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Jagd ist angewandter Naturschutz

Jagd ist angewandter Naturschutz

BOKU Hegering Geseke, Auswertung des Kriterien-Katalogs, beste
Abbildung 1b: bzw. schlechteste Einzelbewertung

Erläuterungen zu Abbildung 1b:

In der Abbildung 1b sind die besten bzw. schlechtesten Einzelbewertungen mit den
jeweiligen Punktemaximen bzw. Punkteminimen für den ökologischen, ökonomi-
schen und sozio-kulturellen Bereich dargestellt. In dem Beispiel Hegering Geseke
wird beispielsweise im ökologischen Bereich das Kriterium 6 (K6): „Existenz revier-
übergreifende Bejagungsrichtlinien“ bzw. die entsprechende Indikation als bestes
Einzelergebnis bewertet. Im ökologischen Bereich kann aus der Summe aller Einzel-
ergebnisse ein Maximum von 50 Punkten bzw. Minimum von minus 37 Punkten
(Spannbreite) erreicht werden. Im sozio-kulturellen Bereich wird das Kriterium 44
(K44): „Vertrautheit der Wildtiere“ bzw. die entsprechende Indikation als schlechtes-
tes Einzelergebnis bewertet. Im sozio-kulturellen Bereich kann aus der Summe der
Einzelergebnisse ein Maximum von 19 Punkten bzw. ein Minimum von minus 28
Punkten (Spannbreite) erreicht werden.

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BOKU Hegering Geseke, Bandbreite der möglichen Wertungen
Abbildung 2:

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Erläuterungen zu Abbildung 2:

In der Abbildung 2 sind auf der linken Seite der ökologische, ökonomische und sozio-
kulturelle Bereich mit den dazugehörigen Kriterien aufgeführt. Auf der rechten Seite
ist die Bandbreite der möglichen Wertungen und die tatsächliche Wertung der Indika-
tion dargestellt (vergl. „Schieberegler“) Die Bandbreite wird durch eine waagerechte
Linie (vergl. „Schlitz“) und die tatsächliche Wertung der Indikation durch einen weiß
ausgefüllten Kreis (vergl. „Griffstück“) symbolisiert. Die Abbildung 2 stellt in grafischer
Form die Aussagen der Abbildungen 1a und 1b dar.

6 Diskussion

Als Ergebnis meiner Recherche kann ich feststellen, dass es weder für den Begriff
der Jagd noch des Naturschutzes eindeutige Definitionen gibt.

Die einschlägigen Rechtsnormen definieren insbesondere den Begriff des Jagd-
rechts. Über die Art des Aufsuchens, Nachstellens, Erlegens und Fangens sowie des
Aneignens von Wild wird jedoch wenig gesagt. Im angelsächsischen Raum ist man
beim Sprachgebrauch und bei der Definition präziser. Dadurch wird eine klare Ab-
grenzung zu abzulehnenden Pseudojagden ermöglicht und für Verständnis in der
Öffentlichkeit gesorgt.

Die philosophischen Standpunkte zur Jagd, wie sie insbesondere von Kurt Lindner
vertreten werden, erläutern die Ausübung der Jagd und ihre Motivation dazu. Neben
den üblichen Attributen, die der Jagd auch von anderen Philosophen wie z.B. Ortega
zugeschrieben werden, legt Lindner Wert auf die Feststellung, dass Jagd etwas
„spezifisch menschliches“ ist. „Spezifisch menschlich“ deshalb, weil nur der Mensch
über ein reflexives Bewusstsein verfügt, dass ihn in die Lage versetzt, verantwortlich
zu Handeln und Gewissensentscheidungen zu fällen. Des Weiteren hält er fest, dass
menschliche Handlungen im Zusammenhang mit der Jagd keineswegs zwangsläufig
oder instinktgebunden sind. Von einem menschlichen Jagdtrieb kann daher nicht die
Rede sein.

Dem widerspricht José Ortega y Gasset, der den triebhaften Versuch eines Tieres,
sich eines anderen Tieres lebendig oder tot zu bemächtigen, auch als Jagd bezeich-
net. Der Einschätzung Lindners stimme ich zu und meine, dass diese Definition eher
in der Gesellschaft Akzeptanz findet.

Auch zum Naturschutz gibt es keine allgemein gültige Definition. Der Naturschutz
kann als Summe aller Bemühungen verstanden werden, die dem Schutz und der
Erhaltung des Naturhaushaltes dienen. Die Naturschutzstrategien, die derzeit ver-
folgt werden, sind so divers wie die Verbände und Vereine, die sie vertreten. Es
zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab, wobei der konservierende Naturschutz von
einem modernen Naturschutz abgelöst wird, der dynamische Prozesse in den Öko-
systemen zulässt und schützt. Demnach kann eine Dynamisierung durch freie Suk-
zession (z.B. Wildnis) oder gelenkte Sukzession (z.B. Beweidung) erfolgen. Diese
Entwicklung ist nach meiner Meinung zu begrüßen, da sie den Belangen unserer
komplexen Kulturlandschaft Rechnung trägt.

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In der Menschheitsgeschichte unterlag der Umgang mit der Natur und ihren Res-
sourcen einem permanenten Wandel. Der Meinung der Gesellschaft bzw. der herr-
schenden Klasse entsprechend, erfuhren Flora und Fauna eine unplanmäßige Aus-
beutung oder eine mehr oder weniger planmäßige, pflegliche Nutzung.

Die Brundtland-Kommission lieferte 1987 erstmals eine Definition des Nachhaltig-
keitsbegriffes, der in internationalen Übereinkommen (z.B. UNEP-Konferenz in Rio
de Janeiro, 1992) aufgegriffen wurde. Demnach ist die Nutzung der Natur nur dann
nachhaltig, wenn sie die Nutzungsmöglichkeiten künftiger Generationen nicht schmä-
lert.

Nachhaltigkeit ergibt sich nicht aus einem Naturgesetz, sondern ist eine Kultur des
Teilens zwischen Interessengruppen und Generationen. Wobei die Nutzung selbst
grundsätzlich natürlich ist. Die Jagd gehört neben der Land- und Forstwirtschaft so-
wie der Fischerei zu den klassischen Landnutzungsarten.

Es sind gesamtheitliche Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln, die die ökologische,
ökonomische und sozio-kulturelle Sphäre gleichberechtigt berücksichtigen. Zu dieser
Nachhaltigkeitsstrategie bekennen sich nach meiner Recherche sämtliche Natur- und
Jagdverbände, es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens.

Auch den Landnutzern kritisch gegenüberstehende Naturschutzgruppierungen ver-
treten die Ansicht, dass die nachhaltige Nutzung einen wichtigen Beitrag zum Natur-
schutz und zur Biodiversität in der Kulturlandschaft leistet.

Damit stimmen sie auch einer selektiven Bewirtschaftung zu, denn der Mensch
schafft sich nach seinem Verständnis von Nachhaltigkeit den Lebensraum mit den
Arten, die er erhalten will.

Die Naturschutzverbände stehen der Jagd öffentlichkeitswirksam kritisch gegenüber
und scheinen „Feindbildpflege“ zu betreiben, um den Erwartungen ihrer Klientel zu
entsprechen.

In dem Positionspapier des BUND „zu aktuellen Fragen der Jagd“ wird erläutert,
dass Jagdgesetz und Jagdpraxis derzeit nicht den vielseitigen Anforderungen ent-
sprechen (BUND, 2014)

„Dabei bekennt sich der BUND grundsätzlich zur Jagd wenn sie naturschutzkonform,
tierschutzgerecht und nachhaltig ist.“ (BUND, 2014, S. 3)

Die Forderungen zur Jagdausübung, die in dem Positionspapier erhoben werden,
sind nach meiner Einschätzung aus jagdwirtschaftlicher Sicht teilweise abzulehnen
(z.B. Einschränkung der Liste der jagdbaren Arten), teilweise diskussionswürdig (z.B.
Verkürzung der Jagdzeiten) und teilweise zuzustimmen (z.B. Verbot bleihaltiger
Büchsenmunition)

Durch den verantwortungsvollen, pfleglichen Umgang mit den natürlichen Ressour-
cen wird den gegenwärtigen und den zukünftigen Generationen eine Naturnutzung
ermöglicht. Jagdliche Hegemaßnahmen wie beispielsweise diverse Lebensraumver-
besserungsmaßnahmen in Niederwild-Revieren helfen vordergründig zunächst den

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in Bedrängnis geratenen Arten und leisten einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der
Biodiversität. Diese Maßnahmen dienen aber auch dem legitimen Interesse,
Jagdmöglichkeiten zu erhalten. Durch die „Hege mit der Büchse“ bzw. durch das
Kontrollieren generalistischer Beutegreifer wie dem Fuchs wird ein Interessenaus-
gleich nach menschlichen Vorstellungen in der Kulturlandschaft herbeigeführt. Das
moralische Recht zur Nutzung natürlicher Ressourcen umfasst auch das „humane“
Töten von Tieren mit der Absicht der sinnvollen Verwertung, aber auch der Pflicht,
regulatorische Aufgaben in der Natur wahrzunehmen. Allein aus dem irdischen Da-
sein hat der Mensch das natürliche Recht zu leben. Um zu Überleben muss der
Mensch die Güter der Natur nutzen, dass ihm ebenfalls als natürliches Recht zu-
steht.

Dem Naturschutz wird in der Bevölkerung ein hoher Stellenwert beigemessen, so-
lange man ihn sich wirtschaftlich leisten kann. Eine repräsentative Umfrage des Bun-
desamtes für Naturschutz ergab, dass man die Gesellschaft als Ganzes in der Ver-
antwortung sieht, die Natur zu schützen, sich selbst jedoch hierbei nicht in der Pflicht
sieht. Die fehlenden eigenen Naturerfahrungen führen zur Entfremdung der Gesell-
schaft von der Natur und deren Nutzung. Das Bedürfnis nach einer heilen Welt, führt
zu einer romantisierenden Naturschutzidee. Die Politik greift das hohe Interesse der
Menschen an der Natur und dem Naturschutz auf, um es für ihre Zwecke zu instru-
mentalisieren. Es besteht seitens der Politik kein Interesse der Gesellschaft, ehrlich
und objektiv die Zusammenhänge in der Natur zu erklären. Stattdessen werden
Feindbilder aufgebaut, um das eigene Profil zu schärfen. Die Jägerschaft mit ihrer
unprofessionellen Lobbyarbeit ohne Rückhalt in den Parlamenten und schwindender
Akzeptanz in der Bevölkerung ist ein schwacher Gegner, der sich gut als Feindbild
eignet. Die Natur und der Naturschutz werden dabei ideologischen Interessen rück-
sichtslos geopfert.

Die Weltnaturschutzunion IUCN hat „Leitlinien für die nachhaltige Jagd in Europa“
veröffentlicht. Zur Nachhaltigkeit bzw. zu den entsprechenden Leitlinien des IUCN
haben sich die maßgeblichen internationalen und nationalen Institutionen, die sich für
die Belange des Wildes, der Jagd und der Jäger (CIC, FACE, DJV etc.) einsetzen,
bekannt. Erfreulicherweise existiert ein System bzw. Bewertungsset zur „Nachhaltig-
keitsprüfung der Jagd“, das von renommierten Wissenschaftlern, auf Grundlage o.g.
Leitlinien sowie weiterer internationaler Übereinkommen, entwickelt wurde. Die
Nachhaltigkeit der eigenen Jagdausübung ist damit anhand objektiver Kriterien
messbar und hilfreich, sowohl bei der selbstkritischen Betrachtung als auch bei der
„Argumentation nach außen“.

Am Beispiel des Hegerings Geseke wurde die „Praxistauglichkeit“ des Bewertungs-
sets erfolgreich geprüft. Die Auswertung des Kriterien- bzw. Fragenkataloges zur Ar-
beit des Hegerings Geseke hat ergeben, dass die Leistungen im ökologischen und
sozio-kulturellen Bereich mit „gut“ und im ökonomischen Bereich mit „mittel“ bewertet
werden.

In allen Bereichen wird dem Hegering eine nachhaltige Jagd bescheinigt.

Das relativ schlechte Abschneiden im ökonomischen Bereich ist nach Rücksprache
mit einem Autor des Bewertungssets typisch. Für die Jagdausübenden bedeutet die

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Jagd häufig ein teures Freizeitvergnügen. Durch das professionelle Vermarkten von
Wildbret wird allenfalls eine Linderung des Kostendrucks erreicht.

Eine Verbesserung der Situation kann nur durch eine Absenkung des Pachtpreisni-
veaus erreicht werden, das wegen der allgemein hohen Nachfrage nach Jagdrevie-
ren derzeit nicht zu erwarten ist.

Eine interessante Diskussion ergab sich mit dem Hegeringleiter hinsichtlich des Kri-
teriums 24 „selektive Bejagung von Wildtieren mit bestimmten natürlichen Merkma-
len“. Als (ehrliche) Indikation musste hierzu angegeben werden:

„Anhand der Geweihform, Präparate etc. eines mehrjährigen Bejagungszeitraumes
ist eine konsequente selektive Bejagung von Wildtieren nach bestimmten natürlichen
Merkmalen festzustellen.“

In Bezug auf dieses Kriterium ist der Indikator als „nicht nachhaltig“ zu werten. Trotz
des ehrlichen Willens der Geseker Jägerschaft nachhaltig jagen zu wollen, führt die
„alte Jägerweisheit“ gehörmäßig gut veranlagte Rehböcke erst ab einem bestimmten
Alter zu erlegen, zu diesem Fehlverhalten. Bei der nächsten Hegeringsversammlung
soll das Problem angesprochen und diskutiert werden.

„Naturschutz durch nachhaltige Nutzung“ steht für ein integratives Entwicklungskon-
zept, an dem sich alle maßgeblichen gesellschaftlichen Gruppen beteiligen. Im bes-
ten Fall entsteht der Naturschutz dabei als „kostenloses Nebenprodukt“ und stellt
damit eine bessere Alternative zum kostspieligen, nicht nachhaltig angelegten Ver-
tragsnaturschutz dar. Eine wahrhaftige Naturschutzpolitik muss akzeptieren, dass
Naturschützer und Jäger, die sich ausdrücklich zu einem nachhaltigen Handlungs-
prinzip bekennen, einen unentbehrlichen Beitrag zum modernen Naturschutz in der
Kulturlandschaft leisten. Die Einbeziehung der Jägerschaft in einem ganzheitlichen
integrativen Entwicklungskonzept kann folgende Schwächen des „Naturschutzes“
ausgleichen: Der Naturschutz mit seinen partiellen Natur- und Landschaftsschutzge-
bieten steht eher für eine fragmentierte Verinselung der Naturschutzinteressen. Da-
gegen sind Jagdreviere und Jäger flächendeckend über das Land verteilt. Nur mit
den Jägern ist daher ein flächendeckendes, belastbares Wildtier-Monitoring und -
Management möglich. Naturerfahrung und -verständnis nehmen in der Gesellschaft
stetig ab. Auch die Naturschutzverbände sind besorgt über den Rückgang von Fach-
leuten in den eigenen Reihen. Die Jäger in Deutschland und Österreich haben, bevor
sie sich der staatlichen Jagdprüfung stellen, eine solide Ausbildung erhalten, die
zwar in mancherlei Hinsicht verbesserungswürdig ist (z.B. Fortbildungspflicht), aber
trotzdem eine sehr gute Basis darstellt. Durch die praktischen Erfahrungen in den
Revieren verbessern die Jäger ihr Wissen, insbesondere über Wildtiere, kontinuier-
lich.

Nach o.g. Ausführungen lässt sich Folgendes schlussfolgern:

Über die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen besteht gesellschaftlicher
Konsens.

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Die Erkenntnis, dass nachhaltige Nutzung einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz
und zur Biodiversität in der Kulturlandschaft leistet, wird auch von kritischen Natur-
schutzverbänden vertreten.

Die Jagd gehört neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei zu den
klassischen Landnutzungsarten.

Die Nachhaltigkeit der Jagd ist nach internationalen Standards definiert und anhand
objektiver Kriterien messbar.

Demnach ist die Hypothese „Jagd ist angewandter Naturschutz“ unter der Bedin-
gung, dass die Jagd nachhaltig ausgeübt wird, bestätigt.

Hermann Löns hat sich bereits vor über 100 Jahren zur Kulturlandschaft und einem
ganzheitlichen Naturschutz bekannt. Als naturschützender Jäger hat er heftig sowohl
die Jägerschaft als auch die Naturschützer kritisiert, die mit ihrem kontraproduktiven
und „kleinkarierten“ Sichtweisen („Pritzelkram“) der „Naturverhunzung“ Vorschub leis-
teten. Seine Einstellung zur Jagd und dem Naturschutz waren für damalige Zeit un-
gewöhnlich und revolutionär. Aus heutiger Perspektive sind die Ansichten Hermann
Löns hochaktuell und vorbildlich.

Im Interesse von Naturschutz und Jagd ist es höchste Zeit, dass Jäger und Natur-
schützer zur „familiären Eintracht“ finden und gemeinsam für den verantwortungsvol-
len Umgang mit der Natur eintreten.

7 Ausblick

Man kann festhalten, dass die Jagd, wenn sie nachhaltig ausgeübt wird, einen Bei-
trag zum Naturschutz leistet. Allerdings ist zu beachten, dass die Jagd eine von vie-
len anderen Landnutzungsaktivitäten ist, die Wildtiere und deren Lebensräume in
vielfacher Hinsicht beeinflussen. Insbesondere in Mehrfachnutzungs-Kulturlandschaf-
ten ist häufig ein hohes Konfliktpotenzial, das aus konkurrierenden Interessen der
einzelnen Landnutzergruppen resultiert, vorhanden. Auch wenn ein Nutzungssektor
wie z.B. die Jagd isoliert betrachtet die Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt, ist die
Nutzung nur dann nachhaltig, wenn eine Abstimmung mit den übrigen Nutzungssek-
toren und deren Nachhaltigkeitskriterien erfolgt. Das heißt, ein Nachhaltigkeitskon-
zept, dass sich allein auf die Jagdausübung beschränkt, kann weder die Nutzungs-
form Jagd als solche nachhaltig sichern, noch einen nachhaltigen Beitrag zum Natur-
schutz leisten.

Es muss das Ziel sein, mit allen Beteiligten, das heißt Grundeigentümer, Naturschüt-
zer, Jäger, Erholungssuchende, Freizeitsportler etc., ein integratives nachhaltiges
Landnutzungskonzept einschließlich einem entsprechenden Bewertungssystem zu
entwickeln. Für den „Biosphärenpark Wiener Wald“ ist ein integrales, nachhaltiges
Wildtiermanagement inklusive Bewertungsset unter der Leitung von Prof. Dr. Fried-
rich Reimoser, Wien, entwickelt worden. Dieses Wildtiermanagement lässt sich auch
auf andere Regionen unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten übertra-
gen.

(Reimoser et al., 2008)

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8 Schlusswort

Als ob die Jäger es nicht schon immer gewusst hätten: „Jagd ist angewandter Natur-
schutz!!!“. Die vorliegende -Abschlussarbeit- mag als weiterer Beleg dafür dienen.
Aber was nutzt diese Erkenntnis, wenn diese „Botschaft“ nicht die Bevölkerung er-
reicht?

Um es im Werbejargon auszudrücken: Das „Produkt Jagd“ stimmt. Es kommt jetzt
darauf an, die richtige Vermarktungsstrategie zu verfolgen, die sowohl die emotionale
als auch die rationale Ebene der „Zielgruppe“ anspricht. Jagd muss überzeugender
und glaubhafter werden. Dazu ist es auch erforderlich, sich von „schwarzen Schafen“
in den eigenen Reihen deutlich zu distanzieren.

Es muss vermittelt werden, dass Jagd nicht nur aus „Freude am Beutemachen“ be-
steht, sondern für die Gesellschaft wertvolle Beiträge im Sinne des Naturschutzes
und der Nachhaltigkeit leistet. Die Jagd kann für zukünftige Generationen nur erhal-
ten werden, wenn es jetzt gelingt, eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft zu errei-
chen.

Anlässlich des Leserwettbewerbs „Jagd hat Zukunft, weil….“ des Jagdmagazins
„DER ANBLICK“ vom Juni 2015 habe ich folgenden Text eingereicht, der eigentlich
mehr als Apell und weniger als Feststellung zu verstehen ist.

„Jagd hat Zukunft, weil …
• … sie emotional die Menschen dadurch berührt, dass …

◦ … sie Naturerlebnisse mit allen Sinnen ermöglicht. Vom attraktiven Natur-
Lebensraum bis zum höchst wertvollen Nahrungsmittel.

◦ … sie nicht nur Bewahrerin der Landeskultur sondern mit ihren alten Traditi-
onen auch Teil davon ist und den Menschen damit Heimatverbundenheit
und Geborgenheit gibt.

• … sie aufgrund ihrer Nachhaltigkeit rational den Menschen vermittelbar ist.
Nachhaltig Jagen heißt nach internationalen Standards:
◦ Erhaltung der Biodiversität (ökologisches Prinzip)
◦ Vermeidung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft (ökonomisches
Prinzip)
◦ Vorstellungen einer kritischen Gesellschaft vom Wohlbefinden des Wildes
entsprechen (soziokulturelles Prinzip)

• … sie bei den Menschen täglich Akzeptanz durch das vorbildliche
Verhalten der Jägerschaft findet.

• … Jagen zutiefst menschlich ist.“

Büren in Westfalen im September 2015

Dipl.-Ing. Jürgen Cramer, MSc
Weinberg 2a, 33142 Büren

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10 Abbildungsnachweis

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ABBILDUNG 1b: Hegering Geseke, Auswertung des Kriterien-Katalogs,
beste bzw. schlechteste Einzelbewertung, Seite 51
http://www5.umweltbundesamt.at/jagd_fragebogen/v0202
/cgi-bin/formular.pl (Zugriffsdatum: 12.09.2015)

ABBILDUNG 2: Hegering Geseke, Bandbreite der möglichen Wertungen,
Seite 52
http://www5.umweltbundesamt.at/jagd_fragebogen/v0202
/cgi-bin/formular.pl (Zugriffsdatum: 12.09.2015)

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11 Anhang: Interaktive Selbstbewertung: Wie nachhaltig ist meine Jagd?

Bei dem als Anhang beigefügten Fragebogen bzw. der „Liste mit Prüf-Kriterien“
handelt es sich um eine Printversion der „Interaktiven Selbstbewertung: Wie
nachhaltig ist meine Jagd?“, die im Internet unter der Adresse: http://www5.
umweltbundesamt.at/jagd_fragebogen/v0202/cgi-bin/formular.pl (Zugriffsdatum:
24.08.2015) aufgerufen werden kann. Grundlage dieser Version: „Nachhaltig-
keit der Jagd – Prinzipien, Kriterien und Indikatoren“ von M. Forstner, F. Rei-
moser, W. Lexer, F. Heckl, J. Hackl, 2006, avBUCH im Österreichischen Ag-
rarverlag (Download: http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/umweltthe
men/nachhaltigkeit/Nachhaltige_Jagd.pdf (Zugriffsdatum: 24.08.2015))

Im Internet ist folgendes Impressum hierzu angegeben:

Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich:
Umweltbundesamt GmbH, Spittelauer Lände 5, A-1090 Wien
Projektleitung
DI Josef Hackl, Umweltbundesamt GmbH, 1090 Wien Spittelauer Lände 5
Univ. Prof. Dr. DI Friedrich Reimoser, Forschungsinstitut für Wildtierkunde und
Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien, 1160 Wien, Savoyen-
straße 1
Autoren
DI Martin Forstner, WWN, Technisches Büro für Wildökologie, Waldwirtschaft
und Naturraum, 3925 Arbesbach, Neustifterstraße 62
Univ.-Prof. DI Dr. Friedrich Reimoser, Forschungsinstitut für Wildtierkunde und
Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien, 1160 Wien, Savoyen-
straße 1
DI Wolfgang Lexer, Ing. Felix Heckl, DI Josef Hackl, alle Umweltbundesamt,
1090 Wien Spittelauer Lände 5
Besondere Mitwirkung
Dr. Richard Zink, Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie der Veteri-
närmedizinischen Universität Wien, 1160 Wien, Savoyenstraße 1
Fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung des Nachhaltigkeits-
Beurteilungssystems
Förderungsverein für Umweltstudien, Achenkirch, Tirol (FUST)
Fotos
51 Bilder: Christian Deschka (www.mühlviertelnatur.at) 47; Friedrich Reimoser 4.
Programmierung
Werner Ackerl und Erich Koppensteiner (beide Umweltbundesamt)

Herrn Prof. Dr. Friedrich Reimoser bin ich dankbar dafür, dass er mir die Er-
laubnis erteilt hat, die Printversion als Anhang in meiner -Abschlussarbeit- zu
verwenden.

Den Fragebogen habe ich am 03.09.2015 mit dem Hegeringleiter des Hege-
rings Geseke Herrn Johannes Amelunxen ausgefüllt. Bei Herrn Amelunxen
bedanke ich mich sehr für die freundliche und zeitaufwendige Unterstützung.

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1 BESCHREIBUNG DES JAGDGEBIETES – GRUNDLAGE FÜR
DIE NACHHALTIGKEITSPRÜFUNG

Die Beschreibung der Beurteilungseinheit stellt eine wesentliche Grundlage für die
jagdlichen Nachhaltigkeitsprüfung und deren Interpretation dar. Sie sollte daher so
vollständig und genau wie möglich ausgeführt werden. Die Angaben beziehen sich
auf das jeweils letzte Kalenderjahr.

Datum der Angaben

03.09.2015 (TMJ)

1.1 Name, geographische Lage und Infrastruktur des
Jagdgebietes

Name des Jagdgebietes

Hegering Geseke

Flächengröße des Jagdgebietes

4.200 (ha)

Geographische Lage des Jagdgebietes

Staat : Deutschland

Bundesland : Nordrhein-Westfalen

Bezirk : Regierungsbezirk Arnsberg

Gemeinde : Geseke

Wildraum, Wildregion : Bördelandschaft, Niederwild

Erschließung mit befahrbaren Straßen (z. B. Forststraßen)

Gering Mittel Hoch x

Rotwildfütterung(en) vorhanden

Ja Nein x

Wintergatter vorhanden x
Ja Nein

1.2 Besitz- und Rechtsverhältnisse

Grundeigentümer

Vorname :
Nachname (Institution) :
Straße :
PLZ und Ort :

Hegeringsleiter

Vorname : Johannes

Nachname (Institution) : Amelunxen

Straße : Bürener Straße 15a

PLZ und Ort : 59590 Geseke

Ausübung des Jagdrechtes

Eigenjagd Regiejagd): 700 ha Abschussnehmer-Revier: 3.500 ha

Jagd verpachtet Ja x Nein (Ausnahme 100 ha)

Flächen mit besonderen rechtlichen Bestimmungen

Anteil Siedlungsgebiet: 5%

Anteil Verkehrsflächen: 10 %

Anteil der Fläche, auf der die Jagd ruht: 0,5 %

Anteil Naturschutzgebiet: %

Anteil Landschaftsschutzgebiet: % 80 %

Anteil Natura 2000-Gebiet: %

Anteil …………………………………..-Gebiet: %

1.3 Naturräumliche Situation, biologische Vielfalt, Landnutzung

Seehöhe des Jagdgebietes (m)

von 100 (m) bis

Lebensräume
bezogen auf das gesamte Jagdgebiet (Angabe in %); Wildwiesen/-äcker (Angabe in ha)

Anteil Wald: 10 %

Anteil Schutzwald: -%

Anteil Grünland: 20 %

Anteil Acker: 60 %

Wildwiesen/-äcker: 10 %

Sind stehende Gewässer (Seen, Teiche) im Jagdgebiet vorhanden

Ja x Nein

Sind fließende Gewässer (Flüsse, Bäche) mit feuchtegeprägter
Uferbegleitvegetation (Röhricht, Stauden, krautige Uferstreifen) im
Jagdgebiet vorhanden?

Ja x Nein

Sind Aulandschaften im Jagdgebiet vorhanden
Ja x Nein

Hauptwildarten (Abschüsse/Jahr)

Feldhase, 400 Stück (langjähriges Mittel)

Seltene Tierarten (Benennung)

Uhu, Schwarzstorch, Gr. Brachvogel, Wiesenweihe

Lebensraumzerschneidung (durch Straßen, Bahn etc.)

Gering Mittel Hoch x

Touristische Nutzung

Gering x Mittel Hoch

1.4 Management und Monitoring

Schriftliches jagdliches Bewirtschaftungskonzept vorhanden

Ja x Nein

Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt

Unter biologischer Vielfalt wird die Vielfalt der genetischen Differenzierungen
innerhalb einer Art, die Vielfalt der Arten und die Vielfalt der Lebensräume
verstanden.

(Biotopverbesserung  Wildäcker, Magerrasen entlang der Schledde, Landwirte  Greening),
Naturschutzstiftung (= Mitglied), Mengenreserven entlang der Schledde

Anzahl der Jagenden Berufsjäger Jagdgäste
Gesamt Ausgeher Andere
Abschussnehmer

Liste der regelmäßigen eigenen Aufzeichnungen

- Streckenlisten, Abschusspläne, Scheinwerferzählung, Rebhuhnzählung ("Hähne verhören")

(Art der Aufzeichnungen)

Liste sonstiger genutzter Datengrundlagen
Zum Beispiel über Fauna oder Flora

Datenmarterial der Naturschutzstiftung

1.5 Anmerkungen

Kriterium 1: Aktuelle und potenzielle natürliche Wildartenliste

Erläuterung: Das 'potenzielle natürliche Wildarteninventar' ist die unter den heute herrschenden Lebensraumbedingungen
mögliche, hinsichtlich Naturnähe und Biodiversität optimierte Ausstattung mit autochthonen (gebietsheimischen) Wildarten
einer Region. Seither stattgefundene, von der Jagd nicht beeinflussbare Veränderungen des Wildlebensraumes sind bei der
Abschätzung des heute möglichen Wildartenspektrums zu berücksichtigen. 'Aktuelle Wildarten' sind die zum jetzigen
Zeitpunkt tatsächlich im Wildlebensraum vorhandenen Wildarten. Der Vergleich beider Wildartenlisten ermöglicht es
festzustellen, wie vollständig bzw. unvollständig der aktuelle Wildartenbestand im Vergleich zum möglichen heimischen
Wildartenbestand ist.

Das Vorhandensein einer aktuellen und einer potenziellen natürlichen Wildartenliste bei der jagdwirtschaftlich
verantwortlichen Stelle ist ein Indiz dafür, dass die Vollständigkeit des potenziellen natürlichen Wildarteninventars eine
Richtschnur der Bejagung ist und diese angestrebt bzw. erhalten wird.

Indikation und Wertung:

Eine aktuelle und eine potenzielle natürliche Wildartenliste ist vorhanden

Eine aktuelle und eine potenzielle natürliche Wildartenliste ist nicht vorhanden, ihre Erstellung wird aber von der
Jägerschaft nachweislich angestrebt

Eine aktuelle und eine potenzielle natürliche Wildartenliste ist nicht vorhanden und wird von der Jägerschaft auch nicht
angestrebt

Man sollte wissen, welche Wildarten zum Lebensraum des Revieres gehören.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 1:

Das Vorhandensein einer aktuellen und einer potenziellen natürlichen Wildartenliste bei der jagdwirtschaftlich
verantwortlichen Stelle ist ein Indiz dafür, dass die Vollständigkeit des potenziellen natürlichen Wildarteninventars eine
Richtschnur der Bejagung ist und diese angestrebt bzw. erhalten wird.

Für den Vergleich des vorhandenen Wildarteninventars mit dem potenziellen natürlichen Wildarteninventar ist die Erstellung
einer regionalen Liste des potenziellen natürlichen Wildarteninventars erforderlich. Unter Berücksichtigung der
anthropogenen Einflüsse auf den Naturraum (durch Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Siedlungen, Verkehr Straße/Schiene,
Tourismus etc.) kann dazu die noch vorhandene Bewohnbarkeit der mittlerweile veränderten Kulturlandschaft für die vorher
vorhandenen gebietstypischen, heimischen Wildarten abgewogen und so eine potenzielle natürliche Wildartenliste erstellt
werden. Auch eine landeskulturell verbindliche wildökologische Raumplanung (WÖRP) (siehe Kriterium 35) kann
wesentliche Grundlagen für die Erstellung einer potenziellen natürlichen Wildartenliste liefern. Die Erstellung einer
derartigen Liste ist nur für größere, vom Kulturlandschaftsyp relativ einheitliche Landesteile gedacht und sinnvoll.

Der Vergleich der aktuellen mit der potenziellen natürlichen Wildartenliste ermöglicht es, die Vollständigkeit bzw.
Unvollständigkeit des jagdlich erzielbaren, potenziellen natürlichen Arteninventars (entsprechend den Möglichkeiten des
gegebenen wirtschaftlichen und sozio-kulturellen Umfeldes) festzustellen und - unter anderem - den jagdlichen Einfluss auf
die Artenausstattung zu bewerten.

Kriterium 2: Umgang mit wiederkehrenden Arten (entsprechend dem potenziellen natürlichen Wildarteninventar)

Erläuterung: Durch die Förderung, Duldung oder Nicht-Duldung von zeitweilig verschwundenen, aber nun wieder
auftretenden Arten des potenziellen natürlichen Wildarteninventars kann die Jagd die Artenvielfalt des Wildes beeinflussen.
Vorrangige Bedeutung besitzen dabei sensible Arten, wie beispielsweise Auerhuhn, Birkhuhn, Rebhuhn, Luchs und Bär,
welche als Weiserarten Rückschlüsse auf die Qualität des Wildlebensraumes zulassen. Die jagdliche Förderung einer
wiederkehrenden potenziellen natürlichen Wildart soll zum Ziel haben, langfristig lebensfähige und landeskulturell
verträgliche Populationen dieser Art zu ermöglichen, ohne dabei andere heimische Arten zu gefährden.

Indikation und Wertung:

Alle wiederkehrenden Wildarten, die dem potenziellen natürlichen Wildarteninventar entsprechen, werden gefördert,
um lebensfähige Populationen zu ermöglichen

Alle wiederkehrenden Wildarten, die dem potenziellen natürlichen Wildarteninventar entsprechen, werden geduldet,
sensible Arten gefördert, um lebensfähige Populationen zu ermöglichen

Alle wiederkehrenden Wildarten, die dem potenziellen natürlichen Wildarteninventar entsprechen, werden geduldet

Wiederkehrende Wildarten, die dem potenziellen natürlichen Wildarteninventar entsprechen, werden nicht geduldet

Bewertung nicht möglich (keine Wildartenliste gemäß Kriterium 1)

Wie steht’s mit großen Beutegreifern als Wiederkehrer?

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 2:

Das Vorhandensein bestimmter Wildarten im Wildlebensraum lässt Rückschlüsse auf die menschlichen Einflüsse im
Wildlebensraum, unter anderen auch der Jagd, zu. Vorrangig sind hier sensible Wildarten wie beispielsweise Auerhuhn,
Birkhuhn, Rebhuhn, Luchs, Bär sowie bestimmte Greifvögel und Eulen zu nennen, die als Bioindikatoren für die
wildökologische Lebensraumqualität und deren jagdliche Beeinflussung gut geeignet sind. Dabei ist nicht nur eine
Nichtbeeinträchtigung dieser Arten durch die Jagd zu prüfen, sondern auch, ob Prädatoren, die mangels natürlicher Feinde
bzw. durch Seuchenbekämpfung (z.B. Fuchs durch Tollwutimpfung) unnatürlich hohe Bestände aufbauen, effizient im Sinne
einer Förderung der Weiserarten (u.a. Rote-Liste -Arten) bejagt werden. Nicht außer Acht zu lassen ist dabei, dass 'Nutzen"
im Sinne der Optimierung des potenziellen Wildarteninventars auch dadurch entstehen kann, dass bestimmte heimische
Wildarten andere unerwünschte Arten verdrängen. Als Beispiel ist hier die mancherorts erfolgte Ausrottung der (nicht
autochthonen) Bisamratte durch den Fischotter bei seiner Wiederausbreitung zu nennen.

Die jagdliche Förderung einer potenziellen natürlichen Wildart soll zum Ziel haben, langfristig lebensfähige und
landeskulturell verträgliche Populationen der betreffenden Art zu ermöglichen, ohne dabei andere heimische Arten in ihrer
Überlebensfähigkeit und langfristigen nachhaltigen jagdlichen Nutzbarkeit zu gefährden. Ausschlaggebend ist nicht nur das
Vorhandensein einer Art, sondern auch die Ausgewogenheit der Häufigkeit der Arten zueinander. Diese soll an ihrer
Individuenzahl (Populationsgröße und -dichte) und am Zeithorizont ihrer Anwesenheit gemessen werden. So kann auch für
jede Art (unterschieden nach Standwild, Durchzüglern und saisonal vertretenen Wildarten) ein charakteristischer Zeithorizont
der Anwesenheit als Richtwert angegeben und eine Liste sensibler Weiserarten und deren potenzieller Lebensraumgrößen
spezifisch für den jeweiligen Wildlebensraum erstellt werden.

Kriterium 3: Umgang mit Wildarten, die nicht im potenziellen natürlichen Wildarteninventar enthalten sind

Erläuterung: Nicht heimische Arten verdrängen häufig heimische Arten und haben dann gleichzeitig oft einen nachhaltigen,
im Vorhinein nur schwer abschätzbaren Einfluss auf den Wildlebensraum. Ihre jagdliche Duldung oder gezielte Förderung ist
daher nicht im Sinne des angestrebten, möglichst vollständigen potenziellen natürlichen Arteninventars von Flora und Fauna.
Gemäß einer wissenschaftlichen Übereinkunft gilt eine Art dann als 'nicht heimisch', wenn sie nach dem Jahr 1492
(Entdeckung des amerikanischen Kontinents und Beginn der verstärkten Einbürgerung oder Einschleppung fremdländischer
Arten) absichtlich oder unabsichtlich in heimische Lebensräume eingebracht wurde. Einzelne Arten wie der Fasan, die
gebietsweise bereits vorher als Jagdwild eingebürgert wurden, können in jenen Wildlebensräumen als 'heimisch'gelten, wo
selbsterhaltende Populationen bestehen.

Indikation und Wertung:

Es sind ausschließlich Arten des potenziellen natürlichen Wildarteninventars vertreten

(Eine) im pozentiellen natürlichen Wildarteninventar nicht enthaltene Wildart(en) ist (sind) trotz jagdlicher
Gegenmaßnahmen vertreten

(Eine) im potenziellen natürlichen Wildarteninventar nicht enthaltene Wildart(en) ist (sind) vorhanden und wird
(werden) jagdlich geduldet, jedoch nicht gezielt gefördert

(Eine) im potenziellen natürlichen Wildarteninventar nicht enthaltene Wildart(en) ist (sind) vorhanden und wird
(werden) jagdlich gezielt gefördert

Bewertung nicht möglich (keine Wildartenliste gemäß Kriterium 1)

Was tun mit Arten, die nicht zum natürlichen Wildarteninventar zählen?

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 3:

Durch unterschiedliche Ursachen können nicht autochthone (nicht einheimische, gebietsfremde, faunenfremde) Arten in
Lebensräume gelangen: gezielte Einbürgerung, unabsichtliche Einschleppung, (direkt oder indirekt menschlich begünstigte)
Einwanderung, Flucht aus Gehegen oder Pelztierfarmen etc.. Da Artenzusammensetzungen sich - durch natürliche und
menschliche Ursachen - schon immer verändert haben, ist die Festlegung einer zeitlichen Grenze erforderlich, ab dem eine
neu auftretende Art als 'nicht einheimisch' bezeichnet werden kann. Eine vom Umweltbundesamt veröffentlichte Studie über
'Neobiota in Österreich' ( (ESSL & RABITSCH, 2002) gibt hierzu den derzeitigen wissenschaftlichen Diskussionsstand
wieder: Als 'nicht einheimisch' werden jene Arten definiert, die erst nach dem Jahr 1492 unter direkter oder indirekter
Mithilfe des Menschen nach Österreich gelangt sind. Das Jahr 1492 markiert die Entdeckung des amerikanischen Kontinents
und steht für die seither verstärkten Fernhandelsbeziehungen, wodurch die Anzahl absichtlich oder auch einigermaßen
verlässliche Dokumentationen der Faunenveränderung. Da die Natur selbst keine Schwellenwerte kennt, ist eine solche
Grenzziehung natürlich stets eine Frage der wissenschaftlichen Übereinkunft.

Nicht autochthone Arten verdrängen häufig autochthone Arten und haben dann gleichzeitig oft einen nachhaltigen, im
Vorhinein nur schwer abschätzbaren Einfluss auf den Wildlebensraum. Ihre jagdliche Duldung oder gezielte Förderung ist
daher nicht im Sinne des angestrebten, möglichst vollständigen potenziellen natürlichen Arteninventars von Flora und Fauna.
Dokumentiert wird der Umgang mit nicht autochthonen Wildarten beispielsweise durch Trophäen (Balg/Waschbär,
Schnecken/Mufflon etc.) oder auch Hegemaßnahmen (z.B. Fütterung von Muffelwild).

Einige Wildarten wurden - mehr oder weniger vereinzelt - bereits vor dem oben definierten Zeitraum als Jagdwild
eingebracht. So wurde der Fasan (Phasianus colchicus) in Südeuropa bereits in römischer Zeit, in Mittel- und Westeuropa
etwa ab 1000 n.Ch. gebietsweise als Jagdwild eingebürgert (DVORAK et al., 1993) und hat seitdem zum Teil selbst
erhaltende Brutpopulationen in Österreich. Nach obiger Definition in ESSL & RABITSCH (2002) kann diese Art in jenen
Wildlebensräumen Österreichs, wo ihre Populationen von selbst überlebensfähig sind, somit bereits als 'heimisch' gelten.

Eine Ergänzung oder Aufstockung der Fasan-Bestände aus jagdlichen Gründen in der Gegenwart bzw. deren Zucht und
Ausbringung für den mehr oder minder unmittelbaren Abschuss in Jagdgebieten wären nach Prinzip 'Die Jagd orientiert sich
an der Bejagung von in der freien Wildbahn selbst reproduzierenden Wildtieren' zu bewerten (Kriterien 48 und 49) Dies gilt
auch für allfällige weitere Wildarten mit ähnlichem Status. Der Umgang mit nicht autochthonen Wildarten wird im
Jagdkonzept festgelegt und durch schriftliches Festhalten der durchgeführten Maßnahmen dokumentiert.

Kriterium 4: Bedachtnahme auf die Ungestörtheit des Lebensrhythmus der Wildtiere
Erläuterung: Die Jagd wird - v.a. vom Jäger selbst - nur selten als Störfaktor in Betracht gezogen. Hoher Jagddruck hat
jedoch oft starken Einfluss auf das Verhalten der Wildtiere (z.B. Äsung) und damit indirekt auf deren Lebensraum (z.B.
durch erhöhte Verbissbelastung) .
Indikation und Wertung:

Die Ungestörtheit des Lebensrhythmus der Wildtiere wird auf über 90% der Fläche durch geringst möglichen
Jagddruck gefördert (z.B. Intervallbejagung, kurze Bejagungszeit)

Die Ungestörtheit des Lebensrhythmus der Wildtiere ist bedingt durch geringen Jagddruck überwiegend (>50% der
Fläche) gewährleistet

Die Ungestörtheit des Lebensrhythmus der Wildtiere ist jagddruckbedingt nur auf Teilflächen (<50% der Fläche)
gewährleistet

Die Ungestörtheit des Lebensrhythmus der Wildtiere ist bedingt durch extremen Jagddruck großteils (>75% der Fläche)
nicht gewährleistet

Bedachtnahme auf das Ruhebedürfnis des Wildes.

Ausführliche Erläuterungen zu Kriterium 4:
Die Jagd wird - v.a. vom Jäger selbst - nur selten als Störfaktor in Betracht gezogen. Der Jagddruck hat jedoch oft starken
Einfluss auf das Verhalten der Wildtiere und damit indirekt auf deren Lebensraum. Neben anderen Faktoren führt z.B. beim
Schalenwild auch hoher Jagddruck zu einer verminderten Nutzbarkeit der offenen (und meist besten) Äsungsflächen, woraus
eine verstärkte Verbissbelastung der Deckung bietenden Waldvegetation resultiert. Die gezielte jagdliche Förderung der
Ungestörtheit des Lebensrhythmus der Wildtiere wird im Jagdkonzept entsprechend dokumentiert. In Niederwild gebieten
(Hase, Fasan etc.) könnte die Bedachtnahme z.B. durch eine Beschränkung auf nur wenige Jagdtage pro Jagdjahr erfolgen.

Kriterium 5: Berücksichtigung der Reproduktionsbiologie sensibler Wildarten
Erläuterung: Der falsche Zeitpunkt der Bejagung einer Wildart oder bestimmter Individuen einer Art (Beispiel Auerwild:
Bejagung des Alpha-Hahnes vor dem Tretzeitpunkt der Hennen) kann enormen Einfluss auf die Fortpflanzung einer Wildart
haben. Berücksichtigt die Jagdausübung heikle Faktoren der Reproduktionsbiologie bestimmter sensibler, bejagter und nicht
bejagter Wildarten durch jagdliche Rücksichtnahme, so ist dies als nachhaltiger Ansatz der Jagdausübung zu werten. Die
Brunftzeit von Reh-, Rot- und Gamswild ist jedoch damit nicht gemeint, sehr wohl aber deren Jungenaufzuchtzeit.
Indikation und Wertung:

Die kritischen Faktoren der Reproduktionsbiologie sensibler Wildarten werden bei der Bejagung durch eine räumliche
und/oder zeitliche Planung berücksichtigt

Die kritischen Faktoren der Reproduktionsbiologie sensibler Wildarten werden bei der Bejagung durch eine räumliche
und/oder zeitliche Planung teilweise berücksichtigt

Die kritischen Faktoren der Reproduktionsbiologie sensibler Wildarten werden bei der Bejagung nicht berücksichtigt

Reproduktionsbiologie nicht negativ beeinflussen.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 5:
Der falsche Zeitpunkt der Bejagung der einzelnen Wildart oder bestimmter Individuen einer Art (Beispiel Auerwild:
Bejagung des Alpha-Hahnes vor dem Tretzeitpunkt der Hennen) kann enormen Einfluss auf die Reproduktion einer Wildart
haben. Berücksichtigt die Jagdausübung heikle Faktoren der Reproduktionsbiologie bestimmter sensibler Wildarten durch
jagdliche Rücksichtnahme, so ist dies als nachhaltiger Ansatz der Jagdausübung zu werten. Die Betonung liegt dabei auf
sensiblen Wildarten, die im Wildarteninventar oder auf einer separaten Liste ersichtlich sind. Die Brunftzeit von Reh-, Rot-
und Gamswild ist jedoch damit nicht gemeint, sehr wohl aber deren Jungenaufzuchtzeit. Es ist auch darauf zu achten, dass
bei der Bejagung einer Art nicht die Reproduktionsphasen anderer Wildarten maßgeblich beeinträchtigt werden. Die gezielte
jagdliche Berücksichtigung der sensiblen Faktoren der Reproduktionsbiologie der Wildarten wird im Jagdkonzept
entsprechend dokumentiert.

Kriterium 6: Existenz revierübergreifender Bejagungsrichtlinien
Erläuterung: Wildtiere kennen keine Reviergrenzen. Die Bejagung der Wildtiere muss sich daher an ihrer
Lebensraumnutzung und nicht an den vom Menschen gezogenen Reviergrenzen orientieren. Revierübergreifende
Bejagungsrichtlinien können durch die Bildung von Hegegemeinschaften oder formlose Absprachen gefördert werden.
Indikation und Wertung:

Es existieren schriftliche revierübergreifende Bejagungsrichtlinien für die weiträumig agierenden Wildarten, und diese
werden nachweislich eingehalten (Bestätigung durch alle beteiligten Reviere)

Es existieren revierübergreifende Bejagungsrichtlinien für großräumig agierende Wildarten (z.B. Zugvogelarten,
Rotwild, Schwarzwild etc.)

Es existieren keine revierübergreifenden Bejagungsrichtlinien, obwohl der Jagdinhaber sich dafür einsetzt

Es existieren keine revierübergreifenden Bejagungsrichtlinien, und der Jagdinhaber setzt sich auch nicht dafür ein

Es existieren keine revierübergreifenden Bejagungsrichtlinien, der Jagdinhaber verhindert eine revierübergreifende
Bejagungsstrategie

Revierübergreifend denken.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 6:
Wildtiere kennen keine Reviergrenzen. Die Bejagung der Wildtiere muss sich daher an ihrer Lebensraumnutzung und nicht
an den vom Menschen gezogenen Reviergrenzen orientieren. Durch revierübergreifende Bejagungsrichtlinien kann der
Lebensraumnutzung der Wildtiere jagdlich am Besten entsprochen werden. Dies gilt v.a. für großräumig agierende Wildarten
wie z.B. Rotwild, Schwarzwild, Zugvogelarten. Je kleiner die Reviere sind, umso erstrebenswerter sind revierübergreifende
Bejagungsrichtlinien für alle bejagten Wildarten. Dies kann durch die Bildung von Hegegemeinschaften gefördert werden,
kann jedoch bei gutnachbarschaftlichen Beziehungen auch völlig formlos durch eine entsprechende Absprache funktionieren.
Beide Formen einer revierübergreifenden Bejagungsstrategie sollten schriftlich dokumentiert werden.

Kriterium 7: Existenz einer Strategie zur Abstimmung der Bejagung mit anderen Landnutzungen
Erläuterung: Andere Landnutzungen, wie Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Straßenbau, Siedlungswesen, Naturschutz
etc., haben prägenden Einfluss auf die Wildlebensräume und sollten daher in eine Strategie der Jagdausübung einbezogen
werden. Dies erfordert die gegenseitige Absprache von Jägern und Vertretern anderer Nutzungsformen. Die
Abstimmungsstrategie wird im Jagdkonzept dokumentiert.
Indikation und Wertung:

Eine Strategie zur Abstimmung der Bejagung mit den anderen Landnutzungen existiert im Jagdkonzept

Eine Strategie zur Abstimmung der Bejagung mit den anderen Landnutzungen existiert nicht im Jagdkonzept

Abstimmung mit anderen Landnutzern.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 7:
Anthropogene Einflussgrößen wie Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Straßenbau, Siedlungswesen, Naturschutz etc.
haben prägenden Einfluss auf die Wildlebensräume. In einer Studie über Kriterien und Indikatoren einer nachhaltigen Jagd
können jedoch nicht die Auswirkungen dieser anthropogenen Einflussgrößen selbst verifiziert werden, sondern es kann nur
darauf geachtet werden, inwiefern die Jagdausübung in ihrer Strategie die anthropogenen Einflussgrößen im bejagten
Wildlebensraum berücksichtigt. Dabei ist auch die Kommunikation und gegenseitige Absprache der Jäger mit
Repräsentanten 'anderer anthropogener Einflussgrößen' zu bewerten. Dokumentiert wird die Abstimmung der Bejagung mit
den anderen Landnutzungen durch die Existenz einer entsprechenden Strategie im Jagdkonzept. Die gesetzliche Ausweisung
von Habitatschutzgebieten, Ruhezonen und Ähnlichem kann dabei von Vorteil sein.

Kriterium 8: Berücksichtigung von saisonalen Flaschenhalssituationen

Erläuterung: Als jahreszeitliche Flaschenhalssituationen für Wildtiere werden zeitlich begrenzte Engpässe (meistens bei der
Nahrungsversorgung) bezeichnet. Sie können menschlich (z.B. Nahrungsengpass durch vollständiges Abernten der
landwirtschaftlichen Flächen im Herbst) oder natürlich bedingt sein (z.B. geringes winterliches Nahrungsangebot in
Hochlagen). Zu bewerten ist nicht die Flaschenhalssituation selbst, sondern deren Berücksichtigung durch die Jagdausübung,
v.a. durch Anpassung von Zeit, Ort und Intensität der Bejagung.

Indikation und Wertung:

Nachweisliche jagdliche Berücksichtigung anthropogener oder natürlicher Flaschenhalssituationen durch eine
räumliche und/oder zeitliche Bejagungsstrategie für die bejagten Wildarten

Keine jagdliche Berücksichtigung anthropogener oder natürlicher Flaschenhalssituationen

Die Bejagung verschärft anthropogene oder natürliche Flaschenhalssituationen

Jahreszeitliche Engpässe für Wild beachten.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 8:

Als Flaschenhalssituationen für Wildtiere werden zeitlich begrenzte Engpässe (meistens bei der Nahrungsversorgung)
bezeichnet. Sie können anthropogen bedingt sein (z.B. Nahrungsengpass durch vollständiges Abernten der
landwirtschaftlichen Flächen im Herbst oder in Phasen intensiver Freizeitaktivitäten) oder natürlich bedingt sein (z.B.
geringes winterliches Nahrungsangebot in Hochlagen). Auch hier ist nicht die Flaschenhalssituation selbst, sondern deren
Berücksichtigung durch die Jagdausübung (Abschussanpassung, Biotopgestaltungsmaßnahmen) zu werten. Ausgenommen
von der Berücksichtigung solcher Engpass-Situationen sind Flächen mit Schwerpunktbejagung von schadenverursachenden
Wildarten im landeskulturellen bzw. öffentlichen Interesse.

Beispiele:

• Vorwegnahme der hohen herbstlichen/winterlichen Mortalität beim Feldhasen in abgeernteten, nahrungs- und
deckungslosen Agrarlandschaften durch frühe Bejagung im Herbst, durch die der verbleibende Hasenbestand bei
besserer Kondition bleibt.

• Jahreszeitlich rechtzeitige Anpassung der Schalenwild bestände an die geringe winterliche Biotoptragfähigkeit v.a.
des Waldes in gemischten Wald-Feldrevieren. Werden diese revierweise unterschiedlichen, alljährlich
wiederkehrenden Kapazitätsunterschiede durch eine rechtzeitige Bejagung vor der Kapazitätsabnahme abgepuffert,
so können auch nachhaltige Schäden an der Dauervegetation (Wald, Kleingehölze, Raine etc.) vermieden werden,
und der verbleibende Wildbestand kann mit guter Kondition die Phase der Nahrungsknappheit überdauern.

Die jagdliche Berücksichtigung anthropogener oder natürlicher Flaschenhalssituationen sollte durch eine entsprechende
räumliche und/oder zeitliche Bejagungsstrategie im Jagdkonzept Eingang finden. (Die Auswirkungen dieser
Bejagungsstrategie können später anhand der winterlichen Kondition des verbleibenden Wildbestandes und des
Vegetationszustandes nachvollzogen werden, ihre Durchführung ist zeitlich in den Abschusslisten kontrollierbar).

Kriterium 9: Existenz eines Abschussplans und einer Abschussliste
Erläuterung: Das Vorhandensein eines Abschussplanes und einer Abschussliste (als Teile eines Jagdkonzeptes) zeigt, dass
jagdliche Eingriffe in Wildbestände geplant und (zur Orientierung der zukünftigen Planung) auch dokumentiert werden, u.a.
um Überbejagung einzelner Wildarten zu verhindern.
Indikation und Wertung:

Alle behördlich vorgeschriebenen Abschusspläne und Abschusslisten existieren, darüber hinaus auch noch
entsprechende Konzepte für alle anderen bejagten Wildarten

Alle behördlich vorgeschriebenen Abschusspläne und Abschusslisten existieren, darüber hinaus auch noch
entsprechende Konzepte für ein(ig)e andere Wildart(en)

Alle behördlich vorgeschriebenen Abschusspläne und Abschusslisten existieren

Behördlich vorgeschriebene Abschusspläne und/oder Abschusslisten sind mangelhaft

Abschussplan und Abschussliste als Teil des Jagdkonzeptes.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 9:
Die Existenz eines Abschussplanes und einer Abschussliste (als Teile eines Jagdkonzeptes) dokumentiert, dass jagdliche
Eingriffe in Wildbestände geplant und (zur Orientierung der zukünftigen Planung) auch dokumentiert werden. Da
Abschusspläne normalerweise (in den meisten österreichischen Bundesländern) einer behördlichen Bewilligungspflicht
unterliegen, ist davon auszugehen, dass auch behördlicherseits darauf geachtet wird, dass keine Wildart überbejagt wird und
eine Abstimmung der Bejagung mit anderen Landnutzungsinteressen erfolgt. Ein Jagdkonzept samt einer Abschussliste ist
jedoch nicht nur bei Wildarten, wo Abschussplan und Abschussliste behördlich vorgeschrieben sind, vorteilhaft, sondern
auch bei anderen, insbesondere bei sensiblen Wildarten (vergleiche Kriterium 2 und Kriterium 5).

Kriterium 10: Gliederung von Abschussplan und Abschussliste
Erläuterung: Gliederung der Abschusspläne nach Geschlecht und Altersklasse sowie der Abschusslisten nach Datum
gleichfalls Geschlecht und Altersklasse sowie gegebenenfalls nach dem Erlegungsort.
Indikation und Wertung:

Eine Gliederung der Abschusspläne und Abschusslisten nach Geschlecht und Altersklasse, bei den Abschusslisten
zusätzlich nach Datum, existiert für alle bejagten Wildarten

Eine Gliederung der Abschusspläne und Abschusslisten nach Geschlecht und Altersklasse, bei den Abschusslisten
zusätzlich nach Datum, existiert für alle Wildarten mit behördlich vorgeschriebenen Abschussplänen und
Abschusslisten und darüber hinaus auch noch für ein(ig)e andere Wildart(en)

Eine Gliederung der Abschusspläne und Abschusslisten nach Geschlecht und Altersklasse, bei den Abschusslisten
zusätzlich nach Datum, existiert für alle Wildarten mit behördlich vorgeschriebenen Abschussplänen und
Abschusslisten

Für Wildarten mit behördlich vorgeschriebenen Abschussplänen und Abschusslisten existiert keine oder nur eine
mangelhafte Gliederung der Abschusspläne und Abschusslisten nach Geschlecht und Altersklasse, auch die Gliederung
der Abschusslisten nach Datum ist mangelhaft

Sorgfältiger Abschussplanung und vollständige Abschussliste.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 10:
Eine Gliederung der Abschusspläne nach Geschlecht und Altersklasse sowie der Abschusslisten nach Datum, gleichfalls
Geschlecht und Altersklasse sowie gegebenenfalls nach dem Erlegungsort (bzw. bei Bewegungsjagden nach dem Gebiet), ist
für den Vergleich des angestrebten mit dem dann tatsächlich getätigten Abschuss sowie für dessen zeitliche und
gegebenenfalls räumliche Zuordnung gerade im Hinblick auf andere Landnutzungen besonders wichtig.

Kriterium 11: Erfüllung der Abschusspläne bei Wildarten mit Reduktionsbedarf

Erläuterung: Bewertet wird die Abweichung der im Abschussplan für die betreffenden Wildarten vorgegebenen Soll-Werte
bzw. Mindest- oder Maximalwerte von den tatsächlich getätigten Abschüssen. Wenn keine Mindest- oder Maximalabschüsse
vorgegeben werden, kann eine geringfügige Abweichung toleriert werden. Dieses Kriterium bezieht sich auf Wildarten mit
Reduktionsbedarf (z.B. Schalenwild, Wildgänse, Kormorane). Bezugszeitraum ist die jeweilige Planungsperiode der
Abschussplanung.

Indikation und Wertung:

Die vorgeschriebenen Abschusspläne wurden im Bezugszeitraum für alle betreffenden Wildarten erfüllt

Die vorgeschriebenen Abschusspläne wurden im Bezugszeitraum für über 50% der betreffenden Wildarten erfüllt

Die vorgeschriebenen Abschusspläne wurden im Bezugszeitraum für weniger als 50% der betreffenden Wildarten
erfüllt

Die vorgeschriebenen Abschusspläne wurden im Bezugszeitraum für keine der betreffenden Wildarten erfüllt

Erfüllung der Abschusspläne

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 11:

Die Abschussplanung ist potenziell eines der effektivsten Steuerungsinstrumente der Wildbewirtschaftung. Bei sachgerechter
Handhabung bietet die Abschussplanerstellung die Möglichkeit, durch die Erhöhung oder Absenkung von Abschussziffern
flexibel auf Wildstandsveränderungen sowie auf die Ergebnisse forstlicher Beobachtungssysteme (siehe Kriterium 13) zu
reagieren. Abschusspläne stellen gleichsam das jagdliche Bindeglied dar, das die Koppelung zwischen dem
Vegetationszustand, der Wildstandsregulierung und Naturschutzaspekten ermöglicht. Sie dienen gleichermaßen der
Erhaltung von nachhaltig jagdlich nutzbaren Wildbeständen wie der Vermeidung von landeskulturell untragbaren
Wildeinflüssen (siehe Kriterium 15). Damit Abschusspläne in der Praxis auch tatsächlich eine Steuerungsfunktion in diesem
Sinne ausüben können, ist die verbindliche Festsetzung realitätsbezogener, erfüllbarer Abschusspläne wesentlich. Die
Vorgabe von Mindestabschüssen oder Maximalabschüssen je nach Wildart und Sozialklasse kommt dieser Praxisanforderung
sehr entgegen.

Bewertet wird die Abweichung der im Abschussplan für die betreffenden Wildarten vorgegebenen Soll-Werte bzw. Mindest-
oder Maximalwerte von den tatsächlich getätigten Abschüssen. Wenn keine Mindest- oder Maximalabschüsse vorgegeben
werden, kann eine geringfügige Abweichung toleriert werden. Dieses Kriterium bezieht sich auf Wildarten mit
Reduktionsbedarf (z.B. Schalenwild, Wildgänse, Kormorane). Bezugszeitraum ist die jeweilige Planungsperiode der
Abschussplanung.

Kriterium 12: Existenz von Kontrollzäunen zur Überwachung des Verbisses

Erläuterung: Die Errichtung von Verbisskontrollzäunen (eingezäunten Verbisskontrollflächen) ist eine bewährte
Möglichkeit zur Berücksichtigung des Wildeinflusses auf die Vegetation bei der Bejagung. Verbisskontrollzäune bieten die
Möglichkeit, eine kleine, gezäunte und daher völlig verbissfreie Vegetationsfläche mit den umliegenden ungezäunten
Vegetationsflächen zu vergleichen und so bei richtiger Standortwahl den Einfluss des aktuellen Verbisses auf die
Vegetationszusammensetzung (Verjüngung des Waldes, Dauervegetation im landwirtschaftlichen Bereich, wie z.B.
Feldraine) festzustellen.

Indikation und Wertung:

Kontrollzäune zur Überwachung des Verbisses an der Vegetation sind in einer Zaundichte von mehr als einem Zaun
pro 100 Hektar Waldfläche vorhanden

Kontrollzäune zur Überwachung des Verbisses an der Vegetation sind in einer Zaundichte von mehr als 0,5 Zäunen pro
100 Hektar (entspricht mehr als einem Zaun pro 200 Hektar) Waldfläche vorhanden

Kontrollzäune zur Überwachung des Verbisses an der Vegetation sind in einer Zaundichte von bis zu 0,5 Zäunen pro
100 Hektar (entspricht bis zu einem Zaun pro 200 Hektar) Waldfläche vorhanden

Kontrollzäune zur Überwachung des Verbisses an der Vegetation sind nicht vorhanden

Bewertung nicht möglich, weil:

Verbiss-Kontrollzäune machen Wildeinfluss auf die Waldvegetation sichtbar.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 12:

Eine bewährte Möglichkeit zur Berücksichtigung des Wildeinflusses auf die Vegetation bei der Bejagung ist die Errichtung
von Verbisskontrollzäunen (eingezäunten Verbisskontrollflächen). Diese bieten die Möglichkeit, eine kleine, gezäunte und
daher völlig verbissfreie Vegetationsfläche mit den umliegenden ungezäunten Vegetationsflächen zu vergleichen. Bei
richtiger Standortwahl besteht so die Möglichkeit, den Einfluss des aktuellen Verbisses auf die Vegetationszusammensetzung
(Verjüngung des Waldes, Dauervegetation im landwirtschaftlichen Bereich, wie z.B. Feldraine) festzustellen. Wichtig ist
dabei festzuhalten, dass die völlig ohne Wildeinfluss entstandene Vegetation innerhalb des Zauns nicht als natürlicher
Zustand betrachtet wird, sondern lediglich als Vergleichsfläche zur Feststellung des Wildeinflusses dient. Ob dieser Einfluss
die Vegetationsvielfalt erhöht oder vermindert oder keines von beidem bedeutet, kann objektiv überprüft werden.

Durch österreichweite Walderhebungen und Biotopkartierungen im landwirtschaftlichen Bereich existieren für viele Gebiete
Österreichs gute Unterlagen über die aktuelle Vegetation und - zumindest für die Waldvegetation - auch für die potenzielle
natürliche Vegetation, wodurch auch ein Vergleich des Ist-Zustandes mit einem Soll-Zustand möglich ist.

Das Vorhandensein bestimmter Weiserpflanzen in der Bodenvegetation kann den Biotopzustand gut charakterisieren. Ein
Hinweis auf ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Wildstand (insbesondere Schalenwild und Hase) und Nahrungsangebot
ist dabei das Vorhandensein seltener, gern verbissener Pflanzen, wohingegen deren Fehlen bei gleichzeitigem dominanten
Auftreten bestimmter verbissharter (weil stacheliger/dorniger/bitterer/giftiger) Pflanzen überhöhte Wildstände charakterisiert.
Eine Liste entsprechender Weiserpflanzen kann spezifisch für den jeweiligen Wildlebensraum erstellt werden. Eine
entsprechende Orientierung der Bejagungsstrategie an den potenziellen natürlichen Pflanzengesellschaften sollte im
Bejagungskonzept Eingang finden.

Kriterium 13: Berücksichtigung der Ergebnisse objektiver forstlicher Beobachtungssysteme
Erläuterung: Forstliche Beobachtungssysteme, wie Trakte (Kontrollstreifen), Stichproben, Kontrollzäune,
Flächenbegutachtung oder bestandesweise Feststellung (Vollerhebungen), sind eine wichtige Orientierungshilfe für den
Jäger, um den Einfluss des Schalenwildes auf die Vegetation im Äserbereich festzustellen.
Indikation und Wertung:

Bestehende Forstliche Beobachtungssysteme werden zur Planung und Optimierung der Bejagung herangezogen.

Bestehende Forstliche Beobachtungssysteme werden nicht zur Planung und Optimierung der Bejagung herangezogen.

Bewertung nicht möglich, weil:

Forstliches Wildeinflussmonitoring beachten.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 13:
Forstliche Beobachtungssysteme wie Trakte (Kontrollstreifen), Stichproben, Kontrollzäune, Flächenbegutachtung,
bestandesweise Feststellung (Vollerhebungen) sind - unabhängig davon, ob sie behördlicherseits oder seitens eines
Forstbetriebes durchgeführt werden - eine wichtige Orientierungshilfe für den Jäger, um den Einfluss des Schalenwildes auf
die Vegetation im Äserbereich festzustellen. Indirekt können durch diese Beobachtungssysteme auch die Einflüsse der Jagd
auf das Schalenwild und die Vegetation verifiziert und wichtige Rückschlüsse zur Optimierung der Bejagung gezogen
werden.
Bestehende forstliche Beobachtungssysteme sollten daher stets Eingang in die jagdliche Planung finden. Dies kann auch
sinnvoll sein, wenn diese nicht im eigenen Jagdgebiet, sondern in benachbarten Jagdgebieten bestehen.

Kriterium 14: Berücksichtigung der Schutzfunktion des Waldes

Erläuterung: Die Schutzwirkung des Waldes, die maßgeblich auf dessen Selbsterhaltungskraft beruht, darf durch
beispielsweise (lokal) zu hohe Wildbestände jagdlich nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die
Objektschutzwirkung.

Indikation und Wertung:

Zur Verhinderung einer Beeinträchtigung der Schutzfunktion der Waldlebensräume durch Wildschäden existiert eine
Bejagungsstrategie

Zur Verhinderung einer Beeinträchtigung der Schutzfunktion der Waldlebensräume durch Wildschäden existiert keine
Bejagungsstrategie

Bewertung nicht möglich, weil: Feldjagd

Schutzfunktion des Waldes besonders berücksichtigen.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 14:

Im ökologischen Bereich ist unter den Wirkungen des Waldes (Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkung) die
Schutzwirkung des Waldes jagdlich zu berücksichtigen, insbesondere die Schutzwirkung für menschliche Objekte.
Objektschutzwälder sind nach dem österreichischen Forstgesetz 1975 i.d.F. 2002 (BGBl.Nr.I59/2002) schützende Wälder,
die Menschen, menschliche Siedlungen oder Anlagen oder kultivierten Boden insbesondere vor Elementargefahren oder
schädigenden Umwelteinflüssen schützen und deren Erhaltung eine besondere Behandlung erfordert (§27leg.cit). Dies
erfordert in jagdlicher Hinsicht, dass die Selbsterhaltungskraft und Selbstverjüngungsfähigkeit von Wäldern mit
Objektschutzwirkung jagdlich nicht beeinträchtigt werden darf. Beeinträchtigend für die Schutzwirkung des Waldes sind
beispielsweise (lokal) zu hohe Wildbestände, die zu einer ökologisch schädlichen Veränderung des Vegetationsgefüges
(Arteninventar, Struktur, Textur) führen. Um Wälder mit vorwiegender Objektschutzfunktion zu identifizieren, können z.B.
in Österreich als Grundlagen der Waldentwicklungsplan (Funktionsflächen mit der Schutzfunktion als Leitfunktion), die
'schutzfunktionalen Flächen' der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie die Landesschutzwaldkonzepte herangezogen
werden. Zur Unterstützung kann die zuständige Forstbehörde beigezogen werden. Die Berücksichtigung der
Objektschutzfunktion des Waldes sollte im Jagdkonzept Eingang finden.

Dieses Kriterium ist grundsätzlich auch anwendbar, wenn das eigene Jagdgebiet über keine Objektschutzwälder verfügt,
diese aber in benachbarten Jagdgebieten der Region vorhanden sind.

Kriterium 15: Verhinderung landeskulturell untragbarer Wildeinflüsse

Erläuterung: Unter landeskulturell untragbaren Wildeinflüssen ist hier ein primär im ökologischen Sinne nicht tolerierbarer
(schädigender) Einfluss des Wildes auf die Waldvegetation zu verstehen. Der Einfluss des Wildes auf die Vegetation umfasst
die Nahrungsaufnahme (Äsen, Verbiss, Schäle) sowie Fegen und Schlagen. Landeskulturell untragbare Wildeinflüsse liegen
insbesondere dann vor, wenn die wichtigen Funktionen und Wirkungen des Waldes, an denen öffentliches Interesse besteht
und die über die forstbetriebliche Holzproduktion hinausgehen (Schutz, Wohlfahrt, Erholung, biologische Vielfalt), gefährdet
sind. Die objektive Feststellung von Wildschäden (mittels Wildeinflussmonitoring, gemeldeter Wildschäden etc.) erfolgt
grundsätzlich durch die zuständigen Behörden auf Basis gesetzlicher Regelungen. Die Jagd hat Einfluss auf Entstehung und
Ausmaß landeskulturell relevanter Wildeinflüsse.

Indikation und Wertung:

Es bestehen objektiv keine selbstverschuldeten, jagdlich bedingten, landeskulturell untragbaren Wildeinflüsse

Es bestehen objektiv in geringem Umfang (auf bis zu 10% der Waldfläche) selbstverschuldete, jagdlich bedingte,
landeskulturell untragbare Wildeinflüsse

Es bestehen objektiv erhebliche (größer 10 bis 30% der Waldfläche) selbstverschuldete, jagdlich bedingte,
landeskulturell untragbare Wildeinflüsse

Es besteht objektiv eine massive Beeinträchtigung des Ökosystems durch selbstverschuldete, jagdlich bedingte,
landeskulturell untragbare Wildeinflüsse (über 30% der Waldfläche)

Untragbare Wildeinflüsse verhindern.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 15:

Die Landeskultur umfasst den Schutz der Natur im Allgemeinen und damit auch den Schutz der heimischen Tierarten; sie
umfasst zudem die Gewährleistung der Ausübung der Jagd und Fischerei, der Land-, Alm- und Forstwirtschaft, sowie die
Gewährleistung der Nutzungsrechte auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Landeskulturell untragbare
Wildeinflüsse liegen insbesondere dann vor, wenn die wichtigen Funktionen des Waldes, an denen öffentliches Interesse
besteht (Schutz-, Wohlfahrts-, Erholungs- und Nutzfunktion, Lebensraum für Tiere und Pflanzen), gefährdet sind. Schäden
am Ökosystem Wald bedingen in der Regel Beeinträchtigungen dieser Wirkungen, was besonders schwer wiegt, wenn
dadurch die Schutzfunktion betroffen ist.

Unter landeskulturell untragbaren Wildeinflüssen ist hier ein primär im ökologischen Sinne nicht tolerierbarer (schädigender)
Einfluss des Wildes auf die Waldvegetation zu verstehen. Der Einfluss des Wildes auf die Vegetation umfasst die
Nahrungsaufnahme (Äsen, Verbiss, Schäle) sowie Fegen und Schlagen. Der landeskulturelle Blickwinkel stellt die über
betriebswirtschaftliche Aspekte hinausgehende Betrachtungsweise dar. Der Begriff 'Landeskultur" hat insbesondere die über
die forstbetriebliche Holzproduktion hinausgehenden Funktionen des Waldes (Schutz, Wohlfahrt, Erholung, biologische
Vielfalt) aus jeweils gesamtgesellschaftlicher Sicht zum Inhalt. Diese Sicht wird grundsätzlich durch die zuständigen
Behörden - auf der Basis gesetzlicher Regelungen - repräsentiert.

Durch das Fehlen einiger wesentlicher natürlicher Feinde unserer pflanzenfressenden Wildtiere und durch anthropogene
Einflüsse auf unsere Wildlebensräume (v.a. Landnutzungen) sind diese - großräumig betrachtet - zumeist nicht naturnah.
Dadurch können lokale Dichten und Verteilungsmuster der Wildtiere entstehen, die zu über das tolerierbare Maß
hinausgehenden Einflüssen des Wildes auf die Vegetation führen. Die Jagd hat durch die räumlichen und zeitlichen Muster
ihrer Ausübung und durch ihre jeweilige Intensität Einfluss auf Ausmaß und Umfang landeskulturell relevanter Wildeinflüsse
und kann solche auch eigenständig verursachen.

Die Höhe landeskulturell untragbarer Wildeinflüsse ist vor allem durch objektiv feststellbare Wildschäden (
Monitoringsysteme, gemeldete Wildschäden etc. - siehe Kriterium 33) sowie mittels Kontrollzäunen (siehe auch Kriterium
12) ermittelbar.

Kriterium 16: Berücksichtigung von Bestandesschwankungen

Erläuterung: Wildbestände weisen unter natürlichen Bedingungen mehr oder weniger starke Bestandesschwankungen auf,
die auf klimatische Einflüsse (Winterverluste), das Nahrungsangebot und die Präsenz von Feinden zurückzuführen sind.
Unnatürlich sind hingegen konstante Bestandesdichten. Bestandesschwankungen, die auf menschlich bedingte
Lebensraumdefizite zurückzuführen sind, sind damit nicht gemeint. Die jagdliche Akzeptanz von Bestandesschwankungen
nach unten bei häufig vorkommendem Schalenwild kann eine längere Verbissentlastung der Vegetation und damit auch ein
Mehr an Äsung, Deckung und Witterungsschutz für die sich wiederaufbauende Wild- Population ermöglichen, und in
weiterer Folge auch höhere Abschüsse als zuvor.

Indikation und Wertung:

Stärkere naturbedingte mehrjährige Bestandesschwankungen nach unten bei häufig vorkommenden Schalenwildarten
werden zugelassen bzw. ermöglicht.

Stärkere naturbedingte mehrjährige Bestandesschwankungen nach unten bei häufig vorkommenden Schalenwildarten
werden durch die Jagdausübung unterbunden

Bestandesschwankungen zulassen.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 16:

Wildbestände weisen unter natürlichen Bedingungen mehr oder weniger starke Bestandesschwankungen auf, die auf
klimatische Einflüsse (Winterverluste), das Nahrungsangebot und die Präsenz von Feinden zurückzuführen sind. Unnatürlich
sind hingegen konstante Bestandesdichten. Bestandesschwankungen, die auf anthropogen bedingte Lebensraumdefizite
zurückzuführen sind, sind damit nicht gemeint. Bestandesschwankungen sind bei jagdbaren Wildarten anhand der jährlichen
Strecken sowie z.T. anhand der Verbiss belastung der Vegetation nachvollziehbar. Aufgrund ihres prägenden Einflusses auf
die Bodenvegetation ist es zumindest bei häufig vorkommendem Schalenwild sinnvoll, die jagdliche Akzeptanz der
Bestandesschwankungen als Indiz für eine nachhaltige Jagd heranzuziehen.

Eine natürlich bedingte Bestandesabnahme der Schalenwildbestände (z.B. durch Witterungseinflüsse) ist gleichbedeutend mit
einer Verbissentlastung der bevorzugten Äsungspflanzen. Unter naturnahen Verhältnissen (Vollständigkeit des
Wildarteninventars auch bei den Großraubtieren) wird der reduzierte Wildbestand unmittelbar nach dem Bestandesrückgang
nicht von seinen natürlichen Feinden 'verschont', wie dies häufig bei der traditionellen Jagd geschieht, sondern weiter
reduziert oder tief gehalten, bis sich der reduzierte Bestand an Beutetieren auch auf Vermehrungsrate und Anwesenheit der
natürlichen Feinde ausgewirkt hat. Die Zeitspanne, in der die Vegetation von ökologischen Wildschäden entlastet wird, ist
daher unter naturnahen Bedingungen meist wesentlich länger, als wenn der Mensch durch Reduktion des Abschusses rasch
auf eine Bestandesabnahme reagiert.

Eine längere Regenerationsmöglichkeit (Verbisspause) für die Vegetation bedeutet z.B. mehr Bäume und Sträucher, deren
Haupttriebe dem Äserbereich entwachsen können, und damit auch ein Mehr an Äsung, Deckung und Witterungsschutz für
die sich wiederaufbauende Wildpopulation. Die besseren natürlichen Äsungsbedingungen können in weiterer Folge einen
höheren Abschuss als zuvor ermöglichen.

Eine rasche und zu starke Reduktion des Abschusses unmittelbar nach einer vorübergehenden, natürlich bedingten
Bestandesabnahme häufig vorkommender Wildarten bringt hingegen ökologische Nachteile für das Ökosystem (inkl. dem

bejagten Wild) mit sich. Ein weitgehender jagdlicher Ausgleich von Bestandesschwankungen insbesondere des
Schalenwildes entspricht daher nicht der ökologischen Nachhaltigkeit.

Kriterium 17: Berücksichtigung bestehender Fragmentierung des Wildlebensraumes
Erläuterung: Bestehende Zerschneidungen von Wildlebensräumen (Verkehrswege, Siedlungszonen etc.) können
berücksichtigt werden, indem Wildkorridore, Migrationsachsen und Zwangswechsel geringst möglichem Jagddruck
ausgesetzt oder attraktiver gestaltet werden. Vorhandene Lebensraumzerschneidungen können durch jagdliche Maßnahmen
auch verschärft werden (Zäunungen, bevorzugte Bejagung sensibler Teillebensräume etc.). Trennwirkungen und die
weiträumige Lebensweise vieler Wildtiere erfordern oft eine großräumige Betrachtung; die Anwendung dieses Kriteriums
kann daher auch sinnvoll sein, wenn sich im eigenen Jagdgebiet keine trennende Infrastruktur oder überörtliche Wild-
Bewegungsachsen befinden.
Indikation und Wertung:

Fragmentierungen des Wildlebensraumes werden soweit möglich jagdlich berücksichtigt

Fragmentierungen des Wildlebensraumes werden jagdlich berücksichtigt, Verbesserungspotenzial ist gegeben

Fragmentierungen des Wildlebensraumes werden jagdlich nicht berücksichtigt

Durch Fragmentierungen besonders sensible Teillebensräume werden bevorzugt bejagt.

Die Jagd trägt durch eigene Maßnahmen zur Fragmentierung von Wildlebensräumen bei

Bewertung nicht möglich, weil:

Lebensraumzerschneidungen nicht verschärfen.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 17:
Die Fragmentierung (Zerschneidung) von Wildlebensräumen durch Straßen, Bahnlinien, Siedlungs- und Gewerbezonen
sowie touristische Einrichtungen hat einen zentralen Einfluss auf die Lebensraumqualität. Sie kann zwar nur bedingt jagdlich
entschärft werden, indem wichtige Korridore, Migrationsachsen und Zwangswechsel zwischen Lebensräumen und Teilen
derselben geringst möglichem Jagddruck ausgesetzt oder attraktiver gestaltet werden; wird dies jedoch konsequent
praktiziert, so ist dies ein wichtiger Beitrag für die nachhaltige Nutzbarkeit der Wildlebensräume. Bestehende
Fragmentierungen von Wildlebensräumen können durch jagdliche Maßnahmen unter Umständen aber auch verschärft
werden, z.B. durch erhöhten Jagddruck in sensiblen Bereichen, durch die Errichtung von Zäunen, um die Abwanderung von
Wild zum Nachbarrevier zu verhindern, oder durch großflächige Wildgatter an ungünstigen Standorten. Da die
Zerschneidung von Lebensräumen aufgrund der weiträumigen Lebensweise vieler Wildarten meist Auswirkungen hat, die
über die örtliche Ebene hinausgehen, kann die Anwendung dieses Kriteriums auch in Jagdgebieten sinnvoll sein, auf deren
Gebiet sich keine fragmentierende Infrastruktur befindet.

Kriterium 18: Feststellung und planliche Darstellung wichtiger Migrationsachsen, Wildkorridore und Zwangswechsel

Erläuterung: Aufgrund ihrer Orts- und Revierkenntnis können Jäger wesentliche Beiträge zur Feststellung von Lage,
Verlauf und Nutzung wichtiger Bewegungsachsen (Fern- und Hauptwechsel) und Wander- Korridore des Wildes leisten.
Auch deren Nichtvorhandensein ist eine wertvolle Erkenntnis. Diese Informationen sind als Grundlage raumrelevanter
Planungen (Verkehrsprojekte, Grünbrücken etc.) unverzichtbar, sollten auch anderen Landnutzern mitgeteilt und im
Jagdkonzept planlich dargestellt werden.

Indikation und Wertung:

Die Jäger tragen aktiv zur Feststellung wichtiger Migrationsachsen, Wildkorridore und Zwangswechsel bei; diese
werden - so vorhanden - im Jagdkonzept planlich dargestellt und die Informationen anderen Landnutzern zur
Verfügung gestellt

Die Jäger tragen nicht aktiv zur Feststellung wichtiger Migrationsachsen, Wildkorridore und Zwangswechsel bei

Biotopverbund herstellen.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 18:

Das Wissen um Lage, Verlauf und Nutzung wichtiger regionaler, überregionaler oder länderübergreifender
Bewegungsachsen des Wildes (einschließlich solcher von Großraubwild wie Bär, Luchs oder Wolf) bildet die Voraussetzung
dafür, dass Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Lebensraumvernetzung gesetzt und Wanderachsen in
raumrelevante Planungen einbezogen werden können. Vor allem bei Verkehrsplanungen, insbesondere bei großräumigen
oder internationalen, ist es wesentlich, die Mobilitätsbedürfnisse von Wildtieren möglichst frühzeitig zu berücksichtigen, um
diese bereits in die Trassierungsplanung einbeziehen und den Bedarf an Grünbrücken und Wilddurchlässen rechtzeitig
abschätzen zu können. Über die Wirksamkeit und die Annahme solcher technischen Wildpassagen durch das Wild
entscheiden vor allem die richtige Standortwahl und die richtige Dimensionierung. Verlässliche Informationen über den
Verlauf bedeutender Fernwechsel und historischer Wechsel sowie über deren Nutzung durch einzelne Wildarten bilden dabei
eine unverzichtbare Planungsgrundlage. Ebenso ist qualifiziertes Wissen über Migrationsachsen, Korridore und
Zwangswechsel die Voraussetzung dafür, dass diese in Raumplänen ausgewiesen, rechtsverbindlich abgesichert und von
Bebauungen freigehalten werden können.

Als Revierkenner sind Jäger Experten vor Ort, die durch ihr örtliches Wissen und ihre Erfahrung wertvolle Beiträge zur
Identifikation von Migrationsachsen, Korridoren und Zwangswechseln leisten können. Auch wenn festgestellt wird, dass
keine Korridore und/oder Zwangswechsel im Jagdgebiet existieren, ist dies eine wesentliche Erkenntnis. Eine
Zusammenarbeit mit Wildbiologen sollte dabei angestrebt werden. Vorhandene Fern-, Haupt- und Zwangswechsel sollten als
Teil des Jagdkonzeptes planlich dargestellt und Planern sowie anderen Landnutzern bei Bedarf mitgeteilt werden. Zur
Beurteilung dieses Kriteriums ist eine diesbezügliche Kommunikation mit Jagdnachbarn unerlässlich.

Kriterium 19: Erhöhung der Attraktivität wichtiger Migrationsachsen, Korridore und Zwangswechsel
Erläuterung: Durch Bepflanzung, biotopgestalterische und hegerische Maßnehmen, die Nutzung von
Naturschutzinstrumenten sowie Jagdfreistellung im Umfeld von Wildpassagen können wichtige Migrationsachsen, Wild-
Korridore und Zwangswechsel (in Absprache mit den Grundbesitzern) attraktiver gestaltet werden.
Indikation und Wertung:

Zahlreiche Möglichkeiten einer attraktiveren Gestaltung wichtiger Migrationsachsen, Korridore und Zwangswechsel
wurden wahrgenommen

Einzelne Möglichkeiten einer attraktiveren Gestaltung wichtiger Migrationsachsen, Korridore und Zwangswechsel
wurden wahrgenommen, Verbesserungspotenzial ist gegeben

Keinerlei Möglichkeiten einer attraktiveren Gestaltung wichtiger Migrationsachsen, Korridore und Zwangswechsel
wurden wahrgenommen

Fragmentierung nimmt jagdlich bedingt zu

Bewertung nicht möglich, weil:

Maßnahmen zum Biotopverbund unterstützen

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 19:
Die Möglichkeiten einer attraktiveren Gestaltung wichtiger Migrationsachsen' Korridore und Zwangswechsel (in Absprache
mit den Grundbesitzern) sind vielfältig:

• Im offenen Gelände können Bewegungsachsen, Korridore und Zwangswechsel durch Anlage deckungs- und
äsungsbietender Leitlinien (Hecken, Ufergehölze, Windschutzgürtel, bepflanzte Raine, Brachflächen) attraktiver
gestaltet und auch tagsüber nutzbar gemacht werden. Werden so weite offene Strecken gequert, kann ihre
Attraktivität durch Anlage von Feldgehölzen (Zwischeneinstände) erhöht werden.

• Auch die Nutzbarkeit und Akzeptanz von Wilddurchlässen und Grünbrücken kann durch solche biotophegerische
Maßnahmen erhöht werden. Unbedingt erforderlich ist die Jagdfreistellung in Umkreis von mindestens rd. 200m
von technischen Wildpassagen.

• Zusätzlich kann die Attraktivität durch Anlage von Wildackerstreifen, Tränken (Suhlen) und Salzlecken erhöht
werden.

• Reviergestaltung sollte sinnvoller Weise auch durch die Nutzung von Agrarumweltprogrammen, wie z.B. in
Österreich des ÖPUL-Instrumentariums, und durch die Zusammenarbeit mit Naturschutzorganisationen geschehen.

Kriterium 20: Vollständigkeit des Wildlebensraumes
Erläuterung: Unsere Wildlebensräume sind, überwiegend menschlich bedingt, teilweise unvollständig. Saisonale
Teillebensräume, die noch vor wenigen Jahren für unsere Wildtiere frei zugänglich waren, sind unzugänglich, nur mehr
schwer erreichbar oder nur mehr relikthaft vorhanden. Viele derartige Einschränkungen der Lebensraumquantität und -
qualität können durch Biotoppflege- und Gestaltungsmaßnahmen gemindert oder sogar völlig aufgehoben werden.
Indikation und Wertung:

Die Lebensraumerfordernisse der Wildtiere werden jagdlich optimal abgedeckt, z.B. durch Biotoppflege- und
Gestaltungsmaßnahmen oder durch Erhaltung intakter Biotope

Die Lebensraumerfordernisse der Wildtiere werden jagdlich gut abgedeckt, es bestehen jedoch
Verbesserungsmöglichkeiten

Die Lebensraumerfordernisse der Wildtiere finden keine jagdliche Berücksichtigung, es bestehen erhebliche Defizite
im Wildlebensraum

Die Lebensraumansprüche der Wildtiere werden durch kontraproduktive jagdliche Maßnahmen massiv beeinträchtigt

Wildlebensraum gestalten.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 20:
Unsere Wildlebensräume sind - überwiegend anthropogen bedingt - teilweise unvollständig. Saisonale Teillebensräume, die
noch vor wenigen Jahren für unsere Wildtiere frei zugänglich waren, sind unzugänglich, nur mehr schwer erreichbar oder nur
mehr relikthaft vorhanden. Viele derartige Einschränkungen der Lebensraumquantität und -qualität können durch
Biotoppflege- und Gestaltungsmaßnahmen gemindert oder sogar völlig aufgehoben werden. Sowohl
Agrarumweltprogramme, wie z.B. in Österreich das ÖPUL (Österreichisches Programm zur Förderung einer
umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft), als auch Förderungsaktionen
der Landesjagdverbände und mancher Naturschutzverbände bieten dem Jäger vielfältige Möglichkeiten, nach entsprechender
Absprache mit dem Grundbesitzer umfassende Biotopverbesserungen, v.a. für sensible Arten (siehe Kriterium 2),
durchzuführen.

Kriterium 21: Berücksichtigung der Konkurrenzverhältnisse zwischen verschiedenen Wildarten

Erläuterung: Natürliche Regulative für unsere Wildtiere, wie z.B. (manche) Großraubtiere, aber auch Krankheiten (z.B.
Tollwut), existieren nicht mehr oder haben derzeit keinen bestandesregulierenden Einfluss auf unsere Wildbestände. Ohne
jagdliche Regulierung der Wildbestände würden daher in den meisten Revieren unserer Kulturlandschaft Über- Populationen
mit nachhaltigen Veränderungen von Flora und Fauna entstehen, z.B. durch unnatürlich hohen Konkurrenz-, Beute- oder
Äsungsdruck. Durch eine Bejagung, welche in ihrem Bestand stark zunehmende Wildarten, die andere Arten direkt oder
indirekt gefährden, gezielt reguliert und darüber hinaus an der wechselnden Lebensraumkapazität orientiert ist, können
derartige negative Auswirkungen weitgehend vermieden werden.

Indikation und Wertung:

In ihrem Bestand stark zunehmende Wildarten, die andere Wildarten direkt oder indirekt (Lebensraumveränderung) in
ihrer Existenz bedrohen, werden gezielt zugunsten der gefährdeten Arten reguliert (Nachweis durch geeignete
Bejagungsstrategie im Jagdkonzept)

In ihrem Bestand stark zunehmende Wildarten, die andere Wildarten direkt oder indirekt (Lebensraumveränderung) in
ihrer Existenz bedrohen, werden nicht gezielt zugunsten der gefährdeten Arten reguliert (keine geeignete
Bejagungsstrategie im Jagdkonzept)

Die Bejagungsstrategie für häufig vorkommende Wildarten ist im Hinblick auf die Erhaltung gefährdeter Arten
kontraproduktiv

Einseitige Konkurrenzverhältnisse zwischen Wildarten ausgleichen (Erhaltung der Biodiversität).

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 21:

Manche natürlichen Regulative für unsere Wildtiere, wie z.B. (manche) Großraubtiere, aber auch Krankheiten (z.B. Tollwut),
existieren nicht mehr oder haben derzeit keinen bestandesregulierenden Einfluss auf unsere Wildbestände. Ohne jagdliche
Regulierung der Wildbestände würden daher in den meisten Revieren unserer Kulturlandschaft Überpopulationen entstehen,
v.a. beim Schalenwild, aber auch z.B. beim Fuchs und beim Steinmarder. Diese würden dann ihrerseits einen unnatürlich
hohen Druck auf ihre Beutetiere bzw. ihre Äsungspflanzen ausüben. Dies würde die Artenvielfalt, -häufigkeit und -verteilung
sowohl der Flora als auch der Fauna durch Übernutzung nachhaltig verändern. Durch eine revierspezifische, an der
Vegetationszusammensetzung und der Artenvielfalt der Wildtiere orientierte Bejagung, die auch die unterschiedlichen
saisonalen Lebensraumkapazitäten berücksichtigt, können derartige negative Auswirkungen weitgehend vermieden werden.
Die Berücksichtigung der Lebensraumkapazität in der jagdlichen Strategie ('Jagdkonzept') ist ein Indiz für eine nachhaltige
Jagdausübung.

Ein lebensraumbezogenes Beispiel dazu sind die Hochraine in den Tieflagenvorkommen des Birkwildes, auf denen eine
Dauervegetation wächst, die eine wichtige ganzjährige Nahrungsquelle für die Birkhühner ist. Wird diese bedingt durch eine
(eventuell sogar nur saisonal) zu hohe Rehwilddichte zu stark verbissen, so fehlen die für die Fruktifikation wichtigen ein-
und zweijährigen Triebe der Zwergsträucher großteils oder ganz. Im Frühjahr bleiben dann die für die Vermehrungsrate des
Birkwildes wichtigen Blüten ebenso wie die als sommerliche Hauptnahrung wichtigen Beeren weitgehend aus. Auch der
Witterungsschutz der Zwergsträucher für die Küken des Birkhuhnes wird so stark reduziert. Oft wäre dieser zu starke Verbiss
ganz einfach durch eine jahreszeitlich wesentlich frühere Abschusserfüllung beim Schalenwild vermeidbar.

Kriterium 22: Höhe der jährlichen Zuwachsrate beim Schalenwild

Erläuterung: Die jährliche Zuwachsrate von Wiederkäuern wird v.a. von der Lebensraumqualität und der Stärke der
jagdlichen Eingriffe geprägt. Die Wildbestandsdichte und das Abschöpfen der Zuwächse durch die Jagd haben einen - je
nach Wildart unterschiedlichen - signifikanten Einfluss auf die Zuwachsrate der Population. Im Vergleich zur
Lebensraumkapazität hohe Populationsdichten, z.B. durch zu geringe jagdliche Entnahme, bewirken in der Regel ein Sinken
der durchschnittlichen Zuwachsrate.

Indikation und Wertung:

Jagdlich bedingt durchschnittliche Zuwachsrate

Jagdlich bedingt unterdurchschnittliche Zuwachsrate

Wie steht’s mit der Zuwachsrate beim Schalenwild.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 22:

Das Kriterium 'Höhe der jährlichen Zuwachsrate' bezieht sich hier auf die Wiederkäuer. Der Begriff 'Zuwachsrate' bezeichnet
die jährliche Zahl der Jungtiere pro weiblichem Tier. Die jährliche Zuwachsrate wird v.a. von der Lebensraumqualität und
der Stärke der jagdlichen Eingriffe geprägt. Ob die Wilddichte dem Lebensraum angepasst ist oder nicht, ist z.B. beim
Schalenwild anhand der Wildbretgewichte, der Verbiss intensität und des Arteninventars der Vegetation feststellbar. Diese
Faktoren haben sowohl direkten als auch indirekten Einfluss auf das Arteninventar der Wildtiere.

Die Wildbestandsdichte und das Abschöpfen der Zuwächse durch die Jagd haben einen - je nach Wildart unterschiedlichen -
signifikanten Einfluss auf die Zuwachsrate der Population. Es kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass bei -
gemessen an der Lebensraumkapazität - hohen Populationsdichten von jagdbaren Wiederkäuern, z.B. infolge zu geringer
jagdlicher Entnahme, die durchschnittliche Zuwachsrate sinkt und bei intensiver Reduktion steigt. Die Höhe der jährlich
nutzbaren Zuwächse kann daher - bei entsprechender Berücksichtigung der Erhaltung der Lebensraumqualität - eine gute
Aussagekraft über die jagdliche Nutzung der Zuwächse haben. Bei überdurchschnittlichem Nahrungsangebot vor der
Brunftzeit, wie beispielsweise in der vorwiegend landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft oder durch intensive
Fütterung, verliert jedoch die festgestellte jährliche Zuwachsrate an Aussagekraft über die tatsächliche jagdliche Nutzung der
Zuwächse. Die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate kann durch Beobachtung meist hinreichend genau abgeschätzt
werden.

Dazu ein Beispiel: In einem Rehwildrevier mit normaler ganzjähriger Äsungssituation, das kein überdurchschnittliches
Nahrungsangebot vor der Brunft aufweist, tendiert ein in seiner Bestandesdichte an eine hohe Lebensraumqualität
angepasster Rehbestand zu alljährlich 2 Kitzen/adulter Gais. Weist dasselbe Rehwildrevier jedoch einen - gemessen an der
Biotopkapazität - stark überhöhten Rehbestand auf, so geht die Tendenz immer mehr zu 1 Kitz/adulter Gais, weiters sind
dann auch häufiger übergangene Schmalgaisen festzustellen.

Kriterium 23: Existenz trophäenästhetischer Vorgaben in Abschussrichtlinien
Erläuterung: Die jagdliche Förderung oder Einschränkung der natürlichen genetischen Vielfalt der Wildtiere kann u.a. daran
gemessen werden, ob Abschussrichtlinien für das Schalenwild die Vielfalt der möglichen Geweih- und Gehörnformen
fördern, akzeptieren oder ob sie an trophäenästhetischen Aspekten orientiert sind.
Indikation und Wertung:

In den Abschussrichtlinien gibt es keine trophäenästhetischen Vorgaben

In den Abschussrichtlinien gibt es trophäenästhetische Vorgaben

Trophäenästhetische Vorgaben beeinträchtigen die genetische Vielfalt.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 23:
Dieses Kriterium dient zur Beurteilung, ob die natürliche genetische Vielfalt der Wildarten durch eine entsprechende
Jagdausübung erhalten und gefördert wird, oder ob diesbezügliche jagdliche Einschränkungen bestehen. Die Förderung der
innerartlichen genetischen Vielfalt kann auch daran gemessen werden, wie die Bejagung auf diese eingeht.
Abschussrichtlinien für das Schalenwild sind daher dahingehend zu bewerten, ob sie die Vielfalt der möglichen Geweih- und
Gehörnformen fördern, akzeptieren oder ob sie an trophäenästhetischen Aspekten orientiert sind.
Hinweis: Sollte die Anwendung dieses Kriteriums aufgrund bestimmter jagdrechtlich verankerter Bestimmungen, welche
z.B. eine Orientierung der Abschussgestaltung nach trophäenästhetischen Kriterien vorgeben, nicht möglich sein, so muss die
Bewertung entfallen).

Kriterium 24: Selektive Bejagung von Wildtieren mit bestimmten natürlichen Merkmalen

Erläuterung: Jede Form der selektiven Bejagung, die genetische Auswirkungen haben kann und damit die Gefahr einer
genetischen Verarmung der Wildpopulation in sich birgt, sollte vermieden werden. Manche aus trophäenästhetischer Sicht
unerwünschte Geweih- oder Gehörnformen können aus ökologischer Sicht sehr wohl vorteilhaft für deren Träger/in sein. Bei
der Frühjahrsbejagung von Rauhfusshühnern am Balzplatz besteht die Gefahr der selektiven Erlegung der stärksten Hahnen
('Raufer', sogenannte Alpha-Hahnen) vor dem Tretzeitpunkt. Ob die praktizierte Bejagung in diesem Sinne selektiv ist oder
nicht, wird z.B. durch die vorliegenden Trophäen, Präparate etc. eines längeren Zeitraumes, z.B. einer Jagdperiode,
dokumentiert.

Indikation und Wertung:

Anhand der Geweihformen, Präparate etc. eines mehrjährigen Bejagungszeitraumes ist keine konsequente selektive
Bejagung von Wildtieren nach bestimmten natürlichen Merkmalen festzustellen

Anhand der Geweihform, Präparate etc. eines mehrjährigen Bejagungszeitraumes ist eine konsequente selektive
Bejagung von Wildtieren nach bestimmten natürlichen Merkmalen festzustellen

Vielfalt zulassen.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 24:

Äußere Erscheinungsformen wie Geweihe und Gehörne sowie natürliche Verhaltensweisen haben (oder hatten) einen
unterschiedlichen Zweck. So ist aus biologischer Sicht z.B. bedeutsam, ob eine Geweih- oder Gehörnform zur Abwehr von
Feinden, zum Imponieren vor weiblichen Artgenossen, zum Kampf mit Artgenossen, zum Freilegen der Nahrung im Winter
etc. dient oder nicht.

Die Ästhetik der Trophäen fasziniert den Jäger schon lange. So hat sich (v.a. in der zweiten Hälfte des 19. und in der ersten
Hälfte des 20. Jahrhunderts) eine Idealvorstellung der Trophäe, v.a. von Reh, Gams und Hirsch, entwickelt. Beim Hirsch sind
dies endenreiche, weitausgelegte Geweihe, beim Reh ist meist ein weitausgelegter gut geperlter Sechser die Idealvorstellung,
beim Gams gleichfalls weit ausgelegte und möglichst hohe Krucken. Manche, aus trophäenästhetischer Sicht unerwünschte
Geweih- oder Gehörnformen können jedoch aus ökologischer Sicht sehr wohl vorteilhaft für deren Träger/in sein. So sind
z.B. eng stehende Trophäen im Kampf durchaus vorteilhaft. Auch eine geringe Endenzahl bei Reh und Hirsch hat keinerlei
Nachteile für den Geweihträger, sofern diese nicht Ausdruck schlechter Konstitution ist. Jede Form der selektiven Bejagung,
die genetische Auswirkungen haben kann und damit die Gefahr einer genetischen Verarmung der Wildpopulation in sich
birgt, sollte vermieden werden.

Eine andere Gefahr der 'selektiven Bejagung von Wildtieren' besteht bei Rauhfusshühnern. Bei der Frühjahrsbejagung von
Auerwild und Birkwild werden oft selektiv die sogenannten 'Raufer' am Balzplatz erlegt, mit der Begründung, dass diese
durch ihr aggressives Verhalten den Balzbetrieb stören. In Wirklichkeit sind dies zumeist die sogenannten Alpha-Hahnen,
eben die stärksten Hahnen, von denen sich die Hennen bevorzugt treten lassen. Vor allem beim Auerwild wird durch den
Abschuss der Alpha-Hahnen vor dem Tretzeitpunkt eine Fortpflanzung gezielt verhindert.

Ob die praktizierte Bejagung in diesem Sinne selektiv ist oder nicht, wird z.B. durch die vorliegenden Trophäen, Präparate
etc. eines längeren Zeitraumes, z.B. einer Jagdperiode, dokumentiert.

Hinweis: Sollte die Anwendung dieses Kriteriums aufgrund bestimmter jagdrechtlich verankerter Bestimmungen, welche
z.B. eine Orientierung der Abschussgestaltung nach trophäenästhetischen Kriterien vorgeben, nicht möglich sein, so muss die
Bewertung entfallen).

Kriterium 25: Einbringung nicht autochthoner Wildtiere

Erläuterung: Als 'nicht autochthon' sind jene nicht heimischen Arten anzusehen, die nicht zum potenziellen natürlichen
Wildarteninventar eines Wildlebensraumes gehören. Die Einbringung nicht heimischer Wildtierarten (erstmalig oder
Populationsaufstockung) sowie von nicht heimischen Unterarten und Standortsrassen autochthoner Wildarten kann zur
Verdrängung heimischer Arten, zu schwer vorhersehbaren Einflüssen auf den Wildlebensraum, zu genetischen
Verfälschungen sowie zu weiteren unerwünschten Effekten führen.

Indikation und Wertung:

Es werden keine nicht autochthonen Wildtiere eingebracht

Nicht autochthone Wildtiere werden eingebracht

Keine fremdländischen Arten einbringen.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 25:

Als 'nicht autochthon' (nicht heimisch, gebietsfremd, faunenfremd) können jene Arten definiert werden, die nicht zum
potenziellen natürlichen Wildarteninventar eines Wildlebensraumes gehören (siehe Kriterium 1). Dies umfasst nach einer
derzeit mehrheitlich geteilten Übereinkunft in der diesbezüglichen wissenschaftlichen Literatur auch diejenigen Arten, die
erst nach dem Referenzjahr 1492, dem Jahr der Entdeckung des amerikanischen Kontinents, unter direkter oder indirekter
Mithilfe des Menschen nach Österreich gelangt sind (vgl. ESSL & RABITSCH, 2002; siehe auch Erläuterungen zu Kriterium
3). Die Wiederansiedlung zeitweilig ausgerotteter, ursprünglich heimischer Arten des potenziellen natürlichen
Wildartenventars ist mit diesem Kriterium nicht gemeint (siehe Kriterium 2). Die Einbringung nicht autochthoner Wildtiere
ist v.a. in zwei Formen bekannt:

• die Einbringung (erstmalig oder Populationsaufstockung) einer nicht autochthonen Wildart (Mufflon, Damhirsch,
Sikahirsch, Chukarhuhn etc.) (siehe Kriterium 3),

• die Einbringung nicht autochthoner Unterarten oder Standortsrassen einer autochthonen Wildart (z. B. Wapiti,
Maralhirsch, Sibirisches oder kaukasisches Reh in Mitteleuropa; Auhirsch ins Gebirge etc.).

Ad 1) ist festzuhalten, dass neu eingebrachte, nicht autochthone Arten häufig autochthone Arten (zumindest aus
Teillebensräumen) verdrängen und gleichzeitig oft einen nachhaltigen - und im Vorhinein nur schwer abschätzbaren -
Einfluss auf den Wildlebensraum haben (Wildschäden).

Ad 2) ist festzuhalten, dass gerade diese eingebrachten Wildtiere zeigen, dass sich eben in der Entwicklungsgeschichte der
Wildtiere ganz spezifisch den lokalen Klimaten und (saisonalen) Nahrungsbedingungen angepasste Unterarten oder
Standortsrassen entwickeln, die dann auch genau dort hingehören, wo sie sich entwickelt haben. Abgesehen davon, dass
derartige 'Aufartungsversuche' (v.a. aufgrund zu geringer Individuenzahl) häufig nicht gelingen, bringen sie doch eine
genetische Verfälschung mit sich. Sie können auch Qualen verursachen, da heimische Muttertiere die übergroßen Kälber
oder Kitze aus Kreuzungen mit größeren Artverwandten nicht setzen können.

Die zwei Formen der Einbringung nicht autochthoner Wildtiere sind daher im Sinne der nachhaltigen Erhaltung und
Förderung der (natürlichen) genetischen Variabilität unserer autochthonen Wildtiere abzulehnen, vor allem in jenen
Regionen, wo negative Auswirkungen bekannt sind (z.B. Fasane in Birkwildregionen der tieferen Lagen).

Kriterium 26: Existenz einer Vermarktungsstrategie
Erläuterung: Eine Vermarktungsstrategie für Wildbret, Abschüsse, Trophäen etc. kann dazu beitragen, dass die Rentabilität
der Jagd mittelfristig gesichert ist.
Indikation und Wertung:

Eine Vermarktungsstrategie für Wildbret, Abschüsse, Trophäen etc. ist vorhanden
Eine Vermarktungsstrategie für Wildbret, Abschüsse, Trophäen etc. ist nicht vorhanden

Vermarktung sinnvoll planen.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 26:
Für die jagdlichen Erträge maßgeblich ist, ob sich der Jagdinhaber damit auseinander setzt, in welcher Form er Wildbret,
Abschüsse, Trophäen etc. vermarktet. So z.B. ob und in welcher Form er Wildbret, Abschüsse und Trophäen verkauft oder
auch selbst verwertet. Auch eine Eigenverwertung von Wildbret oder die informelle Abgabe im Bekannten-/Verwandtenkreis
ist in diesem Sinne somit als Bestandteil einer Vermarktungsstrategie zu sehen.

Kriterium 27: Aufwands-/Ertragsverhältnis

Erläuterung: Unter dem 'Aufwand' sind alle Kosten (z.B. für Reviereinrichtungen, Instandhaltung, Fütterung, Personal,
Pacht, Schutzmaßnahmen, Schadensvergütungen) zu subsumieren, dabei kann auch der effektive Zeitaufwand
(durchschnittliche Jagdzeit/erlegtes Stück) einbezogen werden. Unter den 'Erträgen' sind alle Erlöse (z.B. Wildbreterlöse,
Abschussprämien, Pachterlöse) zu verstehen. Dies kann die Umwegrentabilität, z.B. für die Geschäftsanbahnung, oder den
subjektiven Erholungswert der Jagd miteinschließen.

Indikation und Wertung:

Die Bilanz der Jagdperiode ist positiv bzw. bringt die Umwegrentabilität der Jagd ein positives Gesamtergebnis

Die Bilanz der Jagdperiode ist ausgeglichen bzw. bringt die Umwegrentabilität der Jagd ein ausgeglichenes
Gesamtergebnis

Die Bilanz der Jagdperiode ist geringfügig negativ

Die Bilanz der Jagdperiode ist stark negativ.

Verhältnis Aufwand zu Ertrag optimieren.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 27:

Unter 'Aufwands-/Ertragsverhältnis' sind alle monetär ansetzbaren Aufwendungen und Erträge des Jagdbetriebes (für
Pächter, Verpächter oder Eigenjagdbesitzer) subsumiert. Als 'Aufwand' sind die Kosten der Reviereinrichtungen und deren
Instandhaltung, Kosten der Fütterung, eventuell anfallende Personalkosten, bei Pachtjagden weiters die Kosten der
Jagdpacht, von Wildschutzmaßnahmen in land- und forstwirtschaftlichen Kulturen sowie von Schadensvergütungen etc.
anzurechnen. Bei den Erträgen sind v.a. Wildbreterlöse, Abschussprämien und Pachterlöse anzusetzen, es kann aber auch die
Umwegrentabilität der Jagd, die sich beispielsweise durch die Anbahnung von Geschäften ergibt, angerechnet werden; auch
ist es denkbar, einen Betrag für den subjektiven Erholungswert der Jagd auf der Ertragsseite anzusetzen, wenn dies als
Hauptmotiv für die Jagd finanziell leistbar ist. Bei der Gesamtstrecke ist die über einen längeren Zeitraum (z.B. eine
Pachtperiode) erzielte durchschnittliche Strecke zu veranschlagen und nicht - als einzelnes Ereignis - eine einmalig erzielte
Spitzenstrecke.

Zur (künftigen) Optimierung der Ertragsseite kann auch der effektive Zeitaufwand, der für die Bejagung benötigt wurde,
einbezogen werden. Unter effektivem Zeitaufwand ist die für die Erlegung pro Stück durchschnittlich benötigte Jagdzeit
anzusetzen. Vom (schwierig und nur subjektiv monetär bewertbaren) gesellschaftlichen bzw. idellen Aspekt der Jagd
abgesehen, ist auch Folgendes zu beachten: je geringer die benötigte Jagdzeit, umso geringer der Jagddruck - je geringer der
Jagddruck, umso geringer die Beunruhigung bzw. Störung der Wildtiere, damit ist deren Vertrautheit umso höher und die
angestrebte Strecke damit umso leichter erzielbar.

Kriterium 28: Vermarktung des Wildbrets
Erläuterung: Die Erfahrung zeigt, dass die Wilderlöse durch gute Vermarktung und spezielles Kundenservice wesentlich
über die regionalen Durchschnittspreise gesteigert werden können.
Indikation und Wertung:

Die Wilderlöse liegen mehr als 15% über dem Durchschnitt
Durchschnittliche Wilderlöse (+/- 15%)
Unterdurchschnittliche Wilderlöse (<-15%)
Bewertung nicht möglich (weil ausschließliche Eigenverwertung des Wildbrets)

Wildbret aufwerten.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 28:
Die durchschnittlich erzielten Wilderlöse sind trotz der hohen Fleischqualität des Wildfleisches generell niedrig. Die
Erfahrung zeigt, dass die Wilderlöse durch gute Vermarktung und spezielles Kundenservice wesentlich über die regionalen
Durchschnittspreise gesteigert werden können. Bei ausschließlicher Eigenverwertung des Wildbrets ist dieses Kriterium nicht
anwendbar und kann entfallen.

Kriterium 29: Jagdliche Maßnahmen zur Förderung des Marktwertes

Erläuterung: Durch Management-Maßnahmen, die den Wildartenreichtum, die erzielten Strecken, die (durchschnittliche)
Trophäenstärke, die Bejagbarkeit, das Vorkommen nicht häufiger Wildarten, das Image oder die Infrastruktur der
Reviereinrichtungen betreffen, kann der angenommene oder tatsächlich erzielbare Marktwert eines Jagdgebietes beeinflusst
werden. Die Beurteilung dieses Kriteriums ist insbesondere aus der Sicht des Jagdberechtigten (Eigentümers, Verpächters,
Eigenjagdbesitzers) sinnvoll.

Indikation und Wertung:

Der Marktwert der Jagd ist durch umfassende jagdliche Maßnahmen sehr hoch (>30% über dem Durchschnitt lage-
mäßig vergleichbarer Jagdgebiete)

Der Marktwert der Jagd ist durch einzelne jagdliche Maßnahmen etwas über dem regionalen Durchschnitt (10 - 30%
über dem Durchschnitt lagemäßig vergleichbarer Jagdgebiete)

Der Marktwert der Jagd entspricht dem regionalen Durchschnitt (-10% bis +10% über/unter dem Durchschnitt
lagemäßig vergleichbarer Jagdgebiete), zu seiner Erhaltung und/oder Förderung werden keine jagdlichen Maßnahmen
gesetzt

Der Marktwert der Jagd ist bedingt durch kontraproduktive jagdliche Bewirtschaftung unter dem regionalen
Durchschnitt (mehr als -10% unter dem Durchschnitt lagemäßig vergleichbarer Jagdgebiete)

Bewertung nicht möglich (weil kein Verpächter oder Eigenjagdbesitzer)

Marktwert der Jagd erhöhen.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 29:

Abgesehen vom Einfluss des durchschnittlichen örtlichen Marktwertes (Lagefaktoren wie Stadtnähe oder reizvolle
Landschaft) resultiert der angenommene oder tatsächlich erzielbare Marktwert einer Jagd v.a. aus dem Wildartenreichtum
einer Jagd, den erzielten Strecken, der (durchschnittlichen) Stärke der Trophäen und der Bejagbarkeit (Erreichbarkeit,
Erschließung und Zugänglichkeit, Revierausstattung). All diese Faktoren sind durch das Management einer Jagd - in
Abhängigkeit von ihrer Flächengröße - im positiven wie auch im negativen Sinne beeinflussbar.

So kann z.B. unter dem Stichwort 'Kundenfreundlichkeit' durch besonders gute Betreuung (zahlender) Jagdgäste das Image
und damit auch der Wert einer Jagd gesteigert werden. Auch die gezielte Förderung nicht häufiger Wildarten, die dann einen
bestandesverträglichen Abschuss nicht alltäglicher Trophäenträger zulässt, kann eine Maßnahme zur Förderung des
Marktwertes sein. Ebenso ist meist eine gute Infrastruktur bei den Reviereinrichtungen (Jagdhütten, Pirschsteige, Hochsitze,
Schirme, evtl. Fütterungen etc.) ein nicht unwichtiger Faktor für den Marktwert einer Jagd. Hinweis: Es kann vorkommen,
dass jagdliche Maßnahmen, die zur Förderung des Marktwertes beitragen, gleichzeitig negative Auswirkungen bei den
ökologischen Nachhaltigkeitsanforderungen haben, z.B. eine übermäßig intensive Wildbewirtschaftung, die zu unnatürlich
hohen Wildbeständen mit landeskulturell unverträglichen Wildeinflüssen auf die Vegetation führt.

Die Beurteilung dieses Kriteriums ist insbesondere aus der Sicht des Jagdberechtigten (Eigentümers, Verpächters,
Eigenjagdbesitzers) sinnvoll.

Kriterium 30: Kontinuierlicher, langfristiger Vergleich der Wildbretgewichte
Erläuterung: Eine Bewertung der maximal erzielbaren Durchschnitts-Wildbretgewichte ist nur durch einen rückblickenden
Vergleich der Wildbretgewichte ( Schalenwild ) über mehrere Jahrzehnte möglich. Ein derartiger Vergleich soll mittels einer
langfristigen Dokumentation der Wildbretgewichte getrennt nach Geschlecht, Altersgruppen und Erlegungsdatum
durchgeführt werden.
Indikation und Wertung:

Eine exakte Wildbretgewicht-Dokumentation wird durchgeführt, ein langfristig rückblickender Vergleich der
Wildbretgewichte ist dadurch möglich und wird durchgeführt

Eine exakte Wildbretgewicht-Dokumentation wird durchgeführt, ein rückblickender Vergleich der Wildbretgewichte ist
jedoch nur fragmentarisch möglich

Eine Wildbretgewicht-Dokumentation wird fragmentarisch durchgeführt, ein rückblickender Vergleich der
Wildbretgewichte ist jedoch nicht möglich

Eine exakte Wildbretgewicht-Dokumentation wird nicht durchgeführt, ein rückblickender Vergleich der
Wildbretgewichte ist dadurch nicht möglich

Regionaler Gewichtsvergleich.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 30:
Eine Bewertung der maximal erzielbaren Durchschnitts-Wildbretgewichte ist nur durch einen rückblickenden Vergleich der
Wildbretgewichte ( Schalenwild) über mehrere Jahrzehnte möglich. Ein derartiger Vergleich soll mittels einer langfristigen
Dokumentation der Wildbretgewichte getrennt nach Geschlecht, Altersgruppen und Erlegungsdatum durchgeführt werden.

Kriterium 31: Höhe der Wildbretgewichte
Erläuterung: Die Höhe der durchschnittlichen Wildbretgewichte ist die Visitenkarte eines Reviers: je höher die
Wildbretgewichte sind, umso besser sind die Konstitution der Wildtiere und damit auch die zu erwartenden Trophäen und
jagdlichen Erträge. Die Form der Wildbewirtschaftung kann die Wildbretgewichte durch Berücksichtigung von Faktoren wie
(saisonaler) Nahrungskapazität, Jagddruck und natürliche Regulative beeinflussen.
Indikation und Wertung:

In Relation zum langfristigen regionalen Durchschnitt sehr hohe Wildbretgewichte (>20%)

Wildbretgewichte anhaltend über dem langfristigen regionalen Durchschnitt (11 - 20%)

In Relation zum langfristigen regionalen Durchschnitt niedrige Wildbretgewichte (+10 bis -20%)

In Relation zum langfristigen regionalen Durchschnitt sehr niedrige Wildbretgewichte (< -20%)

Wildbretgewichte als "Visitenkarte".

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 31:
Die Höhe der durchschnittlichen Wildbretgewichte ist die Visitenkarte eines Reviers: je höher die Wildbretgewichte sind,
umso besser sind die Konstitution der Wildtiere und damit auch die zu erwartenden Trophäen, jagdlichen Erträge etc. Zu
berücksichtigen sind dabei natürlich lebensraumbedingte Gewichtsunterschiede, wie sie z.B. zwischen Auhirsch und
Gebirgshirsch bestehen.
Das Wildbretgewicht kann durch die Form der Wildbewirtschaftung beeinflusst werden: Eine Bejagung, die (auch) an der
(saisonalen) Nahrungskapazität des Wildlebensraumes orientiert ist, die Zugänglichkeit der Nahrung nicht durch unnötigen
Jagddruck beeinträchtigt und auch natürliche Regulative der Wildtiere (z.B. Witterung, natürliche Feinde etc.) als natürliche
Faktoren in ihre Strategie einbezieht, wird nachhaltig höhere Wildbretgewichte erzielen als eine Bejagungsstrategie, welche
diese Aspekte teilweise oder ganz negiert.

Kriterium 32: Existenz einer ökonomisch fundierten Bejagungsstrategie zur zeitlichen und räumlichen Durchführung
der Bejagung, Dokumentation der Planung, Durchführung und Bewertung der Bejagung

Erläuterung: Aus ökonomischer Sicht ist eine Bejagungsstrategie zur zeitlichen und räumlichen Durchführung der Bejagung
insbesondere wichtig für: die Effizienz der Bejagung (Zeitaufwand); die erzielbaren Wildbretgewichte (rechtzeitiger
Schalenwildabschuss vor dem Winter verbessert das Verhältnis zwischen verfügbarem Äsungsangebot und
Wildbestandesgröße, und damit die Konstitution der verbleibenden Wildtiere); die Höhe eventueller Fütterungskosten
(Bestandesgröße). Die Dokumentation erfolgt im Jagdkonzept, durch Abschusslisten und durch Eintragung der
Einzelabschüsse - bzw. bei Bewegungsjagden (Niederwild) durch Kennzeichnung der Gebiete - in Revierkarten.

Indikation und Wertung:

Eine Bejagungsstrategie zur zeitlichen und räumlichen Durchführung der Bejagung existiert für alle bejagten
Wildarten, die Abschüsse werden laufend dokumentiert und werden im Hinblick auf die Einhaltung des
gegenständlichen (ökonomischen) Nachhaltigkeitsprinzips bewertet

Eine Bejagungsstrategie zur zeitlichen und räumlichen Durchführung der Bejagung existiert für alle bejagten
Wildarten, die Abschüsse werden jedoch nur mangelhaft dokumentiert und bewertet

Eine Bejagungsstrategie zur zeitlichen und räumlichen Durchführung der Bejagung existiert nur fragmentarisch und
nicht für alle bejagten Wildarten, eine Bewertung der Abschüsse erfolgt nicht oder nur für Trophäenträger

Eine Bejagungsstrategie zur zeitlichen und räumlichen Durchführung der Bejagung existiert nicht, Abschüsse werden
nicht bewertet

Bejagungsstrategie auch ökonomisch optimieren.

Ausführliche Erläuterung zu Kriterium 32:

Aus ökonomischer Sicht ist eine Bejagungsstrategie zur zeitlichen und räumlichen Durchführung der Bejagung insbesondere
für die Effizienz der Bejagung, für die erzielbaren Wildbretgewichte und für die Höhe eventueller Fütterungskosten wichtig.

Für die Effizienz der Bejagung ist wichtig, dass in der Bejagungsstrategie das Wissen über saisonale Aufenthaltsorte und die
Zeit der größtmöglichen Beobachtbarkeit einer Wildart Eingang findet und damit der jagdliche Zeitaufwand minimiert wird.
Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass dies nicht kontraproduktiv zu geplanten ist.

Für die Konstitution der Wildtiere ist die rechtzeitige Erfüllung des Abschusses v.a. insofern bedeutungsvoll, als dadurch für
den verbleibenden Wildbestand bessere Nahrungsbedingungen geschaffen werden können. Dies trifft z.B. zu, wenn in
landwirtschaftlich geprägten Revieren ein Großteil des Schalenwild abschusses bereits vor dem Abernten der Wiesen und
Felder im Herbst getätigt wird. Verlagert sich der Großteil des Schalenwildabschusses jedoch in den Zeitraum nach dem
Abernten der Wiesen und Felder, so wird die erntebedingt knapp gewordene Äsung und/oder Deckung von wesentlich mehr
Wildtieren genutzt. Sowohl die dadurch verringerte Äsungsquantität und -qualität, als auch der auf den verbliebenen
Äsungsflächen unverhältnismäßig hohe Jagddruck führen dann in einer Jahreszeit, wo das Wild eigentlich für den Winter
Kraft tanken sollte, zu einer Schwächung der Konstitution und damit zu einem Absinken der durchschnittlichen
Wildbretgewichte, was sich monetär zu Buche schlägt.

Ein weiterer wichtiger Kostenfaktor bei diesem Beispiel kann die Fütterung sein: je später im Jahr der Abschuss getätigt
wird, umso mehr Wildtiere sind in den ersten Wintermonaten zu füttern - die Fütterungskosten steigen dadurch erheblich.


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