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Brandenburg ist in den vergangenen Jahren noch attraktiver geworden. Als Lebens-, Arbeits-, Studien-, Forschungs- und Gastgeberland. Die Bevölkerungszahl wächst langsam wieder und einige von denen, die ehemals auf der Suche nach Arbeit oder Ausbildung weggingen, kehren zurück. Die Arbeitslosigkeit im Land erreicht historische Tiefststände, unsere Wirtschaft wächst weiter kontinuierlich und überdurch-schnittlich. Heute werben Unternehmen kreativ um Auszubildende und Fachleute

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Published by Staatskanzlei Land Brandenburg, 2019-07-15 09:00:15

Bilanz der Landesregierung für die Wahlperiode 2014 bis 2019

Brandenburg ist in den vergangenen Jahren noch attraktiver geworden. Als Lebens-, Arbeits-, Studien-, Forschungs- und Gastgeberland. Die Bevölkerungszahl wächst langsam wieder und einige von denen, die ehemals auf der Suche nach Arbeit oder Ausbildung weggingen, kehren zurück. Die Arbeitslosigkeit im Land erreicht historische Tiefststände, unsere Wirtschaft wächst weiter kontinuierlich und überdurch-schnittlich. Heute werben Unternehmen kreativ um Auszubildende und Fachleute

Keywords: Brandenburg,Politik,SPD,Die Linke,Legislaturperiode,Bildung,Forschung,Wissenschaft,Landwirtschaft,Umweltschutz,Gesundheit, Arbeit

Sprache durch Menschen mit Behinderungen für alle Besuchergrup-
pen zu entwickeln. Erstmals kamen dabei auch Menschen mit Lern-
schwierigkeiten und psychischen Beeinträchtigungen zum Einsatz,
denen sich damit eine neue Arbeitswelt erschloss. Besuchende erle-
ben Menschen mit Lernschwierigkeiten als kompetente Guides. Zu-
dem erhalten Besuchende mit Lernschwierigkeiten Zugang zu politi-
scher Bildung und Kultur.

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Kinderbetreuung

Betreuungsqualität Das Land Brandenburg belegt mit seinen hohen Betreuungsquoten und sei-
und Beitragsfreiheit nem flächendeckenden bedarfsgerechten Angebot der Kindertagesbetreuung
in Kindertagesstätten im Ländervergleich einen Spitzenplatz. Für eine höhere Qualität der Betreuung

wurde der Personalschlüssel verbessert: So konnte die rechnerische Perso-
nalbemessung bei verlängerten Betreuungszeiten bei den unter Dreijährigen
von einer Fachkraft für 6 Kinder auf 1 zu 5 verbessert werden, bei den Kinder-
gartenkindern von 1 zu 12 auf 1 zu 11. Gemessen an der Zahl der Kinder in
Tagesbetreuung ist das Angebot in den letzten fünf Jahren um etwa 10 % ge-
stiegen. So waren 2018 zum Beispiel 73,9 % der Einjährigen und knapp 90 %
der Zweijährigen in der Kindertagesbetreuung. Die übergroße Mehrzahl der
Kinder in Brandenburg hat vor dem Schulbesuch mindestens drei Jahre eine
Kindertagesstätte besucht. Bildung und soziale Kompetenzen werden somit
früh gefördert.

Das Land hat in dieser Legislaturperiode seine jährlichen Zuschüsse und Kos-
tenausgleiche von 228 Mio. Euro auf 486 Mio. Euro in 2019 erhöht. Im Jahr
2020 werden sich die Zuschüsse auf 500 Mio. Euro erhöhen.

Landeszuschüsse und Ausgleiche Kita

(ohne Gute-KiTa-Gesetz)

in Millionen Euro 600 2015 2016 2017 2018 2019
500
400
300
200
100

0

2014

Jahr

IST-Ergebnis HH-Plan

© MBJS

Darin enthalten sind insbesondere die Finanzierung einer Leitungsfreistellung
und der erste Schritt in die Elternbeitragsfreiheit:

 Für die Wahrnehmung pädagogischer Leitungsaufgaben finanziert
das Land die zusätzliche Ausstattung von 2,5 Stunden pro Woche
(Leitungssockel) ab dem 1. Oktober 2017.

 Das Land Brandenburg ist in die Elternbeitragsfreiheit eingestiegen:
Seit dem 1. August 2018 sind jene Eltern von Beiträgen befreit, deren
Kinder sich im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung befinden. Dieser
erste Schritt kostet das Land ca. 44 Mio. Euro im Jahr.

Ein weiterer Schritt zur Elternbeitragsbefreiung wird zum 1. August 2019 erfol-
gen. Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der

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Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 1. April 2019
(Brandenburgisches Gute-KiTa-Gesetz) werden Sozialtransferleistungsemp-
fänger und Geringverdienende von Beiträgen befreit, denen die Belastung mit
einem Elternbeitrag nicht zuzumuten ist. Dieser weitere Schritt wird das Land
voraussichtlich weitere 6,5 Mio. Euro kosten. Zudem soll Kitas auch bei der
Personalausstattung weitergeholfen werden. Die Träger werden finanziell bei
der personellen Ausstattung verlängerter Betreuungszeiten über durchschnitt-
lich acht Stunden pro Tag durch ein Förderprogramm unterstützt.

Landesprogramm Mit dem Landesprogramm „Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen“ werden
Kiez-Kita – Bil- Kinder und ihre Familien in unterschiedlichen familiären wie sozialen Situati-
dungschancen eröff- onen unterstützt. Seit dem 1. September 2017 werden Kitas mit besonderen
nen sozialen Herausforderungen gefördert, um mit zusätzlichem Personal besser

handeln zu können. Dabei wurden im Jahr 2018 insgesamt 100 Kiez-Kitas mit
5 Mio. Euro gefördert. Das Programm wurde im Jahr 2019 auf 6,5 Mio. Euro
zur Förderung von bis zu 30 weiteren Kiez-Kitas aufgestockt.

Investitionspro- Zur Unterstützung der Träger der Kitas im Land Brandenburg wurde ein eige-
gramme nes Landesinvestitionsprogramm ab dem 1. Januar 2018 aufgelegt. Dieses
unterstützt die Träger bei der Verbesserung der räumlichen und sächlichen
Ausstattung der Kindertagesstätten. Die Bewilligungsphase des Programms
ist abgeschlossen. Insgesamt wurden 195 Einzelmaßnahmen für Kitas und
Horte landesweit bewilligt. Bis Ende 2020 werden die Maßnahmen mit einem
Zuwendungsvolumen von 20 Mio. Euro fertiggestellt sein.

Neben dem bestehenden Landesinvestitionsprogramm unterstützt das Land
ab 2020 insbesondere in Wachstumsregionen Brandenburgs die Schaffung
zusätzlicher Kita-Plätze. Für dieses Programm werden insgesamt 15 Mio.
Euro bereitgestellt. Mit den veranschlagten Mitteln können zusätzliche Kita-
Plätze gefördert werden, um das Platzangebot für Kinder im Land Branden-
burg zu erweitern.

Im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogramms gewährte das Land
Förderungen im Bildungsbereich (KIP-Bildung). Insgesamt wurden 80 Mio.
Euro für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur im Land Bran-
denburg zur Verfügung gestellt. 62 Schulbaumaßnahmen wurden durch die-
ses Förderprogramm gefördert. Die Zuwendungen wurden für investive Maß-
nahmen für den gemeinsamen Unterricht (§ 29 Brandenburgisches Schulge-

setz – BbgSchulG) sowie für investive Maßnahmen im Zusammenhang mit
der Zusammenfassung von einer Grund- mit einer Gesamtschule oder einer
Oberschule („Schulzentren“) gewährt.

Fachkräftesicherung Zur Verbesserung des Personalangebots in Kindertagesstätten wurde es in
Brandenburg auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern ermöglicht, bei
entsprechender Qualifikation in den Erzieherberuf zu wechseln. Die tätigkeits-
begleitende Ausbildung kann an 23 Standorten im Land erfolgen. Ab dem
Schuljahr 2019/20 werden an weiteren Standorten Klassen eingerichtet. Der
Anteil der tätigkeitsbegleitenden Ausbildung an der gesamten Fachschulaus-
bildung ist in den letzten fünf Jahren von 23 % auf 35 % gestiegen, die Zahl
der Fachschülerinnen und Fachschüler beträgt rund 5.000. Die tätigkeitsbe-

gleitende Qualifizierung zur KiTa‐Fachkraft (Profis für die Praxis) wird an fünf
Standorten angeboten.

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Wirkungsvolle Betei- Die Landesregierung unterstützt eine gute Elternvertretung für Kitakinder. Im
ligung der Eltern Juni 2018 hat sich der Landeselternbeirat für Kindertagesbetreuung gegrün-
von Kita-Kindern det. Dies wurde intensiv begleitet. Seitdem wird der Landeselternbeirat in al-
len Fragen der Kindertagesbetreuung beteiligt, wie beispielsweise bei der
Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes. Mit dem Brandenburgischen Gute-
KiTa-Gesetz wurden nähere Regelungen zur Elternbeteiligung im Land Bran-
denburg getroffen und die Pflicht eingeführt, Kitaelternbeiräte zu bilden und
anzuhören. Zur weiteren Unterstützung der Eltern hat die Landesregierung
eine Rechtsverordnung erarbeitet, die den Landeskitaelternbeirat durch
Räume, Sachmittel und Aufwandsentschädigungen unterstützt. Diese Ver-
ordnung sieht außerdem einen finanziellen Ausgleich für die Landkreise und
kreisfreien Städte für die Bildung und Anhörung der Kreiskitaelternbeiräte vor.

Schule und Weiterbildung

Fachkräftesicherung Seit 2014 hat das Land Brandenburg ca. 5.300 Lehrkräfte eingestellt und die
und Qualitätsent-
wicklung in der Lehrer‐Schüler‐Relation auf 1:14,4 reduziert. Brandenburg bietet dazu jeder
Schule Lehrkraft, die es möchte und die Voraussetzungen erfüllt, die Verbeamtung
an. Zudem wurden die Pflichtwochenstunden der Lehrkräfte ab dem Schuljahr
2014/15 bzw. 2015/2016 um eine Stunde gesenkt - an Grundschulen von 28
auf 27 Stunden und an den anderen Schulformen von 26 auf 25 Stunden.
Außerdem wurden ältere Lehrkräfte mit 35 und mehr Dienstjahren ab dem 60.
Lebensjahr um eine Wochenstunde zusätzlich entlastet.

© MBJS

Ab dem 1. August 2017 wurde die Eingangsbesoldung für die Lehrkräfte mit
einer auf die Sekundarstufe I bezogenen Lehramtsbefähigung auf A13 und
die Leitungsämter (Beförderungsämter) der Grundschulen auf A14 bzw.
A14Z/A15 gehoben. Seit dem 1. Januar 2019 sind auch die Eingangsämter
der Lehrkräfte mit einem Lehramt für die Primarstufe auf A13 und insbeson-
dere für die Lehrer unterer Klassen sowie Fachlehrer die Eingangsämter von
A12kw auf A13kw bzw. von A11kw nach A12kw gehoben worden; letztere mit

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der Beförderungsmöglichkeit nach A13kw zum 1. August 2020 nach Feststel-
lung der Bewährung. Damit ist Brandenburg das erste Bundesland, das allen
Lehrkräften, auch in der Primarstufe, eine Besoldung nach A13 ermöglicht.
Weiterhin ist mit der Änderung des Besoldungsgesetzes vom 18. Dezember
2018 ein Zuschlag eingeführt worden, der für die Weiterarbeit nach Erreichen
der Regelaltersgrenze einen Zuschlag von 400 Euro monatlich vorsieht. Da-
mit bietet Brandenburg Lehrerinnen und Lehrern im Vergleich zu anderen
Bundesländern sehr gute Arbeitsbedingungen. Zur Würdigung der Leistun-
gen vieler engagierter Pädagoginnen und Pädagogen wird seit 2012 jährlich
der Brandenburgische Lehrerinnen‐ und Lehrerpreis vergeben.

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss konnte von 7,7 % im
Jahr 2014 auf 7 % im Jahr 2018 gesenkt werden. Das ist ein Ergebnis der
verbesserten individuellen Förderung, der verstärkten Integrationsangebote
für Förderschülerinnen und ‐schüler sowie der Stärkung der Oberschulen.
Dazu haben neben dem landesweiten Programm „Initiative Sekundarschule
I“ auch u.a. die Projekte Schule-Jugendhilfe und das Praxislernen beigetra-
gen.

Die brandenburgischen Schülerinnen und Schüler haben eindeutige Fort-
schritte in den Fächern Deutsch und Englisch gemacht. Das dokumentieren
eindrucksvoll die Ergebnisse des Bildungstrends 2015 des Instituts zur Qua-
litätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) für die Sekundarstufe I. Im IQB-
Ländervergleich 2016 für die Grundschule liegen die Ergebnisse der Schüle-
rinnen und Schüler im Mittelfeld, verglichen mit den Ergebnissen aller Länder.
Zur Verbesserung der Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler im Lesen
und Schreiben wurde ein „5-Punkte-Programm“ für die Schulen eingeführt,
das u. a. verbindliche Lernzeiten für den Spracherwerb und eine stärkere
Übung und Korrektur der Orthografie vorsieht. Mit der Durchführung und Aus-
wertung der jährlichen Vergleichsarbeiten erhalten die Lehrkräfte einen guten
Überblick zum Kompetenzstand ihrer Schülerinnen und Schüler, so dass sie
geeignete Maßnahmen hinsichtlich der notwendigen Fördermaßnahmen er-
greifen können.

Für den kurzfristigen Vertretungsbedarf bei Unterrichtsausfall steht seit Ja-
nuar 2014 ein Vertretungsbudget zur Verfügung, das von 5 Mio. Euro (2014)
auf 6,2 Mio. Euro im Jahr 2019 erhöht wurde. Zur Vermeidung von längerem
Unterrichtausfall können die staatlichen Schulämter darüber hinaus 102 zu-
sätzliche Lehrerinnen und Lehrer fest einstellen, um langzeiterkrankte Lehr-
kräfte und Lehrerinnen im Mutterschutz bzw. Beschäftigungsverbot zu erset-
zen. Damit können die staatlichen Schulämter und Schulen rasch und flexibel
handeln. Beide Instrumente stehen zusätzlich zur Vertretungsreserve von 3
% zur Verfügung.

Das Land investiert seit 2016 gezielt in die Aufwertung der technischen Aus-
stattung und digitalen Infrastruktur der Schulen und setzt somit deutliche Zei-
chen für den Stellenwert von Medienbildung und Medienkompetenzen als
zentrale Schlüsselqualifikationen des 21. Jahrhunderts. Mit dem Schuljahr
2016/2017 startete das Investitions- und Schulentwicklungsprojekt medien-
fitgrundschule mit zehn Referenzgrundschulen im Land. Im Schuljahr
2017/2018 erweiterte sich der Kreis auf insgesamt 42 medienfit-Grundschu-
len. 50 weiterführende Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft wurden
im Schuljahr 2018/2019 in das Programm medienfit_sek I aufgenommen.

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Im Jahr 2018 hat das Land Brandenburg für insgesamt 90 Schulen Förderbe-
scheide für die Medienbildung und die Verbesserung der technischen Aus-
stattung ausgestellt. Die Gesamtsumme der Förderung belief sich auf rd. 2,7
Mio. Euro. In 2019 sollen weitere 20 Förderprojekte im Primarbereich und
weitere 20 Schulen im Programm medienfit_sek I-Schulen realisiert werden.

Ab 2019 ist des Weiteren ein Pilotprojekt „Schul-Cloud Brandenburg“ geplant.
Dies erfolgt im Rahmen der Gesamtkonzeption zur Umsetzung des DigitalPa-
kts Schule. Das Land hat bereits die Voraussetzungen für die Pilotierung der
Schul-Cloud geschaffen, an der sich ab dem 01. August 2019 insgesamt 54
Schulen beteiligen werden. Damit soll die Grundlage geschaffen werden,
dass zukünftig an allen Schulen des Landes moderne digitale Lehr- und Lern-
inhalte genutzt werden können. Die Entwicklung innovativer Fortbildungsfor-
mate (blended learning und mobiles Digital Lab) auch für Lehrkräfte spielt hier
ebenfalls ein wichtige Rolle.

Die im Konzept der Landesregierung „Übergang Schule – Beruf“ enthaltenen
Maßnahmen werden fortlaufend umgesetzt. Beispielhaft ist die Verlängerung
der ESF-Richtlinie „Türöffner: Zukunft Beruf“ bis zum 31. Juli 2022. Die be-
stehenden 14 Lokalen Koordinierungsstellen sind an den Oberstufenzentren
(OSZ) verortet, stärken das regionale Netzwerk und führen zielgruppenge-
rechte Projekte durch. So konnten z.B. Frühwarnsysteme für abbruchgefähr-
dete Auszubildende und ausbildungsvorbereitende Projekte für die Ziel-
gruppe der jungen Geflüchteten im Bildungsgang Berufsfachschule Grundbil-
dung Plus (BFS-G-Plus) realisiert werden.

Durch die Änderung der Berufsgrundbildungsverordnung zum Schuljahr
2018/2019 konnte der Bildungsgang BFS-G-Plus den Bedarfen der Ziel-
gruppe (v.a. junge Geflüchtete) angepasst werden. Um die Chancen junger
Geflüchteter auf eine erfolgreiche Berufsausbildung zu erhöhen, steht das
MBJS im Dialog mit regionalen Akteuren und unterstützt geeignete An-
schlussmaßnahmen, wie z.B. Einstiegsqualifizierungen in Verbindung mit Be-
rufssprachkursen.

Die Landesregierung setzt sich zudem intensiv für den Ausbau und die Wei-
terentwicklung der Jugendberufsagenturen ein. Mit dem ersten „Tag der Bran-
denburger Jugendberufsagenturen“ im September 2018 wurde gemeinsam
mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg eine Plattform geschaffen, die
bisherige Erfolge sichtbar macht und einen Austausch der Akteure vor Ort
fördert. Seit 2014 wurden 11 Jugendberufsagenturen im Land Brandenburg
gegründet.

Auch die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern wurde weiter ausge-
baut: Inzwischen gibt es im Land Brandenburg in fast allen Landkreisen und
kreisfreien Städten ein kostenfreies Angebot in der Fachschule Sozialpäda-
gogik in den Oberstufenzentren (OSZ).

Im Sinn der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen
mit Behinderungen (UN-BRK) und um der Heterogenität der Schülerschaft in
den Schulen gerecht zu werden, beschloss die Landesregierung Ende 2016
das Landeskonzept „Gemeinsames Lernen in der Schule“. Die bis dahin zum
Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ gehörenden 75 Grundschulen (oder Pri-
marstufen an Schulzentren) in öffentlicher Trägerschaft starteten mit weite-
ren, in einem Bewerbungsverfahren ausgewählten ‚neuen‘ Schulen mit dem

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Förderung von Schuljahr 2017/2018 als „Schulen für gemeinsames Lernen“. Zum Schuljahr
Schulzentren 2018/2019 wurden erstmalig vier Oberstufenzentren (eines pro Schulamtsbe-
reich) als „Schulen für gemeinsames Lernen“ genehmigt. Zum Schuljahr
Neuausrichtung 2019/2020 werden mit Zustimmung des jeweiligen Schulträgers insgesamt
Schulvisitation 218 Schulen (mit insgesamt ca. 73.000 Schülerinnen und Schülern) diesen
Titel tragen und nach einem schuleigenen Konzept das gemeinsame Lernen
Verstärkung der umsetzen. Damit sind ca. 43 % aller Grundschulen und 35 % aller Ober- und
Schulsozialarbeit Gesamtschulen in öffentlicher Trägerschaft sowie vier OSZ beteiligt.

Die Landesregierung stellt dafür zum Schuljahresbeginn bis zu 427 zusätzli-
che VZE bereit. Die Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal die-
ser Schulen werden intensiv fortgebildet. Der Ausbau des gemeinsamen Ler-
nens an weiteren Schulen wird entsprechend dem Landeskonzept fortge-
setzt. Eine Evaluation der Umsetzung durch die Universität Potsdam soll zum
Ende des Jahres 2020 erste Ergebnisse erbringen und Hinweise für Entschei-
dungen zur weiteren Entwicklung geben.

Um die Oberstufenzentren zukunftsfest aufzustellen, wurde eine „Studie zur
Situation der öffentlichen beruflichen Schulen und der Rahmenbedingungen
für ihre künftige Entwicklung im Land Brandenburg“ in Auftrag gegeben und
im Mai 2019 veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen, dass die OSZ bisher gute
Arbeit geleistet haben, aber auch in Zukunft vor einigen Herausforderungen
stehen: z.B. digitaler und demografischer Wandel, wirtschaftliche Entwicklung
der Regionen. Denkbare Lösungsansätze und Weiterentwicklungsmöglich-
keiten für die berufliche Bildung werden derzeit im dialogischen Prozess mit
dem Ziel der Stärkung der Beruflichen Bildung mit den relevanten Akteurinnen
und Akteuren diskutiert und konkretisiert.

Das Konzept der Landesregierung zur Stärkung von Schulzentren wurde
2016 beschlossen. Bei einem Schulzentrum handelt es sich um eine zusam-
mengefasste Oberschule mit Grundschulteil (Jahrgangsstufen 1–10) oder um
eine Gesamtschule mit Grundschulteil (Jahrgangsstufen 1–12/13). Schulzen-
tren ermöglichen somit den durchgehenden gemeinsamen Schulbesuch bis
zum Schulabschluss. Die wissenschaftliche Begleitung ausgewählter Schul-
zentren für fünf Jahre ist im Jahr 2019 gestartet. Eine investive Förderung für
Schulzentren ist aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm des Landes
Brandenburg (KIP-Bildung) in Höhe von ca. 32 Mio. Euro ermöglicht worden.
Im aktuellen Schuljahr 2018/19 bestehen im Land Brandenburg insgesamt 41
Schulzentren in öffentlicher Trägerschaft. Weiterhin gibt es mehrere Planun-
gen zur Errichtung von Schulzentren in den kommenden Jahren im Land
Brandenburg.

Das Land hat zur Sicherung der Qualität der Ganztagsschulen in 2018 die
Schulvisitation insgesamt inhaltlich neu aufgestellt. Diese erfolgt nun häufiger
bei fachlicher Dringlichkeit und in größeren Abständen bei sehr guten Schu-
len. Die Schulaufsicht und die Schulvisitation arbeiten enger zusammen.
Schulen mit kritischen Leistungsergebnissen werden durch die Schulaufsicht
stärker in den Blick genommen und unterstützt.

Das Land hat in dieser Legislatur insgesamt 200 Stellen im Bereich der
Schulsozialarbeit zusätzlich gefördert. Seit 2017 setzen alle staatlichen Ober-
und Gesamtschulen ein Angebot von Schulsozialarbeit um. Insgesamt gibt es
an 383 Schulstandorten Sozialarbeit an Schule.

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Verbesserte Förde- Zur Stärkung des lebenslangen Lernens und zur Sicherung eines attraktiven
rung der Weiterbil- Weiterbildungsangebots in allen Regionen des Landes Brandenburg wurden
dung alle Bereiche der Weiterbildung nach dem Brandenburgischen Weiterbil-
dungsgesetz finanziell besser ausgestattet. Insgesamt wurde die Förderung
mit dem Doppelhaushalt 2019/20 um mehr als 40 % auf 5,76 Mio. Euro im
Vergleich zu 2018 erhöht.

Die Förderung der Grundversorgung zur allgemeinen, beruflichen, politischen
und kulturellen Weiterbildung wurde von ca. 22 Euro je Stunde auf 32 Euro je
Stunde erhöht. Das soll insbesondere den Lehrkräften der Weiterbildung zu-
gutekommen. Die Förderung der Landesorganisationen und Heimbildungs-
stätten wurde ebenfalls deutlich angehoben. Dadurch ist für die wichtige Be-
ratungsarbeit zur Qualitätsentwicklung sowie für konzeptionelle Aktivitäten zu
aktuellen Themen wie zum Beispiel Digitalisierung oder Demokratiebildung
mehr Spielraum. Das Engagement der Heimbildungsstätten im Bereich der
Bildungsfreistellung wurde gestärkt und die Förderung einer vierten Heimbil-
dungsstätte ermöglicht. Alle Volkshochschulen und anerkannten Weiterbil-
dungseinrichtungen in freier Trägerschaft erhielten zudem Unterstützung für
die digitale Ausstattung der Einrichtungen.

Kinder und Jugendliche

Familienpolitisches Das Netzwerk Gesunde Kinder (NGK) ist eine Initiative der Landesregierung
Programm „Netz- Brandenburg. Es setzt sich für die gesunde Entwicklung von Kindern und Fa-
werk Gesunde Kin- milienfreundlichkeit ein und ist ein wesentlicher Teil des familien- und kinder-
der“ politischen Maßnahmenpaketes der Landesregierung. Insgesamt wurden seit
der Gründung des Netzwerkes im Jahr 2006 über 10.000 Familien begleitet.
Partizipation / § 18a Derzeit betreuen 1.100 ehrenamtliche Familienpatinnen – und -paten rund
Kommunalverfas- 4.600 Familien von der Schwangerschaft bis zum dritten Geburtstag eines
sung Kindes. In der aktuellen Legislaturperiode wurden die Mittel für das Netzwerk
auf 3,1 Mio. Euro deutlich aufgestockt. Hervorzuheben ist, dass es seit 2019
Bessere Beteiligung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes ein regionales Netz-
von Kindern und Ju- werk Gesunde Kinder gibt.
gendlichen
Am 3. Juli 2018 ist durch den Landtag das Erste Gesetz zur Änderung der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - Ausbau der Beteiligungs-
möglichkeiten beschlossen worden. Dabei wurde der § 18 a (Beteiligung und
Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen) in die Kommunalverfassung auf-
genommen. Seit Herbst 2018 sind bereits in zahlreichen Landkreisen, kreis-
freien Städten, Städten und Gemeinden die Hauptsatzungen, zum Teil auch
die Einwohnerbeteiligungssatzungen geändert worden.

Des Weiteren fördert die Landesregierung das „Kompetenzzentrum Kinder-
und Jugendbeteiligung Brandenburg“. Zum Kompetenzzentrum gehört die
„Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung“ mit dem Schwerpunkt der Bera-
tung, Unterstützung und Vernetzung kommunaler Kinder- und Jugendbeteili-
gung sowie die Fachstelle Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung.

Im Oktober 2018 wählten die an einem landesweiten Dialogforum teilnehmen-
den Kinder und Jugendlichen aus stationären Einrichtungen der Hilfen zur
Erziehung erstmals ihre Interessenvertretung, den „Kinder- und Jugendhilfe

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Flüchtlinge/UmA: In- Landesrat (KJLR)“ im Land Brandenburg. Seine Mitglieder wollen künftig lan-
tegrationsmaßnah- desweit die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der
men im Rahmen der erzieherischen Hilfen vertreten. Dabei stehen die bisher durch die beteiligten
Kinder- und Jugend- Kinder und Jugendlichen herausgearbeiteten Schwerpunktthemen (Hilfepla-
hilfe nung, Barbetrag, kindbezogene Kosten/Lebensunterhalt) im Mittelpunkt.

In diesem Zusammenhang fördert die Landesregierung die zeitgemäße Aus-
stattung stationärer Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung mit digitaler Tech-
nik zur Nutzung für die Kinder und Jugendlichen. Ein besonderes Augenmerk
liegt auf der Entwicklung von Medienkompetenzen vor dem Hintergrund des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und auf der Entwicklung von Me-
dienkompetenzen bei pädagogischen Fachkräften sowie Eltern.

Mit dem am 1. November 2015 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung
der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Ju-
gendlicher“, das eine Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Auslände-
rinnen und Ausländern in Deutschland regelt und eine Verteilungsgerechtig-
keit bei der Unterbringung in den Bundesländern herstellen soll, ist auch die
Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern im
Land Brandenburg erheblich angestiegen.

Das Land ist verpflichtet, den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe
die Kosten zu erstatten, die durch die Betreuung, Versorgung und Unterbrin-
gung der unbegleiteten Geflüchteten entstehen. In den Jahren 2017 und 2018
sind jeweils Mittel i. H. v. rd. 65 Mio. Euro geflossen, für 2019 werden ca. 42
Mio. Euro und für 2020 ca. 35 Mio. Euro im Haushalt bereitgestellt.

Aktuell werden im Land Brandenburg in den kreisfreien Städten und Land-
kreisen 973 unbegleitete minderjährige/junge volljährige Geflüchtete betreut
und versorgt. Auch geflüchtete Familien partizipieren häufig an den unter-
schiedlichen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Weiterhin im Fokus ste-
hen auf den Bedarf der Kinder und Jugendlichen abgestimmte Konzepte und
die Gewährleistung einer gelingenden Integration der Zielgruppen.

Sport

Stärkere Förderung Die Sportförderung wurde in der Legislaturperiode von 16 auf 19 Mio. Euro
des Sports erhöht. Im Zeitraum 2016 bis 2019 stellte das Land ein zusätzliches Investiti-
onsförderprogramm für die kommunale Freizeit- und Sportinfrastruktur in Höhe
von 26 Mio. Euro bereit. Dabei handelte es sich um das größte Breitensport-
programm im Land Brandenburg. Damit wurden 140 Sportmaßnahmen in den
Kommunen unterstützt.

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© MBJS

14 Bundesstütz- Der Erhalt der 14 Bundesstützpunkte im Rahmen der Leistungssportreform
punkte sowie die Förderung der Dualen Karriere durch Stellen in der öffentlichen Ver-
waltung waren weitere wesentliche Schritte für die Weiterentwicklung des
Sportbereiches.

Spezialschulen und Die sehr erfolgreichen Entwicklungen der Spezialschulen/Spezialklassen
Spezialklassen
Sport im Land Brandenburg sind sowohl im schulischen als auch im außer-
schulischen Sport belegt. Sie sind programmatisch, organisatorisch, perso-
nell und materiell-technisch weiter ausgestaltet worden, um zukünftig wettbe-
werbsfähig zu sein. Für Kinder mit motorischen Defiziten, beginnender Adi-
positas und emotional-sozialen Störungen sind Angebote im Rahmen des
Sportförderunterrichtes der Schulen und in Kooperation mit dem Landessport-
bund und der AOK Nordost mit den Sportvereinen entwickelt worden.

Vertretung Branden- Zur besseren Beratung der Sportvereine, Verbände und Kommunen in über-
burger Sportinteres- regional bedeutsamen Sportangelegenheiten und zur stärkeren Vertretung
sen Brandenburgs gegenüber dem Bund und anderen Bundesländern hat das
MBJS einen Sportbeauftragten berufen.

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Kultur

Planungssicherheit im Thea- Ziel der Landesregierung war es, den großen Theatern und Orches-
ter- und Orchesterbereich tern im Land Brandenburg, die mit Ausnahme des Staatstheaters
Cottbus kommunal getragen sind, Planungssicherheit zu geben. Mit
Neu gegründete und erwei- Hilfe einer neuen Fördersystematik übernimmt das Land stärkere fi-
terte Landesinstitutionen nanzielle Verantwortung und entlastet zugleich die kommunalen Trä-
ger deutlich. Nach einem neuen Finanzierungsschlüssel beteiligt sich
das Land seit dem 1. Januar 2019 zu 50 % an der Finanzierung der
Theater und Orchester. 30 % kommen aus dem Finanzausgleichsge-
setz und lediglich 20 % trägt nunmehr die jeweilige Kommune als Trä-
ger des Theaters oder Orchesters. Festgehalten ist der neue Finan-
zierungsschlüssel in einem zunächst für vier Jahre mit dem Ziel der
Verlängerung abgeschlossen Theater- und Orchesterrahmenvertrag.
Bis zum Jahr 2023 wird das Land hierfür insgesamt rd. 55 Mio. Euro
zusätzlich zur Verfügung stellen. So wurde die Förderung von Thea-
tern, Orchestern und vergleichbaren Einrichtungen mit Theater- und
Konzertangeboten um 5 Mio. Euro von 17 Mio. Euro auf dann 22 Mio.
Euro angehoben. Die Finanzierungsumstellung betrifft das Branden-
burgische Staatsorchester Frankfurt und das Kleist Forum in Frankfurt
(Oder), die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder)
mit dem Staatstheater, dem Philharmonischen Orchester und dem
Brandenburgischen Museum für moderne Kunst, das Piccolo-Theater
Cottbus, das Brandenburger Theater (und die Brandenburger Sym-
phoniker), die neue Bühne Senftenberg sowie die Uckermärkischen
Bühnen Schwedt. Für die Potsdamer Theater und Orchester wird
ebenfalls noch im Jahr 2019 ein mehrjähriger Theater- und Orches-
terrahmenvertrag unterzeichnet.

2014 erfolgte die Zusammenführung der ehemals eigenständigen
Einrichtungen Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte
gGmbH (HBPG) und Kulturland Brandenburg e.V. zur Brandenburgi-
schen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gemeinnützige GmbH
(BKG), deren Gesellschafter das Land gemeinsam mit der Landes-
hauptstadt Potsdam ist. Seit 2018 wird die Gesellschaft als „Zentrum
für die Vermittlung von Landesgeschichte und Kultur“ neu ausgerich-
tet und finanziell deutlich besser ausgestattet. Bis 2024 wird der
Kutschpferdestall am Neuen Markt in Potsdam in eine interaktive Er-
lebniswelt für die Landes- und Kulturgeschichte Brandenburgs umge-
baut – mit einer Geschichtswerkstatt, einem Medienzentrum, einem
Wissensspeicher und vielen neuen Veranstaltungs- und Medienfor-
maten.

Ebenfalls in 2014 folgte die Zusammenführung der Kammeroper
Schloss Rheinsberg und der Musikakademie Rheinsberg zur Musik-

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Ausbau der Projektförderung kultur Rheinsberg. Seit dem 01.10.2018 gibt es erstmals eine einheit-
liche künstlerische Leitung für die beiden Sparten Musikakademie
und Kammeroper.

Das Kunstmuseum Dieselkraftwerk in Cottbus (dkw) und das Mu-
seum Junge Kunst in Frankfurt (Oder) (MJK) haben beeindruckende
Kunstsammlungen vorrangig ostdeutscher Kunst des 20. Jahrhun-
derts zusammengetragen. Mit dem 1. Juli 2017 wurden sie zum
neuen Brandenburgischen Landesmuseum für moderne Kunst
(BLmK) mit zwei Standorten als Betriebsteil der Brandenburgischen
Kulturstiftung Cottbus – Frankfurt (Oder) fusioniert. Eine deutlich ver-
besserte Ausstattung des Etats ging auch hier mit der Ressourcen-
bündelung einher.

Die neue Landesstiftung Park und Schloss Branitz ging am 1. Januar
2018 aus einer bisher unselbständigen kommunalen Stiftung der
Stadt Cottbus hervor. Das singuläre Gesamtkunstwerk des Fürsten
Hermann von Pückler-Muskau aus Garten- und Landschaftsgestal-
tung, Architektur, Raumausstattung und Museumssammlungen soll
bewahrt und ergänzt und Öffentlichkeit sowie Wissenschaft zugäng-
lich gemacht werden. Das Land Brandenburg unterstützt die Stiftung
allein in 2019 mit über 3,8 Mio. Euro. Weitere Förderer sind die Stadt
Cottbus und die Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregie-
rung.

Mit dem Neujahrstag 2019 konnte das Kleist-Museum in Frankfurt (O-
der) in eine neue Landesstiftung überführt werden. Das weltweit ein-
zige Museum über Heinrich von Kleist ist zugleich die größte Litera-
turgedenkstätte des Landes. Die jährliche Förderung wurde ab 2019
auf 500.000 Euro erhöht.

Eine weitere Landesstiftung soll im Sommer 2019 für das Künstler-
haus Schloss Wiepersdorf gegründet werden. Das Künstlerhaus wird
2020 wieder seinen Betrieb aufnehmen Für den Stiftungsbetrieb stellt
das Land ab 2020 rund 720.000 Euro jährlich bereit; hinzukommen
Mittel für Aufenthaltsstipendien sowie Mittel Dritter.

Die finanzielle Förderung zugunsten der Kulturprojektförderung
konnte innerhalb der 6. Legislaturperiode nahezu verdoppelt werden.
Von den gewonnenen Spielräumen zeugen insbesondere die sieben
neuen Förderprogramme für ein breites Spektrum an Sparten, die das
Kulturressort seit 2014 auflegen konnte, sowie der Ausbau bestehen-
der Programme. Einige Beispiele hierfür werden nachfolgend heraus-
gegriffen:

Seit dem Jahr 2013 wurde ein Programm zur Förderung der freien
Theater im Land Brandenburg etabliert. Die professionellen Theater
in freier Trägerschaft bieten ein vielseitiges, anspruchsvolles Angebot
in der gesamten Fläche des Landes, aber auch im nationalen und
internationalen Austausch. Während in 2013 im Rahmen des Pro-
gramms noch 750.000 Euro zur Verfügung standen, konnte die För-
dersumme ab 2019 auf insgesamt bis zu 1,2 Mio. Euro erhöht wer-
den.

62

Um die Arbeit der staatlich anerkannten Musik- und Kunstschulen
nachhaltig zu stärken, trat 2014 das novellierte Brandenburgische
Musik- und Kunstschulgesetz (BbgMKSchulG) in Kraft. Die gesetzli-
che Musik- und Kunstschulförderung, die 2014 2,627 Mio. Euro be-
trug, wurde in zwei Schritten auf 5,127 Mio. Euro angehoben und da-
mit fast verdoppelt. Auch das seit 2010 bestehende Landesförderpro-
gramm „Musische Bildung für alle“ wurde im Jahr 2019 um 500.000
Euro auf 1,7 Mio. Euro erhöht, um die landesweiten Kooperationspro-
jekte zwischen staatlich anerkannten Musikschulen/Kunstschulen
und allgemein bildenden Schulen („Klasse:Musik“ und
„Klasse:Kunst“) auszubauen. Auch werden in 2019/2020 500.000
Euro aus dem PMO-Vermögen für die Anschaffung von neuen Instru-
mentensätzen und Grundausstattungen für die Projekte dem Verband
der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. zur Verfügung ge-
stellt.

Im Rahmen des 2015 ins Leben gerufenen Förderprogramms „Kultu-
relle Bildung“ wurden bis 2018 rund 150 Projekte und Initiativen der
kulturellen Bildung insbesondere in den ländlichen Räumen unter-
stützt. 2019 wurde das Fördervolumen auf 400.000 Euro pro Jahr ver-
doppelt und das Programm inhaltlich erweitert: Unter dem neuen Titel
„Kulturelle Bildung und Partizipation“ liegt ein neuer Förderschwer-
punkt auf dem Bereich interkulturelle Vielfalt und Integration. Aufge-
griffen und fortgeführt werden damit auch Inhalte des Förderpro-
gramms „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Geflüch-
teten im Land Brandenburg“, in dem von 2016 bis 2018 jährlich
300.000 Euro zur Verfügung standen.

Seit 2015 fördert das Land denkmalpflegerische Maßnahmen an öf-
fentlichen und privaten Gebäuden. Standen für das Programm Denk-
malhilfe im Jahr 2015 250.000 Euro zur Verfügung, so erhöhte sich
der Betrag auf 500.000 Euro in 2016, auf 1 Mio. Euro in 2017 und
2018 und ab 2019 auf 1,5 Mio. Euro.

Ein eigenes Museumsförderprogramm startete unter dem Namen
„Kulturelle Anker“ in 2017 neben der regulären Förderung von einzel-
nen musealen Einrichtungen mit besonderer Landesbedeutung. Es
war bisher mit jährlich 250.000 Euro ausgestattet, um die konzeptio-
nelle und strukturelle Entwicklung von Museen beziehungsweise die
Ausstellungsarbeit oder museumspädagogische Arbeit zu fördern. Im
Jahr 2019 werden für dieses Programm 370.000 Euro bereitgestellt.

Seit 2016 erfolgt durch das Land der Aufbau einer strukturellen För-
derung des Bereichs Popularmusik. Das Projekt „Offensive Popular-
musik“, das sich der Vernetzung und Etablierung der Musikakteure
der Popularmusik widmet, wurde in den Jahren 2016 bis 2018 mit
120.000 Euro gefördert. Mit dem Haushalt 2019/20 konnte zum einen
die Förderung des Projekts auf 277.600 Euro erhöht werden. Zum
anderen wird das neugegründete „ZPop“ (Zentrum für Popularmusik)
mit 100.000 Euro gefördert. Darüber hinaus wurde ab 2019 erstmals
ein Fonds für die Genres Jazz und Neue Musik in Höhe von 100.000
Euro aufgelegt.

63

Kulturgeschichte Nicht zuletzt lag der Schwerpunkt in den zurückliegenden Jahren auf
Orten und Objekten im Land Brandenburg mit herausragenden kul-
turhistorischen Merkmalen.

Die 1995 von den Ländern Berlin und Brandenburg gegründete Stif-
tung Preußische Schlösser und Gärten Berlin und Brandenburg
(SPSG) mit rund 750 Hektar Garten- und Parkanlagen, über 30 Mu-
seumsschlössern und rund 150 historischen Gebäuden, darunter
Teile des UNESCO-Weltkulturerbes, sowie rund 300 Gebäuden und
baulichen Anlagen gehört zu den größten Kultureinrichtungen der
Bundesrepublik. Insgesamt konnte die institutionelle Zuwendung an
die SPSG von Bund und den Ländern Berlin und Brandenburg als
Zuwendungsgeber von rund 35,6 Mio. Euro in 2014 auf rund 41,3 Mio.
Euro in 2019 gesteigert werden. Die darin vom Land Brandenburg
vereinbarten laufenden Zuschüsse an die SPSG haben sich von rund
12,8 Mio. Euro in 2014 auf 14,7 Mio. Euro in 2019 erhöht. Von 2008
bis 2017 wurden der SPSG im Rahmen eines Sonderinvestitionspro-
gramms zudem rd. 155 Mio. Euro zur Verfügung gestellt – davon 53
Mio. Euro vom Land Brandenburg –, um u.a. wichtige Sanierungsvor-
haben durchführen zu können. Für den Zeitraum 2016 bis 2030 wurde
ein zweites Sonderinvestitionsprogramm aufgelegt, mit 400 Mio. Euro
aus Mitteln des Bundes und der Länder Berlin und Brandenburg für
rd. 50 Bauprojekte. Der Finanzierungsanteil des Landes Brandenburg
beträgt dabei 131 Mio. Euro.

Ein weiteres prominentes Beispiel für den Erhalt des national wertvol-
len Kulturerbes sind die Investitionen der Stiftung Stift Neuzelle in die
barocke Klosteranlage. Die Fortführung der Sanierung der Klosteran-
lage ist ein mehrjähriges Großinvestitionsprojekt. Mit der landes-,
bundes- und EU-seitigen Unterstützung konnten bis 2015 bereits drei
große Fördermaßnahmen (Klausur- und Kutschstallgebäude sowie
Stiftsplatz/Außenanlagen) mit einem Gesamtvolumen von über 20
Mio. Euro realisiert werden. In einem weiteren Schritt wurden 2018
die Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Klostermühle und
die vollständige Wiederherstellung der barocken Gartenanlage des
Klosters in Angriff genommen. Das Finanzvolumen, das aus Landes-
und EU-Mitteln für die ländliche Entwicklung gespeist wird, umfasst
erneut gut 11 Mio. Euro. Im Jahr 2018 feierte Neuzelle das 750-jäh-
rige Bestehen des Klosters und außerdem wurde ein Priorat von Zis-
terziensermönchen gegründet, die aus dem Kloster Heiligenkreuz bei
Wien nach Neuzelle entsandt wurden.

Durch erhebliche Investitionen auf der Basis des Konzeptes „Ge-
schichte vor Ort: Zeitgeschichtliche Erinnerungskultur im Land Bran-
denburg für die Zeit von 1933 bis 1990“ konnten zudem die Rahmen-
bedingungen für die Erinnerungskultur im Land Brandenburg weiter
verbessert werden. So erhielt die Gedenkstätte Sachsenhausen ein
neues Depotgebäude (1 Mio. Euro Landesförderung). Das ehemalige
Direktorenwohnhaus der Strafvollzugsanstalt Brandenburg-Görden
wurde zum Ausstellungs- und Seminargebäude hergerichtet und
zeigt seit April 2018 die Ausstellung „Die Strafanstalt Brandenburg-
Görden im Nationalsozialismus und in der DDR“ (550.000 Euro Lan-
desförderung). Für die Errichtung eines Gedenkortes in Trägerschaft

64

Verbändeförderung der Stiftung Brandenburgischer Gedenkstätten (SBG) für die in Jam-
Förderung nationaler Minder- litz/Lieberose im Februar 1945 ermordeten Juden wurden 175.000
heiten und Regionalsprachen Euro bereitgestellt. Ebenso konnte die finanzielle Ausstattung der Ge-
denkstätte Ehemaliges Zuchthaus Cottbus, der Stiftung Gedenk- und
Förderung jüdischen Lebens Begegnungsstätte Leistikowstraße, der Stiftung Gedenkstätte Lin-
in Brandenburg denstraße und des Dokumentationszentrums Alltagskultur der DDR
in Eisenhüttenstadt erhöht werden.

Die Verbände, welche die Akteure der unterschiedlichen Sparten ver-
treten, können dank einer personellen Erweiterung ihrer Geschäfts-
stellen sowie Projektmitteln im Umfang von insgesamt 1 Mio. Euro
ihrer Tätigkeit nun mit noch mehr Kraft nachkommen.

Gemäß dem novellierten Sorben/Wenden-Gesetz wurden erstmals
den Kommunen im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wen-
den die durch die Verwendung der niedersorbischen Sprache entste-
henden Kosten durch das Land erstattet. Zudem beschloss die Lan-
desregierung den ersten Landesplan zur Stärkung der niedersorbi-
schen Sprache, mit dessen 50 Maßnahmen die gesetzlichen Ver-
pflichtungen und bestehenden finanziellen Fördermaßnahmen zu
Schutz und Förderung der sorbischen/wendischen Sprache ergänzt
werden.

Die Landesregierung hat nach einem aufwendigen und gründlichen
Prüfungsverfahren auf der Grundlage des Sorben/Wenden-Gesetzes
die Erweiterung des angestammten Siedlungsgebietes der Sor-
ben/Wenden um zwanzig Gemeinden - ganz oder um einzelne Ort-
steile - festgestellt. Durch eine erneute Novellierung des Sorben/Wen-
den-Gesetzes werden ab 2019 hauptamtliche Sorben/Wenden-Be-
auftragte in den Kreisen und der kreisfreien Stadt des angestammten
Siedlungsgebietes durch das Land finanziert.

Mit der Sprechergruppe der Regionalsprache Niederdeutsch und dem
Landesverband deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg wur-
den Vereinbarungen über die Grundlagen der Zusammenarbeit ge-
schlossen, die erstmals für beide eine Mindestfördersumme und ge-
meinsame Handlungsfelder von Land und Sprachgruppe bzw. natio-
naler Minderheit vorsehen.

Die Landesregierung hat im Zusammenwirken mit anderen Akteurin-
nen und Akteuren die Voraussetzungen für den Bau einer Synagoge
in Potsdam und die Absicherung einer zukunftsfesten Trägerstruktur
geschaffen. Der Bau wird in den kommenden Jahren als Landesbau-
maßnahme durchgeführt.

Wissenschaft

Verbesserung der Hochschul- Das Land hat die Finanzierung der Hochschulen deutlich verbessert.
finanzierung In der laufenden Legislaturperiode wurde die Grundfinanzierung um
25 Mio. Euro erhöht. Zusätzlich stellt das Land im Rahmen eines stu-
fenförmigen Aufwuchses 75 Millionen Euro zur Verbesserung von

65

Begleitung der Gründung der Studium, Lehre sowie der Studienbedingungen bereit. Mit den aufge-
Medizinischen Hochschule wachsenen Mitteln wurde eine deutliche Verbesserung der Grundfi-
Brandenburg Theodor Fon- nanzierung der Hochschulen erreicht. Insgesamt erhöhte sich der
tane (MHB) Plafond der Hochschulfinanzierung um 30 Mio. Euro pro Jahr. Das
Niveau der Hochschulfinanzierung in Brandenburg befindet sich da-
Gesundheitscampus Branden- mit im Vergleich der Bundesländer im Mittelfeld. Mit der Rahmenver-
burg einbarung zur Hochschulfinanzierung für die Jahre 2019 bis 2023 wird
der Plafond um weitere 5 Mio. Euro erhöht und den Hochschulen Le-
gislaturperioden übergreifende Planungssicherheit gewährleistet.

Die Landesregierung hat sehr erfolgreiche Nachfolgevereinbarungen
für den Hochschulpakt 2020, den Pakt für Forschung und Innovation
und den Qualitätspakt verhandelt. Ab 2021 können die Hochschulen
wieder mit deutlich höheren Bundesmitteln rechnen (2020: 22 Mio.
Euro, 2021 voraussichtlich bis zu maximal 27 Mio. Euro). Ab 2024
werden die Bundesmittel dann stabil in einem Bereich um die 36 Mio.
Euro jährlich liegen.

Mit dem „Zukunftsprogramm für die Fachhochschulen des Landes
Brandenburg“ stellt das Land ab 2019 jährlich 3,1 Mio. Euro sowie 22
Planstellen für zusätzliche Professuren bereit. Mit den Mitteln werden
Graduiertenkollegs mit 20 Promotionsstellen eingerichtet und die Ver-
waltung der Fachhochschulen gestärkt. Hinzu kommen einmalig 2,4
Mio. Euro für die Unterstützung der hochschulübergreifenden For-
schung.

Im Herbst 2014 wurde die Medizinische Hochschule Brandenburg
„Theodor Fontane“ (MHB) gegründet. Sie ist vom Land als Universität
staatlich anerkannt worden. Die MHB ist mit dem Anspruch angetre-
ten, Ärztinnen und Ärzte im Land für das Land auszubilden. Sie hat
dazu ein Studienmodell entwickelt, bei dem Studierende – durch in-
tensive Einbindung kooperierender Kliniken und Lehrpraxen – vor Ort
in ländlichen Regionen ausgebildet werden und über verschiedene
Maßnahmen auch nach Abschluss des Studiums an das Land gebun-
den werden sollen.

Ein weiteres Augenmerk der MHB lag im Aufbau von Forschungs-
strukturen an der Hochschule. Flankiert und unterstützt wurden die
Maßnahmen der MHB zum Aufbau der Forschung durch die Landes-
regierung mittels Gründung des Gesundheitscampus.

Das Land Brandenburg steht im Gesundheitsbereich vor besonderen
Herausforderungen, die sich aus der demografischen und gesund-
heitlichen Entwicklung ergeben. Vor diesem Hintergrund hat der
Landtag im Jahr 2015 die Einrichtung eines Gesundheitscampus
Brandenburg beschlossen. Die Landesregierung begleitet den Auf-
bau des Gesundheitscampus und stellt Mittel zu dessen Finanzierung
bereit (2017 rund 2,2 Mio., 2018 etwa 3,4 Mio. und seit 2019 insge-
samt 6,6 Mio. Euro jährlich). Ziel des Gesundheitscampus ist es, zur
Fachkräftesicherung und zur medizinischen und pflegerischen Ver-
sorgung im Flächenland Brandenburg beizutragen, die Wissen-
schafts- und Forschungslandschaft im Gesundheitsbereich weiter zu

66

Erleichterung des Hochschul- stärken und die im Jahr 2014 neu gegründete MHB bei ihrer Akkredi-
zugangs für Ausländer tierung zu unterstützen.
Lehrkräfteausbildung stärken
Duales Studium Ein wesentlicher Fokus des Gesundheitscampus ist die Digitalisie-
rung des Gesundheitswesens. Im Rahmen der Unterstützung des
Strukturwandels ist geplant, die Lausitz zu einer digitalen Modellre-
gion Gesundheit auszubauen, in der Partner in Wissenschaft, Kran-
kenversorgung, Krankenkassen und Kommunen eng zusammenar-
beiten, um eine verbesserte medizinische und pflegerische Versor-
gung insbesondere in der Fläche zu erreichen. Dabei soll das Carl-
Thiem-Klinikum Cottbus als digitales Leitkrankenhaus und Universi-
täts- und Forschungsklinikum des Gesundheitscampus Brandenburg
etabliert werden. Das Klinikum kann dabei eine optimale Versorgung
vor Ort sicherstellen und zugleich Schnittstelle für neue Formen der
mobilen Kranken- und Pflegeversorgung in der Peripherie sein.

Die Zahl der Flüchtlinge seit 2015 stellt das Land Brandenburg vor
Herausforderungen bei der Integration, die sich auch auf den Hoch-
schulzugang ausgewirkt haben. Bereits seit 2014 sind ausländische
Studienbewerberinnen und -bewerber, die über eine Qualifikation ver-
fügen, die sie zwar in ihrem Heimatstaat zum Studium berechtigt, ei-
ner in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung je-
doch nicht gleichwertig ist, zum Studium berechtigt, wenn sie die Zu-
gangsprüfung einer deutschen Hochschule erfolgreich bestanden ha-
ben. Um die Integration ausländischer Studierender zu befördern,
dringend benötigte Fachkräfte auszubilden und landesweit abge-
stimmte qualitätsgesicherte Wege zur Erlangung der Hochschulzu-
gangsberechtigung zu schaffen, haben sich alle brandenburgischen
Hochschulen zum Netzwerk „Erfolgreicher Studienstart für internatio-
nale Studierende“ („ESiSt“) zusammengeschlossen.

Zur Deckung des anhaltend hohen Bedarfs an Lehrkräften werden
zusätzliche Kapazitäten in der Lehramtsausbildung an der Universität
Potsdam geschaffen. Durch Bereitstellung von zusätzlichen 5,5 Mio.
Euro und acht W-Stellen im Jahr 2019 sowie jährlich 11 Mio. Euro und
weiteren zwölf W-Stellen ab dem Jahr 2020 soll die Zahl der Studien-
anfängerplätze in den lehrerbildenden Studiengängen von derzeit
650 in zwei Stufen ausgebaut werden: Ab 2019 werden zusätzlich
150 und ab 2020 weitere 200 Studienanfängerplätze für Lehramtsstu-
dierende eingerichtet, so dass dauerhaft eine Aufnahmekapazität für
1.000 Bachelor-Studierende pro Jahr erreicht wird.

Das Duale Studium erhöht die Durchlässigkeit zwischen beruflicher
und akademischer Bildung, macht sich die steigende Tendenz zur
Akademisierung zunutze, löst dabei aber zugleich den Wettbewerb
zwischen beruflicher Ausbildung und Studium auf und ist damit sehr
attraktiv auch für Schulabsolventinnen und -absolventen ohne allge-
meinen Hochschulzugang.

Bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode werden rd. 6 Mio. Euro
in den Auf- und Ausbau dualer Studiengänge investiert. Im Ergebnis
konnte bisher – ausgehend vom Jahr 2014 mit 10 Studiengängen –
ein erheblicher Aufbau durch die Hochschulen umgesetzt werden: Ak-
tuell werden 35 duale Studiengänge angeboten. Auch die Zahl der

67

Förderung und Ausbau des dual Studierenden hat sich seit 2014 mit 230 auf aktuell im Winterse-
studentischen Wohnens mester 2018/19 1.217 (17/18: 947) mehr als vervierfacht. Weitere
Studiengänge sollen zum Wintersemester 2019/20 starten.
„Landes-Postdoc-Akademie“
Die Bereitstellung von kostengünstigem Wohnraum für Studierende
Transferstrategie ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Unabhängig von der künf-
tig angestrebten generellen Förderung von Wohnheimbauten aus der
Wohnraumförderung werden aus dem Einzelplan 06 für Bau- und Sa-
nierungsmaßnahmen der Studentenwerke aktuell rd. 26,7 Mio. Euro
aufgewendet. Die landesweite Versorgungsrate mit studentischem
Wohnraum durch die Studentenwerke Frankfurt (Oder) und Potsdam
liegt mit 13,62 % deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 9,6 %.
Mit den aktuell in Golm und demnächst in Wildau entstehenden
Wohnheimen des Studentenwerkes Potsdam werden insgesamt 425
neue Wohnplätze geschaffen. Damit erhöht sich der landesweite Ver-
sorgungsgrad auf 14,26 %.

Auf Initiative der Landesregierung wurde das Netzwerk für die Karri-
ereentwicklung promovierter Wissenschaftlerinnen und Wissen-
schaftler (die „Landes-Postdoc-Akademie“) aller brandenburgischen
Universitäten 2017 gegründet. Ziel des Netzwerks ist es, den Wissen-
schaftlerinnen und Wissenschaftlern nach ihrer Promotion in und au-
ßerhalb des akademischen Arbeitsmarktes beste Voraussetzungen
für ihre weitere Karriereentwicklung zu schaffen und sie als hochqua-
lifizierte Fachkräfte im Land zu halten. Das inzwischen unter dem of-
fiziellen Namen „Postdoc Network Brandenburg“ firmierende Netz-
werk ist in dieser Form bundesweit einzigartig und darauf angelegt,
perspektivisch auch den promovierten Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern der Fachhochschulen sowie außeruniversitären
Forschungseinrichtungen im Land Anschlussmöglichkeiten über den
Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zu bieten.

Die Landesregierung hat am 5. September 2017 die „Transferstrate-
gie Brandenburg – Verbesserung der Zusammenarbeit von Wissen-
schaft mit Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft“ verabschiedet. Die
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sollen
als Partner für den Transfer gestärkt werden. Wegen der kleinteiligen
Wirtschaftsstruktur des Landes kommt den Wissenschaftseinrichtun-
gen eine besondere Bedeutung für die regionale Entwicklung zu.
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen kön-
nen in Brandenburg bereits signifikante Transferaktivitäten vorwei-
sen. Die Maßnahmen der Strategie reichen von der Fachkräftesiche-
rung durch eine bessere Einbindung von Hochschulabsolventinnen
und -absolventen in die Region, über die Verbesserung der Kommu-
nikation der Wissenschaftseinrichtungen bis hin zu zusätzlichem wis-
senschaftlichen Personal für Transferaufgaben und die Kooperation
mit der Wirtschaft und direkten Fördermaßnahmen zur Stärkung des
Transfers. Dies geschieht über die Transferstellen der Hochschulen,
über die Förderung von Forschungsstandorten mit Innovationspoten-
zial, bspw. in Potsdam-Golm, die Stärkung von thematischen Schwer-
punkten zur Strukturentwicklung, wie u.a. beim Gesundheitscampus,

68

Präsenzstellen bis zur Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft in den Clustern
der innoBB plus.

Das Kabinett stimmte am 13. November 2018 dem Konzept zum Aus-
bau der Präsenz der Hochschulen in den Regionalen Wachstumsker-
nen zu. Hierfür werden 1,5 Mio. Euro im Jahr 2019 und 2,5 Mio. Euro
pro Jahr ab 2020 zur Verfügung gestellt. Dadurch wird eine deutlich
höhere Präsenz der Hochschulen vor Ort geschaffen und in allen Re-
gionen des Landes ein Zugang zum brandenburgischen Wissen-
schaftssystem ermöglicht. Dabei soll eine Vielzahl von Akteurinnen
und Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik sowie Zivilgesell-
schaft durch intensiven gegenseitigen Austausch einbezogen wer-
den. Derzeit sind Präsenzstellen bereits in der Prignitz, in Schwedt, in
Spremberg und in Luckenwalde eingerichtet, mit Finsterwalde und
Fürstenwalde werden Gespräche geführt und weitere Standorte sol-
len folgen.

Forschung

Stärkung der Zusammenarbeit Das Land Brandenburg stärkt die Zusammenarbeit von außeruniver-
von Grundlagen- und ange- sitärer Grundlagen- und angewandter Forschung mit Hochschulen,
wandter Forschung insbeson- Kultureinrichtungen und der Wirtschaft:
dere an Wissenschafts- und
 Mit dem aktiven Vorantreiben der Gründung des Fraunhofer
Technologiestandorten Leistungszentrums „Integration biologischer und physika-
lisch-chemischer Materialfunktionen“, in dem Hochschulen,
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die Wirt-
schaft zusammenarbeiten, stärkt das Land den Wissen-
schafts- und Wirtschaftsstandort Brandenburg.

 Durch die Ansiedlung von vier neuen Fraunhofer-Projekt-
gruppen an der BTUCS leistet die Landesregierung einen
wichtigen, qualitätsgesicherten Beitrag zum Wissens- und
Technologietransfer und insbesondere zur Stärkung des
Wissenschafts- und Technologiestandortes Cottbus-Senften-
berg und damit zur nachhaltigen Entwicklung und Zukunfts-
fähigkeit der Region Lausitz. Fraunhofer-Projektgruppen sind

Keimzellen für neue, künftige Forschungseinrichtungen.

 Stärkung besonderer Kooperationsformen zwischen Hoch-
schulen und außeruniversitärer Forschung, zum Beispiel
durch gemeinsame Labore, sog. Joint Labs: So unterhält das
IHP mehrere gemeinsame Labore mit Universitäten und
Hochschulen der Region Berlin-Brandenburg. Das Joint Lab
„PhaSe“ (eröffnet im April 2019) ist die erste gemeinsame La-
bor von den drei Partnereinrichtungen Leibniz-Institut für Ge-
müse- und Zierpflanzenbau (IGZ), Deutsches Institut für Er-
nährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE) und Institut
für Ernährungswissenschaft der Universität Potsdam. Im

Joint Lab wird an komplexen, interdisziplinären Fragestellun-
gen geforscht und trägt zur Sichtbarkeit des Forschungspro-
fils „Ernährung und Gesundheit“ im Land Brandenburg bei.

69

Investitionen in die For-  Thematische Stärken wurden identifiziert und in strategi-
schungsinfrastruktur außer- schen Zukunftsfeldern zielgerichtet neue Kooperationsmo-
universitärer Spitzenfor- delle zwischen außeruniversitärer Forschung und Hochschu-
schungseinrichtungen (Bau- len etabliert, was insbesondere in neuen Masterstudien- oder
maßnahmen) strukturierten Promotionsprogrammen Niederschlag findet.
Beispielhaft ist hier der neu eingerichtete forschungsorien-
tierte Master-Studiengang Ernährungswissenschaft an der
Universität Potsdam, der um die Möglichkeit einer Fast-
Track-Option für die Promotion ergänzt wurde. Dieser Studi-
engang ist in der Region Berlin-Brandenburg einzigartig und
bislang der einzige mit Fast-Track-Option in Deutschland.
Dadurch wurde auch die Attraktivität für den wissenschaftli-
chen Nachwuchs erhöht.

 Erfolgreiches Beispiel der Forschungskooperation Berlin-
Brandenburg ist das vom Deutschen Institut für Ernährungs-
forschung (DIfE) federführend geleitete Kompetenzcluster
Ernährungsforschung „NutriAct“ (BMBF-Förderung 5,6 Mio.
Euro), an dem über 50 Partner aus Wissenschaft, Forschung
und Unternehmen beteiligt sind.

 Die Gründung der Verwertungsgesellschaft IHP Solutions
GmbH (2015, Tochter des IHP), Frankfurt (Oder) ist ein star-
ker Beitrag der außeruniversitären Forschung zum Wissens-
und Technologietransfer (WTT) (Innovationspreis Berlin
Brandenburg 2017).

Das Land Brandenburg hat gezielt in außeruniversitäre Forschungs-
einrichtungen investiert, insbesondere in den Ausbau von For-
schungsinfrastrukturen und leistet damit einen entscheidenden Bei-
trag zur Stärkung der Spitzenforschung im Land Brandenburg. Durch
verbesserte Rahmenbedingungen werden die Grundlagen für innova-
tive Forschungsergebnisse geschaffen und die nationale und interna-
tionale Positionierung der außeruniversitären Forschungseinrichtun-
gen in Brandenburg weiter gestärkt, wie z.B. die Forschungsstandorte
in Zeuthen, Wildau, Cottbus/Senftenberg, Müncheberg, Frankfurt/O-
der, Potsdam-Telegrafenberg, -Golm, -Babelsberg, -Bornim und -
Rehbrücke.

Eine gezielte Stärkung von Forschungsstandorten erfolgte u.a. durch

 die Realisierung der dritten Ausbaustufe des Biomedizintech-
nikums am HZG (Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für
Material- und Küstenforschung), Forschungsstandort Teltow;

 den gezielten Ausbau des Forschungs- und Innovationsstan-
dortes Wildau (PYCO-Neubau am Forschungsstandort);

 den Neubau „Zentrum für Technologie und Wissenstransfer“
am Forschungsstandort in Bornim;

 den Ausbau des Forschungscampus auf dem Potsdamer Te-
legrafenberg (Neubauten PIK, AWI, GFZ) und die Erweite-
rung des Wissenschaftsparks Potsdam-Golm - FhG und
MPG (z.B. Errichtung des Fraunhofer-Konferenzzentrums;

70

Stärkung der Forschung in Neubau des Max-Planck- Instituts für Molekulare Pflanzen-
strukturschwachen Regionen physiologie).

Hochschulbau Darüber hinaus werden außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
auch in den kommenden Jahren beim qualitativen Ausbau Ihrer
Standorte unterstützt, damit sie im internationalen Wettbewerb um die
besten Köpfe, Projekte und Ideen bestehen und den Bestand hoch-
qualifizierter Arbeitsplätze durch weitere Investitionen in Forschungs-
infrastruktur weiter ausbauen können.

Eines der prioritären forschungspolitischen Ziele des Landes Bran-
denburg bleibt die Stärkung der außeruniversitären Forschung – vor
allem in strukturschwachen Regionen. In diesem Zusammenhang hat
das Land Brandenburg nachfolgende Zukunftsprojekte in der Lausitz
geplant:

 Fraunhofer Institut für Energieinfrastruktur und Geothermie
IEG (Cottbus)

 Fraunhofer Center for Next Generation MEMS (Cottbus)
 Fraunhofer Forschungs- und Entwicklungsgebäude (Neubau

am Standort Senftenberg)
 DLR-Institut für CO2-arme Industrieprozesse (Cottbus)
 DLR-Institut für alternative Antriebssysteme (sog. Next Ge-

neration Turbofans) (BTU Cottbus-Senftenberg)
 Innovationscampus Mikrosensorik (BTU Cottbus-Senften-

berg)

Das Land Brandenburg hat unter Beteiligung des Bundes und der Eu-
ropäischen Union für den Ausbau seiner Hochschulen und zur nach-
haltigen Verbesserung der Bedingungen für Forschung und Lehre an
den Hochschulen Investitionsmittel von 2015 bis 2018 in Höhe von
119,1 Mio. Euro bereitgestellt.

71

Kapitel 3

Bilanz

 des Ministeriums für Wirtschaft und Energie (MWE),
 des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) und
 des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL)

des Landes Brandenburg

Regionalentwicklung und Brandenburg ist ein modernes Wirtschaftsland, das auf Innovationen,
Fortschritt ökologische Nachhaltigkeit und ökonomische Teilhabe setzt. Wie kein
zweites Bundesland verbindet es einen dynamischen und wachsen-
den Metropolenraum in seiner Mitte mit attraktiven ländlichen Regio-
nen. Aus diesem Zusammenspiel erwächst die besondere Stärke
Brandenburgs, da Lösungsansätze in der Stadtentwicklung, der Wirt-
schaftsförderung, der Mobilitätspolitik und der gezielten Landespla-
nung ineinandergreifen.

Eine wesentliche Grundlage dafür ist eine Wirtschaftspolitik, die die
Standortbedingungen im Land sukzessive verbessert. Mit der Wirt-
schaftsstrategie „Stark für die Zukunft – Kräfte bündeln“ hat die Lan-
desregierung an die bewährte Schwerpunktsetzung auf Cluster und
Regionale Wachstumskerne angeknüpft. Neue Konzepte und Förder-
instrumente wurden entwickelt, um auf die aktuellen Herausforderun-
gen wie die Digitalisierung oder den steigenden Fachkräftebedarf re-
agieren zu können.

Die Stärke einer Wirtschaftsregion ist eng mit der Qualität der Infra-
struktur verknüpft. Überall in Brandenburg wurde in dieser Legislatur-
periode investiert - in den Gemeinden des Berliner Umlands genauso
wie im weiteren Metropolenraum. Das betrifft hunderte Kilometer sa-
nierter und neuer Straßen genauso wie die Förderung der Stadtent-
wicklung oder des Wohnungsbaus. Um auf die unterschiedliche Be-
völkerungsentwicklung reagieren zu können, wurde der Landesent-
wicklungsplan für die Hauptstadtregion neu aufgestellt.

Für die Zukunft der ländlichen Räume ist und bleibt die Landwirtschaft
ein zentraler Faktor, dem die Landesregierung in ihrem Handeln von
der regionalen bis zur europäischen Ebene Rechnung trägt. Die
Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land, der
Schutz und Erhalt unserer Umwelt und die Sicherung der Daseinsvor-
sorge auch in den dünner besiedelten Teilräumen sind für den Zu-
sammenhalt des Landes essentiell. Für die kommende EU-Förderpe-
riode hat die Landesregierung beschlossen, dass der regionale Zu-
sammenhalt eine fondsübergreifende Priorität erhalten soll. Die Arbeit
der Enquete-Kommission 6/1 „Zukunft der ländlichen Räume unter
den Bedingungen des demografischen Wandels“ des Landtags hat
sie aktiv unterstützt.

72

Ministerium für Wirtschaft und Energie

Regional – und Strukturpolitik, Innovations- und Clusterpolitik

Regionale Wachstumskerne Ein wesentlicher Baustein der Regional- und Strukturpolitik ist seit
2005 die Begleitung, Unterstützung und Förderung von 15 Regiona-
len Wachstumskernen (RWK).

Der RWK-Prozess steht für die Stärkung von Städten und Städtever-
bünden mit überdurchschnittlichen wirtschaftlichen und wissenschaft-
lichen Potenzialen sowie die Unterstützung von Ausstrahleffekten
dieser Wachstumskerne auf ihre Umlandgemeinden. Eng verbunden
ist der Prozess mit der Clusterpolitik des Landes und der Förderung
von Innovation, Wissens- und Technologietransfer.

Die RWK stellen mehr denn je die wichtigsten Wirtschafts- und Ar-
beitsmarktzentren des Landes dar. Als Motoren der regionalen Wirt-
schaftsentwicklung setzten sie in den vergangenen Jahren bspw.
über die Gründung von Netzwerken, den Aufbau von Gründerzentren,
die Schaffung von branchenspezifischen Ansiedlungsflächen oder
Maßnahmen zur Fachkräftesicherung wichtige Akzente für die Profi-
lierung des Wirtschaftsstandortes Brandenburg. Eine Evaluierung
des RWK-Prozesses im Jahr 2018 hat den Erfolg der Strategie bestä-
tigt. Aus Sicht der Gutachter erfüllen RWK ihre zugedachte „Motoren“-
, „Anker“- und „Ausstrahlungsfunktion“ und leisten damit einen wichti-
gen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes Branden-
burg.

Karte Regionale Wachstumskerne © MWE

73

Strukturentwicklung in der Ein besonderes Augenmerk lag in dieser Legislaturperiode auf der
Lausitz Strukturentwicklung in der Lausitz. Der bereits seit mehr als 25 Jahren
laufende Strukturwandel in der Region hat durch den geplanten
Wirtschaftliche Flughafenum- Braunkohleausstieg eine neue Dynamik erfahren. Die von der Bun-
feldentwicklung desregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel
und Beschäftigung“ (KOM WSB), die Vorschläge zum Kohleausstieg
Standortentwicklung Wissen- unterbreitet hat, wurde von der Landesregierung eng begleitet und
schaftspark Golm unterstützt. Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund des ange-
stoßenen Prozesses eine Entwicklungsstrategie für die Lausitz for-
muliert. Diese setzt den Rahmen, um die Lausitz als Wirtschafts- und
Energieregion weiterzuentwickeln. Im Vordergrund stehen der Aus-
bau der Infrastruktur, Wissenschaft und Forschung, Industriearbeits-
plätze, Bildung sowie Kultur und Tourismus in der Region.

Aktuell arbeitet die Landesregierung mit anderen Bundesländern so-
wie dem Bund an der Umsetzung eines Sofortprogramms zur kurz-
fristigen Unterstützung der Kohleregionen. Konkret setzt sich die Lan-
desregierung dafür ein, dass die modernen Gewerbe- und Industrie-
gebiete der Lausitz infrastrukturell besser angeschlossen werden.
Außerdem ist die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen in der Re-
gion geplant. Der Bund ist in der Verantwortung, entsprechende Mittel
für einen erfolgreichen Transformationsprozess bereitzustellen.

Brandenburg und Berlin haben das länderübergreifende Airport Re-
gion Team mit dem Standortmarketing und der Investorenerstanspra-
che des Flughafenumfeldes BER beauftragt. Zwischen 2014 und
2018 hat das Airport Region Team im länderübergreifenden Flugha-
fenumfeld Ansiedlungen mit fast 2.900 neu geschaffenen Arbeitsplät-
zen begleitet. Darüber hinaus wurde der Wirtschaftsstandort jährlich
weltweit auf 20 bis 25 internationalen Messen präsentiert und vernetzt
sowie eigene Investorenkonferenzen durchgeführt.

Derzeit koordiniert die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg
GmbH (WFBB) die Erstellung eines Gewerbeflächenkonzeptes für
das Flughafenumfeld BER. Dafür werden auf Basis eines Gutachtens
bis Ende 2019 Gewerbeflächenpotenziale für Ansiedlungen und Er-
weiterungen erfasst und eingeordnet, Handlungsempfehlungen und
ein Maßnahmenkatalog erstellt. Dies ermöglicht Prioritätensetzungen
für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung des Flughafenumfeldes.

Seit seiner Gründung in den 1990er Jahren hat sich der Wissen-
schaftsstandort Golm zum größten und perspektivenreichsten Wis-
senschafts- und Forschungsstandort im Land Brandenburg entwi-
ckelt. Neben der Universität Potsdam haben sich dort drei Max-
Planck- und zwei Fraunhofer Institute sowie das Technologie- und
Gründerzentrum Go:IN und eine Vielzahl innovativer kleiner und mitt-
lerer Unternehmen angesiedelt. Im Fokus der Arbeit der Landesregie-
rung stand in den vergangenen Jahren, den Wissenschaftspark Golm
nicht nur zu einem wissenschaftlichen, sondern auch zu einem wirt-
schaftlich erfolgreichen und international wettbewerbsfähigen Innova-
tionsstandort fortzuentwickeln. Entlang dieser Zielstellung wurde mit
den beteiligten Akteuren ein Maßnahmen- und Umsetzungsplan erar-
beitet. Derzeit wird dieser Plan umgesetzt, so wird u.a. ein zweites

74

Fortschreibung der Gemeinsa- Technologie- und Gründerzentrum (Go:IN II) realisiert, über Privatin-
men Innovationsstrategie der vestoren finanzierte weitere größere Mietobjekte gebaut und weitere
Länder Berlin und Branden- Flächen für hochwertige technologie- und forschungsinteressierte
Gewerbenutzungen erschlossen. Darüber hinaus werden über die
burg (innoBB 2025) Standortmanagement Golm GmbH unter anderem die Förderung des
Wissens- und Technologietransfers am Standort vorangetrieben, die
Standortvermarktung professionalisiert sowie der Aufbau und die
Etablierung eines Community-Managements für Gründer und Unter-
nehmer in Angriff genommen.

Die Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Bran-
denburg innoBB 2025 wurde fortgeschrieben. Digitalisierung, Realla-
bore/Testfelder, Arbeit 4.0/Fachkräfte und Startups/Gründungen zäh-
len zu den neuen Schwerpunktthemen, die die Cluster künftig stärker
berücksichtigen sollen. Als Leitlinien wurden ein breites Innovations-
verständnis, verstärkte Cross-Cluster-Ansätze, open Innovation,
Nachhaltigkeit und Internationalisierung definiert. Die Cluster bringen
technologie- und anwendungsorientierte Branchen insbesondere bei
der Digitalisierung zusammen und schaffen dabei neue Schnittstellen
für die Zusammenarbeit über die Clustergrenzen hinweg.

Digitalisierung

Ausbau öffentlicher WLAN- Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Landes Brandenburg
Hotspots im Land Branden- und auf Basis eines Landtagsbeschlusses vom Juni 2017 wurde die
burg Installation von ca. 1.200 WLAN-Hotspots im Land Brandenburg aus-
geschrieben. Landesweit sollen touristische Hauptziele, landesei-
Umgestaltung von Wirtschaft gene Liegenschaften sowie kommunale Gebäude mit WLAN-Hot-
und Gesellschaft in Zeiten der spots ausgestattet werden. Ab Mitte 2020 sollen die Hotspots an allen
Digitalisierung Standorten in Betrieb sein. Die Kosten für Errichtung, Betreibung und
Wartung werden für fünf Jahre vom Land Brandenburg übernommen.

Die brandenburgische Wirtschaft erlebt derzeit einen tiefgreifenden
Wandel. Die digitale Transformation zur Wirtschaft 4.0 führt zu evolu-
tionären und disruptiven Veränderungen in den Märkten und bringt
neue Leistungen, Produkte und Geschäftsmodelle hervor.

Damit die Unternehmen in Brandenburg die Potenziale der Digitali-
sierung bestmöglich für sich nutzen können, wurde im Kontext der
Entwicklung der „Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg“ ein strate-
gischer Handlungsrahmen speziell für die Digitalisierung der Wirt-
schaft erarbeitet. Die zentralen Handlungsfelder liegen in der Förde-
rung der Innovationsorientierung der Betriebe durch spezifische Sen-
sibilisierungs- und Informationsangebote, in der Unterstützung der
Unternehmen bei zentralen Digitalisierungsmaßnahmen durch unter-
schiedliche Förderinstrumente sowie in der Initiierung und Förderung
neuer Wertschöpfungsbereiche und neuer Geschäftsmodelle.

Zu den Unterstützungsangeboten gehören beispielsweise der BIG-
Digital – mit dem KMU bei der Vorbereitung und Umsetzung von Di-
gitalisierungsmaßnahmen und Qualifizierung des eigenen Personals

75

Aufbau einer DigitalAgentur unterstützt werden können (Fördersumme: max. 600.000 Euro). Für
technologische und anwendungsbezogene Fragestellungen der Digi-
Auflage eines Mobilfunkför- talisierung wurden mit dem Innovationszentrum Moderne Industrie
derprogramms (IMI) und dem Digitalwerk-Zentrum für Digitalisierung im Handwerk
und Mittelstand zentrale Anlaufstellen für KMU aufgebaut.
Breitbandausbau
Die neu gegründete und im Aufbau befindliche DigitalAgentur Bran-
denburg dient als wichtige Schnittstelle zwischen der Landes- und
Kommunalebene bei der Bewältigung der komplexen Querschnitts-
aufgabe Digitalisierung. Mit ihr wird eine ressortübergreifend arbei-
tende, dienstleistungsorientierte und projektbezogene Unterstüt-
zungs- und Umsetzungsstruktur für die Digitalisierungsaktivitäten
Brandenburgs geschaffen.

Es gibt Regionen in Brandenburg, die zurzeit noch nicht mit breitban-
digem Mobilfunk versorgt sind und die voraussichtlich in absehbarer
Zeit von den Telekommunikationsunternehmen nicht mit Mobilfunk
versorgt werden. Ein leistungsfähiger Mobilfunk ist jedoch eine wich-
tige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche
Entwicklung. Daher beabsichtigt die Landesregierung die Erschlie-
ßung unterversorgter Gebiete mit einem Mobilfunkförderprogramm zu
unterstützen. Bevor das Programm jedoch umgesetzt werden kann,
muss es von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Ein
entsprechender Antrag auf Notifizierung der Beihilfe wurde von der
Landesregierung erarbeitet und eingereicht.

Eine gute Infrastruktur und eine flächeneckende Breitbandversorgung
sind die Grundlagen für ein modern aufgestelltes und wirtschaftlich
starkes Brandenburg. Die Landesregierung hat frühzeitig gehandelt
und mit der Umsetzung des Landesprogramms „Brandenburg Glas-
faser 2020“ wesentliche Verbesserungen beim Ausbau der Breit-
bandinfrastruktur erreichen können. Waren im Jahr 2012 nur 21 %
der märkischen Haushalte mit einem Neuzugang von mehr als 50
Mbit/s versorgt, können diese Internetgeschwindigkeit heute bereits
rund 70 % der märkischen Haushalte erhalten.

Das Förderprogramm „Förderung zur Unterstützung des Breitband-
ausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ der Bundesregierung
setzt auf die Erfolge des Landesprogramms auf. Zwischen Oktober
2016 und März 2019 sind insgesamt 33 vorläufige Bewilligungen an
14 brandenburgische Landkreise und drei kreisfreie Städte erteilt wor-
den (in Höhe von ca. 270 Mio. Euro durch den Bund und knapp 180
Mio. Euro durch das Land). Seit Juli 2018 besteht die Möglichkeit des
Ausbaus von Glasfasernetzen mit Verfügbarkeiten von einem Gi-
gabit/s symmetrisch am Haus. Die Landesregierung unterstützt die
antragstellenden Gebietskörperschaften bei der Realisierung ihres
Breitbandausbaus mit der Bereitstellung juristischer sowie techni-
scher Breitbandkompetenz und vor allem landesseitig mit Fördermit-
teln.

76

Förderprogramme

Investitionsförderung (GRW- Aus der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirt-
Mittel) schaftsstruktur“ (GRW) sind im Zeitraum 2014 bis 2018 1.050 ge-
werbliche Unternehmen mit Fördermitteln in Höhe von fast 653 Mio.
EFRE-Förderung Euro unterstützt worden. Mit den zugesagten Zuschüssen konnten In-
vestitionen in einem Umfang von 3,42 Mrd. Euro angestoßen werden.
Investitions- und Finanzie- Dadurch wurden über 7.500 Arbeitsplätze neu geschaffen und 23.272
rungsprogramme Arbeitsplätze gesichert. Die gewerbliche GRW-Förderung wurde
durch Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen
Infrastruktur (GRW-Infrastruktur) flankiert. In 123 Vorhaben konnten
im Zeitraum von 2014 bis 2018 Investitionen in Höhe von 241 Mio.
Euro mit rund 178 Mio. Euro bezuschusst werden. Im Jahr 2019 ste-
hen 165 Mio. Euro für Bewilligungen im Rahmen der GRW zur Verfü-
gung.

Die brandenburgische Wirtschaftsförderung ist stark durch europäi-
sche Mittel geprägt. Die Mittel aus dem Europäischen Fonds für regi-
onale Entwicklung (EFRE) werden nicht nur für Förderprogramme
des MWE eingesetzt, sondern auch für Forschung, Mobilität, Stadt-
Umland-Entwicklung und Umweltbelange. In der Förderperiode
2014–2020 wurden bislang für knapp 1.250 Projekte insgesamt rund
390 Mio. Euro aus dem EFRE bewilligt. Die Projekte weisen ein för-
derfähiges Investitionsvolumen von rund 540 Mio. Euro auf. Ein ver-
zögerter Beginn der aktuellen Förderperiode und hohe administrative
Anforderungen der Förderprogramme führen jedoch dazu, dass die
Mittel langsamer abfließen als vorgesehen.

Das Finanzinstrument Frühphasen- und Wachstumsfonds (BFB III)
wurde im Dezember 2015 mit einem Gesamtvolumen von 70 Mio.
Euro etabliert. Mit der Frühphasenfinanzierung stärkt und sichert der
Fonds die Eigenkapitalausstattung von kleinen Unternehmen mit ei-
ner innovativen, technologischen Ausrichtung in der Gründungs- und
Startphase. Von Anfang 2016 bis Ende 2018 wurden im BFB III für 32
KMU rd. 33,3 Mio. Euro für Investitionen gebunden.

Der Fonds Brandenburg-Kredit Mezzanine II (BK Mezzanine II) wurde
mit einem Gesamtvolumen von 32,5 Mio. Euro etabliert und gewährt
KMU, die länger als drei Jahre bestehen, Nachrangdarlehen zur Stär-
kung der Eigenkapitalbasis und zur Verbesserung der Bonität. Bis
Ende 2018 wurden für 13 KMU insgesamt rd. 14,4 Mio. Euro für In-
vestitionen gebunden.

Mit dem in der Förderperiode 2014–2020 neu geschaffenen Fonds
Mikrokredit Brandenburg (MKB) werden sowohl KMU als auch Exis-
tenzgründende und Unternehmensnachfolgende sowie junge Unter-
nehmen durch die Gewährung eines verzinslichen Darlehens unter-
stützt. Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt 10 Mio. Euro. Seit dem
Start des MKB im März 2016 bis Dezember 2018 wurden insgesamt
313 Anträge in Höhe von insgesamt rd. 6,8 Mio. Euro bewilligt.

77

Innovationsförderung Alle drei Fonds werden insgesamt mit 90 Mio. Euro EFRE-Mitteln ko-
ProFIT-Richtlinie finanziert.

Der „Brandenburgische Innovationsgutschein (BIG)“ des MWE ist im
Jahr 2010 gestartet als ein niedrigschwelliges Förderinstrument mit
dem KMU wissenschaftliche Leistungen einkaufen und auch eigene
F&E-Projekte umsetzen können. Mit dem BIG soll ausdrücklich die
Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtun-
gen gestärkt werden. In den vergangenen Jahren wurde der Anwen-
dungsbereich des Programms erweitert, um neuen Herausforderun-
gen, vornehmlich im Bereich Digitalisierung, gerecht zu werden. Der
BIG-Digital deckt daher den unternehmerischen Digitalisierungspro-
zess durch eine modulare Förderung ab.

Insgesamt wurden im Zeitraum 2014 bis 2018 440 Brandenburgische
Innovationsgutscheine mit einer Summe von knapp 15 Mio. Euro be-
willigt. Fachliche Beratung zu BIG und ProFIT finden Unternehmen
bei der WFBB und der ILB.

Das Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und
Technologien (ProFIT Brandenburg) des Ministeriums für Wirtschaft
und Energie des Landes Brandenburg unterstützt insbesondere KMU
bei ihren Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten. Die
Projekte können mit jeweils bis zu 3 Mio. Euro mit Zuschüssen und
Darlehen aus EFRE- und Landesmitteln unterstützt werden. Seit In-
kraftsetzung der ProFIT-Richtlinie im September 2014 wurden bis
Ende 2018 insgesamt 81 Projekte mit rund 73 Mio. Euro gefördert.
Der überwiegende Teil der mit ProFIT geförderten Unternehmen sind
KMU.

Fachkräfte/Gute Arbeit

Umsetzung der Empfehlungen Das Brandenburgische Vergabegesetz wurde mit dem Anspruch ge-
der Mindestlohnkommission schaffen, bei öffentlichen Aufträgen einen Unterbietungswettbewerb
im Vergabegesetz zu Lasten der zumeist kleinen und mittleren Unternehmen zu verhin-
dern, die ihren Beschäftigten faire Löhne zahlen. Die Menschen sol-
Meisterbonus len in Brandenburg von ihrer Arbeit leben können. Deshalb will das
Land bei der Beschaffung von Leistungen nicht von Löhnen profitie-
ren, mit denen dieses Ziel nicht erreicht werden kann. Im August 2018
hat sich die brandenburgische Mindestlohnkommission auf Empfeh-
lungen zur Anpassung des Gesetzes verständigt. Die Lohnunter-
grenze wurde zuletzt auf 10,50 Euro erhöht. Für die Zukunft ist dar-
über hinaus eine kontinuierliche Mindestanpassung gemäß der Ent-
wicklung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns vorgeschlagen.

Die Landesregierung hat im Jahr 2018 den drei brandenburgischen
Handwerkskammern (HWKs) auf Antrag jeweils eine Zuwendung für
die Auszahlung von Erfolgsboni an Absolventinnen und Absolventen
für den Abschluss einer Meisterprüfung im Handwerk (Meisterbonus)
bewilligt. Der Meisterbonus soll die Zahl der Handwerksmeisterinnen
und –meister erhöhen, ist dieser doch häufig Grundvoraussetzung für

78

Meistergründungsprämie Existenzgründungen oder Betriebsübernahmen. Die drei HWKs ha-
ben im Jahr 2018 insgesamt an 269 frisch gebackene Handwerks-
meisterinnen und –meister jeweils einen Erfolgsbonus in Höhe von
1.500 Euro ausgezahlt. Der Meisterbonus wird auch 2019 gewährt.

Die Meistergründungsprämie bietet hochqualifizierten Fachkräften im
Handwerk die Möglichkeit der Existenzgründung oder einer Betriebs-
übernahme. Die Zuwendung wird als Projektförderung im Rahmen ei-
ner Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss ge-
währt. Werden alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, erhalten die
Antragstellerinnen und Antragsteller eine Basisförderung in Höhe von
8.700 Euro. Ziel der Maßnahme ist die Bestandssicherung von Hand-
werksunternehmen und damit die Stärkung der Wirtschaftskraft des
Landes Brandenburg.

Tourismus

Wirtschaftsfaktor Tourismus Tourismus in Brandenburg findet stark auch im ländlichen Raum statt.
Er sichert und schafft Arbeitsplätze, trägt zur nachhaltigen Sicherung
Landestourismuskonzeption der Infrastruktur bei, steigert die allgemeine Lebensqualität für die Be-
und partizipative Tourismus- völkerung und prägt die Identität einer ganzen Region. Davon profi-
planung tieren auch die Touristinnen und Touristen. Das spiegelt sich in den
13,5 Mio. Übernachtungen (davon eine Million Übernachtungen aus
Digitalisierung im Tourismus dem Ausland), in der gestiegenen Brutto-Wertschöpfung in Höhe von
2,5 Mrd. Euro und in der Beschäftigtenquote von 7,6 % aller Erwerb-
stätigen im Land Brandenburg wider.

Die Landestourismuskonzeption (LTK) bildet das strategische Funda-
ment zur Stärkung innovativer Tourismusunternehmen, zur Schaf-
fung trag- und handlungsfähiger Organisationsstrukturen, zur Bewäl-
tigung der Digitalisierung im Tourismus, zur Modernisierung touristi-
scher Infrastrukturen und zur Entwicklung und Vermarktung touristi-
scher Produkte. Die touristischen Akteure im Land haben in einem
„Regieplan“ gemeinschaftliche Aufgaben festgelegt. Bei der Umset-
zung einzelner Handlungsfelder der LTK (z.B. Organisation und Ko-
operation auf regionaler Ebene) und Querschnittsthemen (z.B. Barri-
erefreiheit) unterstützt die Landesregierung Tourismusunternehmen
und -organisationen u.a. mit praxisorientierten Leitfäden.

Die Digitalisierung ist im Tourismus längst angekommen. Beispiele
hierfür sind das Destinations- und Veranstaltungsmanagement sowie
das Tourismusnetzwerk Brandenburg, das Businessportal und sozi-
ale Netzwerk für den brandenburgischen Tourismus. Brandenburg
hat 2018 für das „ContentNetzwerk Brandenburg“, ein landesweites
touristisches Datenbanksystem, den Deutschen Tourismuspreis ge-
wonnen. Um die Daten aus dem „ContentNetzwerk Brandenburg“ für
die Endkundinnen und -kunden sichtbarer zu gestalten, bieten sich
verschiedene Formen der Ausspielung an, z.B. über die kostenlos zur
Verfügung gestellte Software „MeinBrandenburg“. Neben Websites
und mobilen Endgeräten sind dies insbesondere große Touch-

79

Modernisierung des Radwege- Screens in den Touristeninformationen oder Stelen an Orten im öf-
bestands fentlichen Raum. Um eine breite Kundenwirkung zu erzielen, hat das
Land den Landkreisen angeboten, gebündelte Anträge der Kommu-
Wassertourismus nen für Hardware im öffentlichen Raum, die die Software „MeinBran-
denburg“ ausspielen kann, über die GRW-I mit bis zu 90 % fördern zu
können.

Der Radwegebestand im Land Brandenburg wird durch Modernisie-
rungsmaßnahmen kontinuierlich weiter qualitativ verbessert und aus-
gebaut. Das Land verfügt derzeit über straßenbegleitende Radwege
an Bundes- und Landesstraßen mit einer Länge von ca. 2.000 km und
zusätzlich über touristische Radwegetrassen mit ca. 7.000 km. Auf
diesen Radwegen hat sich das brandenburgische Radwegenetz mit
11.600 km, darauf 29 Radfernwege und mehr als 30 regionale Rou-
ten, erfolgreich etabliert. Speziell für den Tourismussektor des Lan-
des und die Kommunen vor Ort hat das Radwegenetz eine enorme
ökonomische Bedeutung. Die Weiterentwicklung des Radverkehrs im
Land Brandenburg ist somit ein entscheidender Beitrag zur Tourismu-
sentwicklung.

Mit 33.000 Kilometern Fließgewässern und 3.000 Seen ist Branden-
burg eines der gewässerreichsten Bundesländer. Es besitzt acht
Hauptwasserwanderrouten und mehrere Kanureviere. Das größte zu-
sammenhängende Wassertourismusrevier Europas in Mecklenburg-
Vorpommern und Brandenburg wird von den Landestourismusorga-
nisationen beider Länder in einer überregional bedeutsamen Kam-
pagne als Deutschlands Seenland (vgl. www.deutschlands-seen-
land.de) vermarktet. Mit rund 4,2 Mrd. Euro Bruttoumsatz und ca.
65.000 Beschäftigten ist der Wassertourismus in Deutschland sowohl
direkt als auch über volkswirtschaftliche Effekte von erheblicher öko-
nomischer Bedeutung. Die Verbesserung und Modernisierung der
wassertouristischen Infrastruktur im Land Brandenburg erfolgt auf Ba-
sis des Wassersportentwicklungsplans wep 4 und unter anderem mit
Mitteln aus der GRW-I-Förderung.

Film und Medien

Förderung der Medienwirt- Vor dem Hintergrund der zunehmenden Überschneidung von Me-
schaft dien- und IT-Technologie ist es ein strategisches Ziel der Medienpo-
litik Brandenburgs, diese Teilbereiche am Medienstandort Berlin-
Brandenburg weiter zusammenzuführen. Seit 2017 ist Potsdam der
MediaTech Hub Deutschlands. Unternehmen aus der Medien- und IT-
Branche sollen sich an diesem Standort mit der Industrie vernetzen.
Der Hub Potsdam ist eine Initiative von Unternehmen, Startups und
Institutionen aus den Bereichen Film, Medientechnologie, VR/AR, Di-
gital Engineering sowie Wissenschaft und Forschung in Potsdam. Ge-
fördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Wirtschaft

und Energie. Im Jahre 2018 konnte ein wichtiges technologisches

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Filmförderung Vorhaben am Medienstandort Babelsberg mit dem volumetrischen
Studio für Virtual Reality Produktionen realisiert werden.

Einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Medienstandortes
leistet weiterhin die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH. Das
Land hat im Zeitraum 2015-2018 dem Medienboard rund 32 Mio. Euro
zur Verfügung gestellt. Zuzüglich der Mittel des Landes Berlin und der
Einzahlungen von Fernsehsendern verfügte das Medienboard über
einen Filmförderetat von insgesamt etwa 106 Mio. Euro. Der durch
den Einsatz dieser Filmfördermittel erzielte Regionaleffekt betrug
über den gesamten Zeitraum rund eine halbe Milliarde Euro. Berlin-
Brandenburg ist weiterhin der führende Filmstandort in Deutschland
und profiliert sich zunehmend u.a. bei internationalen Fernsehserien
und der digitalen Medienproduktion.

Energiepolitik

Die Begleitung der Energie- Das Land Brandenburg gehört zu den Regionen, in denen die Her-
wende ausforderungen der Energiewende wie in einem Brennglas sichtbar
werden. Zum einen, weil es zu den führenden Ländern beim Ausbau
der erneuerbaren Energien zählt. Zum anderen ist Brandenburg ein
Energieland mit einer historisch gewachsenen konventionellen Ener-
giewirtschaft, das wichtige Beiträge zur nationalen Versorgung leistet.
Die Energiestrategie 2030 ist die grundlegende Programmatik der
Landesregierung für die Entwicklung des Energiesektors des Landes
Bandenburg bis zum Jahr 2030. Dabei setzt das Land Brandenburg
insbesondere Schwerpunkte bei der Systemintegration der erneuer-
baren Energien, Speichertechnologien und Sektorenkopplung sowie
bei der Beteiligung und regionalen Umsetzung. Mit dem Maßnahmen-
katalog zur Energiestrategie 2030, der im Juli 2018 vom Kabinett in
einer aktualisierten Fassung beschlossen wurde, werden die energie-
und klimapolitischen Ziele der Landesregierung durch konkret defi-
nierte Maßnahmen untersetzt.

Ende April 2016 wurde durch das schwedische Energieunternehmen
Vattenfall AB der Verkauf seiner Lausitzer Braunkohleaktivitäten voll-
zogen. Damit gingen im brandenburgischen Teil der Lausitz die akti-
ven Tagebaue Jänschwalde (Auskohlung bis Ende 2023 geplant) und
Welzow-Süd (Auskohlung bis Ende 2033 geplant) sowie der bereits
Ende 2015 ausgekohlte Tagebau Cottbus-Nord in das Eigentum der
neu gegründeten Lausitz-Energie Bergbau AG über. Die brandenbur-
gischen Kraftwerke Jänschwalde (3.000 MW) und Schwarze Pumpe
(1.600 MW) wurden der neuen Lausitz-Energie Kraftwerke AG zuge-
ordnet. Beide Energieunternehmen sind in Cottbus beheimatet. Ins-
gesamt verfügt die Holding LEAG in Brandenburg und Sachsen über
ca. 8.000 direkt Beschäftigte. Im März 2017 hat die LEAG ihr neues
Revierkonzept zur Braunkohlegewinnung und Verstromung in der
Lausitz mit dem Verzicht auf die Inanspruchnahme der Zukunftsfelder
Spremberg-Ost und Bagenz-Ost sowie dem Anschlussfeld Jänsch-
walde-Nord vorgestellt. Die Entscheidung zum Aufschluss des Feldes

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Welzow-Süd II soll bis Ende 2020 getroffen werden. Das Revierkon-
zept der LEAG sieht das Ende der Braunkohlegewinnung und –ver-
stromung in der Lausitz bis Ende 2045 vor. Dieses muss noch an die
Ergebnisse der KOM WSB zum Ende der Kohleverstromung in
Deutschland bis Ende 2038 angepasst werden. Hierzu müssen Ver-
handlungen auf Unternehmens-, Bundes- und Länderebene erfolgen.

Als Energieland hat Brandenburg die Arbeit der KOM WSB im Jahr
2018 aktiv begleitet. Der erarbeitete Kohlekompromiss ist tragfähig
und wird daher begrüßt. Dennoch stellt er das Land Brandenburg und
insbesondere die Lausitz vor enorme Herausforderungen, die es in
den nächsten Jahren zu bewältigen gilt. Wichtig dabei ist, dass die
Empfehlungen der Kommission auch eins zu eins von der Bundesre-
gierung umgesetzt werden. Darauf hinzuwirken, wird eine der wich-
tigsten Aufgaben in der Wirtschafts- und Energiepolitik des Landes in
den nächsten Jahren sein.

RENplus ist das wesentliche Förderinstrument des Landes Branden-
burg für die Umsetzung der Energiestrategie und beinhaltet eine
Bandbreite von Fördermöglichkeiten, wie z.B. Fernwärmenetze,
KWK-Anlagen, Speichermöglichkeiten (i.R.d. Allgemeinen Gruppen-
freistellungsverordnung der EU), Erneuerbare-Energien-Anlagen,
Ausbau der Ladeinfrastruktur, Förderung von Konzepten zur CO2-
Einsparung. Es wird aus EFRE-Mitteln finanziert und steht sowohl
Kommunen als auch Unternehmen offen. Nach der Überarbeitung
und Neuauflage des Programms sind deutlich gestiegene Anfragen
und Anträge zu verzeichnen. Es war innerhalb von sieben Monaten
nach Inkrafttreten überzeichnet. Die Nachfrage ist unverändert hoch.

Sehr erfolgreich ist auch das 1.000-Speicher-Programm gestartet.
Ziel des Förderprogramms ist, private Hausbesitzerinnen und -besit-
zer, die mit einer Photovoltaik-Anlage grünen Strom erzeugen, bei der
Investition in einen Batteriespeicher zu unterstützen. Durch die Kom-
bination von Photovoltaik-Anlage und Batteriespeicher kann der Ei-
genverbrauch erhöht und damit das Stromnetz bei einer zunehmend
dezentralen Energieversorgung sinnvoll entlastet werden. Zudem er-
geben sich Entlastungseffekte bei den Stromkosten für die Bürger.
Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um auch die Bürgerinnen
und Bürger im Land Brandenburg aktiv in die Gestaltung der Energie-
wende einzubeziehen.

Um einen Ausgleich zwischen den energiepolitischen Erfordernissen
und den berechtigten Interessen der Brandenburgerinnen und Bran-
denburger sowie ihrer Gemeinden zu bewirken, hat die Landesregie-
rung zudem einen 6-Punkte-Plan im September 2018 beschlossen.
Hierdurch sollen u.a. die Beratungsangebote für Kommunen sowie
Bürgerinnen und Bürger zur Ansiedlung von erneuerbaren Energien
verbessert und der Einsatz von Ersatzzahlungen für Gemeindepro-
jekte gestärkt werden. Der Landtag hat zudem den Vorschlag der
Landesregierung aufgegriffen und einen Gesetzentwurf eingebracht,
der eine Sonderabgabe an die Kommunen im Umfeld von Windener-
gieanlagen vorsieht.

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Energieeffizienz Die „Energieeffizienz-Offensive“ zielt vorrangig auf Energieeinsparpo-
tenziale in Unternehmen. Die Förderung erfolgt im Wesentlichen über
Gründung einer Wasserstoff- die RENplus-Richtlinien; Großunternehmen können sich darüber hin-
Initiative aus im landesweiten Unternehmensenergieeffizienznetzwerk austau-
schen.

In Brandenburg bestehen fünf Netzwerke, die durch die Landesregie-
rung begleitet werden:

 ein landesübergreifendes unternehmensbezogenes Energie-
effizienz-Netzwerk. Träger ist der Verband der Industriellen
Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK). Es wirken u.a. Unter-
nehmen wie ArcelorMittal und BASF Schwarzheide mit. Ins-
gesamt konnten bisher rd. 11.000t CO2 eingespart werden.

 ein kreisübergreifendes Energieeffizienz-Netzwerk von Kom-
munen,

 ein Energieeffizienz-Netzwerk kommunaler Unternehmen in
Cottbus sowie

 zwei regionale Energieeffizienz-Netzwerke mittelständischer
Unternehmen in Brandenburg a.d.H. und in Bad Belzig.

Mit dem Wettbewerb „Energieeffizienzpreis“ werden Energieeffizienz-
projekte ausgezeichnet, die sich durch ihre Wirtschaftlichkeit und ihre
Übertragbarkeit von anderen Projekten abheben und überdurch-
schnittliche Einsparpotenziale nachweisen. Der Landesverband Ber-
lin/Brandenburg des Verbands kommunaler Unternehmen ist Partner
des Preises. Der „Energieeffizienzpreis“ wird 2019 zum vierten Mal
verliehen.

Die Gründung einer H2-Initiative für Brandenburg wird als wichtiger
Schritt für die Wasserstoffentwicklungen in und um Brandenburg ge-
sehen. Die Initiative soll dabei vorwiegend die auf ministerieller Ebene
vorhandenen Aktivitäten bündeln und gleichzeitig das Know-How auf
der unternehmerischen Ebene einbinden und nutzen. Ziel ist es, die
verschiedenen Ebenen mit den unterschiedlichen Bedarfen und Her-
ausforderungen weitestgehend zusammenzuführen, um so Lösungs-
ansätze zu erarbeiten.

Aus der H2-Initiative heraus ist geplant, eine erste Potenzialstudie in
Auftrag zu geben, die zunächst auf aggregierter Ebene Chancen und
Potenziale im Land Brandenburg identifiziert und analysiert. Daraus
abgeleitet soll bis zum Sommer 2019 ein erster Aufschlag für Eck-
punkte einer Wasserstoff-Agenda einschließlich der Leitplanken für
kurzfristig umsetzbare Maßnahmen (insb. Demonstrations-Projekte
o.ä.), sowie mittel- und langfristiger Maßnahmen in Brandenburg ent-
stehen.

83

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Landes- und Regionalentwicklung

Landesentwicklungsplan Die Landesregierung und der Senat von Berlin haben im April 2019
Hauptstadtregion Berlin-Bran- nach einem umfassenden Beteiligungsverfahren den Landesentwick-
denburg (LEP HR) lungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) als wich-
tige Planungsgrundlage für die erfolgreiche Entwicklung der Haupt-
stadtregion beschlossen. Der Plan trat am 1. Juli 2019 als Verordnung
in Kraft und löst den bisherigen Landesentwicklungsplan (LEP B-B)
ab.

Der LEP HR eröffnet neue Perspektiven für Stadt und Land und erhält
die Lebensqualität in allen Teilräumen. Mit dem neuen Plan wird die
Landesplanung auf Wachstum und Stabilisierung ausgerichtet und
mehr Platz für die Entwicklung geschaffen:

 Der Siedlungsstern im Berliner Umland wird durch neue Ach-
sen erweitert.

 Vier neue Mittelzentren im System Zentraler Orte eröffnen
zusätzliche Entwicklungspotenziale.

 Durch die Stärkung der Städte der 2. Reihe trägt er Wachs-
tumschancen ins ganze Land.

Mit dem LEP HR werden die Entwicklungsmöglichkeiten für alle Ge-
meinden verdoppelt und nach Ausweisung von Grundfunktionalen
Schwerpunkten durch die Regionalplanung noch vergrößert. Der Frei-
raumverbund sichert den Erhalt wertvoller Natur- und Erholungs-
räume für die Menschen im Land. Die Verbindungen über die Lan-
desgrenzen hinaus zu den starken Nachbarn tragen zur Entwicklung
des Landes bei. Die Hauptstadtregion wird durch Einbindung in das
transeuropäische Verkehrsnetz in Europa positioniert und im Wettbe-
werb der Metropolregionen gestärkt.

Scandria®Allianz Strukturbild LEP HR © GL

Im Juli 2018 wurde auf Initiative der Länder Brandenburg und Berlin
der Vertrag zur Gründung der Scandria®Allianz von sieben Regionen
des Ostseeraumes unterzeichnet. Die Scandria®Allianz ist ein

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Gemeinsames Zukunftskon- Schwerpunkt der europäischen Infrastrukturpolitik des MIL und dient
zept für den deutsch-polni- zum einen der Umsetzung der europäischen Strategie der Transnati-
schen Verflechtungsraum - Vi- onalen Verkehrsnetze und zum anderen der Anbindung der branden-
sion 2030 burgischen Regionen an die Transnationalen Korridore. Damit wer-
den die Positionierung der Hauptstadtregion in Europa als Ganzes
Regionalentwicklung und die infrastrukturellen Entwicklungspotenziale der Regionen im
Einzelnen zukunftsfähig gestaltet.
Neues Verwaltungsabkommen
zur Braunkohlensanierung Der Ausschuss für Raumordnung der deutsch-polnischen Regie-
rungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit hat
im Dezember 2016 das "Gemeinsame Zukunftskonzept für den
deutsch-polnischen Verflechtungsraum - Vision 2030 (GZK 2030)"
angenommen.

Diese raumplanerische Vision für den Raum auf beiden Seiten der
Oder und der Lausitzer Neiße zeigt Potenziale und Entwicklungsmög-
lichkeiten – sie enthält keine formalen planerischen Festlegungen.
Das Konzept ist eine beiderseits abgestimmte raumordnerische
Handlungsempfehlung für die zuständigen Behörden, Einrichtungen
und Entscheidungsträger. Mit diesem Vorhaben wurde 2017 bis 2019
ein gemeinsamer Wettbewerb für deutsch-polnische Flaggschiffpro-
jekte initiiert und durchgeführt. Ein wichtiges Ziel ist die Stärkung der
zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit.

Durch intensive Zusammenarbeit im Kommunalen Nachbarschaftsfo-
rum (KNF) wurden Positionen und Handlungsempfehlungen mit dem
Ziel erarbeitet, die Herausforderungen der Kommunen im Umgang
mit dem Wachstum in Berlin und dem Berliner Umland gemeinsam zu
bewältigen.

Einhergehend mit der Steuerung der Siedlungsentwicklung ist auch
die Sicherung und Entwicklung der Frei- und Grünräume als Bestand-
teile der stadtnahen Kulturlandschaften in Berlin und dem Berliner
Umland eine Aufgabe, die länderübergreifend von Bedeutung ist. Im
August 2018 wurde eine gemeinsame Vereinbarung zwischen den
Ländern Berlin und Brandenburg geschlossen, um durch länderüber-
greifende und interkommunale Projekte und Strategien langfristig die
Regionalparks als ein wichtiges Instrument für die Gestaltung dieser
Grün- und Freiräume vor Ort zu stärken.

Die jahrelange Zusammenarbeit der Kommunen, Berliner Bezirke,
der Länder und der Flughafengesellschaft wurde 2018 in eine Kom-
munale Arbeitsgemeinschaft (KAG) Dialogforum Airport Berlin Bran-
denburg überführt. Mit der Evaluierung des Gemeinsamen Struktur-
konzeptes 2015/2016 und der 2018 begonnenen Fortschreibung wer-
den wichtige planerisch-strategische Grundlagen für die künftige Ent-
wicklung der Flughafenregion geschaffen.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung koordiniert federführend
für das Land Brandenburg die Braunkohlensanierung in der Lausitz.
Dazu gehört neben den Abstimmungen mit dem Bund, weiteren
Braunkohlenländern und den Bergbauunternehmen auch die Bünde-
lung der Belange der beteiligten Ressorts der Landesverwaltung. Die
Finanzierung erfolgt über das Bund-Länder-Verwaltungsabkommen

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zur Braunkohlensanierung (VA), welche jeweils für eine Laufzeit von
fünf Jahren abgeschlossen werden.

Das VA VI (2018-2022) wurde dank der Bemühungen der beteiligten
Länder in den bewährten Strukturen des VA V mit dem Bund verhan-
delt und abgeschlossen. Damit gibt es erneut Investitionsmöglichkei-
ten nach § 3 (Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen aus dem
Grundwasserwiederanstieg) über die Trägerschaft der LMBV (jedoch
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht).

Stadtentwicklung und Wohnen

Strategie Stadtentwicklung In der Strategie „Stadtentwicklung und Wohnen“ hat die Landesregie-
und Wohnen rung 2017 ihre Ziele und Maßnahmen der künftigen Stadtentwick-
lungs- und Wohnungspolitik benannt. Ziel ist, die Zukunftsfähigkeit
unserer Städte zu sichern, um sie attraktiv und lebenswert zu entwi-
ckeln. Die Strategie steht in enger Wechselwirkung zur Landespla-
nung, die mit dem LEP HR den räumlichen Rahmen für die Entwick-
lung des Landes setzt, und der Mobilitätsstrategie, die die wichtigen
Eckpunkte für die Gestaltung des Verkehrs und der Mobilität im Land
definiert.

Eine der größten Herausforderungen bei der zukünftigen Entwicklung
der Städte ist der demografische Wandel. In den betroffenen Städten
müssen in der Konsequenz beispielsweise die Einrichtungen der so-
zialen und technischen Infrastruktur angepasst und durch kooperative
gemeindeübergreifende Lösungsansätze weiterentwickelt werden.
Hingegen verzeichnen die brandenburgischen Gemeinden insbeson-
dere nahe Berlin verstärkten Zuzug. Hier müssen Angebote erweitert
oder neu geschaffen werden. Hier wie da müssen die funktionalen
Bezüge zwischen den Städten und Gemeinden und deren geografi-
sche Lage im Land durch eine enge Verknüpfung von Stadtentwick-
lungs- und Mobilitätsaspekten berücksichtigt werden.

Die Landesregierung setzt die Ziele der Strategie kontinuierlich um.
Beispielhaft sei auf folgende Handlungsschwerpunkte verwiesen:

Durch eine Vielzahl an Maßnahmen werden die Kommunen bei der
Umsetzung der Stadtentwicklungspolitik unterstützt. Wichtige Instru-
mente sind die Programme der nationalen Städtebauförderung. 2018
wurden insgesamt. ca. 98 Mio. Euro Bundes- und Landesmittel aus
den Programmen Städtebaulicher Denkmalschutz, Stadtumbau, Ak-
tive Stadtzentren und Soziale Stadt zur Verfügung gestellt. Struktur-
politisch wirksam ist auch das Programm SIQ (Soziale Integration im
Quartier).

Mit dem über europäische Mittel finanzierten „Stadt-Umland-Wettbe-
werb“ sowie den Bund-Länder-Programmen unterstützt die Landes-
regierung die Zusammenarbeit zwischen Städten und ihrem jeweili-
gen Umland. Diese Instrumente unterstützen die Landesstrategie
„Stärken stärken“ und die Weiterentwicklung des ländlichen Raumes.

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Wohnungspolitik Wichtige Themen sind auch der energetische Umbau im Quartier und
die Sicherung des baukulturellen Erbes. Hier berät die Landesregie-
rung die Akteure auf kommunaler Ebene, organisiert Wissenstransfer
und Fachveranstaltungen.

Auch im Hinblick auf aktive Baulandpolitik unterstützt die Landesre-
gierung die Städte durch Herausgabe von Arbeitshilfen zu rechtlichen
Einzelthemen wie dem Folgekostenschätzer, zur Schaffung preis-
günstigen Wohnraums durch Bauleitplanung, städtebauliche Ver-
träge und Zwischenerwerbsmodelle oder dem Leitfaden kommunale
Flächenpools sowie durch Transferveranstaltungen.

Die Erhaltung sowie die zusätzliche Schaffung von bezahlbaren, ge-
nerationsgerechten und energieeffizienten Wohnungen ist eine zent-
rale Herausforderung. Die Landesregierung Brandenburg hat deshalb
2017 das „Bündnis für Wohnen“ initiiert. Als gemeinsames Ziel haben
sich die Bündnispartner u. a. die Identifizierung von technischen,
rechtlichen und fiskalischen Hindernissen gesetzt. Aus unserer Zu-
sammenarbeit mit den Partnern sind Empfehlungen hervorgegangen,
die bereits zu ersten praktischen Ergebnissen geführt haben. Die För-
derrichtlinie wurde überarbeitet und die Förderkonditionen erheblich
verbessert. Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften,
aber auch private Investoren, können bis zu 2.500 Euro/qm Wohnflä-
che Förderung erhalten, wovon 350 Euro/qm als Zuschuss ausge-
reicht werden können und bis zu 2.150 Euro/qm als Darlehen. Die
Zuschüsse können im ganzen Land in Anspruch genommen werden.
Für die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen können
Förderdarlehen von bis zu 1.800 Euro/qm Wohnfläche bewilligt wer-
den.

Das Landeswohnraumförderungsgesetz wurde am 5. Juni 2019 im
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg veröffent-
licht. Es enthält Änderungen hinsichtlich der Zielgruppen, der Einkom-
mensgrenzen sowie für besondere Wohnformen und ermöglicht eine
modernisierte und flexiblere Ausgestaltung der Wohnraumförderung.

Auf bundespolitischer Ebene ist es im Ergebnis des „Wohngipfels
2018“ gelungen, zusätzliche 2 Mrd. Euro für die Wohnraumförderung
festzuschreiben. In Brandenburg wurde erreicht, die Wohnraumförde-
rung auf hohem Niveau zu verstetigen und pro Jahr 100 Mio. Euro
bereitzustellen. Damit konnte der soziale Wohnungsbau in Branden-
burg gefördert werden: Zwischen 2015 und 2018 wurden über 2.200
Wohnungen neu gebaut bzw. saniert und das Angebot an bezahlba-
rem Wohnraum vergrößert. Außerdem hat auch Brandenburg konti-
nuierlich darauf gedrängt, das Wohngeld zu dynamisieren – dies hat
der Bund nunmehr im Rahmen des Wohngeldstärkungsgesetzes auf-
gegriffen.

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Mobilität und Infrastruktur

Mobilitätsstrategie 2030 für Die Landesregierung Brandenburg hat mit der 2017 verabschiedeten
bezahlbare, barrierefreie und Mobilitätsstrategie 2030 einen langfristigen Fahrplan der Mobilitäts-
umweltfreundliche Mobilität und Verkehrspolitik aufgestellt. Die Mobilitätsstrategie ist der Kom-
pass zur Bewältigung aktueller Herausforderungen wie dem demo-
Landesnahverkehrsplan 2018 grafischen Wandel, den wachsenden Pendlerströmen sowie den An-
forderungen aus Umwelt- und Klimaschutz. Zur Stärkung des inte-
grierten Ansatzes sind die Mobilitätsstrategie und ihre acht Ziele eng
mit denen der Strategie Stadtentwicklung und Wohnen und den Zie-
len der gemeinsamen Landesplanung verknüpft.

Mobilität ist das Lebenselixier der modernen Gesellschaft. Um den
Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden, sind in den kom-
menden Jahren große Anstrengungen erforderlich. Wir müssen in
ganz Brandenburg in die Infrastruktur investieren. Um die wachsen-
den Pendlerzahlen zu bewältigen, brauchen wir ein verbessertes An-
gebot im öffentlichen Personennahverkehr. Und wir brauchen noch
bessere Anschlüsse zwischen Bussen und Bahnen. Im gesamten
Land sind tragfähige Konzepte erforderlich, um Mobilität für Alle or-
ganisieren zu können. Dabei gilt: Mobilität muss bezahlbar bleiben,
barrierefrei und umweltfreundlich sein.

Die Mobilitätsstrategie ist eine übergeordnete Rahmenplanung, die
durch die sektoralen Fachplanungen untersetzt wird.

Weitere Informationen:

https://mil.brandenburg.de/media_fast/4055/Broschur_MIL_Mobi-
lit%C3%A4tsstrategie.pdf

Die im August 2018 erfolgte Fortschreibung des Landesnahverkehrs-
plans 2018 ist ein wesentlicher Meilenstein zur Erreichung der Ziele
der „Mobilitätstrategie 2030“. Der Landesnahverkehrsplan (LNVP) ist
das Instrument, mit dem das Land als Aufgabenträger für den Schie-
nenpersonennahverkehr (SPNV) definiert, wie im Sinne der Daseins-
vorsorge und einer Strukturentwicklung eine ausreichende Bedie-
nung im SPNV erfolgen soll.

Die wesentliche Funktion der Landesnahverkehrsplanung ist, die Mo-
bilität der Menschen in der Region zu sichern und eine hohe Standort-
qualität für Wohnen und Wirtschaft zu gewährleisten. Erreicht werden
kann dies in einem Flächenland wie Brandenburg nur mit einem qua-
litativ hochwertigen SPNV-Angebot, das zur Stabilisierung, zum
Wachstum und zur Entwicklung im gesamten Land Brandenburg bei-
trägt.

Der Landesnahverkehrsplan 2018 stellt die Weichen für 10 Mio. mehr
Zugkilometer in den kommenden zehn Jahren. Die 2019 erfolgreich
abgeschlossene Vergabe des Netzes Elbe-Spree ist deutschlandweit
das größte bislang durchgeführte Vergabeverfahren im Schienenper-
sonennahverkehr. Im Ergebnis haben wir neue Linien, mehr Züge und
dichtere Takte. Die Verbesserung des Angebotes dient vor allem den

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Entwicklungskonzept für die Pendlern und Pendlerinnen im Berliner Umland als auch guter Anbin-
Infrastruktur Berlin-Branden- dung der Städte in der zweiten Reihe mit bezahlbarem Wohnraum.
burg – i2030 Darüber hinaus wird das Angebot durch die Vertaktung von Bussen
und Bahnen, W-LAN in den Zügen und mehr Barrierefreiheit verbes-
sert.

Insgesamt wurden seit 2015 70 Mio. Euro für Investitionen in den
ÖPNV wie den Ausbau von Schienenstrecken, Bahnsteigen, Bushal-
testellen oder Fahrradabstellplätzen als Förderung ausgereicht. Für
2019 sind darüber hinaus Fördermittel in Höhe von 46 Mio. Euro vor-
gesehen.

Das PlusBus-Konzept – Busverkehr in der Qualität des Schienenver-
kehrs – hat sich mit finanzieller Unterstützung des Landes durchge-
setzt. Bereits 19 Linien zur Verknüpfung und Vertaktung des Bus- mit
dem Schienenverkehr verkehren mittlerweile im Land, eine 20. soll im
August 2019 eingeweiht werden.

Die Landesregierung unterstützt die kommunalen Aufgabenträger für
den Busverkehr zusätzlich mit 48 Mio. Euro zur Herstellung der Bar-
rierefreiheit bis 2022.

Weitere Informationen:

https://mil.brandenburg.de/media_fast/4055/web_Landesnahver-
kehrsplan_2018_Endstand.pdf

Die Ertüchtigung und Erweiterung der Eisenbahninfrastruktur in der
Hauptstadtregion ist in Anbetracht der dynamischen Siedlungsent-
wicklung und der kontinuierlich steigenden Fahrgastzahlen dringend
erforderlich, denn Mehrbestellungen im Schienenpersonennahver-
kehr stoßen immer wieder an die Grenzen der Infrastruktur – es feh-
len Trassenkapazitäten in der Hauptstadtregion.

Um die erforderlichen Planungsprozesse auf den Weg zu bringen, ha-
ben Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn AG im Oktober
2017 eine Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für
die Infrastruktur Berlin-Brandenburg – i2030 geschlossen. Beide Län-
der stellen hierfür in der ersten Leistungsphase rund 8 Mio. Euro für
die entsprechenden umfangreichen Prüf- und Planungsprozesse in
sieben Korridoren und dem S-Bahnnetz bereit.

Insgesamt handelt es sich um acht Teilprojekte:

 Berlin-Spandau – Nauen
 Prignitzexpress/ Velten
 Nordbahn/ Heidekrautbahn
 Berlin – Cottbus/ Bahnhof Königs Wusterhausen
 Berlin – Dresden/ Rangsdorf
 Potsdamer Stammbahn
 Magdeburg – Berlin – Eisenhüttenstadt
 Berliner S-Bahnnetz

Darüber hinaus sind bereits erste Gespräche mit dem Bund zur Erör-
terung der Schnittpunkte von i2030 zu Bundesverkehrsplanungen (u.

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a. Bundesverkehrswegeplan und Deutschland-Takt) bzw. zur Sondie-
rung von Finanzierungsmöglichkeiten geführt worden. Die Länder
Berlin und Brandenburg erwarten, dass der Bund seiner Verantwor-
tung für den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
nachkommt und mittelbar oder unmittelbar die Finanzierung der erfor-
derlichen Ausbaumaßnahmen sicherstellt.

Weitere Informationen:

https://www.i2030.de/

Neue Mobilitätschancen durch Die Landesregierung hat die Chancen der Digitalisierung für eine ver-
Digitalisierung besserte Verkehrssicherheit und Mobilität der Menschen in Branden-
burg erkannt. Kaum ein Bereich des öffentlichen Lebens wird sich
durch die zunehmende Digitalisierung in den kommenden Jahren
stärker verändern wie die Mobilität. Automatisierte Fahrzeuge, neue
Mobilitätsdienstleistungen (Sharing-Angebote) und umfassende Mo-
bilitätsinformationen in Echtzeit werden dafür sorgen, dass Mobilität
nicht nur insgesamt effizienter wird, sondern dass neue Mobilitätsfor-
men auch ein Zugewinn für den ländlichen Raum sind. Die Grundla-
gen dafür wurden in der aktuellen Legislaturperiode gelegt.

Diverse Projekte wurden dabei umgesetzt oder angeschoben:

 der Wohn- und Mobilitätskostenrechner (WoMoKo) im Internet,
als Online-Rechner für eine informierte Wohnortentscheidung
(beispielsweise bei geplantem Umzug)

https://fahrinfo.vbb.de/bin/help.exe/dn?tpl=womoko

 die Einführung eines elektronischen Fahrscheins in Form einer
Chipkarte – die VBB-fahrCard bedeutet mehr Komfort und er-
höhte Sicherheit sowie eine schnelle Ersatzkarte bei Verlust

https://www.vbb.de/fahrpreise/vbb-fahrcard

 mit dem Projekt DELFIplus wurde beim Verkehrsverbund Berlin-
Brandenburg (VBB) der Grundstein für eine moderne Fahrgast-
und Kundeninformation gelegt

https://www.vbb.de/unsere-themen/projekte/delfi

Weitere zukunftsweisende Projekte wurden vom Land unterstützt:

 Probebetrieb eines autonomen Kleinbusses im Nahverkehr in
Wusterhausen/Dosse (Landkreis Ostprignitz-Ruppin)

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/AVF-
projekte/autoNV_OPR.html

 Ausbau des ehemaligen Rangierbahnhofs Wustermark zu einem
Bahn-Kompetenzzentrum „Bahntechnologie Campus Havelland“
(BTC) zur künftigen Erprobung zukunftsweisender, verknüpfen-
der und vernetzter Technologien im Bahnverkehr

 Positionierung der Spree-Oder-Wasserstraße gegenüber der
Bundesregierung als künftige Testumgebung zur Erprobung au-
tonomer Binnenschifffahrt (Digitales Testfeld SOW)

90

100-Mio.-Programm für Orts- Die Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode 100 Mio. Euro
durchfahrten zusätzlich für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kom-
munen bereitgestellt. Im Rahmen des sog. „P-100-Programms“ wer-
den insgesamt 76 Projekte vornehmlich zur Sanierung von Ortsdurch-
fahrten auf Landesstraßen umgesetzt bzw. begonnen. Das „P-100-
Programm“ trägt dazu bei, die Lebens- und Aufenthaltsqualität in den
Städten und Gemeinden Brandenburgs zu verbessern und die Ver-
kehrssicherheit zu erhöhen.

Die Projekte werden in enger Kooperation zwischen dem Landesbe-
trieb Straßenwesen und den betroffenen Kommunen durchgeführt.
Geplant wird der Ausbau der Straßen zusammen mit kommunalen
Vorhaben, der Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen und
der übrigen Versorgungsleitungen (Strom, Telekommunikation, Breit-
band), der Anlage von Geh- und Radwegen oder der Straßenbeleuch-
tung.

Bis Ende 2019 befinden sich 70 Maßnahmen in der Umsetzung bzw.
werden fertiggestellt, dann werden ca. 120 Mio. Euro eingesetzt wor-
den sein. Eine Übersicht über bereits fertiggestellte oder sich im Bau
befindliche Maßnahmen findet sich hier:

https://www.ls.brandenburg.de/me-
dia_fast/4055/P100_Ma%C3%9Fnahmen%202015-
2019_Ma%C3%9Fnahmeliste.pdf

Insgesamt wurden 2015 bis 2018 etwa 1,9 Mrd. Euro für die Verbes-
serung von Bundes- und Landesstraßen, Radwegen und Brücken im
Land investiert. In diesem Jahr kommen 618 Mio. Euro hinzu. In der
Summe sind dies mehr als 2,5 Mrd. Euro (1,75 Mrd. Euro Bundes-
und 750 Mio. Euro Landesmittel).

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Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

Hochwasserschutz und Deichsanierung

Brandenburg - zentrales Land In Brandenburg werden acht Projekte im Rahmen des Nationalen
im Nationalen Hochwasser- Hochwasserschutzprogramms (NHWSP) umgesetzt. Als eines der
schutzprogramm ersten bundesweit wird das Projekt „Optimierung der Nutzung der Ha-
velpolder“ im Herbst 2019 abgeschlossen. Bei den Hochwasserereig-
Erfolgreicher Hochwasser- nissen in 2002 und 2013 wurden die Havelpolder geflutet, mit erheb-
schutz licher Entlastungswirkung für die Elbeunterlieger wie die Stadt Witten-
berge. Mit dem länderübergreifenden NHWSP-Projekt werden wei-
Entschädigungsregelung für tere Optimierungsmöglichkeiten in Modellstudien untersucht, mit dem
Inanspruchnahme von land- Ziel die Steuerung und Befüllung der Polder im Hochwasserfall zu
wirtschaftlichen Flächen im verbessern.
Hochwasserfall
In der Prignitz wird in der Lenzer Wische eine weitere länderübergrei-
fende Maßnahme im Rahmen des NHWSP umgesetzt. Auf etwa
2.200 ha Fläche soll ein Flutungspolder gebaut werden, der insbe-
sondere den Unterliegern im Hochwasserfall besseren Schutz bieten
wird. Die Machbarkeit des Vorhabens ist gutachterlich untersucht und
bestätigt worden. Bei einem Hochwasser wie im Juni 2013 kann dem-
nach der Scheitelwasserstand um bis zu 25 cm abgesenkt werden.
Dieses Vorhaben ist beispielgebend für die Solidarität von Ober- und
Unterliegern.

An der Schwarzen Elster wird das NHWSP-Projekt „Deichrückverle-
gungen Schwarze Elster“ als Verbundmaßnahme mit Sachsen-Anhalt
realisiert. Hierbei wurden in Brandenburg 14.000 ha an potenziell
nutzbaren Retentionsflächen identifiziert. Aktuell befinden sich zwei
Machbarkeitsstudien im Raum Lauchhammer in Bearbeitung.

Der Hochwasserschutz (HWS) im Land Brandenburg war seit den
großen Hochwassern 1997 und 2002 auf die Ertüchtigung der Deiche
an Oder und Elbe konzentriert. Durch die Hochwasserereignisse
2010 und 2013 ist die Schwarze Elster stärker in den Fokus gerückt.
In dieser Legislaturperiode wurden landesweit mindestens 165 Mio.
Euro für den Hochwasserschutz investiert. Unter anderem wurden da-
von rund 30 km Deiche erweitert, neu gebaut oder rückverlegt.

Beispielhaft für eine erfolgreiche Umsetzung der HWS-Vorhaben des
Landes sind die Neukonzeption und der Neubau des HWS für den Ort
Breese bei Wittenberge. Der Abschluss dieser Maßnahme und die
Vervollständigung eines verbesserten Hochwasserschutzes für
Breese und die umliegenden Bereiche ist bis Ende 2020 vorgesehen.
Die Hochwasserschutzanlage Breese ist auch Modellprojekt für die
Verbindung von Hochwasserschutz und Straßenbau.

Mit der Entschädigungsregelung für Polder und Deichrückverlegun-
gen im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms ist die
Grundlage geschaffen, um betroffene Landwirte angemessen zu ent-
schädigen. Damit können langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden

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Erarbeitung Aktionsplan und eine größere Akzeptanz für die Umsetzung von Hochwasser-
Spreewald schutzprojekten des Nationalen Hochwasserschutzprogramms er-
reicht werden. Mit der Regelung gehört Brandenburg zu den Vorrei-
Umsetzung der Herausforde- tern in Deutschland.
rungen aus dem Wasserge-
setz Im Rahmen des Aktionsplans Spreewald wurde ein Maßnahmenka-
talog für die Handlungsfelder Gewässer- und Anlagenunterhaltung
Erarbeitung Konzept Sied- und -bewirtschaftung, Hochwasserschutz, Land-, Forst- und Fische-
lungswasserwirtschaft reiwirtschaft, Tourismus, insbesondere Kahnfährtourismus sowie
Landschaftspflege erarbeitet und mit einem Finanzierungs- und Um-
Bekämpfung Verockerung setzungskonzept untersetzt. Der Aktionsplan dient als Grundlage für
ein abgestimmtes ressortübergreifendes Handeln mit dem Ziel, den
Spreewald mit seinem einzigartigen Charakter als Lebens- und Wirt-
schaftsraum sowie als naturnahe Kulturlandschaft zu erhalten und zu-
kunftsorientiert zu gestalten. Die Entschlammungsmaßnahmen zei-
gen erste Erfolge und werden kontinuierlich fortgesetzt.

Durch das Dritte Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften
vom 4. Dezember 2017 sind zahlreiche Neuregelungen erfolgt, zum
Beispiel die erstmalige gesetzliche Verpflichtung zur Unterhaltung
und zum Betrieb von Schöpfwerken und Stauanlagen oder die Mög-
lichkeit für Grundstückseigentümer, in ihrem Gewässerunterhaltungs-
verband Mitglied zu werden und damit direkt Einfluss zu nehmen. Auf
Seen wurde das Befahren mit kleinen Elektro-Motorbooten ohne be-
hördliche Genehmigung ermöglicht. Die schadlose Versickerung von
Regenwasser auf den Grundstücken wurde mit der Versickerungs-
freistellungsverordnung vom 25. April 2019 geregelt. Hiermit wird das
Baugenehmigungsverfahren dereguliert und überdies der zunehmen-
den Überlastung von Kanalnetzen bei Starkregen entgegengewirkt.
Gewässer und Gewässerabschnitte, an denen Überschwemmungs-
gebiete festzusetzen sind, wurden im Interesse Betroffener neu be-
stimmt.

Die Landesregierung stellt sich der Umsetzung des Leitbildes Sied-
lungswasserwirtschaft in der gesamten Breite der Aufgabe und voll-
zieht hieran eine entscheidende Neuausrichtung von Unterstützungs-
leistungen. Starken Aufgabenträgern in nachhaltigen Strukturen
kommt mehr denn je eine Schlüsselrolle zu, um für die Bürgerinnen
und Bürger in allen Landesteilen die Leistungen der kommunalen Da-
seinsvorsorge zuverlässig und bezahlbar zu erbringen.

Mit den Instrumenten einer neuen Förderrichtlinie setzt die Landesre-
gierung deutliche Impulse und Anreize, die bestehenden Anfangs-
hemmnisse von Kommunen und Zweckverbänden zu überwinden
und deren interkommunale Zusammenarbeit entscheidend auszu-
bauen. Die Fortführung des Programms wird im engen Dialog mit den
kommunalen Aufgabenträgern gestaltet.

In den vergangenen Jahren wurden gemeinsam mit Sachsen wichtige
Schritte zur Minderung der Eisenkonzentration in der Spree ergriffen.
Insbesondere die Talsperre Spremberg mit ihrer Vorsperre Bühlow
stellt eine wichtige Barriere zum Schutz des Biosphärenreservats
Spreewald dar. Allein in der Vorsperre Bühlow werden ca. 50 % der

93

aus dem Süden der Spree zufließenden Eisenfrachten zurückgehal-
ten. Um dafür ausreichenden Absetzraum zu gewährleisten, erfolgten
unter der Projektträgerschaft der Lausitzer und Mitteldeutsche Berg-
bau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) in Abstimmung mit dem
Landesamt für Umwelt (LfU) umfangreiche Eisenockerschlamment-
nahmen. Im Jahr 2018 wurde im Auftrag des LfU ein Großversuch
durchgeführt, um die geeignetste Entwässerungsmethode für den
entnommenen Eisenockerschlamm zu ermitteln und damit eine kon-
tinuierliche Beräumung der Vorsperre Bühlow zu ermöglichen.

Starke ländliche Räume

Verbesserung der Lebensver- Die Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
hältnisse im ländlichen Raum Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) für Brandenburg und
Berlin in der Förderperiode 2014–2020 in Höhe von knapp einer Mrd.
Moderne Landwirtschaft für Euro sind die wichtigste Finanzquelle für die Förderung der ländlichen
Brandenburg Räume. Gefördert wird in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt/Na-
turschutz und Ländliche Entwicklung sowie Innovationen im Rahmen
der Europäischen Innovationspartnerschaft EIP. Schwerpunkte wa-
ren Vorhaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, zur Sanierung und
Erweiterung von Kindertagesstätten und Schulen sowie zur Schaf-
fung von rd. 350 Arbeitsplätzen, davon rd. 200 für Frauen im ländli-
chen Raum.

Darüber hinaus trägt der ELER durch einen EU-fondsübergreifenden
Ansatz innerhalb des Stadt-Umland-Wettbewerbes zur Verbesserung
der Stadt-Umland-Kooperationen bei. Die Mittel der Europäischen
Union werden mit Bundes- und Landesmitteln kofinanziert (Mittel aus
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes – GAK“).

Fast die Hälfte der gesamten Landesfläche Brandenburgs (2,9 Mio.
Hektar) zählt zur landwirtschaftlich genutzten Fläche (1,3 Mio. Hektar
LF) und wird von rund 5.400 Betrieben bewirtschaftet. Die landwirt-
schaftlichen Betriebe Brandenburgs haben jedoch klimatisch gese-
hen und von der Bodenstruktur her keine optimalen Voraussetzun-
gen.

Dank der Unterstützung des Landes ist es gelungen, Brandenburgs
Milchwirtschaft auf dem Höhepunkt der Milchkrise zu stabilisieren.
Dazu hat das Land eine Reihe von Hilfen auf den Weg gebracht. In
diesem Zusammenhang stehen insbesondere auch die Bemühungen
Brandenburgs um eine Bundesratsinitiative für eine steuerlich be-
günstigte Risikoausgleichsrücklage als wichtigen Beitrag zur Stabili-
sierung der Agrarbetriebe, um Landwirten zukünftig bessere Rah-
menbedingungen für eine Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten.

Die Jahre 2017 und 2018 haben mit widrigen Witterungsverhältnissen
wie Frost, Starkregen und Dürre die Landwirtschaft in Brandenburg
vor große Herausforderungen gestellt. Zur Bewältigung von Schäden

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Spitze beim Ökologischen und Abmilderung der Verluste wurden bislang finanzielle Hilfen in
Landbau Höhe von rund 87,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Mehr Tierwohl durch Tier- Zur Unterstützung des Berufsstandes wurden Maßnahmenkonzepte
schutzplan z.B. für den Gartenbau und die Fischerei erarbeitet, welche u.a. dazu
beitragen sollen, Fachkräfte zu sichern, die praxisbezogene For-
Maßnahmenpaket zur Verbes- schung zu stärken und Initiativen und konzeptionelle Arbeiten im Be-
serung der Waldbrandvor- reich Marken, Vermarktung und Imagekampagnen zu forcieren. Die
sorge Umsetzung läuft auf Hochtouren.

Die Obstbauversuchsanstalt Müncheberg wird in die Trägerschaft der
Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau und Arboristik e.V. überge-
leitet und damit die Etablierung eines forschungsbasierten Versuchs-
wesens mit Wissenstransfer in die gartenbauliche Praxis einschließ-
lich Fort- und Weiterbildung gesichert.

Die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen werden beim Aufbau
von digitalen Anwendungen für die betriebliche Optimierung und res-
sourcenschonende Bewirtschaftung sowie zum Schutz der Umwelt
unterstützt.

Brandenburg hat in der aktuellen EU-Förderperiode die Fördersätze
für die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus an-
gehoben und damit zu einer Stabilisierung und Erweiterung der An-
bauflächen beigetragen. Aktuell ist ein enormes Wachstum bei den
Anbauflächen zu verzeichnen. Von 135.942 Hektar im Jahr 2015 stieg
die ökologisch bewirtschaftete Landwirtschaftsfläche bis 2018 auf
162.653 Hektar. Das entspricht 12 % der Landwirtschaftsfläche des
Landes Brandenburg insgesamt. Die Tendenz ist weiter steigend.
Darüber hinaus wurde ein Maßnahmenprogramm zur Unterstützung
der ökologischen Produktion vom Landwirtschaftsministerium vorge-
legt.

Unter Einbeziehung des landwirtschaftlichen Berufsstandes, der Wis-
senschaft und von Vertretern der Zivilgesellschaft wurde der Tier-
schutzplan des Landes Brandenburg erarbeitet. Dieser beinhaltet 144
Maßnahmen zu den Tierarten Rinder, Schweine, Geflügel, Pferde so-
wie zur Thematik Antibiotika/Umweltwirkung. Im Rahmen der Erstel-
lung des Umsetzungskonzeptes wurden die einzelnen Maßnahmen
durch die in der Landesregierung Zuständigen hinsichtlich der Erfor-
dernisse zur Umsetzung bewertet. Einzelne Maßnahmen wurden be-
reits umgesetzt, die für den Geschäftsbereich des MLUL als prioritär
bewerteten Maßnahmen werden aktuell vorbereitet. Die Umsetzung
wird von sieben Facharbeitsgruppen begleitet. Zur Unterstützung von
Modell- und Demonstrationsbetrieben sowie zur Weiterführung des
Dialoges zwischen Berufsstand und gesellschaftlichen Akteuren wur-
den Mittel im Haushalt 2019/20 eingestellt.

Um die Waldbrandvorbeugung im Wald zu verbessern, erfolgt eine
bis zu 100-prozentige Förderung für Löschwasserentnahmestellen
und den Bau von Brand- und Katastrophenschutzwegen; hierzu ste-
hen in der Förderperiode ca. 20 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förder-
richtlinie wurde in Auswertung der Waldbrände 2018 an die Bedürf-

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Schaufenster des Landes: Die nisse der Antragsteller angepasst, die Festbeträge für die Maßnah-
Landesgartenschauen in men wurden angehoben. Weiterhin wird das bereits bewährte kame-
Wittstock 2019 und Beelitz ragestützte Waldbrandüberwachungssystems „Fire-Watch“ moderni-
2022 siert.

Der Wald, ein schützenswertes Gut, soll auch künftigen Generationen
zur Verfügung stehen. Dabei ist das Angebot an waldbezogener Um-
weltbildung und ganzheitlichem Lernen im Lebensraum Wald ein
wichtiger Grundstock. Die Landesregierung hat sich für die Fortfüh-
rung der Waldpädagogik eingesetzt. Landesweit nutzen jährlich mehr
als 100.000 Kinder und Jugendliche die Waldpädagogik-Angebote.

Landesgartenschauen sind eine Leistungsschau des gärtnerischen
Berufsstandes und es werden gleichzeitig nachhaltige Impulse für die
Entwicklung in den jeweiligen Städten und Regionen gegeben. Die
Landesgartenschau in Wittstock/Dosse wird dies vom 18. April bis
zum 6. Oktober 2019 und Beelitz im Jahr 2022 präsentieren.

Natur und Umwelt schützen, sichern und entwickeln

Rechtliche Sicherung der Die rechtliche Sicherung aller Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Gebiete in
FFH-Gebiete geschafft – Erar- Brandenburg wurde Ende 2018 abgeschlossen. FFH-Gebiete wurden
beitung Managementpläne im zum Teil neu zugeordnet; die Erhaltungsziele und die Abgrenzungen
Plan sowie die ökologischen Erfordernisse von 367 FFH-Gebieten wurden
durch 26 Erhaltungszielverordnungen festgelegt. Für 195 Gebiete
Weitere Etablierung des wurden Naturschutzgebietsverordnungen erlassen. Gegenwärtig
Wolfsmanagements werden die Managementpläne erarbeitet. Diese liegen bis Ende 2020
vor.

In Brandenburg leben deutschlandweit die meisten Wölfe. Sie stehen
unter strengem Artenschutz. Durch ihre relativ starke und schnelle
Ausbreitung werden sie jedoch zunehmend zu einer Belastung insbe-
sondere der ökologisch orientierten Weidewirtschaft vor allem durch
Schafe. Aber auch Kälber wurden bereits Opfer von Wolfsangriffen.
Diese Konflikte müssen gelöst werden, in letzter Konsequenz müssen
gezielte Einzelabschüsse von Wölfen möglich sein. Dafür setzt sich
Brandenburg auch im Bundesrat ein.

Die Landnutzer- und Naturschutzverbände wurden in die Entwicklung
des Wolfsmanagementplans und auch in die Erarbeitung der Wolfs-
verordnung einbezogen. Das Land hat im Jahr 2018 Landesmittel für
Prävention von über 600.000 Euro bereitgestellt und für den Scha-
densausgleich im Falle vom Wolf gerissener Nutztiere in Höhe von
rund 80.000 Euro.

Brandenburg hat die erste Wolfsverordnung erlassen, auf Initiative
von Brandenburg sind die Bundesländer im Austausch zum gemein-
samen Handeln in der Prävention, einer einheitlichen Rechtsanwen-
dung in Deutschland und zu einer besseren deutsch-polnischen Zu-
sammenarbeit.

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Biber – 7-Punkte-Plan entwi- Mit den Festlegungen des 7-Punkte-Planes konnte die Handlungsfä-
ckelt und umgesetzt higkeit des Landes, vor allem aber auch der Landkreise, im Umgang
mit dem Biber in Konfliktfällen verbessert werden. Die Einstellung von
Aktionsprogramm Insekten- Biberbeauftragten und Schulungen vor Ort haben einen großen Bei-
schutz für Brandenburg trag zum besseren Umgang mit dem Biber geleistet. Die Fortschrei-
bung des Bibermanagements erfolgt bis Ende 2019.

Die Landesregierung entwickelt gemeinsam mit relevanten gesell-
schaftlichen Akteuren in einem Dialogprozess ein Aktionsprogramm
Insektenschutz. In mehreren Arbeitsgruppen werden folgende The-
men erörtert und Maßnahmen dazu festgelegt:

 Insektenlebensräume und Strukturvielfalt in der Agrarland-
schaft fördern,

 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mindern,
 Einträge von Nähr- und Schadstoffen in Böden und Gewäs-

sern reduzieren,
 Lebensräume für Insekten in anderen Landschaftsbereichen

(außerhalb der Agrarlandschaft) wiederherstellen und vernet-
zen,
 Schutzgebiete als Lebensräume für Insekten stärken,
 Lichtverschmutzung reduzieren, Engagement der Gesell-
schaft befördern,
 Forschung vertiefen, Wissen vermehren, Lücken schließen,
Finanzierung verbessern, Anreize schaffen.

Vertragsnaturschutz Der Vertragsnaturschutz ist das wichtigste Instrument des Natur-
schutzes in der Fläche. Damit werden zielgerichtete Maßnahmen auf
Neufassung von Alt-LSG zur einzelnen Flächen zusammen mit dem Landnutzer im Interesse des
Ausgliederung von Siedlungs- Naturschutzes umgesetzt. Dazu werden vertragliche Vereinbarungen
bereichen geschlossen, um Ziele des Naturschutzes (insbesondere der Ver-
pflichtungen aus NATURA 2000, des Biotop- und Artenschutzes, des
Erhalts von sensiblen Lebensräumen und für den Insektenschutz)
zielgenau umzusetzen. Dafür wurden mehrere Millionen Euro in den
vergangenen Jahren eingesetzt. Da der Bund dieses Instrument in-
zwischen in seinen Rahmenplan „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruk-
tur und Küstenschutz“ aufgenommen hat, stehen jetzt mehr als dop-
pelt so hohe Mittel für den Vertragsnaturschutz bereit.

Zusätzlich sollen ab 2019 die neuen Möglichkeiten des Rahmenplans
für Förderungen von „Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Wald“ zur
Umsetzung der Natura 2000-Ziele genutzt werden. In der Perspektive
können so bis zu 5 Mio. Euro Bundes- und Landesmittel für diesen
Zweck eingesetzt werden. Auch dies wird zur wirksamen Umsetzung
der naturschutzfachlichen Ziele beitragen.

Landschaftsschutzgebiete, die zu DDR-Zeiten festgelegt wurden, er-
strecken sich auch über Ortslagen. Zur Vereinfachung des Vollzugs
wird in ausgewählten Gebieten mit hohem Entwicklungspotenzial suk-
zessive eine Neuausweisung vorbereitet. Hierzu sollen jeweils neue
Verordnungsentwürfe erarbeitet werden, in denen die bebauten Orts-
lagen nicht mehr einbezogen sind. Die Erteilung von Baugenehmi-
gungen im Innenbereich wird damit erleichtert. Die ersten Verfahren

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Fortschreibung 2019 der Lan- werden noch im Jahr 2019 eingeleitet, um schrittweise Erleichterun-
desnachhaltigkeitsstrategie gen im Verwaltungsvollzug der Landschaftsschutzgebietsverordnun-
gen herbeizuführen.
Umgang mit illegalen Abfallla-
gern Im Januar 2018 hat die Landesregierung über die Umsetzung der
Nachhaltigkeitsstrategie berichtet und Eckpunkte ihrer Fortschrei-
Steigerung der Ressourcenef- bung aufgestellt. Darauf aufbauend wurde im Mai 2019 die Fortschrei-
fizienz des Recyclings von mi- bung beschlossen. Sie richtet sich an den von den Vereinten Natio-
neralischen Bau- und Ab- nen verabschiedeten globalen Nachhaltigkeitszielen aus und definiert
bruchabfällen landesspezifische Ziele und Indikatoren. Die Zivilgesellschaft war an
dem Prozess beteiligt.
Vermeidung von Dieselfahr-
verboten in Brandenburg: Er- Erstmalig seit 2017 sieht der Landeshaushalt Mittel für die Beräu-
folgreiche Luftreinhaltepla- mung illegaler Abfalllager vor. Der Einsatz von Landesmitteln darf je-
nung in Brandenburg doch nur die begründete Ausnahme sein; das Verursacherprinzip
bleibt bestehen. Die Ansätze wurden in den folgenden Jahren weiter
erhöht. Damit ist es gelungen, Abfalllager an den Standorten Fried-
richsthal und Neuendorf komplett zu beräumen. Mit einer umfassen-
den Priorisierungsrangfolge und klaren Vorgaben für den Einsatz von
Landesmitteln wird eine transparente Vorgehensweise zum Umgang
mit illegalen Abfalllagern geschaffen.

Vor dem Hintergrund knapper werdender Ressourcen hat die Lan-
desregierung erstmalig ein Projekt zur Steigerung der Ressourcenef-
fizienz des Recyclings von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen
initiiert. Unter Mitwirkung von Wirtschafts- und Behördenvertretern
wurden relevante Handlungsfelder ermittelt, um einerseits natürliche
Ressourcen zu schonen und andererseits Recycling-Baustoffe mög-
lichst umfangreich und hochwertig stofflich zu verwerten. Zur Umset-
zung der dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden vier Leitfäden er-
arbeitet. Das Projekt diente als Modell für ähnliche Projekte in ande-
ren Bundesländern.

In fünf Städten hatte das Umweltministerium in der Vergangenheit
wegen Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub und Stickstoffdioxid
(NO2) Luftreinhaltepläne aufgestellt und fortgeschrieben. Die Lan-
desregierung hat hierbei einen integrierten Ansatz verfolgt: diese
Pläne sind mit der Stadtentwicklung, der Verkehrsplanung und der
Lärmaktionsplanung in den Städten eng abgestimmt. Das hat die
Maßnahmen bei der Verbesserung der Luftqualität effektiver ge-
macht. Die Pläne enthalten ein ganzes Bündel von Maßnahmen – von
der Verkehrslenkung und der Umgestaltung von Verkehrsräumen
über den Ausbau der ÖPNV-Angebote bis zur Verbesserung der Be-
dingungen für den Fuß- und Radverkehr. Diese werden durch die
Städte schrittweise umgesetzt, verschiedene Maßnahmen wurden
und werden durch das MLUL begleitet.

Die Umsetzung der Luftreinhaltepläne hat aber nicht nur die Luftqua-
lität verbessert, sondern auch einen Beitrag zu mehr Lebensqualität
in diesen Städten geleistet (Lärmminderung, Verkehrssicherheit). Seit
2017 gibt es keine Grenzwertüberschreitungen mehr, so dass es in
Brandenburg nicht erforderlich ist, Fahrverbote für Diesel-Kfz in Er-
wägung zu ziehen.

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Bürger- und Investorenfreund- Investoren haben nun die Möglichkeit, Anträge für immissionsschutz-
lich: Digitalisierung von Ge- rechtliche Genehmigungen in elektronischer Form zu stellen und Bür-
nehmigungsverfahren ger können ihre Einwände im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
Lebendige Umweltpartner- in einfacher Weise elektronisch vorbringen. Damit hat die Landesre-
schaft gierung einen weiteren Schritt zur Vereinfachung und Digitalisierung
von Verwaltungsverfahren realisiert.
CO2-Minderung und Klima-
schutz: Förderung von Depo- Die Umweltpartnerschaft wirkt seit 20 Jahren erfolgreich als Koope-
niesanierungen rationsprojekt zwischen der Landesregierung, den Industrie- und
Handelskammern, den Handwerkskammern und der Vereinigung der
Zentrales UVP-Portal für Um- Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. und zählt
weltverträglichkeitsprüfungen mehr als 70 Kooperationspartner. Ein Beleg dafür: Das Umweltbe-
wusstsein der Unternehmen hat zugenommen. Die Unternehmen ha-
ben dies durch ihre Zertifizierung mit dem Brandenburger Umweltsie-
gel, einem anderen Umweltmanagementsystem oder besonderen
Umweltleistungen dokumentiert. Daneben steht der Dialog der Um-
weltpartner im Mittelpunkt. Besonderes Gewicht hat die Kommunika-
tion bei der Vorbereitung relevanter rechtlicher Regelungen. Für eine
Fortsetzung der Umweltpartnerschaft nach Ende der aktuellen Part-
nervereinbarung 2020 stellen wir die Weichen.

Im Rahmen der Förderrichtlinie Deponien stehen 20 Mio. Euro aus
dem EFRE zur Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von CO2
und anderen Treibhausgasen auf Deponien zur Verfügung. So konn-
ten in der aktuellen Programmperiode bereits elf Mio. Euro bewilligt
werden, mit denen die Sanierung von 37 Hektar auf vier Deponien
sowie die Errichtung von sieben Schwachgasentsorgungsanlagen zur
Erfassung und klimaschonenden Entsorgung der sich verringernden
Deponiegasmengen gefördert werden. Am Standort des Kommuna-
len Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“ wird so dank innova-
tiver Schwachgastechnologie inklusive eines Blockheizkraftwerkes
und eines Gasspeichers das Deponiegas verstromt und die erzeugte
Energie (Strom, Wärme) zu 100 % am eigenen Standort genutzt.

Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) und Strategische
Umweltprüfungen zur Ermittlung und Beschreibung von Umweltaus-
wirkungen bei Projekten oder Plänen gewinnen einen immer größe-
ren Stellenwert. 2017 wurde – einer europarechtlichen Forderung fol-
gend – für das Land Brandenburg ein zentrales UVP-Portal eingerich-
tet, das seitdem elektronisch über sämtliche Verfahren unterrichtet.

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Impressum Herausgeber:
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

Telefon: 0331/866-0
[email protected]
www.stk.brandenburg.de
facebook: unser brandenburg

V.i.S.d.P.: Regierungssprecher Florian Engels

Diese Publikation darf nicht während eines Wahlkampfs zum Zwecke
der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundes-
tags- und Kommunalwahlen sowie auch für die Wahl der Mitglieder
des Europäischen Parlaments. Unabhängig davon, wann auf wel-
chem Wege und in welcher Anzahl diese Publikation den Empfänge-
rInnen zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer
bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als
Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer
Gruppen verstanden werden könnte.

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