Reise- und Zahlungsbedingungen
Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der 13. Streitbeilegungsverfahren vor einer 18. Hinweis über die Unfallhaftung von C. Nurflug (Reiseart PAUS): 50%
SelbstbeteiligungandenFTI-Kundendienstgesendet bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 75%
werden: Verbraucherschlichtungsstelle Beförderern von Reisenden auf See ab 29. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 85%
• Schadens- und Polizeibericht ab 2. Tag bis Reiseantritt
• Kopie des Mietvertrages FTI ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsver- Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen des Reisepreises.
• Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kredit- fahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ver- von Reisenden auf See unterliegt im Falle des
pflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem D. Von den Staffeln A. , B. und C. abweichende
kartenauszug, Quittung bei Bezahlung oder vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Entschädigungssätze:
Kontoauszug bei Überweisung) teil. Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen
sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung Mietwagen:
(2) Im Übrigen verweisen wir auch auf unsere 14. Haftungsbeschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen Bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei. Diese Re-
Rubrik „Was Sie sonst noch wissen sollten“ und auf oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung gelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagen,
die allgemeinen Hinweise zu Einwegmieten, Fahr- Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments nicht aber bei Stornierungen kombinierter Reisen
beschränkungen, den erforderlichen Dokumenten, fahrlässig von FTI herbeigeführt worden ist bezie- und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfall- oder bei Stornierungen von Geländefahrzeugen,
zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, hungsweise FTI allein wegen eines Verschuldens haftung von Beförderern von Reisenden auf See. Campern oder Wohnmobilen. Für diese gelten die
den Versicherungsleistungen und den Zusatzversi- eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Nähere Informationen über die geltenden Bestim- oben unter A. genannten pauschalierten Storno-
cherungen. vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, mungen und Rechte des Reisenden aufgrund dieser sätze.
die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers Verordnung finden Sie unter www.fti.de unter dem
11. Identität der ausführenden Fluggesellschaft oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Stichwort „Kundeninfo“.
Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausge-
bei gebuchten Flugleistungen hende Ansprüche aufgrund geltender internatio- 19. Gerichtsstand Linienflüge, Interkontinentalflüge und inner- Reise- und Zahlungsbedingungen
naler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vor- staatliche Flüge im Zielgebiet:
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir schriften bleiben von der Haftungsbeschränkung Der Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten
hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters unberührt. Fall, dass der Vertragspartner von FTI keinen allge- Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der
hin, den Kunden über die Identität der ausführen- meinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in An- Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung
den Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistun- 15. Abtretungsverbot spruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungs-
gen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungs- stelle mitgeteilt.
zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusam- bereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutsch-
vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen inso- menhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, land verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-,
weit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungs- es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, so- Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets/-pässe
beschreibung über die eingesetzten Fluggesell- gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, wie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspart- (bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets, Skipässe,
schaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjeni- ner von FTI um Kaufleute handelt, wird als Gerichts- Greenfees, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für
feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss gen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus stand München vereinbart. Museen und Einzeltransfers unterfallen nicht den
über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben. pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im
Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft Ihr Vertragspartner: Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals Stor-
feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die 16. Reiseversicherungen FTI Touristik GmbH, nokosten in Höhe von bis zu 100% entstehen können.
Informationen hierüber so rasch wie möglich zu- Landsberger Str. 88, 80339 München,
gehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich AG München, HRB 71745
bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesell- anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthal-
schaften. ten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserück- zu Ziffer 9 (2): Gesonderte, von oben genannten, abweichende
trittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfall- Entschädigungssätze für Reiseleistungen der Entschädigungssätze gelten, soweit diese separat in
12. Gewährleistung/Abhilfe/Kündigung/ versicherung. FTI Touristik GmbH der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben wurden.
Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen Die unter Ziffer 9 Absatz 2 genannten Entschädi-
Verjährungsverkürzung anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um gungssätze geben wir wie folgt bekannt:
eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsver-
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel trag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden A. Pauschalreiseleistung mit eingeschlossenem
auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die und dem angegebenen Reiseversicherer zustande.
Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Ver- Charterflug (Reiseart PAUS)/Landarrangement mit
Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden sicherer geltend gemacht werden. Die Versiche-
kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontakt- rungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem oder ohne RIT (Rail-Inclusive-Tours) - Bahnanreise
person nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Fol- Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die
ge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprü- Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil wie Hotel, Rundreise, Ausflüge, Transfer (Reiseart
che (Minderung, Schadensersatz) geltend machen des Reisepreises und sind mit Abschluss der Ver-
können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch sicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versiche- PAUS, BAUS):
Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn rungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten
Sie FTI eine angemessene Frist für die Abhilfeleis- werden. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
tung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist un-
möglich oder wird von FTI verweigert oder wenn 17. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 30%
die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch
ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt internationalen Luftverkehr ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40%
wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des
Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von Die Haftung bei Beförderungen im internationalen ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55%
einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der
der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Scha- Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%
densersatz direkt bei FTI in München geltend ma- von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der
chen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung ab 6. – 3. Tag vor Reisebeginn 80%
Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejeni- von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer
gen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c Abkommens oder des Montrealer Übereinkom- ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach mens. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie
Ziffer 14 unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist im Internet unter www.fti.de unter dem Stichwort des Reisepreises.
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag „Kundeninfo“.
nach enden sollte. B. Pauschalreiseleistung mit eingeschlossenem
Linienflug (Reiseart PAUS) und Pauschalreise-
leistungen mit der Kennzeichnung XFTI:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 6. – 3. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.
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