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Published by , 2015-04-09 06:10:18

Manual_Beraterrichtlinien2015 Kopie

Manual_Beraterrichtlinien2015 Kopie

Schmuck gestalten, das Leben genießen.

Juwelista Handbuch
& Beraterrichtlinien

PASADA - Das Synonym für Schmuckgestaltung.
Die PASADA-Familie wächst -

Weltweit werden 20.000 Juwelistas mit ihrem kreativen
Engagement mehr Freude, Wertschätzung und Erfolg
in ihr Leben - und das anderer Menschen - bringen.

2 © 2015 PASADA

Sehr geehrte Juwelista,

Herzlich willkommen bei PASADA - dem großen Direktvertrieb für
kreative Schmuckgestaltung, der es Ihnen ermöglicht, unabhängig und
selbständig zu werden! Wie fühlen Sie sich? Ist das nicht aufregend?
Jetzt sind Sie ein Teil unserer Juwelista-Familie. An dieser Stelle
bedanke ich mich schon mal für Ihr Vertrauen. Sie haben mit uns einen
starken Partner an der Seite, um gemeinsam Ihre Ziele zu erreichen.
Welche Ziele und Erwartungen Sie auch immer vor Augen haben, die
PASADA-Familie freut sich, Ihnen jede nur denkbare Unterstützung zu
Teil werden zu lassen.
Damit Sie sich auf das Schmuck gestalten konzentrieren können,
kümmern wir uns um den Rest. Das sind die Auslieferung der
Edelsteine, die unkomplizierten Abrechnungen, die Lagerhaltung und
ein fantastisches Schulungsprogramm, um aus PASADA ein rentables
Geschäft zu machen, wenn Sie dies wollen.
Wir zeigen Ihnen gern, wie Sie mit einer kreativen Tätigkeit Geld
verdienen können. Wenn das Hobby zum Beruf wird, dann wird der
Beruf zur Berufung. Teilen Sie Ihre Begeisterung für‘s Schmuckgestalten
mit anderen und Sie werden sehen, die meisten werden dem Charme
der Resultate erliegen.
Das Unternehmen PASADA ist weltweit einzigartig. Wir berühren
Menschen - durch Begeisterung, mit Kreativität, offenen Herzen und
Freude am Helfen und Teilen.
Jeder der PASADA-Familie möchte, dass Sie mit Spaß und Erfolg Ihrem
Hobby nachgehen. Wir werden Ihnen sehr gerne behilflich sein. Des-
wegen heißt es bei uns auch: Schmuck gestalten, das Leben genießen.

Steffen Schleicher - Geschäftsführer PASADA Deutschland GmbH

1 © 2015 PASADA

PASADA Juwelista Handbuch & Beraterrichtlinien

Inhaltsverzeichnis

Juwelista-Handbuch

Vision, Leitsatz und Werte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Gemeinsam sind wir stark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Produkte und Partnerschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Start und Muster. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Karriere. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
PASADA Juwelista Manager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
PASADA Smaragd Manager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Beförderung, Einkommen und Bonuszahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
PASADA Traumstart, Wettbewerbe und Ehrungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Steuerleitfaden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Abrechnungs- und Lieferverfahren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Beraterrichtlinien

Richtlinien und Geschäftsethik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Die unabhängige Juwelista und Hilfs-Juwelista . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Wettbewerbs- und Abwerberegelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Verkauf oder Übertragung der Tätigkeit als Juwelista. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Mindestumsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Wiedereingliederung einer Juwelista . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Widerruf und Rückgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Reklamation von Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Gesetzliche Gewährleistung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
PASADA Garantie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Marken- und Urheberrechte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Lizenzbestimmungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Werbung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Verkauf in Ladengeschäften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Internet/Webseiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Kreativ-Wettbewerbe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Durchsetzung der Richtlinien und Verhaltensregeln. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

2 © 2015 PASADA

Unsere Vision

Etwas haben alle erfolgreichen Menschen gemeinsam: klare Visionen und Ziele! Sie wissen ganz genau, was sie wollen. Wohin sie
wollen. Was sie im Leben erreichen wollen. Und zwar im beruflichen sowie auch im privaten Bereich. Mit einer Vision erkennen Sie den
wahren Sinn des Lebens. So werden wir Sie auch motivieren, sich Ziele zu setzen und diese immer wieder neu zu definieren.
Die Vision und Ziele, die uns motivieren und antreiben lauten:

• PASADA - Das Synonym für Schmuckgestaltung.
• Die PASADA-Familie soll wachsen. Weltweit werden 20.000 Juwelistas mit ihrem kreativen Engagement mehr Freude,

Wertschätzung und Erfolg in ihr Leben - und das anderer Menschen - bringen.
• Wir verbinden Menschen auf der ganzen Welt durch Kreativität und Freude am Gestalten.

Unser Leitsatz

„Schmuck gestalten, das Leben genießen.“
Seit fast zehn Jahren unterstützen wir Menschen auf dem Weg zu mehr Lebensqualität. Für den einen bedeutet es mehr Geld, um sich
Dinge leisten zu können, die das Leben schöner machen. Für andere ist es Zeit. Mehr Zeit für die Familie, Freunde oder ein Hobby, was
ihr Leben ausfüllt und bereichert. Unser Erfolg beruht darauf, es Menschen zu erleichtern, ihr wahres Potential zu erkennen und es
auszuschöpfen.
Wir sind stolz darauf, unsere Mitmenschen mit unseren Produkten und Ihrer Kreativität begeistern zu können. Und die Begeisterung ist
die beste Empfehlung und für uns von unschätzbarem Wert.
Mit dem selbstgestalteten Schmuck ernten Sie Anerkennung und bringen Herzen zum Singen. Genießen und teilen Sie dieses
wunderbare Gefühl mit Ihrer Familie und Ihren Freunden.

Unsere Werte

Werte spielen in unserem Zusammenleben eine wichtige Unterstützung und Anerkennung. Eine faire Kompensation,
Rolle. Gerade in der heutigen Zeit, sind sie wichtiger denn je.
Die folgenden Werte bestimmen das Denken und Handeln von unterstützende Schulungen und reichlich Preisvorteile
PASADA. als Juwelista bilden den Rahmen für eine ausgeglichene
Zusammenarbeit zu beiderseitigem Nutzen.
Aufrichtigkeit. Unser Geschäft basiert auf Vertrauen und Fair-
Wachstum. Im Vordergrund steht ein kontinuierliches
ness. Das freundliche Miteinander ist uns wichtiger als Zahlen.
Wir alle geben unser Bestes, um andere bei der Erreichung ihrer Wachstum aus eigener Kraft. Menschen vor Gewinn - Beziehungen
Ziele zu unterstützen. stehen bei uns im Mittelpunkt.

Respekt. Ein offener und respektvoller Umgang miteinander ist Fairness. Wir konzentrieren uns auf den qualitativ hochwertigen

für uns eine Grundvoraussetzung. Neue Gedanken und Ideen wer- Bereich in der Schmuckgestaltung. Damit heben wir uns
den bei uns nicht nur zugelassen sondern gefördert. Denn jeder deutlich vom Segment des Modeschmucks aus Bastelläden
Mensch ist einzigartig und jeder kann vom anderen lernen. ab. Wir wollen Ihnen hochwertige Produkte zu fairen Preisen
anbieten. Wir beziehen sämtliche Artikel nur von uns besuchten
Balance. Wenn Sie auf der Suche nach Balance in Ihrem Leben Fertigungsstätten. Dabei achten wir auf Qualität der Materialien
und vernünftige Arbeitsbedingungen vor Ort.
sind, wollen wir Ihnen dabei helfen. Ein gesunder Ausgleich aus
Arbeit, Familie und Freizeit liegt uns am Herzen. Wagen Sie dabei Effektivität. Durch unser computergestütztes Abrechnungs- und
auch einen Blick in Ihr Inneres. Es lohnt sich.
Auslieferverfahren, verringert sich Ihr Einsatz für administrative
Persönliche Entwicklung. Kreativität setzt Energien frei, die Tätigkeiten. So können Sie sich auf die Dinge konzentrieren, die
Ihnen Spaß machen, Schmuck gestalten und Workshops/Partys
das Glücksgefühl und die Zufriedenheit erheblich steigern. Das organisieren.
spüren nicht nur unsere Kunden, sondern diese Energie überträgt
sich auf jede Juwelista. Die Entfaltung der Kreativität, die Steige- Weiterentwicklung. „Nichts ist so beständig, wie die
rung sozialer Aktivitäten und die finanzielle Sicherheit sind die
drei Antriebsfedern unseres Engagements. Gleichzeitig steigert Veränderung.“ Nach dieser Devise halten wir mit Ihnen
die Tätigkeit und unsere Schulungen Ihr Selbstwertgefühl und Ihr gemeinsam Augen und Ohren offen, um neue Trends frühzeitig zu
persönliches Wachstum. erkennen und in unser System einzuordnen.

3 © 2015 PASADA

Gemeinsam sind wir stark

Es ist ein tolles Gefühl erfolgreich zu sein und Anerkennung für seine Mühen zu bekommen. Welche Ziele Sie auch haben, wir werden
alles dafür tun, Sie bei der Erreichung dieser zu unterstützen.
Erfolg ist kein lineares Erlebnis. Wir sind für Sie da und haben immer ein offenes Ohr für Ihre Fragen. Zu Beginn muss immer investiert
werden, vor allem Zeit und persönlicher Einsatz. Wie viel, das bestimmen Sie selbst. Daher ist es wichtig, seine Ziele in Etappen zu
formulieren und das nächstgelegene Ziel nie aus den Augen zu verlieren. Vielleicht sind Sie Juwelista geworden, um sich Ihren eige-
nen Schmuck zu finanzieren. Vielleicht haben Sie auch vor, richtig durch zu starten und das volle Potential, dass Ihnen PASADA bietet
auszunutzen.
Wir wissen, dass wir nur mit Ihnen zusammen erfolgreich sein können. Gemeinsam schaffen wir‘s!

Unsere Produkte

Die meisten PASADA-Produkte legen einen weiten Weg zurück, bis Sie diese in den Händen halten können. Unsere Edelsteine kommen
von allen Kontinenten unserer Erde. Teilweise kaufen wir Rohsteine direkt an der Mine und lassen sie später von spezialisierten Firmen
zur gewünschten Form bearbeiten. Damit können wir die Qualität der Steine nach dem Abbau bis zur Auslieferung überwachen. Das
gleiche gilt auch für unsere Korallen, die Süßwasserperlen und Perlmutt in allen Farben.
Die begleitenden Silberaccessoires werden aus 925er Silber gefertigt. Wenn wir von Silber reden, dann meinen wir auch immer echtes
Silber. Unsere vielfältigen Produkte sind so konzipiert, dass sie sich gegenseitig ergänzen und zusammenpassen.
Wir legen viel Wert auf die Qualitätssicherung. Nur die besten Materialien werden ausgeliefert. So können wir auch unsere lebenslange
Garantie auf den gestalteten Schmuck anbieten. Sollte ein Schmuckstück kaputt gehen, dann wird dies kostenfrei repariert.
Auch das Zubehör wie unser spezieller Draht runden die exklusive Produktlinie von PASADA ab. Er wird in Japan speziell für uns ge-
fertigt. Denn nur dieser Draht ist dauerhaft geschützt gegen das „Anlaufen“. Sämtliche Schmuckartikel sind allergiegetestet. So gibt es
keine Hautirritationen beim Tragen unseres Schmuckes.
Ergänzt wird das Zubehör durch diverse Zangen und Klammern, die Ihnen helfen, wunderschöne Schmuckstücke zu gestalten.

Unsere Partnerschaft

Die Wertephilosphie von PASADA ist die Basis des Erfolgs. Das wurde in nun mittlerweile zehn Jahren erprobt und bestätigt. Und so ist
es uns immer eine große Freude zu sehen, wie sich neue Juwelistas eine neue, erfolgreiche Zukunft aufbauen. Wir geben Ihnen unser
Wort, Sie bei all Ihren Aktivitäten zu unterstützen, um erfolgreich zu werden.
Mit der Unterzeichnung Ihres Juwelista-Vertrages, erklären Sie sich bereit, sich an verschiedene Bestimmungen in der Zusammenarbeit
zu halten. Das bedeutet:
1. Sie sind eine selbständige Gewerbetreibende. Daher übernehmen Sie die Verantwortung für:
• Ihre Gewerbeanmeldung (In den meisten Fällen als nebenberufliches Gewerbe)
• Ihre Geschäftskosten
• Die eigene Buchhaltung
• Die Kosten Ihrer Sozialversicherung
2. Als unabhängige Juwelista sind Sie keine Angestellte von PASADA. Das bedeutet, dass Sie keine Angestelltenvorteile wie bezahlten
Urlaub, Abfindungen oder die Sozialversicherungen vom Unternehmen bezahlt bekommen. Da Sie nicht bei PASADA angestellt sind,
werden keine Steuern bei Umsatzrabatten und Provisionen abgezogen, die Sie ausgezahlt bekommen. Für Ihre eigene Steuerberechnung
und -zahlung sprechen Sie bei Bedarf mit einem Steuerberater.
Um Sie auf Ihre Aufgaben und Herausforderungen als Juwelista richtig vorzubereiten, spielen Informationsvermittlung und Schulungen
eine wichtige Rolle. Zu Beginn Ihrer Tätigkeit und auch begleitend dazu, bietet Ihnen PASADA ein umfangreiches Schulungskonzept an,
das weit über die Inhalte des Workshops hinaus geht.
So gibt es zum Beispiel im Intranet „BMS (Berater Management System)“ eine Reihe von Tutorials zu verschiedenen Prozessen der
Schmuckgestaltung. Diese können Sie beliebig oft ansehen und dabei Ihr Wissen erweitern.
All diese Informationen erhalten Sie als Juwelista kostenfrei.
Das Intranet „BMS“ erreichen Sie über den „Juwelista-Login“ auf der Startseite der Homepage/Webseite www.pasada.de. Nach dem
Log-In sehen Sie eine Übersicht Ihrer Umsätze. Sie können dort auch Termine im Kalender organisieren und Inventuren machen/
verwalten. Und wie schon gesagt, finden Sie auch die Video-Tutorials (Lehrfilme) zu Schmuckgestaltungstechniken im Intranet.

4 © 2015 PASADA

Besondere Leistungen werden bei PASADA auch besonders honoriert. Neben den großzügigen Verdienstmöglichkeiten und dem
glänzenden Bonussystem werden von Zeit zu Zeit Prämienaktionen durchgeführt. Dabei werden die Anzahl und der Umfang der
Aktionen dem Wachstum des Unternehmens angepasst. So soll sicher gestellt werden, dass sich jede Juwelista von den Prämien
angesprochen fühlt.
Sollten einmal Fragen auftauchen, die nicht in den Vertragsunterlagen, auf der Webseite oder in den Schulungsunterlagen beantwortet
werden, so steht Ihre Juwelista Managerin (Upline) immer gern Rede und Antwort. Der strukturelle Aufbau von PASADA ist so konzi-
piert, dass Unklarheiten meistens von den Juwelistas in Ihrer Upline gelöst werden können. Sollten Sie einmal keine befriedigende
Antwort erhalten, so können Sie gern den Kundenservice der PASADA-Zentrale kontaktieren.
Dafür steht Ihnen die Emailadresse [email protected] oder die Telefonnummer 06101-5561750 zur Verfügung. Auf der Internetseite
von PASADA finden Sie immer die aktuellsten Kontaktdaten.

Ihr Start

Wenn Sie PASADA auf einem Workshop kennengelernt haben,
wurden Ihnen hier die grundlegenden Dinge zum Thema
Schmuckgestaltung näher gebracht. Während Ihrer Juwelista-
Einarbeitung und mit den Video-Anleitungen im Intranet „BMS“
können Sie nun Ihr Wissen erweitern und vertiefen. Außerdem
steht Ihnen Ihre Juwelista Managerin zur Seite, egal welche
Fragen Sie haben. Auf den Team-Meetings und Seminaren können
Sie Ihr Wissen ständig erweitern.
Nachdem die Vertragsmodalitäten erledigt sind und Ihr Starterset
bezahlt wurde, erhalten Sie dieses zusammen mit einem
Juwelista-Set. Das Starterset besteht aus einem Schmuckkoffer,
dem Zubehör wie Schmuckbüsten, Zangen, Drahtklammern,
Draht, Arbeitsunterlagen und Leerschütten.
Im Juwelista-Set sind Edelsteine und Silberaccessoires enthalten.
Ihre Muster gestalten Sie auf Ihrem ersten Schmucktraining.
Nutzen Sie Ihre Muster, um auch andere Damen zu begeistern.
Dazu bietet sich ein „Tag der offenen Tür“ zu Hause bei Ihnen an.
Im Juwelista-Set befindet sich eine Grundsortierung der PASADA-
Bestseller. Sie können mit diesem Grundsortiment die ersten
Muster gestalten und ein bis zwei Workshops geben, bevor die
Schütten wieder aufgefüllt werden müssen. Die verkauften
Waren werden von PASADA nachgeliefert.
Der automatische Nachlieferservice: Sobald Sie die Verkäufe
eines Workshops übertragen haben, vergleicht der PASADA-
Zentral-Server Ihre aktuellen Materialbestände mit den
empfohlenen Beständen. Ist eine Bestandsgrenze unterschritten,
liefert das PASADA-Lager automatisch die fehlende Ware nach.
Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Ihre Muster

Wir empfehlen Ihnen fünf Präsentations-Muster. Diese dienen
Ihren Kundinnen als Vorlage. Dekorieren Sie Ihre Muster immer
auf PASADA-Büsten, weil sie so am wirkungsvollsten sind. Drei
Büsten befinden sich bereits in Ihrem Starterset. Im Onlineshop
können Sie weitere Büsten bequem nachordern.
Erfassen Sie Ihre Präsentations-Muster im Kalkulator unter dem Veranstaltungsort „Muster“. Damit werden Ihnen diese nicht berechnet.
Neben den Präsentations-Mustern, die Sie nicht selbst tragen sollen, können Sie sich auch eigene Muster gestalten.
Erfassen Sie Ihre eigenen Muster über den POS „Privat-Workshop“ und tragen Sie sich selbst als Gastgeberin ein. So erhalten Sie
den 10%igen Gastgeberbonus. Denken Sie auch an unser Traumstart-Programm. Mit diesem Programm können Sie sich wertvolle
Gutscheine für eigenen Gratis-Schmuck verdienen!
Teilen Sie Ihre Muster immer in die beiden Kategorien ein: eigene Trage-Muster und Präsentations-Muster. Wenn Sie Muster präsentieren,
dann sollten diese in einem absolut neuwertigen und sauberen Zustand sein! Die Trage-Muster eignen sich, um sich selbst zu schmücken
und Werbung für Ihr Geschäft zu machen. Beweisen Sie Stil, in dem Sie sich die passenden Schmuckstücke zu Ihren Outfits gestalten.
Andere Damen werden dies erkennen und Sie auf den Schmuck ansprechen, garantiert. Und schon ist Ihr Geschäft im Gespräch.

5 © 2015 PASADA

Ihre Karriere

Sie können sich ein kreatives und lukratives zweites Standbein von zu Hause aus aufbauen oder sogar richtig Karriere in der
Schmuckbranche mit vielen Mitarbeitern machen. Als freier Vertriebspartner entscheiden Sie selbst, wie intensiv Sie Ihre neue Karriere
verfolgen. Seien Sie sich aller Unterstützung gewiss. Jede Option hat Ihre ganz eigenen Reize.
Und so wurde ein Erfolgsplan entwickelt, der die Interessen aller Juwelistas berücksichtigt. Der Erfolgsplan baut auf Titeln auf, die auf
den folgenden Seiten näher erklärt werden. Um die Titel zu erreichen sind verschiedene Aktivitäten notwendig:
1. Persönliche Umsätze von Bestellungen und Workshops
2. Umsätze Ihrer direkt und indirekt empfohlenen Juwelistas
3. Teamförderung und Anzahl der Juwelistas von der ersten bis zur 5. Ebene.
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, stellen wir Ihnen das Juwelista-Set zur Verfügung. Es enthält die wichtigsten Edelsteine, Perlen
und Silberaccessoires.
Um als Juwelista aktiv zu sein brauchen Sie monatlich 333 Punkte (PV). Nur dann erhalten Sie die Vergütung aus der Provision und den
Boni. „PV“ steht für Punktvolumen. 1 Punkt entspricht 1,00 € (netto).
Ihre Provision beträgt 27%, ausgehend vom Netto-Gesamtumsatz. Ihr Gesamtumsatz errechnet sich aus dem Workshop-Umsatz und
den Bestellungen Ihrer Kundinnen.
Beträgt Ihr persönlicher Umsatz monatlich mehr als 1.000 PV, dann erhalten Sie einen Umsatzbonus von 3%. Ab 3.000 PV sind es schon
5% Bonus und ab 5.000 PV gibts dann sogar 8% Umsatzbonus.
Sollten Sie weitere Damen für die Tätigkeit als Juwelista begeistern können, bilden Sie mit Ihren direkt empfohlenen Juwelistas
eine Gruppe. Auf Ihre persönlichen Umsätze zusammen mit den Umsätzen Ihrer Gruppe (Gruppenvolumen-GV) erhalten Sie den
Gruppenbonus. Voraussetzung für die Bonuszahlung ist, dass Ihre Gruppe mehr als 3.000 PV umsetzt. Außerdem muss Ihre Gruppe aus
Ihnen und mindestens 3 direkten Juwelistas bestehen. Sie steigen auf zur PASADA Juwelista Managerin (PJM). Hier gibt es 3 Bonus-
Stufen je nach Qualifikation:

3.000 PV bis 4.999 PV = 3% vom Gruppenumsatz
5.000 PV bis 7.999 PV = 5% vom Gruppenumsatz

ab 8.000 PV = 8% vom Gruppenumsatz
Empfehlen Ihre direkten Juwelistas ebenfalls neue Juwelistas, dann sind diese Vertriebspartner für Sie indirekte Juwelistas. Wenn Ihre
direkte Juwelista eine neue Juwelista empfiehlt, bekommen Sie eine Juwelista im zweiten Level. Aus dem 2. Level erhalten Sie 3%
Teambonus.

Standard erweiterter Erfolgspfad
Marketingplan

Maximale Juwelista
Provisionsausschüttung Erfolgspfad

54,5% PASADA PASADA
Diamant Top Diamant
Rubin Manager P(aPrDtnMe)r
(RM) Partner
 
Saphir Manager (PTDM)
(SM)
PASADA
 

 
PASADA Smaragd
 
 
 
Juwelista  
 
 
 
PASADA Manager Manager (PSM)  
 
 
Juwelista
 
(PJM)
 
 
 
(PJ)
 
 
Qualifikation! 3x
3 x PJ und Juwelista 3 x PSM Juwelista 3 x SM Juwelista 3 x RM Juwelista PDM
monatlich
  Juwelista 3000 PV ! Juwelista 3 x PJM
Grp.-Umsatz

Provision 27% 27% 27% 27% 27% 27% 27%

Umsatzbonus HSP + 3% HSP + 3% HSP + 3% HSP + 3% HSP + 3% HSP + 3% HSP + 3%
1.000 PV HSP + 5%
8% HSP + 8% HSP + 5% HSP + 5% HSP + 5% HSP + 5% HSP + 5% HSP + 5%
8% Umsatzbonus
3.000 PV HSP + 8% HSP + 8% HSP + 8% HSP + 8% HSP + 8% HSP + 8%

Umsatzbonus 3 % 3%-8% 3%-8% 3 % - 8% 8% 8%
5.000 PV
3%  3 % 3%  3%  3 % 3 %
Gruppenbonus
10% (GV Level 0+1) 3%  3 % 3 % 3%  3% 

Bonus-Vergütung Teambonus 2%  2 % 2 % 2 %
max. 26 % (Level 2)
Auszahlung monatlich 2 % 2 % 2% 
Teambonus
TOP Performer Bonus (Level 3) 1%  1 %
max. 1,5 %
Teambonus
(Level 4)

Teambonus
(Level 5)

Diamantbonus
(Level 0-8)

Auszahlung pro 1,5 % Topbonus 0,5 %
Quartal (Level 0-20)

6 © 2015 PASADA

Verprovisionierbarer Umsatz

Viele Berechnungen im Erfolgsplan basieren auf dem „verprovisionierbaren Umsatz“. Da die Produkte im Internet, im PASADA
Kalkulator und auf den Schütten inklusive Mehrwertsteuer angegeben sind (Listenpreis), definiert sich der verprovisionierbare
Umsatz als Gesamtbruttosumme minus Mehrwertsteuer (19 Prozent). Zur Berechnung Ihres verprovisionierbaren Umsatzes auf
einem Workshop oder für eine Kundenbestellung teilen Sie einfach die Gesamtbruttosumme durch 1,19.

PASADA Juwelista Manager (PJM)

Juwelista Manager

1. Level Juwelista Juwelista Juwelista Wenn Sie als Juwelista ein Team von drei direkten
bis 8% Gruppen- Juwelistas aufbauen, werden Sie zur Juwelista
bonus aus diesem Managerin befördert.
Sie erhalten damit 3% Gruppenbonus von Ihren
Level eigenen Umsätzen und von den Umsätzen Ihrer
2. Level direkten Juwelistas aus dem 1. Level.
3% Teambonus Sie erhalten 3% Teambonus von den Umsätzen aus
dem 2. Level.

PASADA Smaragd Manager (PSM)

Wenn eine Ihrer direkten Juwelistas ebenfalls ein Team aufbaut und neue Juwelistas findet, ist dies für Sie als Juwelista Managerin eine
indirekte Juwelista im 2. Level. Sie erhalten 3% Teambonus von den Umsätzen aus dem 2. Level.
Als Juwelista Managerin steigen Sie zur Smaragd Managerin auf, wenn Sie drei Juwelista Managerinnen in Ihrem Team haben.

Smaragd Manager

1. Level Juwelista Manager Juwelista Manager Juwelista Manager
bis 8% Gruppen-
bonus aus diesem

Level

2. Level
3% Teambonus

aus diesem
Level

3. Level
3% Teambonus

aus diesem
Level

Teambonus

Der Teambonus errechnet sich aus dem persönlichen provisionierbaren Umsatz Ihrer indirekten Juwelistas ab dem 2. Level.
Juwelista Manager erhalten den Teambonus in Höhe von 3% auf den Umsatz des 2. Levels.
Smaragd Manager erhalten weitere 3% Teambonus auf Umsätze aus dem 3. Level. Dafür brauchen Sie drei PJM in Ihrem Team.
Als Saphir Manager erhalten Sie 2% der Umsätze von allen indirekten Juwelistas im 4. Level. Dafür brauchen Sie 3 Smaragd
Manager im Team.
Ein Rubin Manager hat drei Saphir Manager im Team und erhält 2% Teambonus von den Umsätzen aller indirekten Juwelistas aus
dem 5. Level.

7 © 2015 PASADA

Ihre Beförderung

Bei jeder Beförderung im Erfolgsplan werden Sie von PASADA mit einem Warengutschein in Höhe von 100 EUR (brutto) belohnt. Außer-
dem bekommen Sie das entsprechende Abzeichen. Damit wird Ihr Engagement belohnt, die Erfolgsleiter nach oben klettern zu wollen.
Ihr Titel bleibt Ihnen für immer erhalten, so lange Sie Juwelista sind.
Ihr Titel wirkt sich in erster Linie auf Ihren Verdienst aus.
Der Erfolgsplan belohnt Sie nicht nur großzügig, sondern auch schnell. Dabei spielt gerade zu Beginn Ihre eigene Aktivität eine
wichtige Rolle beim Erreichen des maximalen Gruppenumsatzes. Doch auch die Leistung Ihres Teams steht im Vordergrund, sowie die
Wahrnehmung Ihrer Führungsrolle. Eine Smaragd Managerin wird nicht automatisch zur Saphir Managerin, nur weil sie in Ihrer Struktur
ein drittes Level gebildet hat. Sie braucht für den Titel der Saphir Managerin drei Smaragd Managerinnen in Ihrer Downline.

Ihr Einkommen

Ihr Einkommen entsteht sofort, wenn Sie auf einem Workshop etwas verkaufen oder wenn eine Ihrer persönlichen Kundinnen etwas
bestellt. Sie erhalten eine Provision in Höhe von 27% vom Netto-Umsatz Ihrer Workshops.
Nehmen Sie die Gesamtsumme Ihres Umsatzes und teilen Sie diese durch 1,19. Das ist der Betrag, der zur Berechnung sämtlicher Boni
im Erfolgsplan herangezogen wird. Multiplizieren Sie nun diesen Betrag mit 0,27 (27%) - das ist Ihr sofortiges Einkommen. Da Sie die
Umsätze Ihrer Workshops mit dem „PASADA Kalkulator“ erfassen, errechnet Ihnen das Programm den Verdienst mit einem Tastendruck
(„Veranstaltung auswerten“). Zahlen Sie den PASADA-Anteil direkt auf Ihr Geschäftskonto ein.
Weitere Boni ergeben sich aus Ihren Umsätzen, den Bestellungen Ihrer persönlichen Kundinnen und den Umsätzen der Juwelistas die
Sie direkt oder indirekt empfohlen haben.
Nach dem Workshop können Sie Ihren Kundinnen einen Juwelista-Code geben. Den Code schickt Ihnen PASADA zu. Dieser ist für die
erste Bestellung Ihrer Kundin nötig. Von diesen Umsätzen erhalten Sie eine Provision in Höhe von 15%. Die Online-Umsätze werden
auch zu Ihrer Bonusberechnung dazu addiert. Ohne den Juwelista-Code können Ihre Kundinnen nicht einkaufen.

Ihre Bonuszahlung

Ihre Provisionen und Boni, die sich aus den übertragenen Umsätzen und Verkäufen ergeben, werden einmal im Monat berechnet.
Dazu ist es wichtig, dass alle Verkäufe bis zum letzten Tag des Berechnungsmonats vom PASADA Kalkulator übertragen werden. In
den Abrechnungen sehen Sie die Ergebnisse aus Ihren Verkäufen und Umsätzen, sowie die Aktivitäten sämtlicher Juwelistas Ihrer
Downline (falls vorhanden).

Ihr PASADA - Traumstart

In den ersten 4 bis 6 Wochen nach Ihrem Start können Sie
sich weitere Prämien in Form von Produktgutscheinen
verdienen. Ein Programm ausschließlich für neue Juwelistas.
Wann immer Sie ein Umsatz- oder Empfehlungsziel meistern,
erhalten Sie einen Gutschein für den Einkauf von Gratis-
Schmuck im Onlineshop.
Das Programm hat den Zweck, den Einstieg in die
PASADA Juwelista-Tätigkeit zu erleichtern und benötigte
Investitionen in selbstgestaltete Schmuckmuster oder
Warenbestand gering zu halten. Voraussetzung ist, die neue
Juwelista erreicht die gesetzten Ziele.
Mehr vom Traumstart-Programm erfahren Sie von Ihrer
Juwelista-Managerin oder im Handbuch.

Wettbewerbe und Ehrungen

Von Zeit zu Zeit gibt es Umsatzwettbewerbe unter den
Juwelistas. Dabei werden die persönlichen Umsätze aller
Juwelistas des Bezugsmonats miteinander verglichen. Die
ersten drei Juwelistas gewinnen tolle Preise. Neben diesen
Umsatz-Rallys führt PASADA auch Wettbewerbe im Bereich
Teamaufbau durch.
Die Juwelista, die in einem bestimmten Zeitraum neue
Teampartnerinnen mit gewissen Mindestumsätzen ins
PASADA-Geschäft bringt, darf sich auf Prämienreisen freuen.
8 © 2015 PASADA

Steuerleitfaden

Gewerbeanmeldung
Als PASADA Juwelista sind Sie als solche im Auftrag und im Namen von PASADA tätig und haben den gewerberechtlichen Status einer
sog. „selbständigen Handelsvertreterin im Nebenberuf“. Ihre Tätigkeit ist ein „stehendes Gewerbe“ und kein „Reisegewerbe“.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie bei Beginn Ihrer Tätigkeit dazu aufgefordert, diese bei der zuständigen Behörde Ihrer
Stadt oder Gemeinde anzumelden. Es ist keine gesonderte Anmeldung Ihres Gewerbes beim Finanzamt erforderlich.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer fällt für Ihre Tätigkeit als Juwelista grundsätzlich dann an, wenn Sie einen Gewinn erzielen. Sie erhalten nach
Ihrer Gewerbeanmeldung einen steuerlichen Erfassungsbogen Ihres Finanzamtes. Darin werden Sie u.a. nach dem zu erwartenden Ge-
winn und dem zu erwartenden Umsatz aus Ihrer neuen Tätigkeit gefragt. Aufgrund dieser Angaben entscheidet das Finanzamt, welche
Steuererklärungen Sie abgeben müssen.
Mit der Abgabe Ihrer Einkommensteuer-Erklärung am Ende des Jahres erklären Sie, wie hoch Ihre Einkünfte waren. Es kann durchaus
sein, dass Sie Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten gleichzeitig haben, wie z.B. „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ (als
Arbeitnehmer) und Einkünfte aus Ihrer Tätigkeit als PASADA Juwelista. Letztere nennt man „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“. Eine
Erläuterung für die Ermittlung des Gewinns finden Sie im Rahmen 1.
Im Rahmen 2 haben wir für Sie einige Beispiele für „Betriebseinnahmen der PASADA Juwelista“ dargestellt.
Im Rahmen 3 finden Sie Beispiele für „Betriebsausgaben der PASADA Juwelista“. Sie sind als Selbständige verpflichtet, die Belege
für Betriebsausgaben und auch Ihre Monatsabrechnungen 10 Jahre lang aufzuheben. Wir empfehlen Ihnen, einen Terminkalender zu
führen, mit dem Sie dann auch Ihre Tätigkeit als Juwelista belegen können.
Gewerbesteuer
Bis zum Überschreiten des gesetzlichen Freibetrages von 24.500,- Euro fällt keine Gewerbesteuer an.
Besteuerung
Grundsätzlich zahlen Sie Ertragssteuern (Einkommensteuer und Gewerbesteuer) nur auf Gewinne. Diese setzen sich zusammen aus
Ihren Einnahmen (Provisionen einschließlich der enthaltenen Umsatzsteuer, Boni und geldwerte Vorteile). Von diesen Einnahmen
werden dann die Betriebsausgaben abgezogen. Das was übrig bleibt ist der Gewinn.

Rahmen 1

Erläuterungen für die Ermittlung des Gewinns aus der Tätigkeit als PASADA Juwelista
Betriebseinnahmen
• Provision aus den persönlichen Umsätzen als Juwelista
• Umsatzbonus
• Gruppenbonus
• Teambonus
• Diamant- und Top-Bonus
• Gewonnene Wettbewerbspreise (z.B. Geldpreise, Sachpreise, Incentive-Reisen)
• Sonstige geldwerte Vorteile
= Gesamtsumme der Einnahmen
Betriebsausgaben
Hier sind die Betriebsausgaben im Einzelnen (wie im Rahmen 3 beispielhaft dargestellt) aufzuführen. Die Originalbelege müs-
sen 10 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen dem Finanzamt vorgelegt werden.
Übersteigen die Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben, ergibt das den zu versteuernden Gewinn.

Rahmen 2

Beispiele für Betriebseinnahmen einer PASADA Juwelista
1. Provisionen
Zu den Einnahmen gehört die Provision aus Ihren Workshop-Verkäufen und aus den Bestellungen (Onlineshop).
2. Boni
Darunter fallen alle Boni, die aus besonderen Leistungen entstehen. Der Umsatzbonus ist die Belohnung für besonders gute
Verkaufsergebnisse. Der Gruppenbonus wird gezahlt für den Aufbau eines persönlichen Teams und dessen Betreuung. Und mit
dem Teambonus wird die Führungsarbeit in Ihrem Team honoriert.
3. Gewonnene Wettbewerbspreise
Sie gehören als geldwerte Vorteile zu den Einnahmen. Insbesondere fallen hierunter gewonnene Sachwerte und Reisen im
Rahmen der durchgeführten Wettbewerbe. Eine Ausnahme bilden Schulungsreisen, für die kein bzw. nur anteilig ein geldwerter
Vorteil angesetzt werden muss.

9 © 2015 PASADA

Rahmen 3

Beispiele für Betriebsausgaben einer PASADA Juwelista
1. Gebühren für die Gewerbeanmeldung
2. Kosten für das Starterset, Deko-Material und weitere Werkzeuge
3. Aufwendungen für Gastgebergeschenke oder Geschenke für Ihre Gäste
4. Fahrzeugkosten
Nutzen Sie ein privates Kfz für Ihre berufliche Tätigkeit, können Sie 0,30€ je gefahrenen Kilometer für Ihre beruflich zurückgelegten
Strecken geltend machen. Notwendig dafür sind Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) über den beruflichen Anlass der Fahrt und die
Länge der Strecke. Bei Nutzung des privaten Kfz zu mehr als 50% für betriebliche Zwecke liegt der Fall anders:
Das private Kfz wird dann Ihr steuerliches Betriebsvermögen. In diesem Fall können Sie anstelle der 0,30 € je Kilometer grund-
sätzlich alle mit dem Kfz in Zusammenhang stehenden Kosten einschließlich der Abschreibung steuerlich voll geltend machen.
Hier haben Sie das Wahlrecht ein den steuerlichen Vorschriften entsprechendes Fahrtenbuch zu führen oder den geldwerten
Vorteil in Höhe von 1% des Kfz-Bruttolistenpreises pro Kalendermonat zu versteuern.
5. Telefonkosten
Sind Betriebskosten, soweit sie beruflich veranlasst sind. Als Betriebsausgaben abzugsfähig sind neben den Gesprächsgebühren
auch die anteiligen Fixkosten, wie z.B. die monatlichen Grundgebühren für Telefon und Internet. Der berufliche Anteil der festen
Kosten ist im Verhältnis der Zahl der beruflich geführten und der privat geführten Gespräche zu schätzen. Die Schätzung wird
von der Finanzbehörde überprüft. Sie können mit der Finanzbehörde verabreden, dass der Anteil der geschäftlich veranlassten
Aufwendungen ggf. über einen repräsentativen Zeitraum als Grundlage ermittelt wird.
6. Geschenke
Aufwendungen für Geschenke (z.B. Geburtstag der Gastgeberin) sind abzugsfähig, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Die
betriebliche Veranlassung ist durch entsprechende Belege nachzuweisen. Geschenke sind nur dann abzugsfähig, wenn die
Aufwendungen für die Geschenke den Betrag von 35,- € pro Person in einem Jahr nicht übersteigen und ein entsprechender
Empfängernachweis geführt wird.
7. Bewirtungsaufwendungen
Die Bewirtung von Geschäftsfreunden außer Haus sind in Höhe von 70% der Betriebsausgaben abzugsfähig. Für die
Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten als Betriebsausgaben ist es erforderlich, dass eine detaillierte Rechnung über die
von der Gaststätte erbrachten Leistungen vorgelegt wird. Außerdem muss die detaillierte Rechnung maschinell erstellt und
maschinell registriert worden sein. Vergessen Sie bitte nicht, auf der Rückseite der Rechnung Angaben über den Anlass, Ort, Tag
und Teilnehmer zu notieren.
8. Steuerberatungskosten
Für die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
9. Porto
10. Büromaterial

Umsatzsteuer
Bei der Umsatzsteuer sind nicht die von Ihnen getätigten Umsätze auf den PASADA Workshops gemeint. Als Umsatz werden Ihre
erzielten Einnahmen (Provisionen und Boni) bezeichnet. Solange Ihre Umsätze im Vorjahr weniger als 17.500,- Euro betrugen und im
laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000,- Euro betragen werden, gilt für Sie die „Kleinunternehmer-Regelung“.
Beginnen Sie erstmalig, so gibt es keinen Vorjahresumsatz. In diesem Fall ist für Sie nur der voraussichtliche Umsatz des laufenden
Kalenderjahres relevant.
Wenn die Kleinunternehmer-Regelung zum Tragen kommen soll, darf dieser voraussichtliche Umsatz nicht höher als 17.500,- Euro
sein. Wenn Sie die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen wollen, beachten Sie bitte folgendes:
Bei der Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung oder einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung geht das Finanzamt von einer Erklärung
des Verzichts auf die Kleinunternehmer-Regelung aus.
An die Erklärung des Verzichts sind Sie dann fünf Jahre gebunden. Liegen Ihre Umsätze (zusammen mit den Boni und den geldwerten
Vorteilen) über diesen Beträgen, sind Sie umsatzsteuerpflichtig. Bei Bestehen einer Umsatzsteuerpflicht oder wenn Sie auf die
Kleinunternehmer-Regelung verzichten, fällt auf Ihre Umsätze die gesetzliche Umsatzsteuer an. Aktuell liegt diese bei 19%.
In diesem Fall sind monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen und jährlich eine Umsatzsteuer-Erklärung
abzugeben. Sobald das der Fall ist und Sie uns mitteilen, dass Sie unter die Umsatzsteuerpflicht fallen, bekommen Sie Ihre Provision
und Boni zuzüglich der Umsatzsteuer in Höhe von 19% ausbezahlt.
Unter bestimmten Voraussetzungen könnte eine Umsatzsteuerveranlagung für Sie sogar vorteilhaft sein: Sie können vor Weiterleitung
der Umsatzsteuer an das Finanzamt zunächst Ihre schon gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) aus Ihren Betriebsausgaben abziehen.
Das betrifft z.B. die Umsatzsteuer aus Ihren Tankbelegen, etc. Die Vorsteuer ist also die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die Sie in den
Rechnungen Ihrer Betriebsausgaben gezahlt haben.
Als selbständige Gewerbetreibende sind Sie als Juwelista alleine dafür verantwortlich, sämtliche aufgrund Ihrer Tätigkeit erforderlichen
Steuererklärungen abzugeben und sämtliche erforderlichen Abgaben und Steuern rechtzeitig an die zuständige Finanzbehörde
abzuführen. Wir empfehlen Ihnen, sich durch einen Steuerberater beraten zu lassen, der mit der steuerlichen Behandlung des
Direktvertriebs vertraut ist.

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Abrechnungs- und Lieferverfahren

Zusammen mit Ihrem Starterset erhalten Sie Ihr Juwelista-Set. In dem Juwelista-Set finden Sie eine Auswahl von ca. 100 verschiedenen
Edelsteinen, Korallen, Süßwasserperlen und Silber-Accessoires. Mit dem Juwelista-Set können Sie Ihre ersten Muster gestalten und
schon ein bis zwei Workshops durchführen. Das Juwelista-Set bleibt Eigentum der PASADA Deutschland GmbH. Somit müssen Sie für
dieses Set nicht in finanzielle Vorleistung gehen.
Sobald Sie Ware aus dem Juwelista-Set entnehmen, muss dies registriert werden. Das gilt sowohl für Muster, als auch für Verkäufe. Die
Registrierung erfolgt mit der Firmensoftware „PASADA Kalkulator“. Einen Tablet-Computer mit dem installierten PASADA Kalkulator
können Sie im PASADA Onlineshop kaufen. Sie können auch Ihren eigenen Laptop-Computer/Tablet nutzen, wenn dieser mit „Microsoft
Windows“ läuft. Dann kann der PASADA Kalkulator problemlos nachinstalliert werden.
Aber auch ohne mobiles Gerät können Sie die Materialien registrieren. Dazu schreiben Sie sich im Workshop auf einen Vordruck die
Kundendaten und die Verkaufsdaten per Hand auf und übertragen diese später in den PASADA Kalkulator auf Ihrem Schreibtisch-
Computer.
Sämtliche Muster und Verkäufe auf Workshops werden mit dem „PASADA Kalkulator“ erfasst. Dazu wird die Artikelnummer der
verwendeten Materialien aus dem Barcodeheft abgescannt, die im Schmuckstück der Kundin verarbeitet wurden. Nach dem Workshop
übertragen Sie die Daten an die PASADA-Zentrale.
Zu Beginn Ihrer Tätigkeit müssen Sie eine Inventur machen. Durch Ihre Erfassung der Verkäufe/Muster mit dem PASADA Kalkulator ist
unser Lager immer informiert, was die Bestände in Ihren Schütten anbetrifft.
Am Ende eines Kalenderjahres müssen Sie wieder eine Inventur machen. Dabei wird der errechnete Bestand mit dem tatsächlichen
Bestand verglichen und bei Bedarf korrigiert.
Nach dem Sie einen Workshop beendet haben ist es ganz wichtig, dass Sie die Verkaufsdaten an die PASADA-Zentrale übertragen. Dazu
brauchen Sie nur die Taste „Aktualisieren“ im Programm „PASADA Kalkulator“ zu drücken. Achten Sie darauf, dass Ihr Computer/Tablet
auch eine Internetverbindung hat.
Die verkauften Materialien werden Ihnen automatisch vom PASADA-Lager nachgeliefert. Sie müssen die Lieferung nach Erhalt nur auf
Vollständigkeit prüfen und die Waren in Ihr Juwelista-Set einordnen.
Wir wollen es Ihnen so leicht wie möglich machen. Damit können Sie sich auf das konzentrieren, was Ihnen Spaß macht: Workshops
geben.

11 © 2015 PASADA

Beraterrichtlinien

Richtlinien und Geschäftsethik

Um die erfolgreiche Umsetzung des Geschäftskonzeptes von PASADA zu gewährleisten, wurden eine Reihe einheitlicher
Richtlinien und Verhaltensregeln eingeführt, um alle Tätigkeiten regeln zu können. Eine gesunde unternehmerische Grundlage
ist wichtig für das Ansehen der Firma und der Produkte. Dies ist für eine erfolgreiche und langjährige Zusammenarbeit mit
unseren Juwelistas nötig.
Hier geben wir Ihnen einen Einblick in unsere Richtlinien und Geschäftsethik geben. Wir erwarten von jeder Juwelista, dass sie
diese zum Zweck einer gesunden, effizienten und fruchtbaren Zusammenarbeit akzeptiert und sich daran hält. Die Richtlinien
müssen eingehalten werden, damit die versprochenen Provisionen, Boni und Prämien ausgezahlt werden können. Sollte eine
Juwelista versuchen, sich Vorteile bei Ihrem persönlichen Verdienst, bei Provisionen, Preisen oder Prämien zu verschaffen, kann
ein solcher Verstoß zum Verlust der Entgeltzahlung und der Prämien wie auch zur Beendigung der Tätigkeit als Juwelista führen.
Natürlich können diese Richtlinien nicht alle Situationen regeln und Fragen beantworten. Falls Sie Fragen zu den Richtlinien
oder zur Geschäftsethik haben, steht Ihnen der PASADA Kundenservice für weitere Auskünfte zur Verfügung. Die Richtlinien sind
Bestandteil des Juwelista-Vertrages. PASADA behält sich das Recht vor, diese Regelungen von Zeit zu Zeit zu ändern.
Die Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarungen einschließlich der hier aufgeführten Richtlinien und Verhaltensregeln
kann eine außerordentliche Kündigung des Juwelista-Vertrages nach sich ziehen.

Die unabhängige Juwelista

Die unabhängigen, nebenberuflich arbeitenden Juwelistas sind selbständige Gewerbetreibende als Kommissionsagenten gemäß
§§383-406 HGB (Handelsgesetzbuch). Unsere deutschen Juwelistas verkaufen die Produkte in eigenem Namen und auf eigene
Rechnung. Im Innenverhältnis zwischen PASADA und der Juwelista steht der Verkaufserlös PASADA zu, solange das Juwelista-Set
Eigentum der PASADA Deutschland GmbH ist.
Etwaige Vorschriften des Arbeitsrechts finden auf Juwelistas keine Anwendung. Jede Juwelista muss als selbständige Gewerbetreibende
ihr Gewerbe ordnungsgemäß als nebenberuflich, selbständige Handelsvertreterin anmelden. Alle Steuern und Abgaben, die aus dem
Gewerbe entstehen, sind rechtzeitig abzuführen. Jede Juwelista trägt Ihre Geschäftskosten selbst. Sie ist selbst dafür verantwortlich,
ihren Status hinsichtlich einer etwaigen Sozialversicherungspflicht zu klären. Die Kosten für Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung
trägt die Juwelista selbst.

Hilfs-Juwelista

Die Juwelista ist berechtigt, bei der Ausübung ihrer Tätigkeit auf ihren Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschafts-
gesetz als Erfüllungsgehilfen (sogenannte/r Hilfs-Juwelista) zurückzugreifen. Diese Personen werden nicht Vertragspartner von
PASADA, weshalb ihnen keine eigenen Rechte oder vertraglichen Ansprüche gegen PASADA zustehen. Hilfs-Juwelistas können selbst
nicht Juwelista von PASADA sein. Die Juwelista ist dafür verantwortlich, dass ihr Hilfs-Juwelista die vertraglichen Vereinbarungen
zwischen der Juwelista und PASADA einhält und seine Tätigkeit ausschließlich im Einklang mit dem Juwelista-Handbuch und den
Beraterrichtlinien von PASADA erbringt.
Die Juwelista hat PASADA den vollständigen Namen und die Adresse des Hilfs-Juwelista bei PASADA anzumelden.
Vergütungen oder Anerkennungen im Zusammenhang mit der Verleihung von Preisen oder bestimmten Auszeichnungen durch
PASADA einschließlich der Teilnahme an Prämien-Programmen (wie z.B. der jährlichen Auszeichnung für besondere Leistungen,
Prämienreisen, Beförderungen oder sonstige unregelmäßige Anerkennungen) stehen dem Hilfs-Juwelista grundsätzlich nicht zu, diese
kommen ausschließlich der eigentlichen Juwelista zu Gute.
Der Hilfs-Juwelista der Juwelista kann an von PASADA gesponserten Events jederzeit teilnehmen, und zwar auch dann, wenn die
Juwelista selbst nicht teilnimmt. Der Hilfs-Juwelista wird dabei von PASADA wie die Juwelista selbst behandelt. Er erhält insbesondere
die gleichen Geschenke und hat die gleichen Privilegien wie die Juwelista, hat aber auch alle Kosten für die Teilnahme an dem Event
selbst zu tragen.
Bei Prämien-Events (z.B. Reisen) kann der Hilfs-Juwelista nur teilnehmen, wenn er von PASADA ausdrücklich eingeladen worden ist.

Wettbewerbs- und Abwerberegelungen

Die Juwelista hat insbesondere das in ihrem Juwelista-Vertrag vereinbarte Wettbewerbs- und Abwerbeverbot zu beachten. Einer
Juwelista ist es nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen nicht gestattet, während der Vertragslaufzeit Konkurrenzprodukte
von PASADA zu vertreiben oder sich an einem Konkurrenzunternehmen zu beteiligen oder für ein solches als Angestellte oder
Selbständige tätig zu sein. Gleiches gilt für den Ehegatten, den Lebenspartner oder die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerin nach
dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Das Wettbewerbsverbot umfasst folgende Bereiche:

12 © 2015 PASADA

a. die kommerzielle Herstellung von Schmuck jeder Art;
b. der Verkauf oder der Vertrieb von Produkten, die im Zusammenhang mit den unter (a) genannten Aktivitäten stehen, im

Rahmen eines Multilevelmarketing, das im Folgenden definiert wird; und
c. der direkte Verkauf fertiger oder unfertiger Produkte (wie oben unter (a) definiert) an Einzelhändler oder durch Groß- oder

andere Zwischenhändler (wie unten definiert) oder an Verbraucher durch Kataloge, Internet oder direkten Kontakt.
Multilevelmarketing bedeutet Vertrieb im Bereich verschiedener Ebenen, wie Direktverkäufe oder Netzwerkmarketing, bei dem ein
Produkt oder eine Dienstleistung an einen Mitwirkenden geliefert wird, der einen Vorteil für das Verteilen des Produktes oder der
Dienstleistung an einen weiteren Mitwirkenden erhält, wobei auch dieser wieder eine Vergütung für die Weiterleitung des Produktes
oder der Dienstleistung an einen weiteren Mitwirkenden der Vertriebsstruktur erhält.
Einzelhändler und Großhändler oder andere Zwischenhändler sind feste kommerzielle Verkaufseinrichtungen, die sich in für solche
Einrichtungen ausgewiesenen Gebieten befinden. Folgende Geschäftsbetriebe sollen jedoch nicht dazugehören:

a. Geschäftsbetriebe, die in den Räumen des Erst- oder Zweitwohnsitzes eingerichtet sind;
b. Geschäftsbetriebe, die nicht während des ganzen Jahres zu den üblichen Geschäftszeiten geöffnet sind;
c. Geschäftsbetriebe, die Produkte auf saisonbedingten oder vorübergehenden Ausstellungen wie Wochenendmärkten,

Flohmärkten, Kunstboutiquen oder ähnlichen Events verkaufen.
Im Rahmen ihres Auftritts nach außen darf die Juwelista ferner nicht andere Firmen in Verbindung mit PASADA nennen, wie
beispielsweise auf Briefbögen, Visitenkarten oder bei der Versendung von Emails. Insoweit wird auch nochmals auf die Ausführungen
unter dem Absatz „Vertriebsstruktur“ verwiesen.

Verkauf oder Übertragung der Tätigkeit als Juwelista

Die Juwelista hat ihre Leistung grundsätzlich persönlich zu erbringen. Es ist der Juwelista daher nicht möglich, ihre vertragliche Stellung
als selbständige PASADA Juwelista an einen Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen, zu verkaufen oder zu vererben.
Ausgenommen hiervon ist lediglich die oben bereits dargestellte Möglichkeit eines Tausches mit ihrem/ihrer Hilfs-Juwelista.

Mindestumsatz

Um ihr Geschäft aufrecht zu erhalten ist die Juwelista verpflichtet, während des Zeitraumes eines Kalendermonats mit den Produkten
von PASADA einen Mindestumsatz zu erwirtschaften. Für eine erfolgreiche Tätigkeit als Juwelista ist es erforderlich, monatliche
Verkaufsevents durchzuführen und die Kunden regelmäßig zu betreuen. Ungeachtet dessen trägt der lediglich auf den Kalendermonat
bezogene Mindestumsatz der Juwelista dem Umstand Rechnung, dass diese lediglich im Nebenberuf tätig ist und somit ihre Zeit auch
für andere Aktivitäten flexibel einteilen kann.
Um den Mindestumsatz zu erreichen, muss die Juwelista einen monatlichen verprovisionierbaren Umsatz in Höhe von 333 PV
(333€) durch eigene Warenverkäufe an Kunden erwirtschaften. Die Bestellung von Vorführprodukten, wie dem Starterset sowie
Zubehör, Werkzeuge und Arbeitsmaterialien durch die Juwelista oder sonstige nicht-verprovisionierbare Waren werden hierbei nicht
eingerechnet. Gleiches gilt für eventuelle Versand- und Verpackungskosten.
Der Mindestumsatz der Juwelista kann sowohl durch eine einzige Bestellung in Höhe des Mindestumsatzes, wie auch durch eine
Vielzahl von kleineren Bestellungen in einem, zwei oder drei Monaten, die insgesamt dem Betrag des Mindestumsatzes entsprechen,
erwirtschaftet werden.
Um die Fristen für den Mindestumsatz einzuhalten, muss die Juwelista alle Bestellungen von Kunden vor Ende des jeweiligen
Kalendermonats bei PASADA eingereicht haben.
Die Juwelista muss den Mindestumsatz erstmals in dem ersten vollen Kalendermonat ihrer Tätigkeit nach dem Einstiegsmonat erbringen.
Die Juwelista ist also nicht verpflichtet, in dem anteiligen Kalendermonat, in dem ihr Vertrag mit PASADA beginnt, den Mindestumsatz
zu erreichen. Alle Umsätze, die die Juwelista im anteiligen ersten Kalendermonat nach Beginn ihrer Tätigkeit erwirtschaftet, werden
automatisch als Mindestumsätze für den folgenden ersten vollen Monat gewertet.
Falls die Juwelista in der Folgezeit in einem Kalendermonat einen höheren Umsatz als den Mindestumsatz erreicht, wird die
Differenz zwischen dem Mindestumsatz und dem tatsächlichen Umsatz bei der Berechnung des Mindestumsatzes für den folgenden
Kalendermonat nicht mit einbezogen.
Unterschreitung des Mindestumsatzes. Erreicht eine Juwelista den Mindestumsatz in Höhe von 333 PV an verprovisionierbaren
Verkäufen (d.h. Umsatz ohne Mehrwertsteuer und ohne Kosten für Versand & Verpackung) in einem bestimmten Monat nicht, so gelangt
sie ab dem ersten Tag des folgenden Monats automatisch in den Status “Zur Prüfung”. (Aktuelle Angaben zu Ihrem Status werden nach
Abschluss der Provisionsberechnungen am 12. Geschäftstag eines Monats veröffentlicht. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Status nach
dem 12. Geschäftstag des Monats zu prüfen.) Um wieder in den aktiven Status zu gelangen, muss die Juwelista bis zum letzten Tag

13 © 2015 PASADA

dieses Monats die fehlende Differenz zum vorangegangenen Monat ausgleichen. Der zum Ausgleich der Differenz erforderliche Umsatz
wird dann zum vorangegangen Monat gerechnet; jeder Umsatz, der über den nötigen Betrag hinaus erzielt wird, zählt zum aktuellen
Monat.
Gelingt es der Juwelista nicht, den Mindestumsatz nachträglich auszugleichen, ist PASADA berechtigt, den Vertrag mit der Juwelista
fristlos zu kündigen.

Wiedereingliederung einer Juwelista

Juwelistas, die bereits in der Vergangenheit als Juwelista für das Unternehmen tätig waren, werden im Falle des Abschlusses eines
neuen Juwelista-Vertrages neu in die Vertriebsstruktur eingegliedert. Die Juwelista hat die freie Wahl, sich unter jeder Juwelista
in einer anderen Vertriebslinie einzuordnen. Sie gilt dann als von dieser neu angeworbenen Juwelista. Die wieder eingegliederte
Juwelista wird im Verhältnis zu ihrer neuen Upline auf deren ersten Ebene eingestuft. Im Falle einer Beförderung wird diese voll
anerkannt und ist daher im Rahmen evtl. Prämien gültig. Die Juwelista erhält eine neue Juwelista-Nummer und auch ihre bisherigen
Umsätze wie auch die Umsätze ihrer ehemaligen Downline werden der Juwelista nicht mehr zugerechnet.
Das Starterset muss nicht erneut erworben werden.
Weitergehende Ansprüche aus dem beendeten Altvertrag stehen der Juwelista oder dem Hilfs-Juwelista im Übrigen bei Abschluss des
neuen Vertrages nicht zu.
Im Rahmen ihres Auftritts nach außen darf die Juwelista ferner nicht andere Firmen in Verbindung mit PASADA nennen, wie
beispielsweise auf Briefbögen, Visitenkarten oder bei der Versendung von Emails. Insoweit wird auch nochmals auf die Ausführungen
unter dem Absatz „Vertriebsstruktur“ verwiesen.

Widerruf und Rückgabe

Der Kunde hat als Verbraucher das gesetzlich nicht einschränkbare Recht, seine Vertragserklärung und damit seine Bestellung gegenüber
der Juwelista innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf kann entweder durch Brief, Fax oder
E-Mail erklärt werden oder aber auch durch die bloße Rücksendung der Ware. Der Widerruf wird von dem Kunden gegenüber der
Juwelista als Verkäufer erklärt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Juwelista den Kunden auf dieses Widerrufsrecht ausdrücklich
hinweisen muss.
Im Falle des Widerrufs muss die Juwelista den Kaufpreis an den Kunden zurückerstatten, falls dieser den Kaufpreis bereits bezahlt hat.
Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Ware wieder an die Juwelista zurückzugeben.
Bei Rückgabe der Ware ist die Juwelista verpflichtet zu prüfen, ob die Ware Beschädigungen aufweist. Der Kunde muss ggf. Wertersatz
leisten, wenn er die Ware bereits in Gebrauch genommen hat und deren Wert dadurch beeinträchtigt ist. Dies gilt dann nicht, wenn der
Kunde die Ware nur geprüft hat, wie er es beispielsweise bei einem Kauf in einem Ladengeschäft getan hätte.
Der Kunde hat ferner das Recht, die Ware auf Kosten der Juwelista zurückzusenden. Gegebenenfalls muss die Juwelista die Ware auch
bei dem Kunden abholen. Nach der gesetzlichen Vorschrift darf der Kunde als Verbraucher nicht mit Kosten für die Rückgabe der Ware
belastet werden, wenn der Wert der Ware 40 EUR übersteigt.
Zubehör und Arbeitsmaterialien. Hat die Juwelista bei PASADA Zubehör und Arbeitsmaterialien für die Durchführung ihres Vertrages
bestellt, so steht ihr hinsichtlich dieser Produkte kein Widerrufs- oder Rückgaberecht zu. In diesem Fall hat die Juwelista die Produkte
nicht als Verbraucher für den privaten Zweck erworben, sondern als Juwelista und damit als selbständige Gewerbetreibende für die
Durchführung dieses Vertrages.
Widerrufs- und Rückgaberecht Starterset. Die Tätigkeit als Juwelista für PASADA ist eine hoch interessante und spannende Tätigkeit
für all diejenigen, die ein Interesse am gemeinsamen Schmuck gestalten mit anderen haben. Falls die Juwelista allerdings wider
erwartend feststellen sollte, dass diese Geschäftsidee für sie persönlich nicht die richtige Entscheidung war, hat sie, wie jede andere
Verbraucherin auch das Recht, das von PASADA erworbene Starterset binnen 14 Tagen nach Bestellung zurückzugeben bzw. ihre
Bestellung zu widerrufen. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einem Widerruf bzw. einer Rückgabe durch einen Kunden
wie oben ausgeführt.
Dies bedeutet, PASADA wird der Juwelista den bezahlten Kaufpreis für das Starterset zurückzahlen und die Juwelista ist im Gegenzug
dazu verpflichtet, das Starterset im kompletten Zustand sowie das Juwelista-Set an PASADA zurückzugeben.
Sollte eine von der Juwelista geworbene weitere Juwelista sich zum Widerruf ihrer Bestellung bzw. der Rückgabe des Startersets
entscheiden, so hat die Juwelista diejenige an den PASADA Kundenservice zu verweisen und diesen unverzüglich zu informieren.
Rückgabe von Waren der Juwelista. PASADA wird nach Beendigung des Vertrages mit der Juwelista solche Waren zurück erwerben,
die die Juwelista zum Zwecke der Durchführung des Vertrages selbst erworben hat und die sich noch in einem einwandfreien Zustand
befinden. PASADA kann eine Bearbeitungsgebühr für den Rückkauf der Produkte in Höhe von 10% des Verkaufspreises verlangen.

Reklamation von Waren

Für den Fall, dass gemäß den vorstehenden Bedingungen eine Reparatur oder ein Austausch der vom Kunden reklamierten Ware
erforderlich sein sollte, wird PASADA sich bemühen, die defekte Ware unverzüglich entweder zu reparieren oder durch eine neue

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einwandfreie Ware zu ersetzen. Um PASADA hierbei zu unterstützen, soll die Juwelista sich unverzüglich mit PASADA in Verbindung
setzen, um die Prüfung der Kundenansprüche und eine eventuelle Nacherfüllung des Kunden in die Wege zu leiten.

Gesetzliche Gewährleistung

Der Kunde hat gegenüber PASADA einen Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Ware. Sollte eine Ware mangelhaft sein, so ist
PASADA gesetzlich verpflichtet, eine sogenannte Nacherfüllung zu leisten. Die Nacherfüllung kann durch Nachbesserung (d.h. Reparatur
der Ware) oder durch eine Ersatzlieferung (d.h. Lieferung einer neuen Ware) erfolgen. Grundsätzlich hat der Kunde das Recht, die Art
der Nacherfüllung selbst zu wählen. PASADA ist allerdings berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung dann zu verweigern, wenn
sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für PASADA ist.
Falls die Nacherfüllung fehl schlägt, und die Ware weiterhin mangelhaft sein sollte, hat der Kunde grundsätzlich die Wahl, ob er eine
Herabsetzung des Kaufpreises und damit eine Minderung begehrt, oder ob er den Vertrag rückgängig macht. In letzterem Fall ist dem
Kunden der Kaufpreis zurückzuerstatten und die Ware ist zurückzunehmen.
Die Mängelansprüche des Kunden verjähren nach der gesetzlichen Regelung in 2 Jahren. Tritt der vom Kunden reklamierte Mangel
innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe der Ware auf, so wird gesetzlich vermutet, dass die Ware bereits bei der Übergabe mangelhaft
war. Tritt der Mangel erst nach Ablauf von 6 Monaten auf, so trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass das Produkt bei Übergabe
bereits mit dem Mangel behaftet war. Die Juwelista hat sich im Falle der Reklamation durch einen Kunden unverzüglich mit PASADA
in Verbindung zu setzen und das Produkt dort zur Prüfung einzureichen. PASADA wird dann entscheiden, ob die Mängelansprüche des
Kunden begründet oder unbegründet sind. Falls PASADA zu der Einschätzung gelangt, dass dem Kunden kein Mangelanspruch zusteht,
ist die Juwelista verpflichtet, den Anspruch gegenüber dem Kunden zurückzuweisen und sich gegebenenfalls rechtlich dagegen zu
verteidigen. Die diesbezüglich entstehenden Kosten werden von PASADA für den Fall getragen, dass der Kunde seine Reklamation
erfolgreich durchsetzt.
Im Falle der Rückabwicklung eines Kaufvertrages mit dem Kunden sind sowohl PASADA wie auch die Juwelista verpflichtet, die
wechselseitig empfangenen Leistungen unverzüglich an die andere Partei zurückzuerstatten.
Der Kunde hat bei PASADA ferner, unabhängig von etwaigen Mängelansprüchen und unabhängig auch von dem ihm gesetzlich
zustehenden Widerrufs- und Rückgaberecht, grundsätzlich die Möglichkeit, jedes Produkt innerhalb von 90 Tagen ab Lieferung gegen
eine andere Ware umzutauschen. Eine Erstattung des Kaufpreises an den Kunden darf in diesen Fällen nicht erfolgen. Der Kunde ist
lediglich berechtigt, die Ware gegen eine andere Ware, die im Online-Shop von PASADA noch aufgeführt sein muss, umzutauschen.
Bei einem solchen Umtausch hat der Kunde die Verpackungs- und Versandkosten für die Rückgabe der umzutauschenden Ware selbst
zu tragen, nicht aber die Kosten für die Lieferung der neuen Ware.
Ein ordnungsgemäßer Umtausch setzt ferner voraus, dass der Kunde das für diesen Zweck erstellte Umtauschformular verwendet,
dieses vollständig ausfüllt und die entsprechende Bestellnummer der umzutauschenden Ware und/oder deren Packzettelnummer
angibt. Falls der Kunde sich für einen Umtausch bei der Juwelista entscheidet, oder sich eine teurere Ware aussucht, muss er
zunächst den Differenzbetrag an die Juwelista bezahlen. Falls die neue Ware billiger als die alte sein sollte, ist eine Auszahlung des
Differenzbetrages an den Kunden ausgeschlossen; dieser verbleibt dann bei PASADA.
Auch die Juwelista hat das Recht, von ihr selbst gekaufte Ware entsprechend umzutauschen. Ausgeschlossen sind aber auch hier der
Umtausch von Produkten des Startersets wie auch Zubehör und Arbeitsmittel, die die Juwelista als Vorführprodukte erworben hat, und
die nicht dem persönlichen Gebrauch der Juwelista dienen.
Sollten sich Kunden direkt an PASADA wenden, wird diese die Gewährleistungsansprüche direkt bearbeiten.

Die PASADA Garantie

PASADA erteilt auf alle mit PASADA-Materialien gestalteten Schmuckstücke eine zeitlich unbegrenzte Garantie. Sollten Fremdmaterialien
im betreffenden Schmuckstück verarbeitet worden sein, erlischt der Garantieanspruch. Die Gewährleistung umfasst ausschließlich die
Reparatur der Schmuckstücke. Ein automatischer Anspruch auf Umtausch der gebrauchten Elemente gegen neue Schmuckelemente
hat der Kunde nicht.
Bei einer solchen Reparatur hat der Kunde die Verpackungs- und Versandkosten für die Rückgabe der umzutauschenden Ware selbst
zu tragen, nicht aber die Kosten für die Lieferung der neuen Ware.
Von der Garantie ausgeschlossen sind natürliche Verfärbungen von Edelsteinen, Korallen, Perlmutt und Süßwasserperlen durch
Schweiß, Parfüm und Sonneneinstrahlung. Wenn sich die Beschichtungen von den Metallperlen und -elementen ablöst, besteht auch
kein Gewährleistungsanspruch. Das trifft insbesondere auf Materialien aus vergoldetem Silber, vergoldetem Bronze sowie rhodiniertem
Bronze zu. Dies sind natürliche Verschleißerscheinungen.

Marken- und Urheberrechte

Die Juwelistas profitieren von dem Schutz der Rechte geistigen Eigentums von PASADA. Die Ausschließlichkeit dieser Rechte ist wichtig
für den Verkauf der PASADA Produkte. Deswegen bemüht sich PASADA, diesen rechtlichen Vorteil im Interesse aller Juwelistas zu
schützen.
Die Rechte geistigen Eigentums von PASADA bestehen an den folgenden Gegenständen, welche urheberrechtlich, patentrechtlich oder
markenrechtlich geschützt sind:

15 © 2015 PASADA

• Designs die in Form von fertigen Schmuckstücken verkauft und beworben werden
• PASADA als Wort- und Bildmarke
• Jegliche Vorrichtungen und Verfahren, einschließlich Zubehör, die von PASADA entwickelt und verkauft werden
• Die Vertriebsstruktur der Downline- und Upline-Juwelistas, die von PASADA für den Verkauf der Produkte und zur Erzielung

einer angemessenen Vergütung für die einzelnen Juwelistas erstellt worden ist
Niemand darf die Bezeichnung PASADA für das Betreiben und Bewerben eines Geschäftes oder zum Verkauf von anderen Produkten als
solches von PASADA benutzen, bzw. sich bei derartigen Tätigkeiten auf den Namen „PASADA“ berufen.

Begriffsdefinitionen

• Urheberrecht ist das ausschließliche Recht an künstlerisch-kreativen Leistungen, primär Werken der Literatur, Wissenschaft
und Kunst.

• Marken sind insbesondere unterscheidungskräftige Wörter, Abbildungen, Logos, Slogans usw., die dazu dienen, Waren oder
Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

• Muster ist ein Gegenstand, der eine oder mehrere PASADA Abbildungen enthält, wie beispielsweise eine Karte, die Seite eines
Albums oder eine dreidimensionale Darstellung.

• Die mechanische Wiedergabe einer Abbildung oder eines Musters schließt jegliche Wiedergabemethode ein.

Die Juwelistas können von der PASADA-Zentrale unterschiedlich große PASADA-Logos anfordern und ausdrucken.
Sie können diese Logos ausschneiden und bei kleineren Werbeaktionen, bzw. mit Zustimmung von PASADA auch bei größeren
Werbeaktionen verwenden (zur Erläuterung der zustimmungsbedürftigen Werbeaktionen siehe den nachfolgenden Abschnitt zum
Thema Werbemaßnahmen).
Juwelistas dürfen das Logo auf elektronischem Weg bzw. mit Hilfe eines Kopiergerätes scannen und kopieren, wobei das Logo auch
vergrößert oder verkleinert werden darf, solange die Proportionen exakt gleich bleiben. Dabei ist zu beachten, dass ausschließlich das
PASADA-Logo in Verbindung mit dem PASADA - Stern verwendet werden darf.
Bei Benutzung des PASADA-Logos ist sicherzustellen, dass dieses gerade, und nicht schief angebracht wird. Das Logo kann in der
PASADA-Farbe oder in schwarz/weiß reproduziert werden. Die Juwelistas dürfen das Logo zwar in ihrer Werbung, nicht aber im
Zusammenhang mit anderen Gegenständen verwenden. Eine solche anderweitige Verwendung darf nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung durch PASADA erfolgen. Lediglich den von PASADA ausdrücklich autorisierten Juwelistas ist es gestattet, das Logo auch
auf ihren Visitenkarten, ihrem Briefpapier oder ihrer Kleidung anzubringen.
Wenn Werbematerialien erstellt werden, die Bilder oder Muster von PASADA enthalten, müssen sie mit einem Urheberrechtsvermerk
versehen werden. Urheberrechtsvermerke müssen außerdem auch dann mit abgedruckt werden, wenn Wohltätigkeitsorganisationen
gestaltete Produkte überlassen werden, sowie wenn Vorlagen für Ketten, Armbänder, Ohrringe oder andere Veröffentlichungen erstellt
werden (siehe den Abschnitt „Kreativ-Wettbewerbe und Grundsätze bei der Einreichung eigener Abbildung“).

In diesen Fällen ist der folgende Urheberrechtsvermerk zu verwenden:
• Bildrechte: Copyright 2006-[aktuelle Jahreszahl] PASADA
oder
• Bildrechte: © 2006-[aktuelle Jahreszahl] PASADA

Selbstgestaltete Muster und Vorlagen auf einer privaten Webseite (siehe Internet/Webseite-Richtlinien) müssen ebenfalls mit einem
Urheberrechtsvermerk versehen werden.
PASADA erteilt unter folgenden Voraussetzungen eine beschränkte Lizenz zur maschinellen Vervielfältigung der Bilder und Muster des
Unternehmens:

• Juwelistas dürfen Bilder von selbstgestalteten Mustern für kleinere Werbeanzeigen und zu Übungszwecken mechanisch
vervielfältigen.

• Abbildungen von selbstgestalteten Mustern dürfen vervielfältigt werden, wenn die Kopien bei Events der Juwelistas als
Beispielmaterialien dienen.

• Entsprechendes gilt für die Nutzung von selbstgestalteten Mustern durch deren Abbildung auf privaten Webseiten der
Juwelistas oder der Kunden (siehe dazu auch Internet/Webseite- Richtlinien). Bilder von Mustern von der PASADA-Webseite
dürfen von den Juwelistas jedoch nicht für die Benutzung auf anderen Webseiten abgebildet oder auf andere elektronische
Medien kopiert werden.
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Bilder von selbstgestalteten Mustern, bei denen Designs von PASADA verwendet wurden, dürfen unter den genannten Voraussetzungen
maschinell vervielfältigt werden. Die maschinell vervielfältigten Abbildungen müssen einen Urheberrechtsvermerk enthalten (siehe
vorstehenden Absatz zum Urheberrechtsvermerk).
Urheberschutz an Veröffentlichungen von PASADA. Alle Veröffentlichungen von PASADA sind zugunsten von PASADA urheberrechtlich
geschützt und dürfen ohne Einwilligung nicht vervielfältigt werden. Gelegentlich enthalten die Veröffentlichungen einen Hinweis
darauf, welche Seiten der Veröffentlichung ausnahmsweise vervielfältigt werden dürfen.
Juwelistas ist die Vervielfältigung von Seiten der Musterkataloge, Flyer, Steinekarten, etc. für den persönlichen Gebrauch gestattet.
Sie dürfen beispielsweise überarbeitete Auszüge der Richtlinien in das Juwelista-Handbuch einfügen, Muster überarbeiten, ausbauen
und vervielfältigen, um diese bei der Schulung von neuen Juwelistas von PASADA zu Schulungszwecken einzusetzen, oder aber Auszüge
aus den Veröffentlichungen zu Werbezwecken verwenden und vervielfältigen. Auszüge aus den Veröffentlichungen von PASADA dürfen
an Kunden lediglich mit der ausdrücklichen Einwilligung von PASADA verteilt werden.

Lizenzbestimmungen

PASADA unterstützt Hobby-Künstler, welche selbstgestalteten Schmuck für den Verkauf verwenden. Aus diesem Grund erteilt
PASADA unter den folgenden Voraussetzungen eine beschränkte Lizenz zur Nutzung der PASADA-Materialien zwecks Erstellung von
handgearbeiteten Kreationen, die für den Verkauf bestimmt sind:
1. Jedes für den Verkauf bestimmte Werk muss persönlich und individuell von der Juwelista in Handarbeit erstellt worden sein. Es

darf in keiner Form mechanisch vervielfältigt werden. Massenanfertigungen, in Form von Fließbandarbeit organisierte Produktion,
Herstellung durch Angestellte oder Zusammenschlüsse von Juwelistas handgearbeiteter Schmuckerzeugnisse sind untersagt.
2. Alle Designs von PASADA sind urheberrechtlich geschützt, was bedeutet, dass sie ohne Einwilligung nicht beliebig vervielfältigt
werden dürfen. Um den Schutz dieser Urheberrechte sicherzustellen, müssen alle zum Verkauf bestimmten handgearbeiteten
Werke, bei denen PASADA-Designs verwendet wurden, mit einer „Beschränkten Lizenz“ versehen werden.
3. Sofern die in diesem Abschnitt dargelegten Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es keine zahlenmäßigen Beschränkungen des
Verkaufs von handgearbeitetem Schmuck.
4. Selbstgestalteter Schmuck darf bei Spendensammlungen, bei saisonalen Märkten wie z.B. Weihnachtsmärkten, und bei zeitlich
begrenzten Events, die den Verkauf von Kunsthandwerk zum Gegenstand haben, angeboten werden. Auf keinen Fall dürfen aber
der Name PASADA, die Logos oder andere geschützte Marken oder Muster in irgendeiner Art und Weise im Zusammenhang mit
dem Verkauf von individuellen selbstgestalteten Schmuckstücken verwendet werden, wenn zur Erstellung des Schmucks keine
Materialien von PASADA verwendet wurden - auch nicht zu Zwecken der Verkaufsförderung derartiger Schmuckstücke.
5. Selbstgestaltete Schmuckstücke dürfen nicht zu Weiterveräußerung an andere Verkäufer abgegeben werden. Selbstgestaltete
Schmuckstücke, die von einer Juwelista selbst gestaltet wurden, dürfen nur bei den von ihr selbst finanzierten Events von PASADA
veräußert werden, nicht aber bei Workshops, zu denen ein anderer Gastgeber als die herstellende Juwelista eingeladen hat.
6. Die Designs von PASADA dürfen nicht für die Kreation von neuen Logos oder Marken verwendet werden.
7. Personen, die selbstgestaltete Schmuckstücke für den Verkauf herstellen, sind zur Einhaltung des geltenden Rechts verpflichtet.
8. Teilnehmer der Lizenzbestimmungen haften für die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Arbeit. Sollte ihre Arbeit Anlass zu
Auseinandersetzungen geben, stehen diese Personen gegenüber PASADA und den Designern von PASADA für alle etwaigen
Schäden ein, d.h. sie haben alle Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit derartigen Auseinandersetzungen anfallen.

Werbung

PASADA wird regelmäßig Werbemaßnahmen durchführen um den Verkauf der
Produkte durch die Juwelista zu fördern. PASADA behält sich insoweit das Recht
vor, jegliche nationale wie auch internationale Werbeaktivitäten durchzuführen
und auch Werbung durch das Internet zu betreiben. Auch die Juwelista selbst
kann entsprechende Werbeaktivitäten entfalten, sie muss aber die folgenden
Bedingungen von PASADA einhalten:
Bei jeglicher Werbung durch die Juwelista, sei es in Zeitungen, Magazinen, bei
Events, durch Broschüren, im Rahmen zulässiger Telefonwerbung, im Fernsehen,
im Radio oder durch sonstige Werbemaßnahmen, darf die Juwelista nur ihren
Namen und ihre Adresse ohne vorherige Genehmigung von PASADA verwenden.
Weitergehende Informationen, wie beispielsweise ein bestimmter Werbetext, ein Logo von PASADA, oder auch künstlerische
Darstellungen in Werbemaßnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Genehmigung von PASADA bevor sie
veröffentlich werden.
Um diese Genehmigung einzuholen, hat die Juwelista zunächst per Post oder per Email die von ihr entworfene Werbung an den PASADA
Kundenservice zu übersenden. Hierbei hat sie insbesondere folgende Informationen an PASADA zu übermitteln:

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1. Eine Kopie der geplanten Werbeanzeige oder des Artikels.
2. Den Namen und die Adresse des Werbemediums.
3. Das genaue Datum der Veröffentlichung.
Die Juwelista hat hierbei zu beachten, dass PASADA mindestens fünf Werktage benötigt um den überlassenen Entwurf zu prüfen
und auf die Anfrage zu antworten. Die Juwelista sollte deshalb genügend Zeit einplanen, um die Werbemaßnahme zu gestalten und
die erforderliche Genehmigung von PASADA einzuholen, einschließlich eventueller Rückfragen und Änderungen, bevor der Entwurf
endgültig von PASADA freigegeben wird.
Werbung in Form von Flyern, Handzetteln, Newslettern für Kunden oder Juwelistas in der Downline, Ansagen auf Anrufbeantwortern,
Broschüren, Einladungen, Postern oder Gutscheinen einschließlich der Verteilung von Visitenkarten sowie von PASADA gesponserten
oder von PASADA produzierten Materialien (wie Flyern, Broschüren oder Katalogen) bedürfen keiner vorherigen Genehmigung zur
Veröffentlichung von PASADA.
In diesen Materialien sind aber verwendete nicht eingetragene (TM) und eingetragene Marken (®) enthalten, die unbedingt benutzt
werden müssen, wenn Warenzeichen bei Produkten von PASADA verwendet werden. Die Juwelista soll in diesem Zusammenhang auch
die Regelungen über geschützte Marken für weitere Informationen unbedingt zur Kenntnis nehmen.
Der Juwelista ist es untersagt, die Produkte von PASADA in Verkaufsgeschäften zu verkaufen. Werbung darf sie in solchen Geschäften
allerdings betreiben. In diesem Fall muss die Juwelista sich die Genehmigung des Geschäftsinhabers einholen, bevor sie dort Flyer,
Visitenkarten oder Kataloge in dafür vorgesehenen Einrichtungen der Geschäftsräume auslegt.
Die Juwelista ist verpflichtet, in allen mündlichen wie auch schriftlichen Vereinbarungen jeweils deutlich zu machen, dass sie als
selbständige Gewerbetreibende tätig ist. Es ist der Juwelista ausdrücklich untersagt, sich als Angestellte oder Vertreterin von PASADA
auszugeben.
Es ist der Juwelista deshalb untersagt, bei jeglichem Außenauftritt,

• den Eindruck zu erwecken, Angestellte oder Vertreterin von PASADA zu sein oder als Teil des Unternehmens PASADA
aufzutreten, oder die Bezeichnung als „Juwelista“ in einer Art und Weise zu verwenden, die bei den Kunden die Vermutung
hervorrufen könnte, die Juwelista sei bei PASADA angestellt;

• den Eindruck zu erwecken, die Juwelista hätte das Recht, exklusiv in einem bestimmten Verkaufsgebiet tätig sein zu dürfen;
• den Eindruck zu erwecken, dass PASADA ein Versandhaus ist.

Nutzungsbedingungen für PASADA Fotografien und Bildern in der Werbung von Juwelistas. Die Juwelistas dürfen PASADA – Bilder
und Fotografien von der PASADA-Webseite für die Verwendung in persönlicher Werbung, Flyern und auf Webseiten zu Werbezwecken
kopieren. Wenn PASADA ein Bild verwendet, um für eine besondere Gelegenheit oder ein Produkt zu werben, darf die Juwelista es auch
verwenden, um für die besondere Gelegenheit oder das Produkt zu werben. Wir gewähren aktiven Juwelistas eine begrenzte Lizenz zur
Nutzung dieser Bilder mit Copyright für den begrenzten Zweck der Werbung für PASADA-Produkte.
Bei der Verwendung von Grafiken und Fotografien für Werbung:

• können Juwelistas Fotografien und Bilder solange in der Größe anpassen, wie das Foto oder Bild, das zur Werbung verwendet
wird, nicht verzerrt oder qualitativ minderwertig wird.

• können Juwelistas nicht Fotos oder Bilder einer besonderen Gelegenheit oder eines besonderen Produkts von PASADA bei
der Werbung verwenden, bevor die besondere Gelegenheit stattfindet oder das Produkt für das Publikum über die Webseiten
von PASADA erhältlich ist.

• müssen Juwelistas Ihre Rolle als unabhängige Juwelista korrekt darstellen und vermeiden, dass man Sie für Händler,
Angestellte oder Eigentümer von PASADA hält.

• müssen Juwelistas bei der Verwendung von PASADA Fotografien und Bildern den Hinweis auf das Copyright anbringen, das
bei PASADA liegt. Stellen Sie sicher, dass der Hinweis auf das Copyright so aussieht: Bilder © [Jahr] PASADA
Persönliche Marketingmittel. Jegliche Visitenkarten, Briefbögen, Hinweis-
oder Firmenschilder wie sonstige Gegenstände, die die Juwelista mit einem
Logo, einer Abbildung oder einem Schmuckstück von PASADA herstellen
lassen möchte, dürfen ausschließlich von einem von PASADA genehmigten
Hersteller produziert werden.
Der Juwelista ist es unabhängig davon gestattet, Visitenkarten sowie Firmen-
und Hinweisschilder in der Funktion als unabhängige Juwelista für eigene
Zwecke herzustellen, soweit kein Logo von PASADA verwendet wird. Neben
den von PASADA zur Verfügung gestellten Formularen, darf die Juwelista
keine Schecks, Quittungen oder sonstige geschäftlichen Unterlagen
verwenden, die den Namen oder das Logo von PASADA tragen.
Firmenname. Wenn die Juwelista die Bezeichnung PASADA in irgendeiner
Art und Weise nutzen möchte, darf sie dies nur ausführen, wenn das Wort
PASADA großgeschrieben wird.

18 © 2015 PASADA

Gutscheine und Geschenkgutscheine. Bei der Verwendung von Gutscheinen oder Geschenkgutscheinen, ist die Juwelista verpflichtet,
deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass es sich nicht um Gutscheine oder Geschenkgutscheine von PASADA handelt, das alleine die
Juwelista für den Inhalt dieser Gutscheine und Geschenkgutscheine verantwortlich ist, und das Ansprüche daher nur gegen sie geltend
gemacht werden können.
Telefoneinträge. Die Juwelista ist berechtigt, sich als PASADA Juwelista unter Hinzufügung ihres Namens in Telefonverzeichnissen
eintragen zu lassen.
Presse. Für den Fall, dass ein Journalist oder ein Reporter Interesse daran hat, die Juwelista zu interviewen oder an einem Verkaufsevent
teilzunehmen, wird PASADA zunächst einen eigenen Mitarbeiter der Presseabteilung bitten, die Juwelista auf den richtigen Umgang
mit der Presse vorzubereiten.
Falls ein Journalist direkten und unmittelbaren Kontakt zur Juwelista aufnimmt, hat diese bei allen Äußerungen unbedingt darauf zu
achten und gegenüber dem Gesprächspartner deutlich zu machen, dass sie ihre Äußerungen als selbstständige Gewerbetreibende
abgibt und sie nicht befugt ist, für PASADA Erklärungen abzugeben.
Die Presseabteilung von PASADA hat große Erfahrung darin, die Juwelista für ein Presseinterview vorzubereiten. Ein ausgebildeter
Journalist wird in diesem Fall den Interviewvorgang mit der Juwelista vorbesprechen und sie auf die diesbezüglichen Techniken
vorbereiten, so dass die Juwelista in der Lage ist, den bestmöglichen Eindruck bei dem Gespräch zu hinterlassen. Ein solches effektives
und gut vorbereitetes Interview mit einem Journalisten hilft der Juwelista dabei, ihr persönliches Geschäft erfolgreich aufzubauen und
ist zudem Teil einer einheitlichen und erfolgreichen internationalen Pressetätigkeit von PASADA.
Die Juwelista hat den Mitarbeiter der Presseabteilung von PASADA mindestens 10 Werktage vor dem geplanten Interview darüber zu
informieren. Da die Mitarbeiter der Presseabteilung von PASADA in der Regel sehr beschäftigt sind, empfiehlt PASADA der Juwelista
allerdings, die Presseabteilung von PASADA unverzüglich über das geplante Interview zu informieren, damit Vorbereitung gewährleistet
ist.

Richtlinien für den Verkauf in Ladengeschäften und ständigen Geschäftseinrichtungen

Verkaufsgeschäfte und ständige Geschäftseinrichtungen sind die üblichen Ladengeschäfte, Kioske, Supermärkte oder auch
Internetseiten, die nicht von PASADA betrieben werden. Jede dieser Lokalitäten oder Verkaufsstellen in denen Waren im Bereich
Schmuck und Schmuckgestaltungszubehör verkauft werden, stehen in einem Wettbewerbsverhältnis zu PASADA. Die Juwelista darf
daher in diesen konkurrierenden Verkaufsstellen nur Verkaufsevents ohne die Einschaltung von Gastgebern durchführen. Im Übrigen
darf sie die Produkte dort nur bei zeitlich begrenzten Events veräußern.
Jedes Verkaufsgeschäft, das keine Waren im Bereich Schmuck und Schmuckgestaltungszubehör vertreibt, steht mit PASADA nicht in
einem Wettbewerbsverhältnis. Der Juwelista ist es gestattet, bei Events in solchen nicht konkurrierenden Verkaufsstellen teilzunehmen,
soweit sie die dort geltenden Regelungen einhält.
Die Einhaltung dieser Richtlinien gewährleistet, dass der potenzielle Kunde weiterhin seinen Bedarf an Schmuckgestaltungsprodukten
durch die Teilnahme an den Verkaufsevents der Juwelista deckt und er nicht versuchen wird, die Produkte im normalen Ladengeschäft
zu erwerben.
Zeitlich begrenzte Events sind solche Events, die im Rahmen von Fachmessen oder Ausstellungen stattfinden. Die Juwelista ist
berechtigt, an diesen Events teilzunehmen. Entscheidet sich PASADA dazu, selbst an einem solchen Event teilzunehmen, kann der
Juwelista die eigene Teilnahme daran untersagt werden. Zudem darf die Juwelista keine Werbung für Events machen, an denen sie
nicht teilnehmen wird.
Falls die Juwelista sich entscheidet, an einem solchen Event teilzunehmen, hat sie dies in professioneller Weise zu tun. Die Juwelista
muss in diesem Fall eine weiße Tischdecke für ihren Ausstellungstisch und die Aufsteller (Stand-Up-Poster) verwenden.
Falls die Juwelista sich von PASADA hinsichtlich ihres Auftritts beraten lassen möchte, so hat sie ein Foto ihres Ausstellungsstandes
an den Kundenservice zu übersenden. Die Juwelista hat in diesem Fall eine Bearbeitungszeit von mindestens 5 Werktagen für die
Antwort von PASADA einzukalkulieren. Falls die Juwelista die Antwort nicht per E-Mail sondern per normaler Post erhalten möchte, ist
der Postlaufweg hinzu zu rechnen.

Richtlinien für Internet/Webseiten

Juwelistas, die eigene Webseiten im Internet verwenden, sind befugt, dort auch von ihnen, mit PASADA-Artikeln hergestellte Produkte,
abzubilden. Jedes Produkt muss allerdings einen Hinweis darauf enthalten, dass es sich um ein geschütztes Produkt von PASADA
handelt.

Zudem ist die Juwelista befugt, folgende zusätzliche Informationen auf ihrer Internetseite anzugeben:
• Eine Liste der zur Herstellung des abgebildeten Schmuckstücks verwendeten Materialien.

• Eine detaillierte schriftliche Beschreibung wie das Produkt herzustellen ist.

• Den Namen und die Bezeichnung als unabhängige Juwelista von PASADA.

• Einen direkten Link zu der offiziellen Homepage von PASADA.

Die Juwelista, die mit ihrer Homepage im Internet werben möchte, hat die folgenden Bedingungen zu erfüllen: © 2015 PASADA
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• Die Webseite der Juwelista kann folgende Informationen enthalten:

- Den Lebenslauf der Juwelista.
- Die Ankündigung von bestimmten Events, die von der Juwelista durchgeführt werden.
- Beispiele selbstgestalteter Schmuckstücke wie oben bereits aufgeführt.
- Redaktionelle Artikel, die die Juwelista verfasst hat.

• Juwelistas sind befugt, ihre persönliche Webseite mit allen möglichen Suchmaschinen im Internet zu verbreiten. Die Benutzung
von Werbebannern oder das Hinzufügen von Abbildungen von Produkten müssen vorher von PASADA schriftlich oder per Email
genehmigt worden sein.

Durch die Erlaubnis von PASADA im Internet Werbung zu betreiben wird keinerlei Verpflichtung für PASADA gegenüber der Juwelista
begründet. Die Juwelista muss alleine entscheiden, ob es auch unter Berücksichtigung der eventuell anfallenden und von ihr alleine
zu tragenden Kosten für ihre geschäftliche Tätigkeit sinnvoll ist, Werbung im Internet zu verbreiten.
Das Kopieren und Vervielfältigen des Juwelista-Handbuchs oder sonstige Veröffentlichungen von PASADA in Teilen oder im Ganzen sind
ausdrücklich verboten. Es ist ferner verboten, Teile dieser internen Informationen in irgendeiner Art und Weise öffentlich zu verbreiten.
Der Juwelista ist es lediglich gestattet, ganz allgemeine Informationen auf diese Art und Weise weiterzugeben, Detailinformationen
hingegen dürfen keinesfalls im Internet veröffentlicht werden. Die einzelnen Detailinformationen sind ausschließlich dazu bestimmt,
von der Juwelista in einem persönlichen Vieraugengespräch mit dem interessierten Kunden weitergegeben zu werden. Die Verwendung
von PASADA Informationen ist daher ausschließlich auf einer eigens einzurichtenden Übungswebseite für die Schulung von Juwelistas
in der eigenen Downline erlaubt.

• Die Juwelista darf sich selbst nicht als Teil von PASADA bezeichnen.
• Die Juwelista darf ihre eigene Webseite nicht als offizielle PASADA-Webseite bezeichnen.
• Eine Juwelista muss in ihrem persönlichen Blog, Webseite oder anderem Internetmedium angeben, dass der Inhalt ihrer

alleinigen Verantwortung als unabhängige Juwelista unterliegt und die Verwendung und der Inhalt der in dem Blog, der
Webseite oder anderem Internetmedium angebotenen Kurse, Dienstleistungen oder Produkte nicht von PASADA vorgegeben
sind.
• Die Juwelista ist verpflichtet, bevor sie ihre eigene Homepage ins Internet stellt, sich die vorherige schriftliche Genehmigung
von PASADA durch den Kundenservice einzuholen.
Schulungswebseite für Juwelistas der eigenen Downline. Die Juwelista ist berechtigt, eine kennwortgeschützte Webseite im Internet
zum Zwecke der Unterstützung und der Schulung ihrer Juwelistas der eigenen Downline einzurichten. Die Juwelistas der Downline
können ebenfalls die Berechtigung erhalten, Mitglieder ihrer Downline wiederum die Erlaubnis zu geben, einzelne Abschnitte oder die
gesamte Webseite zu Schulungsmaßnahmen zu verwenden.
Diese Schulungswebseite darf nur zum Zwecke der Schulungsmaßnahmen der Juwelistas aus der eigenen Downline benutzt werden.
Die Juwelista ist nicht befugt, beispielsweise Kunden, potenziellen neuen Juwelistas oder anderen nicht in der Downline befindlichen
Juwelistas Zugang zu dieser Webseite zu gewähren. Es ist der Juwelista ferner nicht gestattet, auf ihrer Internetseite einen Link zu
einer anderen Webseite einzurichten, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstößt.
Internetauktionen. Der Juwelista ist es ausdrücklich untersagt, aktuelle Produkte von PASADA in Internetauktionen (wie beispielsweise
bei eBay) zu verkaufen. Ein solches Verhalten würde das Geschäftsmodell von PASADA und den Juwelistas untergraben. Verstößt die
Juwelista gegen die Verpflichtung, ist PASADA zur fristlosen Kündigung des Juwelista-Vertrages berechtigt.
Die Juwelista ist daher ausschließlich berechtigt, unter folgenden Bedingungen an Internetauktionen teilzunehmen:
• Die Juwelista darf nur solche Waren verkaufen, die aktuell nicht mehr von PASADA vertrieben werden. In diesem Fall darf

sie ein Foto der Perlen oder der sonstigen Ware im Internet abbilden.
• Die Juwelista darf Werbeprodukte mit PASADA Logo verkaufen so lange erkennbar ist, dass es sich um ein Produkt der

Firma PASADA handelt. Ein Foto dieses Produktes darf auch beigefügt werden.
• Die Juwelista darf auch veraltete Newsletter und Originalkataloge verkaufen und dabei ein Foto des Deckblattes abbilden.
• Die Juwelista darf aber nicht aktuelle Publikationen von PASADA zum Verkauf anbieten. Die Juwelista darf zudem keine

Reproduktionen von jeglichen aktuellen oder veralteten Publikationen veräußern.
• Die Juwelista darf nicht aktuelle Produkte, neue oder ungebrauchte Produkte einschließlich solcher Produkte die vor ihrer

Einfügung zum Vorabverkauf bestimmt sind, veräußern (Produkte im Online-Shop werden grundsätzlich als aktuelle und
neue Ware angesehen).
• Ferner darf die Juwelista keine mit PASADA Waren hergestellten Kunsthandwerkprodukte im Internet verkaufen (vgl.
hierzu die Lizenzbestimmungen).
Andere Internetaktivitäten. Der Juwelista ist es untersagt, potentiellen neuen Juwelistas oder Kunden ihr Kennwort oder den Zugang
zu irgendeinem Bereich des BMS (Intranet) zu gewähren. Die Juwelista darf ferner keine eigene persönliche Webseite registrieren oder
eine Emailadresse verwenden, in der der Name PASADA oder eine ähnlich klingende Abweichung verwendet wird.

20 © 2015 PASADA

Sollte eine Juwelista Kenntnis davon erlangen, dass irgendjemand eine Webseite benutzt oder im Internet sonstige Aktivitäten
durchführt die geeignet sind, Rechte von PASADA zu verletzten oder gegen die Firmengrundsätze für die Benutzung des Internets oder
einer Webseite zu verstoßen, so soll die Juwelista PASADA unverzüglich unter Benennung aller ihr zur Kenntnis gelangten Einzelheiten
informieren.

Kreativ-Wettbewerbe und Grundsätze bei der Einreichung eigener Abbildungen

PASADA wird in unregelmäßigen Abständen Wettbewerbe veranstalten, bei denen die Juwelistas die Möglichkeit zur Teilnahme haben,
in dem sie die Originale der von ihnen selbstgestalteten Schmuckstücke einreichen. Die jeweiligen vollständigen Bedingungen für die
Einreichung solcher Produkte werden der Juwelista mit der Ankündigung des Wettbewerbs vorher schriftlich mitgeteilt.
Bei einer Teilnahme muss die Juwelista im Rahmen des Wettbewerbs die
Originale der von ihr selbst hergestellten Muster einzelner Ketten oder
anderer Produkte einreichen. Bilder oder Fotos von Schmuckstücken sind nicht
zulässig. Der Name der Juwelista, ihre Juwelista-Nummer, die Bezeichnung des
Wettbewerbs und eine Liste der verwendeten PASADA Produkte (wie auch die
Namen aller zur Herstellung des Kunstwerks verwendeten Arbeitsmaterialien
nebst Zubehör) müssen dem eingereichten Kunstwerk dauerhaft beigefügt
werden.
Die Teilnehmerin an einem solchen Wettbewerb hat die Möglichkeit nach den
jeweiligen Richtlinien des Wettbewerbs eine Vergütung zu erhalten, wenn
sie den Wettbewerb gewinnt. Der PASADA Kundenservice wird die Juwelista
sofort informieren, falls sie einen Wettbewerb gewonnen hat.
PASADA wird einzelne der Kunstwerke, die von den Juwelistas eingereicht
worden sind, auf der PASADA-Webseite und auf der offiziellen Facebookseite
von PASADA abbilden, um andere Juwelistas zu ermutigen, sich ebenfalls mit
den von ihnen hergestellten Kunstwerken an solchen Events zu beteiligen
und diese anderen Juwelistas zugänglich zu machen. Die Juwelistas werden allerdings keine Vergütung erhalten, wenn PASADA sich
entschließt, das von einer Juwelista hergestellte Kunstwerk auf den zuvor genannten Internetseiten zu veröffentlichen.
Gemäß den Regelungen in dem Juwelista-Vertrag erwirbt PASADA mit der Einreichung des von der Juwelista hergestellten Kunstwerks
ein zeitlich unbegrenztes Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht, ohne dass die Juwelista hierfür eine Gegenleistung erhält. Die
Juwelista ist allerdings grundsätzlich berechtigt, die auf der PASADA-Webseite abgebildeten Produkte zu kopieren und für ihre eigene
persönliche Webseite zu benutzen. Die Juwelista sollte es allerdings vermeiden, von irgendwelchen anderen Webseiten Produkte zu
kopieren und auf ihre eigene Webseite einzustellen, da dies gesetzlich nicht zulässig ist.
Soweit PASADA der Juwelista eine Vergütung nach den oben aufgeführten Grundsätzen bezahlt, geschieht dies freiwillig und ohne
jegliche Rechtspflicht. PASADA steht es frei, die diesbezügliche Regelung jederzeit abzuändern.

Durchsetzung der Richtlinien und Verhaltensregeln

Die Juwelista ist auf der Grundlage des Juwelista-Vertrages verpflichtet, die in dem Juwelista-Handbuch und in anderen
Veröffentlichungen von PASADA einschließlich der PASADA-Webseite aufgeführten Firmengrundsätze zu beachten. Gleiches gilt für
zukünftige Änderungen der derzeit geltenden Firmengrundsätze nach ihrer Veröffentlichung und damit deren Bekanntgabe. Für den
Fall, dass zwischen PASADA und der Juwelista eine Streitigkeit über einen Verstoß gegen diese Firmengrundsätze durch die Juwelista
entsteht, werden die Parteien zunächst versuchen, diesen Streit nach Maßgabe der folgenden Regelungen gütlich wie nachfolgend
beschrieben beizulegen.
Grundsätze für die Lösung von Streitigkeiten. In den meisten Situation werden streitige Belange oder Streitfragen über mögliche
Verstöße gegen den Juwelista-Vertrag, das Juwelista-Handbuch oder gegen einen sonstigen Firmengrundsatz zunächst auf einer
informellen Basis durch PASADA bearbeitet. PASADA wird zunächst versuchen, die Einhaltung der Regelungen des Juwelista-Vertrages,
des Juwelista-Handbuchs wie auch Streitigkeiten zwischen einzelnen Juwelistas gütlich beizulegen.
Falls ein Mitarbeiter oder eine Juwelista einen vermeintlichen Verstoß gegen den Juwelista-Vertrag oder gegen das Juwelista-
Handbuch durch eine andere Juwelista erkennt, soll sie den Sachverhalt zunächst mit dem Betroffenen besprechen. Oftmals sind
solche vermeintlichen Vertragsverletzungen nur die Folge einer falschen oder unvollständigen Informationsweitergabe oder eines
Missverständnisses. Es reicht daher in vielen Fällen bereits aus, wenn man die streitgegenständliche Regelung im Juwelista-Vertrag
oder im Juwelista-Handbuch heranzieht, um das vermeintliche Problem im Dialog zu lösen. Falls die vermeintliche Vertragsverletzung
danach immer noch vorhanden ist, soll der Mitarbeiter oder die Juwelista, die den Verstoß entdeckt hat, eine kurze schriftliche
Zusammenfassung des Sachverhalts an PASADA verfassen. Die Geschäftsleitung von PASADA wird die Angelegenheit danach aufklären
und den Versuch unternehmen, die künftige Einhaltung der Regelungen durch die betroffenen Juwelistas im Gespräch gütlich zu
erreichen.
Formeller Lösungsweg. Erst wenn eine einvernehmliche Lösung des aufgetretenen Problems mit oder zwischen den Juwelistas nicht
möglich sein sollte, behält sich PASADA vor, rechtliche Maßnahmen einzuleiten. Mögliche Maßnahmen sind die Abmahnung bis hin zur
außerordentlichen und fristlosen Kündigung der Juwelista.
Ungeachtet dessen ist PASADA dazu befugt, die rechtlich notwendigen Schritte jederzeit ohne den vorherigen Versuch einer gütlichen
Lösung einzuleiten, wenn ein unverzügliches Handeln aus rechtlichen oder sonstigen Gründen erforderlich ist.

21 © 2015 PASADA

Unabhängige Juwelista PASADA Deutschland GmbH
Mühlstraße 13, 61118 Bad Vilbel, Deutschland
Telefon +49-(0)6101-5561750
Email: [email protected]
www.pasada.de


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