„Kirmesgerichts“-Dienstag
Der letzte Tag des Kirchweihfestes ist „nach alter Väter Sitte“ für
einen dorfbekannten Übeltäter der Tag der großen Abrechnung:
Das Hohe Kirmesgericht am Dienstagabend hatte natürlich auch
in diesem Jahr wieder über die Schandtaten des Paias zu urtei-
len. Vielleicht hatte dieser sich von einem personellen Austausch
des Richters (erstmals in dieser Besetzung: Marco Wilden) und
Verteidigerin (ebenfalls neu im Amt: Anneliese Sieghart) einen
Freispruch erhofft, was jedoch die langjährig erfahrene Staats-
anwältin (Tanja Worringer) mit ihren – teils schwerwiegenden
– Anklagepunkten zu widerlegen suchte.
Hatte man beispielsweise bislang geglaubt, der Paias sei für alle
feucht-fröhlichen Feiern und damit auch den
örtlichen Karneval stets zu haben, mussten
die empörten Zuschauer nun von unglaubli-
chen Sabotageakten erfahren: So habe der
Paias – obwohl (nach Angaben der Vertei-
digung) sogar im Besitz einer Ehrenkarte für
die „Mädchensitzung“ der kfd – die Heizung
des Festzeltes heimtückisch manipuliert. Und
selbst sein ihm angetrautes Eheweib (Prinzes-
sin Iris I., die hier tapfer für ihn Partei ergriff)
sei Opfer seiner Schandtaten geworden, man
erinnere sich nur an das „usselije“ Wetter beim
Weiberfastnachtszug. Schmucke Festwagen und farbenprächtige Kostüme der Zugteil-
nehmer seien größtenteils unter dem – leider notwendigen – Regenschutz verschwunden
und das sehenswerte Ergebnis der teils aufwändigen Arbeiten für Wagenbau und Kostü-
mierung konnte nicht so richtig zur Geltung kommen.
Ein weiterer Anklagepunkt betraf die mutwillige Verbreitung des – in allen Gärten und
auch auf Friedhöfen inzwischen gefürchteten – „Buchsbaum-Zünslers“ durch den Paias,
so dass bei dieser sehr beliebten Pflanze bald kein einziger grüner Zweig mehr zu sehen
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sein wird. Erschwerend komme in diesem Fall natürlich
noch hinzu, dass es beinahe unmöglich sein werde,
für die Feier des nächstjährigen Palmsonntag aus-
reichend „Palm“-Zweige zur Segnung zu erhalten,
also der Paias einen direkten Angriff auf das kirchliche
Brauchtum unternommen habe. Das Plädoyer der
Verteidigerin gerade in diesem Punkt war hoch brisant, denn
ihre Ausführungen ließen auf ein gewisses berufliches Eigeninteresse
und Komplizenschaft mit diesem Übeltäter schließen, möglicherweise
sogar bis zum Strafbestand der Anstiftung zu dieser Tat.
Nach umfassender Würdigung der hier aufgeführ-
ten und weiterer Anklagepunkte durch Staatsan-
wältin Tanja sowie Abwägung der Gegenargu-
mente von Verteidigerin Anneliese und Ehefrau
„Noch-Nicht-Witwe“ Iris kam das Hohe Kirmesgericht unter Vorsitz
von Marco jedoch zu dem unvermeidlichen Schuldspruch und dem
Urteil „Tod durch Verbrennen“, das gleich im Anschluss vollstreckt
wurde. Und dennoch – wer wird wohl bei der nächsten Kirmes wie-
der auf der Anklagebank sitzen und für all das Ungemach unseres
Ortes verantwortlich gemacht werden …? (Autor: Wilfried Schwarz)
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In dankbarer Erinnerung
gedenken wir unseren
verstorbenen Tollitäten,
Mitgliedern und Förderern.