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Published by uwefahrenholz, 2023-03-16 12:52:52

Die Kunst des Urteils

Die Kunst des Urteils

47 Die Tabellen 1 und 2 verdeutlichen anschaulich den militärisch und juristisch geprägten Charakter der in Terror verwendeten Begriffe. Oftmals eilt der Rechtssprache ein negativer Ruf voraus, wird sie nicht selten durch weniger schmeichelhafte Begriffe wie ‚Kanzleistil‘, ‚Juristenlatein‘ oder ‚Fachchinesisch‘ abgewertet. Nichtsdestoweniger verfügt die juristische Fachsprache aber über einen besonderen Vorteil: In der Rechtswissenschaft werden Inhalte auf das Wesentliche reduziert, präzise gewählte Bezeichnungen verwendet und Missverständnisse durch die Vermeidung von Doppeldeutungen vermieden.107 Die Bedeutung des Mediums Sprache für die Rechtswissenschaft soll an dieser Stelle noch einmal betont werden: Rechtsordnung, Rechtsleben und Rechtswissenschaft beruhen ganz wesentlich auf dem Medium Sprache. Zu einem grossen [sic!] Teil erfolgt der Verständigungsprozess in schriftlicher Form: Die Rechtsgenossen entnehmen in einer modernen Rechtsordnung dem Gesetz (sowie der Literatur und früher erfolgten Gerichtsurteilen), was Recht ist. […] Auch das gesprochene Wort kann juristisch bedeutsam sein: So erlangen häufig mündliche Vereinbarungen bereits Vertragsqualität[…]; bei Gerichtsverhandlungen wird auf die direkt mündlich vorgebrachten Aussagen abgestellt etc. 108 Die Rechtssprache ist nicht grundlos der Alltagssprache in vielerlei Hinsicht ähnlich. In den meisten Fällen richten sich juristische Texte nicht ausschließlich an ausgebildete Juristen, sondern auch an rechtsunkundige Adressaten. Zu diesem Zwecke sollte die juristische Fachsprache auch für ein breiteres Publikum verständlich sein. Ferner ist man in den Rechtswissenschaften mehr um eine präzise und logische als um eine ästhetische und elegante Sprache bemüht. Die Rechtssprache verzichtet auf Sprachschnörkel und setzt stattdessen auf einen klaren und prägnanten Stil.109 Die Figurenrede lässt somit auch Rückschlüsse auf den Bildungsgrad der einzelnen Figuren zu. Während der Vorsitzende, Staatsanwältin Nelson und Strafverteidiger Biegler durch ihren juristisch geprägten Wortschatz der akademischen Bildungsschicht zuzuordnen sind, fallen der Angeklagte Lars Koch und insbesondere Oberstleutnant Lauterbach durch ihren stark von der Luftwaffentechnik gefärbten Wortschatz auf und können der Berufsgruppe des Militärs zugeordnet werden. Frau Meiser kommuniziert ausschließlich im alltagssprachlichen Stil ohne die Verwendung von Fachtermini und weist daher einer eher mittleren Bildungsstandard auf. 107 Vgl. Matthias Mahlmann: Einführung in die Rechtswissenschaft. Rechtliche Grundbegriffe. URL: http://www.rwi.uzh.ch/elt-lst-mahlmann/einfuehrungrw/grundbegriffe/de/html/wiederholung_learningObject1.html [12.04.2021]. 108 Ebda. 109 Vgl. ebda.


48 Das Theaterstück Terror kann im Gegensetz zum aktionszentrierten Drama als diskurszentriertes Drama klassifiziert werden. Beim diskurszentrierten Dramentyp liegt das Hauptaugenmerk auf den Äußerungen der Figuren, während die nonverbalen Handlungen in den Hintergrund rücken und von geringerer Bedeutung sind.110 Das Theaterstück ist in ungereimter Sprache, d. h. in Prosa, verfasst und daher der Alltagssprache sehr ähnlich, wenngleich formeller. Die Texte der einzelnen Figuren sind für die Leser und Zuschauer daher einfach zu verstehen. Fachtermini aus der Rechtswissenschaft und insbesondere aus der Luftwaffentechnik werden auf verständliche Weise unmittelbar erklärt, sodass für das Publikum kein Wissensdefizit entsteht. Das sprachliche Grundgerüst des Theaterstücks baut im Wesentlichen auf einem Frage-Antwort-Schema auf. Dieses beinhaltet etwa Ein-Wort-Sätze in Form von Antworten, Wiederholungen von Aussagen oder etwa Aposiopesen, eine Sonderform der Ellipse. Dazu folgender Textausschnitt: LAUTERBACH Alle. STAATSANWÄLTIN Sie müssen nicht alles wiederholen, was ich sage. Ich will nur wissen, weshalb niemand die Räumung des Stadions verfügte. LAUTERBACH Das… das… STAATSANWÄLTIN War es vielleicht so, dass Sie und Ihre Kollegen sich ganz einfach sicher waren? LAUTERBACH Sicher? Womit? STAATSANWÄLTIN Sicher, dass Major Koch das Flugzeug abschießt. LAUTERBACH Nein.111 Die Dialoge zwischen den einzelnen Figuren bilden den Hauptbestandteil der Figurenrede, während die Monologe einen geringeren Teil des Haupttextes ausmachen. 110 Vgl. Schößler, Einführung, S. 109. 111 Schirach, Terror, S. 54. Ein-Wort-Satz Aposiopese Frage Wiederholung, Gegenfrage Antwort Ein-Wort-Satz, Antwort


49 4.6 Raum und räumliche Inszenierung Das Theaterstück Terror spielt in der Gegenwart, im Dezember 2013 oder Jänner 2014. Handlungsort ist ein Gerichtssaal in der deutschen Bundeshauptstadt Berlin. Ein Gerichtssaal. In der Mitte der Richtertisch, an dem rechts die Protokollführerin sitzt, der Stuhl des Vorsitzenden ist leer. Links unter einem Fenster sitzt die Staatsanwältin, daneben etwas tiefer die Nebenklägerin, rechts der Verteidiger. Der Angeklagte sitzt in einer Zelle hinter dem Verteidiger. In der Mitte vor dem Richtertisch stehen ein Stuhl und ein Tisch für die Zeugen. Der Wachtmeister sitzt auf einem Hocker neben der Tür. [Die Staatsanwältin und die Protokollführerin tragen schwarze Roben, weiße Blusen und weiße Halstücher. Der Angeklagte ist in Luftwaffenuniform erschienen. Der Wachtmeister trägt die Uniform der Justizbeamten des Landes Berlin. Der Verteidiger trägt keine Robe.] Der Vorsitzende betritt den Saal durch eine schmale Tür hinter dem Richtertisch. In diesem Moment stehen alle Personen auf der Bühne.112 Neben dem Hauptschauplatz Berlin wird auf weitere Städte und Orte in Deutschland oder in den USA verwiesen, die im Folgenden aufgelistet sind. Alle angeführten Städte und Orte sind reale Schauplätze, die tatsächlich existieren: • Berlin: o Gerichtssaal, Ort der Gerichtsverhandlung (TE I,10) o Wohnsitz des Angeklagten Lars Koch (TE I,12) o Startflughafen (TE I,15) • Oberappersdorf: Ort des Abschusses (TE I,15) • München: o Zielflughafen (TE I,15) o Allianz-Arena, Zielort des Anschlags (TE I,31) o Wohnsitz von Franziska Meiser • New York, Washington, Pittsburgh: Anschläge vom 11.09.2001 (TE I,17) • Frankfurt am Main: Entführung eines Sportflugzeugs am 05.01.2003 (TE I,17) • Goch: Wohnsitz von Oberstleutnant Christian Lauterbach (TE I,25) • Uedem: Nationales Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Flugraum, NATO-Gefechtsstand (TE I,28) • Wittmund, Neuburg an der Donau: Stationierungen der Alarmrotten (TE I,34) • Freiburg im Breisgau: Geburtsort des Angeklagten Lars Koch (TE I,64) • Garching: Halle der Bundeswehr (TE I,107) 112 Ebda, S. 10.


50 Der Raum mit seinen räumlichen Gegebenheiten wird lediglich durch wenige Anmerkungen beschrieben (TE I,10). Durch Verweise auf Städte und Orte außerhalb des Gerichtssaals werden Bezüge zur außerräumlichen Welt hergestellt. Mit Hilfe von Wortkulissen können Bezüge zu unsichtbaren Örtlichkeiten und Ereignissen geschaffen werden. In Terror wird etwa von den Terrorangriffen am 11.09.2001 in New York gesprochen oder der Tathergang am Tag der Flugzeugentführung unter Berücksichtigung der Städte München und Berlin rekonstruiert.113 Für die räumliche Anlage eines Dramas ist aussagekräftig, ob ein einzelner Raum vorgesehen ist, in dem alle theatralen Ereignisse stattfinden, oder ob mehrere Lokalitäten kombiniert werden. Im ersten Fall lässt sich von der Einheit des Raumes sprechen, die für das geschlossene Drama seit der Renaissance verbindlich ist.114 Die Darstellungen in Terror beschränken sich auf einen einzelnen Raum. Die Gerichtsverhandlung beginnt und endet in einem Berliner Gerichtssaal. Die Einheit des Raumes ist aufgrund der räumlichen Inszenierung somit erfüllt. Die folgende Abbildung 6 zeigt einen Bildausschnitt aus der Verfilmung Terror – Ihr Urteil (2016): Neben den Requisiten wird der (Bühnen-)Raum durch die Figuren strukturiert. In Terror sind die Figuren nahezu statisch verankert, dynamische Bewegungen finden nicht statt. Bewegung im Raum wird durch die Platzwechsel der einzelnen Figuren erzeugt, wenn sie für die Befragung am Zeugenstuhl Platz nehmen. Der Fokus liegt auf Gestik und Mimik der Figuren und deren Interaktion. Die vorgegebene Sitzordnung und die vom Richtertisch ausgehende abfallende Höhe der Sitzplätze vermittelt ein Gefühl von Hierarchie.115 113 Vgl. Schößler, Einführung, S. 142. 114 Ebda, S. 146. 115 Vgl. ebda, S. 144. Abbildung 6: Der Gerichtssaal - Filmausschnitt aus Terror – Ihr Urteil


51 Die Metapher der ‚vierten Wand‘ bezieht sich auf die Trennung zwischen Bühne und Zuschauerraum. Sie kam im realistischen Schauspielstil des späten 19. Jahrhunderts auf. Die Geltung der Metapher bedingt zweierlei: Zum einen verhalten sich die Figuren, als sei die Öffnung nicht vorhanden und agierten sie in einem geschlossenen Raum, der nur zufällig wie ein Puppenhaus einseitig einzusehen ist. Die Akteure agieren also so, als sei das Publikum nicht vorhanden und finde das Spiel in einer eigenen Realität statt.116 In der Theaterwissenschaft wird die Bezeichnung ‚vierte Wand‘ für die imaginäre räumliche Abgrenzung des Zuschauerraums von der Bühne verwendet. Die Handlungen auf der Bühne sollen strikt vom Publikum als Betrachter separiert werden. Dennoch wurden immer wieder Versuche gewagt, die vierte Wand zu durchbrechen. Dieses zunächst ungewöhnlich erscheinende Phänomen ist etwa aus US-amerikanischen Serien der Gegenwart wie Malcom mittendrin oder House of Cards bekannt, in denen sich der Protagonist direkt an das Fernsehpublikum wendet. Die Durchbrechung der vierten Wand wurde insbesondere durch das Mitspieltheater im Stil von Bertolt Brecht gefordert. Durch die grundsätzliche Missachtung und Aufhebung der vierten Wand konnte die Übertragung vom Bühnengeschehen zum Publikum erleichtert werden. 117 In Terror wird die vierte Wand gleich zu Beginn des Theaterstücks durchbrochen, indem der Vorsitzende die folgenden Worte direkt an Zuschauer richtet: Meine Damen und Herren Sie sind heute dazu aufgerufen Schöffen bei einem deutschen Gericht zu sein. Als Schöffen sind Sie Laienrichter und das Gesetz stattet Sie mit der Macht aus über das Schicksal eines Menschen zu entscheiden. Bitte nehmen Sie diese Verantwortung ernst! Urteilen Sie ausschließlich nach dem, was Sie selbst für richtig halten.118 116 Lexikon der Filmbegriffe: Vierte Wand. URL: https://filmlexikon.uni-kiel.de/index.php?action=lexikon&tag=det&id=2999 [24.04.2021]. 117 Vgl. ebda. Lexikon der Filmbegriffe: Direktadressierung in Hollywood. URL: https://filmlexikon.unikiel.de/index.php?action=lexikon&tag=det&id=3062 [24.04.2021]. 118 Constantin Film: Terror – Ihr Urteil – offizieller Trailer. Erstellt am 08.09.2016. URL: https://www.youtube.com/watch?v=iVVXTtiZqzc [16.02.2021]. Abbildung 7: Durchbrechung der vierten Wand - Bsp. 1 Abbildung 8: Durchbrechung der vierten Wand - Bsp. 2


52 4.7 Die Dramatik: Gattung und Funktion Die Dramatik ist neben der Epik und der Lyrik eine der drei Hauptgattungen in der Literatur. Als darstellende bzw. handelnde Dichtung unterscheidet sich die Dramatik von der Epik als erzählenden und von der Lyrik als der subjektivsten Dichtung. Dramatik, Epik und Lyrik bilden die drei Grundsäulen der Literatur und sind wichtige Anhaltspunkte zur Kategorisierung von literarischen Texten. Wenngleich es Überschneidungen zwischen den Hauptgattungen gibt, unterscheiden sie sich doch in ihrer Funktion und Wirkung. In einem Bericht, etwa in epischen Texten wie Romanen, tritt der Erzähler als vermittelnde Instanz auf und kann sich direkt an die Leser wenden. In einer Darstellung wie etwa in einem Drama als Tragödie oder Komödie fehlt die vermittelnde Instanz und die Schauspieler treffen direkt aufeinander, um miteinander zu kommunizieren. „Im Drama fehlt also die Erzählfunktion, und die Geschehnisse ergeben sich unmittelbar aus den (sprachlichen) Interaktionen der Figuren.“119 Schößler spricht in diesem Zusammenhang von einem inneren und einem äußeren Kommunikationssystem und zwei Bedeutungsebenen. Das innere Kommunikationssystem bezieht sich auf die Sprechakte, die zwischen den einzelnen Figuren auf der Bühne stattfinden. Das äußere Kommunikationssystem umfasst jene Informationen, die das Publikum von den Figuren auf der Bühne erhält. Abbildung 9: Inneres vs. äußeres Kommunikationssystem (modifiziertes Modell nach Schößler) „Die Informationen, die eine Figur auf der Bühne gibt, können damit für die Zuschauer/innen, die im Unterschied zum involvierten Dramenpersonal die Ereignisse überschauen, eine andere Bedeutung haben als für die Figuren selbst.“ 120 Das Theaterstück Terror nimmt in diesem Zusammenhang eine Sonderstellung ein, da alle Figuren zu jedem Zeitpunkt der Handlung anwesend sind. Das Publikum verfügt daher über keinen Wissensvorsprung gegenüber einer der Figuren, die sich auf der Bühne befinden. 119 Vgl. Schößler, Einführung, S. 1. 120 Ebda, Einführung, S. 1.


53 Das Drama ist im Gegensatz zu epischen Texten wie der Erzählung, dem Roman oder dem Essay als „plurimediales Ereignis“ angelegt. Das bedeutet, dass ein Drama eine synästhetische Erfahrung bittet, die neben dem wichtigsten Wahrnehmungsorgan, dem visuellen Kanal, auch den auditiven Kanal anspricht. In experimentellen Dramenformen werden mitunter auch der Geruchs-, Geschmacks- und Tastsinn aktiviert, was die synästhetische Erfahrung intensiviert.121 Das Drama findet auf der Bühne statt und spielt sich nicht etwa wie der Roman zwischen zwei Buchdeckeln ab. Das Theater kann als gemeinschaftliches Erleben im öffentlichen Raum verstanden werden. Nicht nur die Produktion einer Inszenierung, sondern auch ihre Rezeption erfolgt kollektiv. Für gewöhnlich wird eine Aufführung von einer Gruppe von Menschen besucht, die sich während des Theaterabends zu einer Gemeinschaft formieren können. […] Der Umstand, dass eine Inszenierung ein Publikum in öffentlichen Raum erreicht, ist maßgeblich für die Funktionsbestimmungen des Theaters und die Wirkungsästhetiken des Dramas.122 Aufgrund der „Öffentlichkeit“ des Theaters eignet es sich auch zum Zwecke der politischen Aufklärungsarbeit. Das Theater kann insofern als politische Institution betrachtet werden, da es zum einen als öffentlicher Ort „per se als politische Institution begriffen wird“ und zum anderen nur dann eine politische Institution ist, wenn es sich auch tatsächlich mit „tagespolitischen Themen beschäftigt“. In einer dritten Funktion versucht das politische Theater „etablierte Wahrnehmungsweisen zu unterlaufen“ und tief verankerte Muster aufzubrechen, um „damit das Bewusstsein zu verändern“.123 Insbesondere das Drama erwies sich im Rückblick auf vergangene Epochen als bevorzugte literarische Gattung für die Verarbeitung und Darstellung von Rechtsbrüchen und deren gesellschaftlicher Reflexion.124 In diesem Sinne leistet das Theater nicht nur politische, sondern auch juristische Aufklärungsarbeit. Als öffentlicher Ort eignet sich das Theater als eine Art Diskussionsforum zur Reflexion juristischer Themen. Ferner überschneiden sich die Fachgebiete Politik und Recht ohnehin in einigen Bereichen, sodass selten bloß über eines der beiden Gebiete diskutiert wird. Insbesondere die Darstellung von Rechtsbrüchen erweckt das öffentliche Interesse am Recht, die somit als Katalysator für weiterführende Debatten dient. Die Dramatik als Gattung erfüllt mit Hilfe des Dramas diese Ansprüche, um einen gegenseitigen Austausch zu ermöglichen – und ist Epik und Lyrik diesbezüglich überlegen. 121 Vgl. ebda, S. 10. 122 Ebda, S. 12. 123 Vgl. ebda, S. 14. 124 Vgl. Müller-Dietz, Grenzüberschreitungen, S. 16.


54 4.7.1 Bestimmung des Subgenres Die Such nach Begriffen wie ‚Gerichts-‘ oder ‚Justizdrama‘ gestaltet sich als ein schwieriges Unterfangen, da sie etwa in Metzlers Literatur Lexikon wie auch im Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft als literarisches Genre vollständig ausgeklammert werden. Die Begriffe ‚Gerichtskrimi‘ und ‚Gerichtsfilm‘ finden hingegen in einschlägiger Fachliteratur durchaus Erwähnung wie etwa in Reclams Sachlexikon des Films. Trotz der formalen Unterschiede, die sich durch das unterschiedliche Darstellungsmedium von Buch, Film und Theater ergibt, überwiegen die inhaltlichen Gemeinsamkeiten. Sowohl der Gerichtskrimi als Roman, der Gerichtsfilm als TV- oder Kinoproduktion als auch das Gerichtsdrama als Bühnenstück widmet sich der Verarbeitung einer Gerichtsverhandlung und beschäftigt sich mit der Frage von Schuld vs. Unschuld oder dem Verhältnis von Recht und Unrecht. Der Gerichts- oder Justizkrimi gilt als ein Subgenre der Kriminalliteratur und feierte vor allem in der filmischen Adaption als ‚Courtroom-Drama‘ große Popularität. Dennoch unterscheidet er sich vom traditionellen Krimi in wesentlichen Punkten. Der Gerichtskrimi beginnt meistens mit der Anklage, die zu einer Gerichtsverhandlung führt, und knüpft somit dort an, wo der Krimi traditionellerweise endet. Die Auflösung des Falls und die Suche nach dem Täter sind bereits abgeschlossen. Der Verteidiger des Angeklagten rollt den Fall neu auf und setzt eine „Ermittlung zweiter Ordnung in Gang“. Dies umfasst die Rekonstruktion des Tathergangs und eine Durchleuchtung aller Fakten, um etwaige Widersprüche zu entlarven und Beweise zu sammeln, die den Mandanten entlasten oder seine Unschuld belegen könnten. 125 Der Justizkrimi erzählt also wie der klassische Krimi auch von der Aufklärung eines Verbrechens, aber rückt andere Fragestellungen ins Zentrum: Was bedeutet Verdächtigung, welches Schicksal erwartet den Täter nach seiner Verhaftung, welche Instanzen oder Personen nehmen sich seiner an? Welches Verhältnis besteht zwischen Schuld und Strafe? Garantiert ein Schuldspruch – im Fall erwiesener Schuld – auch eine angemessene Sühne des Verbrechens? Der Gerichtskrimi liefert insofern nicht nur einen Nachtrag zu der Vorgeschichte von Mord und Ermittlung, sondern vervollständigt die eher auf Spannung angelegte Erzählung von einem Verbrechen und seiner Auflösung zu einer eher philosophisch gestimmten Parabel über Schuld und Recht. Im Justizkrimi steht nicht nur ein Beschuldigter, sondern die Wahrheit vor Gericht.126 125 Vgl. Hans Richard Brittnacher: Das Recht vor Gericht. Ferdinand von Schirachs Der Fall Collini und die Tradition des Justizromans. URL: file:///C:/Users/Julia/AppData/Local/Temp/001_ZGB_23_Brittnacher.pdf [22.03.2021], S. 7. 126 Ebda.


55 Erst wenn sich die Erzählung um eine Prozessdarstellung rankt, von spannungsdramaturgischen Elementen begleitet wird und auf ein finales Urteil zuläuft, kann von einem Gerichtsfilm gesprochen werden.127 Der Begriff ‚Gerichtsfilm‘ leitet sich vom englischen ‚courtroom drama‘ ab, das mit ‚Gerichtssaal-Drama‘ übersetzt werden kann. Das dialogdominierte Courtroom-Drama konnte sich erst mit der Entwicklung des Tonfilms als eigenständiges Genre etablieren. Als Paradebeispiele für den amerikanischen Courtroom-Film gelten beispielsweise Billy Wilders Zeugin der Anklage (1957) und Sidney Lumets Die zwölf Geschworenen (1957).128 Der ‚Courtroom‘-Film ist vornehmlich ein US-amerikanisches Genre, da die mehr auf Präzedenzfälle als auf Paragraphen gegründete Rechtsordnung Anwälten und Geschworenen viel Spielraum zur Entscheidung gewährt. So wird jeder Prozess, zumal bei Kapitalverbrechen, zum wirklichen Drama, da der Ausgang nicht vorhersehbar ist. Das Genre spiegelt aktuelles Rechtsempfinden wider und betont oft die Leichtgläubigkeit der Geschworenen und der Öffentlichkeit, ebenso wie den Mut der Einzelnen, die der Wahrheit gegen alle Widerstände zum Recht verhelfen wollen.129 Das bevorzugt amerikanische Genre feierte in den 1990er-Jahren seinen quantitativen Höhepunkt, begeisterte aber bereits in der 50er- und 60er-Jahren zahlreiche Cineasten. Weitere Klassiker, die dem Subgenre Gerichtsfilm zugeordnet werden, sind etwa Wer den Wind sät (1959), Anatomie eines Mordes (1959), Das Urteil von Nürnberg (1961) und Wer die Nachtigall stört (1962).130 Abhängig von der jeweiligen Inszenierung erinnert der Gerichtsfilm mit seiner Einheit von Ort, Zeit und Handlung, mit seiner personalen Grundkonstellation und dem narrativen Aufbau auch an die Dramaturgie griechischer Tragödien. Held versus Antiheld (Verteidiger nebst Angeklagter versus Staatsanwalt) stehen sich gegenüber, begleitet von einem zeitweise raunenden Chor (Zuschauer im Saal oder Presseberichte) und einem kommentierenden Chorführer (Richter).131 Da die Inszenierung des Gerichtsfilms durch dessen dramaturgischen Aufbau stark an das Drama erinnert, lässt sich die Inszenierung des Gerichtsdramas gleichermaßen realisieren. Die Rolle des Helden (Verteidiger Biegler und Angeklagter Lars Koch), der Antiheldin (Staatsanwältin Nelson), des Chors (Publikum) und des Chorführers (Vorsitzender) wurden in Terror idealtypisch besetzt.132 127 Frank Henschke: Gerichtsfilm. In: Reclams Sachlexikon des Films. Hrsg. von Thomas Koebner. 3., akt. und erw. Aufl. Stuttgart: Philipp Reclam jun. 2011, S. 291-292. Im Folgenden zitiert als: Henschke, Gerichtsfilm. 128 Vgl. ebda, S. 291-292. 129 Ebda, S. 292. 130 Vgl. ebda, S. 291. 131 Ebda, S. 293. 132 Vgl. ebda, S. 293.


56 Das Theaterstück Terror kann aufgrund des Inhalts, der Figuren, der Sprache und des Settings als Gerichtsdrama eingeordnet werden und ist zugleich ein Musterbeispiel für dieses Subgenre. Es kann im weitesten Sinne dem Genre Kriminalliteratur zugeordnet werden. Durch die Darbietung eines Dilemmas erfüllt Terror überdies noch eine weitere Funktion. Da Ferdinand von Schirach seine Leser und Zuschauer mit seinem Theaterstück Terror in eine moralische Sackgasse drängt und sein Publikum gleichzeitig mit wichtigen gesellschaftspolitischen Fragen konfrontiert, könnte man Terror auch als ethisch-politisches Drama bezeichnen, das vor allem zum Nachdenken und Diskutieren anregen soll. Ferdinand von Schirach möchte mit seinem Theaterstück auf die wachsende Bedrohung durch den islamistischen Terror in Europa aufmerksam machen und den Fokus auf ein wichtiges Problem unserer Zeit lenken. Wie wirkt Moral ins Recht, in unsere Verfassung? Und eigentlich geht es um uns, um unsere Entscheidung wie wir in den Zeiten des Terrors leben wollen. Was sind diese ‚europäischen Werte‘, über die immer wieder gesprochen wird? Wie bewusst sind sie uns? Wie können wir sie schützen?133 4.7.2 Das Drama als ästhetisches und rechtsethisches Surplus Ferdinand von Schirach verfasste mit Terror erstmals ein Drama in seiner noch jungen Karriere als Schriftsteller und begibt sich damit gleichzeitig auf für ihn neues Terrain. In einem Gespräch mit Alexander Kluge betont Schirach, dass er Terror nicht als Lehrstück konzipiert hat, das die Leser und Zuschauer erziehen oder belehren soll. Vielmehr möchte er durch sein Theaterstück einen Ort für gegenseitigen Austausch schaffen und seinem Publikum Raum zur Diskussion geben.134 Ferdinand von Schirach bittet durch den Abstimmungsmodus am Ende des Stücks, um ein Urteil seiner Leser und Zuschauer. Das Publikum soll Stellung zur dargestellten Gerichtsverhandlung beziehen, über Moral, Recht und Schuld diskutieren und zwischen Freispruch oder Verurteilung entscheiden. Der langjährige Strafverteidiger bringt rechtliche Themen vom Gerichtssaal auf die Bühne und stellt sie ins Rampenlicht, sodass niemand im Raum wegsehen kann. Das Recht braucht eine Bühne und Ferdinand von Schirach schafft diesen Raum mit Theaterstücken wie Terror und Gott. Das ästhetische und rechtsethische Surplus des Dramas im Vergleich zu anderen literarischen Gattungen liegt für Schirach im gemeinschaftlichen Erleben der dargestellten Handlung im öffentlichen Raum: 133 Ferdinand von Schirach/ Alexander Kluge: Die Herzlichkeit der Vernunft. 6. Aufl. München: 2017 Luchterhand, S. 115. 134 Vgl. ebda, S. 109.


57 Ursprünglich wollte ich für den Spiegel einen Essay über Terrorismus schreiben. Aber es wurde zu komplex. Es funktionierte einfach besser, wenn ich mit jemanden darüber sprach. Sehen Sie, ein Problem des Journalismus ist, dass Texte kaum je zu einem Gespräch führen. Es wird zwar in den Zeitungen immer von ‚Debatten‘ gesprochen, aber tatsächlich sind es nur drei, vier Journalisten, die etwas über ein Thema schreiben. Vor einigen Jahren schrieb ich zu dem Fall des Kindermörders Gäfgen im Spiegel, dass ich glaube, es sei immer falsch, Folter anzudrohen. Einen Tag später bekam ich weit über 1.000 E-Mails, in denen mir selbst Folter angedroht wurde. Das ist kein Gespräch. Es verändert nichts. Demokratie aber braucht die Diskussion, es ist ihr Wesen.135 In dem von Bernd Schmidt herausgegebenen Sammelband Terror. Das Recht braucht eine Bühne (2020) resümiert der Herausgeber ebenfalls die Möglichkeiten des Theaters: In deutschen Theatern soll diskutiert werden. Es soll über Themen gestritten werden. In Zeiten der digitalen sozialen Medien und der ‚hate speech‘ kann das Theater als analoges soziales Medium die Rolle einnehmen, die wir von einem Ort der Begegnung erwarten. Dazu muss das Theater ein Ort der Vielstimmigkeit bleiben, der keine demokratische Stimme ausschließt und sich nicht stigmatisiert oder stigmatisieren lässt.136 Ferdinand von Schirach entschied sich bewusst dazu, Terror als interaktives Drama zu inzensieren und dürfte dem Anspruch nach einer hohen Diskussionsbereitschaft des Publikums gerecht geworden sein. Zum einen entschied sich Schirach für das Drama als bevorzugtes Genre, um das Thema Terrorismus zu verarbeiten und auf dessen Problematik aufmerksam zu machen. Zum anderen erweitert Schirach die Möglichkeiten des Dramas, indem er Terror als Mitspieltheater konzipiert. Dass es sich dabei um keine beiläufige, sondern womöglich um die wichtigste dramaturgische Entscheidung handelt, soll im Folgenden erläutert werden: Die Funktion der Rampe entscheidet maßgeblich darüber, welche Funktion dem Publikum zugeschrieben wird, ob es eher passiver Beobachter ist – die Rampe stellt in diesem Fall eine weitgehend hermetische Grenze dar – oder aktiver Partner des theatralen Geschehens und Mitspieler. Das Publikum kann – so die erste Variante – ausschließlich mit der Beobachtung und seiner eigenen Phantasiearbeit beschäftigt sein, so dass der/die Einzelne mit dem Nachbarn keinen Kontakt aufnimmt. Oder aber die Zuschauer/innen können – so die zweite Variante – angesprochen und im Sinne einer Mitspieldramaturgie, die die Rampe überspringt, involviert werden. Auf diese Aktivierung zielen insbesondere experimentelle Theaterformen, die die Kunst mit dem Leben zu verbinden und im ästhetischen Raum Haltungen einzuüben versuchen, die im Idealfall die Wirklichkeit verändern.137 135 Das Erste: ‚Demokratie braucht Diskussion‘. URL: https://www.daserste.de/unterhaltung/film/terror-ihr-urteil/sendung/autor-ferdinand-von-schirach-100.html [26.04.2021]. 136 Bernd Schmidt (Hrsg.): Vorwort. In: Terror. Das Recht braucht eine Bühne. Essays, Hintergründe, Analysen. 1. Aufl. München: btb 2020, S. 10. Im Folgenden zitiert als. Schmidt, Vorwort. 137 Schößler, S. 8.


58 4.8 Filmische Adaption Das Theaterstück Terror wurde im April 2016 unter der Regie von Lars Kraume unter dem Titel Terror – Ihr Urteil verfilmt und im Oktober 2016 in den deutschen Kinos als Einzelvorstellung präsentiert. Die Verfilmung wurde zusätzlich am 17.10.2016 in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Tschechien und der Slowakei als großes TV-Event ausgestrahlt. Im Anschluss an die TV-Ausstrahlung in der ARD wurde der Film und das Urteil in Frank Plasbergs Polit-Talkmagazin Hart aber fair mit Experten diskutiert. Die Verfilmung des Theaterstücks kann wie bereits vorweggenommen dem Subgenre ‚Gerichtsfilm‘ zugeordnet werden. In der Hauptbesetzung sind neben Florian David Fitz als Angeklagter Lars Koch, Lars Edinger als Verteidiger Biegler, Martina Gedeck als Staatsanwältin Nelson und Burghart Klaußner als Vorsitzender zu sehen. Mit Florian David Fitz entschied man sich bei der Besetzung der Hauptrolle für einen Sympathieträger des deutschen Films und Fernsehens. Größere Bekanntheit erlangte Florian David Fitz durch die deutsch-österreichische Fernsehserie Doctor’s Diary (2008-2011). Mit Kinohits wie Vincent will Meer (2010), 100 Dinge (2018) oder Das perfekte Geheimnis (2019) wurde Fitz zu einem der gefragtesten und beliebtesten männlichen Fernsehgesichter in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Inwiefern die Besetzung der Hauptrolle durch einen Sympathieträger Auswirkung auf das Schicksal des Angeklagten Lars Koch hat, kann und soll an dieser Stelle nicht analysiert werden. Dennoch sollten derartige Parameter, die mitunter Einfluss auf das Abstimmungsergebnis haben könnten, nicht unerwähnt bleiben und als Denkanstoß für zukünftige Inszenierungen berücksichtigt werden. Florian David Fitz äußerte sich persönlich wie folgt zu Terror – Ihr Urteil: Abbildung 10: Lars Eidinger, Martina Gedeck, Florian David Fitz und Burghart Klaußner (v.l.n.r.)


59 Die Art zu arbeiten war auch Mal eine neue, weil wir ja fast wie im Theater gearbeitet haben. Im Film hast du normalerweise so ganz kurze Takes, vielleicht Mal maximal drei bis vier Minuten am Stück. Und bei uns gingen die dann teilweise über zwölf Minuten. Das war sehr konzentriert und sehr herausfordernd. […] Jeder kann sich die Situation sofort vorstellen. Das ist eine sehr starke und krasse Prämisse, die da vorgestellt wird. Die Leute debattieren sehr sehr schnell. Also allen, denen ich von dem Stoff erzähle, kriegen sich sofort in die Haare.138 Auch Lars Eidinger, der in der Rolle des Strafverteidigers zu sehen ist, äußerte sich zur Verfilmung des Stücks und teilte seine Erfahrungen zur Umsetzung des Projekts: In dem Fall dachte ich, es ist sehr selten, dass man die Möglichkeit bekommt, so eine Problematik wirklich von allen Seiten zu beleuchten und wie sehr man schon beim Lesen in den Konflikt kommt, dass man immer jeweils auf der Seite dessen ist, der gerade redet. Und dass man am Ende dann ja auch noch, was ja das Spezielle an diesem Projekt ist, in die Situation kommt, mitentschieden zu müssen. Was einem natürlich schwerfällt, weil man merkt, wie kompliziert die Problematik ist. Das gefiel mir, dass man es sich da nicht so leicht macht.139 Die Verfilmung des Stücks liegt nahe an der originalen Buchvorlage. Kleine Unterschiede ergeben sich lediglich aus dem Verzicht auf einzelne, kurze Textpassagen. Die wenigen Regieanweisungen im Nebentext wurden etwa in der Kostümwahl und räumlichen Inszenierung berücksichtigt. Für die filmische Adaption des Theaterstücks wurden für den Gerichtsfilm typische Filmelemente eingebaut: Es dominieren halbnahe Einstellungen, da sie dem Schauspieler trotz mangelnder Bewegungsfreiheit im Gerichtssaal ein gewisses Maß an körperlicher Ausdrucksstärke erlauben und weil sie das individuelle Geschehen in einen öffentlichen Bedeutungszusammenhang stellen. […] Auch der Reaction-Shot ist in diesem Genre überdurchschnittlich häufig vertreten, macht er doch gedankliche Prozesse geradezu hörbar, indem er während der Verhandlung häufig wortlose Gesichter zeigt, deren Gedanken und Empfindungen vom Publikum variabel gedeutet werden können. Der Rezeptionsmodus des Zuschauers wird wie in kaum einem anderen Genre in die Handlung eingebettet, erweist sich doch der Kinosaal immer als zweite Geschworenenbank.140 138 Goldene Kamera: Interview mit Florian David Fitz zu ‚Terror: Ihr Urteil‘. Erstellt am 11.10.2016. URL: https://www.youtube.com/watch?v=qCufueUifmU. [11.05.2021]. 139 Goldene Kamera: Interview mit Lars Eidinger zu ‚Terror: Ihr Urteil‘. Erstellt am 11.10.2016. URL: https://www.youtube.com/watch?v=1vBPlkzLvQQ [11.05.2021]. 140 Henschke, S. 293. Abbildung 11: Bsp. 1-3 Reaction-Shot - Angeklagter Lars Koch, Verteidiger Biegler, Staatsanwältin Nelson (v.l.nr.)


60 4.9 Rezeption und Resonanz Das Theaterstück Terror ist am 07.12.2015 erstmals im Piper Verlag in Buchform erschienen. Zuvor fand am 03.10.2015 die Doppeluraufführung am Deutschen Theater in Berlin und am Schauspiel in Frankfurt a. M. statt. In den Spielzeiten 2015/2016 und 2016/2017 wurde Terror auf über 55 Bühnen im In- wie auch Ausland aufgeführt, womit Terror zu den erfolgreichsten Dramen der Gegenwart zählt. 141 Der Deutsche Bühnenverein verlautbarte, dass das Stück mit 36 Inszenierungen mit Abstand an der Spitze des deutschen Schauspiels der Spielzeit 2016/2017 stehe und damit Johann W. Goethes Faust als erfolgreichstes Stück abgelöst habe. Der Werkstatistik zufolge war Schirach somit nach William Shakespeare der beliebteste Schriftsteller bzw. Dramatiker in Deutschland, Österreich und der Schweiz.142 Mit Ferdinand von Schirachs Gerichtsdrama ‚Terror‘ hat das Theater weltweit mehr als eine halbe Million Zuschauerinnen und Zuschauer erreicht (der aktuelle Stand ist nachzulesen auf der Webseite www.terror.theater). Und es hat das Publikum auf allen fünf Kontinenten über Verfassungsfragen der Bundesrepublik Deutschland diskutieren lassen. Leidenschaftliche Debatten im Publikum, im Nachgesprächen, in eigens zum Stück angesetzten Veranstaltungen prägen die Rezeptionsgeschichte. Die Diskussionen wurden dabei sehr oft aus unterschiedlichen Blickwinkeln geführt: je nachdem, ob man das Stück unter juristischen, ethischen, militärischen, künstlerischen, politischen, philosophischen oder pädagogischen Aspekten betrachtete.143 Neben der großen Resonanz erhielt das Theaterstück überwiegend gute Kritiken. Deutschlandfunk Kultur ortet Ferdinand von Schirachs Ziel in der „Anstiftung zu einem moralischen Diskurs“, 144 während die Süddeutsche Zeitung verkündete: „Kein Wunder, dass die Theater geradezu gierig nach diesem Stoff greifen – als hätte ihn ein Friedrich Schiller der Gegenwart geliefert!“ – und Ferdinand von Schirach als „erfolgreichsten Dramatiker dieser Spielzeit“ bezeichnete. Das Stück sei deshalb so attraktiv, da Schirach das Theater in altmodischer Manier als Plattform für den moralischen Diskurs ernst nimmt.145 141 Vgl. Thomas Möbius: Ferdinand von Schirach. Terror. 2. Aufl. Hollfeld: Bange 2018. (= Königs Erläuterungen. 311.) S. 42. Im Folgenden zitiert als: Möbius, Schirach. 142 Vgl. Deutscher Bühnenverein: ‚Terror‘ neuer Spitzenreiter im Schauspiel. URL: https://www.buehnenverein.de/de/presse/pressemeldungen.html?det=507 [13.05.2021]. 143 Schmidt, Vorwort, S. 11. 144 Vgl. Natascha Pflaumbaum: Anstiftung eines moralischen Diskurses. Erstellt am 03.10.2015. URL: https://www.deutschlandfunkkultur.de/gerichtsstuecke-am-schauspiel-frankfurt-anstiftung-eines.1013.de.html?dram:article_id=332902 [13.05.2021]. 145 Vgl. Peter Laudenbach: Ein Dilemma, moralisch wie dramatisch. In: SZ. Erstellt am: 04.10.2015. URL: https://www.sueddeutsche.de/kultur/theater-ein-dilemma-moralisch-wiedramatisch-1.2676286 [13.05.2021]. Im Folgenden zitiert als: Laudenbach, Dilemma.


61 Theatervorstellungen von Terror in Europa146 Land Vorstellungen Freisprüche Gesamtstimmen Österreich 146 137 Unschuldig: 20.512 Schuldig: 9.361 Deutschland 1.525 1.400 Unschuldig: 223.339 Schuldig: 138.151 Schweiz 76 73 Unschuldig: 6.915 Schuldig: 2.941 Albanien 7 7 Unschuldig: 1.179 Schuldig: 166 Belgien 28 27 Unschuldig: 3.775 Schuldig: 1.120 Griechenland 4 4 Unschuldig: 630 Schuldig: 342 Großbritannien 33 33 Unschuldig: 5.947 Schuldig: 3.711 Luxemburg 17 17 Unschuldig: 557 Schuldig: 285 Niederlande 69 65 Unschuldig: 14.367 Schuldig: 9.863 Polen 24 24 Unschuldig: 3.523 Schuldig: 1.044 Rumänien 12 11 Unschuldig: 1.765 Schuldig: 759 Schweden 23 13 Unschuldig: 417 Schuldig: 357 Slowakei 29 29 Unschuldig: 2.054 Schuldig: 717 Slowenien 29 28 Unschuldig: 3.521 Schuldig: 1.266 Spanien 1 1 Unschuldig: 61 Schuldig: 39 Tschechien 93 93 Unschuldig: 12.413 Schuldig: 3.796 Türkei 43 40 Unschuldig: 2.577 Schuldig: 1.565 Ungarn 118 117 Unschuldig: 9.835 Schuldig: 4.581 Tabelle 3: Abstimmungsergebnisse der Theatervorstellungen von Terror in Europa Stand: 19.04.2021 146 Siehe dazu: URL: https://terror.theater/


62 Theatervorstellungen von Terror Afrika, Asien, Australien, Nord- und Südamerika147 Land Vorstellungen Freisprüche Gesamtstimmen Australien 5 5 Unschuldig: 1.657 Schuldig: 999 China 21 11 Unschuldig: 877 Schuldig: 875 Israel 53 52 Unschuldig: 4.725 Schuldig: 2.067 Japan 23 8 Unschuldig: 4.498 Schuldig: 4.753 Mexiko 30 29 Unschuldig: 5.541 Schuldig: 2.289 Südafrika 3 3 Unschuldig: 72 Schuldig: 35 Taiwan 8 8 Unschuldig: 733 Schuldig: 489 USA 13 13 Unschuldig: 1.845 Schuldig: 932 Venezuela 53 49 Unschuldig: 9.268 Schuldig: 6.289 Tabelle 4: Abstimmungsergebnisse der Theatervorstellungen von Terror in Afrika, Asien, Australien, Nord- und Südamerika Stand: 19.04.2021 An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sämtliche Abstimmungsergebnisse der einzelnen Theateraufführungen unter dem Weblink http://terror.theater/ aufgerufen werden können. Die TV-Ausstrahlung vom 17.10.2016 führte zu folgenden Ergebnissen: Sowohl in Österreich, Deutschland und der Schweiz stimmten die Zuschauer mehrheitlich – in allen drei Ländern mit mehr als 80% – für einen Freispruch des Angeklagten Lars Koch. Die Tabellen 3 und 4 stellen zusammenfassend die Abstimmungsergebnisse der einzelnen Theatervorstellungen von Terror auf allen fünf Kontinenten dar. Erwähnenswert ist, dass bei 23 Vorstellungen in Japan fünfzehnmal für eine Verurteilung gestimmt wurde. Dieses Ergebnis ist deshalb beachtlich, da die Abstimmungen in allen anderen angeführten Ländern mehrheitlich zu einem Freispruch führten. Lediglich in der Volksrepublik China wurde bei knapp der Hälfte der Vorstellungen für eine Verurteilung gestimmt. 147 Siehe dazu: URL: https://terror.theater/


63 4.10 Die geplante Dramentrilogie – Teil 2: Gott Ferdinand von Schirach verfasste sein Theaterstück Terror als ersten Teil einer geplanten Dramentrilogie. Mit seinem zweiten Theaterstück Gott folgte der zweite Teil der Trilogie. Gott. Ein Theaterstück ist Ferdinand von Schirachs zwölftes Werk und wurde erstmals 2020 im Luchterhand Verlag veröffentlicht. Die Premiere des Theaterstücks fand mit einer Doppeluraufführung am 10.09.2020 am Berliner Ensemble und am Düsseldorfer Schauspielhaus statt. Die Verfilmung von Gott wurde als großes TV-Event mit anschließender Experten-Diskussion in Frank Plasbergs Polit-Talkmagazin Hart aber fair am 23.11.2020 in der ARD erstmals ausgestrahlt. Die Erstausstrahlung im österreichischen Fernsehen wurde aufgrund der Terroranschläge in Wien am 02.11.2020 verschoben und fand am 04.03.2021 statt. Ferdinand von Schirach widmet sich mit seinem Theaterstück Gott dem brisanten Thema Sterbehilfe und stellt dabei folgende gesellschaftlich bedeutende Fragen in den Raum: „Wem gehört unser Leben?“ und „Wer entscheidet über unseren Tod?“ (siehe Abb. 12). Weitere Fragen, die sich daraus ergeben: „Darf ein Mensch entscheiden, wie er sterben will?“, „Ist das unsere letzte Freiheit?“ und „Sind wir das Maß aller Dinge?“. Dem Theaterstück sind Essays von drei Wissenschaftlern angehängt, die das Thema Sterbehilfe aus religiöser, medizinethischer und juristischer Perspektive beleuchten.148 Ferdinand von Schirach inszeniert mit Gott, nach dem Vorbild seines ersten Theaterstücks Terror, erneut eine Art interaktives Drama. Die Leser und Zuschauer entscheiden am Ende des Theaterstücks, ob der Protagonist, der sein Leben beenden möchte, ein tödliches Präparat erhalten soll oder nicht. Das Publikum soll erneut diskutieren und ein Urteil fällen. Auslöser für Schirachs Auseinandersetzung mit dem Thema Sterbehilfe dürfte wie bereits im Fall von Terror eine Gesetzesnovelle gewesen sein. Am 26.02.2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht der Republik Deutschland, dass das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, also der Beihilfe zum Suizid, verfassungswidrig ist.149 148 Ferdinand von Schirach: Gott. 1. Aufl. Luchterhand: München 2020. Im Folgenden zitiert als: Schirach, Gott. Textintern mit den Siglen GO I oder GO II für die Aktanzahl + Seitenzahl zitiert. 149 Vgl. Bundesverfassungsgericht: Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig. URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-012.html [07.05.2021]. Abbildung 12: Gott - Buchcover


64 In diesem Zusammenhang gilt es zwischen unterschiedlichen Formen von Sterbehilfe wie der aktiven, passiven und indirekten Sterbehilfe zu unterscheiden. • Aktive Sterbehilfe: Unter aktiver Sterbehilfe versteht man entweder die gezielte Tötung eines Menschen auf dessen Verlangen hin oder die Verabreichung von Präparaten, die zum Tod führen. 150 • Passive Sterbehilfe: Die passive Sterbehilfe umfasst die Unterlassung aller lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen oder Therapien, die nicht eingeleitet oder fortgeführt werden bzw. abgebrochen werden.151 • Indirekte Sterbehilfe: Indirekte Sterbehilfe meint den Einsatz von schmerzstillenden Medikamenten, deren Nebenwirkungen die Lebensdauer des Patienten verringern können. Ein verfrühter Tod des Patienten wird somit als mögliche Folge akzeptiert.152 Neben der eben erläuterten Terminologie werden auch die Begriffe ‚Tötung auf Verlangen‘ und ‚Beihilfe zur Selbsttötung‘ (auch als ‚assistierter Suizid‘ oder ‚geschäftsmäßige Sterbehilfe‘ bezeichnet) verwendet. Während die ‚Tötung auf Verlangen‘ der aktiven Sterbehilfe zugeordnet werden kann, ist die ‚Beihilfe zur Selbsttötung‘, seit Februar 2020 straffrei gestellt. Darunter versteht man, dass eine Person A einer Person B die notwendigen Mittel zur Durchführung eines Suizids beschafft. Die Selbsttötung wird von Person B aber letztendlich selbst durchgeführt.153 Ferdinand von Schirach äußerte sich in einem Interview mit der Neuen Züricher Zeitung persönlich zum Thema Sterbehilfe: Wir müssen es akzeptieren, wenn jemand sterben will. Wir können versuchen, ihn davon abzubringen, aber wenn uns das nicht gelingt, ist es seine Entscheidung – nicht die eines Juristen, nicht die eines Arztes und nicht die eines Priesters.154 150 Vgl. Institut für öffentliche Theologie und Ethik der Diakonie: Argumentarium. Sterbehilfe. URL: https://diakonie.at/sites/default/files/diakonie_oesterreich/ethik/ioethe_argumentarium_final.pdf [07.05.2021]. Im Folgenden zitiert als: Institut, Sterbehilfe. Vgl. BR Wissen: TV-Film ‚Gott‘. Gibt es ein Recht auf ‚selbstbestimmtes Sterben‘? URL: https://www.br.de/wissen/sterbehilfe-gott-film-ferdinand-von-schirach-100.html [08.05.2021]. 151 Vgl. Institut, Sterbehilfe. 152 Vgl. ebda. 153 Vgl. ebda. 154 Peer Teuwsen: Ferdinand von Schirach. „Das Leben ist nur sinnvoll, weil es begrenzt ist.“ In: NZZ. Erstellt am 12.09.2020. URL: https://nzzas.nzz.ch/kultur/ferdinand-von-schirach-iminterview-ueber-sein-neues-stueck-gott-ld.1576130 [11.05.2021].


65 4.10.1 Inhalt Das Theaterstück spielt in der deutschen Bundeshauptstadt Berlin, Schauplatz ist die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaft. Der 78-jährige pensionierte Architekt Richard Gärtner sieht nach dem Tod seiner geliebten Gattin keinen Sinn mehr im Leben. Der betagte, aber gesunde Pensionist möchte seinem Leben legal in Deutschland durch die Einnahme des tödlichen Präparats Pentobarbital beenden und nicht ins Ausland reisen. Er bittet seine Hausärztin Dr. Brandt um Hilfe, die den Wunsch ihres Patienten aber aus persönlicher Überzeugung ablehnt. Der Fall wird daraufhin im Rahmen einer Tagung des Deutschen Ethikrats diskutiert. Dabei geht es nicht um die Frage, welche Formen der Sterbehilfe für Ärzte in Deutschland straffrei sind, sondern ob Mediziner die Pflicht haben, dem Wunsch eines lebensmüden Patienten nachkommen müssen, unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand des Betroffenen. Die Befragung der Sachverständigen in diesem Fall übernimmt Frau Dr. Keller, Experten aus unterschiedlichen Bereichen Stellung zu diesem Thema beziehen lässt. Dabei stehen einander konträre Parteien gegenüber. Die Interessen von Herrn Gärtner werden durch dessen Rechtsbeistand Herrn Biegler vertreten. Die Verfassungsrechtlerin Prof. Litten und Anwalt Biegler stehen als Befürworter dem Chef der Ärztekammer Herrn Dr. Sperling und dem Geistlichen Bischof Thiel als Gegner der Beihilfe zur Selbsttötung während der Sitzung gegenüber. Die Hausärztin von Herrn Gärtner, Frau Dr. Brandt, wird eingangs zum geäußerten Wunsch ihres Patienten und dessen Gesundheitszustand befragt. Am Ende der Tagung wendet sich die Vorsitzende des Ethikrats direkt an das Publikum.155 155 Schirach, Gott. Abbildung 13: Christiane Paul, Ina Weisse, Anna Maria Mühe, Matthias Habich, Ulrich Matthes, Barbara Auer, Lars Eidinger und Götz Schubert (v.l.n.r.)


66 4.10.2 Rezeption und Resonanz Das Theaterstück Gott wurde, wie bereits dessen Vorgänger Terror, unter der Regie von Lars Kraume verfilmt und am 23.11.2020 erstmals in der ARD ausgestrahlt. Mit dem Schauspielensemble der gleichnamigen Verfilmung GOTT wurden die Figuren erneut durch bekannte Gesichter des deutschen Films und Fernsehens besetzt. Darunter Matthias Habich als Protagonist Richard Gärtner, Barbara Auer als Vorsitzende und Götz Schubert als Chef der Ärztekammer. Das bekannteste Gesicht dieser Runde ist Schauspieler Lars Eidinger, der wiederholt in die Rolle des Juristen Biegler schlüpft. Im Online-Voting zur TV-Ausstrahlung von GOTT in Deutschland befürworteten 70,9% die Beihilfe zur Selbsttötung, während 20,1% diese ablehnten. Die Abstimmungsergebnisse der Theatervorstellungen in Deutschland sind nachfolgend in Tabelle 5 aufgelistet. Aufgrund der vergleichsweise geringen Anzahl an Theatervorstellungen durch die Corona-Pandemie stehen deutlich weniger Daten als bei Terror zur Verfügung. Dennoch zeigen die Abstimmungsergebnisse der bisherigen Aufführungen von Gott bereits eine tendenzielle Befürwortung der Beihilfe zur Selbsttötung. Die aktuellen Ergebnisse sämtlicher Theateraufführungen an den jeweiligen Aufführungsorten können unter dem Weblink https://gott.theater/ aufgerufen werden.156 Theatervorstellungen von Gott in Deutschland Stadt Vorstellungen Befürworter Gesamtstimmen Berlin 16 40,5% Befürworter: 1.949 Gegner: 2.861 Bautzen 2 67,8% Befürworter: 166 Gegner: 79 Düsseldorf 9 64,2% Befürworter: 386 Gegner: 215 Hamburg 21 67,1% Befürworter: 1.714 Gegner: 842 Münster 8 71,3% Befürworter: 238 Gegner: 96 Oldenburg 5 52,8% Befürworter: 265 Gegner: 237 Trier 11 62,4% Befürworter: 557 Gegner: 335 Tabelle 5: Abstimmungsergebnisse der Theatervorstellungen von Gott in Deutschland 156 Das Erste: GOTT. So haben Sie entschieden. URL: https://www.daserste.de/unterhaltung/film/gott-von-ferdinand-von-schirach/voting/index.html [08.05.2021]. *Die Abstimmungsergebnisse für AT und CHE stehen online leider nicht zur Verfügung.


67 4.10.3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Terror und Gott Die Theaterstücke Terror und Gott wurden von Ferdinand von Schirach als Teil einer geplanten Dramentrilogie verfasst. Obwohl sich die beiden Stücke formal ähneln, behandeln sie inhaltlich zwei unterschiedliche Themen. Beide Stücke weisen Bezüge zur Rechtsethik auf und haben einen klar erkennbaren juristischen Einfluss. Die Geschichten der beiden Werke sind dennoch voneinander unabhängig und stehen für sich allein. Der größte Berührungspunkt der Inhalte wird durch die Figur des Juristen Biegler hergestellt, der in Terror die Aufgabe des Verteidigers vor Gericht übernimmt und in Gott als Rechtsbeistand die Interessen seines Mandanten vertritt. Sowohl Terror als auch Gott spielen in der deutschen Bundeshauptstadt Berlin und erfüllen somit die Bedingung eines realen Settings. Während das Schicksal des Protagonisten in Terror in einem Gerichtssaal entschieden wird, tagt der Ethikrat in Gott in der Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Dennoch handelt es sich bei beiden Theaterstücken um geschlossene Dramen, da die Einheit von Ort, Zeit und Handlung eingehalten wird. Die Stücke sind in zwei bzw. drei Akten aufgebaut und als interaktives Drama mit Mitspieldramaturgie konzipiert. Wie bereits in Terror endet auch Gott mit einer Abstimmung durch das Publikum, die über den Ausgang des Stücks entscheidet. Die Abstimmung wird in beiden Dramen durch eine moralische Fragestellung ermöglicht und im Laufe der Handlung auf zwei Antworten zugespitzt. Dabei steht in beiden Stücken die Frage nach der Würde des Menschen im Mittelpunkt. Während Terror danach fragt, ob die Würde weniger Menschen für die Würde vieler Menschen geopfert werden darf, fragt Gott, ob der Mensch das Recht auf einen würdevollen und selbstbestimmten Tod hat. Auslöser war in beiden Fällen eine Gesetzesnovelle, die Ferdinand von Schirach zum Nachdenken anregte – quasi eine Initialzündung für die vertiefte Auseinandersetzung mit beiden Themen. Die Abstimmungsergebnisse beider TV-Ausstrahlungen zeigen in Deutschland eine deutliche Tendenz. Das Publikum spricht sich im Fall Terror – Ihr Urteil eindeutig für einen Freispruch des Angeklagten aus und im Fall GOTT eindeutig für die Befürwortung der Beihilfe zur Selbsttötung. Umso paradoxer ist daher, dass im Fall Terror ein Urteil wider die Menschenwürde, im Fall Gott aber ein Urteil zugunsten eines würdevollen und selbstbestimmen Todes getroffen wurde. Beide Werke erhielten nach ihrer Premiere große Resonanz. Neben positiver hagelte es für beide Projekte aber auch negative Kritik. Während Terror unter Feuerbeschuss von Politikern und Juristen stand, geriet Gott in das Visier von Palliativmedizinern, Psychologen und Ethikern.


68 Für Aufsehen sorgte ein Interview der FDP-Politiker Gerhart Baum und Burkhard Hirsch, die der ARD „Effekthascherei“ vorwarfen. Im Vorfeld kam es im August 2016 zu einer politischen Diskussion um die Ausstrahlung von Terror – Ihr Urteil, die verhindert werden sollte. 157 Er (Anm.: F. v. Schirach) verfälscht die Wirklichkeit und macht die Zuschauer zu Richtern in einer Sache, die sie für die Wirklichkeit halten, ohne die eigentliche Konfliktlage erkennen zu können.158 Heftige Kritik äußerte der deutsche Rechtswissenschaftler, ehemalige Bundesrichter und Autor Thomas Fischer, der das Theaterstück und dessen Verfilmung regelrecht in der Luft zerriss, indem er herbe Worte für das Projekt findet: Das ist die größtmögliche Verarschung des Publikums. Wer Unrecht und Schuld in eins setzt, fällt um Jahrhunderte (!) hinter unsere Rechtskultur zurück und benutzt seine Zuschauer als Gaudi-Gäste für eine Rechtsshow der billigen Sorte.159 Dem entgegenzuhalten sind zahlreiche positive Kritiken, die das Thema und die Umsetzung des Inhalts loben. So etwa Christian Schertz, Jurist, der einen Gastkommentar für den Tagesspiegel verfasste: Diese im Ansatz sicherlich berechtigte Kritik von Volljuristen verkennt aber, dass es sich bei dem Film um Kunst handelt. So wie die Satire massiv überzeichnen darf, darf der Schriftsteller oder Drehbuchautor mit Mitteln der Vereinfachung dramatisieren, um beim Zuschauer Emotionen hervorzurufen und ein intensiveres Nachdenken über Grundfragen des Seins anzustoßen. Es geht insofern nicht um Verfilmung nach Aktenlage, zumal 90 Minuten es nicht erlauben, die oben beschriebenen Differenziertheiten aufzuzeigen.160 Mit einem Marktanteil von 20% in der ARD, das entspricht 6,88 Millionen Zuschauern, konnte Terror – Ihr Urteil ein breites Publikum ansprechen und kann begründeterweise als ‚Fernsehevent‘ bezeichnet werden. Die Verfilmung erhielt 2017 die österreichische Romy in der Kategorie ‚TV-Ereignis des Jahres‘.161 157 Vgl. Möbius, Schirach, S. 107. 158 Julia Encke/ Anne Ameri-Siemens: Die Drohung. In: FAZ. Akt. am 01.08.2016. URL: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ferdinand-von-schirach-terror-baum-hirsch14364755-p2.html [13.05.2021]. 159 Thomas Fischer: ‚Terror‘ – Ferdinand von Schirach auf allen Kanälen! In: Die Zeit. Erstellt am 18.10.2016. URL: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehenterror-ferdinand-von-schirach-fischer-im-recht [13.05.2021]. 160 Christian Schertz: Medienrechtler fordert mehr juristisches Fernsehen. In: Der Tagesspiegel. Erstellt am 19.10.2016. URL: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/terror-ihrurteil-medienrechtler-fordert-mehr-juristisches-fernsehen/14711366.html [13.05.2021]. 161 Kurier: Ferdinand von Schirachs ‚Terror‘ erhält ROMY. Erstellt am 12.04.2017. URL: https://kurier.at/romy/ferdinand-von-schirachs-terror-erhaelt-romy/257.927.829 [13.05.2021].


69 Nach der Premiere von GOTT meldete sich auch Thomas Fischer erneut zu Wort, diesmal in einem Interview mit dem Freitag. Die Kritik zu Gott fällt im Vergleich zu Terror etwas zurückhaltender aus, dennoch kritisiert Fischer wiederholt die rechtliche Ebene des Stücks, die für ihn fehlerhaft zu sein scheint: Er (Anm.: F. v. Schirach) macht allerdings teilweise gewisse Fehler, die er auch in den vorherigen Stücken schon gemacht hat. Zum Beispiel ist die rechtliche Aufarbeitung nicht zutreffend. Das schadet dem Stück natürlich.162 Positive Worte für GOTT findet Marie Schmidt von der Süddeutschen Zeitung, die Schirachs Talent „der didaktischen Vereinfachung“ Lob ausspricht und erkennt, dass der ehemalige Strafverteidiger keine Simulation einer Gerichtsverhandlung nachstellen, sondern in erster Linie zum Diskurs anregen möchte. Der Ethikrat dagegen ist, wie Schirachs Text immer wieder betont, kein Gericht. Seine Aufgabe sei es, "die gesellschaftliche Diskussion zu fördern". […] Weil Schirach ein Meister der didaktischen Vereinfachung ist und das Schauspielerensemble so nah und vertraut wirkt, werden die Entscheidungsgrundlagen dazu durch diesen Film absolut verständlich.163 In einem Interview mit der ARD bezieht Lars Kraume, der sowohl bei Terror – Ihr Urteil als auch bei GOTT Regie führte, Stellung und erklärt, wie es Ferdinand von Schirach gelungen ist, die Zuschauer mit seinen Inhalten zu begeistern: Der Film hat von dem Theaterstück die Einheit von Ort, Zeit und Handlung übernommen. Wie schafft man es, unter Verzicht auf fast alle filmischen Mittel, angesichts der heutigen Sehgewohnheiten, die Zuschauer*innen zu fesseln? Ferdinand von Schirachs Theaterstücke Terror – Ihr Urteil und GOTT fesseln ihr Publikum auf ähnliche Weise. Zu Beginn steht ein großes moralisches Dilemma, über das sich die Zuschauer*innen am Ende ihre Meinung bilden sollen. Da sie abstimmen können, zählt ihre Meinung. Da der Sachverhalt aber immer komplex ist und vom Autor sehr umfassend beleuchtet wird, bleibt man aufmerksam. Nur so kann man sich sein Urteil am Schluss bilden. Diese Stücke, die Ferdinand von Schirach geschrieben hat, sind ein intellektuelles Vergnügen, weil sie uns die Gelegenheit geben, uns mit großen ethischen Fragen zu beschäftigen, die uns auch emotional fesseln.164 162 Jan C. Behmann: ‚Sterben ist höchstpersönlich‘. In: Der Freitag. Erstellt am 12.01.2021. URL: https://www.freitag.de/autoren/jan-c-behmann/sterben-ist-hoechstpersoenlich [13.05.2021]. 163 Marie Schmidt: Letzter Wille. In: SZ. Erstellt am 23.11.2020. URL: https://www.sueddeutsche.de/medien/gott-schirach-film-kritik-1.5122230 [13.05.2021]. 164 Das Erste: „Eine Frage, die sich jeder Mensch stellen muss.“ URL: https://www.daserste.de/unterhaltung/film/gott-von-ferdinand-von-schirach/gott-ferdinand-von-schirach-interview-eine-frage-die-sich-jeder-mensch-stellen-muss-100.html [08.05.2021].


70 5 Moralphilosophische Momente in Terror Wie bereits an ausgewiesenen Stellen dieser Arbeit erwähnt, konfrontiert Ferdinand von Schirach seine Leser und Zuschauer wiederholt mit ethisch-moralischen Grundfragen und präsentiert ihnen schwierige Dilemmata, um sie zum Diskurs zu bewegen. Schirach verdichtet den Inhalt von Terror durch zahlreiche moralphilosophische Momente und verpackt darin auch direkte Verweise auf Philosophen und deren Moralvorstellung. Laut Hübner ist die folgende Definition von ‚Moral‘ ebenso passend wie aufschlussreich: „Unter einer Moral versteht man ein Normensystem, dessen Gegenstand menschliches Verhalten ist und das einen Anspruch auf unbedingte Gültigkeit erhebt.“ Er führt dazu weiter aus: „Eine ‚Moral‘ ist also eine Sammlung von Maßstäben, Werten, Urteilen, die sich auf menschliche Haltungen, Aktionen, Verrichtungen beziehen und hierin eine strikte, bedingungslose, unbeschränkte Verbindlichkeit geltend machen.“ Die Moral stellt demnach ein verbindliches System von Regeln dar, die das Verhalten des Menschen betreffen. Zudem gilt es diese Regeln einzuhalten, das bedeutet, dass sie nicht verletzt werden dürfen.165 Daraus schließt Hübner, dass sich der Begriff ‚Ethik‘ auf Basis des eben erläuterten Verständnisses von ‚Moral‘ wie folgt definieren lässt: Ethik ist die Wissenschaft von der Moral, d. h. diejenige Fachdisziplin, die sich damit befasst, welche Moralen es gibt, welche Begründungen sich für sie angeben lassen und welcher Logik ihre Begriffe, Aussagen und Argumentationen folgen.166 Die Ethik bildet somit die Lehre von und über die Moral, die sich mit den unterschiedlichen Modellen und Theorien von Moral beschäftigt. Sie untersucht deren Behauptungen, Begründungen und Beispiele, zusammengefasst ihre Argumentationsmuster. Die Ethik ist dementsprechend eine Art philosophische Reflexion über die Moral, die sich mit deren Problemen und Urteilen auseinandersetzt. Dabei können drei Typen der Reflexion unterschieden werden: die deskriptiv-empirische, die normative und die analytisch-kritische Reflexion. Für den weiteren Verlauf dieses Kapitels ist vor allem die normative Art des Denkens von Bedeutung – in Form von Aussagen wie ‚Es ist stets falsch, jemanden zu schädigen‘. 167 Das bedeutet, dass moralische Urteile in Form von Regeln bzw. Imperativen verfasst sind und feste Grundsätze darstellen, die weniger beschreiben als anleiten sollen. 165 Vgl. Dietmar, Hübner: Einführung in die philosophische Ethik. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2014. (= UTB. 4121.) S. 13-17. Im Folgenden zitiert als: Hübner, Einführung. 166 Ebda, S. 17. 167 Vgl. William K. Frankena: Ethik. Eine analytische Einführung. 6. Aufl. Hrsg. von Norbert Hoerster. Wiesbaden: Springer VS 2017, S. 4.


71 5.1 Die Kardinalsysteme der Ethik – eine moralische Sackgasse? Die Ethik wird grundsätzlich von zwei Kardinalsystemen dominiert: zum einen von der Deontologie und zum anderen von der Teleologie. Die beiden Systeme unterscheiden sich zwar grundlegend in ihrem Moralverständnis, versuchen aber gleichzeitig durch ihre Ansätze Antworten auf und Lösungen für einfache wie auch schwierige moralische Fragen und Situationen zu finden. Dabei steht vor allem die Bewertung der Handlungen eines Menschen im Vordergrund. Handelt ein Mensch gut oder schlecht, moralisch richtig oder falsch, egoistisch oder auf das Gemeinwohl bedacht? 5.1.1 Der deontologische Ansatz Der Begriff ‚Deontologie‘ leitet sich von den griechischen Wörtern ‚déon‘ für das Nötige, die Pflicht und dem Suffix ‚-logie‘ (vom Griechischen ‚logos‘ für Lehre) ab und bedeutet Pflichtlehre.168 Der deontologischen Ethik bzw. Pflichtethik zufolge liegt der Wert einer Handlung nicht in ihren Konsequenzen, sondern vielmehr in der Handlung selbst. Demnach gibt es Handlungen, die bereits an sich schlecht sind, unabhängig davon, wie viel Gutes sie nach sich ziehen (würden). Zu diesen Handlungen zählen etwa das Lügen, Stehlen, Foltern und Töten. Diese Handlungen sind als kategorisch falsch zu bewerten und können auch nicht durch eine Kosten-Nutzen-Rechnung gerechtfertigt werden. Die Pflichtethik geht davon aus, dass ein Mensch bestimmte Handlungen zu unterlassen hat, ganz gleich wie die Umstände dazu aussehen mögen. Derartige „moralische Verbotsschilder“ dienen dem Schutz der Menschenwürde und sollen verhindern, dass die Würde des Einzelnen dem Gemeinwohl zum Opfer fällt. Als wichtigster Vertreter der deontologischen Ethik gilt Immanuel Kant (1724-1804), Philosoph der Aufklärung aus Königsberg und Begründer des kategorischen Imperativs.169 Dieser besagt: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß [sic!] sie ein allgemeines Gesetz werde.“170 Darunter versteht man, dass eine Regel moralisch richtig ist, sobald sie von allen ohne Widerspruch eingehalten werden kann. 168 Duden Online. URL: https://www.duden.de/rechtschreibung/Deontologie [28.01.2021]. Stichwort: Deontologie. 169 Vgl. Yves Bossart: Darf man opfern, um zu retten? Gedankenexperiment: Strassenbahn. Akt. am 26.12.2015. URL: https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/filosofix/darf-manopfern-um-zu-retten-gedankenexperiment-strassenbahn [28.01.2021]. Im Folgenden zitiert als: Bossart, Gedankenexperiment. 170 Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Hrsg. von Theodor Valentiner. Stuttgart: Reclam 2008. (= Reclams Universal-Bibliothek. 4507.) S. 108.


72 Der Mensch stellt Kant zufolge aufgrund seiner Handlungsfähigkeit einen unbedingten Wert dar, dem es in allem Handeln Rechnung zu tragen gilt. Genauer gesagt muss jeder Handlungsfähige in seinem Handeln sowohl seinem eigenen unbedingten Wert als auch den unbedingten Wert jedes anderen Handlungsfähigen, der von seinen Handlungen betroffen ist, Rechnung tragen. ‚Rechnung tragen‘ meint dabei sowohl negative als auch positive Pflichten.171 Das bedeutet, dass eine handlungsfähige Person für ihr Handeln auch immer die Verantwortung zu tragen hat, die damit einhergeht. Negative Pflicht heißt, man soll schädliche Handlungen für einen selbst oder andere unterlassen. Positive Pflicht meint hingegen, Handlungen auszuführen, die zum eigenen Wohl oder dem eines anderen beitragen.172 5.1.2 Der teleologische Ansatz Der Begriff ‚Teleologie‘ leitet sich von den griechischen Wörtern ‚télos‘ für den Zweck, das Ziel und dem Suffix ‚-logie‘ (vom Griechischen ‚logos‘ für Lehre) ab und bedeutet Zwecklehre.173 Laut der teleologischen Ethik bzw. Zweckethik könne der moralische Wert einer Handlung allein an ihren Folgen bemessen werden. Dazu müsse man lediglich das Resultat einer Handlung betrachten und eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen. An dieser Stelle sollte deutlich hervorgehen, dass sich die deontologische und telelogische Ethik in ihren Kerngedanken wesentlich voneinander unterscheiden. Der moralische Grundsatz des Utilitarismus (lateinisch ‚utilitas‘ = Nützlichkeit 174) lautet demnach: „Handle so, dass durch deine Handlung das Glück der Betroffenen maximiert und das Leid minimiert wird. Das größte Glück für die größte Zahl.“ Bedeutende Vertreter des Utilitarismus sind die englischen Philosophen Jeremy Bentham (1748-1832) und John Stuart Mill (1806- 1873).175 Die Auffassung, für die die Nützlichkeit oder das Prinzip des größten Glücks die Grundlage der Moral ist, besagt, dass Handlungen insoweit und in dem Maße moralisch richtig sind, als sie die Tendenz haben, Glück zu befördern, und insoweit moralisch falsch, als sie die Tendenz haben, das Gegenteil von Glück zu bewirken.176 171 Marcus Düwell/ Christoph Hübenthal/ Micha H. Werner (Hrsg.): Handbuch Ethik. 3., akt. Aufl. Stuttgart, Weimar: Metzler 2011. S. 128. Im Folgenden zitiert als: Düwell, Handbuch. 172 Vgl. ebda, S. 128. 173 Duden Online. URL: https://www.duden.de/rechtschreibung/Teleologie [28.01.2021]. Stichwort: Teleologie. 174 Spektrum Online. Lexikon der Biologie. URL: https://www.spektrum.de/lexikon/biologie/utilitarismus/68888 [28.01.2021]. Stichwort: Utilitarismus. 175 Vgl. Bossart, Gedankenexperiment. 176 John Stuart Mill: Der Utilitarismus. In: Klassische Texte der Philosophie. Ein Lesebuch. Hrsg. von Jonas Pfister. Stuttgart: Reclam 2011. (= Reclams Universal-Bibliothek. 18838.) S. 108. Im Folgenden zitiert als: Mill, Utilitarismus.


73 Die teleologische Ethik erklärt daher die stetige Vermeidung von Leid und die anzustrebende Maximierung von Glück für die größtmögliche Anzahl von Menschen als ihr Ziel. Dabei steht weniger die Handlung zur Erreichung dieser Ziele im Vordergrund als die Ergebnisse, die aus diesen Handlungen resultieren. Damit folgt die teleologische Ethik dem simplen Prinzip: ‚Der Zweck heiligt die Mittel‘. Der Utilitarismus sagt, das Glück wünschenswert ist, dass es das Einzige ist, was als Zweck wünschenswert ist, und dass alles andere nur als Mittel zu diesem Zweck wünschenswert ist.177 5.2 Das philosophische Gedankenexperiment Philosophische Gedankenexperimente erfreuen sich vor allem in der Moralphilosophie großer Beliebtheit, da sie sich bestens dafür eignen, moralische Dilemmata durchzuspielen, zu Diskussionen anzuregen und ethische Positionen gegenüberzustellen. Wer in Gedanken experimentiert, stellt sich etwas vor, das nicht der Fall ist. Das ist in der Philosophie nicht anders als in anderen Wissenschaften. Auch philosophische Gedankenexperimente bringen Vorstellungen von etwas ins Spiel, das nicht ist.178 Das bedeutet, dass es sich bei Gedankenexperimenten um Experimente handelt, die mit Hilfe unserer Vorstellungskraft in Gedanken durchgespielt werden. Das Entscheidende daran ist, dass nicht von realen Tatsachen ausgegangen wird, sondern dass bestimmte Szenarien entwickelt oder erdacht werden. Diese sind oft durch Phrasen wie „Angenommen…“, „Nehmen wir an…“ oder „Stell dir vor, dass…“ eingeleitet. Eben jene Formulierungen verdeutlichen, dass es sich dabei um konstruierte Situationen handelt. Georg W. Bertram führt dazu aus, dass sich das Element von Gedankenexperimenten dadurch begrifflich fassen lässt, indem man von einem kontrafaktischen Szenario spricht. Ein Szenario ist eine erzählerisch entwickelte Situation. Kontrafaktisch ist ein Szenario genau dann, wenn erzählerisch eine Situation entwickelt wird, die faktisch nicht besteht. Damit von einem philosophischen Gedankenexperiment die Rede sein kann, muss einem kontrafaktischen Szenario eine philosophische Frage vorausgehen. Eine exakte Definition der philosophischen Frage wird allerdings nicht geboten, es heißt lediglich: „Sie betrifft Überlegungen zur Philosophie als Wissenschaft insgesamt und zu ihren charakteristischen Gegenständen.“179 177 Mill, Utilitarismus, S. 113. 178 Georg W. Bertram (Hrsg.): Philosophische Gedankenexperimente. Ein Lese- und Studienbuch. 3. Aufl. Stuttgart: Reclam 2018. (= Reclam Taschenbuch. 20414.) S. 15. 179 Vgl. ebda, S. 15.


74 Dennoch werden einige Beispiele für potenzielle philosophische Fragen angeführt, wie zum Beispiel: „Was ist Wissen?“ und „Was können wir wissen?“, „Was ist wirklich?“, „Was sollen wir tun?“ oder „Was ist ein gutes Leben?“180 Kennzeichnend für jedes philosophische Gedankenexperiment ist die Dreiteilung in: 1. Einleitung durch philosophische Fragestellung(en), 2. Kontrafaktisches Szenario, 3. Auswertung des Szenarios in Bezug auf die Fragestellung(en).181 5.2.1 Das Trolley-Problem Im Folgenden werden drei moralische Dilemmata näher vorgestellt, die in Terror einen wesentlichen Bestandteil der moralphilosophischen Momente des Theaterstücks bilden. Wie bereits vorweggenommen handelt es sich dabei lediglich um kontrafaktische Szenarios, also um erdachte Situationen. Die philosophischen Gedankenexperimente bilden in Schirachs Theaterstück die Grundlage für die Diskussion (rechts-)ethischer Fragestellungen und schaffen somit das Fundament für die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Moralvorstellungen der Gesellschaft. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere das Trolley-Problem, das in der Philosophie zu den populärsten sowie am häufigsten diskutierten Gedankenexperimenten zählt und somit dem philosophischen Fachgebiet Ethik zuzuordnen ist. Es wurde vom deutschen Rechtswissenschaftler Karl Engisch entwickelt, der bereits 1930 erste Überlegungen zu diesem philosophischen Dilemma festhielt. Größere Berühmtheit erlangte das Experiment 1951 durch den deutschen Strafrechtswissenschaftler und Rechtsphilosophen Hans Welzel unter dem Titel Weichenstellerfall. Welzels Dilemma bildete die Basis für Philippa Foots Version aus dem Jahr 1967, das unter der Bezeichnung ‚Trolley-Problem‘ große Bekanntheit erlangte. 182 Neu entfacht wurden die Debatten um das TrolleyProblem durch den Aufsatz Killing, Letting Die, and the Trolley Problem der amerikanischen Philosophin Judith Jarvis Thomson, die durch verschiedenste Versionen des Gedankenexperiments auf die Unterschiede zwischen (aktivem) Töten und (passivem) Sterbenlassen aufmerksam machte. 183 180 Vgl. ebda, S. 17. 181 Ebda, S. 18. 182 Vgl. David Edmonds: Würden Sie den dicken Mann töten? Das Trolley-Problem und was uns Ihre Antwort über Richtig und Falsch verrät. Aus dem Englischen übersetzt von Ute KruseEbeling. Stuttgart: Reclam 2015, S. 20. Im Folgenden zitiert als: Edmonds, Trolley-Problem. 183 Vgl. ebda, S. 36.


75 Der Weichenstellerfall nach Hans Welzel wird in Terror wie folgt beschrieben: Auf einer steilen Gebirgsstrecke löst sich ein Güterwagen. Er saust mit voller Wucht ins Tal auf einen kleinen Bahnhof zu. Dort steht gerade ein Personenzug. Rast der Güterwagen so weiter, wird er Hunderte von Menschen töten. Stellen Sie sich nun bitte vor, Sie sind der Bahnwärter. Sie haben die Möglichkeit, eine Weiche umzustellen und den Güterwaggon auf ein Nebengleis zu lenken. Das Problem: Auf diesem Nebengleis stehen fünf Arbeiter, die gerade die Schienen reparieren. Wenn Sie den Zug umlenken, töten Sie die fünf Arbeiter, retten aber Hunderte Passagiere. Was würden Sie tun? Würden Sie den Tod der fünf in Kauf nehmen?184 Die nachstehende Abbildung 14 soll den Weichenstellerfall nachHans Welzel veranschaulichen. Links befindet sich der heranrasende Güterwagen, in der Mitte die Person, die an der Signalweiche steht, und rechts das Hauptgleis mit dem Personenzug bzw. das Nebengleis mit den fünf Gleisarbeitern. Als wichtige Hintergrundinformation ist zu ergänzen, dass es sich sowohl bei den 100 Passagieren auf dem Hauptgleis als auch bei den fünf Arbeitern auf dem Nebengleis um unschuldige Menschen handelt. Der moralische Status der betroffenen Personen ist daher als völlig gleichwertig einzustufen. Keine Person ist der anderen unter- oder überlegen, mehr oder weniger wert als eine andere Person. Zudem ist es nicht möglich sowohl die 100 Passagiere im Personenzug als auch die fünf Arbeiter auf den Schienen zu retten und somit vor dem Tod zu bewahren. Dies wäre aus zeitlichen Gründen nicht zu bewältigen, da sich der außer Kontrolle geratene Güterwaggon in unmittelbarer Nähe befindet. Abschließend ist noch zu erwähnen, dass der Bahnwärter in keinem Näheverhältnis zu den involvierten Personen steht oder Sympathien für bzw. Abneigungen gegen sie hegt. Es handelt sich um für ihn fremde Personen, denen er neutral gegenübersteht. 185 184 Schirach, Terror, S. 116. 185 Vgl. Edmonds, Trolley-Problem, S. 21. Abbildung 14: Trolley-Problem nach Hans Welzel


76 Der Weichenstellerfall wird in Terror durch Staatsanwältin Nelson eingeführt, die in ihrem Schlussplädoyer Bezug auf Hans Welzels Dilemma nimmt, da das Gedankenexperiment und die Ereignisse in Terror eine ähnliche Problematik widerspiegeln. In beiden Situationen gilt es abzuwägen, ob ein Leben gegen ein anderes Leben aufgewogen werden darf. Die zahlenmäßigen Verhältnisse unterscheiden sich dadurch, dass Hans Welzel 100 Passagiere fünf Gleisarbeitern gegenüberstellt, während Ferdinand von Schirach sein Publikum mit deutlich größeren Relationen konfrontiert. Hier gilt es zwischen den 164 Passagieren an Bord der Flugmaschine und den 70.000 Zuschauern in der Allianz-Arena abzuwägen, wodurch sich das Verhältnis von 20:1 zu 426:1 verschiebt. In der klassischen Variante, dem Trolley-Problem von Philippa Foot würden 82% der befragten Probanden (D) die Straßenbahn umleiten und einen Gleisarbeiter töten, um fünf zu retten. 186 Dieses Ergebnis deckt sich mit den Abstimmungsergebnissen von Terror – Ihr Urteil. Hier würden 86,9% (D) die 164 Passagiere opfern, um die 70.000 Zuschauer zu retten. Judith Jarvis Thomson erweiterte das Trolley-Problem allerdings um die Variante Fat Man, sodass man gezwungen ist, zwischen passivem Sterbenlassen und aktivem Töten zu wählen. Die linke Abbildung 15 zeigt das klassische Trolley-Problem nach Philippa Foot, die rechte Abbildung 16 die Variante Fat Man nach Judith Jarvis Thomson. Sie stehen auf einer Fußgängerbrücke über den Gleisen. Sie sehen die Straßenbahn das Gleis entlangrasen und weiter vor ihr fünf an die Schienen gebundene Personen. Können diese fünf gerettet werden? […] Es steht ein sehr dicker Mann auf der Brücke, der sich über das Geländer lehnt und die Straßenbahn beobachtet. Falls Sie ihn von der Fußgängerbrücke schubsen würden, würde er herunterfallen und unten auf dem Gleis aufschlagen. Er ist so fettleibig, dass seine Masse die Straßenbahn schlagartig stoppen würde. Leider würde dieser Vorgang den dicken Mann töten. Die anderen fünf würden dadurch jedoch gerettet. Würden Sie den dicken Mann töten?187 186 Vgl. Max-Planck-Gesellschaft: Einen Menschen opfern, um fünf zu retten? Erstellt am 22.01.2020. URL: https://www.mpg.de/14384755/trolley-dilemma-international [22.02.2021]. Im Folgenden zitiert als: Max-Planck-Gesellschaft, Menschen. 187 Edmonds, Trolley-Problem, S. 47. Abbildung 15: Trolley-Problem nach P. Foot Abbildung 16: Variante Fat Man nach J. Thomson


77 In der Variante Fat Man würden lediglich 49% der Befragten (D) den stark übergewichtigen Mann von der Brücke zu stoßen. Dem Anschein nach dürften die befragten Probanden klar zwischen Sterbenlassen und Töten unterscheiden.188 In beiden Fällen bliebe das Ergebnis gleich: Man würde eine Person opfern, um fünf Personen retten zu können. Die Gedankenexperimente Der Axtmörder und Der Transplantationsfall sind zwei weitere moralische Dilemmata, die in Terror zum einen durch Staatsanwältin Nelson und zum anderen durch Verteidiger Biegler eingeführt werden. Sie haben die Funktion, die jeweiligen Standpunkte der beiden Parteien zu stützen und dienen der Veranschaulichung von Grundsätzen der deontologischen bzw. teleologischen Ethik. 5.2.2 Der Axtmörder Immanuel Kant beschäftigt sich in seinem 1797 verfassten Aufsatz Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen mit der Frage, ob es in Ausnahmefällen moralisch vertretbar ist zu lügen. Kant vertritt diesbezüglich die strikte Meinung, dass eine Person selbst bei drohender Gefahr kein Recht auf eine Lüge hat, selbst wenn es sich um eine Notlüge handelt. Man stelle sich vor, ein Mann A, der eine Axt in der Hand hält, klopft an die Haustür einer Person B und fragt nach dessen Freund C. Der Fremde A teilt unvermittelt mit, dass er das Vorhaben hegt, C töten zu wollen. Eben jener Freund C befindet sich nun tatsächlich im Haus von B, sodass sich die Frage stellt: Was soll Person B tun? Nach Kants moralischem Verständnis gibt es darauf nur eine ausnahmslos richtige Antwort: Man müsste dem Mann A wahrheitsgemäß auf seine Frage antworten und dürfte ihn nicht belügen, auch nicht zum Zwecke einer Notlüge. Man dürfte den Fremden A trotz seiner Mordabsichten nicht anlügen, selbst wenn daraus ein Schaden für den Freund B resultiert, der schlimmstenfalls getötet würde. Kant begründet dieses Vorgehen damit, dass die Wahrheit nicht zwangsläufig zum Tod von Person C führen muss, da diese das Haus inzwischen verlassen haben könnte. Würde Person B jedoch vorgeben, dass sich Person C nicht im Haus befindet, obwohl sie vom Gegenteil überzeugt ist, bedeutet das nicht zwingenderweise die Rettung von C. Person C könnte in der Zwischenzeit das Haus verlassen haben und durch die Notlüge von Person B direkt in die Arme des Mörders A laufen. Somit hätte Person B durch ihre Notlüge, die eine Falschaussage ist, zumindest eine Mitschuld am Tod ihres Freundes C.189 188 Vgl. Max-Planck-Gesellschaft, Menschen. 189 Vgl. Bertram, Gedankenexperimente, S. 299-302.


78 5.2.3 Der Transplantationsfall Judith Jarvis Thomson entwickelte während ihrer Auseinandersetzung mit Philippa Foots Trolley-Problem ein weiteres Gedankenexperiment mit der Bezeichnung ‚Transplant‘. Dazu führt sie folgendes Szenario ein: Man stelle sich vor, ein außergewöhnlich guter Chirurg zu sein. Neben der Durchführung anderer Operationen transplantiert man auch Organe, und zwar so gut, dass jede Operation gelingt und kein Organ je vom Empfänger abgestoßen wird. Derzeit sind fünf Patienten auf ein neues Organ angewiesen, um überleben zu können. Zwei von ihnen benötigen jeweils einen Lungenflügel, zwei weitere jeweils eine Niere und der fünfte Patient braucht dringend ein Spenderherz. Die Zeit drängt und man ist ratlos, woher man so schnell passende Organe bekommen sollen. Genau in diesem Moment erhält man die Nachricht, dass ein junger Patient die Klinik erreicht hat, um seinen jährlichen Gesundheits-Check durchführen zu lassen. Idealerweise ist der junge Mann bei bester Gesundheit und hat zufällig dieselbe Blutgruppe wie die fünf kranken Patienten. Er wäre demnach der passende Organspender. Als man den potenziellen Spender um seine Einwilligung bittet, lehnt er jedoch ab. Darf man ihn ohne sein Einverständnis dennoch operieren und seine Organe den fünf wartenden Patienten transplantieren?190 5.3 Die rechtsethische Diskussion in Terror Im weiteren Verlauf werden die moralphilosophischen Inhalte des Theaterstücks Terror aufgezeigt und näher erläutert. Im ersten Schritt sollen die ethischen Standpunkte von Staatsanwältin Nelson und Major Koch gegenübergestellt werden. Im zweiten Schritt sollen die Aussagen von Staatsanwältin Nelson und Verteidiger Biegler, die sie in ihren jeweiligen Plädoyers treffen, aufgelistet werden, um so ihr deontologisches bzw. teleologisches Rechtsverständnis aufzuzeigen. Gegenüberstellung der ethischen Standpunkte Staatsanwältin Nelson Major Koch These Der Abschuss der Passagiermaschine war nicht gerechtfertigt, weshalb es sich um 164-fachen Mord handelt, … Der Abschuss war der Passagiermaschine war begründet und notwendig, … Begründung … da Herr Koch gegen geltendes Recht verstoßen hat und kein übergesetzlicher Notstand vorgelegen ist. (TE II,114-123) … da so 70.000 Menschenleben gerettet worden sind und die 164 Passagiere vermutlich ohnehin gestorben wären. (TE II,124-130) Tabelle 6: Gegenüberstellung der ethischen Standpunkte 190 Vgl. Edmonds, Trolley-Problem, S. 44.


79 Die kontroversen Positionen beider Parteien sollen durch die folgenden zwei Tabellen dargestellt werden. Während Tabelle 7 das stark deontologisch geprägte Argumentationsmuster von Staatsanwältin Nelson veranschaulicht, zeigt Tabelle 8 das stark teleologisch geprägte Argumentationsmuster von Verteidiger Biegler. Argumentationsmuster Staatsanwältin Nelson Aussage Position „Leben darf nicht mit Leben aufgewogen werden. Niemals, auch nicht bei großen Zahlen.“ (TE II,115) Deontologisch „Wir brauchen also etwas Verlässlicheres als unsere spontanen Überzeugungen. Etwas, wonach wir uns jederzeit richten und an dem wir uns festhalten können. Etwas, was uns Klarheit im Chaos verschafft – eine Richtschnur, die auch in den schwierigen Situationen gilt. Wir brauchen: Prinzipien.“ (TE II,118) „Der Staat kann niemals ein Leben gegen ein anderes Leben aufwiegen. Auch nicht gegen 100, nicht gegen 1000 Leben.“ (TE II,120-121) „Lars Koch, verehrte Damen und Herren Richter, ist kein Held. Er hat getötet.“ (TE II,122) Tabelle 7: Argumentationsmuster - Staatsanwältin Nelson Argumentationsmuster Verteidiger Biegler Aussage Position „Gott sei Dank hat sich Lars Koch nicht nach Prinzipien gerichtet, sondern nur nach dem, was richtig war.“ (TE II,124) Teleologisch „Und die Staatsanwältin verlangt von Ihnen das Gleiche: ein Prinzip über den Einzelfall zu stellen, Prinzipien über das Leben. Prinzipien mögen vernünftig sein und vielleicht in den meisten Fällen auch richtig. Aber ihnen hier zu folgen – was wäre das für ein Wahnsinn? Ich jedenfalls würde den Mörder immer anlügen, ich ziehe es vor, meine Freunde zu retten.“(TE II,125) „Herr Koch hat 70.000 Menschen gerettet. Dafür musste er 164 Menschen töten.“ (TE II,126) „Jeder, der noch einigermaßen bei Verstand ist, kann, muss und wird das einsehen, denn kein Prinzip der Welt kann wichtiger sein, als 70.000 Menschen zu retten.“ (TE II,126) „Es ist das kleinere Übel.“ (TE II,128) Tabelle 8: Argumentationsmuster - Verteidiger Biegler


80 Anhand der beiden Tabellen, die die Aussagen von Staatsanwältin Nelson und Verteidiger Biegler gegenüberstellen, kann deren jeweiliger ethischer Standpunkt klar abgelesen werden. Hierbei stehen sich die Kardinalsysteme der Ethik in ihrer deutlichsten Ausprägung gegenüber, wobei jede Partei den Anspruch auf Absolutheit auf der jeweils eigenen Seite zu wissen glaubt. Staatsanwältin Nelson macht in ihrem Plädoyer nachdrücklich auf den ersten Artikel der deutschen Verfassung aufmerksam: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (TE I,120). Aufgrund ihrer Aussagen wird deutlich, dass Staatsanwältin Nelson eindeutig eine deontologische Position in ihrer Argumentation bezieht. Ihre Ansichten, die sie als Stellvertreterin für den deutschen Staat vertritt, entsprechen zweifelsfrei dem kategorischen Imperativ im Sinne der Pflichtethik nach Kant. Die normativen Leitsätze, die dem deontologischen Ansatz folgen, lauten: ‚Du sollst nicht töten.‘ / ‚Die Würde des Menschen soll nicht verletzt werden.‘ / ‚Ein Menschenleben soll für keinen anderen Zweck instrumentalisiert werden.‘ Während der Vernehmung von Major Koch verweist Staatsanwältin Nelson auf das Gedankenexperiment Transplantationsfall und stellt die Frage in den Raum, ob es legitim sei, den gesunden Mann zu töten, um dadurch das Leben der fünf kranken Patienten zu retten. Da Lars Koch diese Frage verneint und behauptet: „Es kann nur bei ganz großen Zahlen eine Ausnahme gemacht werden.“ (TE I,84), möchte die Staatsanwältin wissen, welches zahlenmäßige Verhältnis denn groß genug sei. Major Koch argumentiert daher, dass den Passagieren an Bord ohnehin nur noch wenige Minuten geblieben wären, bevor sie sterben würden (TE I,85). Daraufhin verschärft Staatsanwältin Nelson das Dilemma und wandelt ihr Beispiel dahinhingehend ab, dass es sich bei dem potenziellen Spender nun um einen todkranken Mann handle. Sie befragt Major Koch daher erneut, ob die verbleibende Lebenszeit bei der Abwägung Leben gegen Leben eine Rolle spielt. Da Major Koch entgegnet, dass er den todkranken Mann nicht töten würde, weil wenige Stunden nicht mit wenigen Minuten zu vergleichen seien, erhärtet sich Staatsanwältin Nelsons Annahme, dass für Major Koch das Leben eines Menschen mit geringer verbleibender Lebenszeit weniger wert ist als das eines Menschen mit längerer Lebensdauer (TE I,85). In ihrem abschließenden Plädoyer beschreibt Staatsanwältin Nelson Hans Welzels Weichenstellerfall und zieht Parallelen zum zu verhandelnden Fall. Sie wendet sich mit den folgenden Worten an das Schöffengericht: „Ich weiß, jeder Einzelne von Ihnen glaubt, dass er sich auf seine Moral, auf sein Gewissen verlassen kann. Aber das ist ein Irrtum.“ (TE


81 II,116). Die Staatsanwältin begründet ihre Behauptung durch die Schilderung des Weichenstellerfalls und dessen Erweiterung Fat Man. Wie bereits erwähnt würde die Mehrheit den Güterwaggon umlenken, um fünf Menschen anstatt eines Menschen zu retten. In der Variante Fat Man schreckt die Mehrheit allerdings davor zurück, den übergewichtigen Mann eigenhändig zu töten, um exakt das gleiche Ergebnis zu erzielen. Hier entsteht eine Diskrepanz in unserem moralischen Handlungsverständnis, die allerdings nicht so einfach zu begreifen und in Worte zu fassen ist. Staatsanwältin Nelson bietet im Anschluss an ihre Ausführung sogleich die Lösung zu diesem Problem: Wir brauchen also etwas Verlässlicheres als unsere spontanen Überzeugungen. Etwas, wonach wir uns jederzeit richten und an dem wir uns festhalten können. Etwas, was uns Klarheit im Chaos verschafft – eine Richtschnur, die auch in schwierigsten Situationen gilt. Wir brauchen: Prinzipien. Diese Prinzipien, verehrte Damen und Herren Richter, haben wir uns selbst gegeben. Es ist unsere Verfassung.191 Im deutlichen Gegensatz dazu steht Verteidiger Bieglers Position, dessen oberste Priorität der Freispruch seines Mandanten Lars Koch ist. Durch seinen Entschluss, entgegen der Anweisung seines Vorgesetzten zu handeln und die Passagiermaschine abzuschießen, hat Lars Koch allerdings gegen den ersten Artikel der deutschen Verfassung und seine Pflichten als deutscher Staatsbürger verstoßen (TE I,76). Er hat durch seine Handlung ein Leben gegen ein anderes Leben aufgewogen und somit eine Art Kosten-Nutzen-Rechnung aufgestellt, die den Prinzipien der teleologischen Ethik entspricht. Major Koch ist der Ansicht, dass er mit seiner eigenmächtigen Entscheidung trotz Verstoß gegen geltendes Recht richtig gehandelt hat: „Ich halte die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht [sic!] für falsch.“ (TE I,82). Unabhängig davon, ob Lars Koch gute Absichten verfolgt hat, um vielen unschuldigen Menschen das Leben zu retten, hat er sich auf ein Spiel mit der Waagschale eingelassen. Major Koch hat das Leben von 164 Menschen gegen das von 70.000 Menschen aufgewogen und damit die Entscheidung getroffen, den Tod von 164 Passagieren in Kauf zu nehmen, um die 70.000 Zuschauer im Allianz-Stadion zu retten. Ähnlich dem Weichenstellerfall hätten die 164 Menschen an Bord der Passagiermaschine nur sehr geringe Überlebenschancen gehabt, da sie einen Absturz und Aufprall des Flugzeugs ohnehin nicht überlebt hätten. Diesen Gedanken hatte Major Koch während seiner Abwägungsentscheidung stets im Hinterkopf, sodass er unter enormen Zeitdruck das tat, was er persönlich für richtig gehalten hat. Während seiner Befragung hat Lars Koch wiederholt darauf hingewiesen, dass er nicht erkennen konnte, ob die Passagiere den 191 Schirach, Terror, S. 118.


82 Versuch gewagt hätten, den Terroristen zu überwältigen, um in das Cockpit zu gelangen (TE I,75-76). Aufgrund dessen stellt sich Frage, ob die Entscheidung nicht etwa zwischen 164 oder 70.000 Menschen, sondern zwischen null und 70.000 gelegen hat. Angriffsfläche bietet allerdings Lars Kochs inkonsequente Argumentation, da er auf die Frage, ob er die Passagiermaschine auch dann abgeschossen hätte, wenn seine Frau und sein Kind an Bord gewesen wären, keine Antwort geben kann (TE I,96-97). Major Koch geht in seiner Begründung somit nicht strikt rational vor, sondern scheint seine Prinzipien in Ausnahmefällen, etwa durch ein emotionales Näheverhältnisses, zu verwerfen. Dadurch hebt er die konsequente Einhaltung seiner Grundsätze auf und verliert damit ein stückweit seine Glaubwürdigkeit. Des Weiteren unterstellt Lars Koch den Passagieren eine Teilschuld an ihrem Tod, da sie mit dem Kauf ihres Flugtickets die potenzielle Gefahr einer Flugzugentführung wissentlich in Kauf genommen haben (TE I,87-88). Strafverteidiger Biegler handelt als Rechtsanwalt im Interesse seines Mandanten und verteidigt dessen teleologisches Handeln, indem er versucht, Lücken in der Pflichtethik Kants zu entlarven. Er beruft sich auf Kants Aufsatz Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen und weist die Laienrichter auf Kants Forderung hin, selbst im Fall des Axtmörders von einer Notlüge abzulassen. Verteidiger Biegler möchte dem Schöffengericht dadurch verdeutlichen, dass Prinzipien nicht ausnahmslos gelten und Anwendung finden sollten. Es sei moralisch eher vertretbar, in Situationen abzuwägen als blind einem Prinzip zu folgen. Im Fall von Terror stehen einander zwei ethische Ansätze gegenüber, die in ihren Überlegungen und Anschauungen konträrer nicht sein könnten. Während eine Verurteilung für Lars Koch zwangsläufig zu einem Schuldspruch wegen 164-fachen Mordes führen würde, würde ein Freispruch keine weiteren Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Mittelweg zwischen den beiden Urteilen steht nicht zur Wahl, sodass man vor eine Alles-oderNichts-Entscheidung gestellt wird, die mitunter in einer moralischen Sackgasse enden könnte. Der deutsche Philosoph Richard David Precht findet folgende Worte, als man ihn mit dem Trolley-Problem konfrontiert: Darauf gibt es keine gute Antwort. In der Praxis müssen wir irgendwo die richtige Mitte finden: zwischen Kants Gebot, dass wir einen Menschen nicht ‚verzwecken‘ dürfen und der utilitaristischen Maxime, zwischen Glück und Leid abzuwägen. In jedem Fall befinden wir uns bei dieser Frage zwischen zwei Polen.192 192 Yves Bossart: Moral ist eine emotionale Sache, keine Rechenaufgabe. Akt. am 26.12.2015. URL: https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/filosofix/moral-ist-eine-emotionalesache-keine-rechenaufgabe [07.02.2021].


83 6 Fazit Ich gehe noch in meine Kanzlei, spreche mit den Kollegen, habe ein paar Beratungsmandate. Aber ich übernehme zurzeit keine Hauptverhandlungen. Ich war 20 Jahre vor Gericht, ich glaube, ich habe das meiste gesehen. Und das ist ja das Schöne an unserer Zeit, wir sind nicht wie unsere Eltern festgelegt, ein Leben lang nur einem Beruf nachzugehen. Ich bin gerne Strafverteidiger. Und ich bin gerne Schriftsteller. Ich habe mit beiden Berufen viel Glück gehabt. Vielleicht werde ich nun etwas ganz anderes schreiben oder etwas ganz anderes machen.193 Ferdinand von Schirach, der nach seinem Studium der Rechtswissenschaften eine Laufbahn als Strafverteidiger einschlug, gelang mit 45 Jahren ein großer karrieretechnischer Tapetenwechsel. Schirach konnte sich durch Erzählbände wie Verbrechen, Schuld und Strafe, Romane wie Tabu und Der Fall Collini, Theaterstücke wie Terror und Gott national wie international als Erfolgsautor etablieren. Durch die Verfilmung der eben genannten Werke konnte Schirach nicht nur Leser und Theaterbesucher von seinem schriftstellerischen Talent für das Genre Verbrechen überzeugen, sondern auch das Fernseh- und Kinopublikum für sich gewinnen. Mit seinem ersten Theaterstück Terror bewies Ferdinand von Schirach auch als Dramatiker Geschick. Das Gerichtsdrama Terror wurde auf allen fünf Kontinenten aufgeführt und zählt zu den weltweit erfolgreichsten Dramen der Gegenwart. Schirach konnte damit auf ein brisantes Thema unserer Zeit aufmerksam machen und das Bewusstsein der Gesellschaft dafür schärfen. Die wachsende Bedrohung durch den islamistischen Terror in Europa und die daraus resultierenden Probleme wollte Ferdinand von Schirach nicht länger ignorieren, sondern als Anstoß zur Diskussion nutzen. Das Recht braucht eine Bühne und Schirach entschied sich für das Theater als geeigneten Ort für das gegenseitige Gespräch. Terror als Gerichtsdrama und nicht etwa als Kurzgeschichte, Roman oder Essay zu inszenieren, bringt den wesentlichen Vorteil mit sich, dass die Zuschauer im Theater über die Vorstellung diskutieren, Ansichten austauschen und Urteile hinterfragen können. Das Konzept des interaktiven Dramas, das Publikum also in die Handlungsentwicklung der Geschichte miteinzubeziehen, dürfte diesen Effekt zusätzlich verstärken. In Terror wie auch Gott nimmt das Publikum im Theater bzw. Kino im Mitspielformat eine wichtige Rolle ein. Die Zuschauer bestimmen über den Ausgang der Geschichte, über Schuld und Gerechtigkeit und über Leben oder Tod. 193 Sven Goldmann: Ferdinand von Schirach im Interview. ‚Es gibt kein Verbrecher-Gen‘. In: Der Tagesspiegel. Erstellt am 07.02.2015. URL: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/ferdinand-von-schirach-im-interview-es-gibt-kein-verbrecher-gen/11341946.html [13.05.2021].


84 Es wird weitere Anschläge geben, weitere Morde, weiteren Schmerz. Und es wird schlimmer werden. Aber ich glaub an den gelassenen Geist unserer Verfassung, an ihre souveräne Toleranz und ihr freundliches Menschenbild. Es gibt keine Alternativen, wenn wir als freie Gesellschaft überleben wollen. Warum, das erklärt in meinem Stück Terror die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. 194 Für den Juristen und ehemaligen Strafverteidiger Ferdinand von Schirach sind der Rechtsstaat und die Grundgesetze nicht diskutierbar. Sie müssen gelten, ansonsten macht sich der Mensch zu Gott und zum Richter über Leben und Tod. Diese Haltung vertritt auch Staatsanwältin Nelson während der fiktiven Gerichtsverhandlung, deren Schlussplädoyer Schirach immerhin drei Seiten mehr einräumt als der ihres Antagonisten Verteidiger Biegler. Ferdinand von Schirach inszeniert den Prozess des Angeklagten Lars Koch als dichotomes Denkspiel, das eine Schwarz-Weiß-Entscheidung fordert. Die Nuancen zwischen Schwarz und Weiß, die vielfältige Palette an Grautönen, blendet er in seinem kammerspielartigen Gerichtsdrama vollständig aus. Die Antwort auf dieses moralische Dilemma und das Urteil der Leser und Zuschauer liegt daher gezwungenermaßen zwischen zwei Extremen. Eine Begründung wie die folgende findet daher keinen Platz in Schirachs Theaterstück: „Ja, ich finde, dass Lars Koch für den Abschuss der Passagiermaschine verurteilt gehört, da er gegen geltendes Recht verstoßen hat. Aber in meinen Augen ist er kein kaltblütiger Mörder, weil er in einer Ausnahmesituation versucht hat, viele Menschen vor dem Tod zu bewahren. Ich würde ihn daher nicht lebenslänglich als Mörder wegsperren, sondern wegen Befehlsverweigerung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilen.“ Der Jurist Ferdinand von Schirach bietet für beide Entscheidungen überzeugende Urteilsbegründungen an. Damit treibt er die Aporie seines Gedankenexperiments auf die Spitze: Wenn beide Urteile, der Freispruch wie die Verurteilung wegen Mordes, glasklar zu vertreten sind, führt der Prozess nicht zu einer Klärung, sondern zurück auf seinen Ausgangspunkt: also ein nicht auflösbares moralisches Dilemma. 195 Ferdinand von Schirach wählte für Terror bewusst zwei konträre Standpunkte, die jeweils durch fundierte Argumente untermauert werden und deren Begründungen rechtlich plausibel sind. Nur auf diese Weise ist eine derartige Kontroverse überhaupt erst möglich. Schirach benötigt für sein Drama ein moralisches Dilemma, das in eine ethische Sackgasse zu führen droht, und eine dramatische Zuspitzung, um eine Diskussion zu entfachen. 194 Ferdinand von Schirach: Die Würde ist unsere Antwort. In: Der Spiegel, 2015, Ausgabe 49, S. 139. 195 Peter Laudenbach: Ein Dilemma, moralisch wie dramatisch. In: SZ. Erstellt am: 04.10.2015. URL: https://www.sueddeutsche.de/kultur/theater-ein-dilemma-moralisch-wie-dramatisch1.2676286 [13.05.2021].


85 Für Ferdinand von Schirach liegt allein darin – die Literatur mit der Wirklichkeit zu verknüpfen und einen Ort der Begegnung und Vielstimmigkeit zu schaffen – das ästhetische und rechtsethische Surplus dieses Projekts. Wer denkt Schirachs Ziel liege hingegen in der Rechtsbelehrung des Volks, der irrt. Die rein rechtliche Ebene dieser Sachlage wäre für Laien ohne juristisches Hintergrundwissen nur schwer zu beurteilen. Daher kann diese Diskussion fast ausschließlich auf der moralischen Ebene geführt werden und letztendlich nur nach der Schuld und nicht nach der Rechtmäßigkeit der Abwägungsentscheidung von Lars Koch gefragt werden. Diesem Schema bleibt Ferdinand von Schirach im zweiten Teil seiner Dramentrilogie Gott treu. Erneut setzt der ehemalige Strafverteidiger auf die Mündigkeit des Publikums und appelliert an deren Moralkodex. Für Schirach wird das Theater als Diskussionsforum zum Erfüllungsgehilfen für sein Anliegen – vergleichbar mit der Tätigkeit eines Verteidigers, der als Gehilfe seines Mandanten agiert –, womit sich der Kreis an dieser Stelle schließt. Sie sehen das Theater also als einen Ort des Gesprächs? Das ist das Beste, was Theater kann.196 196 Detlev Baur: Ferdinand von Schirach im Gespräch mit Detlev Baur. Über das Theater, die Kritik und die Gesellschaft. In: Terror. Das Recht braucht eine Bühne. Essays, Hintergründe, Analysen. Hrsg. von Bernd Schmidt. 1. Aufl. München: btb 2020, S. 30.


86 7 Literarturverzeichnis 7.1 Primärliteratur 7.1.1 Gebundene Ausgabe Schirach, Ferdinand von: Terror. Ein Theaterstück und eine Rede. München, Berlin, Zürich: Piper 2015. 7.1.2 Zitierte Ausgaben Schirach, Ferdinand von: Terror. Ein Theaterstück und eine Rede. 2. Aufl. München: btb 2016. Schirach, Ferdinand von: Gott. Ein Theaterstück. 1. Aufl. München: Luchterhand 2020. 7.2 Sekundärliteratur Asmuth, Bernhard: Einführung in die Dramenanalyse. 8. akt. und erw. Aufl. Metzler: Stuttgart 2016. (= Sammlung Metzler. 188.) Bauer, Manuel: Der geschundene Mensch. Ferdinand von Schirach oder Der Anwalt als Erzähler. In: Dichterjuristen. Studien zur Poesie des Rechts vom 16. bis 21. Jahrhundert. Hrsg. von Yvonne Nilges. Würzburg: Königshausen & Neumann 2014, S. 281-296. Baur, Detlev: Ferdinand von Schirach im Gespräch mit Detlev Baur. Über das Theater, die Kritik und die Gesellschaft. In: Terror. Das Recht braucht eine Bühne. Essays, Hintergründe, Analysen. Hrsg. von Bernd Schmidt. 1. Aufl. München: btb 2020, S. 27-36. Bertram, Georg W.(Hrsg.): Philosophische Gedankenexperimente. Ein Lese- und Studienbuch. 3. Aufl. Stuttgart: Reclam 2018. (= Reclam Taschenbuch. 20414.) Blamberger, Günter: Unberechenbare Seelen. Rede zur Verleihung des Kleist-Preises an Ferdinand von Schirach am 21. November 2010. In: Kleist-Jahrbuch 2011. Hrsg. von Günter Blamberger, Ingo Breuer und Klaus Müller-Salget. Stuttgart, Weimar: Metzler 2011, S. 17-21. Boehm, Gero von: Nahaufnahmen. Fünfzig Gespräche mit dem Leben. Berlin: Propyläen 2016.


87 Borgards, Roland [u. a.] (Hrsg.): Literatur und Wissen. Ein interdisziplinäres Handbuch. Stuttgart, Weimar: Metzler 2013. Düwell, Marcus/ Hübenthal, Christoph/ Werner, Micha H. (Hrsg.): Handbuch Ethik. 3., akt. Aufl. Stuttgart, Weimar: Metzler 2011. Düwell, Susanne (Hrsg.) [u. a.]: Handbuch Kriminalliteratur. Theorien – Geschichten – Medien. Stuttgart: Metzler 2018. Edmonds, David: Würden Sie den dicken Mann töten? Das Trolley-Problem und was uns Ihre Antwort über Richtig und Falsch verrät. Aus dem Englischen übersetzt von Ute Kruse- Ebeling. Stuttgart: Reclam 2015. Eilert, Bernd: Rede auf Ferdinand von Schirach zur Verleihung des Kleist-Preises 2010. In: Kleist-Jahrbuch 2011. Hrsg. von Günter Blamberger, Ingo Breuer und Klaus MüllerSalget. Stuttgart, Weimar: Metzler 2011, S. 22-29. Ferk, Janko: Notiz zum Buch. In: Luft aus der Handtasche. Rezensionen zur deutschsprachigen Literatur 2005-2012. von A bis Zeh. Hrsg. von Janko Ferk. Wien: Lit 2014. (= Im Spiegel der Literatur. 9.) Frankena, William K.: Ethik. Eine analytische Einführung. 6. Aufl. Hrsg. von Norbert Hoerster. Wiesbaden: Springer VS 2017. Greiner, Bernhard: Das Forschungsfeld ‚Recht und Literatur‘. In: Recht und Literatur. Interdisziplinäre Bezüge. 1. Aufl. Hrsg. von Bernhard Greiner, Barbara Thums und Wolfgang Graf Vitzthum. Heidelberg: Winter 2010. (= Beiträge zur neueren Literaturgeschichte. 270.) S. 7-26. Henschke, Frank: Gerichtsfilm. In: Reclams Sachlexikon des Films. Hrsg. von Thomas Koebner. 3., akt. und erw. Aufl. Stuttgart: Philipp Reclam jun. 2011, S. 291-294. Hübner, Dietmar: Einführung in die philosophische Ethik. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2014. (= UTB. 4121.) Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Hrsg. von Theodor Valentiner. Stuttgart: Reclam 2008. (= Reclams Universal-Bibliothek. 4507.)


88 Künzel, Christine: Pimp my Krimi. Anmerkungen zu den etwas zu perfekten Erzählungen Ferdinand von Schirachs. In: Recht populär. Populärkulturelle Rechtsdarstellungen in aktuellen Texten und Medien. 1. Aufl. Hrsg. von Patrick Meier und Franziska Stürmer. BadenBaden: Nomos 2016. (= Recht und Literatur. 2.) S. 60-78. Mill, John Stuart: Der Utilitarismus. In: Klassische Texte der Philosophie. Ein Lesebuch. Hrsg. von Jonas Pfister. Stuttgart: Reclam 2011. (= Reclams Universal-Bibliothek. 18838.) S. 108-114. Möbius, Thomas: Ferdinand von Schirach. Terror. 2. Aufl. Hollfeld: Bange 2018. (= Königs Erläuterungen. 311.) Müller-Dietz, Heinz: Grenzüberschreitungen. Beiträge zur Beziehung zwischen Literatur und Recht. 1. Aufl. Baden-Baden: Nomos 1990. Nilges, Yvonne (Hrsg.): Einleitung. In: Dichterjuristen. Studien zur Poesie des Rechts vom 16. bis 21. Jahrhundert. Würzburg: Königshausen & Neumann 2014, S. 9-12. Sander, Gerald G.: Deutsche Rechtssprache. Ein Arbeitsbuch. Tübingen, Basel: A. Francke 2004. (= UTB. 2578.) Schirach, Ferdinand von: Der Fall Collini. 1. Aufl. btb: München 2017. Schirach, Ferdinand von: Die Würde ist antastbar. Essays. 5. Aufl. btb: München 2017 Schirach, Ferdinand von: Die Würde ist unsere Antwort. In: Der Spiegel, 2015, Ausgabe 49, S. 138-141. Schirach, Ferdinand von: Kaffee und Zigaretten. 2. Aufl. München: btb 2020. Schirach, Ferdinand von: Rede zur Verleihung des Kleist-Preises 2010. In: Kleist-Jahrbuch 2011. Hrsg. von Günter Blamberger, Ingo Breuer und Klaus Müller-Salget. Stuttgart, Weimar: Metzler 2011, S. 30-33. Schirach, Ferdinand von/ Kluge, Alexander: Die Herzlichkeit der Vernunft. 6. Aufl. München: 2017 Luchterhand. Schmidt, Bernd (Hrsg.): Vorwort. In: Terror. Das Recht braucht eine Bühne. Essays, Hintergründe, Analysen. 1. Aufl. München: btb 2020, S. 9-14.


89 Schößler, Franziska: Einführung in die Dramenanalyse. 2. akt. und überarb. Aufl. Stuttgart: Metzler 2017. Wambach, Lovis Maxim: Die Dichter des Expressionismus. 1. Aufl. Baden-Baden: Nomos 2002. Wohlhaupter, Eugen: Dichterjuristen. Bde. 1-3. Hrsg. von H.G. Seifert. Tübingen: Mohr Siebeck 1953-1957. 7.3 Weblinks Behmann, Jan C.: ‚Sterben ist höchstpersönlich‘. In: Der Freitag. Erstellt am 12.01.2021. URL: https://www.freitag.de/autoren/jan-c-behmann/sterben-ist-hoechstpersoenlich [13.05.2021]. Bossart, Yves: Darf man opfern, um zu retten? Gedankenexperiment: Strassenbahn. Akt. am 26.12.2015. URL: https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/filosofix/darfman-opfern-um-zu-retten-gedankenexperiment-strassenbahn [28.01.2021]. Bossart, Yves: Moral ist eine emotionale Sache, keine Rechenaufgabe. Akt. am 26.12.2015. URL: https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/filosofix/moral-ist-eine-emotionale-sache-keine-rechenaufgabe [07.02.2021]. Bundesverfassungsgericht: Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz nichtig. Presse-mitteilung Nr. 11/2006 vom 15. Februar 2006. URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2006/bvg06-011.html [13.04.2021]. Bundesverfassungsgericht: Informationen zur mündlichen Verhandlung am 09. November 2005 in Sachen Luftsicherheitsgesetz. URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2005/bvg05-101.html;jsessionid=D96D9D71DED68BA78E6CE70D255D1AE1.1_cid386 [06.03.2021]. Bundesverfassungsgericht: Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig. URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-012.html [07.05.2021].


90 Brittnacher, Hans Richard: Das Recht vor Gericht. Ferdinand von Schirachs Der Fall Collini und die Tradition des Justizromans. URL: file:///C:/Users/Julia/AppData/Local/Temp/001_ZGB_23_Brittnacher.pdf [22.03.2021]. BR Wissen: TV-Film ‚Gott‘. Gibt es ein Recht auf ‚selbstbestimmtes Sterben‘? URL: https://www.br.de/wissen/sterbehilfe-gott-film-ferdinand-von-schirach-100.html [08.05.2021]. Constantin Film: Terror – Ihr Urteil – offizieller Trailer. Erstellt am 08.09.2016. URL: https://www.youtube.com/watch?v=iVVXTtiZqzc [16.02.2021]. Das Erste: ‚Demokratie braucht Diskussion‘. URL: https://www.daserste.de/unterhaltung/film/terror-ihr-urteil/sendung/autor-ferdinand-von-schirach-100.html [26.04.2021]. Das Erste: ‚Der Feind – Recht oder Gerechtigkeit nach Ferdinand von Schirach‘ (AT) – das Fernsehevent der ARD. URL: https://www.daserste.de/specials/ueber-uns/tv-eventder-feind-recht-oder-gerechtigkeit100.html [19.11.2020]. Das Erste: „Eine Frage, die sich jeder Mensch stellen muss.“ URL: https://www.daserste.de/unterhaltung/film/gott-von-ferdinand-von-schirach/gott-ferdinand-von-schirach-interview-eine-frage-die-sich-jeder-mensch-stellen-muss-100.html [08.05.2021]. Das Erste: GOTT. So haben Sie entschieden. URL: https://www.daserste.de/unterhaltung/film/gott-von-ferdinand-von-schirach/voting/index.html [08.05.2021]. Der Spiegel: Raubkunst. Schirach kündigt Aufarbeitung an. Erstellt am 09.07.2016. URL: https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-145742906.html [01.09.2020]. Deutscher Bundestag: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. URL: https://www.bundestag.de/gg [24.02.2021]. Deutscher Bühnenverein: ‚Terror‘ neuer Spitzenreiter im Schauspiel. URL: https://www.buehnenverein.de/de/presse/pressemeldungen.html?det=507 [13.05.2021].


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96 8 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Ferdinand von Schirach ..................................................................................................11 Siehe: URL: https://www.randomhouse.de/Autor/Ferdinand-von-Schirach/p608089.rhd [13.05.2021]. Abbildung 2: Terror - Buchcover............................................................................................................25 Siehe: URL: https://www.penguinrandomhouse.de/Taschenbuch/Terror/Ferdinand-vonSchirach/btb/e510807.rhd [13.05.2021]. Abbildung 3: Befehlskette bei Bedrohung im Luftraum................................................................27 Siehe: URL: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/zweifel-am-luftsicherheitsgesetz-lebengegen-leben-1294315/luftsicherheit-1288483.html [13.05.2021]. Abbildung 4: Dramenaufbau in drei Akten.........................................................................................34 Selbst erstellt. Abbildung 5: Personenkonstellation (modifiziertes Modell nach Möbius)...........................44 Selbst erstellt – modifiziert nach: Thomas Möbius: Ferdinand von Schirach. Terror. 2. Aufl. Hollfeld: Bange 2018. (= Königs Erläuterungen. 311.) S. 57. Abbildung 6: Der Gerichtssaal - Filmausschnitt aus Terror – Ihr Urteil..................................50 Siehe: URL: https://www.lz.de/kultur/20952411_Bielefelder-Jura-Professor-kritisiert-ARDFilm-Terror.html [13.05.2021]. Abbildung 7: Durchbrechung der vierten Wand - Bsp. 1..............................................................51 Siehe: URL: https://www.youtube.com/watch?v=iVVXTtiZqzc [13.05.2021]. Abbildung 8: Durchbrechung der vierten Wand - Bsp. 2..............................................................51 Siehe: URL: https://www.youtube.com/watch?v=iVVXTtiZqzc [13.05.2021]. Abbildung 9: Inneres vs. äußeres Kommunikationssystem (modifiziertes Modell nach Schößler)..........................................................................................................................................................52 Selbst erstellt – modifiziert nach: Franziska Schößler: Einführung in die Dramenanalyse. 2. akt. und überarb. Aufl. Stuttgart: Metzler 2017, S. 2. Abbildung 10: Lars Eidinger, Martina Gedeck, Florian David Fitz und Burghart Klaußner (v.l.n.r.)..............................................................................................................................................................58 Siehe: URL: https://www.zeit.de/2016/43/terror-film-ard-urteil-prozess-publikum-abstimmung/komplettansicht [13.05.2021]. Abbildung 11: Bsp. 1-3 Reaction-Shot - Angeklagter Lars Koch, Verteidiger Biegler, Staatsanwältin Nelson (v.l.nr.)................................................................................................................59 Siehe: URL: https://www.youtube.com/watch?v=iVVXTtiZqzc [13.05.2021].


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