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AGB_PowerParts_AG_2014

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Published by phil.kretzschmar, 2020-04-10 04:00:39

AGB

AGB_PowerParts_AG_2014

1. Allgemeines Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn PowerParts AG
Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen sind verbindlich. Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Schareggstrasse 1
Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur eine eventuell vereinbarte Abnahme der Lieferungen oder
Gültigkeit, sowie sie von der PowerParts AG ausdrücklich Leistungen aus Gründen, die die PowerParts AG nicht zu Postfach 108
und schriftlich angenommen worden sind. Mit Bestellung vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder CH-5506 Mägenwil
der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten Tel. +41 62 896 70 80
angenommen. Alle Vereinbarungen und rechtserheb- als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Liefer- Fax +41 62 896 70 88
lichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer ungen nicht verunmöglichen. [email protected]
Gültigkeit der Schriftform. Wenn eine von der PowerParts AG geforderte Anzahlung www.powerparts.ch
2. Angebot und Vertragsschluss oder die bei Vertragsabschluss zu stellenden Sicher-
Angebote, die keine Bindefrist enthalten, sind unver- heiten nicht vertragsgemäss geleistet werden, ist die Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
bindlich. Bei allen Angeboten bleibt der Zwischenverkauf PowerParts AG berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder
stets vorbehalten. Bestellungen sind für die PowerParts vom Vertrag zurückzutreten und in beiden Fällen
AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Schadenersatz zu verlangen.
3. Pläne und technische Unterlagen Ist der Besteller mit einer Zahlung aus irgendeinem Grund
Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige Ver- im Rückstand oder muss die PowerParts AG aufgrund
einbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes
Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich ernstlich befürchten, eine Zahlung des Bestellers nicht
zugesichert sind. Jede Vertragspartei behält sich alle vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist die
Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, PowerParts AG ohne Einschränkung ihrer gesetzlichen
die sie der anderen ausgehändigt hat. Die empfangende Rechte befugt, die weitere Ausführung des Vertrages
Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird die auszusetzen und versandbereite Lieferungen zurück-
Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche behalten, dies, bis neue Zahlungs- und Lieferbedingungen
Ermächtigung der anderen Vertragspartei ganz oder vereinbart sind und die PowerParts AG genügende
teilweise Dritten zugänglich machen, sofern dies Sicherheiten erhalten hat. Kann eine solche Vereinbarung
ausserhalb des Zwecks ist, zu dem sie ihr übergeben nicht innerhalb einer angemessenen Frist getroffen
worden sind. werden oder erhält die PowerParts AG keine genügenden
4. Spezifikationen Sicherheiten, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzu-
Änderungen in den technischen Spezifikationen sind stets treten und Schadenersatz zu verlangen.
vorbehalten, falls dies aus technischen Gründen oder zur Hält der Besteller den vereinbarten Zahlungstermin nicht
Erfüllung behördlicher Bestimmungen erforderlich ist. ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der
Die in den Angebotsunterlagen oder in den Informations- vereinbarten Fälligkeit an einen Zins zu entrichten,
mitteln wiedergegebenen techn. Parameter, Abbildungen, der sich nach den am Domizil des Bestellers üblichen
Zeichnungen, Gewichte, Masse etc. sind nur annähernd Zinsverhältnissen richtet, jedoch mindestens 4% über
massgebend, soweit sie ausdrücklich als verbindlich dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen
bezeichnet sind. Nationalbank liegt. Zudem werden dem Besteller
5. Behördliche Genehmigungen / Bewilligungen sämtliche internen und externen Inkassokosten in
Der Besteller ist alleine verantwortlich für die Rechnung gestellt. Der Ersatz für weiteren Schaden
Erlangung sämtlicher erforderlichen Verfügungen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
bzw. Bewilligungen. 9. Eigentumsvorbehalt
6. Preise Die PowerParts AG oder eine allenfalls von PowerParts
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung AG mandatierte Stelle bleibt Eigentümerin der gesamten
genannten Preise. Alle Preise verstehen sich – mangels Lieferungen, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag voll-
anderweitiger Vereinbarung – netto, «Ex Works», ohne ständig erhalten hat. Der Besteller wird die gelieferten
Verpackung, ohne irgendwelche Abzüge. Die gesetzliche Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des
Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen. Sie Eigentumsvorbehalts instandhalten und gegen Diebstahl,
wird in der Rechnung getrennt aufgeführt. Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern.
Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherung 10. Lieferfrist
und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen Alle von der PowerParts AG angegebenen Lieferfristen
zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle verstehen sich ausschliesslich als im Werk abgehend.
Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen
dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unter-
Vertrag erhoben werden, oder sie gegen entsprechenden lagen, erforderlicher behördlicher Genehmigungen, die
Nachweis dem Lieferanten zurückzuerstatten, falls dieser rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne,
hierfür leistungspflichtig geworden ist. Die PowerParts die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen
AG behält sich eine Preisanpassung vor, falls: und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese
- Art oder Umfang der vereinbarten Lieferungen oder Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist
Leistungen eine Änderung erfahren haben, oder angemessen verlängert. Dies gilt insbesondere auch dann,
- das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, wenn der Besteller mit den von ihm auszuführenden,
weil die vom Besteller gelieferten Unterlagen den vertraglich vereinbarten Arbeiten im Rückstand ist.
tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben Die Frist gilt als eingehalten:
oder unvollständig waren. - bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die
Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, kann die Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- und Leistungs-
PowerParts AG Preisanpassungen nach Vertragsabschluss frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.
geltend machen, wenn nachträglich eine Lieferfrist- Falls die Ablieferung sich aus Gründen die der Besteller zu
verlängerung von mehr als 4 Monaten vereinbart worden vertreten hat verzögert, so gilt die Frist als eingehalten
ist, der Umfang der vereinbarten Lieferungen bzw. bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der ver-
Leistungen verändert worden ist oder Änderungen in der einbarten Frist;
Ausführung notwendig werden, weil die vom Besteller, - bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage, sobald
überlassenen Unterlagen unvollständig waren, nicht den diese innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist.
tatsächlichen Verhältnissen entsprochen haben oder Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder
nachträglich verändert wurden. Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, innere
7. Gefahrenübergang Unruhen, Streik, Aussperrung oder Eintritt unvorherseh-
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sen- barer Hindernisse, zurückzuführen, so wird die Frist
dung an die den Transport ausführende Person übergeben angemessen verlängert.
worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden der Ist statt einer Lieferfrist ein bestimmter Termin verein-
PowerParts AG verzögert oder unmöglich wird, geht die bart, ist dieser gleichbedeutend mit dem letzten Tag einer
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Lieferfrist.
Besteller über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistungen hat
der Transportkosten durch die PowerParts AG hat keinen der Besteller keine Rechte und Ansprüche gegenüber
Einfluss auf den Gefahrenübergang. der PowerParts AG. Diese Einschränkung gilt nicht für
8. Zahlungsbedingungen rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungs- PowerParts AG.
datum frei der auf der Rechnung aufgeführten Zahlstelle 11. Übergang von Nutzen und Gefahr
der PowerParts AG netto, d. h. ohne irgendwelche Abzüge Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang ab Werk
wie Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren, zu bezahlen. auf den Besteller über. Wird der Versand auf Begehren
Erfüllungsort ist der Sitz der PowerParts AG. des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die die
PowerParts AG nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die
Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vor-
gesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem
Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und
Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.

12. Versand, Transport und Versicherung 14.4 Lieferungen und Leistungen von Unter- PowerParts AG
Wenn nicht anderweitig vertraglich geregelt, sind Teil- lieferanten Schareggstrasse 1
lieferungen gestattet. Besondere Wünsche betreffend Für Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten,
Versand, Transport und Versicherung sind der PowerParts die vom Besteller vorgeschrieben werden, übernimmt die Postfach 108
AG rechtzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt PowerParts AG die Gewährleistung lediglich im Rahmen CH-5506 Mägenwil
auf Gefahr des Bestellers. der Gewährleistungsverpflichtungen der betreffenden Tel. +41 62 896 70 80
Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand Unterlieferanten. Fax +41 62 896 70 88
oder Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Liefer- 14.5 Ausschliesslichkeit der Gewährleistungs- [email protected]
ungen oder der Frachtdokumente unverzüglich an den ansprüche www.powerparts.ch
letzten Frachtführer zu richten. Die Versicherung gegen Wegen Mängeln an den Lieferungen der PowerParts AG
Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Die Verpackung wird von der PowerParts AG anteilig oder in Ziff. 14 ausdrücklich genannten.
voll in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Ist 14.6 Haftung für Nebenpflichten
sie jedoch als Eigentum der PowerParts AG oder einer von Für Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Be-
dieser mandatierten Stelle bezeichnet worden, muss sie ratung und dergleichen oder wegen Verletzung irgend-
vom Besteller franko an den Abgangsort zurückgesandt welcher Nebenpflichten haftet die PowerParts AG nur bei
werden. rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
13. Prüfung der Lieferungen und Leistungen 14.7 Haftungsbeschränkung
Die PowerParts AG prüft die Lieferungen und Leistungen Die Haftung des Lieferanten für irgendwelche Schäden
soweit üblich vor dem Versand. Verlangt der Besteller aus oder im Zusammenhang mit der nicht gehörigen
weitergehende Prüfungen, sind diese besonders zu ver- Erfüllung des Vertrages, insbesondere aus positiven
einbaren und vom Besteller zu bezahlen. Vertragsverletzung, ist insgesamt auf die Höhe des
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Waren- Vertragspreises beschränkt.
erhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 15. Retouren
4 Tagen nach Warenerhalt der PowerParts AG und dem Retouren werden nur nach vorheriger Avisierung ange-
Frachtführer schriftlich angezeigt werden. nommen. Defekte Ware muss mit einer genauen Fehler-
Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, beschreibung sowie einer Kopie der Rechnung, mit der
Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach die Ware geliefert wurde, zusammen mit einem bei der
Eingang der Warensendung anzumelden. Unterlässt der PowerParts AG anzufordernden RMA-Formular an die von
Besteller dies, gelten die Lieferungen und Leistungen der PowerParts AG bezeichnete Stelle zur Reparatur ein-
als genehmigt und erfüllt. geschickt oder angeliefert werden. Die Versandkosten
Die PowerParts AG hat die ihr mitgeteilten Mängel so sind vom Besteller zu tragen. Durch den Austausch von
rasch als möglich zu beheben, und der Besteller hat ihr Teilen, Baumgruppen oder ganzen Geräten treten keine
hierzu Gelegenheit zu geben. neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewähr-
Wegen Mängeln irgendwelcher Art an Lieferungen oder leistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur
Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche oder den Austausch der beschädigten Ware.
ausser den in Ziff. 14 (Gewährleistung, Haftung für 16. Ausschluss weiterer Haftungen des Lieferanten
Mängel) ausdrücklich genannten. Die Fälle der wesentlichen Vertragsverletzung, deren
14. Gewährleistung, Haftung für Mängel Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleich-
14.1 Gewährleistungsfrist gültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt in diesen Bedingungen abschliessend geregelt.
mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk oder mit der Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten An-
eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und sprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des
Leistungen. Werden Versand oder eine eventuell Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In
vereinbarte Abnahme aus Gründen verzögert, die die keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz
PowerParts AG nicht zu vertreten hat, endet die Gewähr- von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst ent-
leistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der standen sind, wie namentlich Produktionsausfall,
Versandbereitschaft. Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener
Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittel-
oder Dritte die Ware unsachgemäss oder entgegen den baren Schäden. Diese Einschränkungen gelten nicht für
Betriebsvorschriften betreibt, unsachgemäss Änderungen rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der
oder Reparaturen vornimmt oder wenn der Besteller, PowerParts AG.
falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle 17. Urheberrechte / Software-Gewährleistung
geeigneten Massnahmen zur Schadenminderung trifft Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese
und als dann der PowerParts AG Gelegenheit gibt, dem Besteller allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw.
den Mangel zu beheben. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese
14.2 Haftung für Mängel weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen.
Die PowerParts AG verpflichtet sich, auf schriftliche Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen
Anforderung des Bestellers alle Teile der Lieferungen, ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestim-
die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter mungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum 18. Datenschutz
Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder un- PowerParts AG ist berechtigt, die bezüglich der Ge-
brauchbar werden, so rasch als möglich auszubessern schäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser
oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum der erhaltenen Daten über den Besteller, gleich ob diese vom
PowerParts AG. Die PowerParts AG trägt die anfallenden Besteller selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des
Kosten der Nachbesserung. Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Gelingt die Nachbesserung auch innerhalb einer ange- 19. Ausfuhrkontrolle
messenen Nachfrist nicht oder nur teilweise, hat der Der Besteller verpflichtet sich für den Fall der Weiter-
Besteller bei Verschulden der PowerParts AG Anspruch veräusserung der gelieferten Produkte, sämtliche auf
auf die für diesen Fall vereinbarte Entschädigung oder, diese Produkte anzuwendenden Ausfuhrbestimmungen,
sofern eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, insbesondere die EU-DUAL-USE Bestimmungen, einzu-
auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. Ist der halten. Die Nichteinhaltung der Ausfuhrbestimmungen
Mangel derart schwerwiegend, dass er nicht innert berechtigt die PowerParts AG zur Kündigung aller mit
angemessener Frist behoben werden kann, und sind die dem Besteller bestehenden Verträge aus wichtigem Grund
Lieferungen oder Leistungen zum bekanntgegebenen 20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Masse Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist
brauchbar, hat der Besteller das Recht, die Annahme des das für den Sitz der PowerParts AG zuständige Gericht.
mangelhaften Teils zu verweigern, oder, wenn ihm eine Die PowerParts AG ist jedoch berechtigt, den Besteller an
Teilannahme wirtschaftlich unzumutbar ist, vom Vertrag dessen Sitz zu belangen. Das Rechtsverhältnis untersteht
zurückzutreten. Die PowerParts AG kann nur dazu ver- dem schweizerischen Recht.
pflichtet werden die Beträge zurückzuerstatten, die ihr für
die vom Rücktritt betroffenen Teile bezahlt worden sind. Stand: Version 1.4 vom 1. August 2014
14.3 Ausschlüsse von der Haftung für Mängel
Von der Gewährleistung und Haftung der PowerParts AG
ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar
infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion
oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B.
infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung,
Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer
oder elektrolytischer Einflüsse sowie infolge anderer
Gründe, die die PowerParts AG nicht zu vertreten hat.


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