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Jagd ist angewandter Naturschutz

Jagd ist angewandter Naturschutz

„Jagd ist angewandter Naturschutz -
am Beispiel des Hegerings Geseke“

Abschlussarbeit

zur Erlangung der akademischen Bezeichnung
„Akademischer Jagdwirt“
im Rahmen des Universitätslehrgang Jagdwirt/in
Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft (IWJ)
Department für Integrative Biologie und Biodiversitätsforschung

Eingereicht von: CRAMER, Jürgen
Matrikelnummer: 1341828

Betreuer: Univ.Prof. Dr. Klaus Hackländer
Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft
Department für Integrative Biologie und
Biodiversitätsforschung

Wien, September 2015

Eidesstattliche Erklärung

Ich erkläre eidesstattlich, dass ich diese Arbeit selbständig angefertigt, keine anderen
als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und alle aus ungedruckten Quellen, gedruckter
Literatur oder aus dem Internet im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt
übernommenen Formulierungen und Konzepte gemäß den Richtlinien
wissenschaftlicher Arbeiten zitiert und mit genauer Quellenangabe kenntlich gemacht
habe.

30.09.2015 Unterschrift
Datum
Dipl.-Ing. Jürgen Cramer, MSc
Weinberg 2a, 33142 Büren

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Inhaltsverzeichnis

1 Vorwort Seite
2 Zusammenfassung 5
3 Einleitung 5
4 Fragen und Hypothese 6
4.1 Vorgangsweise 7
4.2 Ausgangssituation 7
4.3 Vorbemerkung 7
5 Ausgangsmaterial 7
5.1 Zielrichtung der Recherche 8
5.1.1 Rechercheergebnisse 8
5.1.2 Populäre Begriffserklärungen 9
5.1.3 Begriffe im Kontext der Jagd 9
5.2 Begriffe im Kontext des Naturschutzes 9
5.2.1 Exkursion zur Nachhaltigkeit
5.2.2 Historische Betrachtungen 10
5.2.3 Aspekte zur Jagd in Mitteleuropa 11
5.3 Aspekte zum Naturschutz in Mitteleuropa 12
5.3.1 Hermann Löns, naturschützender Jäger 12
5.3.2 Rechtsnormen 14
5.4 Naturschutzgesetze 17
5.4.1 Jagdgesetze 20
5.4.2 Philosophische Standpunkte 21
5.5 Blickpunkt Jagd 22
Blickpunkt Naturschutz 23
Öffentliche Wahrnehmungen 24
26
28

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5.5.1 Die Jagd und die Jäger in der Öffentlichkeit 28

5.5.2 Repräsentative Umfrage zum Naturbewusstsein 30

5.6 Diversität des Naturschutzes 31

5.6.1 Aufgabenfelder des Naturschutzes 31

5.6.2 Strategien des Naturschutzes 33

5.6.3 Naturschutz durch nachhaltige Nutzung 34

5.6.3.1 Internationale Übereinkommen 35

5.6.3.2 Aktuelle Strategien der Naturschutzverbände 37

5.6.4 Naturschutzorganisationen zur Jagd 39

5.7 Jagd als Nachhaltswirtschaft 40

5.7.1 Nachhaltige Jagdausübung 40

5.7.2 Institutionen zur nachhaltigen Jagd 42

5.7.2.1 Internationale Union zur Bewahrung der Natur und natürlichen Ressourcen
(International Union for Conservation of Nature and National Resources,
IUCN) 42

5.7.2.2 Internationaler Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (Conseil Internati-

onal de la Chasse, CIC) 45

5.7.2.3 Zusammenschluss der Verbände für Jagd und Wildtierhaltung in der EU (Fe-

deration of Associations for Hunting and Conservation of the EU, FACE) 46

5.7.2.4 Deutscher Jagdverband (DJV) 47

5.7.3 Bewertungssystem für die nachhaltige Jagd 48

5.7.4 Nachhaltige Jagd am Beispiel des Hegerings Geseke 48

6 Diskussion 53

7 Ausblick 57

8 Schlusswort 58

9 Literatur- und Quellenverzeichnis 59

10 Abbildungsnachweis 63

11 Anhang 64

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Vorwort

„Jagd versus Naturschutz“ ist Gegenstand hitziger Debatten, die aktuell in der öster-
reichischen und deutschen Öffentlichkeit geführt werden. Doch was versteht man
unter Jagd und Naturschutz eigentlich genau? Es herrscht Aufklärungsbedarf, bevor
man den alten Slogan der Jagdverbände „Jagd ist angewandter Naturschutz“ inhalt-
lich diskutiert. Die vorliegende -Abschlussarbeit-, die im Rahmen des Universitäts-
lehrgangs „Jagdwirt/in“ an der Universität für Bodenkultur Wien angefertigt wurde,
greift das Thema auf und will einen Beitrag zur Begriffshygiene und zur Versachli-
chung der Diskussion leisten.

Zusammenfassung

Aktuelle jagdpolitische Entwicklungen wie das am 30.04.2015 beschlossene „ökolo-
gische Jagdgesetz“ in Nordrhein-Westfalen geben Anlass, sich mit Jagd und Natur-
schutz bzw. mit der Aussage „Jagd ist angewandter Naturschutz“ zu befassen.

Aus der Literatur und anderen Quellen werden unter verschiedenen Aspekten Ge-
meinsamkeiten und Unterschiede zwischen Jagd und Naturschutz aufgezeigt. Des
Weiteren wird ein System bzw. Set zur Bewertung einer qualitätsvollen, d.h. nachhal-
tigen Jagd, vorgestellt.

Es werden zunächst Begriffe und Sachverhalte objektiv gedeutet und erklärt. In die-
sem Zusammenhang wird u.a. auf die Notwendigkeit der Abgrenzungen von Jagd
und „Pseudojagd“ hingewiesen.

Bei der Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung wird gezeigt, dass Jagd und
Naturschutz von der Feudalzeit bis zum Nationalsozialismus häufig ein gemeinsa-
mes Schicksal teilten.

Die Einstellungen Hermann Löns zur Jagd und zum Naturschutz werden erläutert.
Dabei wird deutlich, dass seine Ansichten immer noch aktuell sind und Löns auch
100 Jahre nach seinem Tod als „Integrationsfigur“ geeignet ist.

Die Reflexion philosophischer Standpunkte zur Jagd und zum Naturschutz belegt die
moralische Legitimation der Jagd und der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressour-
cen. Internationale Übereinkommen, die das Nachhaltigkeitsgebot aufgreifen, werden
in wichtigen Punkten inhaltlich wiedergegeben. In diesem Zusammenhang kann man
feststellen, dass sich sowohl Jagd- als auch Naturschutzverbände in ihren Schriften
zur Nachhaltigkeit bekennen.

Im Schlussteil der Arbeit werden die Inhalte der vorangegangenen Kapitel kurz wie-
dergegeben und das Fazit gezogen, dass die nachhaltige Land-Nutzung einen maß-
geblichen Beitrag zum Naturschutz und zur Biodiversität in der Kulturlandschaft leis-
tet.

Die Jagd gehört neben der Land- und Forstwirtschaft zu den klassischen Landnut-
zungsarten. Die Nachhaltigkeit der Jagd ist nach internationalen Standards definiert
und anhand objektiver Kriterien messbar. Die Prüfung der Arbeit des Hegerings Ge-

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seke anhand eines Kriterien-Katalogs demonstriert die Bewertungsmöglichkeit von
„nachhaltiger Jagd“.

In einer Vorschau wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, ein Nachhaltigkeitskon-
zept zu entwickeln, das nicht die Nutzungsformen einzeln betrachtet, sondern alle
Nutzungsformen insgesamt („integratives statt sektorales Denken und Handeln“).

In einem ganzheitlichen, nachhaltigen Nutzungskonzept leistet die Jagd einen wichti-
gen Beitrag zum Naturschutz.

Im Schlusswort wird an die Jägerschaft appelliert, sich an die Gesellschaft zu wen-
den und mit sachlichen Argumenten die Vorteile der Jagd für den Naturschutz zu
kommunizieren.

1 Einleitung

Am 30.04.2015 beschloss der nordrhein-westfälische Landtag das neue Landes-
jagdgesetz. In einer Pressemitteilung vom selben Tag des Ministeriums für Klima-
schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nord-
rhein-Westfalen teilt der zuständige Minister Johannes Remmel mit: „…heute ist ein
guter Tag für den Tierschutz und ein guter Tag für das wertvolle Naturerbe in NRW“.
Es wird hervorgehoben, dass Nordrhein-Westfalen mit dem neuen sogenannten
„Ökologischen Jagdgesetz“ eines der fortschrittlichsten Jagdgesetze in Deutschland
erhalte. Der Naturschutz wird verbessert, weil der Schutz des Waldes als oberste
Priorität der Jagd festgeschrieben wird und nicht mehr die Orientierung an einer rei-
nen Trophäenjagd. Mit der Novelle des Jagdgesetzes kommt die Landesregierung
dem Wunsch der Menschen im Land nach einer stärkeren Berücksichtigung des
Tier- und Naturschutzes nach (MKULNV, 2015).

Das sogenannte ökologische Landesjagdgesetz ist das vorläufige Ergebnis einer
langjährigen gesellschaftlichen Entwicklung. Seit geraumer Zeit versuchen jagdkriti-
sche Gruppierungen, öffentlichkeitswirksam einen Widerspruch zwischen Jagd und
Natur- bzw. Tierschutz zu konstruieren. Allein die Bezeichnung „Ökologisches Jagd-
gesetz“ soll implizieren, dass die Jagdausübung in der bisherigen Form unökologisch
bzw. nicht naturschutzgerecht gewesen sei. Des Weiteren bedient man sich in der
Pressemitteilung typischer Negativklischees über die Jagd, wie sie von Kritikern ge-
äußert werden (Trophäenjagd, geringe Berücksichtigung der Ökosysteme sowie des
Natur- und Tierschutzes etc.).

Es zeichnet sich eine unheilvolle Zukunft ab. Das oberste Ziel „Bewahrung der Na-
tur“, zu dem sich sowohl Jagd- als auch Naturschutzverbände bekennen, wird bei
den gegenwärtigen ideologischen Auseinandersetzungen aus den Augen verloren.

Im Interesse des Naturschutzes als Ganzes, aber auch ganz speziell im Interesse
der Jagd, ist es erforderlich, dass die Beteiligten vorbehaltlos aufeinander zugehen
und eine Gesprächskultur finden, die von Sachlichkeit geprägt ist. Es wäre erfreulich,
wenn die vorliegende -Abschlussarbeit- dazu einen Beitrag leistet.

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2 Fragen und Hypothese

Bevor man in die jagdpolitische Diskussion einsteigt, ist es ein Gebot der Sachlich-
keit, zunächst Begriffe und Sachverhalte zu definieren bzw. zu erläutern. So stellen
sich zuerst folgende Fragen: Was ist eigentlich Jagd? Was ist eigentlich Natur-
schutz? Gibt es allgemein akzeptierte Definitionen? Ist die Qualität der Jagd nach
bestimmten Kriterien messbar? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, ist eine Diskus-
sion sinnvoll, die sich an folgenden weiterführenden Fragen orientiert:

Haben Jagdkritiker Recht, wenn sie behaupten, dass das Hauptmotiv für die Jagd
das rücksichtslose, egoistische Beutemachen ist und der Naturschutz der Öffentlich-
keit nur vorgetäuscht wird? Ist der von den Jagdverbänden in den 1980er Jahren an
seine Mitglieder verteilte Aufkleber „Jagd ist angewandter Naturschutz“ tatsächlich so
„platt“ wie inhaltslos (Anonymus, 1985)? Sind die Naturschutzverbände die einzig
wahren Naturschützer, die als Feuerwehr von einer Krisenstelle zur nächsten hetzen,
um bedrängte wilde Tiere und Pflanzen zu retten (Bunzel-Drüke, 2012)? Besteht
zwischen den ungleichen Geschwistern Jagd und Naturschutz eine tiefe Kluft und
Konkurrenz (Bunzel-Drüke, 2012)? Oder sind Naturschutz und Jagd zwei Geschwis-
ter, die manchmal in familiärer Hassliebe verbunden sind (Miller, 2015)? Ist es richtig,
dass sowohl Naturschützer als auch Jäger für den verantwortungsvollen Umgang mit
der Natur eintreten?

Die Fragen laufen zugespitzt auf die Hypothese hinaus „Jagd ist angewandter Natur-
schutz“. Neben den zu klärenden Gemeinsamkeiten und Unterschieden von Jagd
und Naturschutz war von Interesse zu prüfen, ob eine qualitätsvolle Jagdausübung
anhand allgemein akzeptierter Kriterien bewertet werden kann. Trotz meiner vorge-
fassten persönlichen Meinung, dass Jagd angewandter Naturschutz ist (!), wurde die
Hypothese redlich und ergebnisoffen untersucht.

3 Vorgangsweise

Das Thema der vorliegenden -Abschlussarbeit- wurde theoretisch vertiefend behan-
delt. Das heißt, die Arbeit basiert hauptsächlich auf den Erkenntnissen aus dem Lite-
raturstudium. Ergänzend wurde die Arbeit des Hegerings Geseke im Kreis So-
est/Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Bewertungsmöglichkeiten für eine qualitäts-
volle Jagd dargestellt und untersucht.

4 Ausgangssituation

In den vorherigen Kapiteln wird zu dem Thema der Arbeit insbesondere mit den Fra-
gen und der Hypothese hingeführt. Im Anschluss folgt die Beschreibung der Aus-
gangssituation.

4.1 Vorbemerkung

Generell ist zu beachten, dass die -Abschlussarbeit- im Rahmen des berufsbeglei-
tenden Universitätslehrgangs „Jagdwirt/in“ an der Universität für Bodenkultur Wien

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(BOKU) erstellt wurde. Auf Grund der Tatsache, dass der Lehrgang fachlich und in-
haltlich nicht mit einem entsprechenden Vollzeitstudium gleichgesetzt werden kann
und das persönliche Zeitbudget zur Bearbeitung begrenzt war, kann die -
Abschlussarbeit- wissenschaftlichen Ansprüchen nicht voll umfänglich genügen.
Vielmehr handelt es sich hierbei um eine vorwissenschaftliche Arbeit, in der das zu-
vor und nachfolgend erläuterte Thema vertiefend behandelt wurde. Es fand lediglich
eine Wissenserweiterung im begrenzten Umfang statt (Hackländer, mündliche Mittei-
lung, 2014).

4.2 Ausgangsmaterial

Bei meiner Recherche habe ich einschlägige Literatur zu dem Thema benutzt, auf
die im Rahmen des Universitätslehrgangs hingewiesen wurde. Des Weiteren habe
ich Literatur über diverse Datenbanken von Universitätsbibliotheken, Antiquariaten,
Zeitschriftenverlage etc. beschafft. Der „Verband der Hermann-Löns-Kreise in
Deutschland und Österreich e. V.“ hat mir freundlicherweise einen Kontakt herge-
stellt, über den ich alte Bücher von bzw. über Hermann Löns erwerben konnte. Die
einschlägigen Gesetzestexte zu dem Thema und sonstige Literatur halte ich im eige-
nen Bibliotheksbestand vor. Das Internet war hilfreich bei der Beschaffung soge-
nannter „grauer Literatur“ (Veröffentlichung von Verbänden, Tagungsunterlagen etc.),
die mir einen aktuellen Überblick vermittelt hat.

In den Suchmasken der jeweiligen Portale wurde folgende Auswahl an Schlagwör-
tern eingegeben:

• „Jagd“
• „Naturschutz“
• „Jagd ist/und Naturschutz“
• „Jagd ist angewandter Naturschutz“
• „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“
• „Guidelines sustainable hunting in europe“
• „CIC“ etc.

Die Literaturauswahl beschränkte sich hauptsächlich auf den deutschsprachigen
Raum bzw. Deutschland. Ein umfassender bzw. internationaler Überblick zu dem
Thema „Jagd und Naturschutz“ kann daher nicht erwartet werden.

4.3 Zielrichtung der Recherche

Es wurden zu verschiedenen Aspekten Quellen recherchiert. Dabei war es in erster
Linie von Interesse, die Quellen auf Gemeinsamkeiten, Unterschiede von Jagd und
Naturschutz zu überprüfen. Zu folgenden Themenbereichen wurden Untersuchungen
angestellt:

• Populäre Begriffserklärungen
• Historische Aspekte
• Rechtsnormen
• Philosophische Betrachtungen

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• Öffentliche Wahrnehmungen
• Diversität des Naturschutzes
• Jagd als Nachhaltswirtschaft

Daneben spielte die Suche nach einem allgemein akzeptierten Bewertungssystem
für eine qualitätsvolle Jagd eine Rolle.

5 Rechercheergebnisse

In den Kapiteln 1 bis 4 wird der „Rahmen“ der -Abschlussarbeit- abgesteckt. In dem
folgenden Kapitel 5 erfolgt die zielgerichtete, inhaltliche Auseinandersetzung mit dem
Thema.

5.1 Populäre Begriffserklärungen

Im Nachfolgenden werden Begriffe und Definitionen erklärt, die im Zusammenhang
mit der Jagd bzw. dem Naturschutz stehen. Hierzu werden allgemein gebräuchliche
Lexika-Reihen und sonstige Nachschlagewerke herangezogen.

5.1.1 Begriffe im Kontext der Jagd

a) Der Große Brockhaus (Der Große Brockhaus, 1979)
• „Jagd, Waidwerk: Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen, Fangen und Hege ( Wildhe-

ge) jagdbare Tiere nach den Regeln des Jagdrechts und des Jagdbrauchs (Waid-
gerechtigkeit)….“
• „Hege: Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen des
Wildes.“
• „Waidgerecht: Bezeichnung für die sittliche Einstellung des Jägers zum Tier, Jagen,
Mitjäger und Gesellschaft sowie für die Verwendung von Jagdausdrücken.“

b) Wikipedia, die freie Online-Enzyklopädie (Wikipedia, 2015)
• „Jagd: Jagd (auch Waidwerk) ist das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Aneig-

nen von Wild durch den Jäger. Die unerlaubte Jagd ist die Wilddieberei.“
• „Hege: Als Hege werden im Jagdrecht Maßnahmen zusammengefasst, die die

Grundlage von Wildtieren betreffen. Die Hege ist demnach ein Grundelement des
Selbstverständnisses vieler Jäger der sogenannten „Waidgerechtigkeit“. Im Jagd-
recht verpflichtet das Hegegebot die Jäger der Artenvielfalt der Wildtiere nicht zu
schaden. Diese Pflicht zur Hege erstreckt sich auch auf solche Wildarten, die we-
gen der Schonzeitregelung dauerhaft nicht bejagt werden….“
• „Waidgerechtigkeit: Waidgerechtigkeit oder waidgerecht nennt man Normen und
Regeln, die für jeden verantwortlichen Jäger oder Angler gelten. Sie umfassen un-
ter anderem die Hege des Wildes bzw. der Fischbestände und den Verzicht auf be-
stimmte, als grausam geltende Jagd- bzw. Angelmethoden. Diese Regeln sind nicht

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starr fixiert, sondern befinden sich in stetiger Weiterentwicklung. Im engeren Sinne
ist die Waidgerechtigkeit ein Vorläufer des modernen Tierschutzes.“

5.1.2 Begriffe im Kontext des Naturschutzes
a) Der Große Brockhaus (Der Große Brockhaus, 1979)
• „Naturschutz im klassischen Sinne der Schutz der Natur, Landschaft und der natur-

nahen Landschaft einschließlich ihrer Tier- und Pflanzenwelt, Landschaftsschutz,
Wildtierschutz oder zoologischer Naturschutz (im Gegensatz zum Tierschutz als
Haustierschutz und Schutz der Tiere gegen Missbrauch) und Wildpflanzenschutz
oder botanischer Naturschutz (im Gegensatz zum Kulturpflanzenschutz). Im umfas-
senden Sinne bedeutet Naturschutz heute Erhaltung, Gestaltung und Pflege der
natürlichen Umwelt der Menschen, der Tiere und Pflanzen auch in der Kulturland-
schaft. In diesem Sinn ist Naturschutz etwa gleichbedeutend mit den Begriffen
Landschaftspflege, Landschaftskultur (als Zusammenfassung von Naturschutz im
engeren Sinne und Landschaftspflege) in der Deutschen Demokratischen Republik
mit Landeskultur und dem anglo-amerikanischen Sprachgebrauch mit Nature Con-
servation. Naturschutz ist mit dem Heimatschutz verbunden und Teilgebiet des Le-
bensschutzes. Moderner Naturschutz bedeutet daher nicht nur Schutz seltener Tie-
re und Pflanzen und der Naturlandschaft, sondern auch Erhaltung einer den Men-
schen naturgemäßen Umwelt (Umweltschutz). Mit der Abwendung von Eingriffen in
den Naturhaushalt sollen Schäden auch für den Menschen vermieden werden.“
• „Umweltschutz: Zusammenfassende Bezeichnung für alle Maßnahmen, die die Bi-
osphäre vor schädigenden Einflüssen schützen und ggf. eingetretene Schäden be-
seitigen oder mildern sollen. Umweltschutz umfasst insbesondere die Bemühungen
zur Reinhaltung von Luft und Wasser, die Abfallbeseitigung, den Lärm- und Strah-
lenschutz sowie die Überwachung von Lebensmitteln und Arzneien….“
b) Wikipedia, die freie Online-Enzyklopädie (Wikipedia, 2015)
• „Naturschutz: Der Begriff Naturschutz umfasst alle Untersuchungen und Maßnah-
men zur Erhaltung und Wiederherstellung von Natur, wobei sich drei Ziele unter-
scheiden lassen: Die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur,
Landschaft und Wildnis (ästhetisch-kulturelle Gründe, Natur als Sinnbild), die Erhal-
tung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, wobei eine nachhaltige Nutzbar-
keit der Natur durch den Menschen angestrebt wird (Natur als Ressource und
Dienstleister), sowie die Erhaltung von Natur, insbesondere von Biodiversität auf
der Artebene auf Grund ihres eigenen Wertes (Natur als Selbstwert/Moralobjekt).
Methodisch lässt sich der Naturschutz in den Biotopschutz und den Artenschutz
gliedern, wobei beide eng verschränkt sind.“
• „Umweltschutz: (umgangssprachlich auch Ökologie) bezeichnet die Gesamtheit
aller Maßnahmen zum Schutze der Umwelt mit dem Ziel der Erhaltung der natürli-
chen Lebensgrundlage aller Lebewesen mit einem funktionierenden Naturhaushalt.
Gegebenenfalls sollen durch den Menschen verursachte Beeinträchtigungen oder
Schäden behoben werden. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt dabei sowohl
auf einzelnen Teilbereichen der Umwelt (wie Boden, Wasser, Luft, Klima), als auch
auf den Wechselwirkungen zwischen ihnen.“

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5.1.3 Exkursion zur Nachhaltigkeit

Aus der zunächst eindimensionalen Betrachtung „der Natur nicht mehr zu entneh-
men als nachwächst“ hat sich eine gesamtheitliche Nachhaltigkeitsstrategie entwi-
ckelt. Das sogenannte Drei-Sphären-Modell der Nachhaltigkeit setzt sich aus den
gleichwertigen Komponenten ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltig-
keit zusammen.

Der sogenannte Brundtland-Bericht war bei dieser Entwicklung wegweisend. Der Be-
richt trägt den Titel „Unsere gemeinsame Zukunft“ und wurde im Jahr 1987 von der
Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (Brundtland-
Kommission) der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Kommission beschreibt in dem Bericht das Konzept der „Nachhaltigen Entwick-
lung“ anhand von zwei Merkmalen:

1. „Dauerhafte Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart be-
friedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse
nicht befriedigen können.“

2. „Im Wesentlichen ist dauerhafte Entwicklung ein Wandlungsprozess, in dem die
Nutzung von Ressourcen, das Ziel von Investitionen, die Richtung technologischer
Entwicklung und institutioneller Wandel miteinander harmonieren und das derzei-
tige und künftige Potential vergrößern, menschliche Bedürfnisse und Wünsche zu
erfüllen.“

(Brundtland-Bericht, 1987)

Im alltäglichen Sprachgebrauch ist mit dem nachhaltigen Gebrauch einer Sache ge-
meint, dass mit dem Gut oder ggf. mit der Leihgabe „pfleglich“ umgegangen werden
soll und zwar so, dass es bzw. sie sich nach dem Gebrauch in einem nach wie vor
intakten Zustand befindet (Fuchs, 2013). Wie unter Pkt. 5.2.2 näher beschrieben, hat
Hans Carl von Carlowitz den Begriff der Nachhaltigkeit erstmals für die Holzwirtschaft
eingeführt. Die Kernaussage war, dass nur so viel Holz im Wald eingeschlagen wer-
den darf, wie der Zuwachs beträgt, um sich gegenüber nachfolgenden Generationen
gerecht zu verhalten (Generationengerechtigkeit). Der Nachhaltigkeitsbegriff bzw.
engl. Sustainability hat in den letzten zehn bis zwanzig Jahren national wie internati-
onal eine hohe Popularität erreicht. In allen Lebensbereichen wird man mit der
Nachhaltigkeit als normativen Zielbegriff konfrontiert. Die Verwendung erscheint häu-
fig inflationär und unpassend. Nach heutigem Verständnis wird unter Nachhaltigkeit
primär ein Handlungsprinzip zur Ressourcennutzung verstanden, bei dem es darum
geht, die wesentlichen Eigenschaften, die Stabilität und die natürliche Regenerati-
onsfähigkeit eines Systems zu erhalten.

Traditionell spielt bei den klassischen Landnutzungsarten Land-, Forst- und Jagd-
wirtschaft das nachhaltige Wirtschaften eine entscheidende Rolle. Es ist hierbei zu
beachten, dass eine Nutzung nur dann als nachhaltig bezeichnet werden kann, wenn
alle drei Ziele gleichzeitig angestrebt werden. Dies vor dem Problem, dass zwischen
den Komponenten häufig Konflikte bestehen (DIW, 2004).

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Bei der Diskussion um die Nachhaltigkeit, insbesondere auf Seiten des Naturschut-
zes, sollte man sich immer vergegenwärtigen, dass „….Nachhaltigkeit nicht natürlich
ist. Natürlich ist die permanente Veränderung. In der Natur regelt sich alles von
selbst, ggf. zu Lasten einer Art. Der Mensch schafft sich den Lebensraum nach sei-
nen Vorstellungen mit den Arten, die er halten will“ (Reimoser, mündliche Mitteilung,
2015).

5.2 Historische Betrachtungen

Im vorherigen Kapitel werden Begriffe im Kontext der Jagd und des Naturschutzes
definiert. Unter dem folgenden Kapitel werden maßgebliche historische Entwicklun-
gen auf dem Gebiet der Jagd und des Naturschutzes in Mitteleuropa aufgezeigt.
Darüber hinaus werden die integrativen Ansichten Hermann Löns zur Jagd und zum
Naturschutz geschildert.

5.2.1 Aspekte zur Jagd in Mitteleuropa

Die Erfindung der Jagd wird auch als paläolithische (Altsteinzeit) Revolution bezeich-
net. Mit dieser Erfindung vor etwa 500.000 Jahren wurden die Menschen kulturfähig
und konnten weite Teile der Erde besiedeln. Die frühen Hominiden als „Jäger und
Sammler“ haben zunächst nur in klimatisch günstigen Gebieten gelebt. In der Nähe
des Äquators war das Überleben allein mit dem „Sammeln“ möglich. Je mehr man
sich dem Pol näherte, desto mehr musste Jagd und Fischfang zur Nahrungsversor-
gung beitragen (Dieberger, mündliche Mitteilung, 2014).

Mit zunehmender Sesshaftigkeit des Menschen im Neolithikum (Jungsteinzeit) bzw.
dem Beginn der Landwirtschaft trat die Jagd als Lebensgrundlage immer mehr in den
Hintergrund. Die Jagd als aneignende Wirtschaftsform wurde durch die neuen pro-
duzierenden Wirtschaftsformen Ackerbau und Viehzucht verdrängt. Wildtiere waren
zum Teil immer noch für die Jagd interessante Beutetiere. Sie wurden jedoch auch
als Ernteschädlinge und Räuber, die Mensch und Haustiere gefährdeten, wahrge-
nommen.

Bis in das 8. Jahrhundert hinein (Frühmittelalter) galt das germanische Stammes-
recht, dass jeder „Freie“ das Recht zur Jagd im Gebiet des eigenen Stammes hatte.
Demnach durfte jeder zu jeder Zeit an jedem Ort alles Wild mit allen Mitteln fangen
oder erlegen. Das Jagdrecht war demzufolge an Grund und Boden gebunden.

Unter der Hegemonialmacht der Franken ab dem 8. Jahrhundert setzte sich eine
neue Bewertung der Jagd durch. Der Adel sah in der höfischen, kultivierten Jagd ei-
ne kunstvolle Handlung, in der man ritterliche Tugenden unter Beweis stellen konnte.
Das Privileg des Jagens wurde in Form der „hohen Jagd“ bzw. der „niedrigen Jagd“
ausgeübt. Durch sogenannte Bannforste wurde das Recht der Bevölkerung an dem
freien Tierfang eingeschränkt. Die Bejagung der Bannforste (Wildbann) war zunächst
dem König und ab dem 13./14. Jahrhundert den jeweiligen Landesherren vorbehal-
ten.

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Mit Beginn der Renaissance ab circa 1500 beanspruchte der Landesfürst das
Jagdausübungsrecht nicht nur in den ehemaligen Bannforsten, sondern im ganzen
Land (Jagdregal). In der Renaissance spielten wegen der Zunahme der Bevölkerung
wirtschaftliche Interessen in vielen Lebensbereichen die entscheidende Rolle. Wald,
Wild und Jagd erlangten eine neue wirtschaftliche Bedeutung und wurden nach öko-
nomischen Grundsätzen verwaltet und genutzt. Es setzte sich die Meinung durch,
dass freilebende Tiere effizientere tierische Rohstoffe liefern als Haustiere. Unwirt-
schaftliche Jagdmethoden wie die Parforce-Jagd und die Beizjagd, die über Jahr-
hunderte an Fürstenhäusern gepflegt wurden, gerieten in Vergessenheit. Stattdessen
wurden effiziente „eingestellte Jagden“ durchgeführt.

Mit dem Barock ab circa 1650 folgten Zeitströmungen, die einerseits von Lebens-
freude und Selbstgenuss und andererseits von Todesbangen und Jenseitssehnsucht
geprägt waren. Die barocke Spaßgesellschaft, die aus den absolutistischen Herr-
schern und ihren Günstlingen bestand, vergnügte sich auf Einstelljagden, die durch
hohen Einsatz der ländlichen Bevölkerung (Jagdfrondienste) und der Höflinge arran-
giert wurden. Der Spaß mit vielen Abwechslungen und Sensationen stand hierbei im
Vordergrund und nicht etwa der wirtschaftliche Nutzen oder die sportliche Herausfor-
derung. Die eingestellten Jagden verkamen aus heutiger Sicht zu perversen
Schlachtfesten. Da man große Mengen Wild für die Belustigung benötigte, traten
häufig Wildschäden auf, die die Kleinbauern in eine existenzbedrohliche Lage brach-
ten. Das seltene und schwierig zu bejagende Raubwild, dass bisher ein hohes Image
bei den Jägern hatte, geriet nun in Verruf und wurde brutal bekämpft bzw. ausgerot-
tet (Dieberger, mündliche Mitteilung, 2014; Kamphuis, 2006).

Mit der bürgerlich, demokratischen Revolution von 1848 waren tiefgreifende gesell-
schaftliche Änderungen verbunden. Insbesondere die endgültige Auflösung der feu-
dalen Ordnung, unter anderem Aufhebung der Erbuntertänigkeit und der feudalen
Lasten, sind als Erfolge anzuführen. Die Jagd wurde an das Eigentum von Grund
und Boden gebunden. Es wurden Mindestgrößen von Jagdflächen bestimmt und
Verpachtungen ermöglicht. Durch Flächenzusammenlegungen organisierten sich
Grundeigentümer in Jagdgenossenschaften. Damit entstand die Basis für das heuti-
ge Reviersystem. Mit der Ausstellung von Jagdkarten durch die Behörden wurden
die Vorläufer der Jagdscheine eingeführt. Jeder Bürger konnte nun auf seinem
Grund und Boden ohne Rücksicht auf Natur und Landeskultur jagen. Das Wild war
„vogelfrei“. Die Öffentlichkeit forderte daher, dass die Wildarten erhalten werden und
nicht ausgerottet werden dürfen. Der Förster Oskar von Riesenthal (1830 bis 1898)
setzte sich in zahlreichen Schriften für den Schutz und die Hege des Wildes ein. Die
erste Strophe seines Gedichtes „Waidmannsheil“ (1880) ist allgemein bekannt. „Das
ist des Jägers Ehrenschild, dass er beschützt und hegt sein Wild, waidmännisch jagt,
wie es sich gehört, den Schöpfer im Geschöpfe ehrt“ (Blase, 1988).

Die absolutistischen Jagdvergnügungen wie beispielsweise Einstelljagd und Par-
force-jagd sind an deutschen und österreichischen Kaiserhöfen auch nach 1848 als
Überbleibsel durchgeführt worden. Die von Bürgern und Bauern praktizierten Jagd-
methoden wie Treibjagden und Einzeljagden, die unseren heutigen Jagdmethoden
sehr ähnlich waren, setzten sich jedoch auch bei dem Adel bald durch. Um die Zu-
gehörigkeit zu vornehmen Jagdgesellschaften zu dokumentieren, galt den neuen
bürgerlichen Jagdherren jetzt im Besonderen das Trophäensammeln. Um die Jagd
„vernünftig“ zu regeln und unter anderem eine Ausrottung des Wildbestandes zu ver-

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hindern, wurden entsprechende Gesetze und Verordnungen geschaffen, z.B. das
preußische Jagdpolizeigesetz von 1850 und die preußische Verordnung über die
Jagd von 1904. Mit der „Preußischen Tier- und Pflanzenschutz-Verordnung“ vom
16.12.1920 wurde erstmals ein einheitliches Jagdrecht in Deutschland geschaffen.
Ulrich Scherping (1889 bis 1958), preußischer Forstmeister, war maßgeblich an der
preußischen Verordnung beteiligt. Das „Reichsjagdgesetz“ (RJG) vom 03.07.1934
gründet im Wesentlichen auf die oben genannte Verordnung. Weitere Vorbilder wa-
ren die reformierten Jagdgesetze Rumäniens und verschiedener Balkanstaaten, die
unter der Mitwirkung von Österreichern erlassen wurden. Für die Gesetzesinitiative
und Ausgestaltung war der zuständige Reichsjägermeister Hermann Göring (1893
bis 1946) und sein Oberstjägermeister Ulrich Scherping verantwortlich. Das RJG galt
damals auch im Ausland als hervorragendes, modernes Gesetz; nach heutiger Be-
wertung ein Gesetz mit vielen guten und einigen kritisierten Aspekten (z.B. Einfüh-
rung von Pflichttrophäenschauen mit Bewertung). Oberforstmeister Walter Frevert
(1897 bis 1962) wurde von Hermann Göring beauftragt, preußisches, jagdliches
Brauchtum zu sammeln und erhebliche Ergänzungen vorzunehmen. Diese verein-
heitlichte Zusammenstellung wurde dann als „Deutsches Jagdliches Brauchtum“ ver-
ordnet.

Die damaligen politischen Umstände (Diktatur) in Deutschland und Österreich be-
günstigten die Verbreitung und Umsetzung der neuen jagdlichen Anschauungen
(Dieberger, mündliche Mitteilung, 2014).

Am 01.04.1953 trat in Deutschland das Bundesjagdgesetz (BJagdG) in Kraft. Da das
Bundesjagdgesetz weitgehend den Aufbau und viele seiner Einzelbestimmungen des
Reichsjagdgesetzes übernommen hat, kann es als Nachfolgegesetz mit dem bun-
desdeutschen Recht entsprechenden formellen Änderungen bezeichnet werden. Ei-
ne Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestag aus
dem Jahr 2004 belegt, dass der Vorwurf, das Bundesjagdgesetz enthalte nationalso-
zialistisches Gedankengut, absurd ist (Leonhardt, 2008).

Seit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 ist das Bundesjagdgesetz in
Deutschland ein der Abweichungsgesetzgebung der Länder unterliegendes Bundes-
gesetz der konkurrierenden Gesetzgebung, das in Deutschland das Jagdrecht regelt.
Es stellt nur die Rahmenbedingungen auf. Die Länder haben die vorrangige Gesetz-
gebungskompetenz. Eine zunehmende Entfremdung der Gesellschaft von der Natur
sowie eine weitverbreitete Passivität der Jägerschaft haben dazu geführt, dass die
Jagd von der Bevölkerung teilweise sehr kritisch gesehen wird. Dieser gesellschaftli-
che Wandel führt dazu, dass Parteien, die diese Stimmung in der Bevölkerung auf-
fangen und bei Landtagswahlen entsprechend erfolgreich sind. Als Beispiel lässt sich
die NRW-Regierungsbeteiligung der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ anführen. „Die
Grünen“ haben als kleiner Partner in der Koalition mit der SPD ein neues Landes-
jagdgesetz durchgesetzt, dass das Jagdrecht der Jäger bzw. das der Grundstücksei-
gentümer sehr weit einschränkt.

5.2.2 Aspekte zum Naturschutz in Mitteleuropa

Die Geschichte des Naturschutzes in Mitteleuropa bzw. Deutschland und Österreich
ist auch die Geschichte des Waldes und der Waldnutzung, da der Wald seit jeher

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das Landschaftsbild bzw. die Natur prägte. Die letzte Eiszeit vor etwa 12.000 Jahren
beendete das baumfreundliche Klima in Mitteleuropa. Eine baumlose kalte Steppe,
vergleichbar mit der sibirischen Tundra, blieb zurück. Die ersten Pionierbaumarten,
die in südlichen Gefilden überdauerten, kehrten etwa um das Jahr 8000 v. Chr. zu-
rück. Mit der Veränderung des Klimas hin zu kühl-feuchten Lagen verschwanden die
wärmeliebenden Gehölze aus dem Wald. Seit etwa 800 v. Chr. spricht man waldge-
schichtlich von der „Buchenzeit“, die bis heute andauert (Laudert, 2004).
Mit Beginn der Jungsteinzeit bzw. dem Sesshaftwerden der ersten Menschen und
der damit einhergehenden Bodenbearbeitung wurden die ersten Veränderungen des
natürlichen Waldbildes vorgenommen. Es wurde sogenannter „Wanderfeldbau“ be-
trieben, der einen relativ geringen Einfluss in der Natur bedeutete. Flächen, die durch
Brandrodung für den Ackerbau nutzbar gemacht wurden, hat man, sobald die
Fruchtbarkeit nachließ, wieder der Natur überlassen.

Im frühen Mittelalter mit der Herrschaft der Franken (8. Jahrhundert) wurde auf
Grund des rasanten Bevölkerungsanstiegs die Urbarmachung ganzer Landstriche
betrieben. Ein Rodungsstillstand trat in den westlichen, dicht besiedelten Landestei-
len Deutschlands um 1300 und in den weniger besiedelten östlichen Gebieten um
1650 ein. Auf Grund von Klimaverschlechterung (kleine Eiszeit um das Jahr 1550),
tödlich verlaufenden Epidemien (Beulenpest), großflächigen und langdauernden
Kriegen (30jähriger Krieg 1618-1648) wurde die Bevölkerung in Deutschland und
Österreich stark dezimiert. Bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen wurden aufge-
geben. Der Wald konnte sich wieder ausbreiten. Bis in das späte Mittelalter besaß
jeder Bauer am Gemeindewald weitgehende Nutzungsrechte wie das Recht auf
Holzeinschlag zu Brenn- und Bauzwecken, als Viehweide, für die Eichelmast, für die
Laubfutterentnahme und den Wald-/Feldbau. Diese Waldnutzungsrechte wurden
durch die Landesherren immer stärker beschnitten. Bei der Landbevölkerung führte
dies zu einer drastischen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Dem Wald
blieb dadurch die raubbauartige Nutzung durch die Bevölkerung erspart. Allerdings
wurde der Baumbestand durch einen Überschuss an Wild in vielen Fällen geschä-
digt.

Bis zur Industrialisierung bzw. bis zur Einführung alternativer Brennstoffe wie Stein-
kohle war Holz der „Universalstoff“, der das tägliche Leben und das Wirtschaftsleben
der Menschen bestimmte. Die europäische Kulturgeschichte wird daher bis in das
19. Jahrhundert hinein als „hölzernes Zeitalter“ bezeichnet. Um 1700 trat in vielen
Gegenden Europas eine Energiekrise ein. Das rasche Bevölkerungs- und Städte-
wachstum sowie die Erzgruben und Schmelzhütten, die mit viel Holz als Energiequel-
le versorgt wurden, führten zur „Holznot“. Ein planvoller, wirtschaftlicher Waldbau mit
Aufforstungsmaßnahmen etc. existierte damals nicht. Mit dem 1713 erschienenen
Werk über die Forstwirtschaft „Sylvicultura oeconomica“ wurde von Hans Carl von
Carlowitz (1645 bis 1714) erstmals der Gedanke formuliert, „respektvoll und pfleg-
lich“ mit der Natur und ihren Rohstoffen umzugehen und auf kurzfristigen Gewinn
ausgelegten Raubbau der Wälder zu verzichten. Das Prinzip der Nachhaltigkeit, das
inzwischen in vielen Lebensbereichen als Wertmaßstab gilt, wurde kreiert (Arens,
2010).

Der Naturschutzgedanke des 18./19. Jahrhunderts wurde von mehreren geisteswis-
senschaftlichen und religiösen Strömungen beeinflusst. Der Naturforscher Alexander
von Humboldt (1769 bis 1851) hat mit seinem Werk „Kosmos“ in fünf Bänden, die

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von 1845 bis 1872 erschienen, große Popularität erlangt. Humboldt vermittelt dem
Leser eine Gesamtschau der wissenschaftlichen Weltenforschung. Der „Kosmos“-
Entwurf einer physischen „Weltbeschauung“ geht auf die „Natur als durch innere
Kräfte bewegtes und belebtes Ganzes“ ein. Objekte der Natur wurden in dem Werk
als Kultur-historische Monumente bezeichnet, die später unter dem Begriff „Natur-
denkmäler“ gefasst wurden. Der Ankauf des Drachenfels im Siebengebirge im Jahr
1836 durch den preußischen Staat wird als erste Naturschutzmaßnahme bezeichnet
(Der Große Brockhaus, 1979).

Mit der Industrialisierung und Verstädterung im Verlauf des 19. Jahrhunderts wuchs
in der Gesellschaft das Bewusstsein für die Schutzwürdigkeit der Natur. Um die
Jahrhundertwende (1900) setzte sich der gerade entstehende Natur- bzw. Heimat-
schutz für die unter Schutzstellung großer ländlicher Regionen ein. Die Bewegungen
bzw. Vereine waren dem damaligen Zeitgeist entsprechend vielfach „völkisch“ orien-
tiert. In Preußen wurde im Jahr 1906 mit der „Staatlichen Stelle für Naturdenkmal-
pflege“ die erste Naturschutzbehörde in Deutschland gegründet. Die Behörde unter
der Leitung von Hugo Wilhelm Conwentz (1855 bis 1922) hatte die Ermittlung, Erfor-
schung und dauernde Beobachtung der preußischen Naturdenkmäler, bedrohter
Tier- und Pflanzenarten und erhaltenswerter Landschaftsteile zur Aufgabe.

In der Weimarer Republik erhielt der Naturschutzgedanke zwar Verfassungsrang, es
gelang aber nicht, den Schutz von Naturdenkmälern grundlegend gesetzlich zu re-
geln. Damals hatte man die Sorge vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen in
das Privateigentum und vor Überbelastungen der staatlichen Haushalte beim Kauf
und der Pflege von Naturinseln. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten im
Jahr 1933 in Deutschland wurde der Naturschutz mit diktatorischen Mitteln forciert.
Durch die Gleichschaltung der Naturschutzverbände, der Schaffung entschädigungs-
loser Enteignungen und der Klärung enteignungsrechtlicher Fragen nach dem NS-
Grundsatz „Gemeinnutz vor Eigennutz“ wurden naturschutzrechtliche Maßnahmen
ermöglicht. Der Naturschutz wurde ideologisch mit einem völkischen Heimatbegriff
dem Bestreben nach Autarkie sowie einer Blut- und Bodenideologie verbunden. Das
Reichsnaturschutzgesetz entstand durch die maßgebliche Beteiligung des Reichs-
forst- und Reichsjägermeisters Hermann Göring sowie des Justitiars Benno Wolf und
des Naturwissenschaftlers Hans Klose. Naturschutz und Landschaftspflege waren
dem Reichsforstministerium, unter der Leitung des Reichsjägermeisters Hermann
Göring, unterstellt. Das Reichsnaturschutzgesetz galt unverändert bis zur Verab-
schiedung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 1976.

Wenngleich der Gesetzestext als frei von nationalsozialistischem Gedankengut gilt,
ist die Präambel des Reichsnaturschutzgesetzes ideologisch eindeutig geprägt. Or-
ganisatorisch wurde die „Reichsstelle für Naturschutz“ dem Reichsforstamt, das den
Rang eines Ministeriums erhielt, untergliedert (BfM, 2006). In seiner Rede vom
04.07.2002 zur Eröffnung des Kongresses „Naturschutz und Nationalsozialismus“ in
Berlin äußerte der damalige (Grüne)-Umweltminister Jürgen Trittin: „Naturschutz als
politscher Auftrag wird nicht deshalb entwertet und für die Zukunft unwichtig, weil
Naturschützer und Nazis sich auf die Natur beziehen. Eine Kollektivschuld der Natur-
schützer gibt es nicht. Schuld ist wie Unschuld nicht kollektiv, sondern persönlich“.
(Trittin, 2002) In den 1970er und 1980er Jahren hat sich in der deutschen Öffentlich-
keit ein ausgeprägtes Bewusstsein für den Schutz der Natur bzw. naturschutzkon-
formes Handeln entwickelt (Plachter, 1991).

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Aus diesem Bewusstsein ist eine Umweltschutzbewegung entstanden. Interessen-
verbände, die ursprünglich für den Arten- und Naturschutz eintraten und auch ge-
genüber der Jagd aufgeschlossen waren, wandelten sich zu Umweltschutzlobbyis-
ten. Diesen heute noch aktiven Verbänden und Vereinen (BUND, NABU, WWF etc.)
wurde der Umgang mit natürlichen Ressourcen in der Folgezeit zunehmend fremd
(Hackländer, mündliche Mitteilung, 2015).

Aus der Umweltschutzbewegung und weiteren linken Bewegungen (Friedensbewe-
gung, Neue Linke, etc.) entstand die Partei „Die Grünen“ bzw. „Bündnis 90/Die Grü-
nen“ im Jahr 1980. In den ersten Jahren nach ihrer Entstehung galten „Die Grünen“
als kleine unbedeutende Splitterpartei, die um den Einzug in die Parlamente kämpfte.
Inzwischen ist die Partei etabliert und trägt in vielen Landesregierungen in Deutsch-
land Verantwortung. Eine Beteiligung der „Grünen“ an der nächsten Bundesregie-
rung ist nicht unwahrscheinlich. Als Berater „Grüner“ Minister treten oft Naturschutz-
verbände wie z.B. in Nordrhein-Westfalen der Naturschutzbund Deutschland e. V.
(NABU) auf. Die zunehmende Urbanisierung der Gesellschaft mit einer Zuwendung
zur Natur bei gleichzeitiger Unkenntnis über natürliche Vorgänge treibt der Partei die
Wähler zu. Ohne Zweifel ist die Partei mit circa 10 bis 15 % Wählerpotential eine
wichtige politische Größe, die ökologisch gesellschaftliche Strömungen, zumindest in
Westdeutschland, repräsentiert. Man hat den Eindruck, dass viele Parteien diesem
„grünen Zeitgeist“ aus opportunistischen Gründen hinterherlaufen (Grandt, 2015).

In dem aktuellen Grundsatzprogramm „Die Zukunft ist grün“ der „Grünen“ aus dem
Jahr 2002 heißt es unter dem Punkt „Ökologisch heißt Nachhaltigkeit“: „…als Partei
der Ökologie geht es uns um die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen, die
durch industriellen Raubbau und überschießende Ressourcenverbrauch gefährdet
sind.…. Umweltpolitik als gesamtgesellschaftliche Aufgabe hat mit der Nachhaltigkeit
einen Grün-Leitbegriff gewonnen. Nachhaltigkeit bedeutet die zukunftsfähige Verbin-
dung von ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung…“ (Bündnis 90/Die
Grünen, 2002).

5.2.3 Hermann Löns, naturschützender Jäger

Hermann Löns (1866 bis 1914) ist insbesondere im norddeutschen Raum ein be-
kannter Natur- und Heimatdichter, nach dem viele Straßen, Plätze etc. benannt sind.
Löns-Lieder werden gerne auf Volksfesten gesungen. Naturfreunde jeglicher Aus-
richtung bekennen sich gerne zu Hermann Löns. Sich zu Hermann Löns zu beken-
nen, gilt als politisch unverfänglich, wenngleich ihm von einzelnen Kritikern aktuell
„allzu völkische und nationale“ Sichtweisen unterstellt werden. Der „Verband der
Hermann-Löns-Kreise in Deutschland und Österreich e. V.“ hält die Erinnerung an
Hermann Löns aufrecht.

Hermann Löns, der sich beruflich als Journalist verschiedener Tageszeitungen und
als Schriftsteller betätigte, war überzeugter Jäger, Naturforscher und Naturschützer,
der bereits zu Lebzeiten zum Mythos wurde. Die Bücher von Hermann Löns, wie z.B.
„Mümmelmann“, werden auch heutzutage immer wieder neu aufgelegt.

Hermann Löns wurde am 29.08.1866 in Culm bei Bromberg in Westpreußen gebo-
ren. Seine Eltern stammen aus Westfalen. Der Vater war Gymnasiallehrer. Sein jün-

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gerer Bruder Edmund Löns hat sich um die Zucht der Jagdhunderasse „Kleine Müns-
terländer“ Verdienste erworben. Durch die Versetzung des Vaters nach Münster i.
W., verbrachte Hermann Löns die meiste Zeit seines Lebens im Raum Münster,
Bückeburg und Hannover. Den Beruf des Journalisten übte er allein aus wirtschaftli-
chen Interessen aus. Die Nebentätigkeit als Schriftsteller war für ihn Passion. Her-
mann Löns meldete sich nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs als Freiwilliger zum
Frontdienst. Nach einigen Wochen Kriegsdienst fiel Hermann Löns in der Nähe der
französischen Stadt Reims am 26.09.1914. Das nationalsozialistische Regime in
Deutschland ab 1933 erklärte ihn aus propagandistischen Gründen zum Protagonis-
ten ihrer „Bewegung“ (Hermann-Löns-Verband, 2014).

Hermann Löns war Intellektueller und Stadtmensch, der in der Natur den Ausgleich
zum beruflichen Alltag suchte. Löns empfand eine besonders innige Nähe zur Natur.
Seine Einstellung zur Jagd und dem Naturschutz bzw. Heimatschutz galt für die da-
malige Zeit als ungewöhnlich und revolutionär. Die Thesen, die Löns damals vertrat,
finden sich heute in modernen jagdethischen Abhandlungen. Nachfolgendes Löns-
Gedicht gibt Aufschluss:

„Der Heger:
Das Schießen allein macht den Jäger nicht aus.
Wer weiter nichts kann, bleibt besser zu Haus.

Doch wer sich ergötzet an Wild und an Wald,
Auch wenn es nicht blitzet und wenn es nicht knallt,

Und wer noch hinauszieht zur jagdlosen Zeit,
Wenn Heide und Holz sind vereist und verschneit,

Wenn mager die Äsung und bitter die Not,
Und hinter dem Wilde einher schleicht der Tod,
Und wer ihm dann wehret, ist Waidmann allein,

Der Heger, der Pfleger kann Jäger nur sein.
Wer bloß um das Schießen hinaus ging zur Jagd,

Zum Waidmann hat er es niemals gebracht!“
(Löns in Griebel, 1934, S. 157).

Die Jagd war nach der Meinung Löns nicht dazu da, Fleisch und Trophäen zu erbeu-
ten, vielmehr sollte die Jagdpflege und Tierhege im Vordergrund des jagdlichen
Handelns stehen. Der Jäger darf seine Leidenschaft nicht auf Kosten der Natur aus-
leben und Feind des Wildes sein. Heftige Kritik übte Löns an den zeitgenössischen
Jäger, die keine Naturliebe und Mitleid kennen, die er als „Auch Jäger“, „Fleischma-
cher“, „Jagdproleten“ und „Gehörnschützen“ schmäht.

„Wir haben neben dem vernünftigen Jägertum ein Schießertum, das sich von jenem
unterscheidet wie die Karikatur vom Original. Diesem Schießertum, das sich auf alles
Dampf zu machen, für berechtigt hält, was in einer Jagd lebt und webt, müsste etwas
schärfer auf die Drückefinger gesehen werden, denn der Mann, der auf Grund seines
Jagdpachtkontraktes glaubt, er hätte die Zusammensetzung und das Artenverhältnis
der Vogelwelt Deutschlands zu bestimmen, ist der schlimmste Feind unserer heimi-
schen Vogelwelt. Ohne ein Funken Schönheitsgefühl zu haben, ohne die geringsten
zoologischen Kenntnisse zu besitzen, hält sich der Schießer für berechtigt, auf alles
was ihm durch Größe und Farbe auffällt, Dampf zu machen, auf Eule und Bussard,

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Turmfalke und Brachvogel, Pirol und Wiedehopf, Mandelkrähe und Storch,
Rohrdommel und Kranich“ (Löns in Griebel, 1934, S. 158 u. 159).

Jagen ist nach Löns eine Beschäftigung, die den „ganzen Kerl samt Herz und Lunge“
herausfordert. „Zum Jagen gehört sowohl das wunschlose Stilllegen und Passen auf
den Bock, als auch die stille Freude am bunten Leben in der Natur“ (Löns in Griebel,
1934, S. 160). Hermann Löns lässt einen kapitalen Rothirsch in der Lüneburger Hei-
de ziehen, statt ihn nach mühevoller mehrtägiger Pirsch zu strecken, um die Abend-
stimmung nicht zu stören, denn „das wäre ein zu rohes Ende für diesen zarten
Abend gewesen“. Die Erinnerung an das Jagderlebnis war für ihn in diesem Fall die
„bessere Beute“. Das Mitgefühl für die Natur und das Wild sieht Löns als Argument
für die waidgerechte Jagd. „Der Vorwurf, die Jagd verrohe den Menschen und sie sei
grausam, ist ungerecht. Der waidgerechte Jäger tötet das Tier schneller und
schmerzloser, als wenn es durch Krankheit oder an Altersschwäche eingehend bei
lebendigem Leibe von Krähen zerhackt und von Ungeziefer zu Tode gepeinigt wird.
Die Natur ist, fasst man sie als Person auf, so roh und grausam, dass die Ausübung
der Jagd mild gegen die Art und Weise genannt werden muss, in der die höher ent-
wickelten Tier auf die eine oder andere Art ihr Ende finden“ (Löns in Griebel, 1934,
S. 163).

Löns lehnt es ab, dass die Menschen sich als Vormund in der Natur aufspielen. Er
warnt: „Die Natur ist nicht so einfach wie eine Taschenuhr zusammengesetzt. Ver-
kehrte Maßnahmen können das Gleichgewicht in der Natur empfindlich stören“ (Löns
in Griebel, 1934, S. 210). „Der Jäger und Fischer der Urzeit tat das noch nicht, er
stand nicht über der Tierwelt, sondern lebte in ihr; er war nicht ihr Herr, er war nur
der verschlagenste, gefährlichste Räuber“ (Löns in Griebel, 1934, S. 206).

Löns nennt es unsinnig, Pflanzen und Tiere in „nützlich“ und „schädlich“ zu untertei-
len. Die in der Jagdpresse betriebene Stimmungsmache gegen das sogenannte
„Raubgesindel wie Fuchs und Habicht“ nennt er mittelalterliche Hexenjagd. Die An-
sicht, dass es sich bei Fuchs und Habicht etc. um gefährliche Jagdschädlinge han-
delt, beruht auf dem „Irrwahn naturwissenschaftlicher Laien“. Löns beruft sich auf
wissenschaftliche Mageninhaltuntersuchungen, die unter anderem belegen: „Der
Fuchs ist ein hervorragender Mäusevertilger, der in der Hauptsache von Mäusen und
nur nebenbei vom Wild lebt…“ (Löns, 2009, S. 192).

Ferner vertritt Löns den Standpunkt, dass die Naturschutzbestrebungen, soweit sie
sich auf die Tierwelt bezieht, in der Hauptsache zwecklos bleiben, solange der Er-
werb eines Jagdscheines nicht an eine Prüfung geknüpft ist. Der Jäger hat zu bewei-
sen, dass er nicht nur die Handhabung mit der Schusswaffe versteht, sondern auch
zumindest oberflächige jagdzoologische Kenntnisse besitzt (Griebel, 1934).

Der Naturbeobachter und Naturwissenschaftler Löns engagierte sich für den Natur-
schutz, der damals Angelegenheit der sogenannten Heimatschutzvereine war. Die
gesellschaftliche Entwicklung schätzte Hermann Löns seinerzeit wie folgt ein: „Wir
sind auf eine recht hohe Zivilisationsstufe angekommen. Hand in Hand damit geht
eine Lebensverfeinerung, die zu einer Geringschätzung der körperlichen Arbeit und
zu allerlei Entartungserscheinungen führen muss, wegen der damit verbundenen
Abkehr von einer naturgemäßen Lebensweise“ (Löns in Griebel, 1934, S. 163).

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Die Ursache für die Naturentfremdung lag nach seiner Meinung in der Entwicklung
der äußeren Lebensform sowie dem Emporblühen der steinernen Großstadtwüsten.
Als Kontrast merkt er hierzu an: „Nur wer sich die kindliche Freude an Wald und
Wild, Blumen und Vogelsang bewahrt, der wird in der Seele jung und gesund blei-
ben“ (Löns in Griebel, 1934, S. 206).
Zu dem staatlichen Naturschutz und dem Heimatschutzverein äußerte er: „Der staat-
liche Naturschutz schützt zumeist Kleinigkeiten, er versagt, handelt es sich um einen
großzügigen Schutz der Natur völlig. Der Bund Heimatschutz schläft und wacht nur
auf, sieht er irgendetwas, das nach Konkurrenz aussieht…“ (Löns in Griebel, 1934,
S. 223).
Der Schutz der Vogelwelt war für Löns besonders wichtig. In seinem Vortrag „Der
Naturschutz und die Naturschutzphrase“ wendet er sich gegen die „Verhunzung un-
serer Vogelwelt“. Den damaligen Ornithologen warf er vor, rein theoretische Betrach-
tungen ohne jeglichen praktischen Bezug vorzunehmen. In dem Vortrag äußerte er,
gerichtet an die Ornithologen, die er als „Millimetermaß-Athleten“ und „Ringfanatiker“
bezeichnet, „…gewöhnt euch die Retrologie ab, werdet Biologen, macht, dass ihr an
die blaue Luft in den grünen Wald und auf die braune Heide kommt“ (Löns in Griebel,
1934, S. 212).
„…fort mit den Staatsinstituten wie die Vogelwarten Rossitten und Helgoland, die der
Naturverhunzung nicht entgegenarbeiten, sondern ihr Vorspanndienste leisten. Die
schließlich nur den einen Zweck haben, mehr als mäßigen Ornithologen eine Exis-
tenz zu gewähren. Eine reiche Vogelwelt haben wir viel nötiger als eine hochentwi-
ckelte Ornithologie und gut besoldete Ornithologen“ (Löns in Griebel, 1934, S. 212).
„…den wahren Heimatfreund blendet das Selbstgeschrei der Heimatsimpler nicht. Er
will mehr, Er will Schutz für das Ganze, Erhaltung der wirklichen Werte in Kultur und
Natur…“ (Löns in Griebel, 1934, S. 224).
„…Es gibt Anhänger des Landschaftsschutzes, die so fortschrittsfeindlich sind, dass
ihre Bestrebungen mehr Schaden als Nutzen bringen. Es ist unmöglich…, riesenhaf-
te Flächen, Ödland für Zoologen, Botaniker, Dichter und Maler liegen zu lassen….
Wir können die Industrie und den Verkehr nicht aus der Landschaft verbannen. Aber
wir müssen dahin streben, dass die Kultur, während sie rein reale Werte schafft,
nicht noch wichtigere Ideale vernichtet. Einen solchen Heimatschutz brauchen wir,
nicht den romantischen oder den bürokratischen. Der Heimatschutz darf keine Kul-
turbremse sein. Er soll vielmehr helfen, die Unkultur und Afterkultur… zu überwinden.
Von Heimatsinn soll der Heimatschutz getragen werden, nicht von Heimatsimpelei“
(Löns in Griebel, 1934, S. 224 u. 225).

5.3 Rechtsnormen

Im vorangegangenen Kapitel werden die historischen Entwicklungen zur Jagd und
zum Naturschutz aufgezeigt. Die nachfolgenden Ausführungen gehen auf die rele-
vanten Gesetze zum Naturschutz und zur Jagd ein.

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5.3.1 Naturschutzgesetzte
a) Reichsnaturschutzgesetz vom 26.06.1935

• „Präambel:
Heute wie einst ist die Natur in Wald und Feld des deutschen Volkes Sehnsucht,
Freude und Erholung. Die heimatliche Landschaft ist gegen frühere Zeiten
grundlegend verändert, ihr Pflanzenkleid durch intensive Land- und Forstwirt-
schaft, einseitige Flurbereinigung und Nadelholzkultur vielfach ein anderes ge-
worden. Mit ihren natürlichen Lebensräumen schwand eine artenreiche Wald
und Feld belebte Tierwelt dahin. Diese Entwicklung war häufig wirtschaftliche
Notwendigkeit; heute liegen die ideellen, aber auch wirtschaftlichen Schäden
solcher Umgestaltung der deutschen Landschaft klar zutage. Der um die Jahr-
hundertwende entstandenen Naturdenkmalpflege konnten nur Teilerfolge be-
schieden sein, weil wesentliche politische und weltanschauliche Voraussetzun-
gen fehlten; erst die Umgestaltung des deutschen Menschen schuf die Vorbe-
dingungen für wirksamen Naturschutz. Die deutsche Reichsregierung sieht es
als ihre Pflicht an, auch dem ärmsten Volksgenossen seinen Anteil an deutscher
Naturschönheit zu sichern.“

• „§ 2 Pflanzen und Tiere
Der Schutz von Pflanzen und nichtjagdbaren Tieren erstreckt sich auf die Erhal-
tung seltener oder in ihrem Bestande bedrohter Pflanzen- oder Tierarten und auf
die Verhütung missbräuchlicher Aneignung und Verwertung von Pflanzen und
Pflanzenteilen oder Tieren z.B. durch Handeln mit Schmuckreisig, Handel oder
Tausch mit Trockenpflanzen, Massenfänge und industrielle Verwertung von
Schmetterlingen oder anderen Schmuckformen der Tierwelt.“

b) Bundesnaturschutzgesetz vom 29.07.2009, zuletzt geändert 07.08.2013:
• „§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
(1) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage
für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen
Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nach-
folgenden Absätze so zu schützen, dass
1. die biologische Vielfalt,
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der
Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter so-
wie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und
Landschaft
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung
und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allge-
meiner Grundsatz).“
• „§ 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
(1) Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die beson-
dere Bedeutung einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fi-

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schereiwirtschaft für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft zu be-
rücksichtigen.“
• „§ 14 Eingriffe in Natur und Landschaft
(2) Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff
anzusehen, soweit dabei die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
berücksichtigt werden. Entspricht die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bo-
dennutzung den in § 5 Absatz 2 bis 4 dieses Gesetzes genannten Anforderungen
sowie den sich aus § 17 Absatz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes und dem
Recht der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft ergebenden Anforderungen an die
gute fachliche Praxis, widerspricht sie in der Regel nicht den Zielen des Natur-
schutzes und der Landschaftspflege.“

5.3.2 Jagdgesetze
a) Reichsjagdgesetz vom 03.07.1934

• „Präambel:
Die Liebe zur Natur und ihren Geschöpfen und die Freude an der Pirsch in Wald
und Feld wurzelt tief im deutschen Volk. Aufgebaut auf uralter germanischer
Überlieferung hat sich so im Laufe der Jahrhunderte die edle Kunst des deut-
schen Waidwerks entwickelt. Für alle Zukunft sollen Wild und Jagd als wertvolle
deutsche Volksgüter dem deutschen Volk erhalten bleiben, die Liebe des Deut-
schen zur heimatlichen Scholle vertiefen, seine Lebenskraft stärken und ihm Er-
holung bringen von der Arbeit des Tages. Die Pflicht eines rechten Jägers ist es,
das Wild nicht nur zu jagen, sondern auch zu hegen und zu pflegen, damit ein ar-
tenreicher, kräftiger und gesunder Wildbestand entstehe und erhalten bleibe. Die
Grenze der Hege muss freilich sein, die Rücksicht auf die Bedürfnisse der Lan-
deskultur, vor allem der Land-und Forstwirtschaft. Das Jagdrecht ist unlösbar ver-
bunden mit dem Recht an der Scholle, auf der das Wild lebt und die das Wild
nährt. Die Ausübung des Jagdrechts aber kann nur nach den anerkannten
Grundsätzen der deutschen Waidgerechtigkeit zugelassen werden. Treuhänder
der deutschen Jagd ist der Reichsjägermeister. Er wacht darüber, dass niemand
die Büchse führt, der nicht wert ist, Sachwalter anvertrautem Volksguts zu sein.“

• „§ 1 Inhalt des Jagdrechts
(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, jagdbaren Tieren nachzustel-
len, sie zu fangen oder zu erlegen und sich anzueignen.
(2) Das Jagdrecht umfasst auch die ausschließliche Befugnis, sich verendetes
Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier jagdbaren Federwildes anzueig-
nen und die Gelege nichtgeschützter Raubvögel zu zerstören.“

• „§ 4 Waidgerechtigkeit und Hegepflicht
Die Jagd darf nur nach den allgemein anerkannten Grundsätzen deutscher Waid-
gerechtigkeit ausgeübt werden. Der Jäger hat das Recht und die Pflicht, das Wild
zu hegen. Es ist verboten, den Wildstand durch unmäßigen Abschuss zu gefähr-
den oder eine Wildart auszurotten.“

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b) Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976, zuletzt geändert am 06.12.2011
• „§ 1 Inhalt des Jagdrechts
(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet
wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die
Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur
Hege verbunden.
2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskul-
turellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes
sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer
Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege
muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen
land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden,
möglichst vermieden werden.
(3) Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deut-
scher Waidgerechtigkeit zu beachten.
(4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und
Fangen von Wild.
(5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befug-
nis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von
Federwild sich anzueignen.“

c) Landesjagdgesetz NRW (Ökologisches Jagdgesetz) vom 12.05.2015
• „§ 1 Ziel des Gesetzes
(2) Ziel dieses Gesetzes ist die Verwirklichung einer Jagd, die artenreiche Wild-
bestände aus vernünftigem Grund nachhaltig und tierschutzgerecht nutzt und die
natürlichen Wildtierlebensräume erhält und verbessert.
(3) Dieses Gesetz soll insbesondere dazu dienen,
1. die jagdlichen Interessen mit anderen öffentlichen Belangen, insbesondere mit
denen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, des Naturschutzes, der Land-
schaftspflege und der naturverträglichen Erholung, auszugleichen,
2. die Jagd unter Berücksichtigung des Tierschutzes, insbesondere der Vermei-
dung von unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden von Tieren, auszuüben,
3. den Wildbestand in seinem natürlichen Artenreichtum gesund zu erhalten, be-
standsgefährdete Wildarten zu schützen und zu fördern sowie seine natürli-
chen Lebensgrundlagen zu sichern und zu verbessern und
4. den Wildbestand so zu bewirtschaften, dass das Ziel, artenreiche, sich natür-
lich verjüngende Wälder, ermöglicht wird.“

5.4 Philosophische Standpunkte

In den vorherigen Kapiteln werden Jagd und Naturschutz anhand von Fakten be-
schrieben. Im Folgenden werden die philosophischen Schriften zur Jagd des Kultur-
und Jagdhistorikers Kurt Lindner (1906 bis 1987) sowie des spanischen Kulturphilo-
sophen José Ortega y Gasset (1883 bis 1955) herangezogen.

Der Naturschutz wird vom Standpunkt der Naturphilosophen Franz Heske (1892 bis
1963) und Rolf Hennig (geb. 1928) aus betrachtet.

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5.4.1 Blickpunkt Jagd

a) Kurt Lindner

Kurt Lindner definiert die Jagd in seinem Vortrag vom 01.02.1977 im Rahmen eines
Symposiums des Instituts für Wildbiologie und Jagdkunde der Universität Göttingen
wie folgt: „Jagd ist etwas spezifisch Menschliches. Sie ist zweckbewusst, eine in der
Regel auf Tötung gerichtete Verfolgung einer Gruppe von als Wild bezeichneter
Säugetiere und Vögel unter Verwendung zusätzlicher Mittel und unter Wahrung der
Entkommenschancen des verfolgten Objektes“.

Lindner erörtert und verteidigt die Bestandteile seiner Definition im Einzelnen wie
folgt:

• „Spezifisch menschlich“
Auf Grund semantischer Untersuchungen des Wortes „Jagd“ und seine Überset-
zung in das Lateinische und Altgriechische sind die für Jagd, Jäger und Jagden
stehenden Wörter ausschließlich in Verbindung mit dem Mensch zu sehen.

• „Als Wild bezeichnete Säugetiere und Vögel“
Allein durch die menschliche Setzung werden Tiere der Kategorie „Wild“ zugeord-
net. Die Begrenzung auf eine bestimmte Kategorie steht in keinem zoologischen
Zusammenhang. Gleichwohl ist sie notwendig, um im Sprachgebrauch, z.B. ge-
genüber dem Fischfang, eine Abgrenzung vorzunehmen.

• „In der Regel auf Tötung gerichtet“
Jagen ist die bewusste Absicht des Jägers, das gejagte Wild zu überwinden und in
Besitz zu nehmen. In der Regel wird das Wild dabei getötet. Es handelt sich jedoch
auch um Jagd, wenn das erbeutete Wild am Leben bleibt.

• „Bewusst“ bzw. „Zweckbewusst“
Im Unterschied zu Ortega y Gasset geht Lindner auf das Ich-Bewusstsein des
Menschen ein, dass ihn von den Tieren unterscheidet. Nur der Mensch verfügt über
ein reflexives Bewusstsein, mit der nicht die Wahrnehmung an sich, sondern das
Wissen um die Wahrnehmung gemeint ist. Letztendlich ist der Mensch auf Grund
dessen in der Lage, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen und Gewis-
sensentscheidungen zu fällen.
„Und weil wir Jäger diese Wirklichkeit im Bewusstsein unserer Freiheit verursacht
haben, tragen wir für sie auch die Verantwortung. Dieses Wissen um die Freiheit
unseres Handelns macht uns zum moralischen Wesen. Es ist die Grundlage der
jagdlichen Ethik“ (Lindner, 1978, S. 26).

Darüber hinaus geht es bei der menschlichen Handlung um einen spezifischen Be-
wusstseinsinhalt, nämlich der Zweckerfüllung. Auch die Jagd ist immer mit dem Er-
reichen eines bestimmten Ziels verknüpft.

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• „Verwendung zusätzlicher Mittel“
Lindner setzt Mittel mit Werkzeug gleich. Ein Werkzeug wird als ein von der Natur
vorgesehenes Ding bezeichnet, das so verändert bzw. bearbeitet wird, dass es für
seinen zukünftigen Einsatz, z.B. der Jagd, geeignet ist. Ein weiteres Merkmal ist die
Substituierbarkeit, das heißt, das gegenwärtige Werkzeug kann durch ein besser
geeignetes Gerät ersetzt werden. Nur der Mensch ist in der Lage, Werkzeuge für
einen bestimmten Zweck herzustellen und zu gebrauchen. Tiere, z.B. Affen, sind
nur in der Lage, einfache in der Natur vorkommende Sachen (Steine, Äste etc.) als
Hilfsmittel, z.B. zur Feindabwehr, jedoch nicht für jagdliche Zwecke einzusetzen.

• „Wahrung der Entkommenschancen des verfolgten Objektes“
Dem Wild muss bei der Jagd die Möglichkeit zum Überleben verbleiben. Das heißt,
aus der Sicht des Jägers muss der Erfolg der Jagd in Frage stehen und bei dem
bejagten Wild muss die Chance des Entkommens gegeben sein. Eine Handlung
wird dabei umso „jagdlicher“ empfunden, je höher die Unsicherheit ihres Ausgangs
und die Entkommenschance des Wildes sind.

Kurt Lindner stellte zum Schluss seiner „Verteidigung einer Definition“ fest, dass es
sich bei der Jagd nicht um eine triebhafte Instinkthandlung (Jagdtrieb) handelt.
Gleichwohl kann z.B. ein von Hunger ausgelöster Lebenserhaltungstrieb zu jagdli-
chem Handeln führen.

„Die meisten (menschlichen) Handlungen sind sowohl man sie analysiert, variabel,
ersetzbar oder entbehrlich und keineswegs zwangsläufig, also auch nicht instinkt-
gebunden und triebhaft. Das gilt expressis verbis für den Jagdtrieb, der endgültig
aus der Diskussion ausscheiden sollte“ (Lindner, 1978, S. 37).

b) José Ortega y Gasset

Bei der Jagd handelt es sich nach der Ansicht Ortega y Gassets um die Wiederbele-
bung eines frühzeitigen Verhaltens bzw. einer altertümlichen Kulturform, die den
Menschen „Ferien vom Menschsein“ ermöglicht. „Auf diese Weise besteht das Urwe-
sen der sportlichen Jagd darin, dass es einer höchst archaischen Situation als Mög-
lichkeit für den Mensch eine künstliche Dauer verleiht und zwar jener ersten Situati-
on, in der er zwar schon Mensch ist, aber noch im Bannkreis der tierischen Existenz
lebte“ (Ortega y Gasset, 1993, S. 78).

Ortega y Gasset beschreibt die Jagd als leidenschaftlich betriebenen Sport, die sich
der Mensch mit Hingabe widmet. Hierbei definiert er Hingabe als höchste menschli-
che Aktivität, die wohl überlegt und verantwortlich ausgeübt wird. (Meine Anmerkung:
Die befremdliche Gleichsetzung der Jagd mit Sport bzw. sportlich ist wohl dem Attri-
but geschuldet, das man ggf. mit dem Sport verbindet, nämlich Anstand und Fair-
ness). Ortega y Gasset unterscheidet zwischen Sport und Arbeit, die beide mit Müh-
sal verbunden sind. Arbeit ist eine Anstrengung, die man im Hinblick auf ihr Ergebnis
leistet und Sport ist eine freiwillige Anstrengung, der man sich aus reiner Freude an
der Sache unterzieht. Die Jagd lässt sich weder nach ihrem Zweck, das heißt nütz-
lich oder sportlich, noch nach ihren verschiedenen Techniken definieren. Jagd ist
keine ausschließlich menschliche Tätigkeit. Sie hat sich seit ältester Zeit kaum in ih-
ren allgemeinen Strukturen gewandelt. „Jagd ist das, was ein Tier ausübt, um sich

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eines andern lebendig oder tot zu bemächtigen, dass einer Gattung angehört, die der
eigenen vital unterlegen ist“ (Ortega y Gasset, 1993, S. 32).

Bei der Jagd gibt es eine klare Rollenverteilung zwischen Jäger und Gejagtem. Im
Gegensatz zu einem Kampf, bei dem es sich um einen wechselseitigen Angriff han-
delt, ist die Jagd nie gegenseitig. Der Jäger ist dem gejagten Wild in der „Generalbi-
lanz der Lebensgaben“ überlegen. Um die feine Struktur der Jagd nicht zu zerstören,
muss der Jäger dem Tier Zugeständnisse machen und ihm eine Chance zum Ent-
kommen einräumen. „In der Jagd als Sport ist also ganz freier Verzicht des Men-
schen auf die Überlegenheit seines Menschentums enthalten“ (Ortega y Gasset,
1993, S. 31). Der Reiz der Jagd besteht darin, dem überlegenden Instinkt des Tieres
sich unsichtbar zu machen, entgegenzuwirken um es aufzutreiben. Dabei hat das
Wild immer eine Entkommenschance. „Es ist für die Jagd nicht wesentlich, dass sie
erfolgreich ist. Im Gegenteil, wenn die Anstrengung des Jägers immer und unfehlbar
vom Erfolg gekrönt wäre, dann wäre es keine jagdliche Anstrengung, sondern etwas
anderes“ (Ortega y Gasset, 1993, S. 32).

Das Ende der jagdlichen Tätigkeit, das heißt, der Jagd an sich besteht in der Besitz-
nahme des Tieres in der Form des „Einfangens“ oder in der natürlichen Form des
„Tötens“. Bei der sportlichen Jagd ist „der Weg das Ziel“. Das heißt nicht, der Tod
des Tieres steht im Mittelpunkt, sondern die Aktivitäten, die unternommen werden
müssen, um ihn zu erreichen. „…man jagd nicht um zu töten, sondern umgekehrt,
man tötet um gejagt zu haben“ (Ortega y Gasset, 1993, S. 69).

5.4.2 Blickpunkt Naturschutz

Es liegt nahe, den Naturschutz vom Standpunkt der Naturphilosophie zu betrachten.
Die Naturphilosophie fasst die Natur in ihrer Gesamtheit auf und beschreibt bzw. er-
klärt die hierarchische Ordnung mit ihren Bestandteilen. „Das Wahre ist das Ganze“
ist der Leitsatz der Naturphilosophie. Im antiken Griechenland hat die europäische
Naturphilosophie ihren Ursprung, die sich im Laufe der Geschichte weiter entwickelt
und differenziert hat. Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770 bis 1831) ist ein bekann-
ter Vertreter der Naturphilosophie, die er als Vermittlerin zwischen der Wissenschaft,
der Logik und der Philosophie des subjektiven Geistes sieht (Der Große Brockhaus,
1979).

Bei der sogenannten Organik handelt es sich auch um eine Naturphilosophie bzw.
eine Philosophie der erhaltenen Naturnutzung. Die Ausrichtung ist weder wirtschaft-
lich-kommerziell noch naturkonservierend, noch eine Mischung aus beiden. Vielmehr
geht es um die Stellung und die Funktion des Menschen in der natürlichen Ordnung.

Die Organik ist von dem deutschen Forstwissenschaftler Prof. Dr. Franz Heske (1892
bis 1963) entwickelt worden und beruht weitgehend auf forstwirtschaftlichen Er-
kenntnissen. Die Organik hat einen engen Bezug zum Wald, der ganzheitlich gese-
hen wird. Zum Waldorganismus werden die lebenden und nicht mehr lebenden und
anorganischen Bestandteile, z.B. Boden und Steine des Wurzeltellers, gezählt.

Auf dem Grundgedanken „Sein ist gleichbedeutend mit Bestandteil sein“ beruht das
Weltbild der Organik. Demnach stellt sich die Organik die Welt als hierarchische

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Ordnung dar, wobei jedes Ding seinen Platz und seine Funktion in einem übergeord-
neten Ganzen hat. Organische Strukturen und organische Gesetzmäßigkeiten be-
stimmen die Abläufe des gesamten Seins. Dabei steht der Mensch der Natur nicht
gegenüber, sondern ist selbst Teil von ihr (Hennig, 1990). „Nicht die Beherrschung
der Natur, sondern bestmögliche Einfügung in die natürliche Ordnung muss also un-
ser Ziel sein!“ (Hennig, 1990, S. 45).

Die Organik stützt sich im Wesentlichen auf das Nachhaltigkeitsprinzip. Der Grund-
satz der Nachhaltigkeit besagt einfach ausgedrückt, stets nur so viel zu ernten wie
nachwächst. Bezogen auf die Forstwirtschaft bedeutet das, das Kapital „Wald“ auf
Dauer zu erhalten ist und nur seine Verzinsung, das heißt den „Zuwachs“ zu nutzen.
Die Nachhaltigkeit hat ihren Ursprung im Jagdwesen. Hier hat man schon lange vor
der planmäßigen Waldnutzung nach dem Prinzip gehandelt, sich bei der jagdlichen
Nutzung des Wildbestandes auf eine Abschöpfung des Zuwachses zu beschränken,
um den Grundbestand als „Produktionsmittel“ zu erhalten. Das Nachhaltigkeitsprinzip
impliziert nicht nur das Recht zur Nutzung der Naturgüter, sondern auch die Ver-
pflichtung zu deren Erhaltung. Der ausbeutenden Naturnutzung (Exploitation) steht
die nachhaltige Naturnutzung gegenüber. In der Nachhaltswirtschaft erfüllt der
Mensch als ein Organ des Ganzen seine Funktion in dem natürlichen System und
bewirkt durch die Naturnutzung gleichzeitig deren Erhaltung (Hennig, 1990). Das
Konzept des statischen, konservierenden Naturschutzes („Opas Naturschutz“) ist
weitgehend überholt. Demgegenüber steht der dynamische Naturschutz, bei dem
sich der Mensch aktiv in die natürlichen Vorgänge durch nachhaltiges Handeln ein-
bringt. „Bei Konfrontation zwischen Nutzung zum Wohle der Menschen einerseits
und totalen Schutz bestimmter Gebiete und Arten andererseits wird auf Dauer immer
der Nutzungsgesichtspunkt siegen“ (Hennig, 1990, S. 52). Der totale Schutz in Nati-
onalparks etc. kann in der Bevölkerung die Einstellung hervorbringen, dass die Nati-
onalparks dem absoluten Schutz und der Rest der absoluten Ausnutzung dienen.
Nutzung und Erhaltung der Natur sind nicht gegensätzlich. Konsequente, nachhaltige
Nutzung bedeutet gleichzeitig Naturschutz. Es gibt keine Kompromisslösung zwi-
schen Naturschutz und Naturnutzung. „Nachhaltswirtschaft ist nicht ein gegenseiti-
ges Rücksichtnehmen von Erhaltung und Nutzung, sondern eine aus ihrer Eigenart
heraus erhaltene Nutzung! In ihr ist der Schlüssel sowohl für die dauernde Erhaltung
der natürlichen Güter der Erde als auch für das dauernde Überleben der Menschheit
zu erblicken“ (Hennig, 1991, S. 54).

In der „Presse am Sonntag“ vom 24.03.2012 äußert sich Prof. Dr. Klaus Hackländer
in einem Interview zum Image der Jagd wie folgt: „Das Töten ist das große Problem.
Es gibt ja wenig Hobbys, bei denen getötet wird − den Angelsport einmal ausge-
nommen. Der Tod, gerade von Säugetieren, geht vielen Menschen schon nahe. Aber
das zeigt das Unverständnis gegenüber der Jagd. Die Kritik kommt häufig von Men-
schen, die zwar die Natur lieben und sie konsumieren, aber die trotzdem die Zu-
sammenhänge in der Natur nicht verstehen“ (Rief, 2012).

Zum Töten von Tieren liefert die Organik folgendes Leitbild: Grundsätzlich ist zu be-
achten, dass der Mensch von und in der Natur lebt. Allein aus dem irdischen Dasein
des Menschen kann das natürliche Recht zu leben abgeleitet werden. Um überleben
zu können, muss der Mensch die Güter der Natur nutzen, dass ihm ebenfalls als na-
türliches Recht zusteht. Anatomisch ist der Mensch den „Allesfressern“ zuzuordnen,
wobei aus heutiger ernährungsphysiologischer Sicht eine abwechslungsreiche Er-

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nährung aus tierischen und pflanzlichen Produkten angestrebt werden sollte. Das
Töten von Lebewesen, ob Tier oder Pflanze, ist für die Menschen existenznotwendig
und natürlich (Hennig, 1996).

Der Veganismus stellt eine Lebensweise dar, in der die Nutzung von tierischen Pro-
dukten konsequent abgelehnt wird. Veganer sind der Meinung, dass sich der Mensch
nicht anmaßen darf, Tiere zur Nahrungsmittelproduktion oder gar als Nahrungsmittel
zu verwenden. Ein abweichendes Verhalten empfinden sie als unmoralisch. Hierzu
hat die Organik folgende Meinung: „Wenn gewisse Naturpazifisten daran (Anmer-
kung: …das Recht des Menschen Tiere zu töten.) etwas ändern möchten, so wollen
sie damit die natürliche Ordnung ändern. Das ist realitätsferne Phantasterei. Ge-
schieht dies gar aus angeblicher Moral, so wird letztere geradezu in ihr Gegenteil
verkehrt, der Mensch erhebt sich als Richter über die Natur (Gott, der Schöpfer), in-
dem er die Weltordnung nach von ihm ersonnenen Maßstäben „verbessern“ will.
Werden solche Gedanken von einem Theologen oder von einem schlicht an Gott
glaubenden Laien vertreten, so qualifiziert er Gott entweder zum Idioten oder zum
Verbrecher“ (Hennig, 1996, S. 82).

Der Mensch hat nicht nur das Recht zur Selbst- und Arterhaltung Tiere zu töten,
sondern auch die Pflicht, seine regulatorische Aufgabe in der Natur wahrzunehmen
(Hennig, 1996). „Das Töten von Pflanzen und Tieren zwecks nachhaltiger Nutzung
und Regulation ist wertneutral. Die Art des Tötens und manche Begleithandlungen
unterliegen dagegen durchaus der moralischen Wertung“ (Hennig, 1996, S. 84).

5.5 Öffentliche Wahrnehmungen

In den vorhergehenden Kapiteln werden Jagd und Naturschutz unter verschiedenen
Aspekten beschrieben. Aber wie werden Jagd und Naturschutz in der Öffentlichkeit
wahrgenommen ? Die folgenden Ausführungen geben hierüber Aufschluss.

5.5.1 Die Jagd und die Jäger in der Öffentlichkeit

Die Jäger lebten bis vor einigen Jahren in ihrer Parallelwelt, ohne den Austausch mit
der Öffentlichkeit zu suchen. In bestimmten Jägerkreisen war man seit Einführung
des Reichsjagdgesetzes davon überzeugt, einer elitären Klasse anzugehören, die
sich dazu berufen fühlt, legitimer Sachwalter des ihm anvertrauten Wildes zu sein.
Die moralische Legitimation wurde aus dem Anspruch abgeleitet, nicht nur eigennüt-
zig Wild zu jagen, sondern auch gemeinnützig Wild zu hegen und zu pflegen. Dabei
wurde nur das „Alte und Schwache“ nach dem Ausleseprinzip erlegt und das Wild
insgesamt gehegt und gepflegt. Man verstand sich als geprüfte Naturschützer, die
durch das Bestehen der Jägerprüfung (= „Grünes Abitur“) ihr Naturschutzwissen und
ihre Kompetenz lebenslänglich bewiesen haben. Durch eine übertriebene und über-
bewertete Brauchtumspflege, die sich durch Sprache und Rituale äußerte, grenzte
man sich nach außen ab.

„Sie (die Jäger) schotten sich in vielfacher Hinsicht ab, durch eine eigene Sprache
und durch eigene Kleidung, eigene Wertesysteme und eine eigene Kultur. Jäger re-

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den von Dingen, die niemand anderer versteht und wundern sich dann über das Un-
verständnis, das ihnen entgegenschlägt“ (Asche, 2014, S. 25).

„Das elitäre kulthafte Gehabe, dass manche Jäger und Jägervertreter zur Schau
stellten, erschwerte den Umgang mit der Gesellschaft“ (Hespeler, 1990, S. 30).

Für die Jagd bzw. die Jäger interessierten sich zumeist kritische Randgruppen, die
man nicht ernst nahm. Die in den Parlamenten gewählten jagenden Volksvertreter
verschiedener politischer Couleur waren sich einig und berieten die jeweiligen Regie-
rungen in jagdlichen Angelegenheiten und Gesetzgebungen. Das Motto „Gesetze
von Jägern für Jäger“ galt in Deutschland bis Anfang der 1990er Jahre (van Elsberg,
mündliche Mitteilung, 2012). Seitdem haben sich die Zeiten geändert. Die Gesell-
schaft ist selbstbewusster und kritischer geworden. Es wird alles jederzeit in Frage
gestellt. Die sogenannte Urbanisierung der Gesellschaft hat dazu geführt, dass man
sich auf Grund fehlender eigener Naturerfahrung immer mehr von der Natur und de-
ren Nutzung entfremdet hat. Das heißt, es fehlt das Verständnis für Zusammenhänge
in der Natur. Trotzdem ist das Interesse an der Natur sehr groß, was nicht zuletzt das
Wachsen der Naturschutzverbände zeigt. Wir befinden uns im sogenannten Medien-
zeitalter. Man wird von unterschiedlichen Medien ständig mit wichtigen und unwichti-
gen Informationen berieselt. War der Informationstausch früher auf eine Region be-
schränkt, erfolgt er heute global via Internet. Dabei gilt die Devise: „Only bad news
are goods news“ (Hackländer, 2012 a)). Darauf trifft nun die von vielen als anachro-
nistisch wahrgenommene Jägerschaft mit ihren alten Erklärungsversuchen zum
Jagdwesen. „Wir erzählen über die Teile unserer Persönlichkeit, die edel, gut und
selbstlos sind. Was eigensüchtig klingen könnte, das sparen wir aus. Die Strafe dafür
folgt auf dem Fuß. Niemand glaubt uns so richtig, was wir sagen, wenn wir den Zeit-
geist nicht treffen“ (Asche, 2014, S. 36).

„…wir Jäger können und müssen es uns leisten, uns zu unseren Motiven offen zu
bekennen" (Hespeler, 1990, S. 30). „Nein, wir sagen es, weil es uns Freude macht
und was wir Hege nennen, ist zunächst blanker Eigennutz, gelegentlich „Freßneid““
(Hespeler, 1990, S. 26).

Bei aller Ehrlichkeit und Offenheit hinsichtlich der Jagdmotive kann man die Freude
an der Jagd nicht als den alleinigen Grund benennen. Der Nutzen der Jagd für die
Gesellschaft muss bei der Argumentation im Vordergrund stehen (Hackländer, 2012
b)).

In der deutschen Sprache wird der Begriff „Jagd“ zu wenig differenziert. Im Gegen-
satz zu anderen Jagdkulturen werden keine Unterschiede zu den verschiedenen
Jagdarten gemacht. „Die englische Sprache ist hier exakter, weil man „Hunting“ (die
Jagd hinter der Hundemeute), „Trapping“ (die Fallenjagd), „Sport“ (die Jagd auf
Flugwild, wo es auf die Treffsicherheit ankommt) oder „Stalking“ (der Abschuss aus
dem Verborgenen etwa von einem Ansitz aus) die eigentliche Tätigkeit korrekter zum
Ausdruck bringen kann“ (Winkelmayer, Hackländer 2008, S. 15). Ganz wichtig ist es,
dass sich die Jägerschaft von „Pseudojagden“ wie der Trophäenjagd, der Massen-
abschießung von ausgesetztem Niederwild etc. distanziert. Das gilt nicht nur in Be-
zug auf die Praktiken, die dann auch entsprechend benannt werden sollten, sondern
auch auf die Personen, die an derartigen Veranstaltungen teilnehmen. „Ich glaube,
dass bei diesen ganzen Diskussionen in der Öffentlichkeit zu wenig klar heraus-

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kommt, dass es diese unterschiedlichen Formen der Jagd gibt und dass man zu we-
nig differenziert. Und dass sich die Jägerschaft von diesen Formen der reinen Tro-
phäenjagd, wo man Tiere züchtet, nur um sie dann abzuschießen, nicht deutlich ge-
nug distanziert. Dass man nicht klar darstellt, dass der Jäger nicht nur der ist, der
das Wild erlegt, sondern dass das auch mit Hege und Landschaftspflege zu tun hat,
um intakte ökologische Gebiete aufrecht zu erhalten“ (Liessmann, 2015, S. 49). In
der breiten Öffentlichkeit wird der Sinngehalt des Wortes „Jagd“ häufig mit dem Ab-
schuss bzw. dem Töten des Tieres verbunden. „Interessant ist dabei, dass lediglich
die menschliche Gewalt gegen Tiere als verwerflich empfunden wird, nicht jedoch die
weit grausamere Gewalt innerhalb der Tierwelt selbst. Tiere dürfen töten, der
Mensch nicht. Mit diesem Hintergrund erreicht die Anzahl der Vegetarier und Vega-
ner jedes Jahr neue Höhen“ (Asche, 2014, S. 163). Angesichts dieses Mainstreams
„…kann es sich keine Regierung leisten, der Jagd Zugeständnisse zu machen, die
von der Bevölkerungsmehrheit nicht mehr akzeptiert wird“ (Hespeler, 1990, S. 14).

5.5.2 Repräsentative Umfrage zum Naturbewusstsein

Das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicher-
heit führt in regelmäßigen zeitlichen Abständen eine repräsentative Bevölkerungsum-
frage durch, mit dem Ziel, ein Meinungsbild zum Stellenwert des Naturschutzes in
unserer Gesellschaft zu erhalten. Die Ergebnisse der aktuellen Erhebung werden in
der sogenannten „Naturbewusstseinsstudie 2013“ veröffentlicht. Für die Erhebung
wurde von Oktober bis November 2013 eine bundesweite Befragung zum Natur-
schutzbewusstsein in Deutschland durchgeführt. Eine repräsentative Zufallsstichpro-
be von 2.007 Personen ab 18 Jahren wurde hierzu ausgewählt (primärstatistische
Erhebung, 3-fach geschichtete Zufallsstichprobe nach dem ADM-Mastersample).

Im Nachfolgenden werden die im Kontext wichtigen Aussagen wiedergegeben:

• Der Natur wird insgesamt ein hoher Wert beigemessen. 92 % der Befragten haben
die Einstellung, dass die Natur zu einem guten Leben dazugehört und schätzen die
Naturvielfalt.

• Widersprüchlich ist die Ansicht, dass 56 % der Deutschen den Menschen in der
Pflicht sehen, die Natur zu schützen, aber sich nur 18 % persönlich verantwortlich
fühlen.

• 83 % der Befragten ärgern sich über den sorglosen Umgang mit der Natur.

• 86 % der Deutschen sehen die Berücksichtigung des Naturschutzes als wichtige
politische Aufgabe. Allerdings sind auch 62 % der Befragten der Ansicht, dass in
Zeiten wirtschaftlicher Rezession der Naturschutz nachrangig behandelt werden
sollte.

• 95 % der Befragten sehen den Menschen als Teil der Natur mit der Verpflichtung
zum Naturschutz. Allerdings meinen nur 40 %, dass der Mensch berechtigt ist, die
Natur seinem Nutzen entsprechend zu verändern.

• 65 % der Deutschen mögen Wildnis („je wilder, desto besser“), wobei der Begriff
Wildnis unterschiedlich definiert wird. Die Meinung, ob es mehr Wildnis in Deutsch-
land geben sollte oder ob die bestehenden Wildnisgebiete ausreichen, ist ausge-
wogen (42 % : 42 %).

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• Fast alle Befragten sind davon überzeugt, dass die nachhaltige Nutzung der Natur
im Interesse nachkommender Generationen gewährleistet sein soll. Die biologische
Vielfalt sowie die Eigenart und die Ästhetik der natürlichen Umwelt soll für die Zu-
kunft gewahrt werden. (BMUB, 2014)

5.6 Diversität des Naturschutzes

In den vorausgehenden Kapiteln wird der Naturschutz eher allgemein abgehandelt.
Im Nachfolgenden werden konkrete Aufgabenfelder und Strategien des Naturschut-
zes beschrieben.

Darüber hinaus werden relevante internationale Übereinkommen und Positionspapie-
re von Naturschutzverbänden erläutert. Im letzten Abschnitt wird eine Verbindung zur
Jagd hergestellt, indem die Meinung von nationalen und internationalen Natur-
schutzorganisationen hierzu wiedergegeben wird.

5.6.1 Aufgabenfelder des Naturschutzes

Es gibt keine allgemein akzeptierte Naturschutzdefinition. Gleichwohl können unter
Naturschutz alle Bemühungen verstanden werden, die dem Schutz und die Erhaltung
des Naturhaushalts einschließlich seiner Bestandteile dienen. Hiermit fallen die Na-
tur- bzw. Schutzgüter: Boden, Wasser, Klima und Luft, Arten und Biotope sowie das
Landschaftsbild. Des Weiteren sind hierbei die wildlebenden Pflanzen- und Tierarten,
ihre Lebensgemeinschaften und -räume (Biozönose), aber auch Landschaften insge-
samt, gemeint. Aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 1, 2) lassen sich
fünf verschiedene Aufgabenfelder ableiten:

1. Artenschutz
Hiermit ist die Erhaltung bestimmter Arten in genetischer Vielfalt und überlebens-
fähiger Population gemeint. Das Hauptinteresse liegt dabei bei den gefährdeten
Arten, wie sie in verschiedenen Verzeichnissen, beispielsweise der „Roten Liste“
aufgeführt sind. Wichtig ist die Erkenntnis, dass Artenschutz durch Biotopschutz −
das heißt, unter Berücksichtigung der gesamten Umweltbedingungen einer be-
stimmten Art − am wirkungsvollsten ist. Die Lebensräume der Zielart sind so zu
sichern und zu fördern, dass eine langfristige Überlebenschance unter natürlichen
Bedingungen möglich ist.

2. Biotopschutz
Aus dem Wissen, das Artenschutz Biotopschutz bedeutet, zielt der Biotopschutz
auf die Erhaltung und Förderung von Lebensräumen verschiedenen Lebensge-
meinschaften. Der Biotopschutz verfolgt folgende Ziele:
a) Erhalt der Naturlandschaft, das heißt, der landschaftstypischen natürlichen,
der halbnatürlichen und der naturnahen Biotope.
b) Schutz von Biotopen als Lebensraum möglichst vollständiger Biozönosen in
genetischer Vielfalt und angemessener Flächengröße, wobei „Verinselungen“
durch geeignete Korridore entgegengewirkt werden soll.

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c) Gewährleistung dynamischer Prozesse natürlicher Vorgänge ohne menschli-
ches Eingreifen (Prozessschutz).

d) Ermöglichen einer flächendeckenden nachhaltigen Bewirtschaftung der Nutz-
flächen.

Die oben genannten Ziele sind weitgehend durch die vollkommen ungestörte Na-
turentwicklung zu wildnisähnlichen Lebensräumen (segregativer Prozessschutz)
erreichbar.

3. Biotischer Ressourcenschutz
Die Umweltbereiche Boden, Wasser und Luft werden durch menschliche Einflüs-
se beeinträchtigt bzw. geschädigt. Durch geeignete Maßnahmen soll der Schutz
der Umweltbedingungen betrieben werden.

a) Bodenschutz
Das heißt Flächenschutz, Erosionsschutz, Rekultivierung, Renaturierung.

b) Wasserschutz
Das heißt, Schutz von Grund- und Oberflächenwasser vor Ursachen von
Schadstoffbelastungen reduzieren. Erhalt der Wasserspiegel im Landschafts-
wasserhaushalt, Entsiegelung von Flächen, Fließ- und Stillgewässer durch
Renaturierung mit möglichst großer Dynamik zulassen, zum Beispiel durch die
Ausweisung ungenutzter Uferrandstreifen, nachhaltige Förderung von Trink-
wasser, die die Grundwasser-Neubildungsrate berücksichtigt.

c) Schutz von Luft und Klima
Das heißt Immissionsminderung durch technische Maßnahmen auf ein Ni-
veau, dass für Menschen, Organismen und das Ökosystem verträglich ist. Na-
tionale und internationale Abkommen zum globalen Klimaschutz.

4. Prozessschutz
Hiermit ist die langfristige Haltung natürlicher Prozesse bzw. ökologischer Verän-
derungen gemeint, die eine Ergänzung zum (historischen) statischen Naturschutz
darstellt. Es sind biotische Prozesse (Vorgänge, an der Lebewesen beteiligt sind)
von abiotischen Prozessen (Vorgänge, an denen Lebewesen nicht beteiligt sind)
zu unterscheiden. Beispiele für abiotische Prozesse sind die Abtragung und Neu-
bildung von Böden, die Grundwasserneubildung aus Oberflächenwasser, Verän-
derung von Luft und Klima durch mikro- und makroklimatische Prozesse. Bei den
biotischen Prozessen sind wiederum natürliche und anthropogene Einflüsse
(durch den Menschen verursacht) zu unterscheiden. Biotische Prozesse sind teil-
weise nur in großen Totalschutzgebieten ohne menschlichen Eingriff möglich. Als
Beispiel kann man die von Bibern ausgelöste Umgestaltung von Bachraum anfüh-
ren. Andere biotische Prozesse bedingen jedoch anthropogene Nutzungen als Bi-
otopgestalter meistens in der traditionellen Form.

Die Senne- und Heidelandschaften bei Paderborn und bei Lüneburg sind durch
Schafbeweidung entstanden und können auch nur durch entsprechende Nutzung
erhalten werden. Der ganzheitliche Naturschutz muss daher das Ziel verfolgen,
Kreisläufe in der Landnutzung wie in der historischen Kulturlandschaft zu schlie-
ßen. Die Landnutzer müssen dazu motiviert werden, aus wirtschaftlichen Interes-
sen ihren Betrieb so zu führen, dass er dem Naturschutz dient, zum Beispiel
Schafbeweidung, Anlage von Streuobstwiesen, traditionelle Fruchtfolgen etc.

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5. Ästhetischer Landschaftsschutz
Der Schutz des Landschaftsbildes und die Erhaltungsfunktion sowie regionaltypi-
scher Kulturlandschaften ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert, findet jedoch
wenig Beachtung.
(Jedicke, 2014)

5.6.2 Strategien des Naturschutzes

Die praktizierten Naturschutzstrategien in Deutschland haben sich im Laufe der Zeit
geändert. Aktuell ist festzustellen, dass Naturschutztrends eine Tendenz zur Diffe-
renzierung aufweisen. Der Naturschutz hat seinen Ursprung in der Romantik. Die
romantische Gedankenwelt hat bis heute einen großen Einfluss auf die Naturschutz-
bewegung. Die Sehnsucht nach intakter, harmonischer Landschaft prägt diese
Grundhaltung genauso wie eine Ablehnung des zivilisatorischen und technischen
Fortschritts. Eine starke sozialhygienische und völkische Komponente, die verschie-
dene Naturschützer ehemals vertraten, machten sie anfällig für die nationalsozialisti-
sche Ideologie. Die „uranfängliche Gesittung“ der Landbevölkerung wurde zum Ideal
erhoben und sollte erhalten werden. Die Bewahrung der Urlandschaft, der Unver-
fälschtheit, der Unberührtheit und der Wildnis waren bzw. sind Ziele dieser Natur-
schutzstrategie. „Naturschutz, der sich ausschließlich hieraus speist, ist (also) immer
vergleichend rückwärts gewandt, vielleicht auch lamentierend, ist verlust- und nicht
gewinnorientiert, ist bewahrend, museal und nicht gestaltend (Traditionslinie)“ (Ko-
nold, 2004, S. 6).

Der Botaniker Hugo Conwentz (1855 bis 1922) vertrat einen rationalen, wissen-
schaftlichen Ansatz: „Man muss den Naturschutz betreiben um der Menschen willen.
Die Natur nutze den Menschen“ (Konold, 2004, S. 6). Diese Grundhaltung war offen
für moderne, technische Entwicklung bzw. zukunftsorientiert. Den Naturschutzinte-
ressen soll nicht generell alles untergeordnet werden, sondern gegenüber anderen
Interessen abgewogen werden. Die Natur sollte nicht als höchste moralische Instanz
wahrgenommen werden.

In den 1920er Jahren wurde der Naturschutz als eigenständig, losgelöst vom Hei-
matschutz, betrachtet. Die Ansicht „über die Erkenntnis des Zweckmäßigen führe
wieder einmal der Weg zur Erkenntnis des Schönen“ wurde von verschiedenen Mei-
nungsführern vertreten. Ein harmonisches Nebeneinander von Kulturlandschaft und
unberührter Natur war das Ziel.

In den 1970er Jahren wurde der Naturschutz modern. Seitdem werden verschiedene
Trends durch unterschiedliche wissenschaftliche Erkenntnisse beeinflusst und ver-
folgt. Ebenfalls reichten die Erkenntnisse in den 1970er Jahren, dass Artenschutz
längerfristig nur über den Schutz der Lebensräume möglich ist.

Im Laufe der 1980er Jahre erkannte man das Problem der „Verinselung“ und entwi-
ckelte das Konzept des Biotop-Verbundsystems. Aktuell beschäftigt sich der Deut-
sche Naturschutz mit der aus dem nordamerikanischen Raum stammenden In-
seltheorie und dem Metapopulationskonzept. Diese gehen auf Biotop- und Populati-
onsgrößen und der Chance des Überlebens einer Zielart ein. Hieraus werden zudem
Managementmaßnahmen von Lebensräumen und Kontrollmechanismen abgeleitet.

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Ein weiterer aktueller Beitrag zur Naturschutzdiskussion ist das Mosaik-Zyklus-
Konzept (von Hermann Remmert (1931 bis 1994)). Dieses Konzept berücksichtigt,
dass Ökosysteme nicht einheitlich strukturiert sind und nicht statisch an einen be-
stimmten Zustand festhalten. Vielmehr ist es so, dass Ökosysteme aus mosaikarti-
gen, nebeneinander, verschiedener Alters- und Sukzessionsstadien bestehen. Die
Mosaiksteine entwickeln sich in unterschiedlichen Zyklen, wobei sich im jeweiligen
Mosaikstein kein ökologisches Gleichgewicht einstellt, sondern ein permanenter, na-
türlicher dynamischer Prozess stattfindet. Um natürliche Ökosysteme auf Dauer zu
erhalten bzw. zu regenerieren, ist dieser Prozess zu schützen.

Auf Grund des aktuellen Diskussionsverlaufs scheint sich im Naturschutz ein Para-
digmenwechsel abzuzeichnen, wobei der konservierende Naturschutz von einem
modernen Naturschutz abgelöst wird, der dynamische Prozesse in den Ökosystemen
zulässt und schützt. Die Dynamisierung kann durch freie Sukzession, beispielsweise
Wildnis, oder gelenkte Sukzession, beispielsweise durch Beweidung, erfolgen.

Seit der Umweltkonferenz von Rio de Janeiro im Jahr 1992 und dem inzwischen po-
pulären Gebot der Nachhaltigkeit akzeptieren die Naturschutzverbände, dass es im
Umgang mit der Natur nicht nur auf das ökologische Prinzip, sondern auch auf das
ökonomische und das soziokulturelle Prinzip ankommt. Diese Prinzipien sind als
„gleichwertig“ zu betrachten und führen zur Abkehr vom sektoralen Denken. Der
Ökologie als Überwissenschaft wird keine Vorrangstellung eingeräumt. Man hat nun
erkannt, dass beispielsweise der oben genannte Prozessschutz ökonomischer und
damit nachhaltiger als der Vertragsnaturschutz ist. Des Weiteren reift die Erkenntnis,
dass der moralisierende Naturschutz mit erhobenem Zeigefinger auf Dauer nicht von
der Gesellschaft akzeptiert wird. Moderner Naturschutz muss den „Retro-Charakter“
weitgehend aufgeben und sich einer Verzeitlichung stellen. Sehr wichtig sind hierbei
integrative Entwicklungskonzepte, an denen alle maßgeblichen gesellschaftlichen
Gruppen beteiligt werden, wobei der Naturschutz im besten Fall als Nebenprodukt
entsteht (Konold, 2004).

5.6.3 Naturschutz durch nachhaltige Nutzung

Wie im vorangegangenen Kapitel erläutert, zeichnet sich im Naturschutz ein Para-
digmenwechsel ab! Der „rein“ konservierende Naturschutz wird von einem modernen
Naturschutz abgelöst, der auch eine nachhaltige Nutzung zulässt. In den anschlie-
ßenden Ausführungen wird das internationale Übereinkommen, das hierfür die
Grundlage bildet, zitiert und erläutert.

Des Weiteren werden die Positionspapiere und Stellungnahmen der Repräsentanten
von Naturschutzorganisationen unter dem Aspekt der Naturnutzung vorgestellt.

34

BOKU

5.6.3.1 Internationale Übereinkommen

A) Biodiversitäts-Konvention

Die Biodiversitäts-Konvention bzw. das Übereinkommen über die biologische Vielfalt
(Convention on Biological Diversity, CBD) ist ein internationales Umweltabkommen,
dass im Juni 1992 auf der UNEP-Konferenz (United Nations Environment Program-
Conference) in Rio de Janeiro unterzeichnet wurde. Inzwischen sind circa
200 Staaten sowie die Europäische Union dem Abkommen beigetreten. Die Bio-
diversitäts-Konvention hat ein ständiges Sekretariat in Montreal, Kanada. Hier erar-
beiten Experten weitere Details der Konvention. Das höchste Organ der Konvention
ist die Vertragsstaaten-Konferenz (VSK), die alle zwei Jahre zusammentrifft. In
Deutschland ist das Bundesumweltministerium bzw. das Bundesamt für Naturschutz
(BfN) für die nationale Umsetzung der Konvention zuständig (Wikipedia, 2015). Die
Biodiversitäts-Konvention verfolgt drei Ziele:

a) Schutz der biologischen Vielfalt
b) Nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile
c) Zugangsregelungen und gerechter Ausgleich von Vorteilen, welche aus der Nut-

zung genetischer Ressourcen entstehen.

Die Biodiversität bzw. biologische Vielfalt beinhaltet die Artenvielfalt, die genetische
Vielfalt innerhalb der einzelnen Arten und die Vielfalt der Ökosysteme. Zur nachhalti-
gen Nutzung finden sich folgende Passagen in dem Übereinkommen:

• „Präambel:
In Anerkennung der unmittelbaren und traditionellen Abhängigkeit vieler eingebo-
rener und ortsansässiger Gemeinschaften mit traditionellen Lebensformen von bi-
ologischen Ressourcen sowie die in Anerkennung dessen, dass eine gerechte
Aufteilung der Vorteile aus der Anwendung traditioneller Kenntnisse, Innovation
und Gebräuche im Zusammenhang mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt
und der nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile wünschenswert ist…“

- „….in dem Bewusstsein, dass die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der bio-
logischen Vielfalt für die Befriedigung der Nahrungsmittel, Gesundheits- und
sonstigen Bedürfnissen einer wachsenden Weltbevölkerung von ausschlagge-
bender Bedeutung sind und dazu der Zugang zu genetischen Ressourcen und
zu Technologien sowie Teilhabe daran wesentlich sind….“

- entschlossen, die biologische Vielfalt zur Nutzung heutiger und künftiger Gene-
rationen zu erhalten und nachhaltig zu nutzen

• Artikel 2: Begriffsbestimmung:
- „….bedeutet, nachhaltige Nutzung von Bestandteilen der biologischen Vielfalt
in einer Weise und in einem Ausmaß, die nicht zum langfristigen Rückgang der
biologischen Vielfalt führen, wodurch ihr Potential erhalten bleibt, die Bedürf-
nisse und Wünsche heutiger und künftiger Generationen zu erfüllen.“

35

BOKU

• Unterartikel 10: Nachhaltige Nutzung von Bestandteilen der biologischen Vielfalt

- „Jede Vertragspartei wird, soweit möglich und sofern angebracht,
a) Gesichtspunkte der Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der biologischen
Ressourcen in den innerstaatlichen Entscheidungsprozess einbeziehen;
b) Maßnahmen im Zusammenhang der Nutzung der biologischen Ressourcen
beschließen und nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu
vermeiden und auf ein Mindestmaß zu beschränken;
c) die herkömmliche Nutzung biologischer Ressourcen im Einklang mit traditio-
nellen Kulturverfahren, die mit den Erfordernissen der Erhaltung oder nach-
haltigen Nutzung vereinbar sind, schützen und fördern;
d) ortsansässige Bevölkerungsgruppen bei der Ausarbeitung und Durchführung
von Abhilfemaßnahmen in beeinträchtigten Gebieten, in denen die biologi-
sche Vielfalt verringert worden ist, unterstützen;
e) die Zusammenarbeit zwischen ihren Regierungsbehörden und ihrem priva-
ten Sektor bei der Erarbeitung von Methoden zur nachhaltigen Nutzung bio-
logischer Ressourcen fördern.“
(BMU, 1992)

B) Addis Abeba - Prinzipien und Richtlinien

Die Vertragsstaaten-Konferenz (VSK) hat im Jahr 2003 in Addis Abeba die von ei-
nem Experten-Workshop entwickelten „praktischen Grundsätze und Leitlinien für die
nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt“ verabschiedet. Gleichzeitig bat sie die
Vertragsparteien darum, die Umsetzung der Grundsätze und Leitlinien in die Wege
zu leiten. Die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt soll durch die Anwendung
der praktischen Grundsätze verbessert werden. Folgende Grundsätze werden im
Kontext der -Abschlussarbeit- zitiert:

• „Praktischer Grundsatz 5:
Nachhaltige Nutzung, Managementziele und Praktiken sollten negative Auswirkun-
gen auf Ökosystem, Dienstleistung, Struktur und Funktion sowie andere Kompo-
nenten der Ökosysteme vermeiden oder vermindern.

• Praktischer Grundsatz 9:
Ein interdisziplinärer, partizipativer Ansatz sollte auf den entsprechenden Ebenen
der Verwaltung und Governance unter Berücksichtigung der „Ganzheitlichkeit“ ver-
folgt werden.

• Praktischer Grundsatz 12:
Die Bedürfnisse der indigenen und lokalen Gemeinschaften, die mit Leben und
Werden von der Nutzung und Erhaltung der biologischen Vielfalt zusammen mit ih-
ren Beiträgen zu ihrer Erhaltung und nachhaltiger Nutzung betroffen sind, sollten in
der gerechten Verteilung der Vorteile aus der Nutzung dieser Ressourcen zum
Ausdruck kommen.

36

BOKU

• Praktischer Grundsatz 14:
Bildung und öffentliches Bewusstsein, Programme zur Erhaltung und nachhaltige
Nutzung sollten umgesetzt werden und effektive Methoden zur Kommunikation soll-
ten zwischen und unter den Interessengruppen und Managern entwickelt werden.“

(UNEP, 2003)

5.6.3.2 Aktuelle Strategien der Naturschutzverbände

In Deutschland haben Naturschutzverbände und ähnliche Organisationen ein hohes
Ansehen in der Bevölkerung. In vielen Fällen beraten die Naturschutzverbände die
Landes- und Bundesregierung sowie europäische Institutionen. Zu den größten Na-
turschutzverbänden gehören der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
e. V. (BUND) sowie der Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU), die insgesamt
mehr als eine Million Mitglieder haben. Im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes
sind beide Vereine als Umwelt- und Naturschutzverband staatlich anerkannt und
müssen daher bei Eingriffen in den Naturhaushalt angehört werden. Des Weiteren
verfügen beide Vereine auf Grund des Umweltrechts-Behelfsgesetzes über ein Ver-
bandsklagerecht (Wikipedia, 2015).

a) Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.

Wie mir vom Bundesverband des BUND Berlin erklärt wurde, sind die Landesver-
bände und der Bundesverband autark und vertreten teilweise unterschiedliche An-
sichten.

In seinem Positionspapier „Naturschutz“ weist der BUND Berlin darauf hin, dass der
Naturschutz eine unverzichtbare Aufgabe ist und zwingend bei der Gestaltung nach-
haltiger Wirtschafts- und Lebensweisen einzubeziehen ist. Im Interesse des gesell-
schaftlichen Fortschritts und der Lebensqualität ist die Biodiversität zu bewahren. Der
BUND bekennt sich zum „Kulturlandschaftsschutz“, der gleichberechtigt neben den
sonstigen Naturschutzaktivitäten verfolgt wird. Die Erhaltung historischer Kulturland-
schaften mit ihrem Struktur- und Nutzungsreichtum wird als eine Identitätsbewahrung
deutscher Landschaften und als vorrangige kulturelle Aufgabe gesehen. Die intensi-
ve Landwirtschaft als eine Art der Bodennutzung wird problematisch hinsichtlich der
Artenvielfalt etc. thematisiert. Es wird nicht empfohlen, frühere Nutzungsformen wie-
der einzuführen, da diese auch teilweise mit Nachteilen verbunden waren und aus
heutiger Sicht nicht als nachhaltig betrachtet werden können (BUND, 2012). Statt-
dessen gilt es, „diese traditionellen Nutzungsformen mit modernen Bewirtschaftungs-
formen zu kombinieren und sie in aktuelle Konzepte regionaler und nachhaltiger
Wirtschafts- und Stoffkreisläufe zu integrieren…“ (BUND, 2012, S. 11).

Nach Meinung des BUND werden interessante Artenkombinationen dadurch ge-
schaffen, wenn man extensiv genutzte offen gehaltene Flächen mit sich selbst über-
lassenen Flächen mischt. Eine große Bedeutung wird der Beweidung von Grünland
durch angepasste Haustierhaltung beigemessen. „Zum Kulturlandschaftschutz ge-
hört die Erhaltung von extensiven, artenreichen Grünlandbeständen, insbesondere in
schwierig zu bewirtschaftenden Lagen“ (BUND, 2012, S. 3).

37

BOKU

Abgesehen von den Vorstellungen zur Nutzung von Agrarfläche erklärt der BUND in
seinem Positionspapier weitere Themenbereiche. Interessant im Zusammenhang mit
der Jagd ist die Forderung des BUND, dass insbesondere im ländlichen Raum der
Absatz regionaler Produkte aus der Land- und Forstwirtschat gefördert werden sollte.
Des Weiteren stellt der BUND fest, dass es in der Gesellschaft insgesamt an Grund-
wissen über Ökologie und Nachhaltigkeit fehlt. Darüber hinaus fehlt es zunehmend
an Fachleuten mit umfassenden Artenkenntnissen, die die Landschaft beobachten
und dokumentieren können, und das auch in den eigenen Reihen (BUND, 2012).

b) Naturschutzbund Deutschland e.V.

In der Schriftenreihe „Denkanstöße der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz“
hat sich der aktuelle Präsident des NABU zum „Naturschutz durch Nutzung“ geäu-
ßert. Demnach erläutert Olaf Tschimpke, dass durch menschlichen Einfluss in
Deutschland eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft entstanden ist. Durch die
Nutzung ist die Grundlage für eine vielfältige Landschaft geschaffen worden. Aller-
dings ist festzustellen, dass durch die fortschreitende Intensivierung der Nutzung ei-
ne Vielzahl von Tieren und Pflanzen in ihrer Existenz bedroht sind. Naturnutzer und -
schützer haben die emotional geführten Debatten weitgehend beendet und diskutie-
ren nun sachlich miteinander. Das ist besonders wichtig, da immer weniger Men-
schen persönliche Erfahrungen in der Natur sammeln. „...Naturschützer und die Ver-
treter der klassischen Landnutzung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd sind
aufeinander angewiesen, um in der Gesellschaft Gehör zu finden...“ (Tschimpke,
2006, S. 49).

Dem Leitbild „Integrierter Naturschutz“ liegt zugrunde, dass Naturschutzziele nicht
isoliert verfolgt werden, sondern den ökologischen Erfordernissen und örtlichen Mög-
lichkeiten entsprechend integriert werden. Dafür wird der offene Dialog mit allen
Landnutzern gesucht (Tschimpke, 2006).

Der „Naturschutz durch Nutzung“ ist heute weitgehend als Beitrag zum Naturschutz
akzeptiert. Allerdings muss die Nutzung geregelt werden. Das internationale Über-
einkommen, zum Beispiel die Biodiversitäts-Konvention aus dem Jahr 1992, nach
dem definierten Nachhaltigkeitsprinzip bietet ein geeignetes Leitbild. „Eine nicht
nachhaltige Nutzung kann gesellschaftlich nicht akzeptiert werden, da sie die Mög-
lichkeit der künftigen Generation einschränkt…“ (Tschimpke, 2006, S. 49).

Die wesentlichen Ziele des Naturschutzes aus Sicht des NABU sind:

1. Erhalt der Funktionsfähigkeit von Ökosystemen in ihrer Gesamtheit:
Das heißt, die Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Selbstregulie-
rungsfähigkeit des Landschaftshaushalts

2. Erhalt der Biodiversität:
Das heißt, Erhaltung der Vielfalt von Pflanzen und Tieren einschließlich ihres
Genpools.

Bei der Nutzung von den Naturschutzflächen sind diese Zielsetzungen zwingend zu
beachten. Generell lässt sich feststellen, „…das Naturschutz durch Nutzung immer
eine Nutzung in verminderter Intensität meint“ (Tschimpke, 2006, S. 51). Nutzer, die

38

BOKU

durch eine weniger intensive Nutzung wirtschaftliche Nachteile haben, sollten durch
Ausgleichszahlungen entschädigt werden. „Ziel ist es, unsere Kulturlandschaft durch
die gezielte Honorierung ökologischer Leistungen zu fördern und zu erhalten“
(Tschimpke, 2006, S. 51).

5.6.4 Naturschutzorganisationen zur Jagd

a) Nationale Naturschutzorganisationen

Die größten Naturschutzverbände BUND und NABU haben sich zur Ausrichtung der
Jagd in Deutschland in „Positionspapieren“ geäußert. Beide Verbände vertreten die
Ansicht, dass das bisherige Jagdrecht veraltet ist und dringend modernisiert werden
muss. Als Begründung werden politische und gesellschaftliche Veränderungen ange-
führt, die eine Anpassung des Jagdrechts und der jagdlichen Praxis erforderlich ma-
chen. Zur Biodiversität und Nachhaltigkeit und dem entsprechenden Abkommen
(CBD) bekennen sich beide ausdrücklich. Beide Verbände verfolgen das gleiche Ziel.
Lediglich im Detail gibt es Unterschiede. Die Jagd soll sich nach dem Verständnis
der Verbände dem Naturschutz weitgehend unterordnen. Der NABU erhebt folgende
Kernforderungen zur Jagd:

„1. Anerkennung des Rechtes zur Einschränkung bzw. Untersagung der Jagd auf
eigenen Flächen aus Gründen des Natur- und Artenschutzes sowie aus Ge-
wissensgründen

2. Anpassung und Reduzierung der Liste jagdbarer Arten
3. Harmonisierung und Verkürzung der Jagdzeiten
4. Verbot von Bleimunition
5. Verbot von Schrot bei der Wasservogeljagd
6. Verzicht auf die Gabe von Futtermitteln und Medikamenten
7. Verbot der Fallen-, Balz- und Baujagd
8. Verbesserung der jagdlichen Ausbildung
9. Ausweisung der Kernzonen von Großschutzgebieten als Wildruhezone
10. Verzicht auf aktive Förderung von Tierpopulationen zu jagdlichen Zwecken“

(NABU 2013, S. 11)

Wenngleich der BUND inhaltlich die gleichen Forderungen stellt, sind die gewählten
Formulierungen in der Regel moderater als die des NABU. Der BUND gesteht der
Jagd zu, dass sie zur Gewinnung wertvoller, tierischer Produkte gerechtfertigt ist
(BUND, 2014). Der NABU will zwischen wildlebenden Tieren, die dem Jagdrecht un-
terliegen und „Wildtieren“, die dem Naturschutzrecht unterliegen, unterscheiden. Bei
den jeweils anzuwendenden Managementmaßnahmen sollen „Jagdmethoden“ und
„Nicht-Jagdmethoden“ angewendet werden. Des Weiteren wird gefordert, dass auf
die Ausbringung von Futtermitteln auch in Notzeiten grundsätzlich verzichtet wird.
Der natürliche Tod von Wildtieren sei ein biologischer Prozess, der einer zu hohen
Wilddichte vorbeugt.

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BOKU

Der NABU fordert, dass im Zusammenhang mit der Genehmigung jagdlicher Ma-
nagementmaßnahmen Naturschutzverbände als Träger öffentlicher Belange ange-
hört werden müssen.

b) Internationale Naturschutzorganisationen

Der Worldwide Fund for Nature (WWF) ist eine Stiftung mit Sitz in Gland, Schweiz,
die 1961 gegründet wurde. Der WWF gehört zu den größten internationalen Natur-
und Umweltschutzorganisatoren. Als Ziele verfolgt der WWF die Erhaltung der biolo-
gischen Vielfalt der Erde, die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und die
Eindämmung von Umweltverschmutzung und schädlichem Konsumverhalten (Wi-
kipedia, 2015).

Auf meine Anfrage teilt mir ein Vertreter des WWF in Berlin mit, dass derzeit noch
kein Positionspapier für die Jagd vorliegt. Es wird jedoch aktuell daran gearbeitet. In
dem „Positionspapier des WWF Deutschland zu Nachhaltige Ernährung“ wird unter
Punkt 3 „unser Konsum an Lebensmitteln auf dem Prüfstand“ zum Wildfleisch fol-
gendes geäußert: „Eine herausragende Rolle in der ökologischen Vorzüglichkeit
spielt Wildfleisch, sofern es heimisch und in nachhaltiger Jagd erzeugt worden ist. Im
Sinne der Methodik ökologischer Knappheit kommt heimisch erzeugtes Wildfleisch
zu einer positiven Bewertung, da nur ein geringer Ressourcenaufwand für die Pro-
duktion nötig ist und durch die Hege forstökologische Vorteile entstehen“ (WWF,
2015, S. 12).

5.7 Jagd als Nachhaltswirtschaft

In den vorherigen Kapiteln wird die Jagd eher allgemein abgehandelt. Im Nachfol-
genden werden die Anforderungen an eine qualitätsvolle bzw. nachhaltige Jagd be-
schrieben. Außerdem werden Leitlinien und Grundsätze verschiedener internationa-
ler und nationaler Institutionen und Verbände zur nachhaltigen Nutzung bzw. Jagd
erläutert.

Des Weiteren wird ein Bewertungssystem für die nachhaltige Jagd vorgestellt und
anhand eines Beispiels näher erläutert.

5.7.1 Nachhaltige Jagdausübung

Die menschliche Nutzung der natürlichen Ressourcen durch die Jagd hat Auswir-
kungen auf die Tier- und Pflanzenarten sowie auf die Ökosysteme. Darüber hinaus
sind Konflikte mit anderen Naturnutzern wie der Land- und Forstwirtschaft, des Tou-
rismus etc. nicht zu vermeiden. Um zu der Aussage zu gelangen: „Die Jagd ist nach-
haltig!...“ hat auch die Nutzungsart „Jagd“ sich an den drei Säulen bzw. Prinzipien
der Nachhaltigkeit, das heißt ökologisches Prinzip, ökonomisches Prinzip, soziokultu-
relles Prinzip, zwingend zu orientieren. Nachhaltigkeit bedeutet hier, dass die Nut-
zung von natürlichen Ressourcen in gleichwertiger Weise sowohl jetzt als auch in
Zukunft (für künftige Generationen) möglich ist. Die drei Säulen bzw. Prinzipien der
Nachhaltigkeit lassen sich in Bezug auf die Jagd wie folgt erklären:

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BOKU

1. Ökologisches Prinzip
Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität, das heißt Vielfalt innerhalb und
zwischen den Wildarten, Vielfalt der Wildlebensräume bzw. Ökosysteme und
der genetischen Vielfalt der Wildarten

2. Ökonomisches Prinzip
Beispielsweise aus Sicht der Grundeigentümer: Vermeidung von Wildschäden
in der Land- und Forstwirtschaft fördern den nachhaltigen Marktwert der Jagd.
Beispielsweise aus Sicht der Jagdausübungsberechtigten: Sicherung der jagd-
wirtschaftlichen Ertragsfähigkeit, z.B. durch die optimale Vermarktung von
Wildbret, Abschüssen und Trophäen

3. Soziokulturelles Prinzip
Engagement der Jäger für die Kommunikation und einen Interessenausgleich
innerhalb der Jägerschaft, der Grundeigentümer sowie weiterer örtlicher Nut-
zer- und Interessengruppen und der nicht jagenden Bevölkerung im Allgemei-
nen.
Generell: Aktive Auseinandersetzung mit der breiten öffentlichen Meinung zu
jagdrelevanten Themen mit der Absicht, die gesellschaftliche Akzeptanz der
Jagd zu erhalten bzw. zu verbessern.

(Forstner et al., 2006).

Die Game Conservancy Deutschland e. V. (G.C.D.) setzt sich für eine nachhaltige
Ökosystem-gerechte Nutzung von Wildpopulationen ein. Als Grundlage für ein „Öko-
system-gerechte Jagd“ werden folgende Punkte auf der Homepage des G.C.D. ver-
öffentlicht:

„1. Der Aufbau eines Wildtier-Informationssystems für Jagd und Naturschutz
2. Eine sachdienliche Bewertung der Wald-Wild-Problematik vor dem Hintergrund

ökosystemarer Dynamik und rechtlichen Rahmenbedingungen
3. Eine Wirkungsabschätzung von Flächennutzung, insbesondere in der Feldflur

auf Niederwild und Bodenbrüter
4. Eine emotionsfreie, reproduzierbare Einschätzung des Einflusses von Beu-

tegreifern auf regionaltypische Tierarten
5. Eine kritische Bewertung der „Regulationsfähigkeit“ traditioneller Jagdsysteme

auf die Gewinner des kulturlandschaftlichen Wandels
6. Eine offene Diskussionskultur über die nur zum Teil unterschiedlichen Ziele von

Naturschutz, Wildlife-Management, Tierschutz und waidgerechter Jagd“
(Hoffmann, Gutschke, 2014, S. 7)

41

BOKU

5.7.2 Institutionen zur nachhaltigen Jagd

Wie im vorangegangenen Kapitel erläutert, muss sich die Nutzungsart „Jagd“ an den
Prinzipien der Nachhaltigkeit orientieren. Im Nachfolgenden werden Leitlinien und
Grundsätze verschiedener Institutionen und Verbände zur nachhaltigen Nutzung
bzw. Jagd beschrieben.

5.7.2.1 Internationale Union zur Bewahrung der Natur und natürlichen Res-
sourcen (International Union for Conservation of Nature an National
Resources, IUCN)

Bei dem IUCN bzw. der Weltnaturschutzunion handelt es sich um eine internationale
Nicht-Regierungsorganisation mit dem Sitz in Gland, Schweiz, die im Jahr 1948 ge-
gründet wurde. Das Ziel der Weltnaturschutzunion ist es, die Gesellschaft für den
Natur- und Artenschutz zu sensibilisieren und für eine nachhaltige Nutzung der natür-
lichen Ressourcen zu werben. Die sogenannte „Rote Liste“, die die gefährdeten Ar-
ten aufführt, wird unter anderem von dem IUCN erstellt (Wikipedia, 2015).

Eine Arbeitsgruppe der Weltnaturschutzunion hat die „Leitlinie für die nachhaltige
Jagd in Europa“ (Guidelines on sustainable hunting in Europe) entwickelt und führt
als die wichtigsten ökologischen Prinzipien Folgendes an (Casaer et al., 2006):

„A Die Jagd soll sich nicht nachteilig auf den langfristigen Erhaltungsstatus der be-
jagten Arten (Kategorie A) innerhalb des natürlichen Verbreitungsgebietes
auswirken.

B Die Jagd soll nicht nachteilig auf den langfristigen Erhaltungsstatus der biologi-
schen Gemeinschaft, Tiere und Pflanzen (Kategorie B), zu den die bejagten
Tierarten gehörten, auswirken.

Um diese Prinzipien umzusetzen, ist das Hauptaugenmerk auf folgende biologische
Ziele zu richten:

1. Hinsichtlich der bejagten Arten (A):
a. Bewahrung der Population hinsichtlich der Größe, der Struktur und des Ver-

haltens entsprechend des Naturschutzes
b. Bewahrung der genetischen Vielfalt entsprechend des Naturschutzes, zum

Beispiel durch Förderung und Erhaltung von Sub-Populationen
c. Für den Fall, dass sich eine Art oder eine Population in einem ungünstigen

Erhaltungsstatus befindet, dazu beitragen, dass sich der Status verbessert
2. Hinsichtlich der Lebensgemeinschaften zu denen die bejagten Arten gehören:
a. Die Artenvielfalt zu wahren oder zu verbessern
b. Die Vielfalt des Habitats zu wahren oder zu verbessern

Um diese Ziele zu erreichen, sollten in der Praxis folgende Leitlinien angewendet
werden:

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BOKU

1. Hinsichtlich der Ökologie der bejagten Arten (A) sollte bei den jagdlichen Akti-
vitäten folgendes berücksichtigt werden:

A1) Vollumfängliche Berücksichtigung der negativen Auswirkungen menschlicher
Aktivitäten auf das Überleben der Wildarten und deren natürlichen Verhaltens
(z.B. Tagesaktivitätsmuster) sowie die mögliche Minimierung dieser menschli-
chen Tätigkeiten. Dies alles vor dem Hintergrund, dass diese Aktivitäten er-
heblich den Erhaltungszustand einer Wildtierpopulation beeinflussen.

A2) Um die genetische Vielfalt innerhalb einer Population zu wahren, sollte eine
Selektion, die sich ausschließlich an phänotypischen Merkmalen (auf das Er-
scheinungsbild beruhende) oder bestimmten Verhaltensmerkmalen orientiert,
vermieden werden.

A3) Für Arten, deren jährlicher Aktionsradius über den eigenen Managementbe-
reich bzw. das eigene Revier hinausgeht, sollte die Koordination mit benach-
barten Bereichen bzw. Revieren gefördert werden; dies, wenn nötig, auch auf
internationaler Ebene.

A4) Berücksichtigung saisonaler Schwankungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von
Lebensraum (z.B. Deckung, Äsung etc.), den klimatischen Bedingungen sowie
der Reproduktion, des Nahrungsangebotes und der Rückzugsbereiche.

A5) Berücksichtigung, und wenn möglich, Milderung der negativen Auswirkungen
auf den Lebensraum durch Degradation, Fragmentation und Komplettverlust,
die durch sonstige menschliche Aktivitäten verursacht werden.

A6) Akzeptanz der natürlichen Wiederansiedlung von ursprünglich heimischen
Arten.

A7) Es sind nur die bejagbaren Arten wieder anzusiedeln, die der Liste der Welt-
naturschutzunion der "heimischen" Arten angehören.

A8) "Nicht-heimische" Arten sind nicht anzusiedeln.
A9) Wiederansiedlungen sind auf schriftlich niedergelegten Managementplänen

abzustellen. Die Managementpläne sollten mindestens für jede Art bzw. Grup-
pe von Arten die Managementziele und -maßnahmen beinhalten.
A10) Es wird empfohlen, eine Sammlung von alten Aufzeichnungen anzulegen, die
gegebenenfalls nach Geschlechtern und Altersklassen unterscheidet, sowie
weitere relevante Daten beinhaltet. Dies vor dem Hintergrund, populationsdy-
namische Prozesse besser zu verstehen, das Monitoring und die Bewertung
zu erleichtern und die Managementplanung zu überprüfen (vgl. adaptives Ma-
nagement).

2. Hinsichtlich der Ökologie der Lebensgemeinschaften (B), der die bejagte Art
angehört, sollten die jagdlichen Aktivitäten keinen negativen Einfluss nehmen,
insbesondere unter folgenden Aspekten:

B1) Berücksichtigung des internationalen, nationalen und regionalen Erhaltungs-
zustandes (Statuts Quo) der Tiere und Pflanzen, unter anderem das Vorhan-
densein von seltenen oder gefährdeten Arten.

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BOKU
B2) Die Lebensraumwiederherstellung oder Wiederaufforstung ist ausschließlich

mit Pflanzenmaterial lokaler Herkunft durchzuführen (vorausgesetzt, dass das
Material als solches zertifiziert ist).
B3) Bei der Regulierung von Raubtieren ist der langfristige Erhaltungszustand der
bejagten Beutetiere sowie des Räubers selbst zu beachten. Des Weiteren ist
die biologische Gemeinschaft, zu der Beute und Räuber gehören, einschließ-
lich der Wechselwirkungen zwischen Raubtierarten und anderen Arten zu be-
rücksichtigen.
B4) Bewahrung der Lebensgemeinschaft, zu der die genutzten Arten gehören,
unter Beachtung der Verträglichkeit hinsichtlich der Häufigkeit, Verteilung und
des Verhaltens der bejagten Arten.
3. Hinsichtlich des sozialen und wirtschaftlichen Rahmens (C) sollte bei der
Jagdausübung folgendes angestrebt werden:
C1) Erhaltung oder Regulierung der bejagten Arten, so dass ihre Häufigkeit, Ver-
teilung und/oder ihr Verhalten mit den Interessen von anderen sozio-
ökonomischen Bereichen einschließlich der Land- und Forstwirtschaft, der Fi-
scherei, des Straßenverkehrs, der Volksgesundheit etc., verträglich ist.
C2) Inanspruchnahme lokaler Beschäftigungen und Dienstleistungen.
C3) Eine angemessene Rendite in Sach- oder Geldleistungen für die Anbieter von
Jagdmöglichkeiten, z.B. Grundbesitzer, Landbesitzer und lokalen Gemein-
schaften.
C4) Inklusive Beteiligung der lokalen Jäger.
C5) Berücksichtigung von Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten von anderen
Landnutzern einschließlich der Erholungssuchenden.
C6) Optimierung der Nutzung von Wildbret und anderen Wildnebenprodukten.
C7) Information der Öffentlichkeit über die Jagd (Werte, Organisation, Methoden
etc.) und des Jagdmanagement (Ziele, Jagdplan etc.), unter anderem um auf-
zuzeigen, wie nachhaltige Jagd einen Beitrag zu der Erhaltung der Biodiversi-
tät und der ländlichen Entwicklung leistet.
C8) Berücksichtigung der Ansichten und Gefühle der Öffentlichkeit, insbesondere
der lokalen Bevölkerung.
C9) Bewahrung der kulturellen, historischen und künstlerischen Werte, im Zu-
sammenhang mit „Jagd und Wild“.
C10)Einschließlich geeigneter Ausrüstungen für die Nachsuche und dem Bergen
verletzter und getöteter Tiere, und allgemein alle gebotenen Vorkehrungen zur
Vermeidung unnötigen Leidens der Wildtiere.“

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BOKU

5.7.2.2 Internationaler Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (Conseil In-
ternational de la Chassé, CIC)

Bei dem CIC handelt es sich um ein international politisch unabhängiges, gemein-
nütziges Beratungsorgan, das 1928 gegründet wurde und in Budakeszi, Ungarn, sei-
nen Sitz hat. Das Ziel des CIC ist die Erhaltung des Wildes durch die Förderung der
nachhaltigen Nutzung von Flora und Fauna (Wikipedia, 2015).

Die parlamentarische Versammlung des Europarats hat im Jahr 2004 mit einer Emp-
fehlung für eine europäische Charta der Jagd und Biodiversität plädiert. Die Charta
sollte als Richtlinie verstanden werden, die gemeinsame Grundsätze und gute Prak-
tiken für die Jagd aufstellt. Das Sekretariat der Berner Konvention hat die Empfeh-
lung aufgegriffen und eine Arbeitsgruppe aus Experten und Vertretern der Vertrags-
staaten der Berner Konvention sowie regierungsunabhängigen Organisationen ge-
gründet. Unter anderem wurden hieran beteiligt: Die Weltnaturschutzunion (IUCN)
und der Dachverband der Jagdorganisation in Europa (FACE). Das Ziel der Arbeits-
gruppe war es, „….die Jagd als Form der Verbrauchs- und freizeitorientierter Nut-
zung und Management von Vogelarten und Landsäugetiere in Europa gemäß der
Bestimmung der Berner Konvention zu untersuchen“ (CIC, 2007, S. 7 u. 8). Die
Charta berücksichtigt internationale Übereinkommen wie zum Beispiel die Biodiversi-
täts-Konvention (CBD), die 1992 in Rio de Janeiro unterzeichnet wurde. Diese Char-
ta gliedert sich in Grundsätze und Leitlinien, die sich unter anderem an Jäger richten.
Sie wurde im Jahr 2007 vom ständigen Ausschuss der Berner Konvention verab-
schiedet und wird unter anderem vom CIC als „CIC Technical Series Publications
No. 2“ veröffentlicht. Im Nachfolgenden werden die im Kontext der -Abschlussarbeit-
befindlichen Grundsätze einschließlich Begründung aus der Charta zitiert:

• „Grundsatz 3: Eine ökologisch nachhaltige Jagd gewährleisten
Begründung:
Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Bejagung von Wildbeständen nachhaltig er-
folgt. Der Haltungsstatus der Arten muss auf einem Niveau aufrecht erhalten wer-
den, dass den Fortbestand der betreffenden Art durch die Bejagung nicht gefähr-
det. In bestimmten Fällen kann die begrenzte und nachhaltige Jagd kleinerer Be-
stände die Bemühungen um die Erhaltung dieser Art sogar unterstützen. Die nach-
haltige Nutzung erfordert eine Regulierung, die auf der aktiven Anwendung zuver-
lässiger wissenschaftlicher Erkenntnisse und örtlichem Wissen basiert.

• Grundsatz 6:
Die Nutzung fördern, um wirtschaftliche Anreize für die Erhaltung der Natur zu
schaffen
Begründung:
Wenn Interessenvertreter den wirtschaftlichen Wert wilder Arten und deren Lebens-
räume erkennen, werden sie dazu motiviert, diese zu erhalten.

• Grundsatz 7:
Sicherstellen, dass die Jagdstrecke angemessen genutzt und Verlust vermieden
wird
Begründung:

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BOKU

Wenn eine erneuerbare Ressource möglichst vollständig verwertet wird, werden
nicht nur die wirtschaftlichen Anreize für Einheimische maximiert, sondern auch die
Achtung vor der Umwelt zum Ausdruck gebracht und in manchen Fällen auch die
Bioverschmutzung auf ein Mindestmaß gesenkt.

• Grundsatz 10:
Vermeidbares Leid bei Tieren minimieren
Begründung:
Um eine aus sozialer Sicht nachhaltige Praxis zu gewährleisten, muss das Leid der
Tiere möglichst gering gehalten werden.

• Grundsatz 12:
Die gesellschaftliche Akzeptanz der nachhaltigen verbrauchsorientierten Nutzung
als Instrument des Naturschutzes fördern.
Begründung:
Angesichts der weitgehend gemeinsamen Bestrebung von Jägern und anderen Na-
turschützern gesunde Wildpflanzen- und Wildtierpopulationen zu fördern, um hin-
sichtlich der erheblichen Bedrohung weiterer Bereiche der Biodiversität in Europa
durch Änderungen von Landnutzungen und sonstigen anthropogenen Faktoren ist
es unabdingbar, dass alle Interessenvertreter zusammenarbeiten, um die Öffent-
lichkeit über die Bedeutung der Erhaltung wildlebender Pflanzen und Tiere aufzu-
klären. Zur Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz ist es wichtig, dass sich alle
Nutzer von wildlebenden Ressourcen engagieren, um die positive Wirkung der
nachhaltigen Nutzung auf die Erhaltung der Biodiversität der Öffentlichkeit nahezu-
bringen. Ferner sollten alle Interessenvertreter unbedingt zusammenarbeiten, um
Aufklärung über zentrale Naturschutzfragen zu betreiben.“ (CIC, 2007, S. 37 − 48)

5.7.2.3 Zusammenschluss der Verbände für Jagd und Wildtierhaltung in der EU
(Federation of Associations for Hunting and Conservation of the EU,
FACE)

Die FACE ist eine internationale, nicht gewinnorientierte Nicht-Regierungs-organi-
sation, die seit dem Jahr 1977 besteht und ihren Sitz in Brüssel hat. Die FACE vertritt
die Interessen der nationalen Jagdverbände innerhalb der Europäischen Union. Ein
Ziel der FACE ist es, den Verlust der Biodiversität aufzuhalten und stellt fest, dass
ein Biodiversitäts-Management sich nicht allein mit dem Management aller biologi-
schen Einheiten beschäftigt, sondern auch mit der sozialen Diversität (Wikipedia,
2015). Das „Manifest für die Biodiversität“ wird von der FACE publiziert.

Das Manifest verfolgt folgende Ziele:

• politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit die Rolle und den Beitrag
der Jagd für die Biodiversität zu demonstrieren; sowie

• die Bemühungen der europäischen Jäger im Einklang mit internationalen Natur-
schutzprioritäten zu koordinieren und zu stärken (Übereinkommen über die biolo-
gische Vielfalt).

46

BOKU

Unter Punkt IV „Nachhaltige Nutzung“ werden die Absichten von FACE hierzu darge-
legt:
„FACE und seine Mitglieder werden ein besseres Verständnis der Prinzipien der
nachhaltigen Nutzung und ihrer Umsetzung schaffen, wie dies von den Addis Abeba-
Prinzipien der CBD sowie der Europäischen Charta zur Jagd und Biodiversität des
Europarats gefordert wird.
FACE und seine Mitglieder setzen sich für eine neue Initiative für die nachhaltige
Nutzung von Wildtieren in Ergänzung zu der Initiative für die nachhaltige Jagd ein,
welche von den Nutzern von Wildtieren glaubwürdig repräsentiert und unterstützt
wird.
FACE und seine Mitglieder werden die Sammlung von Jagd- und Populationsstatisti-
ken fördern und die Forschung zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Jagdmethoden
unterstützen.
FACE und seine Mitglieder werden nach Möglichkeiten zur Anbindung und Organisa-
tion der Jäger sowie ihres Wissens und ihrer Erfahrung bei der Förderung eines gu-
ten Managements und bewährter Verfahren für die Umsetzung der EU-Natur- und
Biodiversitätspolitik suchen.
FACE und seine Mitglieder werden in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für die ver-
nünftige Nutzung jagdbarer Arten schaffen und dabei die Themen Abfallvermeidung
und gesundheitlichen Schutz von Wildfleisch in den Mittelpunkt stellen.“

5.7.2.4 Deutscher Jagdverband (DJV)

Der DJV ist die Vereinigung von fünfzehn deutschen Landesjagdverbänden (Bayern
trat 2009 aus). In dem DJV sind rund 240.000 Jäger organisiert. Das entspricht etwa
zwei Drittel der Jagdscheininhaber in Deutschland. Der DJV ist nach dem Bundesna-
turschutzgesetz eine staatlich anerkannte Naturschutzvereinigung. Der Vorläufer des
DJV, der ADJV (Allgemeiner Deutscher Jagdschutz-Verein), wurde im Jahr 1895 ge-
gründet. Der Sitz des DJV ist in Berlin. In der DJV-Vereinssatzung sind folgende
Zentralaufgaben und Ziele verankert:

• Förderung der freilebenden Tierwelt im Rahmen des Jagdrechts, Förderung des
Natur, Umwelt-, Landschafts- und Tierschutzes;

• Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens, des jagdlichen Brauchtums,
der jagdlichen Aus- und Weiterbildung, des jagdlichen Schrifttums und jagdkultu-
reller Einrichtungen;

• Pflege und Förderung der anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit;

• Politische und gesellschaftliche Vertretungen der Jägerschaft auf nationaler und
internationaler Ebene;

• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel laden Jäger im Rahmen der Aktion
„Lernort Natur“ Schüler und Jugendliche in ihre Reviere ein, um ihnen die Zu-
sammenhänge in der Natur näher zu bringen. Der DJV nutzt soziale Nutzwerke,
unter anderem Facebook, Twitter und youtube. Jährlich erscheinen etwa
60 Pressemitteilungen in Printmedien.

(Wikipedia, 2015)

47

BOKU

In der „Standortbestimmung Jagd“ auf dem Bundesjägertag am 31.05.2013 bekennt
sich der DJV zur nachhaltigen Jagd. „Jagd ist gelebte Nachhaltigkeit. Und ein erfolg-
reiches Modell für den Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen − heute und in
Zukunft.“ In einer weiteren Passage unter Bezug auf die Jagd als Kulturgut wird hin-
gewiesen. „Die Jagd ist die älteste Form nachhaltiger Nutzung natürlicher Ressour-
cen. Sie ist in unseren Kulturlandschaften für den Natur- und Artenschutz unverzicht-
bar und ein aus Jahrtausenden gewachsenes und sich ständig weiterentwickeltes
schützenswertes Kulturgut. Zur weiteren Einbeziehung der traditionellen Bestandteile
ist auch künftig eine Einordnung in die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen er-
forderlich“ (DJV, 2013 a)).

In einem Flyer zur Öffentlichkeitsarbeit aus dem Jahr 2013 wird unter dem Punkt
„Jagd ist praktizierter Naturschutz“ Folgendes ausgeführt: „Ohne eine intakte arten-
reiche Natur ist Jagd nicht möglich. Das wissen Jäger schon lange und räumen Na-
tur- und Artenschutz einen hohen Stellenwert ein. Weil das so ist, hat die Weltnatur-
schutzunion (IUCN) nachhaltige Jagd − wie sie in Deutschland betrieben wird − be-
reits vor mehr als zehn Jahren als eine Form des Naturschutzes anerkannt“ (DJV,
2013 b)).

5.7.3 Bewertungssystem für die nachhaltige Jagd

Nach nationalen und internationalen Standards soll die Jagd nachhaltig ausgeübt
werden. Es stellt sich die Frage, welche Anforderungen die Jagd erfüllen muss, um
sie als nachhaltig zu bezeichnen. Eine Arbeitsgruppe aus Österreich hat ein System
zur Nachhaltigkeitsprüfung entwickelt. Hierbei wurden analog zu Prozessen in ande-
ren wirtschaftlichen Bereichen die drei Säulen der Nachhaltigkeit, das heißt Ökologie,
Ökonomie und soziokulturelle Aspekte, gleichwertig berücksichtigt. Des Weiteren hat
man darauf geachtet, dass das Bewertungssystem mit internationalen Abkommen
und Prozessen, beispielsweise mit der Biodiversitäts-Konvention (CBD), korrespon-
diert. Dieses Bewertungssystem beinhaltet 13 Prinzipien, 24 Kriterien und
51 Subkriterien (siehe Anhang). Das Bewertungssystem bzw. Bewertungsset stellt
eine freiwillige Selbstbewertung zur Nachhaltigkeit zur Überprüfung der eigenen
jagdlichen Praxis dar. Das Set geht nur auf die Jagdausübung und auf die dem Jagd-
recht unterliegenden Wildarten ein. Andere Tierarten, die einen wechselseitigen Be-
zug auf die Wildarten haben, genauso wie externe Einflüsse auf die Jagd, werden
nicht berücksichtigt. Als räumliche Bezugseinheit bietet sich das Jagdrevier oder die
Hegegemeinschaft, zum Beispiel das Gebiet des örtlichen Hegerings, an. Als Beur-
teilungszeitraum soll das aktuelle, das letzte oder auch mehrere Kalenderjahre her-
angezogen werden (Forstner et al., 2006).

5.7.4 Nachhaltige Jagd am Beispiel des Hegerings Geseke

Der Hegering Geseke ist eine Untergliederung der Jägerschaft auf der Ebene der
Kernstadt Geseke („Zement-Stadt“, rund 21.000 Einwohner im gesamten Stadtge-
biet, Regierungsbezirk Arnsberg/Nordrhein-Westfalen), in der rund 120 Jäger organi-
siert sind. Geseke liegt landschaftlich in der Geseker Börde, die Teil der Hellweg-
Börde in der westfälischen Bucht ist. Die Seehöhe Gesekes beträgt rund 100 m
ü.NN.

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BOKU

Die bejagte Fläche in Geseke beträgt insgesamt rund 4.200 ha, die sich auf insge-
samt acht Reviere (eine Eigenjagd, sieben Jagdgenossenschaften) verteilt. Der An-
teil Wald und Wild, Wiesen-/Ackerflächen am gesamten Jagdgebiet beträgt jeweils
rund 10 %, der Anteil Grünland beträgt 20 % und der Ackeranteil 60 %. Es sind ste-
hende und fließende Gewässer sowie Auenlandschaften im Jagdgebiet vorhanden.
Etwa 80 % der Fläche sind als Naturschutzgebiete/Landschaftsschutzgebiete etc.
ausgewiesen. (Amelunxen, mündliche Mitteilung, 2015)

Bei den Jagdgebieten des Hegerings Geseke handelt es sich um klassische Nieder-
wildreviere, die auch mit den aktuell typischen Problemen behaftet sind, das heißt
Streckenrückgänge bei Hase, Fasan, Rebhuhn etc. sowie erheblichen Einschrän-
kungen generell bei der Jagdausübung durch jagdpolitische Entwicklungen (Landes-
jagdgesetz NRW 2015). Als Hauptwildart kommt der Feldhase in allen Revieren vor,
von denen im langjährigen Mittel etwa 400 Stück/Jahr in der Regel durch Treibjagden
entnommen werden. Neben den sonstigen Niederwildarten ist insbesondere das
Rehwild zu nennen, das häufig vorkommt. Anlässlich der jährlich stattfindenden He-
geschauen werden etwa hundert Trophäen des männlichen Rehwilds präsentiert.

Der Vorstand des Hegerings ist sehr aktiv und hält einen engen Kontakt zu den Mit-
gliedern. Dies wird durch einen regelmäßigen Informationsfluss via E-Mail zu aktuel-
len Themen und Veranstaltungen sowie durch gemeinsame Aktionen mit jagdlichem
bzw. nichtjagdlichem Hintergrund (z.B. Jäger-Stammtisch, Radtour, Jagdhornblasen
etc.) erreicht. Die sehr gut besuchten jährlichen Hegerings- bzw. Hauptversammlun-
gen werden professionell unter der Regie des Hegering-Leiters abgehalten. Die Ta-
gesordnung sieht immer neben den Beiträgen der Obleute für das Hunde- und
Schießwesen etc. auch Beiträge von Vertretern des örtlichen Naturschutzverbandes
und der Landwirtschaft vor. Ein Fachbeitrag zu aktuellen Problemen, z.B. zum Rück-
gang der Hasenpopulation, wird häufig von externen, überregional bekannten Refe-
renten gehalten.

Auf Grund der kontinuierlichen, sehr guten Öffentlichkeitsarbeit ist die Akzeptanz der
Jägerschaft in der Bevölkerung trotz des städtischen Umfeldes sehr groß. Der Kon-
takt mit der Bevölkerung wird aktiv von der Jägerschaft forciert. Als Beispiele lassen
sich Auftritte der Jagdhorn-Bläser zu verschiedenen öffentlichen Anlässen, Kochkur-
se für Jäger und (ausdrücklich) Nichtjäger, Beteiligung an öffentlichen Feldflurreini-
gungsaktionen, sowie der Jagdlehrpfad für Kinder und Jugendliche anführen. Beson-
ders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch das Engagement des Hege-
rings in Sachen Naturschutz, wobei folgendes anzuführen ist:

• „Grützepott − Haus der Natur“ (gegründet im Jahr 2011)

Der „Grützepott“ ist ein gemeinschaftliches Projekt des Hegerings Geseke e. V. und
des Gesekers Naturschutzvereins Verbund e. V. mit Unterstützung der Heidelberg-
Cement AG. Der Ansatz geht weit über eine Umweltbildung und Nachwuchsförde-
rung hinaus. Es wird gezeigt, dass Jagd, Naturschutz und Wirtschaft gemeinsam
lokale Probleme lösen können.

• „Naturschutz-Stiftung Geseke“ (gegründet im Jahr 2008)

Die „Naturschutz-Stiftung Geseke“ ist ein Bündnis aus Stadt, Naturschutz, Land-
wirtschaft, Jagd und gewerblicher Wirtschaft. Der Hegering Geseke e. V. gehört zu

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den Gründungsstiftern. Die Stiftung koordiniert sogenannte Kompensationsmaß-
nahmen, die auf Grund von Baumaßnahmen in der Landschaft als naturschutzrele-
vanter Ausgleich erforderlich werden. Die Stiftung verfolgt ein ganzheitliches Kon-
zept und entwickelt geeignete Flächen in enger Abstimmung mit den oben genann-
ten Bündnispartnern.

Anlässlich der Hegering-Versammlung im Jahr 2014 lobte ein Vertreter der Kreisjä-
gerschaft Soest die Arbeit des Hegerings als „in jeder Hinsicht vorbildlich“.
(Amelunxen, mündliche Mitteilung, 2015)

Anhand des unter Pkt. 5.7.3 erläuterten Bewertungssystems wurde die Arbeit des
Hegerings Geseke nach objektiven Kriterien untersucht und bewertet. Der Kriteri-
enkatalog ist als Anhang der -Abschlussarbeit- angefügt.

Die Bearbeitung des Kriterien- bzw. Fragenkatalogs erfolgte gemeinsam mit dem
Leiter des Hegerings Geseke, Herrn Johannes Amelunxen. Wir sind zu der Mei-
nung gelangt, dass der Katalog sehr praxisorientiert ist und sich sehr gut zur kriti-
schen Selbstbewertung eignet. Stärken und Schwächen der eigenen Jagdaus-
übung werden offengelegt, man erhält Informationen in welchem Bereich Verbesse-
rungen im Sinne der Nachhaltigkeit vorzunehmen sind.

Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Jagd des Hegerings Geseke insgesamt
nachhaltig ausgeübt wird. Die Auswertung des Kriterien-Katalogs und die Bandbrei-
te der Wertungen werden durch die Abbildungen 1a, 1b und 2 veranschaulicht.

Abbildung 1a: Hegering Geseke, Auswertung des Kriterien-Katalogs, Noten

Erläuterungen zu Abbildung 1a:
In der Abbildung 1a sind die jeweiligen Gesamtergebnisse in Prozent für den ökolo-
gischen, ökonomischen und sozio-kulturellen Bereich dargestellt. Die Bewerungsska-
la sieht die Noten „1“ bis „5“ vor, die sich auf eine Spanne von Prozentpunkten be-
ziehen. Wenn die Bewertung den Noten 1, 2 oder 3 entspricht, wird der Jagdaus-
übung in dem jeweiligen Bereich das Prädikat „nachhaltig“ verliehen. Wenn die jewei-
ligen Bereiche mit den Noten 4 oder 5 bewertet wurden, wird die Jagdausübung als
„nicht nachhaltig“ bezeichnet.

Der Hegering Geseke erhält in allen drei Bereichen das Prädikat „nachhaltig“.

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