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911Services GmbH Produktkatalog 2022/23

Warnsysteme für Einsatz- und Sonderfahrzeuge

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Published by Bernhard, 2021-03-10 05:27:37

911Services GmbH | Produktkatalog 2022/23

911Services GmbH Produktkatalog 2022/23

Warnsysteme für Einsatz- und Sonderfahrzeuge

PATROL RG 3 www.911services.net

Wiederaufladbare LED Handlampe mit 600 Lumen und 4 Preis €
Helligkeitsstufen, 12 & 230 Volt Ladegerät mit Ladestation, 109,00 €
Notauffindebeleuchtung und optionalem roten Aufsteckkegel
5,00 €
Technische Daten
Preis €
Abmessungen: 183 x 47/31 mm | Lumen: 600 | Leuchtweite: ca. 99,00 €
240 m | Gewicht: 170 g
Preis €
Ausführung 149,00 €
Patrol LED Handlampe
199
Optional
Aufsteckkegel ROT (Verkehrsleitung)

THUNDER XTR RG 3

Wiederaufladbare LED Handlampe mit 1020 Lumen und 4 Helligkeitsstufen

Technische Daten

Abmessungen: 146 x 41 mm | Lumen: 1020 | Leuchtweite: ca. 310 m |
Gewicht: 160 g

Ausführung
Thunder XTR LED Handlampe

MEGAFLARE RG 3

Wiederaufladbares Absicherungssystem mit 6 Stück LED Flare Warnmodulen (jew.
16 LED Module pro Flare) zur Absicherung von Unfallstellen in Rot, Gelb, Grün,
Weiß oder Blau (überfahrbar, wasserdicht) in einem praktischen Transportkoffer mit
integrierter Ladestation

Technische Daten

Abmessungen Koffer: 370 x 360 x 75 mm | Abmessungen Flare: 108 x 35 mm |
Anzahl LEDs pro Flare: 16 | Anzahl Blitzfolgen: 9 (frei wählbar) | Betriebsdauer: bis
zu 150 Stunden*

*je nach gewählter Blitzfolge

Ausführung
MegaFlare LED Absicherungssystem (6 Stück in Koffer mit integrierter Ladestation (12 & 230 Volt)

21. Handlampen & Absicherung Preis €
80,67 €
EXPLORER RG 3
Preis €
Aufladbare LED Handlampe mit 550 Lumen Lichtleistung und 3 Leuchtmodi inkl. 284,66 €
Ladehalterung mit Notlichtfunktion
Preis €
Technische Daten 128,82 €

Abmessungen: 176 x 58 x 30 mm | Lichtquelle: 1x Cree XP-G3 LED |
Leuchtstärke: 550 Lumen | Leuchtweite: bis zu 200 m | Gewicht: 265 g | Akku:
Li-ION 3,7V 2600 mAh

Ausführung
Explorer LED Handlampe inkl. Akku, Ladestation und 12V / 230V Ladegerät

BLITZ K12 RG 3

Akkubetriebene LED Hochleistungs-Handlampe / Suchscheinwerfer mit
beeindruckenden 11.600 Lumen Lichtleistung

Technische Daten

Abmessungen: 273 x 95 mm | Lichtquelle: 4x Cree XHP LED | Leuchtstärke:
11.600 Lumen | Leuchtweite: bis zu 525 m | Gewicht: 1235 g | Akku: Li-ION
7,4V 7800 mAh

Ausführung
Blitz K12 LED Handlampe inkl. Akku, 12V / 230 V Ladegerät und Armschlaufe

BLITZ K3 RG 3

Akkubetriebene LED Handlampe mit 3000 Lumen Lichtleistung

Technische Daten

Abmessungen: 172 x 62 mm | Lichtquelle: 1x Cree XHP LED | Leuchtstärke:
3000 Lumen | Leuchtweite: bis zu 375 m | Gewicht: 440 g | Akku: Li-ION 3,7V
5000 mAh

Ausführung
Blitz K3 LED Handlampe inkl. Akku, 12V / 230 V Ladegerät und Armschlaufe

200

BLITZ LR11 RG 3 www.911services.net

Akkubetriebene LED Handlampe mit 1100 Lumen Lichtleistung Preis €
142,84 €
Technische Daten
Preis €
Abmessungen: 265 x 90 mm | Lichtquelle: 1x Cree XP-L HI LED | Leuchtstärke: 68,18 €
1100 Lumen | Leuchtweite: bis zu 1100 m | Gewicht: 835 g | Akku: Li-ION 7,4V
2600 mAh Preis €
81,82 €
Ausführung
Blitz K3 LED Handlampe inkl. Akku, 12V / 230 V Ladegerät und Armschlaufe 201

BLACK EYE 1100 RG 3

Kompakte LED Handlampe mit Akku (über USB aufladbar) und 1100 Lumen
Lichtleistung

Technische Daten

Abmessungen: 142 x 34 x 28 mm | Lichtquelle: 1x Cree XP-L LED |
Leuchtstärke: 1100 Lumen | Leuchtweite: bis zu 245 m | Gewicht: 172 g |
Akku: Li-ION 3,7V 2600 mAh

Ausführung
Black Eye 1100 Handlampe inkl. Akku, USB Ladekabel und Clip

BLACK EYE 1300 RG 3

Kompakte LED Handlampe mit Akku (über USB aufladbar) und 1300 Lumen
Lichtleistung

Technische Daten

Abmessungen: 150 x 38 x 28 mm | Lichtquelle: 1x Cree XP-L LED |
Leuchtstärke: 1300 Lumen | Leuchtweite: bis zu 270 m | Gewicht: 189 g |
Akku: Li-ION 3,6V 3400 mAh

Ausführung
Black Eye 1300 Handlampe inkl. Akku, USB Ladekabel und Clip

21. Handlampen & Absicherung Preis €
78,54 €
BLACK EYE 780 RG 3
Preis €
Kompakte LED Handlampe mit Akku und 780 Lumen Lichtleistung 52,63 €

Technische Daten Preis €
16,09 €
Abmessungen: 160 x 46 x 29 mm | Lichtquelle: 1x Cree XM-L U2 LED |
Leuchtstärke: 780 Lumen | Leuchtweite: bis zu 250 m | Gewicht: 224 g | Akku:
Li-ION 3,7V 2200 mAh

Ausführung
Black Eye 780 Handlampe inkl. Akku, 12/230 Volt Ladegerät und Armschlaufe

BLACK EYE 420 RG 3

Kompakte LED Handlampe mit Akku, stark fokussiertem Lichtstrahl und 420
Lumen Lichtleistung

Technische Daten

Abmessungen: 135 x 37 x 29 mm | Lichtquelle: 1x Cree XP-G G2 LED |
Leuchtstärke: 420 Lumen | Leuchtweite: bis zu 150 m | Gewicht: 161 g | Akku:
Li-ION 3,7V 2200 mAh

Ausführung
Black Eye 420 Handlampe inkl. Akku, 12/230 Volt Ladegerät und Armschlaufe

BLACK EYE MINI RG 3

Extrem kompakte batteriebetriebene LED Handlampe, Fokus Funktion und 115
Lumen Lichtleistung

Technische Daten

Abmessungen: 118 x 29 x 20 mm | Lichtquelle: 1x Osram P8 5W LED |
Leuchtstärke: 115 Lumen | Leuchtweite: bis zu 100 m | Gewicht: 104 g |
Batterie: AA

Ausführung
Black Eye Mini Handlampe inkl. Batterie und Clip

202

SNIPER 3.1 RG 3 www.911services.net

Multifunktions-Inspektionslampe mit Akku (über USB aufladbar), eingebautem Preis €
Magnet und 130 Lumen Lichtleistung 36,79 €

Technische Daten

Abmessungen: 128 x 18 mm | Lichtquelle: 1x 3W LG LED | Leuchtstärke: 130
Lumen | Leuchtweite: bis zu 37 m | Gewicht: 52 g | Akku: Li-ION 3,7V 320 mAh

Ausführung
Sniper 3.1 Inspektionslampe inkl. Akku, USB Ladekabel und Clip

SNIPER 3.3 RG 3 Preis €
70,88 €
Kompakte LED Handlampe mit Akku, Powerbank Funktion (Aufladen des
Handys über Taschenlampe und USB) und 1000 Lumen Lichtleistung

Technische Daten

Abmessungen: 150 x 29 mm | Lichtquelle: 1x Cree XP-L LED | Leuchtstärke:
1000 Lumen | Leuchtweite: bis zu 205 m | Gewicht: 171 g | Akku: Li-ION 3,7V
2600 mAh

Ausführung
Sniper 3.3 Handlampe inkl. Akku, USB Ladekabel und Armschlaufe

BEEMER 4 RG 3 Preis €
74,54 €
Professionelle Handlampe für die Werkstatt mit 3
austauschbaren Leuchtköpfen als praktisches Set
und 250 Lumen Lichtleistung

Technische Daten

Abmessungen: 188 x 33 mm | Lichtquelle: 1x
XP-G, UV LED | Leuchtstärke: 180 bis 350 Lumen |
Leuchtweite: bis zu 250 m | Gewicht: 170 g | Akku:
Li-ION 3,7V 2200 mAh

Ausführung
Beemer 4 Handlampenset mit 3 Leuchtköpfen (Taschenlampe, flexibler Inspektionskopf, UV Lichtkopf) inkl. Akku, 230 Volt
Ladegerät, USB Ladekabel und Aufbewahrungskoffer

203

21. Handlampen & Absicherung 470 RG 3

BEEMER

Kompakte LED Handlampe mit Akku und 780 Lumen Lichtleistung Preis €
40,04 €
Technische Daten
Preis €
Abmessungen: 160 x 46 x 29 mm | Lichtquelle: 1x Cree XM-L U2 LED | Leuchtstärke: 780 178,17 €
Lumen | Leuchtweite: bis zu 250 m | Gewicht: 224 g | Akku: Li-ION 3,7V 2200 mAh
Preis €
Ausführung 49,34 €
Beemer 470 Werkstattleuchte inkl. 230 Volt Dockingstation

SUNSCAN CRI RG 3

Akkubetriebener LED Hochleistungs-Flutlichtstrahler mit 2000 Lumen Lichtleistung und
bis zu 8 Stunden Betriebsdauer

Technische Daten

Abmessungen: 220 x 225 x 70 mm | Lichtquelle: COB 96 CRI 6500K LED |
Leuchtstärke: 2000 Lumen | Gewicht: 1150 g | Akku: Li-ION 11,1V 4400 mAh

Ausführung
Sunscan CRI Flutlichtstrahler inkl. 5m 230 Volt Anschlusskabel

SUNSCAN STIRNLAMPE RG 3

LED Stirnlampe mit Akku, 2 Betriebsmodi (Warm- & Kaltlicht) und 300 Lumen
Lichtleistung

Technische Daten

Abmessungen: 62 x 41 x 43 mm | Lichtquelle: XP-LU2 & Nichia 0,5W LED |
Leuchtstärke: 300 Lumen | Gewicht: 96 g | Akku: Li-ION 3,7V 800 mAh

Ausführung
Sunscan Stirnlampe inkl. Akku und Micro USB Ladekabel

204

VIZO RC RG 3 www.911services.net

LED Stirnlampe in Akkuausführung, mit fokussierbarem Lichtkegel, Preis €
verstellbarem Lampenkopf, roten LEDs auf der Rückseite und 400 Lumen 60,00 €
Lichtleistung
Preis €
Technische Daten 41,55 €

Abmessungen: 32 x 71 x 34 mm | Lichtquelle: Samsung LH351D LED |
Leuchtstärke: 400 Lumen | Gewicht: 178 g | Akku: Li-ION 3,7V 2600 mAh

Ausführung
Vizo RC Stirnlampe inkl. Akku und Verlängerungskabel zur optionalen Montage des Akkus am Gürtel

MAVERICK RG 3

Professionelle LED Stirnlampe in Akkuausführung mit fokussierbarem Lichtkegel, verstell-
barem Lampenkopf und 510 Lumen Lichtleistung

Technische Daten

Abmessungen: 62 x 46 x 45 mm | Lichtquelle: Cree XP-L LED | Leuchtstärke: 510
Lumen | Gewicht: 97 g | Akku: Li-ION 3,7V 800 mAh

Ausführung
Maverick Stirnlampe inkl. Akku und USB Ladekabel

ULTIMO RG 3

Universell einsetzbare LED Stirnlampe in Akkuausführung mit optional einsetzbarem
Diffusor, unterschiedlichen Montageoptionen für Helm (Clips oder 3M), roten LEDs auf der
Rückseite und 300 Lumen Lichtleistung

Technische Daten

Abmessungen: 35 x 82 x 40 mm | Lichtquelle: Luxeon T-LED | Leuchtstärke: 300 Lumen
| Gewicht: 185 g | Akku: Li-ION 3,7V 2000 mAh

Ausführung Preis €
Ultimo Stirnlampe inkl. Akku und Verlängerungskabel zur optionalen Montage des Akkus am Gürtel 60,00 €

205

AUSBAU & EINBAU

AUSBAU & EINBAU

Alles aus einer Hand

Ein neues Einsatzfahrzeug anzuschaffen und dieses nach
den eigenen Bedürfnissen und Vorstellungen auch aufzu-
bauen ist meist eine anspruchsvolle Aufgabe die viel Wissen
und Zeit erfordert. Auch die Suche nach einem geeigneten
Aufbaupartner gestaltet sich in vielen Fällen schwierig,
müssen doch etliche Aspekte beachtet werden, die oft das
Know-How mancher KFZ-Werkstätten übersteigen, ist es
doch in vielen Fällen mit der Installation der nach außen hin
sichtbaren Warnanlage (z.B. Blaulicht) alleine nicht getan.
Oft müssen für die jeweils spezifischen Anforderungen
an das Einsatzfahrzeug neben speziellen Aufbauten ggfs.
auch zusätzliche Steckdosen oder Ladeerhaltungssys-
teme verbaut oder das Fahrzeug von Grund auf als NEF
/ MTF / KDO / LAST etc. mit entsprechender Innenein-
richtung (zusätzliche Sitzmöglichkeit, Kommandostand,
Regalsysteme, Auszügen, Tisch, PC, Drucker, etc...) oder
Aufbauten (Planenaufbau, Kofferaufbau, Lichtmastsystem,
etc.) aufgebaut werden. Den Abschluss des Umbaus stellt
meist die Folierung des Fahrzeuges nach Wunsch dar.
Damit sich unsere Kunden nicht den Kopf darüber zer-
brechen müssen und mehr Zeit für die wirklich wichtigen
Dinge im Leben haben bieten wir in Kooperation mit unse-
ren Partnern gerne den Einbau der Warnanlagen sowie den
kompletten Aufbau / Umbau des Einsatzfahrzeuges an.
Alles aus einer Hand - unkompliziert und professionell!
206

www.911services.net

Bergrettungsfahrzeug auf Ford Ranger Basis mit komplettem Heckaufbau inkl. Auszugsystem Innenausbau MTF / KDO

FF Last / VRF mit komplettem Planenaufbau inkl. Lichtmastsystem Auffahrhilfe (MB Vito) für mobiles Notstromaggregat

207

AUSBAU & EINBAU
Komplett neu strukturierter Laderaum inkl. Seilwinde für Notstromaggregat

Schrankeinbauten Innenausbau für MTF

208



AGB 911Services GmbH (Stand 01/2021)

1. Geltungsbereich beanspruchen, der infolge nicht rechtzeitiger Lieferung eines wesentlichen Teiles nicht
benützt werden kann, sofern dem Käufer ein Schaden in dieser Höhe erwachsen ist.
1.1 Diese allgemeinen Bedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen Weitergehende Ansprüche aus dem Titel des Verzuges sind ausgeschlossen.
und zwar für die Lieferung von Waren und sinngemäß auch für die Erbringung von
Leistungen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen 6. Gefahrenübergang und Erfüllungsort
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
6.1 Der Erfüllungsort ist Mondsee (A-5310)
1.2 Wir liefern ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Abweichende oder
weitergehende Geschäftsbedingungen des Käufers bzw. Auftraggebers werden nicht 6.2 Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Lieferung der Ware als EXW gem.
anerkannt, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Änderungen und Ergänzungen INCOTERMS® 2010 verkauft.
bedürfen der Schriftform, es sei denn, dass bei Erklärungen in anderer Form hinreichend
deutlich zum Ausdruck kommt, dass sie unabhängig vom Schrifterfordernis gelten soll. 6.3 Bei Leistungen ist der Erfüllungsort der in der schriftlichen Auftragsbestätigung
angegebene, sekundär jener, wo die Leistung faktisch durch den Verkäufer erbracht
1.3 Unsere Bedingungen gelten, sofern wir auf sie hingewiesen haben, spätestens mit wird. Die Gefahr für eine Leistung oder eine vereinbarte Teilleistung geht mit ihrer
Annahme der Lieferung als anerkannt, auch wenn dies vom Käufer bzw. Auftraggeber Erbringung auf den Käufer über.
nicht bestätigt ist.

2. Angebot 7. Zahlung

2.1 Angebote des Verkäufers gelten als freibleibend. 7.1 Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist der entsprechende
Endbetrag bei Lieferung fällig. Unabhängig davon ist die in der Rechnung enthaltene
2.2 Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Umsatzsteuer in jedem Fall bis spätestens 7 Tage nach Rechnungslegung zu bezahlen.
Verkäufers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers
jederzeit zurückgefordert werden und sind dem Verkäufer unverzüglich zurückzustellen, oder der Abweisung eines Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens erfolgen
wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird. Lieferungen nur mehr gegen Vorauskassa.

3. Vertragsschluss 7.2 Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der
jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch
3.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme
schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesendet hat. hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten
Zahlungsbedingungen.
3.2 Die in Katalogen, Prospekten u. dgl. enthaltenen Angaben sowie sonstige
schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur maßgeblich, wenn in der 7.3 Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers in der vereinbarten
Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Währung zu leisten. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur
zahlungshalber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen (wie z. B.
3.3 Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Käufers.
Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
7.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger
4. Preise Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

4.1 Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager des Verkäufers ausschließlich 7.5 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Verkäufer über sie verfügen
Umsatzsteuer, Verpackung, Verladung, Demontage, Rücknahme und ordnungsgemäße kann.
Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten für gewerbliche
Zwecke im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung. Wenn im Zusammenhang mit der 7.6 Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem
Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet
Käufer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom seiner sonstigen Rechte a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur
Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene
das Abladen und Vertragen. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen
zurückgenommen. aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig stellen und für diese Beträge ab
der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,25 % pro Monat zuzüglich
4.2 Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Verkäufer Umsatzsteuer verrechnen, sofern der Verkäufer nicht darüber hinausgehende
eine entsprechende Preisänderung vor. Kosten nachweist, c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach
zweimaligem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Vorauskassa
4.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. erfüllen. In jedem Fall ist der Verkäufer berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere
Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist der Verkäufer Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.
berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
7.7 Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der
4.4 Bei Reparaturaufträgen werden die vom Verkäufer als zweckmäßig erkannten vollständigen Zahlung bedingt.
Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt
auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der 7.8 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten
Durchführung des Auftrages zutage tritt, wobei es hierfür keiner besonderen Mitteilung Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen
an den Käufer bedarf. und Kosten vor. Der Käufer tritt hiermit an den Verkäufer zur Sicherung von dessen
Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware,
4.5 Der Aufwand für die Erstellung von Reparaturangeboten oder für Begutachtungen auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab. Der Käufer ist zur
wird dem Käufer in Rechnung gestellt. Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterverkauf mit
Stundung des Kaufpreises nur unter der Bedingung befugt, dass er gleichzeitig mit
5. Lieferung der Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt oder
die Zession in seinen Geschäftsbüchern anmerkt. Auf Verlangen hat der Käufer dem
5.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: a) Verkäufer die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle
Datum der Auftragsbestätigung b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu
technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen; c) Datum, an dem der stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung
Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält. oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht des
Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen.
5.2 Behördliche und etwa für die Ausführung von Anlagen erforderliche
Genehmigungen Dritter sind vom Käufer zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen 8. Gewährleistung und Einstehen für Mängel
nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
8.1 Der Verkäufer ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen
5.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktionsfähigkeit
verrechnen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 1 Jahr nach beeinträchtigenden Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe besteht, zu beheben, der
Bestellung als abgerufen. auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht. Aus
Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen
5.4 Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine
beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.
Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände;
dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe 8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nicht für einzelne
und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Dies gilt auch
Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren für Liefer- und Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden
Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung fest verbunden sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des
der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. Gefahrenüberganges gem. Punkt 6.

5.5 Falls zwischen den Vertragsparteien bei Vertragsabschluss eine Vertragsstrafe 8.3 Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiedauer und setzen auch
(Pönale) für Lieferverzug vereinbart wurde, wird diese nach folgender Regelung keine neue Garantiedauer in Gang. Die Garantiedauer für im Rahmen von Reparaturen
geleistet, wobei ein Abweichen von dieser in einzelnen Punkten ihre Anwendung im eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiedauer für das ganze Gerät.
Übrigen unberührt lässt: Eine nachweislich durch alleiniges Verschulden des Verkäufers
eingetretene Verzögerung in der Erfüllung berechtigt den Käufer, für jede vollendete 8.4 Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die nicht in der Sphäre
Woche der Verspätung eine Vertragsstrafe von höchstens ½ %, insgesamt jedoch des Verkäufers liegen, beginnt die Gewährleistungsfrist 2 Wochen nach dessen Liefer-
maximal 5 %, vom Wert desjenigen Teiles der gegenständlichen Gesamtlieferung zu bzw. Leistungsbereitschaft.

210

www.911services.net

8.5 Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Käufer die aufgetretenen seinen Sitz in Österreich hat, übernimmt die Verpflichtung zur Finanzierung
Mängel in angemessener Frist schriftlich angezeigt hat und die Anzeige dem der Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinn
Verkäufer zugeht. Der Käufer hat das Vorliegen des Mangels in angemessener Frist der Elektroaltgeräteverordnung für den Fall, dass er selbst Nutzer des Elektro-
nachzuweisen, insbesondere die bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten dem Elektronikgeräts ist. Ist der Käufer nicht Letztnutzer, hat er die Finanzierungs-
Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Verpflichtung vollinhaltlich durch Vereinbarung auf seinen Abnehmer zu überbinden und
Mangels gemäß Punkt 8.1 hat der Verkäufer nach seiner Wahl am Erfüllungsort die dies gegenüber dem Verkäufer zu dokumentieren.
mangelhafte Ware bzw. den mangelhaften Teil nachzubessern oder sich zwecks
Nachbesserung zusenden zu lassen oder eine angemessene Preisminderung 10.2 Der Käufer, welcher seinen Sitz in Österreich hat, hat dafür Sorge zu tragen, dass
vorzunehmen. dem Verkäufer alle Informationen zur Verfügung gestellt werden, um die Verpflichtungen
des Verkäufers als Hersteller/Importeur insbesondere nach §§ 11 und 24 der
8.6 Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie Elektroaltgeräteverordnung und dem Abfallwirtschaftsgesetz erfüllen zu können.
z. B. für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt- und Wegzeit) gehen zu Lasten
des Käufers. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Käufers sind die erforder- 10.3 Der Käufer, welcher seinen Sitz in Österreich hat, haftet gegenüber dem Verkäufer
lichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüst und Kleinmaterialien usw. unentgeltlich für alle Schäden und sonstigen finanziellen Nachteile, die dem Verkäufer durch den
beizustellen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Käufer wegen fehlender oder mangelhafter Erfüllung der Finanzierungsverpflichtung
sowie sonstiger Verpflichtungen nach Punkt 10. entstehen. Die Beweislast für die
8.7 Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Erfüllung dieser Verpflichtung trifft den Käufer.
Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, so erstreckt sich die
Haftung des Verkäufers nur auf bedingungsgemäße Ausführung. 11. Haftung des Verkäufers

8.8 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht 11.1 Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches
vom Verkäufer bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gesamthaftung
Überbeanspruchung der Teile über die vom Verkäufer angegebene Leistung, des Verkäufers in Fällen der groben Fahrlässigkeit ist auf den Nettoauftragswert
nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter begrenzt. Pro Schadensfall ist die Haftung des Verkäufers auf 25 % des
Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Käufer Nettoauftragswertes begrenzt.
beigestelltes Material zurückzuführen sind. Der Verkäufer haftet auch nicht für
Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, 11.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen
Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten,
bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, des
unterliegen. Bei Verkauf gebrauchter Waren übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden
aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen.
8.9 Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des
Verkäufers der Käufer selbst oder ein nicht vom Verkäufer ausdrücklich ermächtigter 11.3 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und
Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Benutzung (wie z. B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen
Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
8.10 Ansprüche nach § 933b ABGB verjähren jedenfalls mit Ablauf der in Punkt 8.2
genannten Frist. 11.4 Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüberhinausgehende Ansprüche aus dem
jeweiligen Titel ausgeschlossen.
8.11 Die Bestimmungen 8.1 bis 8.10 gelten sinngemäß auch für jedes Einstehen für
Mängel aus anderen Rechtsgründen. 11.5 Die Regelungen des Punktes 11 gelten abschließend für sämtliche Ansprüche des
Käufers gegen den Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund und -titel und sind auch
9. Rücktritt vom Vertrag für alle Mitarbeiter, Subunternehmer und Sublieferanten des Verkäufers wirksam.

9.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere 12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers
zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen 12.1 Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben,
Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, hat der
Käufer diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten.
9.2 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die 12.2 Ausführungsunterlagen wie z. B. Pläne, Skizzen und sonstige technische
Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets
oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen
Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind und dieser Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw. Punkt 2.2
auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine gilt auch für Ausführungsunterlagen.
taugliche Sicherheit beibringt, c) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der
im Punkt 5.4 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich 13. Einhaltung von Exportbestimmungen
vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt, oder d) wenn der
Käufer den ihm durch Punkt 13 auferlegten Verpflichtungen nicht oder nicht gehörig 13.1 Der Käufer hat bei Weitergabe der vom Verkäufer gelieferten Waren sowie
nachkommt. dazugehöriger Dokumentation unabhängig von der Art und Weise der Zurverfügungstellung
oder der vom Verkäufer erbrachten Leistungen einschließlich technischer Unterstützung
9.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder jeder Art an Dritte die jeweils anwendbaren Vorschriften der nationalen und internationalen
Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. (Re-)Exportbestimmungen einzuhalten. In jedem Fall hat er bei Weitergabe der Waren bzw.
Leistungen an Dritte die (Re-) Exportbestimmungen des Sitzstaates des Verkäufers, der
9.4 Falls über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.
oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden
Vermögens abgewiesen wird, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Setzung einer 13.2 Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, hat der Käufer dem Verkäufer nach
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, so wird er Aufforderung unverzüglich alle erforderlichen Informationen, u.a. über Endempfänger,
sofort mit der Entscheidung wirksam, dass das Unternehmen nicht fortgeführt Endverbleib und Verwendungszweck der Waren bzw. Leistungen zu übermitteln.
wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate
nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf 14. Allgemeines
Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die Vertragsauflösung
mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Käufer unterliegt, dem Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein
nicht entgegensteht oder wenn die Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame
wirtschaftlicher Nachteile des Verkäufers unerlässlich ist. Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt,
zu ersetzen.
9.5 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich
vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen 15. Gerichtsstand und Recht
oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch,
soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich
sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Verkäufer solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist ausschließlich das sachlich
steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter zuständige Gericht am Hauptsitz des Verkäufers (Bezirk Vöcklabruck - BG Wels),
Gegenstände zu verlangen. zuständig. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der
Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens
9.6 In Sonderfällen (dies zu definieren obliegt ausschließlich dem Verkäufer) obliegt der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird
es dem Verkäufer einem event. Vertragsrücktritt unter Einbehaltung von 15% der ausgeschlossen.
Netto - Auftragssumme zuzustimmen. Diese wird entweder als Teil der bereits bezahlten
Auftragssumme einbehalten oder als neue Rechnung fakturiert. 16. Vorbehaltsklausel

9.7 Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen. Die Vertragserfüllung seitens des Verkäufers steht unter dem Vorbehalt, dass der
Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen (Re-)
9.8 Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und Wegfall Exportbestimmungen, insbesondere keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen,
der Geschäftsgrundlage durch den Käufer wird ausgeschlossen. entgegenstehen.

10. Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

10.1 Der Käufer von Elektro-Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke, welcher

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