Bilanz der Landesregierung
für die Wahlperiode 2014 bis 2019
Inhalt: 2
Vorwort 4
Kapitel 1: Sicherheit und Stabilität 5
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Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) 22
Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV) 27
Ministerium der Finanzen (MdF) 39
Staatskanzlei (STK) 40
Kapitel 2: Solidarität, Zusammenhalt und Innovation 52
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) 61
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) 72
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) 73
Kapitel 3: Regionalentwicklung und Fortschritt 84
Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE) 92
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)
Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL)
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Vorwort
Brandenburg ist in den vergangenen Jahren noch attraktiver geworden. Als Lebens-, Arbeits-, Studien-,
Forschungs- und Gastgeberland. Die Bevölkerungszahl wächst langsam wieder und einige von denen,
die ehemals auf der Suche nach Arbeit oder Ausbildung weggingen, kehren zurück. Die Arbeitslosigkeit
im Land erreicht historische Tiefststände, unsere Wirtschaft wächst weiter kontinuierlich und überdurch-
schnittlich. Heute werben Unternehmen kreativ um Auszubildende und Fachleute.
All das wurde und wird begleitet von einem grundlegenden Wertewandel. Das Umweltbewusstsein
wächst, soziale Medien und digitale Kommunikation haben unseren Alltag erobert. Digitalisierung ist nicht
mehr nur ein Schlagwort. Der Staat ist hier vielfach gefordert, Daseinsvorsorge gewinnt in allen Regionen
an Bedeutung. Diesen Entwicklungen hat sich die Landesregierung gestellt, eine in die Zukunft gerichtete
verantwortungsvolle Politik hat die Grundlage dafür geschaffen. Aber wir müssen weiter daran arbeiten,
alle Menschen im Land auf diesem Weg mitzunehmen.
Die Regierungskoalition hat ihren 2009 begonnenen erfolgreichen Weg in der 6. Wahlperiode des Landes
Brandenburg zwischen 2014 und 2019 fortgesetzt und die Umsetzung des Koalitionsvertrages nach
Buchstaben und Geist konsequent vorangetrieben. Zugleich konnten viele Aufgaben, die bei Abschluss
des Vertrages noch nicht absehbar waren, energisch angepackt und zum Großteil bewältigt werden.
Brandenburg geht es heute besser als jemals zuvor in seiner fast dreißigjährigen Geschichte. Gelungen
ist uns dies auch mit Hilfe solidarischer Unterstützung von EU und Bund. Zuallererst aber ist dies der
ureigene Erfolg der Menschen im Land.
Seit Jahren schon kommt die Landesregierung ohne neue Schulden aus, und jährlich bauen wir Altschul-
den ab. Wir können mit großem Selbstbewusstsein auf unsere Ergebnisse schauen, in einem Land, in
dem es sich sehr gut leben lässt – mit Raum zur Entfaltung und guten Perspektiven für das eigene Leben
und das unserer Kinder und Enkel. Dafür haben wir in dieser Legislaturperiode wichtige Weichen für die
Zukunft gestellt, etwa indem wir die Strukturentwicklung der Lausitz beherzt und gemeinsam mit den
Lausitzerinnen und Lausitzern angehen. Gemeinsam mit dem Bund sorgen wir dafür, dass diese Region
aus dem Umbruch der kommenden zwei Jahrzehnte gestärkt hervorgehen kann. Dabei gilt für uns: Nur
mit einer starken Lausitz kann Brandenburg insgesamt stark sein.
Zugleich unterstützen wir alle anderen Regionen in ihrer Entwicklung. Und wir nutzen die Digitalisierung,
um Stadt und Land näher zusammenzubringen: Die technischen Entwicklungen geben uns neue Mittel
an die Hand, die Potenziale überall im Land auszuschöpfen. Wenn räumliche Entfernungen unwichtiger
werden, ergeben sich große neue Chancen für die ländlichen Räume, die wir zielstrebig nutzen. Das gilt
insbesondere auch nach der Absage der Kreisgebietsreform. Dies war für uns eine schwierige, notwen-
dige und im Ergebnis richtige Entscheidung. Denn seit der Absage hat sich zwischen Land und Kommu-
nen eine sehr gute und kollegiale Kooperation ergeben, die ganz Brandenburg nützt.
Überall im Land verfügen wir heute über einen gut ausgestatteten Brand- und Katastrophenschutz sowie
eine leistungsfähige Polizei mit deutlich höherer Personalstärke, als sie noch vor fünf Jahren geplant war.
Wir haben wichtige Vorhaben verwirklicht, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Krimina-
lität wirksam zu bekämpfen – auch gemeinsam mit unseren polnischen Nachbarinnen und Nachbarn, mit
denen uns eine weiter wachsende Freundschaft verbindet. Sicherheit hat jedoch immer auch eine zweite
Seite: Soziale Sicherheit, Arbeitnehmerrechte, Schutz vor Ausgrenzung. Auch auf diesen Feldern sind
wir deutlich vorangekommen.
Wie sehr Brandenburg zusammenhält, hat sich vor allem auch im Umgang mit den Menschen erwiesen,
die in den vergangenen Jahren auf der Flucht vor Krieg, Folter oder Hunger zu uns gekommen sind. Viele
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Brandenburgerinnen und Brandenburger haben mit großer Solidarität mitgeholfen, Geflüchtete aufzuneh-
men. Die Aufgabe der Integration ist längst nicht abgeschlossen, doch mit dem „Bündnis für Brandenburg“
hat unser gesamtes Land ein starkes Zeichen für Toleranz, Respekt und Nächstenliebe gesetzt. Bran-
denburg war und bleibt weltoffen und solidarisch. Dafür stehen nicht zuletzt die vielen Ehrenamtlichen,
die sich überall in Brandenburg für das Miteinander in einer freien und lebenswerten Gesellschaft einset-
zen, in der Fremdenhass und Rechtsextremismus keinen Platz haben.
Diese Bilanz bietet – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einen Überblick über viele der Maßnahmen, die
diese Landesregierung zwischen 2014 und 2019 verwirklicht hat. Brandenburg wurde in dieser Zeit sicher,
selbstbewusst, solidarisch und erfolgreich regiert. Dabei ist uns klar, dass wir weiter für soziale Gerech-
tigkeit und gleich gute Bildungschancen für alle, für die weitere Entlastung der Eltern von Kitagebühren
und der Qualität der Kitas und Schulen, für mehr gute und tarifgebundene Arbeitsplätze; für den Ausbau
der Bahn- und Verkehrsinfrastruktur und für weitere Fortschritte in der Wohnungs-, Gesundheits- und
Pflegepolitik kämpfen müssen.
Dietmar Woidke Christian Görke
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Kapitel 1
Bilanz
des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK),
des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV),
des Ministeriums der Finanzen (MdF) und
der Staatskanzlei (STK)
des Landes Brandenburg
Sicherheit und Stabilität Brandenburgs gute Entwicklung setzt einen sicheren und stabilen
Rahmen voraus. Dass Vertrauen in die öffentliche Sicherheit herrscht,
Steuergelder sorgfältig eingesetzt werden und sich starke Kommunen
aktiv in den Dienst der Brandenburgerinnen und Brandenburger stel-
len - dafür sorgt die Landesregierung zusammen mit über 48.000 Be-
schäftigten in der Landesverwaltung. Die Verantwortung ist groß und
deshalb wurde und wird in einen modernen und effizienten öffentli-
chen Dienst und einen ´starken Staat` investiert.
Nicht immer ist Politik von langer Hand planbar. Die Aufnahme zehn-
tausender geflüchteter Menschen hat die Arbeit der Landesregierung
in den zurückliegenden Jahren beansprucht. Von der ersten Unter-
bringung und Versorgung bis zur vielschichtigen Integrationsarbeit
und der hohen Verantwortung der Gerichtsbarkeit sind damit fast alle
Ressorts befasst. Als Erkenntnis bleibt: Brandenburg bewältigt – wie
auch die Landkreise bestätigt haben – diese Aufgabe im Miteinander.
Ohne die unzähligen Freiwilligen wäre das nicht möglich gewesen.
Hier zeigt sich, welchen immensen Wert das Ehrenamt für eine funk-
tionierende Gesellschaft hat. Die engagierte Förder- und Anerken-
nungspolitik wird ein zentraler Punkt in der Arbeit der Landesregie-
rung bleiben.
Zu den zentralen Punkten gehört auch das Miteinander von Land und
Kommunen in neuer Qualität. Novellen des Polizei- und Verfassungs-
schutzgesetzes folgen dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der
Menschen mit zeitgemäßen Regelungen. Das stärkt unseren Rechts-
staat, ohne die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bür-
ger unseres Landes zu beschneiden. Denn diese sind das Funda-
ment für unser Zusammenleben in Brandenburg – unserem Bundes-
land im Herzen der Europäischen Union.
Grundvoraussetzung einer stabilen Landespolitik ist ein sorgfältiger
Umgang mit den Finanzen. Nur wer gut haushaltet, kann auch eigene
politische Prioritäten setzen. Denn die Bürgerinnen und Bürger erwar-
ten zu Recht, dass elementare Güter wie Bildung, Sicherheit, Ge-
sundheitsversorgung und Infrastruktur in allen Landesteilen und in gu-
ter Qualität bereitgestellt werden. Dass Brandenburg seit 2010 den-
noch ohne neue Schulden auskommt, die Kreditlast sogar um fast
eine Milliarde Euro reduzieren konnte, gehört zu den wesentlichen
Erfolgen dieser Landesregierung.
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Ministerium des Innern und für Kommunales
Sicherheit
Sicheres Brandenburg Sicherheit ist die Grundbedingung einer freiheitlichen Gesellschaft mit
sozialem Zusammenhalt. Die Landesregierung arbeitet intensiv daran,
die Sicherheit aller Menschen überall im Land jederzeit zu gewährleis-
ten. Eine leistungsfähige und personell gut ausgestattete Landespoli-
zei ist hierfür unabdingbar: Der Stellenabbau bei der Polizei wurde im
Jahr 2015 gestoppt und zudem die Stellenausstattung sukzessive wie-
der erhöht. Nach dem Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020 wird
die Stellenausstattung der Polizei im Jahr 2020 bei planmäßig 8.293
Stellen liegen. Damit stehen dann 493 Stellen mehr zur Verfügung, als
noch im Koalitionsvertrag vorgesehen war.
Stellenentwicklung bei der
Brandenburger Polizei von 2015 bis 2020
8.287 8.293
8.250
8.207
8.114 8.114
2015 2016 2017 2018 2019 2020
© MIK
Zugleich bieten sich damit die stellenplanmäßigen Voraussetzungen
für eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Polizistinnen und Po-
lizisten. Der Landtag beschloss im Dezember 2016, dass bei einem
Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand ein Zuschlag in Höhe
von 400 Euro monatlich gezahlt wird. Der Zuschlag ist nicht ruhegeh-
altfähig und wird seit Januar 2017 zunächst bis Ende Dezember 2020
gewährt.
Langfristig erfolgreiche Nachwuchsgewinnung für den Polizeiberuf
setzt ein qualifiziertes Auswahlverfahren, eine interessante Ausbil-
dung mit attraktivem Lernumfeld, die Gewinnung neuer Zielgruppen
sowie gezielte Werbung für die Attraktivität der polizeilichen Arbeit vo-
raus.
In der Koalitionsvereinbarung sagten die Regierungspartner zu, an der
Fachhochschule der Polizei jährlich 275 Polizeianwärterinnen und -an-
wärter neu auszubilden und im Erfolgsfall in den Landesdienst zu über-
nehmen. Tatsächlich haben in den vergangenen Jahren - ab 2017 mit
mindestens 400 Einstellungen - deutlich mehr Nachwuchskräfte eine
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Änderung des Brandenburgi- Ausbildung oder ein Studium aufgenommen. Auch für 2019 ist die Ein-
schen Polizeigesetzes stellung von 400 Polizeianwärtern vorgesehen. Zudem absolvierten
jährlich 50 Bedienstete eine Aufstiegsausbildung in den gehobenen
Verfassungsschutzgesetz Dienst. Damit wird der Anteil des gehobenen Dienstes stetig zuneh-
men.
Die 2015 begonnenen Maßnahmen für die Verbesserung der Ausstat-
tung der Polizei haben ein Volumen von ca. 3 Mio. Euro und werden
fortgesetzt. Die Gesamtausstattung mit neuen Dienstpistolen (ca.
8.000 Stück) für die Polizei soll 2020 abgeschlossen werden. Die Kos-
ten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 4,8 Mio. Euro. Seit dem
IV. Quartal 2017 werden die ersten Einsatzkräfte (Direktion Besondere
Dienste und folgend Polizeidirektion Süd) mit der neuen Dienstwaffe
ausgestattet.
Mit dem am 9. Juli 2015 in Kraft getretenen Abkommen zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der
Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und
Zollbehörden steht den Sicherheitsbehörden beider Staaten einer der
modernsten Polizeiverträge in Europa zur Bekämpfung der Kriminalität
im Grenzraum zur Verfügung. Auf dieser Grundlage konnten Prozesse
unter Berücksichtigung der praktischen Erfordernisse vor Ort intensi-
viert bzw. erweitert und somit teilweise in den Alltag der deutsch-pol-
nischen Polizeizusammenarbeit integriert werden.
Darüber hinaus erfolgt in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaf-
ten eine Kooperation in Form Gemeinsamer Ermittlungsgruppen, zum
Beispiel zur Bekämpfung von Kfz-Kriminalität, und eine Zusammenar-
beit im Rahmen von EU-Projekten mit anderen nationalen und inter-
nationalen Partnern, zum Beispiel zur Bekämpfung der organisierten
Kriminalität/internationale Kfz-Verschiebung und zur Bekämpfung der
grenzüberschreitenden schweren Eigentumskriminalität.
Durch das 12. Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Polizeige-
setz werden die polizeilichen Befugnisse erweitert, insbesondere zur
Abwehr von Gefahren des Terrorismus. Auch wird durch die Erweite-
rung der sog. Schleierfahndung die Bekämpfung der grenzüber-
schreitenden Kriminalität gestärkt. Die Sicherheit der Polizeibeamten
wird durch die Einführung der Bodycam erhöht. Sie dient auch even-
tuell notwendigen Beweisführungen. Insgesamt hält das Gesetz die
Balance zwischen polizeilichen Eingriffsrechten und bürgerlichen
Freiheitsrechten.
Mit Blick auf die Mordserie des NSU und die dahingehende Aufklä-
rungsarbeit des Untersuchungsausschusses UA 6/1 des Landtages
Brandenburg galt es - wie in anderen Bundesländern auch - für den
brandenburgischen Verfassungsschutz die notwendigen Konsequen-
zen zu ziehen. Hierzu hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf
zur Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes
erarbeitet und dem Landtag vorgeschlagen. Dieser zielt zum einen
darauf ab, die Analysefähigkeit des Inlandsnachrichtendienstes ent-
sprechend dem Stand der technologischen und gesellschaftlichen
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Neuauflage Handbuch Entwicklung zu erhöhen, wozu auch die Befugnisse zur Informations-
„Reichsbürger“ gewinnung maßvoll ausgeweitet werden. Außerdem wurde das Per-
sonal beim Verfassungsschutz deutlich aufgestockt.
Landespräventionsrat
Polizeihochschulgesetz Mit der Änderung des Verfassungsschutzgesetzes ist zugleich auch
die Ausweitung der demokratischen Kontrolle des Verfassungsschut-
zes durch den Landtag verbunden, wozu die Unterrichtungspflichten
gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission deutlich aus-
geweitet und die Arbeit der Kommission durch einen neu zu bestel-
lenden Ständigen Bevollmächtigten effektiver gestaltet werden sollen.
Zudem wird in der Verfassungsschutzabteilung eine unabhängig ar-
beitende Innenrevision eingerichtet, die für die Einhaltung der gesetz-
lichen und fachlichen Standards Sorge trägt.
Die Zahl der so genannten „Reichsbürger“ hat weiter zugenommen.
Sie stellen teilweise ein Gefährdungspotential dar. 2018 wurde das
überarbeitete und aktualisierte Handbuch "Reichsbürger", welches
erstmalig Ende 2015 erschienen war, veröffentlicht. Es handelt sich
um ein Kooperationsprodukt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
mehrerer Behörden und Einrichtungen, darunter auch Expertinnen
und Experten des brandenburgischen Verfassungsschutzes und des
Landeskriminalamtes. Es wurde gefördert von den Landespräventi-
onsräten in Brandenburg und Sachsen sowie von der Koordinierungs-
stelle "Tolerantes Brandenburg".
Die Institution des Landespräventionsbeauftragten wurde zur fachli-
chen Beratung der kommunalen Präventionsgremien „vor Ort“ und als
Leiter der Geschäftsstelle des Landespräventionsrats (LPR) geschaf-
fen. Der LPR hat in den Jahren 2015 – 2019 insgesamt über 100 kri-
minalpräventive Projekte zivilgesellschaftlicher Initiativen mit einer
Gesamtfördersumme von über 1 Mio. Euro gefördert.
Ein Entwurf zur Novellierung des Brandenburgischen Polizeihoch-
schulgesetzes (BbgPolHG) wurde erarbeitet; er beinhaltet die gesetz-
liche Grundlage für einen Masterstudiengang Kriminalistik.
Brand- und Katastrophenschutz
Förderung des Ehrenamts im Die Funktionsfähigkeit des Brand- und Katastrophenschutzes im
Brand- und Katastrophen- Land Brandenburg hängt in hohem Maße von dem freiwilligen Enga-
schutz gement der Bürgerinnen und Bürger in den Freiwilligen Feuerwehren
und in den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
inklusive der Einheiten des Technischen Hilfswerks ab. Zur Steige-
rung der Attraktivität und Anerkennung des Engagements in diesen
Einrichtungen wurde eine Rechtsgrundlage für die Zuwendung von
Jubiläumsprämien geschaffen.
Mit dem Gesetzentwurf wird ein Prämiensystem eingeführt, welches
sich an der Dauer der aktiven Dienstzeit in der Einsatzabteilung bzw.
im aktiven Einsatzdienst ausrichtet. Daneben wird die Zahlung eines
Zuschusses zum Aufwandsersatz geregelt, die den Mitgliedern der
Freiwilligen Feuerwehren und den ehrenamtlichen Mitwirkenden in
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Maßnahmen 2019/2020 – den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes jährlich
Brand- und Katastrophen- als pauschaler Ausgleich für die ihnen entstehenden Aufwendungen
schutz im Land Brandenburg im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit gewährt werden soll.
Gesetz zur Änderung des Zur Umsetzung des Beschlusses des Landtages Brandenburg vom
Brandenburgischen Brand- 28. September 2016 „Die Veränderungsprozesse im Bereich des
und Katastrophenschutzge- Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg erfolgreich
setzes bewältigen“ wurde ein umfassendes Fachkonzept mit Handlungsopti-
onen für einen zukunftsfähigen Brand- und Katastrophenschutz im
Gesetz zur Änderung des Land Brandenburg erarbeitet.
Brandenburgischen Rettungs-
dienstgesetzes und weiterer Die „Maßnahmen 2019/2020“ heben ausgewählte Schwerpunkte her-
Vorschriften vor, gestaffelt in kurz-, mittel- und langfristig umzusetzende Maßnah-
KIP-Feuerwehr men. Kurzfristig – d. h. in den Jahren 2019/2020 – sollen insbeson-
Modellregion Oranienburg dere realisiert werden:
Prämienzahlungen in Zehnjahresstaffelung
Intensivierung der Nachwuchsförderung
Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre
Einführung des Berufsbildes „Kommunalbediensteter mit
Feuerwehraufgaben“
Weiterentwicklung der Stützpunktfeuerwehren unter Berück-
sichtigung kreislicher Aufgaben
Erweiterung der Lehrgangskapazitäten an der Landesschule
und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophen-
schutz
Ziel des Gesetzentwurfes ist die Stärkung des Brand- und Katastro-
phenschutzes. Er enthält u.a. Regelungen zur Subsidiarität der Auf-
gabenwahrnehmung durch die Feuerwehren und eine entsprechende
Kostenersatzregelung, wonach der originär zuständige Träger die
den Feuerwehren entstandenen Kosten für Maßnahmen ersetzen
muss. Außerdem definiert der Gesetzentwurf die Stützpunktfeuer-
wehren und regelt Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mehrerer Trä-
ger. Des Weiteren soll die Altersgrenze für den Einsatzdienst der Frei-
willigen Feuerwehren von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Es
wird vorgesehen, dass es einen hauptamtlichen Stellvertreter des
Landesbranddirektors gibt. Auch soll mit dem Gesetzentwurf eine
Umstellung von Kostenersatz auf Gebühren erfolgen.
Mit dem Gesetz erfolgen notwendige Anpassungen in Bezug auf die
Ressortzuständigkeit sowie an aktuelle technische und rechtliche
Entwicklungen, etwa zur Einführung des neuen Berufsbildes des Not-
fallsanitäters/ der Notfallsanitäterin.
Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP) wurden
und werden Maßnahmen der Kommunen mit insgesamt 35 Mio. Euro
zur Stärkung der Feuerwehrinfrastruktur aus Landesmitteln gefördert.
Der Landtag hat in seiner 70. Sitzung am 14. Dezember 2018 den
Beschluss gefasst, die Kampfmittelbeseitigung in der Stadt Oranien-
burg (sog. Modellregion Oranienburg) zu verstärken. Hierzu sollen
dem Zentraldienst der Polizei mit seinem Kampfmittelbeseitigungs-
dienst als Sonderordnungsbehörde ausgewählte Zuständigkeiten
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übertragen und diese zunächst über einen Zeitraum von drei Jahren
erprobt werden.
Migration
Anstieg der Flüchtlingszahlen Die Legislaturperiode war migrationspolitisch geprägt durch den eu-
2015/2016 ropaweiten Anstieg der Flüchtlingszahlen des Jahres 2015, als die
Zahl der Geflüchteten aus Kriegs- und Krisengebieten in Brandenburg
monatlich bis zu ca. 5.500 Personen erreichte. Das stellte die Lan-
desregierung vor große logistische Herausforderungen. Das Ausmaß
der damaligen Entwicklung der Zugänge in der Zentralen Ausländer-
behörde (ZABH) verdeutlicht die folgende Grafik:
Neuausrichtung der Zentralen © MIK
Ausländerbehörde
Zunächst stand die Notwendigkeit im Vordergrund, allen neu ankom-
menden Personen einen Schlafplatz zu sichern. Dies war vorüberge-
hend nur mit Hilfe von Zelten, Turnhallen und anderen Notunterkünf-
ten möglich. Die Versorgung der Ankommenden mit allem Lebens-
notwendigen gelang mit Hilfe von Wohlfahrtsorganisationen und einer
großen Zahl von freiwilligen Helferinnen und Helfern. Seit dem Rück-
gang der Zugangszahlen hat sich die Wohnsituation entspannt. Not-
unterkünfte konnten geschlossen und die Unterbringung aller Asylsu-
chenden deutlich verbessert werden. Im Zuge dessen wurde die Erst-
aufnahmeeinrichtung auf zuletzt rund 3.000 Plätze an vier Standorten
ausgebaut, die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner intensi-
viert und konsolidiert. Seit dem Schuljahr 2018/19 gibt es an allen
Standorten der Aufnahmeeinrichtung eine Beschulung der Kinder und
Jugendlichen im schulpflichtigen Alter.
Die Sanierungsarbeiten an den Wohnhäusern bzw. der Neubau des
Familienhauses der Erstaufnahmeeinrichtung am Standort Eisenhüt-
tenstadt wurden in der Legislaturperiode weitgehend abgeschlossen.
Der Abschluss der Sanierung des Standortes Wünsdorf wird in der
zweiten Jahreshälfte 2019 erwartet. Dadurch konnte eine deutliche
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Verbesserung der Wohnbedingungen in der Aufnahmeeinrichtung er-
reicht werden. Die seit 2016 rückläufige Entwicklung der Zugänge hat
es der ZABH ermöglicht, in den Jahren 2018 und 2019 die Erstauf-
nahmeeinrichtung neu zu organisieren und den veränderten Rah-
menbedingungen und den geänderten Anforderungen anzupassen.
So hat die Leitung der ZABH in einer neuen Behördenstruktur die aus-
länderbehördlichen Aufgaben einerseits und die sozialbehördlichen
Aufgaben andererseits jeweils in einem Sachgebiet gebündelt, ver-
bunden mit einer Beschleunigung der internen Abläufe. Daneben soll
der Vollzug von Abschiebungen zentral durch das Land übernommen
werden. Dem liegt die Bitte um Übernahme der Landkreise und kreis-
freien Städte zugrunde und schafft damit die Möglichkeit, den Ab-
schiebungsvollzug so human wie möglich zu gestalten.
Kommunen
Bericht der AG "In Koopera- „In Kooperation – gemeinsam stark“ war zugleich Name und Pro-
tion - gemeinsam stark" gramm einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Vertreterinnen und
Vertretern der Landesregierung, kommunaler Spitzenverbände und
Kommunen. Sie wurde nach der Absage der sog. Verwaltungsstruk-
turreform geschaffen, um zusammen mit der kommunalen Seite nach
einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Ihre erfolgreiche Arbeit war
entscheidend um verloren gegangenes Vertrauen zwischen Landes-
regierung, Kreisen und Gemeinden zurückzugewinnen.
Die AG hatte den Auftrag, die Kommunen, aber auch das Miteinander
von Land und Kommunen zu stärken und hat sich vorrangig mit drei
wesentlichen Themen befasst:
Prüfung und Vorbereitung von Modellen zur Teilentschul-
dung der kreisfreien Städte,
Digitalisierung der Verwaltung sowie weiterer Ausbau des E-
Governments auf Landes- und kommunaler Ebene,
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die freiwillige in-
terkommunale Zusammenarbeit.
Die im Rahmen der Arbeitsgruppe getroffenen Vereinbarungen im
Hinblick auf die Teilentschuldung der kreisfreien Städte lassen sich
im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen:
Absenkung des Kassenkreditbestandes der drei kreisfreien
Städte Cottbus, Brandenburg a.d.H., Frankfurt (Oder) um
mindestens die Hälfte des Kassenkreditbestandes zum 31.
Dezember 2016
Das Land stellt seit dem 1. Januar 2019 über einen Zeitraum
von fünf Jahren Landesmittel i.H.v. ca. 211 Mio. Euro zur Ver-
fügung (40 % des Kassenkreditbestandes der drei genannten
Städte)
Verpflichtung der kreisfreien Städte zu einem Entschuldungs-
beitrag in Höhe von mindestens zehn Prozent ihres Kassen-
kreditbestandes zum Stand 31. Dezember 2016
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Gesetz zur Einführung der Auszahlung der Teilentschuldungshilfen des Landes in fünf
Verbandsgemeinde und der Jahrestranchen, Auszahlung der ersten Tranche ist zum 30.
Mitverwaltung Juni 2019 geplant; die drei kreisfreien Städte können ihren
Entschuldungsbeitrag über einen Zeitraum von bis zu zehn
Zweites Gesetz zur Stärkung Jahren strecken
der kommunalen Zusammen-
arbeit Mit dem Gesetz sollen die Entscheidungs- und Handlungsspielräume
der Gemeinden erweitert werden. Es werden zwei neue Organisati-
Mehr Bürgernähe durch mo- onsmodelle (Verbandsgemeinde, Mitverwaltung) eingeführt. Die Ge-
bile Verwaltungsangebote meinden sollen nunmehr unter vier möglichen Trägern einer haupt-
amtlichen Verwaltung auf gemeindlicher Ebene ein auf ihre Bedürf-
Formulierungshilfe für einen nisse optimal zugeschnittenes Verwaltungsmodell wählen können,
Entwurf eines Gesetzes zur auch unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Gemeindegrenzen.
Abschaffung der Beiträge für
den Ausbau kommunaler Stra- Im Gesetz werden die neuen Verwaltungsmodelle eingeführt und im
ßen Einzelnen ausgestaltet. Unter anderem werden im Gesetz Regelun-
gen zu Stellung und Struktur, den Aufgaben, der Personalüberleitung
und den Prozessen bei Bildung, Änderung und Auflösung der neuen
Modelle geschaffen.
Ziel des Gesetzes ist es, einen freiwilligen Anreiz für die Gemeinden
zu schaffen, ihre Verwaltungsstrukturen unter Erhalt größtmöglicher
kommunaler Entscheidungshoheit und unter Beachtung ihrer Autono-
mie und Identität zu vergrößern. Die Einführung der Verbandsge-
meinde und der Mitverwaltung soll dazu beitragen, landesweit effizi-
ente sowie leistungsstarke Verwaltungen sicherzustellen und einem
potenziellen Fachkräftemangel in den hauptamtlichen Verwaltungen
zu begegnen.
Im Auftrag des Landtags hat die Landesregierung unter Einbeziehung
der kommunalen Spitzenverbände ein Konzept zur Verbesserung der
kommunalen Zusammenarbeit einschließlich eines dazugehörigen
Gesetzesentwurfes vorgelegt. Mit dem vom Kabinett beschlossenen
Konzept wurden gesetzliche Möglichkeiten des Landes zur Stärkung
der interkommunalen Zusammenarbeit vorgeschlagen, die in einen
Entwurf über ein zweites Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zu-
sammenarbeit mündeten, welches derzeit im Landtag behandelt wird.
Das Konzept der Mobilen Bürgerdienste hat sich im Land Branden-
burg bewährt. In mittlerweile acht Gemeinden des Landes bieten die
örtlichen Verwaltungen ihre Dienstleistungen ortsunabhängig an. In
den Mobilen Bürgerbüros können beispielsweise Personalausweise
beantragt, der Wohnort umgemeldet, Meldebescheinigungen ausge-
stellt oder Hunde angemeldet werden. Während der Einführungs-
phase hat das Land die Kommunen sowohl durch Beratung als auch
finanziell unterstützt.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Abschaffung der Stra-
ßenausbaubeiträge wurde im Herbst 2018 der Bericht „Grundlagen
zur Weiterentwicklung der Straßenausbaubeiträge schaffen!“ vorge-
legt. Er stellt in einem bundesweiten Vergleich die Entwicklung bei der
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und deren Auswirkungen so-
wie die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetz-
buch dar. Er trifft Aussagen zur Höhe der Einnahmen der Kommunen
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Richtlinien zur Unterstützung im Land Brandenburg, um bewerten zu können, welche Auswirkun-
kommunaler Aufgabenträger gen eine Veränderung der derzeit bestehenden rechtlichen Lage bei
der Siedlungswasserwirt- der Erhebung von Beiträgen bei den dem öffentlichen Verkehr gewid-
schaft meten Straßen, Wegen und Plätzen hätte.
Bestattungsrecht Im Ergebnis des Berichts und nach intensiver politischer Beratung
wurde beschlossen, dass die Kommunen von den Anliegern keine
Straßenausbaubeiträge mehr erheben müssen und das Land die
Kosten übernimmt. Es wird mit jährlich etwa 31 Mio. Euro Belastung
für einen pauschalen Mehrbelastungsausgleich für das Land gerech-
net. Hinzu kommen weitere Erstattungen für die stichtagsbedingte
Rückabwicklung schon erhobener Straßenbaubeiträge und ein mög-
licher Mehrbelastungsausgleich im Rahmen einer „Spitzabrechnung“,
um den Anforderungen der strikten Konnexität Rechnung zu tragen.
Die Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft sind zur Rückzah-
lung von Anschlussbeiträgen aufgrund des Beschlusses des Bundes-
verfassungsgerichts vom 12. November 2015 (sog. „Altanschließer-
entscheidung“) verpflichtet. Die Richtlinien sind zur Umsetzung des
bis Ende 2020 befristeten Hilfsprogrammes „Abwasser“ erforderlich.
Mit dem Hilfsprogramm werden die Kommunen bei der Umsetzung
der Entscheidung des BVerfG finanziell unterstützt, um ihre wirt-
schaftliche Leistungsfähigkeit sicherzustellen.
Das Brandenburgische Bestattungsgesetz wurde novelliert.
Digitalisierung und E-Government
E-Government-Gesetz Das Brandenburgische E-Government-Gesetz ist am 24. November
Umzug Rechenzentrum ZIT 2018 in Kraft getreten und enthält drei Regelungsschwerpunkte: Es
führt zur Rechtsangleichung an die E-Government-Gesetze des Bun-
des und der anderen Länder, trägt der Vereinheitlichung und Wirt-
schaftlichkeit der IT-Infrastrukturen im Land Brandenburg Rechnung
und fördert die Zusammenarbeit von Land und Kommunen, insbeson-
dere, aber bei weitem nicht nur, durch den neu eingerichteten IT-Rat.
Das Gesetz wurde in kürzester Zeit in enger Zusammenarbeit mit der
kommunalen Familie erstellt, die Reaktionen auf das Gesetz sind
durchweg positiv.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des sehr komplexen und technisch
anspruchsvollen Projektes „Umzug und Etablierung eines neuen Lan-
desrechenzentrums“ verfügt das Land Brandenburg nunmehr über
ein hochmodernes, leistungsfähiges und den aktuellen Sicherheits-
standards entsprechendes Rechenzentrum, das den Erfordernissen
der IT-Systeme der Landesverwaltung Brandenburg gerecht wird und
den zukünftigen technischen Anforderungen, insbesondere im Zu-
sammenhang mit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, ent-
spricht.
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Vorsitz IT-Planungsrat 2017 Brandenburg hat im Jahr 2017 den Vorsitz im IT-Planungsrat geführt.
Digitalpakt Der IT-Planungsrat ist das Steuerungsgremium für den Einsatz von
Informationstechnik auf Bundes- und Länderebene. Er lenkt den Ein-
Arbeitsprogramm für ein voll- satz in einheitliche Bahnen und gestaltet die Digitalisierung von Ver-
ständig digitales Vermes- waltungsprozessen über alle Ebenen hinweg. Bund und Länder ha-
sungswesen ben unter brandenburgischem Vorsitz wichtige Vorhaben auf den
Weg gebracht und Entscheidungen getroffen, um die Digitalisierung
Datenschutz der Verwaltung zu beschleunigen.
Die anstehende Netzoptimierung beim Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) geht mit der Absicht
der Landesregierung einher, sich für den flächendeckenden Ausbau
der Mobilfunkversorgung im Land Brandenburg einzusetzen. Im Blick-
feld stehen insbesondere die bevölkerungsarmen Regionen Branden-
burgs, in denen die Mobilfunkversorgung für die Betreiber eher un-
wirtschaftlich ist. Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem MIK,
dem MWE sowie den Mobilfunkunternehmen Telekom Deutschland
GmbH, der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und der Vodafone
GmbH am 22. Mai 2018 der sog. Digitalpakt geschlossen, der die Er-
richtung von bis zu 32 zusätzlichen Basisstandorten sowie deren
mietzinsfreie Mitnutzung durch die Mobilfunkunternehmen vorsieht.
Die im Arbeitsprogramm vereinbarten prioritären Schwerpunkte bil-
den bis 2020 die gemeinsame fachliche Leitlinie der Vermessungs-
und Katasterverwaltung unter Einbeziehung der Katasterbehörden,
der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg
(LGB) und der Landesgruppe des Bundes der Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieure.
Besonders hervorzuheben ist der Schwerpunkt Open Data. 2016
wurde aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung damit begonnen,
erste Konzepte zur Einführung von Open Data für die Geodaten der
Vermessungs- und Katasterverwaltung zu erarbeiten, um den gesell-
schaftlichen Prozess und die Initiativen in Bund, Ländern und Kom-
munen auch in Brandenburg mitgestalten zu können. Die Gutachter-
ausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg stellen in Zu-
sammenarbeit mit der LGB die Bodenrichtwerte und die Grundstücks-
marktberichte im Rahmen von Open Data seit dem 1. März 2019 voll-
ständig kostenfrei bereit.
Die zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in
der öffentlichen Verwaltung notwendigen Rechtsänderungen wurden
von der Landesregierung initiiert und vom Landtag beschlossen. Die
neuen Regelungen schaffen insbesondere die in den Grenzen der
DSGVO notwendige Flexibilität bei der Anwendung der datenschutz-
rechtlichen Vorschriften. Des Weiteren wurden Stellung und Aufga-
ben der Landesdatenschutzbeauftragten an die Anforderungen der
DSGVO angepasst.
Das bereichsspezifische Datenschutzgesetz für die Polizei sowie den
Justiz- und Maßregelvollzug wurde erstellt und stellt das modernste
Datenschutzgesetz in der Bundesrepublik Deutschland dar.
13
Öffentlicher Dienst
Attraktivität des öffentlichen Mit der Vereinbarung des TV Umbau II wurde der bisherige TV Um-
Dienstes bau fortentwickelt und den veränderten Rahmenbedingungen ange-
passt. Hatte der ursprüngliche Tarifvertrag die sozialverträgliche Be-
Fachkräftesicherung in der gleitung von Umstrukturierungen größeren Umfangs in Zeiten der
Vermessungs- und Kataster- Verringerung vorhandenen Personals im Blick, so gilt es nun, in Zei-
verwaltung ten des zunehmenden Fachkräftebedarfs und sich ändernder Anfor-
derungen an die Beschäftigten, Qualifizierungsmöglichkeiten auch für
Drei Laufbahnausbildungen vorhandene Beschäftigte auszubauen. Daher wurde mit dem Tarif-
zur Nachwuchssicherung in vertrag für alle Ressorts die Möglichkeit geschaffen, Beschäftigte un-
der allgemeinen Verwaltung abhängig von einer etwaigen Umbaubetroffenheit umfangreich für
und in der Informationstech- neue Aufgaben zu qualifizieren. Die Finanzierung dieser Qualifizie-
nik rungen erfolgt aus dafür besonders vorgesehenen Haushaltsmitteln.
Auf dem Gebiet des Vermessungswesens wird dem Fachkräfteman-
gel durch eine im Jahr 2014 begonnene Ausbildungsinitiative entge-
gengewirkt. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung
führte die Vermessungs- und Katasterverwaltung zuletzt im Jahr 2017
eine Bestands- und Bedarfsanalyse zu Vermessungsfachkräften
durch. Diese zeigte, dass es in den nächsten zehn Jahren auf allen
Ebenen zu einem erheblichen Fachkräftemangel kommen wird, wenn
nicht entschieden gegengesteuert wird. Aufbauend auf dieser Ana-
lyse wurde unter Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern der
Katasterbehörden und der kommunalen Spitzenverbände bis Februar
2018 ein Konzept zur Fachkräftesicherung erstellt.
Die öffentliche Verwaltung im Land Brandenburg steht vor großen
personellen Herausforderungen. Der erfolgte Personalabbau, die vie-
len altersbedingt ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
und der demografische Wandel machen eine gezielte Nachwuchsge-
winnung zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung
unabdingbar. Aufgrund dessen hat sich die Landesregierung dafür
entschieden, die Ausbildung des eigenen Nachwuchses wiederaufzu-
nehmen.
Im Wintersemester 2016/2017 startete die Laufbahnausbildung für
den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst an der TH Wildau.
Und vor dem Hintergrund der Digitalisierung in der öffentlichen Ver-
waltung und des zunehmenden Fachkräftemangels im IT-Bereich
startete im Wintersemester 2018/2019 ebenfalls an der TH Wildau der
duale Bachelor-Studiengang „Verwaltungsinformatik Brandenburg
(B.Sc.)". Besonders hervorzuheben ist, dass in beiden Studiengän-
gen der Nachwuchs gemeinsam für die Landes- und die Kommunal-
verwaltung ausgebildet wird.
Zum 1. September 2019 wird das Land ebenfalls die Laufbahnausbil-
dung im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst wiederaufnehmen.
Die Laufbahnausbildung des mittleren Dienstes findet an der Lan-
desakademie für öffentliche Verwaltung in Königs Wusterhausen
statt. Die Ausbildung wird in Kooperation mit den kommunalen Studi-
eninstituten durchgeführt.
14
Wahlen Für die parlamentarische Beratung von geschlechterparitätischen Re-
gelungen im Landtags- und Kommunalwahlrecht hat die Landesregie-
Parité-Gesetz rung dem Landtag einen umfänglichen Parité-Bericht vorlegt. Im Er-
gebnis der parlamentarischen Beratungen hat der Landtag das Pa-
Wahlen und Wahlrecht rité-Gesetz vom 12. Februar 2019 beschlossen. Das Gesetz verpflich-
tet die Parteien, politischen Vereinigungen und Listenvereinigungen,
die an einer nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am 30. Juni 2020
stattfindenden Landtagswahl mit einem Listenwahlvorschlag teilneh-
men wollen, zur Aufstellung und Einreichung geschlechterparitäti-
scher Landlisten. Mit diesem Gesetz hat Brandenburg in Deutschland
wahlrechtliches Neuland betreten.
Die Landesregierung hat im Rahmen ihres Wahlkreisberichtes den
Landtag über die Veränderungen der Wahlberechtigtenzahlen in den
44 Landtagswahlkreisen unterrichtet. Der Bericht kommt zu dem Er-
gebnis, dass für diese Wahlperiode kein rechtliches Erfordernis be-
steht, die bestehende Wahlkreiseinteilung zu ändern.
Zum inklusiven Wahlrecht hat das Ministerium des Innern und Kom-
munales dem Ausschuss für Inneres und Kommunales einen umfäng-
lichen Problemaufriss vorlegt. Im Ergebnis der parlamentarischen Be-
ratungen hat der Landtag das Gesetz zur Erweiterung des Wahlrechts
im Land Brandenburg vom 29. Juni 2018 beschlossen.
15
Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Justiz
Personalentwicklung in der Für die auskömmliche Ausstattung der Justiz und damit letztlich zur
Justiz Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten wurden erste Weichenstellun-
gen vorgenommen. 2016 konnten Personalverstärkungen erfolgen,
Der ZenIT sowie die flächen- da neue Stellen zur Besetzung bereitstanden. 2017 und 2018 konnten
deckende Ausweitung des nochmals Nachwuchsstellen mit Proberichter/innen für die Sozialge-
elektronischen Rechtsver- richtsbarkeit und weitere Personalverstärkungen in der Verwaltungs-
kehrs und die Einführung der gerichtsbarkeit erfolgen.
elektronischen Akte
Die sich aus dem Stellenmoratorium der Landesregierung und dem
Richtergesetz Doppelhaushalt 2019/2020 ergebenden Einstellungsmöglichkeiten
wurden umgehend in Angriff genommen. Eine weitere wichtige Per-
sonalmaßnahme zur Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten wird die
Umsetzung des Paktes für den Rechtsstaat bringen. In einer ersten
Tranche werden hierzu 35 Stellen im richterlichen und staatsanwaltli-
chen Bereich neu geschaffen und weitere 45 Stellen in den Folge-
diensten. Hiermit kann der Abbau von Altverfahren vorangetrieben
werden und damit einhergehend können im Ergebnis die Verfahrens-
laufzeiten verkürzt werden.
Um den Anforderungen an eine funktionierende Justiz auf der Basis
des Einsatzes digitaler Technik gerecht werden zu können, muss so-
wohl eine höchst verlässliche, leistungsstarke und zukunftsfähige In-
formationstechnik als auch eine ebensolche Organisation der IT-Be-
treuung gewährleistet werden. Diese soll in dem im Aufbau befindli-
chen ZenIT, dem Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes
Brandenburg, betrieben und durch einheitliche E-Justice-Basiskom-
ponenten ein gemeinsames Service-Desk aufgebaut werden.
Die gesetzliche Aufgabe zur Förderung des elektronischen Rechts-
verkehrs und zur Einführung der elektronischen Akte stellt für die Jus-
tiz eine der größten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte dar.
Der elektronische Zugang zu den Gerichten und Staatsanwaltschaf-
ten des Landes Brandenburg ist bereits weitgehend gewährleistet.
Derzeit wird zudem der Einsatz der elektronischen Akte in zwei Kam-
mern des Landgerichts Frankfurt (Oder) erprobt.
Die Länder Berlin und Brandenburg haben im Jahr 2011 ihre Richter-
gesetze neu gefasst und weitgehend angeglichen. Hierzu hatten sich
beide Länder in dem Staatsvertrag zur Errichtung gemeinsamer
Fachobergerichte verpflichtet. Dies verhindert nicht die Fortentwick-
lung richterrechtlicher Vorschriften.
Das Brandenburgische Richtergesetz wurde bis zum 30. April 2016
evaluiert. Die Landesregierung hat dazu die Justiz umfassend betei-
ligt und mit einer online-Umfrage und einer öffentlichen Diskussions-
veranstaltung allen Richterinnen und Richtern sowie allen Staatsan-
wältinnen und Staatsanwälten ein Forum geboten sich einzubringen.
16
Psychosoziale Prozessbeglei- Der Evaluationsbericht wurde dem Landtag vorgelegt und im Ergeb-
tung nis wurde festgestellt, dass sich das Brandenburgische Richtergesetz
insgesamt bewährt hat, in einzelnen Punkten jedoch Gesetzesände-
Entwicklungskonzeption für rungen in Betracht kommen. Einzelne Regelungen sollten daher den
den Justizvollzug und Steige- heutigen Anforderungen gemäß weiterentwickelt werden. Der Land-
rung der Attraktivität des Jus- tag hat im Juni 2019 eine weitergehende Änderung des Richtergeset-
tizvollzugsdienstes zes beschlossen.
Ausbau der forensischen Am- Im Land Brandenburg ist zeitgleich mit dem auf Bundesebene be-
bulanzen schlossenen 3. Opferrechtsreformgesetz das Gesetz zur Ausführung
Justizwachtmeisterdienst und des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafver-
Justizwachtmeisterbefugnis- fahren (AGPsychPbG) am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Das neue
segesetz Recht regelt für bestimmte besonders schutzbedürftige Opfergruppen
einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Beiordnung einer psychoso-
zialen Prozessbegleitung. Dabei handelt es sich um besonders für
den Umgang mit Opfern von Straftaten weitergebildete Fachkräfte.
Sie dienen als Ansprechpersonen für alle Fragen zum Ablauf des
Strafverfahrens und können Betroffene vor allem zu Vernehmungen
bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht begleiten.
Darüber hinaus können sie aber auch weitere Hilfen wie zum Beispiel
Therapien und psychologische Beratung vermitteln.
Die mit dem neuen Brandenburgischen Justizvollzugsgesetz von
2013 aufgestellten Grundsätze galt es in dieser Legislaturperiode wei-
ter umzusetzen. Das erarbeitete Entwicklungskonzept für den Justiz-
vollzug des Landes Brandenburg ist Bestandsaufnahme, Standortbe-
stimmung und Leitlinie für die künftige Gestaltung des Justizvollzu-
ges. Mit seinen inhaltlichen und organisatorischen Schwerpunkten
bildet es die Grundlage für die Weiterentwicklung des brandenburgi-
schen Justizvollzuges zur Verbesserung der Maßnahmen zur Wie-
dereingliederung sowie des konsequenten Ausbaus und der Intensi-
vierung des Übergangsmanagements als essentiellem Bestandteil
des Justizvollzuges.
Mit der Einführung des Anwärtersonderzuschlags in 2018 und der An-
hebung des Einstiegsamtes im mittleren Justizvollzugsdienst in 2019
wurde die Attraktivität im Justizvollzugsdienst gesteigert. Um die zu
erwartenden Altersabgänge in den kommenden Jahren auszuglei-
chen, wurde die Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst seit
2018 ausgeweitet. Beabsichtigt ist, doppelt so viele Anwärterinnen
und Anwärter auszubilden.
Durch die Einrichtung eines zweiten Standortes der forensischen Am-
bulanz in Cottbus im Jahr 2017 konnte das psychotherapeutische und
psychosoziale Betreuungsangebot für rückfallgefährdete Täterinnen
und Täter von Sexual- und Gewaltstraftaten erweitert werden.
Auf Initiative der Landesregierung ist der Justizwachtmeisterdienst
von der Beamtenlaufbahn des einfachen Dienstes in die Laufbahn
des mittleren Dienstes angehoben worden. Die bessere Besoldung
und die künftig umfangreichere Ausbildung entsprechen den in den
vergangenen Jahren gestiegenen Anforderungen an Justizwacht-
meisterinnen und -wachtmeister. Die Landesregierung hat darüber
hinaus einen Entwurf für ein Justizwachtmeisterbefugnissegesetz in
17
Neukonzeption des Vergü- den Landtag eingebracht. Dieses Gesetz gibt den Bediensteten eine
tungssystems für Gerichts- sichere Rechtsgrundlage für ihr Handeln und erleichtert ihnen den
vollzieher Schutz des rechtsuchenden Publikums in den Gerichten und Staats-
anwaltschaften.
Modernisierung der außerge-
richtlichen Streitbeilegung Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 ist in Brandenburg ein neues Vergü-
tungssystem für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ein-
Generationswechsel bei den geführt worden. Das neue Modell erhöht die Motivation und die Leis-
Notaren tungsanreize, denn die Vergütung orientiert sich am Arbeitserfolg.
Eine effiziente Zwangsvollstreckung ist Ausdruck des Justizgewäh-
Grenzüberschreitende justizi- rungsanspruchs und damit eine tragende Säule des Rechtsstaats. Mit
elle Zusammenarbeit dem neuen Vergütungssystem entfallen die jährliche personalinten-
sive Ermittlung der Berechnungsparameter, bürokratische Nachweis-
pflichten sowie diverse Kontrollaufgaben der Justizverwaltung.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Änderung des Branden-
burgischen Gütestellengesetzes am 9. März 2018 konnte die vor- und
außergerichtliche Streitbeilegung gestärkt und weiter ausgebaut wer-
den. Um die den Gütestellen zugewiesenen Kompetenzen möglichst
fachkundig und objektiv auszufüllen, sind die an die Schlichtungsper-
son zu stellenden persönlichen Voraussetzungen konkretisiert wor-
den. Auch die Attraktivität des Schiedsamtes wurde durch die Schaf-
fung einer Ermächtigungsnorm für eine pauschale Aufwandsentschä-
digung erhöht.
Trotz des in Teilen Brandenburgs festzustellenden Rückgangs der
Bevölkerung ist es gelungen, eine flächendeckende Versorgung der
Rechtsuchenden mit notariellen Dienstleistungen zu gewährleisten.
Dabei konnte der eingeschlagene Weg der wirtschaftlichen Konsoli-
dierung der vorhandenen Notarstellen konsequent fortgesetzt wer-
den. Um die Folgen der verstärkt altersbedingten Abgänge von Nota-
rinnen und Notaren abzufedern, sind zahlreiche Notaranwärter einge-
stellt worden (seit 2016 allein 18 Assessorinnen und Assessoren).
Damit sind eine ausgewogene Altersstruktur der brandenburgischen
Notarinnen und Notare und auch die Funktionsfähigkeit der Notarstel-
len gesichert. Zur Steigerung der Attraktivität des Anwärterdienstes
ist auch ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung eingeführt worden.
Die Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarländern bei der Be-
kämpfung der organisierten grenzüberschreitenden Bandenkriminali-
tät wurde weiter intensiviert und ausgebaut. Die erfolgreiche Ermitt-
lungsarbeit in den ersten beiden Gemeinsamen Ermittlungsgruppen
(sog. JITs) zwischen dem Land Brandenburg und der Republik Polen
führte im Dezember 2015 zur Verurteilung von sechs Mitgliedern ei-
ner polnischen Bande durch das Landgericht in Frankfurt (Oder) und
im Januar 2018 zur Verurteilung von 14 Angeklagten durch das Be-
zirksgericht in Zielona Góra zu teils langen Freiheitsstrafen wegen
bandenmäßigen Diebstahls von Kraftfahrzeugen.
2016 ist eine trilaterale Ermittlungsgruppe zwischen Brandenburg,
Sachsen und Polen in einem Ermittlungsverfahren wegen schweren
Bandendiebstahls von Lastkraftwagen gegründet worden, die im Jahr
2018 zur Anordnung von Untersuchungshaft gegen zahlreiche Tat-
verdächtige in Polen geführt hat. 2017 ist in einem Verfahren der
18
Europa Staatsanwaltschaft Potsdam wegen organisierter Arzneimittelfäl-
schung ein JIT zwischen Brandenburg und der Tschechischen Re-
EU-Förderung publik gebildet worden, dem im Oktober 2017 auch die Slowakei bei-
getreten ist. Aktuell befindet sich eine fünfte grenzübergreifende Er-
mittlungsgruppe im Aufbau. 2018 ist eine weitere deutsch-polnische
Ermittlungsgruppe in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwalt-
schaft Frankfurt (Oder) wegen schweren Bandendiebstahls von Last-
kraftwagen gegründet worden.
Das Land Brandenburg profitiert seit 1991 erheblich von der EU-För-
derung aus den Fonds EFRE (einschließlich INTERREG), ESF und
ELER. Zum Ende der Förderperiode 2014–2020 wird Brandenburg
über 12 Mrd. Euro aus diesen Fonds erhalten haben. Seit 2016 nimmt
die Landesregierung Einfluss auf die Diskussionen zur Ausgestaltung
des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU (MFR) und der EU-Förde-
rung für den Zeitraum 2021-2027. Die Landesregierung setzte sich
u.a. direkt in Brüssel und in den Konsultationen der Europäischen
Kommission und im Bundesrat insbesondere für eine weiterhin aus-
kömmliche Mittelausstattung der EU-Fonds sowie bessere und einfa-
chere Rahmenbedingungen für deren Umsetzung ein. Als Grundlage
für die künftige Förderung hat die Landesregierung im Mai 2019
„Fondsübergreifende landespolitische Prioritäten und Querschnitts-
aufgaben für den Einsatz von EFRE, ESF, ELER und INTERREG A
in Brandenburg in der Förderperiode 2021–2027“ beschlossen. Auch
die Kabinettsbeschlüsse zu den „Eckpunkten der Zusammenarbeit
zwischen Brandenburg und den westpolnischen Woiwodschaften,
insbesondere im Hinblick auf die kommende EU-Förderperiode“ vom
April 2019 wird bei der anstehenden Fondsprogrammierung Berück-
sichtigung finden.
Gerade das Kooperationsprogramm INTERREG hat sich für grenz-
überschreitende Projekte vor Ort bewährt. Die ausgewählten grenz-
überschreitenden Projekte werden zum Erhalt und zur Nutzung des
gemeinsamen Kultur- und Naturerbes, für grenzüberschreitende Mo-
bilität, die Integration der Bevölkerung und Zusammenarbeit der Ver-
waltungen sowie die Stärkung grenzübergreifender Fähigkeiten und
Kompetenzen eingesetzt. Mit Akquise, Beratung, finanzieller anteili-
ger Unterstützung und enger Begleitung von Projekten im Kooperati-
onsprogramm INTERREG Europe konnte Brandenburg zur Initiierung
und Pflege von nachhaltigen europaweiten Netzwerken in den Berei-
chen Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU), soziales Eu-
ropa, Energie- und Ressourceneffizienz in vier europaweiten Calls
insgesamt sieben interregionale Projektbeteiligungen einwerben
(Durchschnitt deutsche Bundesländer: vier). Zusammen mit den bran-
denburgischen transnationalen Projekten INTERREG B liegen An-
träge auf anteilige Ko-Finanzierungsmittel für insgesamt 19 Projekte
19
Evaluierung der Internationali- (INTERREG B und Europe) aus der Förderrichtlinie INTERREG B
sierungsstrategie; Zusammen- und Europe (FIBE) vor.
arbeit mit Polen, Ostseeraum-
kooperation Die im Jahr 2018 durchgeführte Evaluierung der Internationalisie-
rungsstrategie hat gezeigt, dass diese trotz deutlich veränderter Rah-
menbedingungen weiterhin den richtigen Referenzrahmen für die in-
ternationalen Aktivitäten der Landesregierung bildet und planmäßig
umgesetzt werden soll. Die Beziehungen zu den polnischen Partner-
woiwodschaften wurden weiter vertieft. Ein neuer Schwerpunkt ist die
Intensivierung der brandenburgisch-polnischen Zusammenarbeit von
nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteuren. Dies geschah z.B. durch
die entsprechende Fokussierung der Arbeit des Partnerschaftsbeauf-
tragten für Großpolen oder die Durchführung eines ersten zivilgesell-
schaftlichen Vernetzungstreffens im Oktober 2018 mit weit mehr als
100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Die Kontakte in den Ostseeraum wurden durch die Beteiligung an ei-
ner Reihe von EU-geförderten Projekten, insbesondere im Innovati-
ons-, Gründungs- und Korridorbereich sowie durch die Mitarbeit im
multilateralen Kooperationsnetzwerk Baltic Sea Sub-regional States
Cooperation (BSSSC) und die Durchführung der BSSSC-Jahreskon-
ferenz 2017 intensiviert. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf
den russischen Ostseeregionen durch die Wiederaufnahme von Kon-
takten mit dem Kaliningrader Oblast und der Teilnahme als Partner-
land der Deutschen Woche des Generalkonsulats St. Petersburg im
Jahr 2016.
Verbraucherschutz
Verbraucherpolitische Strate- Die Landesregierung hat die Verbraucherpolitische Strategie evalu-
gie iert und in einem transparenten Prozess und mit Beteiligung der Fach-
kreise und der Öffentlichkeit fortgeschrieben. Die neue Verbraucher-
Verbraucherzentrale und politische Strategie wurde vom Kabinett am 12. Juni 2018 verabschie-
deutsch-polnische Verbrau- det und richtet sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger
cherinformation aus. Sie nimmt besonders aktuelle Entwicklungen wie die Digitalisie-
rung in den Blick und steht unter dem Leitbild „Faire und sichere Pro-
dukte sowie Dienstleistungen – verbraucherfreundliche Märkte –
kompetente Verbraucherinnen und Verbraucher“. Daraus leiten sich
vier Schwerpunkte mit Zielen und konkreten Maßnahmen ab. Dazu
zählen Maßnahmen in den Bereichen nachhaltiger Konsum, Markt-
überwachung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher,
Weiterentwicklung der Verbraucherrechte und Stärkung der Verbrau-
cherkompetenz und Selbstverantwortung unterschiedlicher Verbrau-
chergruppen.
Um eine landesweite Verbraucherberatung und -information für alle
Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen, unterstützt die
Landesregierung die Arbeit der Verbraucherzentrale Brandenburg
e.V. (VZB) durch eine institutionelle Förderung. Für 2019 stieg die
20
Gesunde Ernährung Summe auf 1,943 Mio. Euro. Eine Vereinbarung zur langfristigen Zu-
sammenarbeit wurde abgeschlossen. Im Norden Brandenburgs wird
Badegewässer die Verbraucherberatung und -information seit Anfang 2019 mit dem
„Digimobil“ per Videochat verstärkt. Im grenzüberschreitenden Be-
Wirtschaftlicher Verbraucher- reich wird die Arbeit des Deutsch-polnischen Verbraucherinformati-
schutz onszentrums (VIZ) in Frankfurt (Oder) weitergeführt. Mit dem Ab-
schluss der Modernisierung des Regionalzentrums der VZB in Frank-
furt (Oder) im Sommer 2019 verbessern sich die Beratungsmöglich-
keiten für die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt (Oder) und den
umliegenden Landkreisen.
Die Landesregierung unterstützt die Information und Beratung für
eine gesunde Ernährung insbesondere von Kindern und Jugendli-
chen. Die „Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Branden-
burg“ hat sich in den vergangenen Jahren als eine sehr wertvolle Un-
terstützung erwiesen, um eine qualitativ hochwertige, gesunde und
altersgerechte Verpflegung in Kita und Schule zu implementieren. Zu-
dem wird im Rahmen der Qualitätsoffensive Schulverpflegung das Ini-
tiieren von lokalen Tafelrunden, das Gründen von Mensa AGs und die
Fortbildung von Lehrkräften im Bereich der schulischen Ernährungs-
und Verbraucherbildung gefördert.
Brandenburg hat seit 2015 eine neue webbasierte interaktive Bade-
gewässerkarte für die EU-Badestellen, die der Öffentlichkeit ganzjäh-
rig zur Verfügung steht. Sie werden nach einheitlichen europäischen
Kriterien jährlich in der Badesaison untersucht. So werden beispiels-
weise auch regelmäßig aktualisierte Messdaten zur Badegewässer-
qualität, zur Lage der Badestelle, zu ihrer Infrastruktur und Maßnah-
men zum Schutz von Badenden veröffentlicht. Sie ist fester Bestand-
teil des vorsorgenden Verbraucher- und Gesundheitsschutzes von
Badenden.
Der Einsatz Brandenburgs im Gesetzgebungsverfahren für die Ein-
führung des sogenannten Basiskontos als Girokonto für jedermann
war mit dem Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes 2016 erfolg-
reich.
21
Ministerium der Finanzen
Haushaltskonsolidierung mit Die Jahre seit 2014 waren auf der einen Seite von stetig steigenden
sozialem Augenmaß - die Vo- Steuereinnahmen aufgrund der weiterhin positiven Wirtschaftsent-
raussetzung für gesunde wicklung und auf der anderen Seite von wachsenden Bedürfnissen
Staatsfinanzen und soziales auf der Ausgabenseite geprägt. Eine anerkannte Messzahl für die Be-
Miteinander wertung der Haushaltspolitik von Bund und Ländern ist das Verhältnis
von Steuereinnahmen zu den bereinigten Ausgaben, die Steuerde-
ckungsquote. Sie gibt an, in welchem Ausmaß es gelingt, die Ausga-
ben des Landes durch eigene Steuereinnahmen zu decken bzw. in-
wieweit das Land weiterhin auf sonstige Einnahmen wie z.B. Drittmit-
tel angewiesen ist.
Zum Jahresabschluss 2009 lag die Steuerdeckungsquote bei rd. 50
%. Da die Steuereinnahmen seitdem deutlich stärker als die Ausga-
ben des Landes gestiegen sind, ist die Steuerdeckungsquote zum
Jahresabschluss 2018 auf nunmehr rd. 71 % gestiegen.
Zwei weitere Aspekte unterstreichen den verantwortungsvollen Um-
gang mit den Steuermehreinnahmen der letzten fünf Jahre: Letztmals
musste der Landeshaushalt im Jahr 2010 Kredite aufnehmen. Seit-
dem wurden sämtliche Haushaltsjahre mit einem Überschuss abge-
schlossen.
Seit 2016 erfolgte zum Jahresabschluss 2018 zum dritten Mal in
Folge eine Nettotilgung. Damit konnte eine Gesamttilgung in Höhe
von 560 Mio. Euro in dieser Legislaturperiode vorgenommen werden.
Die Gesamtverschuldung beläuft sich nunmehr auf noch 17,8 Mrd.
Euro. Neben dem Abbau der Verschuldung werden die Jahresüber-
schüsse regelmäßig für den weiteren Aufbau der sog. Allgemeinen
Rücklage eingesetzt. Diese Rücklage dient insbesondere als
Schwankungsreserve, um auch in Zeiten zurückgehender Steuerein-
nahmen ohne Nettokreditaufnahmen ein stabiles Ausgabeniveau ge-
währleisten zu können.
Darüber hinaus wurde die Allgemeine Rücklage aber auch verwen-
det, um z. B. mit dem Nachtragshaushalt 2018 einen Investitionsfonds
im Gesamtvolumen von 200 Mio. Euro aufzulegen, mit dem dringend
notwendige Investitionen vorzeitig angeschoben werden konnten. Die
Allgemeine Rücklage belief sich zu Beginn dieser Legislaturperiode
auf 944,1 Mio. Euro (Jahresabschluss 2014). Zum Jahresabschluss
2018 beträgt der Bestand 2.007,6 Mio. Euro und hat sich damit mehr
als verdoppelt.
Nicht zuletzt aufgrund der gesunkenen Verschuldung und der stetig
angewachsenen Allgemeinen Rücklage, die den Refinanzierungsbe-
darf des Landeshaushalts mindert, konnten die Ausgaben für Kredit-
zinsen weiter zurückgeführt werden. Sie lagen im Jahr 2018 bei 280
Mio. Euro und damit auf dem niedrigsten Wert seit 1993. Zum Ver-
gleich: Die Zinsausgaben beliefen sich im Jahr 2008 mit 808 Mio.
Euro auf dem bisher höchsten Stand.
22
Kommunaler Finanzausgleich Nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG)
– Anhebung der Verbund- sind die Kernelemente des kommunalen Finanzausgleichs mindes-
quote tens in einem dreijährigen Turnus zu evaluieren. Ein hierzu in Auftrag
gegebenes finanzwissenschaftliches Gutachten zum Ausgleichsjahr
2019 kam zu der Empfehlung, dass die allgemeine Verbundquote zur
Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen des Landes anzuhe-
ben sei.
In enger und konstruktiver Zusammenarbeit mit den kommunalen
Spitzenverbänden ist es gelungen, sich in einer einvernehmlichen Lö-
sung zwischen Land und kommunaler Familie und auf Basis der gut-
achterlichen Feststellungen über den vertikalen Finanzausgleich für
die Jahre 2019 bis einschließlich 2021 zu verständigen. Es erfolgt
eine stufenweise Erhöhung der sog. Verbundquote – d.h. der prozen-
tualen Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen des Landes –
von 20 % auf 21 % für das Jahr 2019, auf 22 % für das Jahr 2020 und
auf 22,43 % ab dem Jahr 2021.
Neuordnung der Bund-Län- © MdF
der-Finanzbeziehungen
Insgesamt erhöht sich die Finanzausgleichsmasse in den Jahren
2019 bis 2022 um rund 788 Mio. Euro (auf Basis der Steuerschätzung
Oktober 2018). Allein im Jahr 2019 stehen den Kommunen durch die
Anhebung der Verbundquote knapp 92 Mio. Euro mehr zur Verfü-
gung, über deren Verwendung sie in eigenem Ermessen im Rahmen
ihrer kommunalen Selbstverwaltung frei verfügen können. Die Ge-
meinden und Gemeindeverbände im Land erhalten somit bis ein-
schließlich 2022 allein durch den kommunalen Finanzausgleich Mittel
in Höhe von 9,36 Mrd. Euro. Damit wird das Land den Kommunen
mehr Geld denn je überweisen. Mit dieser finanziellen Ausstattung
sind Brandenburgs Kommunen weiterhin in der Lage, die notwendige
Infrastruktur für ein gedeihliches Miteinander vor Ort bereitzustellen.
Am 8. Dezember 2016 verständigten sich Bund und Länder auf ein
Gesetzespaket zur Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen. Das Ge-
setzgebungsverfahren wurde im Juni 2017 abgeschlossen. Damit
konnte durch maßgebliches Mitwirken der Landesregierung eine an-
gemessene und dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes auch
23
Weitere Entlastung der Kom- nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II Ende 2019 sichergestellt
munen von Soziallasten durch werden.
den Bund erreicht
Im Rahmen einer Grundsatzeinigung haben sich Bund und Länder
KIP – das Kommunale Infra- am 14. Oktober 2016 u.a. darauf verständigt, dass der Bund in den
strukturprogramm folgenden Jahren 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in die kommunale
Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung
Paradigmenwechsel bei der stellt. Dadurch wird eine mittelbare und mittelfristige Entlastung der
Personalbedarfsplanung Kommunen von Soziallasten möglich.
Der Bund hat zudem zugesagt, dass eine Entlastung der Kommunen
durch die vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft für
Flüchtlinge durch den Bund für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 er-
folgen soll.
Die Koalition hat ab dem Jahr 2016 über den Zeitraum der Legislatur-
periode ein zusätzliches Investitionsförderprogramm im Umfang von
161 Mio. Euro zur Stärkung der Infrastruktur aufgelegt. Vor dem Hin-
tergrund des Investitionsstaus in der Infrastruktur und damit verbun-
dener aktueller Herausforderungen für Land und Kommunen ist das
landespolitische Ziel die Förderung der kommunalen Bildungsinfra-
struktur in Höhe von 80 Mio. Euro, der kommunalen Verkehrsinfra-
struktur in Höhe von 20 Mio. Euro, der Feuerwehrinfrastruktur in Höhe
von 35 Mio. Euro sowie der kommunalen Freizeit- und Sportinfra-
struktur in Höhe von 26 Mio. Euro. Zu den Mitteln für die kommunalen
Investitionen kommen kommunale Eigenanteile je nach Programm-
details.
In der Zeit nach der unmittelbaren Aufbauphase des Landes und der
Landesverwaltung rückte die Konsolidierung des Landeshaushalts ab
Beginn der 2000er Jahre in den Mittelpunkt der Haushaltspolitik. Ein
wesentliches Element dieser Konsolidierungsbemühungen bestand
in einer an der geringeren Stellenausstattung vergleichbarer west-
deutscher Flächenländer orientierten kontinuierlichen Personalan-
passung. Als Zielzahl der Personalbedarfsplanung wurde ein Bestand
von 40.000 durch den Landeshaushalt finanzierten Planstellen und
Stellen formuliert und in Folge dessen im Haushaltsjahr 2015 mit
46.934 Planstellen und Stellen ein bisheriger Tiefstand erreicht.
Um die vielfältigen Aufgaben einer modernen und leistungsfähigen
Landesverwaltung weiterhin umsetzen zu können sowie den demo-
grafisch bedingten Generationenwechsel in der öffentlichen Verwal-
tung unter Gewährleistung des Wissenstransfers aktiv zu gestalten,
ist mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 eine Trendwende in der Per-
sonalbedarfsplanung eingeleitet worden. Nach dem Doppelhaushalt
2019/2020 wird bis zum Jahr 2020 die Zahl der durch den Landes-
haushalt finanzierten Planstellen und Stellen einschließlich des Hoch-
schulbereichs 49.319 betragen und damit in etwa dem Ausgangswert
des Jahres 2010 mit 49.427 entsprechen.
Darüber hinaus hat die brandenburgische Landesregierung seit 2010
über 600 sogenannte Nachwuchsstellen für Neueinstellungen einge-
richtet, die die Altersstruktur in der Landesverwaltung verbessern und
zur Verjüngung beitragen sollen. Nachwuchsstellen sind spezielle
24
Besoldung der Landesbeam- Stellen, die der Landesverwaltung befristet für fünf Jahre zur Verfü-
tinnen und -beamten gung gestellt wurden, um zusätzlichen stellen- und personalwirt-
schaftlichen Spielraum zu verschaffen. Gegenüber Nachbesetzungen
haben die Nachwuchsstellen den Vorteil, dass Berufseinsteigerinnen
und Berufseinsteiger ihre Stelle noch parallel zu den bisherigen Stel-
leninhaberinnen und -inhabern antreten können, damit Kenntnisse
und Erfahrungen weitergegeben werden und ein optimaler Wissens-
transfer gesichert ist (sog. Tandem-Modell).
Um nach Jahren, in denen Tarifabschlüsse aus Gründen der Haus-
haltskonsolidierung nicht vollständig auf den Beamtenbereich über-
tragen wurden, eine nachhaltige Verbesserung des Besoldungsni-
veaus im Vergleich zum Bund und den anderen Ländern zu erreichen,
hat die Landesregierung beschlossen, die Besoldung in Brandenburg
deutlich anzuheben. Bereits mit dem Besoldungs- und Versorgungs-
anpassungsgesetz 2017/2018 wurden die Dienst- und Versorgungs-
bezüge in den Jahren 2017 und 2018 im Vergleich zum Tarifab-
schluss jeweils um weitere 0,5 % angehoben und es wurde festgelegt,
dass für die Jahre 2019 und 2020 das Ergebnis des Abschlusses der
TdL zeit- und wirkungsgleich übernommen und darüber hinaus je-
weils um weitere 0,5 % erhöht wird. Diese gesetzlichen Vorgaben
wurden mit dem am 13. Juni 2019 vom Landtag beschlossenen Be-
soldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 um-
gesetzt, so dass die erhöhten Bezüge rückwirkend zum 1. Januar
2019 gezahlt werden können.
Darüber hinaus konnte im Besoldungsrecht eine Vielzahl von Verbes-
serungen für die Beamtinnen und Beamten des Landes erreicht wer-
den. Hier sind neben den Besoldungsanpassungsgesetzen insbeson-
dere der Attraktivitäts-Zuschlag für die Jahre 2017 bis 2020 für alle
Beamtinnen und Beamten zu nennen, aber auch die Anhebung von
Eingangsämtern im Bereich der Lehrkräfte, des mittleren Polizei- und
des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes, des Werk- und Kranken-
pflegedienstes bei den Justizvollzugsanstalten sowie des mittleren
Steuerverwaltungsdienstes, die Überführung des einfachen in den
mittleren Dienst und die Einführung der freien Heilfürsorge ohne Ei-
genbeteiligung als Option für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -be-
amten. Zudem wurden Zulagen erhöht bzw. ausgeweitet, z.B. die Er-
schwerniszulage, und neue Zulagen und Zuschläge eingeführt, wie
die Vorführzulage und der Zuschlag zur Gewinnung von IT-Fachkräf-
ten.
Außerdem hat der Landtag am 16. Mai 2019 das von der Landesre-
gierung eingebrachte Gesetz zur Einführung einer pauschalen Bei-
hilfe verabschiedet, das ab Januar 2020 eine alternative Form der
Beihilfegewährung vorsieht. Wer sich für eine Krankenvollversiche-
rung entscheidet, erhält dann auf Antrag eine Pauschale, die die
Hälfte der Beträge zur gesetzlichen Krankenversicherung abdeckt.
Damit können die neu einzustellenden Beamtinnen und Beamten so-
wie die vorhandenen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversiche-
rung versicherten Beamtinnen und Beamten frei zwischen der gesetz-
25
Landesgesetzliche Umsetzung lichen und der privaten Krankenversicherung wählen, ohne erhebli-
der Schuldenregel che finanzielle Nachteile durch die Belastung mit dem vollen Versi-
cherungsbetrag tragen zu müssen.
Ab dem Jahr 2020 gilt für die Länder die im Grundgesetz verankerte
Schuldenregel. Die Länder dürfen danach ihre Haushalte grundsätz-
lich nicht mehr durch die Aufnahme von Krediten ausgleichen. Eine
begrenzte Kreditaufnahme ist nur in Ausnahmefällen wie Naturkata-
strophen und konjunkturbedingten Einbrüchen des Steueraufkom-
mens zulässig und auch nur dann, wenn landesseitig entsprechende
gesetzliche Regelungen geschaffen wurden, die einen entsprechen-
den Tilgungspfad beschreiben. Die Änderungen sowohl der Landes-
verfassung als auch der Landeshaushaltsordnung zur Umsetzung der
Schuldenregel wurden am 17. Mai 2019 vom Landtag beschlossen.
26
Staatskanzlei
Strukturentwicklung Lausitz
Lausitzbeauftragter des Minis- Zur zentralen Begleitung, Koordinierung und Kommunikation des
terpräsidenten Prozesses der Strukturentwicklung in der Lausitz wurde mit Wir-
kung vom 18. Juni 2018 der Lausitzbeauftragte des Ministerprä-
sidenten bestellt. Gleichzeitig wurde der Dienstsitz in Cottbus
etabliert, um den Prozess vor Ort zu steuern. Das Team umfasst
derzeit sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Eine zukunftweisende Entwicklung der Region wird nur bei aktiver
Mitwirkung der Menschen vor Ort gelingen können. Der Lausitz-
beauftrage gestaltet diesen Prozess aktiv u.a. durch zahlreiche
Gespräche, Workshops, Standortkonferenzen und Vortragsrei-
hen. Für die vielen, zum Teil auch länderübergreifend agierenden
Akteure wie die WRL, die Lausitzrunde, iRL, die Zukunftswerk-
statt Lausitz, die Kammern, Verbände, Wissenschaftseinrichtun-
gen und nicht zuletzt Unternehmen, Landräte und Bürgermeister
gibt es damit einen zentralen Ansprechpartner, der sich für die
Belange der Lausitz vor Ort und in Potsdam einsetzt.
Die IMAG „Lausitz“ unter Leitung des Lausitzbeauftragten konnte
ressortübergreifend zahlreiche Projektvorschläge identifizieren
und fortschreiben sowie die Grundzüge einer Entwicklungsstrate-
gie für die Lausitz erarbeiten. Um ein sichtbares Zeichen für die
Strukturentwicklung zu setzen, hat die Landesregierung Maßnah-
men und Projekte mit kurzfristig zu erwartenden Struktureffekten
in einem „Sofortprogramm“ für die Jahre 2019/2020 gebündelt. In
Verhandlungen mit der Bundesregierung konnte die Finanzierung
und Realisierung von 25 Projekten im Gesamtwert von etwa 80
Mio. Euro erreicht werden.
Die Weiterentwicklung des von den Ländern Brandenburg und
Sachsen erarbeitenden Grundsatzpapiers „Gemeinsam für die
Zukunft der Industrieregion Lausitz“ von Juli 2017 (sog. „Groß-
räschen-Papier“) wurde vom Lausitzbeauftragten mit einem Be-
richt im Kabinett am 18. Dezember 2018 vorgestellt. Der Bericht
war zugleich Bestandteil der Positionierung der Landesregierung
innerhalb der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Be-
schäftigung“ (KOM WSB). Durch eine enge und intensive Beglei-
tung der Arbeit der Kommission konnten zahlreiche konkrete und
revierspezifische Vorschläge für die Strukturentwicklung in der
Lausitz eingebracht werden. Der Lausitzbeauftragte wirkt aktiv
bei der Umsetzung der Empfehlungen der KOM WSB mit, u.a.
beim Gesetzgebungsprozess für das Strukturstärkungsgesetz,
das die Grundlage für die Finanzhilfen des Bundes für die Reviere
bilden wird.
27
Für die Landesregierung stehen in dem Prozess der Ausbau der
Infrastruktur, Wissenschaft und Forschung, Industriearbeits-
plätze, Bildung sowie Kultur und Tourismus im Vordergrund. Ziel
ist, eine „Europäische Modellregion für Klimaschutz und Wirt-
schaftswachstum“ zu entwickeln, die Vorbild sein kann für die wei-
teren 40 europäischen Kohleregionen, die vor einem ähnlichen
Wandel stehen.
Medien und Digitale Gesellschaft
Entwicklung einer Zukunfts- In einem ressortübergreifenden Prozess wurde die Zukunftsstra-
strategie „Digitales Branden- tegie „Digitales Brandenburg“ entwickelt. Ein erster Meilenstein
burg“ war der Statusbericht „Distanzen überwinden“ im Jahr 2017, ein
weiterer die Digitalisierungsstrategie im Dezember 2018. Wesent-
liche Elemente der Strategie sind die vom Digitalbeirat entwickel-
ten zehn „Thesen für die digitale Zukunft Brandenburgs“, die „Di-
gitale Agenda“ mit Handlungsfeldern und insgesamt 202 konkre-
ten Maßnahmen sowie „Kommunikation und Instrumente“ für den
Weg in die digitale Zukunft. Die Ressorts setzen die Strategie ge-
mäß ihrer Fachverantwortung um.
Sicherung unabhängiger und Mit dem 22. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag wurde der Tele-
vielfältiger Medien unter beson- medienauftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeitgemäß
derer Berücksichtigung des öf- angepasst. Die Rundfunkanstalten können mit diesem Rechts-
fentlich-rechtlichen Rundfunks rahmen den Herausforderungen des digitalen Medienwandels
und dem heutigen Medien-Nutzungsverhalten begegnen und die
geeigneten Angebote entwickeln, um auch in Zukunft alle gesell-
schaftlichen Gruppen mit einem hochwertigen Medienangebot zu
erreichen.
Lokaljournalismus stärken Nachdem die Medienanstalt Berlin –Brandenburg (MABB) sich
aus der Förderung der Satellitenverbreitung für die Lokal-TV-Sen-
der in Brandenburg zurückgezogen hat, hat der Landtag Mittel für
eine zweijährige Projektverlängerung bereitgestellt. Bei der No-
vellierung des Medienstaatsvertrages („Sechster Staatsvertrag
zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwi-
schen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien“) hat sich
die Landesregierung erfolgreich für die Aufnahme erweiterter För-
dermöglichkeiten für Lokaljournalismus eingesetzt.
Produktplatzierung im Internet Die Landesregierung hat im Rahmen der Novellierung des Medi-
besser kennzeichnen und kon- enstaatsvertrages die Auskunfts- und Ermittlungsbefugnisse der
trollieren MABB auf Telemedienanbieter ausgedehnt. Verstöße gegen das
Trennungsgebot von Werbung und redaktionellem Inhalt wurden
in den Katalog der zu ahndenden Ordnungswidrigkeiten aufge-
nommen.
Schaffung eines modernen und Mit der Novellierung des Medienstaatsvertrages wird ein moder-
einfachen Zulassungsrechts nes Zulassungsrecht geschaffen, das den Anforderungen der di-
gitalen Medienwelt gerecht wird. Mit der Einführung des soge-
nannten „Führerscheinprinzips“ können Rundfunkzulassungen
28
unabhängig von Übertragungskapazitäten vergeben werden. Das
Zulassungsverfahren, das in seinen Grundzügen noch aus der
analogen Rundfunkwelt stammte, wird damit vereinfacht und die
Handlungsfähigkeit der mabb gestärkt. Zugleich wird die Wirk-
samkeit aufsichtsrechtlicher Maßnahmen der mabb verbessert.
Tolerantes Brandenburg / Bündnis für Brandenburg
Einsatz gegen Gewalt, Rechts- Die Koordinierungsstelle nimmt gegenüber der Bundesregierung
extremismus und Fremden- die Aufgabe eines „Landesdemokratiezentrums“ wahr und koor-
feindlichkeit diniert die Umsetzung der Bundesprogramme „Demokratie Le-
ben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ in Brandenburg. Be-
Herausforderungen: Islamis- sonders aber arbeitet sie mit lokalen zivilgesellschaftlichen Initia-
mus und Antisemitismus tiven und dem durch sie geförderten landesweit aktiven Bera-
tungsnetzwerk zusammen. Für die Öffentlichkeitsarbeit nutzt die
Koordinierungsstelle verstärkt soziale Medien, insbesondere Fa-
cebook.
Über das Beratungsnetzwerk des Toleranten Brandenburgs wer-
den zivilgesellschaftliche Prozesse auf Landes- und kommunaler
Ebene angeregt, begleitet und moderiert. In den Jahren 2015/16
bildete sich aufgrund der aktuellen Situation der thematische
Schwerpunkt „Flucht, Asyl und Integration“ heraus.
Von 2015 bis 2017 führte die Koordinierungsstelle landesweit Zu-
kunftsdialoge mit dem Schwerpunkt Migration und Integration
durch. Ziel war es, die lokalen Akteure stärker in das Handlungs-
konzept des Toleranten Brandenburgs einzubinden. Insgesamt
fanden im ganzen Land 18 Zukunftsdialoge statt, die mehr als
1.200 Menschen erreicht haben. 2018 wurde das 20jährige Be-
stehen des Toleranten Brandenburgs unter Beteiligung von Bun-
despräsident Frank-Walter Steinmeier und zahlreichen Gästen
mit einem Festakt gewürdigt.
2017 konnte mithilfe von Bundesmitteln die „Fachstelle Islam im
Land Brandenburg“ eingerichtet werden. Sie berät landesweit Ak-
teure und Institutionen zu den Themen Islam und Islamismusprä-
vention. Zudem hält sie Kontakt zu verschiedenen muslimischen
Communities im Land Brandenburg und bearbeitet aktiv Konflikt-
lagen in lokalen Sozialräumen. Auch in der Arbeit der Koordinie-
rungsstelle selbst spielt das Thema Islamismusprävention eine
große Rolle.
Die Bekämpfung von Antisemitismus nimmt seit jeher einen ho-
hen Stellenwert in der Arbeit des Toleranten Brandenburg ein.
Seit 2019 betreibt das Moses-Mendelssohn-Zentrum die durch
das Land finanzierte „Fachstelle Antisemitismus“. Gemeinsam mit
der Fachstelle vertritt die Koordinierungsstelle das Land Branden-
burg in den Koordinierungsrunden des Beauftragten der Bundes-
regierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitis-
mus.
29
Bündnis für Brandenburg Am 26. November 2015 wurde das „Bündnis für Brandenburg“ ini-
tiiert. Aufgrund der zahlreicher Schnittpunkte sind das Tolerante
Demokratiestärkung bei Ju- Brandenburg und das Bündnis seit 2016 in einer gemeinsamen
gendlichen und jungen Er- Koordinierungsstelle in der Staatskanzlei angesiedelt. Das Bünd-
wachsenen nis fungiert als landesweite Kommunikationsplattform für staatli-
Mobilisierung zu Wahlen 2019 che und zivilgesellschaftliche Akteure. Damit unterstreicht das
Demokratie-Mobil Land, dass es für eine gelingende Aufnahme von Geflüchteten
neben staatlichen Maßnahmen der Offenheit und des Engage-
ments von Kommunen, Nachbarschaften, Vereinen und Verbän-
den, Bürgerinnen und Bürgern bedarf.
Ferner unterstützt das Bündnis das zivilgesellschaftliche Engage-
ment im Bereich der Geflüchteten durch Fördermittel. Dabei wer-
den sowohl Projekte von Vereinen, Initiativen etc. als auch die
Landkreise und kreisfreien Städte unterstützt. Die Landkreise und
kreisfreien Städte erhalten jährlich in Form der Regionalbudgets
jeweils 20.000 Euro, in begründeten Fällen auch mehr. In der lau-
fenden Legislaturperiode wurde außerdem bislang insgesamt 132
Projekten eine Förderung gewährt. Das Bündnis legt den Fokus
verstärkt auf Projekte, die die politische und soziale Teilhabe von
Geflüchteten oder die politische Bildung ausbauen und stärken.
Das Bündnis hat bisher acht Dialogforen initiiert, u.a. zu Themen
wie „Religion und Weltanschauung“, „Ehrenamt“ sowie „Gute Bei-
spiele von Sprachmittlung“. Dazu kamen Veranstaltungen wie der
„Integrationsgipfel“ und die „Konferenz geflüchteter Frauen“. Zur
verstärkten Auseinandersetzung mit den Themen Islam und Is-
lamismus organisierte das Bündnis 2018 eine Lesung mit dem
Autor und Psychologen Ahmad Mansour, der sein Buch „Klartext
zur Integration“ vorstellte, und fördert im Jahr 2019 ein Modellpro-
jekt zur Islamismus-Prävention.
In enger Kooperation mit dem Verein Kumulus e.V. wird jährlich
durch die Koordinierungsstelle die „B-Team-Tour“ gefördert und
inhaltlich begleitet. Die B-Team-Tour greift seit 2016 relevante ge-
sellschaftspolitische Fragen auf. Das Team aus jungen Men-
schen kommt mit Brandenburgerinnen und Brandenburgern ins
Gespräch, zu Themen wie „Flucht & Asyl“ (2016) und „Hatespe-
ech“ (2017). 2018 wurden wichtige Stationen im Kampf gegen
Rechtsextremismus im Land Brandenburg besucht. Schwerpunkt
der B-Team-Tour 2019 ist die Landtagswahl 2019.
Mit seinen Kooperationspartnern konzipierte die Koordinierungs-
stelle eine Plakatkampagne unter dem Titel „Du wählst doch sonst
auch! – Wählen gehen für ein weltoffenes Brandenburg“. Erst-
und Jungwählerinnen und –wähler sollen zur Teilnahme an der
Landtagswahl motiviert werden. Mit Blick auf die Mobilisierung zu
den 2019 anstehenden Wahlen wurde eine Vielzahl von Projek-
ten freier Träger gefördert - von Theaterprojekten über Beratungs-
leistungen für Schülerzeitungen bis hin zur Förderung der Kam-
pagne „Mach’s ab 16!“ des Landesjugendringes.
Um das Handlungskonzept und die damit verbundenen Angebote
in die Fläche zu tragen und bekannter zu machen, entwickelt die
30
Koordinierungsstelle immer wieder neue Wege der Ansprache
wie den Einsatz des „Demokratie-Mobils“. Es ist seit 10 Jahren in
ganz Brandenburg zum Zwecke der Aufklärung über die Arbeit
der Koordinierungsstelle und die von ihr bearbeiteten Bereiche
unterwegs. In der aktuellen Legislaturperiode begleitete das
Team 204 Veranstaltungen landesweit.
Flughafenkoordinierung
Bedeutung und Entwicklung Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) betreibt mit ihren
Schallschutz Standorten in Tegel und Schönefeld den drittgrößten Flughafen
Umfeldentwicklung Deutschlands mit knapp 35 Mio. Passagieren im Jahr 2018. Dies
zeigt den großen wirtschaftlichen und privaten Bedarf einer ange-
Inbetriebnahme messenen Luftverkehrsanbindung der Region. Die Umfeldregion
des Flughafens Schönefeld und zukünftigen BER entwickelt sich
weiterhin dynamisch. Die Ansiedlungsentwicklung und der regio-
nale Arbeitsmarkt zeigen hohe Wachstumsraten; das belegen
auch das Bevölkerungswachstum in der Region und die Immobi-
lienpreisentwicklung.
Die bei der FBB eingereichten Schallschutzanträge sind zu 93 %
abgearbeitet. Die sich durch Urteile des OVG Berlin-Brandenburg
ergebenden Nachbesserungsbedarfe werden von der FBB abge-
arbeitet. Auch bemüht sich der Gesellschafter Brandenburg wei-
terhin um eine Ausdehnung der Nachtruhe zur Umsetzung des
Volksbegehrens „Nachtflugverbot ausweiten“.
Die Landesregierung hat die Abstimmung insbesondere komple-
xer Infrastrukturen des Umfeldes BER zur Unterstützung der Wirt-
schaftsentwicklung und des Bevölkerungswachstums begleitet
und auf Bitten des Landtages eine Task Force „Umfeldentwick-
lung“ eingerichtet. Deren Aufgabe ist eine noch bessere Abstim-
mung zwischen Fachministerien und regionalen Behörden zur zu-
sätzlichen Gewinnung von Synergieeffekten. Dabei ist die Kom-
munale Arbeitsgemeinschaft „Dialogforum Airport Berlin Bran-
denburg“ ein wichtiger kommunaler Ansprechpartner. Zum Stand
der Arbeit der Task Force wurde dem Landtag im Dezember 2018
ein Zwischenbericht übersandt.
Der Gesellschafter Brandenburg unterstützt die FBB bei allen
Themen im Zusammenhang mit der vorgesehenen Eröffnung des
BER im Oktober 2020. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit
den Mitgesellschaftern Bund und Berlin.
Landesmarketing
Auftrag, Struktur und Zielset- Zur Modernisierung und Aktualisierung des Landesmarketings
zung wurde Ende 2016 eine Stabsstelle gebildet. 2017 wurden dafür
31
Claim erstmals 500.000 Euro im Landeshaushalt etatisiert, seit 2018
Partnerschaften sind es jährlich 1 Mio. Euro. Brandenburg, seine Vorzüge und
Autobahnschilder seine Entwicklung sollen in Deutschland bekannter gemacht und
das Heimatbewusstsein der Brandenburgerinnen und Branden-
burger gestärkt werden. Ziel ist es, das wasserreichste deutsche
Bundesland im Wettbewerb der Regionen als exzellenten natur-
nahen und zugleich bezahlbaren Lebensort mit hoher Lebens-
qualität für alle Generationen und mit zukunftsfähigen Arbeitsplät-
zen und erstklassigen Bildungschancen zu profilieren.
Wesentliche Grundlage des Re-Designs war eine repräsentative
bundesweite Brandenburg-Umfrage mit 2.000 Beteiligten im Jahr
2017. Demnach ist Brandenburg in der bundesweiten Wahrneh-
mung wenig präsent und nur in geringem Maße emotional aufge-
laden. „Im Osten, waldreich, wasserreich, berlinnah“ sind die we-
sentlichen Assoziationen, die Brandenburg hervorruft.
„Brandenburg. Es kann so einfach sein.“ ist der Claim, der sich in
europaweiter Ausschreibung durchgesetzt hat. Die Kernidee zielt
auf die einzigartigen Möglichkeiten, die Brandenburg bietet: Na-
turnah sein Leben zu verwirklichen ohne auf urbane Chancen zu
verzichten.
Die Veröffentlichung des Claims im März 2018 wurde von einem
pointierten kurzen Film in den sozialen Medien begleitet. Er setzt
überspitzt auf den Gegensatz zwischen stressigem Stadtleben
und den Möglichkeiten in Brandenburg. Er wurde über eine halbe
Million Mal gesehen und trug wesentlich dazu bei, dass noch vor
der Plakatkampagne im Frühsommer 2018 bereits 32 % der Bran-
denburgerinnen und Brandenburger und 11 % in Deutschland
den Claim kannten.
Zum nachhaltigen Umgang mit dem geringen Budget wurde von
vornherein auf Partnerschaften mit Events und Einrichtungen,
Unternehmen oder Vereinen gesetzt. Partnermotive existieren
u.a. für
WfBB und pro agro
Confiserie Felicitas und das Ökodorf Brodowin
das HPI und die Neue Bühne Senftenberg.
Derzeit läuft in Medienpartnerschaft mit dem aus Potsdam
deutschlandweit sendenden Radio Teddy die Aktion „Elternzeit in
Brandenburg“, die junge Familien über die Möglichkeiten in Bran-
denburg informieren will.
Sichtbarster Ausdruck des modernisierten Landesmarketings
sind die neuen Autobahnbegrüßungsschilder. Nach zwei Wech-
sel- bzw. Neubauwellen verfügt Brandenburg seit 2019 an allen
das Land aus dem Bundesgebiet und aus Berlin erreichenden Au-
tobahnen über attraktive Willkommensschilder im Kampagnende-
sign.
32
Landesregierung im Dialog
Kabinett vor Ort Die Landesregierung hat mit der Reihe „Kabinett vor Ort“ seit
Herbst 2018 in allen 18 Landkreisen und kreisfreien Städten Sta-
Gemeinsame Kabinettsitzun- tion gemacht. Dort wurde in einer gemeinsamen Sitzung mit Ver-
gen treterinnen und Vertretern der jeweiligen Kreisverwaltung oder
Bürgerdialoge kreisfreien Stadt über aktuelle Herausforderungen gesprochen.
Es hat sich gezeigt, dass die Verkehrsinfrastruktur, die Gesund-
heitsversorgung im ländlichen Raum und das Thema Bildung die
zentralen Themen waren. In den südbrandenburgischen Land-
kreisen spielte die Strukturentwicklung in der Lausitz eine wich-
tige Rolle. Viele der berlinnahen Landkreise haben den regiona-
len Zusammenhalt zwischen den an Berlin angrenzenden Ge-
meinden und den ländlichen Teilen ihrer Landkreise thematisiert.
Aus den Zusammenkünften ergaben sich in der Regel konkrete
Handlungsfolgen. Im Anschluss an die gemeinsamen Kabinetts-
sitzungen haben die Mitglieder der Landesregierung zahlreiche
Termine im Landkreis oder der kreisfreien Stadt wahrgenommen.
Das Kabinett hat in dieser Wahlperiode acht gemeinsame Sitzun-
gen mit den Kabinetten benachbarter Bundesländer durchgeführt:
Vier Mal mit Berlin, zwei Mal mit Sachsen sowie mit Mecklenburg-
Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Die Sitzungen wurden ge-
nutzt, um die Zusammenarbeit zu vertiefen und gemeinsam aktu-
elle Fragen zu erörtern.
Den „Kabinett vor Ort“-Sitzungen schlossen sich in der Regel tag-
gleich Bürgerdialoge unter dem Titel „Zur Sache, Brandenburg“
an, meistens jedoch nicht am Kreissitz. Damit wurde ein neues
und offenes Gesprächsangebot an die Bürgerinnen und Bürger
ohne Themenvorgaben gemacht. Der Ministerpräsident hat sich
dabei seit dem Herbst 2018 in 18 Veranstaltungen dem persönli-
chen Dialog sowie allen Fragen und Anliegen gestellt, die vor Ort
von Relevanz sind. Die Bürgerdialoge haben mehr als 2.500
Brandenburgerinnen und Brandenburger erreicht.
Ehrenamt
Anerkennungskultur Etwa ein Drittel der Brandenburgerinnen und Brandenburger ab
14 Jahre sind ehrenamtlich engagiert. Es ist Bestreben der Lan-
desregierung, weitere Menschen zu ehrenamtlichem Engage-
ment zu motivieren. Dazu werden die seit 2005 etablierten und
bewährten Formate der Anerkennungskultur weitergeführt. Dazu
gehören
Ehrenamtler des Monats (bisher 130 Auszeichnungen),
Brandenburger Ehrenamtsempfang (jährlich rund um den
5.12.),
Ehrenamtsgespräche bei Kreisreisen,
33
Landesnetzwerk Empfang beim Brandenburger Sommerabend,
Ehrenamtsmeile beim Brandenburg-Tag,
Ehrenamtsportal FreiwilligenPass.
Stärkung der Engagement-
strukturen Die Ehrenamtskarte (EAK) wurde 2017 zur gemeinsamen Ehren-
amtskarte Berlin-Brandenburg weiterentwickelt. Derzeit gibt es
Mobilitätszuschuss für Ehren- 140 teilnehmende Partnerinstitutionen in Brandenburg. 2.562 gül-
amtliche tige Ehrenamtskarten sind in Brandenburg im Umlauf. Nach der
Einführung der gemeinsamen Ehrenamtskarte Berlin-Branden-
Bund-Länder-Kommunen-Auf- burg stieg die Zahl stark an - von 454 ausgestellten Ehrenamts-
gaben karten in 2016 auf 1.265 Karten in 2017. Die Karteninhaber erhal-
ten bei den Partnern Vergünstigungen. Inhaberinnen und Inhaber
der „Jugendleitercard – Juleica“ erhalten nun auch automatisch
die EAK.
Es wurden jährliche Ehrenamts-Netzwerktreffen organisiert, in
denen sich die Akteure austauschten und gemeinsam zu ver-
schiedenen Fachthemen diskutierten. Regelmäßig wurde der
Kontakt zu den Mitgliedern gepflegt. 2018 wurde in Kooperatio-
nen mit zwei Mitgliedern und unter Abstimmung mit dem Landes-
netzwerk ein Fachtag zu „Brandenburg Digital Engagiert“ veran-
staltet.
Das Ehrenamtsportal der Landesregierung www.ehrenamt-in-
brandenburg.de wurde in 2018 neu aufgelegt und aktualisiert.
Das Portal wird kontinuierlich gepflegt.
Schrittweise soll die engagementfördernde Infrastruktur flächen-
deckend ausgebaut werden. In den Kommunalverwaltungen der
Landkreise und kreisfreien Städte werden hierfür Personal- und
Sachkosten zur Einrichtung eines „Engagement-Stützpunktes“
zur Verfügung gestellt. In 2019 werden in den Landkreisen Pots-
dam-Mittelmark und Uckermark und in der kreisfreien Stadt
Frankfurt/Oder Stellen auf- bzw. ausgebaut. Zusätzlich wird in
2019 eine Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft der
Freiwilligenagenturen (Lagfa Brandenburg) eingerichtet.
Der mit Landesgeldern finanzierte „Mobilitätszuschuss“ wird Eh-
renamtlichen ausgezahlt, die im Rahmen ihres Ehrenamts einen
erhöhten Mobilitätsaufwand haben und keine anderweitige Auf-
wandsentschädigung erhalten. Der Mobilitätszuschuss wird über
die neu eingerichteten Engagement-Stützpunkte und die Lagfa-
Geschäftsstelle ausgezahlt und beträgt 100 Euro pro Jahr.
In den zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen fand ein intensi-
ver Austausch mit den Engagement-Vertreterinnen und –Vertre-
tern des Bundes, der anderen Bundesländer und des Städte- und
Gemeindebundes statt. 2019 wurde ein Workshop seitens des
Landes Brandenburg zum Thema „Engagement im Wandel“ or-
ganisiert. Gemeinsam mit allen Ländern wurde die Länderaus-
wertung des 5. Freiwilligensurveys vorbereitet.
34
Demografie
Demografischer Wandel Die Bevölkerungsanteile zwischen Berliner Umland und dem wei-
teren Metropolenraum werden sich weiter verschieben. Der Anteil
Demografieprojekte der im Umland wohnenden Menschen steigt voraussichtlich von
Förderung von gut 38 auf knapp 43 % im Jahr 2030 an, obwohl das Berliner Um-
Rückkehrerinitiativen land nur einen Anteil von 10 % an der Gesamtfläche des Landes
einnimmt. Im Gegensatz hierzu sinkt der Anteil der Einwohnerin-
nen und Einwohner im weiteren Metropolenraum an der Gesamt-
bevölkerung von 62 auf voraussichtlich 57 % in 2030 ab. Der Al-
tersaufbau der brandenburgischen Bevölkerung führt dazu, dass
die Zahl älterer Menschen stark anwachsen wird. Im weiteren
Metropolenraum wird diese Entwicklung stärker ausgeprägt sein
als im Berliner Umland.
Die Landesregierung hat sich jährlich im Rahmen eines Demo-
grafiekabinetts mit den unterschiedlichen Facetten des demogra-
fischen Wandels auseinandergesetzt. Die neue „Bevölkerungs-
prognose Land Brandenburg 2030“ wurde Ende 2018 im Demo-
grafiekabinett diskutiert.
Herausragende und beispielgebende Demografieprojekte werden
weiter monatlich durch den Ministerpräsidenten oder den Chef
der Staatskanzlei der breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Sie sollen
beispielgebend sein und zur Nachahmung motivieren. Anfang
2019 wurde dieses erfolgreiche Format bereits seit 10 Jahren
durchgeführt und soll auch künftig fortgesetzt werden.
Die Landesregierung hat aktiv den Aufbau des Netzwerkes „An-
kommen in Brandenburg“ unterstützt. Ab 2017 wurde begonnen,
potenziellen Rückkehrern den „roten Teppich“ auszurollen, indem
13 kommunale und regionale Rückkehrinitiativen und Willkom-
mensagenturen gefördert und unterstützt wurden. Es ist beab-
sichtigt, die Förderung der Rückkehrinitiativen auch 2020 fortzu-
setzen.
Bundespolitik
Kosten der Beseitigung von Ein wichtiges Thema für Brandenburg war und ist die Beteiligung
Munition und Kampfmitteln des des Bundes an den Kosten zur Beseitigung von Munition und
2. Weltkrieges Kampfmitteln des 2. Weltkrieges. Brandenburg ist hier am stärks-
ten von allen Ländern betroffen. Die Kosten für die Beseitigung
alliierter Kampfmittel müssen bisher die Länder tragen, obwohl sie
dafür keine Verantwortung tragen. Ziel Brandenburgs ist es des-
halb seit vielen Jahren, dass der Bund die Kosten der Kampfmit-
telbeseitigung übernimmt. Dafür wurde im Bundesrat bereits
mehrfach eine Mehrheit für einen entsprechenden Gesetzentwurf
gefunden, Bundestag und Bundesregierung haben dies aber
lange Zeit abgelehnt. 2015 ist es jedoch gelungen, dass der Bund
sich bis 2019 mit 60 Mio. Euro finanziell an den Kosten beteiligt.
35
Bund-Länder-Finanzausgleich In diesem Jahr wurde vereinbart, dass die Mittel bis 2021 in An-
Rentenangleichung spruch genommen werden können und es künftig auch möglich
sein wird, die systematische Suche nach Munition aus diesen Mit-
„Ehe für alle“ teln zu finanzieren. Brandenburg hat bis zum letzten Abrech-
Erfolgreiche Entschließungen nungsjahr 2017 bereits 4,1 Mio. Euro erhalten.
im Bundesrat
Brandenburg hat in dieser Legislaturperiode zwei bedeutsame
Vorhaben für die zukünftige Handlungsfähigkeit aller Länder mit
beschlossen: den neuen Bund-Länder-Finanzausgleich im Juni
2017 und die Grundgesetzänderung im März 2019, die Finanzhil-
fen des Bundes in den Bereichen Bildung, sozialer Wohnungsbau
und Schienenpersonennahverkehr ermöglichen bzw. fortschrei-
ben.
Die jahrelange Forderung nach einer Ost-West-Rentenanglei-
chung konnte 2017 endlich beschlossen werden. Ab Juli 2024 sol-
len in der gesetzlichen Rentenversicherung in Ost und West ein
einheitlicher gesamtdeutscher aktueller Rentenwert und ab dem
Jahr 2025 einheitliche gesamtdeutsche Rechengrößen gelten
(Durchschnittsentgelt, Bezugsgröße und Beitragsbemessungs-
grenze). Die Angleichung erfolgt in sieben Schritten. Die Hoch-
wertung der in den neuen Ländern erzielten Verdienste wird ent-
sprechend abgesenkt und entfällt ab 2025 vollständig.
Mit auf Initiative Brandenburgs hat der Bundesrat im September
2015 die „Ehe für Alle“ beschlossen und sich damit für mehr
Gleichberechtigung eingesetzt. Nur weil dieser Gesetzentwurf
des Bundesrates bereits vorlag, konnte der Bundestag das Ge-
setz im Juni 2017 noch vor der Bundestagswahl beschließen.
Brandenburg hat zahlreiche erfolgreiche Entschließungen in den
Bundesrat eingebracht, die konkrete Anliegen der Brandenburge-
rinnen und Brandenburger aufgreifen. Hierbei ging es beispiels-
weise um faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlin-
dustrie (Drs. 132/16), die Verbesserung der Transparenz bei
Steueroasen und Briefkastenfirmen (Drs. 186/16), die bessere
Unterstützung des Deutsch-Polnischen Jugendwerks als Eckpfei-
ler der deutsch-polnischen Verständigung (Drs. 313/16), die Stär-
kung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft
(314/16), Gewaltprävention für gefährdete Beschäftigte in Dienst-
leistungsberufen (Drs. 383/17), die Entfristung der SED-Un-
rechtsbereinigungsgesetze (Drs. 743/17), die Verbesserung der
sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung
der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (Drs. 316/18), mehr Si-
cherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbie-
geassistenzsysteme (Drs. 110/18) oder die Streichung der Im-
portförderklausel für Arzneimittel (Drs. 578/18).
36
Internationales
China Die Partnerschaft zwischen Brandenburg und der Provinz Hebei
Polenkoordinator in China, die 2015 offiziell unterschrieben wurde, konnte weiter
Stiftung Genshagen ausgebaut werden. Die zweite China-Reise des Ministerpräsiden-
ten im September 2018 konzentrierte sich – neben Peking –auf
die Partnerregion und wurde von einer Wissenschafts- und Unter-
nehmerdelegation vor allem zum Thema Umwelt- und Energie-
technik, Logistik und Eisenbahntechnologie begleitet. Neben der
wirtschaftlichen Zusammenarbeit konnte auch der Jugendaus-
tausch (bspw. über eine erste Schulpartnerschaft zwischen Bran-
denburg und Hebei) gestärkt werden. Zudem wurde mit Hebei im
November 2018 eine Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der
Zusammenarbeit im Bereich Berufliche Bildung und Duales Stu-
dium unterzeichnet.
Im Mittelpunkt der internationalen Beziehungen Brandenburgs
steht die Partnerschaft mit Polen. Der Ministerpräsident wurde im
März 2018 erneut von der Bundesregierung zum Koordinator für
die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe
Zusammenarbeit ernannt. In dieser Funktion initiierte er den
deutsch-polnischen Bahngipfel, der im Mai 2019 zum vierten Mal
stattfand und grenzüberschreitenden Bahnverkehr mit vorange-
bracht hat. Zur dessen Erfolgsbilanz gehören die Vereinbarung
des zweigleisigen Ausbaus der Trasse „Berlin-Stettin“, die Ein-
richtung des Kulturzuges „Berlin-Breslau“ und die Wiederauf-
nahme dieser regulären Fernverkehrsverbindung ab 2020 sowie
die geplante Erhöhung der Zugpaare auf der Strecke Berlin-
Poznań-Warschau. Gegenüber dem Bund setzte er sich erfolg-
reich für eine Erhöhung der Mittelausstattung des Deutsch-Polni-
schen Jugendwerks ein.
2019 wurde die Stiftung Genshagen von Seiten Brandenburgs in
die institutionelle Förderung aufgenommen und die Ko-Finanzie-
rung somit dauerhaft sichergestellt. Das ist ein starkes Signal,
dass das Land Brandenburg die Arbeit der Stiftung zur Zusam-
menarbeit von Deutschland-Polen-Frankreich prioritär unter-
stützt. Genshagen genießt als Landesstiftung und durch die sat-
zungsgemäße Bindung zum Ministerpräsidenten höchste Priorität
und ist ein wichtiger Beitrag um Europa in seiner Vielfalt zu stär-
ken.
Humanitäre Hilfe
Aufnahme von Yezidinnen und Ein Landesaufnahmeprogramm für ca. 70 besonders schutzbe-
Yeziden dürftigen Yezidinnen und Yeziden aus dem Nordirak wurde erar-
beitet und mit der Bundesregierung abgestimmt, die Einreise der
Menschen wird aktuell vorbereitet. Es handelt sich dabei weitge-
hend um Frauen und Kinder, aber auch um Familien. Alle haben
37
Erfahrungen mit kriegerischer und/oder sexueller Gewalt ge-
macht, sind durch den IS vertrieben und/oder in Gefangenschaft
geraten. Das Landesaufnahmeprogramm wurde in enger Zusam-
menarbeit mit dem Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UN-
HCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM)
erstellt. Zusätzlich fördert das Land im Nordirak ein Gemein-
schaftszentrum des Trägers Mission East e.V. in der Nähe von
Sinjar.
38
Kapitel 2
Bilanz
des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF),
des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und
des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK)
des Landes Brandenburg
Solidarität, Zusammenhalt Gute Arbeit und soziale Gerechtigkeit, gleiche Chancen für alle Kinder
und Innovation und Jugendlichen, moderne Wissenschaft und ein facettenreiches
kulturelles Leben im ganzen Land: Der Mensch und der soziale Zu-
sammenhalt stehen im Mittelpunkt der Politik der Landesregierung.
Dabei geht es um gute Ausbildung und Arbeit, um soziale Sicherheit
und Entwicklungschancen unabhängig von der Herkunft, es geht um
Menschen mit oder ohne Beeinträchtigungen, um gesundes Auf-
wachsen und Älterwerden. Brandenburg bietet Perspektiven und Ent-
wicklungsmöglichkeiten für alle in unserem Land, in dem der gesell-
schaftliche Zusammenhalt und das solidarische Miteinander nach wie
vor großgeschrieben werden.
Die bestmögliche Förderung in Kita und Schule ist die wichtigste Vo-
raussetzung, um die Verwirklichung von Chancengleichheit zu er-
möglichen. Das Land Brandenburg hat dabei, wie alle anderen Bun-
desländer auch, im Bildungs- und Jugendbereich neue Herausforde-
rungen zu bewältigen. Die fortschreitende Digitalisierung, das Lernen
mit digitalen Medien und der Anspruch auf eine verbesserte individu-
elle Förderung sind dynamische Prozesse, die auch den Schulalltag
verändern. Alle sollen ihre Talente entfalten können, alle sollen nach
der Schule eine Perspektive für eine Ausbildung oder ein Studium ha-
ben. Moderne Kitas und Schulen verlangen hoch qualifizierte Fach-
kräfte, Vermittlung von Wissen und Werten sowie den engen Dialog
mit den Eltern und allen an Erziehung und Bildung Beteiligten. Das ist
Anspruch und Herausforderung zugleich. Darauf hat sich das Land
Brandenburg mit seinem Handeln eingestellt.
Und hohe Ansprüche gelten natürlich auch für Brandenburgs Hoch-
schulen, den Motoren für Innovationen und die Ausbildung hochqua-
lifizierter Fachkräfte. Brandenburg verfügt über eine starke Wissen-
schafts- und Forschungslandschaft, die konsequent weiterentwickelt
wurde. Das fördert auch unsere wirtschaftliche Entwicklung über den
Austausch von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungsein-
richtungen einerseits und Neugründungen aus den Hochschulen her-
aus andererseits. Gleichzeitig wurde die lebendige kulturelle Infra-
struktur im ganzen Land mit der Gründung neuer und der Erweiterung
bestehender Einrichtungen substantiell ausgebaut.
39
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Kampf gegen Armut im Fokus
Niedrigste Arbeitslosigkeit Die Zahl der Arbeitslosen hat im Juni 2019 mit 5,6 % einen neuen
seit 1990 Niedrig-Rekordwert erreicht. Das ist der niedrigste Wert seit 1990. Es
gibt mittlerweile 864.000 sozialversicherungspflichtige Stellen. Die
„Integrationsbegleitung für Chancen junger Menschen, einen betrieblichen Ausbildungsplatz in
Langzeitarbeitslose und Be- ihrem Wunschberuf und in der Heimat Brandenburg zu finden, sind
darfsgemeinschaften“ deutlich gestiegen. Weiterhin problematisch bleibt jedoch die Zahl von
„Starke Familien – starke Kin- Langzeitarbeitslosen, die nur schwer in sozialversicherungspflichtige
der“ und dauerhafte Arbeit vermittelt werden können.
Kindergrundsicherung Mit dem Programm „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose
und Bedarfsgemeinschaften“ ist es bislang gelungen, mehr als 3.676
Familienzeit Teilnehmende auf dem Weg aus der Langzeitarbeitslosigkeit in Arbeit
zu unterstützen und damit auch Familien und Kindern zu helfen. Das
Programm läuft seit 2015 und wird mit 40 Mio. Euro aus dem Europä-
ischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Ergänzend entstand eine Wan-
derausstellung, die in vielen Kommunen auf positive Resonanz stieß.
Trotz guter wirtschaftlicher Entwicklung und deutlich gesunkener Ar-
beitslosigkeit sind auch in Brandenburg viele Menschen in einer finan-
ziell schwierigen Lage, manche tatsächlich von Armut bedroht. Kin-
derreiche Familien, Alleinerziehende und Langzeitarbeitslose sind
besonders betroffen. Deshalb hat die Landesregierung 2015 unter
dem Motto „Starke Familien – starke Kinder“ einen Runden Tisch zur
Bekämpfung von Kinderarmut ins Leben gerufen. Zum einen erhielt
damit das Thema Armut eine stärkere und notwendige öffentliche
Wahrnehmung. Zum anderen hat der Runde Tisch Erfahrungen und
Erkenntnisse bei der Vermeidung und Bekämpfung von Kinderarmut
in Brandenburg gebündelt, gute Praxis veranschaulicht und Hand-
lungsempfehlungen entwickelt. Diese umfassen alle Lebensbereiche
- von Arbeit über soziale Teilhabe und Bildung bis hin zur Gesundheit.
Die Landesregierung ist sich einig: Kinderrechte gehören ins Grund-
gesetz. Zudem ist es erforderlich eine Kindergrundsicherung einzu-
führen. Doch dies ist nur bundespolitisch möglich und bedarf einer
Einigung der Bundesländer und letztlich des Bundestages. In der Ar-
beits- und Sozialministerministerkonferenz (ASMK) konnte im De-
zember 2017 unter Vorsitz Brandenburgs die Erarbeitung eines Grob-
konzepts für die Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen
werden. Bestehende kindbezogene Transferleistungen sollen durch
eine einheitliche Kindergrundsicherung ersetzt werden. Die Beratun-
gen dauern an.
In vielen Landesteilen haben sich Bündnisse für Familien etabliert die
zunehmend Einfluss auf die kommunale Entwicklung nehmen. Diese
Tendenz setzt sich aber auch am Arbeitsplatz fort. Immer mehr – vor
allem junge Leute – wollen ohne Stress Familie und Beruf miteinander
vereinbaren. Mehr Zeit für Kinder und den jeweiligen Partner haben.
40
Europäische Mittel Angesichts des Fachkräftemangels stellen sich immer mehr Unter-
nehmen darauf mit flexiblen Arbeitszeiten und vielen anderen Ange-
boten ein. Die Landesregierung unterstützt zudem Mehrgeneratio-
nenhäuser, die sich zu gut angenommenen Treffpunkten entwickeln.
Die Familienratgeber erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.
Das Land Brandenburg nutzt den ESF für zusätzliche arbeitspoliti-
sche Impulse in den Bereichen Beschäftigung, Qualifizierung und so-
ziale Integration. Zum Einsatz kommen die Mittel in Förderprogram-
men, etwa wenn es darum geht, die Ausbildungsfähigkeit und die Be-
rufs- und Studienorientierung von Schülerinnen und Schülern zu ver-
bessern, die Resozialisierung von Straffälligen durch nachhaltige In-
tegration in Arbeit und Ausbildung zu fördern oder die Ausbildung in
der Landwirtschaft zu unterstützen. Bislang wurden in der Förderpe-
riode 2014-2020 mit insgesamt über 6.500 aus dem ESF geförderten
Projekten mehr als 200.000 Personen erreicht. Dafür wurden Ge-
samtmittel in Höhe von 392 Mio. Euro eingesetzt, darunter 261 Mio.
Euro aus dem ESF.
Gute Gesundheitsversorgung im ganzen Land
Krankenhausfinanzierung Seit 2018 fördert Brandenburg Investitionen für Krankenhäuser mit
Standortsicherung 440 Mio. Euro. Das sind 40 Mio. Euro mehr als in der Koalitionsver-
Landärzteprogramm einbarung vorgesehen. Weitere Mittel konnten aus Bundesprogram-
men eingeworben werden. Aus dem Krankenhausstrukturfonds des
Bundes erhält Brandenburg von 2017 bis 2020 zusätzlich 15,2 Mio.
Euro und kofinanziert diesen Betrag in gleicher Höhe. Brandenburg
nutzt Bundesprogramme für Reformvorhaben zum Aufbau ambulant-
stationärer Gesundheitszentren.
Die Landesregierung unterstützt innovative Projekte in Forschung
und Versorgung sowie zur Standortsicherung für Krankenhäuser. Im
Fokus steht eine bedarfsgerechte Anpassung der medizinischen Ver-
sorgungsangebote an die sich verändernde regionale Nachfrage. Der
durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffene Innovati-
onsfonds wird genutzt, um eine moderne Gesundheitsversorgung im
Land Brandenburg zu gewährleisten.
Gemeinsam mit den Partnern von der Kassenärztlichen Vereinigung
hat die Landesregierung ein Landärzteprogramm auf den Weg ge-
bracht, das am 1. Juli 2019 gestartet wurde. Es sieht die Einführung
eines Brandenburg-Stipendiums für Medizinstudierende sowie ein
Weiterbildungs- und Marketingprogramm vor. Damit soll erreicht wer-
den, dass junge Medizinerinnen und Mediziner ins Land kommen,
hier arbeiten und langfristig bleiben.
Auch die vorgesehene Einrichtung einer medizinischen Ausbildung in
Cottbus mit Hilfe des „Strukturstärkungsgesetzes“ soll der Sicherung
der ärztlichen Versorgung im Land Brandenburg dienen. Dies soll im
Rahmen des „Gesundheitscampus Brandenburg“ erfolgen, das auch
den Ausbildungsstandort der MHB in Neuruppin stärken soll.
41
Klinisches Krebsregister – Berlin und Brandenburg haben ein gemeinsames klinisches Krebsre-
länderübergreifendes Quali- gister eingerichtet. Dieses bundesweit einzigartige länderübergrei-
tätssicherungsinstrument in fende Register liefert Ärztinnen und Ärzten, aber auch der Forschung
der Onkologie wertvolle Daten und Erkenntnisse zu Diagnose, Behandlung, Hei-
Schulgesundheitsfachkraft – lungsprozessen oder zu Rückfällen. Davon profitieren Patientinnen
Begleitung und Beratung im und Patienten unmittelbar.
Schulalltag
Neue Wege in der Prävention Im November 2016 startete das Modellprojekt „Schulgesundheits-
fachkräfte“. Nach entsprechender Qualifizierung wurden zehn Schul-
Gemeinsame Krankenhaus- gesundheitsfachkräfte an 20 Modellschulen eingesetzt, um ein schul-
planung nahes Angebot der gesundheitlichen Versorgung zu erproben.
Öffentlicher Gesundheits- Krankheiten vermeiden, bevor sie entstehen: Das ist das Ziel des
dienst Bundespräventionsgesetzes, zu dessen Umsetzung im März 2017
mit Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen so-
Patientensicherheit wie der Renten- und Unfallversicherung eine Landesrahmenverein-
barung geschlossen wurde. Ziel ist es, Gesundheitsförderung direkt
im Lebensumfeld der Menschen aller Altersgruppen in den Kommu-
nen, in Kitas, in Schulen, in Betrieben und in Pflegeeinrichtungen zu
stärken.
Ab 2020 soll es eine gemeinsame Krankenhausplanung für die Ge-
sundheitsregion Berlin-Brandenburg geben. Die Vorbereitungen da-
für laufen, Planungsgrundsätze wurden festgelegt. Mit dem Kranken-
hausplan wird der konkrete Bedarf an stationären Krankenhaus-Ka-
pazitäten festgestellt und genau bestimmt, welche Krankenhäuser zur
medizinischen Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und dem-
entsprechend vom Land gefördert werden.
Brandenburger Gesundheitsämter befassen sich vor allem mit der
Gefahrenabwehr (Infektionsschutz, Hygiene, Gesundheitsschutz),
dem Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, der Be-
treuung psychisch kranker und abhängigkeitskranker Menschen, der
Vermittlung und Koordinierung von gesundheitlichen Leistungen und
Angeboten sowie mit der Aufsicht über die Berufe und Einrichtungen
des Gesundheitswesens. Um die Weiterbildung der Beschäftigten der
Gesundheitsämter zu verbessern, ist Brandenburg Anfang 2018 der
Akademie für öffentliches Gesundheitswesen beigetreten.
Nach den Erfahrungen mit der Geschäftstätigkeit eines in Branden-
burg ansässigen Arzneimittelgroßhandelsbetriebes wurde die Arznei-
mittelüberwachung im Interesse der Patientinnen und Patienten deut-
lich verbessert. In der Folge ist es ausgehend von Brandenburg ge-
lungen, bundesweit und auch auf europäischer Ebene die Sensibilität
politisch Verantwortlicher für diese Fragen zu schärfen. In Branden-
burg konnte die Aufsichtsbehörde personell deutlich gestärkt werden.
Mit der EU-Arzneimittelfälschungs-Richtlinie und deren technischer
Umsetzung wurden Aufklärungs- und Ermittlungsmöglichkeiten ver-
bessert. Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, zur ef-
fektiveren Bekämpfung der Arzneimittelkriminalität die arzneimittel-
rechtlichen Straftatbestände und die Strafbewehrung sowie die Straf-
verfolgungsmöglichkeiten betreffend Arzneimittelfälschungen auszu-
weiten. Auf Vorschlag Brandenburgs hat der Bundesrat einen konkre-
ten Vorschlag zur Abschaffung der Importförderklausel formuliert. Auf
42
Patientenrechte europäischer Ebene ist noch mehr Transparenz bei den Lieferketten
nötig. Ziel muss es sein, dass jederzeit die gesamte Kette eines Arz-
neimittels von der Herstellung bis zur Abgabe nachverfolgbar ist.
Zur Stärkung von Patientenorientierung und Patientenrechten wird ab
2019 eine Koordinierungsstelle für die Wahrnehmung von Patien-ten-
interessen in zahlreichen Gremien eingerichtet. Die Patientenfür-
sprecher wurden durch eine Regelung im Krankenhausentwick-
lungsgesetz gestärkt. Mit dem Projekt „Stärkung der Patientenrechte
in der Psychiatrie“ werden u.a. die Vernetzung der Akteure in der Psy-
chiatrie und die Selbstorganisation von Angehörigen und Psychiatrie-
erfahrenen gefördert. Verschiedene Aufsichtsbereiche konnten per-
sonell gestärkt werden.
Gute Arbeit / Fachkräfte
„Brandenburger Bündnis für „Gute Arbeit“ heißt anständige Bezahlung, sichere, nachhaltige Ar-
Gute Arbeit“ beitsplätze, vielfältige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie, altersgerechte Arbeitsbedingun-
Brandenburg arbeitet vernetzt gen, ein betriebliches Gesundheitsmanagement, hohe Standards
und partnerschaftlich - ein Ga- beim Arbeitsschutz und eine funktionierende Sozialpartnerschaft mit
rant für Erfolg zukunftsfähigen Tarifverträgen. Um das in allen Branchen, Unterneh-
Grundstein für die Gestaltung men und Berufsfeldern zu erreichen, arbeitet seit Mai 2016 das „Bran-
des digitalen Wandels der Ar- denburger Bündnis für Gute Arbeit“. Es bildet das Dach über den be-
beitswelt gelegt stehenden arbeitspolitischen Gremien und will das Leitbild „Gute Ar-
beit“ weiter verbreiten und zur Richtschnur des gemeinsamen Han-
delns der Arbeitsmarktakteure machen.
Es ist gelungen, die Fachkräftestrategie des Landes erfolgreich um-
zusetzen, mehr betriebliche Ausbildungsverträge abzuschließen und
mehr jungen Menschen ihren Berufsabschluss in einem dualen Stu-
diengang zu ermöglichen. In der Wirtschaftsförderung ist das Thema
Gute Arbeit als wichtiges Kriterium verortet.
Über die aus ESF-Mitteln geförderte Sozialpartner-Richtlinie unter-
stützt das Land Projekte zur Stärkung der Sozialpartnerschaft und
Steigerung der Qualität der Arbeit. Die Wirtschaftsförderung Land
Brandenburg (WFBB) wird auch in Zukunft den guten und regionalen
Service rund um die Fachkräftesicherung und Informationen zu Wei-
terbildung und Qualifizierung anbieten. Bundesweit einzigartig ist das
Angebot von Arbeits- und Wirtschaftsförderung aus einer Hand.
Die Veröffentlichung der Studie „Arbeit 4.0 in Brandenburg“ löste
2018 eine wichtige Diskussion mit Expertinnen und Experten aus und
rückte den digitalen Wandel der Arbeitswelt ins Zentrum der Aufmerk-
samkeit. Betrachtet wurde in der aus dem ESF kofinanzierten Studie
u. a., welche Berufe und Kompetenzen in naher Zukunft gefragt sind
und wie gesichert wird, dass Ausbildung, Studium etc. darauf ausge-
richtet werden können. Weiterbildung wird zum zentralen Erfolgsmo-
ment, um den digitalen Wandel in den Betrieben voranzutreiben und
erfolgreich zu bewältigen. Das hohe Engagement der Beschäftigten
43
Qualifikation und Kompeten- und insbesondere die betriebliche Mitbestimmung bei der Einführung
zen zur Fachkräftesicherung und Begleitung digitaler Prozesse zeigen, wie wichtig partnerschaftli-
che Strukturen im betrieblichen Kontext sind. Die Studie kommt zu
Sicherung von Fach- und Ar- dem Befund, dass die Digitalisierung kein Jobkiller sein wird, dass sie
beitskräften durch eine kluge aber Akzeptanz und Vertrauen bei Beschäftigten und Führungskräf-
Fachkräfteentwicklung ten benötigt.
Stärkung der beruflichen Aus- Eine Schlüsselrolle im digitalen Strukturwandel kommt der beruflichen
bildung Weiterbildung aller Erwerbspersonen zu. Das Land fördert mit Mitteln
des ESF im Rahmen der Weiterbildungsrichtlinie mit rund 30 Mio.
„Brandenburger Innovations- Euro betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen und für die individuelle
fachkräfte“ berufliche Entwicklung den Bildungsscheck. So haben seit 2014 rund
2.000 brandenburgische Erwerbstätige eine Förderung nach dem Bil-
Regionalbüros für Fachkräfte- dungsscheck erhalten.
sicherung, Fachkräfteportal
und Weiterbildungsberatung Die hervorragende Arbeitsmarktentwicklung hat auch eine Kehrseite:
Die Nachfrage nach Arbeitskräften und Fachkräften nimmt deutlich zu
und führt in einigen Berufen, Branchen und Regionen inzwischen zu
ernsten Engpässen. Mit der Fachkräftestrategie des Landes „Bilden,
halten und für Brandenburg gewinnen“ (2014-2019) ist es gelungen,
Firmen bei ihrer Fachkräfteentwicklung zu unterstützen und Branden-
burg als attraktives Fachkräfteland zu stärken.
Für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses wird auch das Ausbil-
dungsengagement der Betriebe immer bedeutsamer, zumal sie an
erster Stelle interessiert sind, den eigenen Fachkräftenachwuchs zu
sichern. Deshalb starteten die Partnerinnen und Partner des Ausbil-
dungskonsenses im Oktober 2015 die gemeinsame Ausbildungsof-
fensive „Brandenburg will Dich! Hier hat Ausbildung Zukunft.“ Ein Hö-
hepunkt ist die alljährliche Verleihung des Brandenburger Ausbil-
dungspreises. Gemeinsames Ziel ist es, darauf hinzuwirken, dass
jährlich mindestens 10.000 neue betriebliche Ausbildungsverträge
abgeschlossen werden. Für das Ausbildungsjahr 2017/18 konnte dies
mit 10.068 neuen Verträgen erstmals erreicht werden.
Mit der ESF-geförderten Ausbildungsrichtlinie (Verbundausbildung,
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk) und der Lan-
desförderung „Assistierte Ausbildung in Brandenburg“ wurden wir-
kungsvolle Förderstrukturen entwickelt. Damit werden vor allem klei-
nere Betriebe und Auszubildende unterstützt. Die Brandenburger
Verbundausbildung ist ein überregionales Markenzeichen und wird
von anderen Bundesländern als gutes Beispiel gesehen.
Hochqualifizierte Nachwuchskräfte zu halten ist eine besondere Her-
ausforderung für die eher von Kleinbetrieben geprägte brandenburgi-
sche Wirtschaftsstruktur. Die ESF-Förderung „Brandenburger Inno-
vationsfachkräfte“ wendet sich deshalb an Absolventinnen und Absol-
venten der Hochschulen, um sie für den Brandenburger Arbeitsmarkt
zu gewinnen. Es wurden bisher 794 Anträge mit einem Gesamtför-
dervolumen in Höhe von 14,9 Mio. Euro bewilligt.
Mit der Verstetigung des ESF-Projektes „Fach- und Arbeitskräfte für
Brandenburg“ mit den Unterstützungsstrukturen Regionalbüros für
Fachkräftesicherung, Fachkräfteportal und Weiterbildungsberatung
44
bei der Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH (WFBB) zu einem
dauerhaften Instrument der Fachkräftesicherung hat Brandenburg ei-
nen mutigen und zukunftsgewandten Weg eingeschlagen. Mit dem
Fachkräftemonitoring bei der WFBB gelingt ein vertiefender regiona-
ler Blick in die Fachkräftebedarfe und ermöglicht so eine strategische
Vorschau der Arbeitsmarktakteure auf künftige Bedarfe.
Pflege
Brandenburger Die Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger ist ein
Pflegeoffensive Schwerpunkt der im Herbst 2015 gestarteten Brandenburger Pflege-
offensive. Dafür stellt das Land jährlich eine Million Euro bereit.
Altenpflegeausbildung
Zentrale Projekte wie das Kompetenzzentrum Demenz und die Fach-
Bundesratsinitiative „Heraus- stelle Altern und Pflege im Quartier (FAPIQ) tragen dazu bei, dass
forderungen in der Pflege an- landesweit Strukturen geschaffen bzw. weiterentwickelt werden, da-
gehen und Kosten gerecht mit Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer eigenen Häuslich-
verteilen“ keit leben können. So gehört die Begleitung, Beratung und Unterstüt-
zung von Initiativen, Verbänden und Kommunen in den Handlungs-
feldern alternsgerechte Quartiersentwicklung, Wohnen und techni-
sche Alltagshilfen sowie Koordination von Pflege- und Hilfsangeboten
ebenso zu den Maßnahmen der Pflegeoffensive wie die Unterstüt-
zung von Angehörigen demenziell erkrankter Menschen durch spezi-
elle Schulungsangebote.
Seit 2015 wurden an 80 Standorten 290 neue alltagsunterstützende
Angebote geschaffen. Derzeit gibt es landesweit rund 730 solcher An-
gebote, die von mehr als 8.500 Personen genutzt werden. Der weitere
Ausbau der alltagsunterstützenden Angebote ist für die Landesregie-
rung ein wichtiges Anliegen. Zudem wurden Möglichkeiten für den be-
darfsgerechteren und zielgenauen Einsatz von Pflegekräften in der
stationären Pflege erprobt und die Ergebnisse als Handbücher für die
Praxis veröffentlicht.
Von zentraler Bedeutung für die Fachkräftesicherung in der Pflege ist
die Altenpflegeausbildung. Das Land fördert die theoretische Ausbil-
dung an den 20 Altenpflegeschulen. Seit 2017 wird ergänzend zur
dreijährigen Altenpflegeausbildung auch die einjährige Altenpflegehil-
feausbildung als Regelausbildung gefördert. 2018 stellte das Land
rund 6,2 Mio. Euro für die Ausbildungsförderung in der Altenpflege
zur Verfügung. Es gelang 2018 die Anzahl derjenigen, die eine Aus-
bildung in der Pflege begonnen haben, bei rund 800 Auszubildenden
zu stabilisieren.
Gemeinsam mit Thüringen hat Brandenburg mit einer Initiative im
Bundesrat das Problem der steigenden Kosten in der Pflege themati-
siert und eine bundesweite Diskussion in Gang gesetzt. Beide Länder
wollen „Herausforderungen in der Pflege angehen und Kosten ge-
recht verteilen“. Dass steigende Kosten, z.B. durch angemessene
Lohnerhöhungen in der Altenpflege, derzeit allein durch Pflegebedürf-
tige, deren Angehörige und die Sozialhilfeträger zu schultern sind, ist
45
Zuwanderung nicht akzeptabel. Nötig ist eine grundlegende Reform der Pflegever-
sicherung. Die Beratungen darüber im Bundesrat dauern noch an.
Landesaufnahmegesetz
Brandenburg hat die Herausforderungen der (insbesondere in den
Migrationssozialarbeit Jahren 2015-2017) großen Anzahl geflüchteter Menschen insgesamt
Integrationskurse sehr gut bewältigt. Durch das weitgehend sehr gute Zusammenwirken
von Land, Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und vielen ehrenamt-
Betriebliche Begleitagen- lichen Initiativen konnten Unterbringung und Versorgung organisiert
tur bea-Brandenburg werden. Mit dem im April 2016 novellierten Landesaufnahmegesetz
werden moderne fachliche Standards insbesondere für Unterbrin-
Fachstelle „Migration gung und Migrationssozialarbeit definiert, für die das Land die Kosten
und Gute Arbeit Branden- erstattet. Zusätzlich hat sich das Land freiwillig mit der „Richtlinie Fai-
burg“ rer Lastenausgleich“ an den Kosten des Leerstands von neu geschaf-
fenen Plätzen beteiligt, als die Zugangszahlen rückläufig wurden.
2018 wurden – befristet bis 2020 – die Pauschalen für Migrationsso-
zialarbeit auf geflüchtete Menschen ausgeweitet, die erst seit kurzem
als Flüchtlinge anerkannt worden sind und intensive Unterstützung
bei der Integration benötigen.
Eine Besonderheit in Brandenburg ist, dass alle Geflüchteten - unab-
hängig von ihrem Status bzw. Herkunftsland - einen Integrationskurs
besuchen können. Die Finanzierung ermöglicht in der Regel das
BAMF (Integrationskurse) und für diejenigen, die die Fördervoraus-
setzungen des BAMF nicht erfüllen, das Land (ESF-Programm
„Deutsch für Flüchtlinge“). Alle können so zusammen den gleichen
Kurs besuchen.
Das Projekt bea-Brandenburg berät Betriebe zur Integration von Ge-
flüchteten und entwickelt betriebsspezifische Lösungen für die dabei
auftretenden Herausforderungen. Das Angebot ist für Unternehmen
kostenfrei. Seit dem Projektstart Anfang 2016 wurden 106 Unterneh-
men bei der Suche, Einstellung oder Beschäftigung junger Geflüchte-
ter vom bea-Team beraten oder begleitet (www.bea-branden-
burg.de). Mit dem von bea entwickelten E-Portfolio „JOBLOQ“ steht
Geflüchteten zudem ein spezielles Hilfsmittel beim Erstellen, Sam-
meln und Versenden von Bewerbungsunterlagen zur Verfügung.
Im Sommer 2016 startete die Fachstelle „Migration und Gute Arbeit
Brandenburg“. Sie berät Migrantinnen und Migranten über arbeits-
und sozialrechtliche Fragen. Die Fachstelle hat ihren Sitz in Potsdam,
eine weitere Beratungsstelle in Frankfurt (Oder) und ist landesweit
auch mobil unterwegs. Darüber hinaus steht sie staatlichen Stellen
und Institutionen, die mit Arbeitsausbeutung und Menschenhandel in
Berührung kommen können (zum Beispiel Polizei, Finanzkontrolle
Schwarzarbeit, Ausländerbehörden usw.), als Ansprechpartnerin zur
Verfügung. Das Beratungsangebot ist kostenlos und mehrsprachig.
46
Integration Geflüchteter in Ar- Im September 2018 waren 756 Bewerberinnen und Bewerber für die
beit und Ausbildung nimmt Ausbildung vorbereitet. Mit Stand Februar 2019 waren 4.300 Geflüch-
Fahrt auf tete in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und tragen damit
zur Wirtschaftsentwicklung Brandenburgs bei. Damit hat sich die Zahl
Elektronische Gesundheits- der Geflüchteten in Beschäftigung seit dem Sommer 2015 veracht-
karte in 17 Landkreisen und facht. Diese erfolgreiche Integration gelingt durch das gemeinsame
kreisfreien Städten eingeführt Engagement der brandenburgischen Arbeitsmarktakteure, flankiert
durch Förderprogramme des Landes, wie z.B. die ESF-Deutschkurs-
förderung sowie das Landesprogramm „Assistierte Ausbildung Bran-
denburg“. Viele brandenburgische Unternehmen engagieren sich für
die Integration von Menschen mit Fluchthintergrund.
Mittlerweile haben 17 Landkreise und kreisfreie Städte die elektroni-
sche Gesundheitskarte eingeführt. Geflüchtete können damit direkt
zu einer Arztpraxis gehen, statt erst einen Behandlungsschein beim
örtlichen Sozialamt beantragen zu müssen. Den Leistungsumfang re-
gelt das Asylbewerberleistungsgesetz.
Gleichstellungspolitik
Gleichstellungspolitisches Die Landesregierung hat das 2011 erstmalig verabschiedete "Gleich-
Rahmenprogramm stellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg"
erfolgreich weiterentwickelt. Es beinhaltet einen umfangreichen Kata-
Leitbild „Gleiche Chancen für log von gleichstellungspolitischen Maßnahmen u.a. in den Bereichen
Frauen und Männer sowie frühkindliche Bildung, Schulbildung, Ausbildung, Qualifizierung, Ver-
Menschen mit anderen Ge- einbarkeit, Fachkräftesicherung, politische und gesellschaftliche Teil-
schlechtsidentitäten“ habe.
Parité-Gesetz
Als zweites Bundesland nach Berlin hat Brandenburg 2016 ein Leit-
„Landesaktionsplan zur Be- bild „Gleiche Chancen für Frauen und Männer sowie Menschen mit
kämpfung von Gewalt gegen anderen Geschlechtsidentitäten“ vorgelegt. Weil Geschlechterge-
Frauen und ihre Kinder“ rechtigkeit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, fördert das
MASGF frauen- und gleichstellungspolitische Vorhaben und Projekte.
Mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 gelang es, die Rolle der Frauen-
zentren im Land wieder zu stärken.
Im Frühjahr 2019 hat der Landtag das erste Gesetz in Deutschland
beschlossen, das für eine gleiche Vertretung von Frauen und Män-
nern im Landesparlament sorgen soll. Das sogenannte Parité-Gesetz
verpflichtet die Parteien, bei Landtagswahlen gleich viele Frauen und
Männer als Kandidatinnen und Kandidaten auf den Landeslisten auf-
zustellen. Ausgenommen ist die Aufstellung der Direktkandidatinnen
und Direktkandidaten in den Wahlkreisen. Ähnliche Gesetze werden
nunmehr in mehreren Bundesländern und auf Bundesebene disku-
tiert.
Mit vielfältigen Maßnahmen begegnet die Landesregierung der Ge-
walt gegen Frauen. Mit dem „Landesaktionsplan zur Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder“ und seinem Begleitgremium
erfolgt die Zusammenarbeit u.a. von Politik, Verwaltung, Frauenar-
beit, Polizei, Justiz, Jugendschutz, Gesundheitsversorgung.
47
Frauenhäuser Die Landesregierung unterstützt Kommunen bei der Bereitstellung
von Zufluchts- und Beratungsangeboten und hat die Förderung ab
Maßnahmen zum Gewalt- 2019 deutlich erhöht. Zur Unterstützung der Frauenhäuser wurde
schutz 2017 eine Koordinierungsstelle beim Netzwerk Brandenburgische
Frauenhäuser mit zwei Beschäftigten eingerichtet. Ihre Aufgabe ist
es, die Arbeit der Zufluchts- und Beratungsangebote zu optimieren,
Qualitätsstandards, Know-how und Vernetzung der Frauenhäuser
auszubauen. Zudem konnte 2018 die Barrierefreiheit in Frauenhäu-
sern mit 400.000 Euro aus PMO-Mitteln (Mittel aus dem Vermögen
der Parteien und Massenorganisationen der DDR) verbessert wer-
den.
Die Landesregierung fördert darüber hinaus Maßnahmen zum Ge-
waltschutz. Dabei geht es um die Verbesserung und den Ausbau des
Modellansatzes zur medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigungen
und vertrauliche Spurensicherung, um die Einführung von Täterarbeit
bei häuslicher Gewalt und den Aufbau einer systematischen Zusam-
menarbeit von Opferschutz und Gesundheitssystem.
Menschen mit Behinderungen
Behindertenpolitisches Maß- Die Landesregierung setzt die UN-Behindertenrechtskonvention kon-
nahmenpaket tinuierlich um. Grundlage ist das „Behindertenpolitische Maßnahmen-
paket 2.0: Unser Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-
Umsetzung des Bundesteilha- vention“. Darin sind teilhabepolitische Leitlinien, Zielstellungen und
begesetzes 105 konkrete Maßnahmen enthalten, mit deren Umsetzung die gleich-
berechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen
Unterstützung einer stärkeren deutlich vorangebracht wird.
Arbeitsmarktöffnung
Seit Juni 2018 haben „dauerhaft vollbetreute Menschen“ das aktive
und passive Landtags- und Kommunalwahlrecht und „schuldunfähige
Straftäter“ das aktive Landtags- und Kommunalwahlrecht. Hiermit
wurde eine Maßnahme des Maßnahmepakets 2.0 umgesetzt.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes werden
die Zuständigkeiten in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Be-
hinderungen in Brandenburg neu geregelt. Menschen mit Behinde-
rungen sollen vergleichbare, qualifizierte und personenzentrierte Teil-
habeangebote bekommen. Außerdem wurden die Rahmenbedingun-
gen für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Alterna-
tive zur Werkstatt für behinderte Menschen in Form des „Budgets für
Arbeit“ verbessert. Die Landesregierung unterstützt die Etablierung
einer neuen Teilhabeberatungsstruktur in allen Regionen Branden-
burgs. Heute stehen 28 ergänzende unabhängige Beratungsstellen
für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen zur Verfü-
gung.
Im August 2017 wurde eine Kooperationsvereinbarung mit der Regi-
onaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit zur
Verlängerung eines dreijährigen Berufsorientierungsverfahrens für
schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler der Schuljahre
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„Inklusive Ausbildung und Ar- 2017/2018 und 2018/2019 abgeschlossen. Ziel ist es, für sie nach Ab-
beit im Betrieb“ schluss der Schulzeit Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allge-
meinen Arbeitsmarkt zu erschließen bzw. eine betriebliche Ausbil-
dung zu ermöglichen.
Für die Umsetzung des Landesförderprogramms „Inklusive Ausbil-
dung und Arbeit im Betrieb“ und des Bundesprogramms „Inklusions-
initiative II – AlleImBetrieb“ wurde im August 2017 eine Kooperations-
vereinbarung mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bun-
desagentur für Arbeit unterzeichnet. Ziel ist es, betriebliche Ausbil-
dungsplätze für junge schwerbehinderte Menschen und deren An-
schlussbeschäftigung zu ermöglichen. Darüber hinaus werden Ar-
beitsplätze in Inklusionsbetrieben und Einzelarbeitsplätze auf dem all-
gemeinen Arbeitsmarkt als Alternative zu einer Beschäftigung in einer
Werkstatt für behinderte Menschen gefördert. Ergänzend wurde eine
Kooperations- und Zielvereinbarung abgeschlossen, um insbeson-
dere eine Ausdifferenzierung von Beschäftigungsangeboten für Be-
schäftigte aus Werkstätten zu entwickeln.
Die Beauftragten der Landesregierung im MASGF
Landesbeauftragte für die Breite Diskussion gleichstellungspolitischer Themen, landesweite
Gleichstellung von Frauen Vernetzung und Unterstützung gleichstellungspolitischer Akteure im
und Männern - Unterstützung Land, speziell der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten: Die
und Beratung zur Frauen- und bundesweit einzigartige Brandenburgische Frauenwoche wird seit
Gleichstellungspolitik im Land 2017 aus dem Landeshaushalt gefördert. Die Geschäftsstelle des
Brandenburg Frauenpolitischen Rates als Dachorganisation der Frauenverbände in
Brandenburg wurde durch Landesförderung um eine weitere Be-
schäftigte aufgestockt. Beim Netzwerk der Brandenburgischen Frau-
enhäuser konnte eine Koordinierungsstelle neu eingerichtet werden.
Die Arbeit der Landesgleichstellungsbeauftragten umfasst außerdem
u.a.:
Vernetzung und Unterstützung der kommunalen Gleichstel-
lungsbeauftragten, Zusammenarbeit mit den und Unterstüt-
zung der Gleichstellungsbeauftragten an den Universitäten
und Hochschulen, Kooperation mit zahlreichen weiteren
gleichstellungspolitischen Akteuren,
Förderung der Ausbildung und Vernetzung von Frauenbeauf-
tragten in Werkstätten und Wohnstätten für Menschen mit
Behinderungen,
Förderung von Gewaltschutzkonzepten in Einrichtungen für
Menschen mit Behinderungen,
Mitarbeit an der Erarbeitung und Umsetzung des Gleichstel-
lungspolitischen Rahmenprogramms II und des ersten Leit-
bilds der Landesregierung für ein geschlechtergerechtes
Brandenburg,
Mitarbeit an der Erarbeitung des Landesaktionsplans Quee-
res Brandenburg und Projektförderungen,
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Integrationsbeauftragte des Einrichtung einer landesweiten Koordinierungsstelle Gewalt-
Landes Brandenburg - Bera- schutz für geflüchtete Frauen in Brandenburg (2016-2018),
tung der Landesregierung in
migrationspolitischen Angele- Förderung der politischen Partizipation von Frauen,
genheiten Männer- und Jungenarbeit erstmals als Teil von Gleichstel-
Die Beauftragte der Landesre- lungspolitik: Männerpolitisches Forum, Projektförderungen.
gierung für die Belange der
Menschen mit Behinderungen Bereits vor der Zunahme der Flüchtlingszahlen auch nach Branden-
- burg hat das Land die Förderung des Ehrenamts in der Flüchtlings-
Beratung der Landesregie- hilfe eingeführt und damit eine Vorreiterrolle eingenommen. Diese
rung zu Angelegenheiten der Förderung umfasst eine finanzielle Unterstützung, Seminare und
Inklusion Workshops zur inhaltlichen Begleitung sowie Dialogforen der Landes-
regierung mit den Ehrenamtlichen.
Die Landesintegrationsbeauftragte und die Landesgleichstellungsbe-
auftragte leiten gemeinsam die Arbeitsgruppe „Geflüchtete Frauen in
Brandenburg“ beim Landesintegrationsbeirat. Gemeinsam mit einer
Gruppe geflüchteter Frauen haben die Beauftragten eine bundesweit
einmalige Konferenz für geflüchtete Frauen konzipiert, vorbereitet
und am 1. Dezember 2018 durchgeführt. 200 Frauen aus allen Teilen
Brandenburgs nahmen daran Teil und diskutierten unter dem Motto
„Unsere Stimme zählt“. Es kam erstmals zu einem kultur- wie spra-
chenübergreifenden Austausch über ihre spezifische Situation. Im Er-
gebnis wurde eine Resolution verabschiedet und der Landtagspräsi-
dentin übergeben. Die AG hat weitere Veranstaltungen organisiert
und Publikationen veröffentlicht.
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen berät nicht
nur die Landesregierung, sondern ist auch staatliche Koordinierungs-
stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und An-
sprechpartnerin für die Belange und Rechte von Menschen mit Be-
einträchtigungen. Unabhängig von Beteiligungen an Vorhaben der
Landesregierung nach § 14 Abs. 2 BbgBGG standen folgende The-
men im Mittelpunkt:
Inklusive Bildung in Schule: Hier wurde die Diskussion über die
Betreuung von älteren Kindern mit Beeinträchtigung nach der
Schule oder an Ferientagen angestoßen, so dass das Land und
Kommunen nun gemeinsam Angebotsmöglichkeiten ausloten.
Geflüchtete mit Behinderungen: Auf große Resonanz auch in an-
deren Bundesländern stieß das Angebot, geflüchteten Gehörlo-
sen das Erlernen der deutschen Gebärdensprache zu ermögli-
chen.
Selbstbestimmung, Gewaltprävention und Gewaltschutz insbe-
sondere für Frauen mit Behinderungen: Durch Modellprojekte
und Fachtage erhielt die Aufgabe stärkere Verankerung in der Ar-
beit der Unterstützungsstrukturen und in den Konzepten von Ein-
richtungen.
Wichtige Impulse zur Inklusion konnten auch mit Fördermitteln für Mo-
dellprojekte gegeben werden. Beispielsweise wurde die Idee der Ge-
denkstätte für die Opfer der Euthanasiemorde Brandenburg an der
Havel aufgenommen, eine Führung durch die Ausstellung in Leichter
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