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Published by Gabriele Hollweck, 2019-07-08 14:09:56

FTIB-Booklet-Entwurf2019-07-08

FTIB-Booklet-Entwurf2019-07-08

Ergebniszusammenstellung aus der Fachtagung
„Inklusive Bildung durch Gebärdensprache“ und
den Arbeitsgruppen gmu-AK Schule und nhb-AK
Schule

Handlungsempfehlungen fürs Kultusministerium

Kultusministerium …./…Bereiche besprechen

Inhaltsverzeichnis

2

Einleitung:

3

Bis jetzt ohne Erfolg:

4

Notwendige Umsetzungen auf politischer Ebene:

hier Tabelle mit Zeitleiste und Verantwortlichen

zuständige Entscheidung durch

Zeitleiste STMUK STMAS BZ AND.
Babyalter
neutrale Beratungsstelle G 5

unabhängige Beratung G

für die Eltern

bundesweiter G
Stundensatz, auch in

Bayern übernommen

einheitliche G
Entscheidung zur
Kostenbewilligung, also
Beschluss. Es sollen eine
Chancengleichheit für
alle Eltern der sieben
Bezirke geben.

Anerkennung und G
Umsetzung der
Gebärdensprache als
Basissprache für die
sprachliche Förderung
sollen selbstverständlich
sein.

Flyer, Broschüre und G
Unterrichtsmaterial,
Arbeitskreis

Pädagogische G
Zusatzqualifizierung der
GebärdensprachlehrerIn
nen sollen erworben
werden.

kleinkindalter

Grundschulal
ter

weiterführen
de Schule

Oberstufe/A
bitur

6

Diese Handlungsempfehlungen bitten wir Sie dringend umzusetzen:

Hier die Logos der Verbände und deren Unterschriften (Tabelle ist nur eine Orientierungshilfe)

Möglichst nur auf eine Seite…

LVBY Landesverband www.lvby.de Bernd [email protected]

e.V. Bayern der Schneider

Gehörlosen e.V.

Volker [email protected]

Siegling

EV e.V. Vereinigung der www.elternvereinigung.de Carsten [email protected]

Eltern Lang

Hörgeschädigter in

Bayern e.V.

Christoph [email protected]

Müllensie

fen

BGSD Berufsfachverband http://www.bgsd-bayern.de/ Christian christiane.schulze1019@g

Bayern der Gebärdensprach e Schulze mail.com

e.V.

Kirstin

Oehme- [email protected]

Matthies

HAW Hochschule Landshut https://www.haw- Prof. Dr. uta.benner@haw-

Landsh landshut.de/hochschule/fakultaeten/inter Uta landshut.de

ut disziplinaere- Benner

studien/studiengaenge/gebaerdensprachd

olmetschen-bachelor.html

Prof. Dr. Sabine.Fries@haw-

Sabine landshut.de

Fries

EGG Evangelsche http://egg-bayern.de/ Kirchenrä [email protected]
Bayern Gehörlosen
tin
Gemeinde Bayern
Pfarrerin

Cornelia

Wolf

Pfarrerin muenchen@egg-

Sonja bayern.de

Simonsen

LGSL Landesverband der http://lgsl-bayern.de/ Mely mely.zeitler@lgsl-
e.V. Gebärdensprachlehre
Zeitler bayern.de
rInnen Bayern e.V.

BBH Bundesverband http://bbhev-bayern.de/ Claudia claudia.meinhardt@lgsl-
Meinhard bayern.de
e.V. Bayerischer t
Dr. marion.honka@bbhev-
Hörgeschädigtenpäd Marion bayern.de
Honka

agogen (BBH e.V.)

Frau christina.wurzer@bbhev-
Christina bayern.de
Wurzer

7

GMU Gehörlosenverband www.gmu.de Elisabeth elisabeth.kaufmann@mbd
e.V. München und www.ftib2019.de Kaufman a-systems.de
Umland e.V n
GMU Gehörlosenverband Can [email protected]
e.V. / München und Sipahi
FTIB- Umland
Team
e.V / Team von
Fachtagung Gabriele [email protected]
"Inklusive Hollweck m
Bildung durch
Gebärdensprache" Ralph [email protected]
Müller- [email protected]
Hollweck
Cornelia [email protected]
von [email protected]
Pappenh [email protected]
eim [email protected]
Corina
Hollweck
Anke
Hannig
Sandra
Klotz
Anna
Schmidt

8

Hinweise auf Forderungen aus Workshops:

(Anm. die Originalforderungen sind protokolliert und archiviert im GMU e.V.)

Fachtagung

„Inklusive Bildung durch Gebärdensprache“

17.-19.05.2019

Workshop-Ergebnisse:

WS-A: „Barrierefrei Lernen – welche Förderung ist für gehörlose Schüler optimal?“

Beide Schulrichtungen:

• pädagogische Zusatzausbildung für Gebärdensprachdozenten bzw. Vollzeitausbildung für
Gebärdensprachdozenten (Studium)

„Wie können Schüler*innen mit unterschiedlichen Bedarfen individuell und bestmöglich gefördert werden.“

Lernort Regeleinrichtung / Kita und Schule

(Politische) Forderungen:

 Kommunikation außerhalb des Unterrichts
 Raum-Akustik
 Nachhilfe?
 Wer übernimmt die Kosten
 Wer bestimmt den tatsächlichen Bedarf für die Schüler?
 DGS als (Wahl-)-Pflichtfach
 Anerkennung der DGS als Muttersprache bzw. 1. Fremdsprache
 Entbürokratisierung (Anträge, Klagen)
 Zeit und Raum für Austausch im Team
 Eine fachkundige Anlaufstelle
 Einhaltung der Bauordnung zur Barrierefreiheit (DIN 18041)
 Sicherstellung der notwendigen technischen Ausstattung und Unterrichtsmaterialien.

Lernort Förderzentrum Hören und Kommunikation
(Bildungs- und Kommunikationszentrum Förderschwerpunkt Hören)

(Politische) Forderungen:

9

 Gleichwertiger Unterricht für alle (Sprachkompetenz und Inhalt -> gleicher Bildungsstand -
> Lehrplan

 Lehrerausbildung optimieren (DGS-Unterricht im Studium)
 Reform des Studiums: DGS-Kurse von Anfang an, DGS-Kompetenz prüfen
 Verschiedene Formen der Klassenbildung (bilingual, Lautsprach-Unterricht, gemischte

inklusive Klassen)
 Quereinsteiger (gl Akademiker und DGS-Dozenten) ermöglichen
 Gebärdensprach-Dozenten einstellen
 Qualitätssicherung an Schulen
 Flexibilisierung des Unterrichts
 Verschiedene Kulturhintergründe (u.a. GL-Kultur)
 Deaf Space & Deaf Time einführen
 Autonomie für Schüler
 Selbstverständlichkeit von DGS-Kompetenz und Haltung GL-Kultur
 Für alle hörgeschädigten Schüler: DGS-Dolmetscher-Finanzierung ermöglichen und

hörgeschädigte Eltern in hörgeschädigten Schulen
 Durchsagen/Informationen durch Bereitstellung von technischen Möglichkeiten visualisieren
 DGS in den Mittelpunkt rücken (Elternwunsch)
 Flächendeckende Einführung von DGS als Fach
 Unterrichtssprache DGS
 Bilinguale Haltung als Leitbild (flächendeckend)

Deutsch-Unterricht: Bilingualer Unterricht im Team
Mehr Finanzierung

Durch diese Maßnahmen wird gleichwertige Bildung möglich!

Familie / außerschulische Lernorte / Jugendzentrum

Politische Forderungen:
 Hausgebärdensprachkurse
 Unabhängige Beratung
(Finanzierung? Vermittlung zu Gebärdensprachdozenten)
 Persönliches Budget für Dolmetscher
 Nachhilfe
 Öffentliche Veranstaltungen
o Lesung in Bibliotheken
o Sportveranstaltungen
o Ferienangebote
o Freizeitangebote
o Außerschulische Bildungsangebote
 Anlaufstelle / Beratungsstelle soll Antragsverfahren unterstützen / Dolmetscherorganisation
übernehmen und so Antragsteller entlasten
 Detaillierte Aufklärung über alle Möglichkeiten der Förderung für taube & hörgeschädigte
Kinder (siehe Beispiel Amerika -> Infomappe mit allen Kontaktdaten
 Kompetentes Fachpersonal
 Übernahme von Dolmetscherkosten
 Vollzeitausbildung für Gebärdensprachdozenten (Studium)

10

 Frühkindliche Pädagogik

Das Wichtigste in Kürze:
Regelschule / Kita / Schule

• DGS als Pflichtfach

• Anerkennung der DGS als Muttersprache bzw. 2. Fremdsprache (1. Fremdsprache Englisch)

• Bereitstellen der notwendigen technischen Ausstattung

• Bilinguale Unterrichtsmaterialien

Förderzentrum:

• KMK Beschluss Förderschwerpunkt Hören - Reform  Gleichwertiger Unterricht in Deutsch und
DGS (Tandemunterricht) Beispiel Sorbisch

• Fach DGS flächendeckend einführen (Bayrischer Lehrplan)

• Hörgeschädigten - Pädagogik - Studium  volle DGS Kompetenz absichern

• Qualitätssicherung durch Begleitforschung bis zum vollen DGS Kompetenz Einsatz von
Gebärdensprachdometscher*innen

WS-B: „Dolmetschen im schulischen Bereich “

Hauptforderungen:

1. Zusatzqualifikation für GSD im päd Kontext
2. Bereitstellung MSD im Unterricht (Tandem-Lehrer)
3. angepasster Deutsch-Unterricht (material etc)
4.Vernetzung von GSD-Ausbildungsstätten und Förderzentren (Hören)
5. Einsatz von Gebärdensprachdozenten
6. Rollenverteilung durch Kultusministerium

Weitere politische Forderung (im Falle einer Dopplung)
- Reflexionsprozess von Inklusion im päd Bereich
- Mehr finanzielle Mittel
- Doppelbesetzung für Qualitätssicherung
- Aufklärungsarbeit

Weitere Forderungen an die Anwesenden
- Dolmetscher benötigen Hintergrundwissen zum Dolmetschen für Kinder (zBsp. mehr
Constructed Action)
- Reform der GSD-Ausbildung (Berufs- und Ehrenordnung auch anpassen)
- Supervision und Beratung

11

- Inanspruchnahme von Fachexperten (taube Gebärdensprachdolmetscher,
Gebärdensprachdozenten, Hörgeschädigtenpädagogen, etc.)

WS-C: „Gehörlosenpädagogik/Schwerhörigenpädagogik“

 GL-/SH-Pädagogik zu einem Studiengang zusammenführen, Beispiel GL-/SH-Pädagogik in
Kombination mit frühkindlicher Pädagogik, bisher gibt es diese Art deutschlandweit nur an einer
Universität.

 Fokussierung auf Wissensvermittlung statt Artikulationstraining (mit Anlehnung auf
Sprachheilpädagogik)

 GL-/SH-Pädagogik für weiterführende Schulen (Realschule, Gymnasium in Bayern) einführen
 Einbeziehung der Gehörlosen als Fachexperten über die Gehörlosenkultur und die

Gebärdensprache. Prof. Dr. Helga Voit hat das immer praktiziert. Dies sollte wieder eingeführt
werden.
 staatl. Anerkannte Gebärdensprachdozent dauerhaft bei Uni im Einsatz festlegen
 Einfache Anerkennung von Studienabschlüssen aus anderen Bundesländern (Lehramt) geben
 wissenschaftliche Mitarbeiter mit hoher DGS-Kompetenz und umfassungsreichender GL-Kultur-
Kenntnis in Uni anstellen (GL, SH oder H), um bessere Aufklärungsarbeit über Hörgeschädigten in
der Öffentlichkeit zu verbreiten.
 kostenlose DGS-Kurse mit Prüfung
 DGS-Kompetenz nach GERS B2 in der Abschlussprüfung (BA, Master)
 DGS-Studienfach als Pflichtfach im Studium von Anfang bis zum Schluss mit Prüfung
 Förderangebote/Weiterbildung (DGS/Bilingualität für Lehrer an Schulen
 Didaktiksfächer mit Gl-Profil verbinden
 Deaf Studies

Das Wichtigste in Kürze:

 GL-/SH-Pädagogik zu einem Studiengang zusammenführen, Beispiel GL-/SH-Pädagogik in
Kombination mit frühkindlicher Pädagogik, bisher gibt es diese Art deutschlandweit nur an einer
Universität.

 Fokussierung auf Wissensvermittlung statt Artikulationstraining (mit Anlehnung auf
Sprachheilpädagogik)

 wissenschaftliche Mitarbeiter mit hoher DGS-Kompetenz und umfassungsreichender GL-Kultur-
Kenntnis in Uni anstellen (GL, SH oder H), um bessere Aufklärungsarbeit über Hörgeschädigten in
der Öffentlichkeit zu verbreiten.

 DGS-Kompetenz nach GERS B2 in der Abschlussprüfung (BA, Master)
 DGS-Studienfach als Pflichtfach im Studium von Anfang bis zum Schluss mit Prüfung
 Deaf Studies

12

WS-D: „Zuschussnetzwerk “

• Bewusstsein herstellen für Einigkeit unter Verbände (z.B. GMU, HAW Landshut, Landesverband
Bayern der Gehörlosen, BGSD Bayern, GIB usw.) für gemeinsame Arbeit / Konsens bei der Politik.

• Wo sollen wir die Forderungen stellen?  für Bayern neues ressortübergreifende

Kompetenzzentrum oder neue Qualitätsmanagement für Schulsystem mit Gebärdensprache unter

• Bezirke in Bayern,

• Regierungen in Bayern,

• Kultusministerium Bayern,

• Sozialministerium Bayern,

• Wissenschaftsministerium Bayern

 Jedes Ministerium muss jede Behörden, Einrichtung, Ämter anweisen, mit ressortübergreifendem
Kompetenzzentrum zusammenarbeiten.

 Beratungspflicht für Eltern gehörlose Kinder.
 ressortübergreifendem Kompetenzzentrum schickt ein Ansprechpartner zu KMK
 Diskriminierungserfahrungen sollen dokumentiert werden für einen Schattenbericht zum Thema

Diskriminierung

WS-E: „Barrierefreier Unterricht“ – wie können Lehrer optimal gefördert werden?

„Gehörlosenkoffer“ Vorbild Amerika
 DGS-Kurse für Lehrer, Eltern, Kinder
 GL-Kulutur Infos
 Fortbildungspunkte für Lehrer als Anreiz
 GSD-Liste für Lehrer
 Mobiler Sonderpädagogischer Dienst für Gehörlose (Ziel: MSD-GL)
 Kompletter Informationskatalog mit wichtigen Adressen, Treffpunkte für Austausch.
 Büro-und verwaltungstechnische Unterstützung für Eltern, Lehrer und Kinder.
 Technik für Hörbehinderte

13

WS-F: „Förderung der Fremdsprachenkompetenz“

1. Probleme:
- Englischunterricht ist im Rahmenlehrplan verankert; didaktische Umsetzung für Kinder mit
Förderbedarf ist jedoch unklar
- bisher fehlende Forschung bezüglich Fremdsprachenerwerb und Fremdsprachendidaktik
- Unterrichtsgespräche und Randbemerkungen bekommen Kinder ohne Dolmetschereinsatz
unter Umständen nicht mit (z.B. Bemerkungen von Mitschülern oder Witze); diese sind jedoch
für die Entwicklung von weiterführenden Unterrichtsgesprächen z.B. kulturelle Inhalte bzgl.
des fremden Landes wichtig
- bisher wenig oder schlecht ausgebildetes Fachpersonal für Fremdsprachenunterricht in
Förder- und Inklusionsschulen; Englischlehrer haben oft keine oder geringe
Gebärdensprachkompetenz; GSD haben unter Umständen keine ausreichende
Englischkompetenz und fast nie Kompetenzen in BSL oder ASL

2. Behelfslösungen:
- Englischunterricht mit GSD und DGS; es ist jedoch ungünstig englische Vokabeln mit
deutschen Gebärden und englischem Mundbild zu benutzen
- Visualisierung durch Aufschreiben der Vokabeln an die Tafel; ist jedoch nur für den Einstieg in
die Sprache geeignet
- Dolmetscher oder Lehrer benutzen ASL oder SSE; allerdings müssen dann die Kinder eine
weitere Fremdsprache erlernen (normalerweise nur Englisch – in diesem Fall Englisch und
ASL) -> im Unterricht werden auf diese Weise vier Sprachen parallel benutzt (Deutsch, DGS,
Englisch und ASL)  allerdings ist das nicht der Fall, wenn nur ASL-Vokabeln zur
visualisierung des englischen verwendet werden (SSE)

3. Forderungen:
- ASL-Kurse interdisziplinär öffnen und anbieten -> mehr Lehrer und GSD mit ASL-Kompetenz
- Einsatz von Hörgeschädigtenpädagogen an der Regelschule (Einzelunterricht)
- ASL und Englisch als Zusatzmodul im GSD-Studium bzw. als Fortbildungskurs für GSD
- ASL-Verständnistests statt Listeningprüfungen
- ASL-Kurse für Lehrer
- Mehr Englischlehrer mit GS-Kompetenz
- Bimodale Fremdsprachendidaktik mehr veröffentlichen und vernetzen – mehr Austausch von
Fachleuten bezüglich der Vorbereitung und des Ablaufs von Fremdsprachenunterricht im
Setting Lehrer/Dolmetscher
- Spezielle Ausbildung für Lehrkräfte mit Dolmetscherrolle (Zusatzqualifikation für
Fremdsprachenlehrer/z.B. Pädagogik- und Dolmetschstudium)
- Bedarf an ASL und anderen Fremdgebärdensprachkompetenz bei GSD an die Hochschulen
rückmelden
- Begleitforschung und Evaluation von Fremdsprachenunterricht im Förderschwerpunkt Hören
& Kommunikation
- Einsatz von GSD an den Forderzentren Hören im Unterricht, für Veranstaltungen usw.
- MSD unter Umständen für Einzelunterricht oder Doppelbesetzung (co-teaching) einsetzen
- Mehrsprachige GSD (auch für andere Fremdsprachen z.B. Französisch, Latein und Spanisch)

4. Fazit:

14

Am Unterricht beteiligtes Fachpersonal muss in Englisch und ASL (SSE) vertiefend ausgebildet
werden:

- ASL und Englisch als Zusatzmodul im GSD-Studium bzw. als Fortbildungskurs für GSD (auch
Spezialisierungsmöglichkeit für andere Fremd- und Gebärdensprachen)

- ASL-Kurse für Lehrer, Erzieher, GSD (interdisziplinär anbieten / öffnen) sowie für Schüler
- Mehr Regelschullehrer mit GS-Kompetenz
- Zusatzqualifikation für Lehrkräfte hinsichtlich Dolmetscherrolle (sehr bewusster, reflektierter

Einsatz notwendig)
- Einsatz von GSD an den Förderzentren Hören im Unterricht, für Veranstaltungen usw.

besonders unter den neuen Bedingungen der inklusiven Beschulung
- MSD für Einzelunterricht oder Doppelbesetzung (Co-Teaching) einsetzen (mehr spezialisierte

MSD-Lehrer, auch taube MSD-Lehrer)
- Mehrsprachige GSD (auch für andere Fremdsprachen z.B. Französisch, Latein und Spanisch)
- Bimodale Fremdsprachendidaktik mehr veröffentlichen und vernetzen – mehr Austausch von

Fachleuten bezüglich der Vorbereitung und des Ablaufs von Fremdsprachenunterricht im
Setting Lehrer/Dolmetscher
- Begleitforschung und Evaluation von Fremdsprachenunterricht im Förderschwerpunkt Hören
& Kommunikation
- ASL-Verständnistests statt Listeningprüfungen

5. Info:
Auf der Webseite der Gallaudet Universität werden kostenlose ASL-Lernvideos angeboten.

WS-G: „Hausgebärdensprachkurs (HGK) / Intensivkurse für Eltern und Kind“

Was brauchen die Eltern?

Finanzierung / Kosten

 Kurs für Kind – Sozialämter/Bezirken
 Kurs für Eltern – Jugendämter und Krankenkasse
 Bearbeitungsdauer Nach der Antragsstellung um HGK beschleunigen
 Anträge werden in der Regel abgelehnt – Widerspruch
 Weg über die Klage
 juristischen Unterstützung wie Anwalt gewünscht
 es dauert viel Zeit, die dem Kind fehlt!
 Achtung: Rechtsschutzversicherung vor der Antragsstellung abschließen!

Wünsche und Erwartung an HGK

15

 Grundlagen in frühkindlicher Pädagogik
 Methodik praktische Erfahrung
 Praktikumsstellen (z. B. Doz. sollen die Erfahrung bei der verschiedene praktische Arbeit im

frühkindlicher Bereich sammeln)
 Absprache mit den Eltern
 Doz. sollen den Konzept für HGK gestalten und flexibel sein
 Elterngespräche mit den Einsatz des GS-Dolmetscher
 Stabile Kommunikation festigt die Beziehungsebene

Beratung/Info/ Unterstützung
 AK HGK
 auf das Kind einstellen
 unabhängige Beratung
 Info wie Flyer nach der Geburt eines tauben Kindes bekommen.

Was brauchen die Gebärdensprachdozenten?

Finanzierung/ Kosten
 Gleiche Bezahlung wie Dolmetscher
 Einheitliches Stundensatz-Abkommen erforderlich

Qualifizierung und Berufsbild
 pädagogischen Konzept für Ausbildung beim GIB ausarbeiten
 Zusatzqualifikation für die bereits abgeschlossene GS-Dozenten anbieten
 Berufsbild ausarbeiten und Anerkennung des Berufsbild von allen Behörden
 Berufsschutz (Was und wo darf die tauben GS-Dozenten arbeiten?)
 GEERS- Assement
 Finanzierung bei die Ausbildung für die Dozenten
 Berufsbezeichnung „Fachlehrer für Gebärdensprache“ anerkennen
 Erfahrungsaustausch und AK unter LGSL

Verbands- und Projektarbeit
 Flyer, Broschüre erstellen
 Unterrichtsmaterial erstellen

politische Forderung

 unabhängige Beratung für die Eltern
 bundesweiter Stundensatz, auch in Bayern übernommen
 einheitliche Entscheidung zur Kostenbewilligung, also Beschluss. Es sollen eine Chancengleichheit

für alle Eltern der sieben Bezirke geben.
 Anerkennung und Umsetzung der Gebärdensprache als Basissprache für die sprachliche Förderung

sollen selbstverständlich sein.
 Flyer, Broschüre und Unterrichtsmaterial, Arbeitskreis
 Pädagogische Zusatzqualifizierung der GebärdensprachlehrerInnen sollen erworben werden.

16

WS-H: „Förderung der Deutschkompetenz“

Gruppe 1 (Gehörlosenschule):
 Gl: Deutschförderung schon ab 0 Jahre, nicht erst in der Schule durch Fingeralphabet, DGS.
 Gl: „schulreif“ gibt es bei den Gl nicht. Deshalb sehr unterschiedliche Niveaus in der 1. Klasse.
Forderung: kann beim Schuleintritt schon gut gebärden.
 H: selbst erlebt, wegen zu vollem Kiga 1 Jahr früher in die Schule, war hart
Gl: Deutschkompetenz abhängig von der Beherrschung der Muttersprache
Lehrerin: Fällt auf, ob gl Kind gl oder hörende Eltern hat (gl = Grammatik nicht so gut, aber Inhalt
super, h Eltern=weniger Wortschatz)
Lehrerin: bilingualer Unterricht im Teamteaching sehr gut, Kontrast zwischen Sprachen sichtbar,
schon ab 1. Klasse eminent wichtig.
Gl: Teamteaching ab 5. Klasse nicht mehr notwendig?
Lehrerin: Ich kann z.B. keine Poesie, deshalb notwendig
L: Bei Weiterbildung manchmal Angebote im Umgang mit Behinderten, Lehrer kaum zum Thema
„Gehörlos“. Obwohl bei ihnen oft Gl inklusiv unterrichtet wird. Grund? Fällt nicht so auf.
Bewusstmachung der Hörbehinderung sehr wichtig. Wie kann man diese Pädagogen richtig
erreichen?
Gl: Als Kind so wenig gefordert, Ansprüche der Pädagogen so gering.
Gl: Lehrer vor 55 Jahren als Quereinsteiger. Hatte keine Ahnung und unterrichtete daher viel
niveauhöher. Vorteil für ihn. D.h. die Gl-Pädagogen lernen schon an der Uni, die Gl nicht zu stark
„fördern“.
Gl: Leider kommen die gl Kinder oft zu spät in Kontakt mit Büchern, muss schon im Kiga Alter
passieren.
Gl: Problem ist gewaltiger Niveauunterschied bei Einschulung der gl Kinder. Muttersprachler sollten
eine eigene Klasse bilden, sonst zu stark gebremst.
Gl: gl Flüchtlinge ohne Muttersprache sollen nicht in Gehörlosenklasse integriert werden, zu starke
Bremse. Ende Workshop

Gruppe 2: Neutral
Voraussetzung: DGS-Kompetenz der Lehrkräfte, Kontextverständnis, Struktur+Regeln der Grammatik, , z.B.
Rechtschreibung

Bestand: leiche Sprache

Bedarf: kontrastiver Grammatikunterricht, Rechtschreibung, Reime, Redewendungen, mehr
Hausgebärdenkurse
Barrieren/Probleme: sprachliche Deprivation

Lösung: DGS von Geburt an für hd Eltern und Kind, Angebot Fingeralphabet schon für Kinder ab 0 Jahren

Wünsche: Switch zw. Fingeralphabet+Gebärden -> Bezug zw. Wort+Gebärde
Untertitel erfordert Lesekompetenz
mehr Zusammenarbeit zwischen Lehrer + Eltern
Tagebuch

3. Gruppe Inklusiv:
Voraussetzungen:

17

fehlende Sprachentwicklung Eltern vs. Kind
Konzept der Schriftsprache

Bestand: „beiläufiges“ Lernen der Sprache fehlt bei Gl

Bedarf: Zeit! Für Förderung, HA, Nacharbeiten…

Konzept für Kinder in der inklusive Schule erarbeiten (z. B. mehr Zeit für Förderung, Hausaufgaben und
Nacharbeiten,….)

Barrieren/Probleme:
Text bearbeiten + schreiben (Grammatikfehler vs. Nachteilsausgleich) – Nachteilsausgleich für gehörlose
Schüler klar definieren
Reime, Redewendungen, …
Prüfungen + Lehrplan Inhalt für hö Schüler -> nicht für „2. Sprach-Lerner“

Lösung: Nachteilsausgleich

Wünsche: -

Gruppe Gehörlosenschule:

Voraussetzungen:
Deutschförderung schon vor Schule (Kleinkind), wie z.B. das Alphabet zum Teil können.
Lehrer sollen DGS und Deutsch auf dem höchsten Niveau können, um den Kindern die Sprache leichter
erklären zu können (bilingualer Unterricht)

Bestand: -

Bedarf: -

Barrieren/Probleme:
wenige Lehrer gehen zu Weiterbildungen zum Thema „Gl“, weil sie denken dass bis jetzt doch alles gut
läuft (Gl unauffällig)
Kinder, die z.B. Ausländer sind und keine DGS als Muttersprache haben, brauchen eine extra
Klasse/Förderung und sollen nicht einfach in die Gl.Klasse (Bremst sonst)

Lösung:
Besser: wenn die Kinder schon früh anfangen, Bücher zu lesen
Niveau bei gl. Schülern muss durch schwierigere Texte, Fragen usw. steigen

Monika: verschiedene Aspekte. Aber auffallend: Frühförderung ist das A und O. DGS Kompetenz ebenso.

Weiterbildungsangebot für Lehrer und Dolmetscher in den Inklusivschulen und auch für Förderschulen
(auch speziell in DGS-Kursen)

Finanzierung für Weiterbildungen absichern (FIBS – Weiterbildungen für Lehrer)
Meine ergänzenden Punkte: Ganz klar, total verschiedene Voraussetzungen der Schüler bei Einschulung.
Und was kann der Lehrer geben? Können und wollen sehr großer Unterschied.
DGS Kompetenz ist von Kind zu Kind verschieden, auch wenn aus der gleichen Familie. Also ist jeder
Schüler individuell zu betrachten. Problem ist auch der Zeitunterschied beim Lehrplan für Deutsch und DGS.
Kontrastiver Unterricht auch sehr wichtig. Z.B. S – O – V oder S –V- O. Systematischer Satzaufbau ist auch
wichtig. Lehrer sollte zwischen Gehörloser und Hörender Identität wechseln können. Idiomatische

18

Gebärdenanwendung nicht nur für Kinder, sondern auch für gl Erwachsene „erlaubt“. Aufgefallen, dass bei
inklusiver Beschulung mehr Rechtschreibfehler vorkommen.

 Angebot für Quereinsteiger in Gehörlosenschulen: Deutschunterricht-Fortbildung für Lehrer und evtl.
Dolmetscher

Frau: Frühförderungsunterricht ist schon im Angebot.

Frau: Voraussetzung für Deutschkompetenz ist sehr hoch, gl. Kinder haben Probleme bei
Satzformulierungen.

 Fall Schule in Bamberg: Lehrer mit Gebärdensprachkompetenz unterrichtet in anderer Schule,
wurde von der Regierung versetzt, keine Rücksicht. Es herrscht allgemein Mangel an Lehrer mit
Gebärdensprachkompetenz.

 Regierung verfügt über Töpfe für Bildung für verschiedene Schulen. Wunsch ist, gehörlose
Pädagogen sollen über einen anderen Topf verfügen, weil sie andere Bedingungen haben.

Mann: Zuerst soll die Schule ihr Problem lösen und dann mit dem Ministerium kontaktieren.

 Bayerischer Landesverband der Gehörlosen und Elternvereinigung sollen sich zusammentun und mit
der Regierung über die Schulsituation in Bayern besprechen.

Das Wichtigste in Kürze:
1. Frühförderung DGS für alle als Voraussetzung für den Schuleingang
2. DGS-Kurse für Lehrer in Förderschulen und Weiterbildungen
3. Entsprechende Weiterbildung für Lehrer und Dolmetscher
4. Konzeptentwicklung für inklusiven Schulen
5. Nachteilsausgleich für gehörlose Schüler in inklusiven Schulen abklären
6. Material für Deutschunterricht (systematischer Sprachaufbau und kontrastiver Grammatikunterricht)
7. Genügend Lehrerstunden für Förderstunden oder für Teamteaching

WS-I: „Leistungserhebung: Notenschutz/Nachteilsausgleich“

1. Probleme:
- Grundlage §§ 31 ff BaySchO
- Nachteilsausgleich wird im Zeugnis nicht vermerkt
- Notenschutz wird im Zeugnis mit negativen Formulierungen vermerkt z. B. XY kann nicht; auf….
wurde verzichtet; XY hat sich geweigert, ein Hörgerät zu tragen usw.
- negative Formulierungen sind diskriminierend und führen zu Nachteilen bei späteren
Bewerbungen (z. B. für Ausbildungsplätze oder im Berufsleben)
- Gesetz wurde eigentlich für Legastheniker und LRS-Kinder eingeführt; es wurde auch auf
hörbehinderte Kinder angewendet, obwohl es hier nicht passt; Legastheniker können Ihre Schwäche
nicht ausgleichen und die Leistung nicht auf anderem Weg erbringen; hörbehinderte Kinder können
durch Nutzung von Gebärdensprache Leistungsnachweise erbringen  Notenschutz bildet kein
reales Bild des Leistungsstandes der Kinder ab
- Formulierungen im Lehrplan unpassend / veraltet: z. B. Hörverstehen, Ausdrucksfähigkeit, (für gl
Kinder nicht möglich, wobei Textverständnis durchaus möglich ist)

19

- „mündliche“ Leistungserhebungen z. B. Referate werden nicht durchgeführt, obwohl sie in Form
von DGS möglich wären oder sie werden weniger stark bewertet / was bedeutet „mündliche
Leistung“?
- Einsatz von GSD abhängig von Kernbereich eines Faches
- Diktate könnten durch Nutzung von LBG durchgeführt werden
- Eltern und Schule beantragen für die Kinder Nachteilsausgleich; aber der Ministerialbeauftragte
bewilligt Notenschutz;
- sobald gebärdensprachlich unterrichtet wird, müsste der Vermerk „gebärdensprachlicher
Unterricht“ eigentlich für alle Kinder gelten (z. B. Inklusionsschule)
- Das Gesetz ist eine gutgemeinte Ausführungslösung für auftauchende Probleme durch einen
bestehenden nicht zeitgemäßen Lehrplan; die Schulen und Förderzentren müssen den gesetzlichen
Grundlagen folgen; die Umsetzung ist jedoch schlecht durchdacht;
- durch Entfall oder Minderbewertung von Leistungen oder Sätze wie „XY muss das Referat nicht
halten“ werden die Kinder demotiviert; das Kindeswohl ist gefährdet; außerdem fühlen sie sich den
anderen Schülern gegenüber nicht gleichwertig;
- Gebärdensprache und Lautsprache werden nicht gleichberechtigt behandelt
- den Ministerien ist nicht bewusst, wie die Schulen den Notenschutz im Zeugnis formulieren

2. Forderungen:
- Beispiele für negative Formulierungen in Zeugnissen sammeln und dem Ministerium vorlegen
- Vorschläge für positive Formulierungen erarbeiten und dem Ministerium vorlegen
- Landesverband empfiehlt Klage beim Bundesverwaltungsgericht
- Blickwinkel des Ministeriums muss erweitert / geändert werden  Aufklärungsarbeit
- Gebärdensprache muss im Vergleich zur Lautsprache mindestens gleichwertig behandelt werden
bzw. Anerkennung der (Mehr-)Leistung bei der Verwendung von Gebärdensprache  Bezug auf
GERS (mündliche Leistung sowie Äußerungen in GS sind produktive Leistungen
- Prüfungsleistungen in Gebärdensprache müssen in den Lehrplan aufgenommen und die
entsprechenden Formulierungen angepasst werden (Produktion, Rezeption, Interaktion und
Mediation)

- Misstrauen von Seiten der Lehrerschaft gegen Dolmetscher muss beseitigt werden; Dolmetscher
sind auch bei Gericht und Polizei offiziell anerkannt; gedolmetschte Aussagen sind rechtsverbindlich
 Anerkennung gedolmetschter Aussagen und Aufwertung der GSD
- Das Kindeswohl darf nicht gefährdet werden; die Lernmotivation muss erhalten werden
- Gebärdensprachliche Leistungserhebungen sollten (laut-)sprachlichen Leistungserhebungen
gelichgestellt sein;  die Leistung wird nur in einer anderen Sprach(form) erbracht  kein
Nachteilsausgleich / Notenschutz
- Wahlfreiheit der Schüler bzgl. der bevorzugten Sprache für Leistungsnachweise (LS oder GS)

3. Argumente:
- Notengebung bzw. Zeugniserteilung ist ein Verwaltungsakt; DGS kann laut SGB I im
Verwaltungsverfahren als Sprache genutzt werden  DGS muss als Form der Leistungserhebung
zugelassen werden
- momentan wird der Europäische Referenzrahmen für Sprachen in Straßburg überarbeitet; bisher
wurden Hören, Schreiben, Sprechen und Lesen bewertet; Gebärdensprachen sind derzeit nicht
enthalten  Chance: Gebärdensprachen können einbezogen werden; Änderung der abgefragten
Kompetenzen in Rezeption, Produktion, Interaktion und Mediation  unabhängig von der Modalität
(alte Formulierung der Kompetenzen: Hören, Sprechen, Schreiben, Lesen)

20

für Leistungserhebungen im Fremdsprachenbereich in Schulen wird derzeit die mündliche
Ausdrucksfähigkeit gefordert; mit Änderung des europäischen Referenzrahmens müssen Lehrpläne
und Prüfungsanforderungen geändert werden
4. Erläuterung:
Die gelben Punkte auf der Flipchart spiegeln die Gewichtung der Workshopteilnehmer)

Vorschläge wie die bestehenden Hindernisse in den Regelungen Notenschutz / Nachteilsausgleich
aufzuheben:

 Neue Formulierung im Gesetz: Der mündliche Leistungsnachweis kann in Lautsprache oder
Gebärdensprache erbracht werden (1)

 Gleichwertigkeit von DGS in den Lehrplan (Leistungsanforderungen) aufnehmen  Formulierung
anpassen (3)

 Formulierungen im Zeugnis ändern (4)
o Bestehende Formulierungen sammeln
o Neue Formulierungsvorschläge ausdenken
o Mit KuMi klären

 Klage Bundesverfassungsgericht / -verwaltungsgericht (5)
 DGS anerkannt im Kontext Verwaltungsverfahren  Frage: Notengebung als Verwaltungsakt (6)
 GERS: mündliche Leistung ist eine produktive Leistung (7)

Überprüfung Kompetenzfelder:
o Verstehen
o Produktion
o Interaktion
o Mediation

21

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Impressum

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