauernden Wertminderung und aus Gründen kaufmännischer Vorsicht herabgesetzt
werden. Das Niederstwertprinzip führt somit zum Ausweis eines noch nicht realisierten (ent­
standenen) Verlustes.

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4.2.3.3 Zuschreibung (Wertaufholungsgebot}

Werden beim Sachanlagevermögen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenom­
men und stellt sich später heraus, dass die Gründe für diese Abschreibung nicht mehr
bestehen, dann muss eine Zuschreibung, maximal bis zu den (fortgeführten)
Anschaffungskosten, erfolgen. Eine Beibehaltung des niedrigeren Wertes ist nicht
möglich [§ 253 V, S. 1 HGB]. 1

Mit dieser generellen Zuschreibungspflicht besteht für den Bilanzierenden zu jedem
Bilanzstichtag die Verpflichtung, die Voraussetzungen für eine Wertaufholung zu prüfen.

Die Maschinenbau Gutmann AG hat eine Elo­ Im 5. Jahr wird die Verwendung der neuen
xiermaschine, deren Anschaffungskosten zu Maschine wegen umweltgefährdender und ge­
Beginn des Geschäftsjahres 20 000,00 EUR be­ sundheitsschädlicher Substanzen verboten.
trugen, bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren
am Ende des 3. Geschäftsjahres nach der An­ Aufgaben:
schaffung mit den fortgeführten Anschaffungs­
kosten in Höhe von 14000,00 EUR bilanziert . 1. Stellen Sie die zulässige Bewertung am
Ende des 4. Geschäftsjahres nach der An­
Im laufe des 4. Jahres nach der Anschaffung schaffung der Maschine fest!
kommt eine neue Maschine auf den Markt, die
bei gleichen Anschaffungskosten doppelt so 2. Begründen Sie die Bewertung am Ende des
schnell arbeitet. Dadurch verliert die alte Ma­ 5. Geschäftsjahres nach der Anschaffung!
schine nachweislich 50 % ihres Wertes .

Lösungen:
Zu 1.: Bewertung am Ende des 4. Geschäftsjahres nach der Anschaffung

Wert zu Beginn des 4. Jahres 14000,00 EUR
- planmäßige Abschreibung 2 000,00 EUR

- Zwischensumme 12 000,00 EUR
- außerplanmäßige Abschreibung 6000,00 EUR

- Bilanzansatz am Ende des 4. Jahres 6000,00 EUR

Begründung:

Da davon auszugehen war, dass es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung
handelte, muss eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgen.

Zu 2.: Bewertung am Ende des 5. Geschäftsjahres nach der Anschaffung

Bewertung zu Beginn des 5. Geschäftsjahres nach der Anschaffung 6000,00 EUR
- planmäßige Abschreibung 1 000,00 EUR

- Zwischensumme 5000,00 EUR
Zuschreibung 5000,00 EUR
+
10 000,00 EUR
- Bilanzansatz am Ende des 5. Geschäftsjahres nach der Anschaffung

Begründung:
Da der Grund für die Wertminderung weggefallen ist, besteht eine Zuschreibungspflicht.

1 Eine Ausnahme besteht für einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert, dessen niedriger Wertansatz beizu­
behalten ist [§ 253 V, S. 2 HGB].

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