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Published by info, 2016-05-31 07:34:42

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3. Wohnen im Alter
51
DUSCHE / BADEWANNE
» Der Ein- und Ausstieg ist gut möglich. Evtl. sind Haltegriffe zum Ein- und Ausstieg vorhanden.
» Gibt es ggf. eine Sitzgelegenheit.
» Sie verfügen über Badewannen- und/oder
Duschmatte.
» Sie verfügen – bei Bedarf – über einen
Badewannen- oder Duschsitz.
SCHLAFZIMMER
» Die Höhe des Bettes ermöglicht ein angenehmes Ein- und Aussteigen.
» Vor Ihrem Bett liegen keine losen Bettvorleger.
MÖBEL
» Ihr Mobiliar steht sicher und fest!
» Die Küchenschränke sind in der richtigen
Höhe angebracht.
» Häufige Gebrauchsgegenstände sind
für Sie gut zu erreichen.
ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN
» Sie achten auf Haustiere, die gern auf dem Boden liegen (Hunde, Katzen).
» Ihre Türen sind breit genug und es gibt keine Schwellen in der Wohnung.
» Aufbau von körperlicher Fitness (Gleichge- wichtstraining, Muskelaufbau etc.).
» Eine Vertrauensperson hat einen Zweit- schlüssel zur Wohnung.
WURSTER
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Geschulter Fachbetrieb
Service plus


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3. Wohnen im Alter
ServicePlus-zertifizierte Handwerker erleichtern das Leben
ServicePlus – ein Plus für Sie
Ältere Menschen und Menschen mit Einschrän- kungen haben den Wunsch, so lange wie möglich selbstständig und selbstbestimmt in ihrer vertrau- ten Wohnung zu leben. Warum nicht bereits mit 40 Jahren überlegen, wie man mit sechzig oder sieb- zig wohnen will? Spätestens bei eintretender Ein- schränkung der Mobilität werden die eigenen vier Wände in zunehmendem Maße zum Mittelpunkt der Lebensgestaltung. Barrierefreiheit, keine Stolper- fallen, Sicherheitselemente in Bad und WC, eine gute Beleuchtung und anderes mehr erleichtern die
Mobilität und verbessern die Lebensqualität. Dieser Komfort ist kein Thema für Randgruppen, denn für jeden zehnten Bundesbürger ist er zwingend erfor- derlich, für 40% der Bevölkerung notwendig und für 100% einfach komfortabel!
ServicePlus – ein Plus für das regionale Handwerk
Für Handwerker und handwerkliche Dienstleister vor Ort ergibt sich daraus, dass sie zusätzlich zu ihren Fachkompetenzen immer öfter Leistungen erbringen müssen, die den besonderen Bedürf- nissen älterer Menschen oder Menschen mit Ein- schränkungen gerecht werden. →
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3. Wohnen im Alter
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Seniorenservice mit Wohlfühl-Garantie
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3. Wohnen im Alter
Information
Auf den Seiten 51, 53, 55, 57 und 59 finden Sie verschiedene ServicePlus-zertifizierte Firmen, die sich mit ihrem Leistungsangebot vorstellen.
ServicePlus-zertifizierte Handwerker nehmen sich Zeit für eine ausführliche Produkteinweisung.
Im Umgang mit dieser besonderen Kundengruppe brauchen sie Achtung, Verständnis und Sensibilität für diese Menschen und ihre individuellen Anfor- derungen. Für ihren Alltag wünschen sich die Kun- den aufmerksame und freundliche Handwerker- und Serviceleistungen, die auf ihre persönlichen Belange Rücksicht nehmen.
ServicePlus ist ein Kooperationsprojekt von Kreis- SeniorenRat und Kreishandwerkerschaft sowie den Behindertenverbänden und Wohnberatungsstellen in Baden-Württemberg. In einem Zertifizierungs- Seminar werden den Teilnehmern umfangreiche Informationen über behinderte und/oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen jeden Alters
gegeben, um das Verständnis für deren Interes- sen und individuelle praktische Belange im Alltag sicher zu stellen. Durch regelmäßige Weiterbildun- gen erwerben die zertifizierten Fachbetriebe ein umfangreiches Wissen in den Bereichen Barrie- refreiheit, finanzieller Förderung, Umbaumaßnah- men und vieles mehr.
Die Adressen der zertifizierten Betriebe und wei- tere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.serviceplus-bw.de
Geschulter Fachbetrieb
S e r v i c pe l u s
Initiative des Kreisseniorenrat, der Behindertenliga und Kreishandwerkerschaft Reutlingen
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3. Wohnen im Alter
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3. Wohnen im Alter
AAL (technische Hilfen im Haushalt)
Ambient Assisted Living (AAL) – was ist das?
Unter „Ambient Assisted Living“ (AAL) werden Kon- zepte, Produkte und Dienstleistungen verstanden, die neue Technologien und soziales Umfeld mit- einander verbinden und verbessern mit dem Ziel, die Lebensqualität für Menschen in allen Lebens- abschnitten zu erhöhen.
Übersetzen könnte man AAL am besten mit „Alters- gerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben“.
Hierzu gehören beispielsweise
» Handliche Computer, mit deren Hilfe Sie vom Sofa aus das Licht an- und ausschalten können.
» Sie können damit prüfen, ob alle Fenster geschlossen sind.
» Sehen, wer an der Eingangstür klingelt.
» Bewegungsmelder sorgen dafür, dass nachts
Lampen angehen und den Weg zur Toilette
sicher machen.
» Sensoren im Teppich erkennen eigenständig,
wenn eine Person – infolge eines Sturzes – auf
dem Boden liegt, und senden ein Notsignal aus. » Türen, die sich beim Annähern öffnen
» Hausnotruf (siehe auch Seite 71)
Wenn ein alleinlebender Demenz- patient vergisst den Herd aus- zuschalten, kann dies schnell zu einem Wohnungsbrand führen. In Zukunft könnten Intelligente Wohnumgebungen (Ambient Assisted Living, kurz AAL) Demenzpatienten darauf auf- merksam machen.
© Fraunhofer IGD


3. Wohnen im Alter 57
Viele dieser Hilfsmittel können schon heute in Wohnungen und Häuser eingebaut werden. Dank intelligenter Technik können viele Menschen länger selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen.
AAL-Systeme kommen hauptsächlich in folgenden vier Hauptanwen- dungsfeldern zum Einsatz:
» Gesundheit und Pflege
» Sicherheit und Privatsphäre
» Haushalt und Versorgung
» Kommunikation und soziales Umfeld
In vielen Universitäten wird intensiv zu diesem Thema geforscht. Es gibt bereits einige Hersteller auf dem Markt, die AAL-Systeme vertrei- ben. Leider hat sich noch keine Normierung am Markt durchgesetzt. Es gibt auch in unserer Nähe Musterwohnungen, die man besichtigen kann, in denen die Technik getestet wird. So zum Beispiel:
Das „LebensPhasenHaus“ auf der Tübinger Rosenau
Durch regen Austausch von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sollen im Verlauf von zehn Jahren im LebensPhasenHaus kontinuier- lich soziale und technische Innovationen entstehen, die in der barrie- refreien Musterwohnung direkt erlebbar gemacht werden. In Semi- naren und Ausstellungen wird Verständnis für die Anforderungen an pflegende Personen und die Bedürfnisse von Senioren oder Menschen mit Einschränkungen vermittelt. Das Angebot richtet sich an ältere Bauherrschaften mit Renovierungsbedarf ebenso wie an Baufamilien, die z.B. nach guten Lösungen für das Generationen-Wohnen suchen. Kontakt:
Team LebensPhasenhaus der Universität Tübingen
Auf der Morgenstelle 15, 72076 Tübingen
Tel. 07071 29-77636 · www.lebensphasenhaus.de →


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3. Wohnen im Alter
AAL-Modell-Wohnung FZI-Forschungszentrum Karlsruhe
Damit will das FZI Forschungszentrum Informatik in Karlsruhe allen Interessenten Kenntnisse, Wis- sen und Erfahrung zu innovativen Dienstleistun- gen für selbständiges Wohnen im Alter geben. In einem Container ist eine Wohnung mit Wohn- und Schlafbereich, Badezimmer, Küche und Pflegear- beitsplatz aufgebaut. Dort wird Assistenztechnik präsentiert, mit deren Hilfe nicht nur der Blutdruck
gemessen werden kann, sondern auch Lösungen, die Stürze oder Gefahrenquellen, wie vergessene Herdplatten, präventiv verhindern.
Kontakt:
FZI Forschungszentrum Informatik
Haid-und-Neu-Str. 10–14, 76131 Karlsruhe Ansprechpartnerin: Johanna Barsch
Tel. 0721 9654-904 · www.fzi.de
Werkstatt Wohnen - barrierefreie Musterwohnung des KVJS
In der Werkstatt Wohnen werden bauliche Lösun- gen und Einrichtungsvorschläge sowie eine Vielzahl an praktischen Hilfsmitteln, insbesondere für das private Wohnen von älteren und behinderten Men- schen, gezeigt. Die Ausstellung wird ständig aktua- lisiert. Die Besichtigung der Werkstatt Wohnen ist an jedem ersten Donnerstag im Monat von 16 bis 18 Uhr möglich oder an anderen Terminen nach vor- heriger Vereinbarung.
Kontakt:
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Lindenspürstr. 39, 70176 Stuttgart
Tel. 0711 6375-490 www.kvjs.de/soziales/werkstatt-wohnen
Mit dem Tablet und der passenden App kann z.B. die Heizung, Licht und andere Geräte gesteuert werden.
© loxone.com


3. Wohnen im Alter
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Oberer Haldenweg 5 72827 Wannweil
Tel.: 07121/677324 E-Mail: info@pro-mobil.de Web: www.pro-mobil.de
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Selbstbestimmtes Leben und Teilhabe im Alter
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• Betreutes Wohnen zuhause
• Betreuungskonzepte für Menschen mit Demenz
• Bildungs-, Begegnungs- und Kulturveranstaltungen
Seniorenzentrum Herzog Christoph
Mühlstraße 7, 72574 Bad Urach
Telefon 07125 9424-0, szherzogchristoph@bruderhausdiakonie.de Seniorenzentrum Am Grünen Herz
Gebrüder-Gross-Straße 15, 72574 Bad Urach
Telefon 07125 969847-0, szamgruenenherz@bruderhausdiakonie.de Gerontopsychiatrisches Pflegeheim Königshöhe
Im Eber 1, 72581 Dettingen/Erms
Telefon 07123 7206-0, gpkoenigshoehe@bruderhausdiakonie.de
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Burgstraße 12 · 72764 Reutlingen
Tel. 07121/34 66 10
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Geschulter Fachbetrieb
Geschulter Fachbetrieb
ServicePlus-zertifizierte Firmen sind geschult und kennen die Bedürfnisse
Service der Senioren. plus


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3. Wohnen im Alter
Die richtige Wohnform für das Leben im Alter
Seniorenwohnanlagen
Die Seniorenwohnanlage ist eine Zusammenfas- sung in sich abgeschlossener Wohnungen, die in Anlage, Ausstattung und Einrichtung den besonde- ren Bedürfnissen älterer Menschen Rechnung tra- gen und diese in die Lage versetzen sollen, mög- lichst lange ein eigenständiges Leben zu führen.
Im Gegensatz zu „Wohnen mit Service“ wird, außer Hausmeisterleistungen, keine weitere Betreuung angeboten. Betreuung und ambulante Pflege wird bei Bedarf von den Bewohnern selbst organisiert. In einigen Häusern gibt es Gemeinschaftsräume für Zusammenkünfte oder gemeinsame Feste der Bewohner.
Seniorengerechte Wohnungen
In jüngster Zeit wird beim Neubau von Wohnungen und Einfamilienhäusern öfter auf Barrierefreiheit geachtet, d.h. die Wohnungen werden so konzipiert, dass auch mobilitätseingeschränkte Menschen einen barrierefreien Zugang und Bewegungsmög- lichkeit haben.
Kauf- und Mietangebote für „Seniorengerechte Wohnungen“ finden Sie in der Tagespresse und auf Immobilienportalen im Internet.
Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen – auch Wohnen mit Service genannt – ist eine Wohnform, die älteren Menschen ein individuelles und unabhängiges Leben ermög- licht, mit der Sicherheit, im Bedarfsfall notwendige Unterstützung zu erhalten. Die Wohnungen sind in der Regel barrierefrei ausgestattet und als Eigen- tumswohnungen zu kaufen oder zu mieten.
Im „Betreuten Wohnen“ werden unterschiedli- che Grund- und Wahlleistungen angeboten.
© auremar/123RF.com


3. Wohnen im Alter
61
Information
Checkliste „Betreutes Wohnen“
Die Angebote zum betreuten Wohnen sind sehr unterschiedlich. Orientierung bei der Suche nach einem passenden Angebot gibt die BAGSO-Checkliste zum betreuten Wohnen.
Mit ihrer Hilfe können Sie die Qualität einer betreuten Wohnanlage prüfen und verschie- dene Angebote miteinander vergleichen.
Die Checkliste kann auf der Internetseite der BAGSO (www.bagso.de) im Bereich Publikatio- nen heruntergeladen werden.
Die Serviceleistungen beziehungsweise Betreu- ungsangebote sind sehr unterschiedlich. Sie rei- chen von erweiterten Hausmeisterleistungen über Anwesenheit eines ambulanten Pflegedienstes in der Gebäudeanlage bis hin zu eigens beschäftigtem Personal, das ausschließlich den Hausbewohnern zur Verfügung steht.
Betreutes Wohnen sollte auf der Basis zwei von- einander getrennter Verträge in Anspruch genom- men werden. Einerseits durch den Mietvertrag, andererseits durch einen gesonderten Service- vertrag, in dem die evtl. Betreuungspauschale und zusätzliche Leistungen explizit aufgeführt sind. Die Serviceleistungen sind immer frei wählbar.
Alternative Wohnformen werden immer beliebter!
Der Wunsch vieler Menschen nach einem möglichst selbstbestimmten Leben bis ins hohe Alter hat die Entstehung alternativer Wohnformen begünstigt: Senioren-Wohngemeinschaften, Hausgemein- schaften oder integriertes Wohnen sind drei inzwi- schen bundesweit etablierte alternative Wohn- formen. Gemeinsames Kennzeichen ist, dass die Bewohner selbstbestimmt wohnen und ein hohes Maß an Lebensqualität genießen können. Die alter- nativen Wohnformen ermöglichen zudem, lange in einem sozialen Netz zu leben. Kleinere Einschrän-
kungen der Mobilität werden durch das gemein- schaftliche Leben ausgeglichen. Ein Vorzug man- cher dieser Wohnmodelle besteht auch darin, dass sie günstiger sind als konventionelle Wohnformen.
Senioren-Wohngemeinschaften
In Senioren-Wohngemeinschaften leben ältere Menschen zusammen in einer Wohnung. Jeder bewohnt ein eigenes Zimmer, Küche und Bad wer- den gemeinsam genutzt. Außerdem gibt es in der Regel ein Gemeinschaftszimmer, das allen →


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3. Wohnen im Alter
zur Verfügung steht. Das familienähnliche Leben in einer Wohnung ist ein guter Schutz vor Verein- samung. Hier ist es leichter, aktiv zu sein: gemein- sam zu kochen, auszugehen oder Sport zu treiben. Außerdem ist gegenseitige Hilfe möglich. Gemein- sam in einer Wohnung zu leben, kann zudem finan- ziell vorteilhaft sein. Schließlich ist die Miete eines Zimmers in einer großen Wohnung oftmals nied- riger als der Mietpreis für ein Einzimmerappar- tement. Man kann sich zudem die Kosten für eine Haushaltshilfe teilen oder eine Anschaffung täti- gen, für die die Rente eines Einzelnen nicht gereicht hätte. Sogar Pflegeleistungen können zusammen in Anspruch genommen werden.
Senioren-Häuser – Hausgemeinschaften
Hierbei handelt es sich um Hausgemeinschaften, in denen mehrere Senioren in einem Haus zusam-
menleben. Im Unterschied zur Wohngemeinschaft besitzt jeder Bewohner eine eigene, abgeschlos- sene Wohneinheit, zusätzlich gibt es Gemein- schaftsräume, die von allen genutzt werden.
Senioren-Häuser bieten die Vorteile von Wohn- gemeinschaften ohne deren Nachteile. Die Bewoh- ner können zwanglos gemeinsam aktiv werden und sich gegenseitig helfen. Zugleich hat jeder aber die Möglichkeit zum Rückzug in die eigene Wohnung.
Integrierte Wohnprojekte
Hier leben Menschen unterschiedlichen Alters und verschiedener Lebensstationen und -konzepte zusammen: Ältere und jüngere, behinderte und nichtbehinderte Menschen, Kinderlose, Alleinerzie- hende und Familien. Ziel des integrierten Wohnens, auch „Mehrgenerationenwohnen“ genannt, ist es, sich gegenseitig zu unterstützen.
Meistens handelt es sich bei diesen Wohnprojek- ten um größere Wohnkomplexe. Jeder Bewoh- ner hat seinen eigenen abgeschlossenen Wohn- bereich. Hinzu kommen Gemeinschaftsräume und ein gemeinsamer Garten. In der Regel sind alle Wohnungen und die Gemeinschaftsflächen barrie- refrei und damit für alle Bewohner zugänglich und nutzbar. (Quelle: BAGSO e.V.)
Immer häufiger entscheiden sich Senioren für alternative Wohnformen, wie zum Beispiel die Wohngemeinschaft.


3. Wohnen im Alter 63
Die BAGSO,
aktiv für die Älteren
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. – ist die Lobby der älteren Menschen in Deutschland. Unter ihrem Dach haben sich über 100 Verbände mit etwa 13 Millionen älteren Menschen zusammengeschlossen. Die BAGSO vertritt deren Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, wobei sie die nachfolgenden Generationen immer im Blick hat.
Darüber hinaus zeigt die BAGSO durch ihre Publikationen und Veranstaltungen Wege für ein möglichst gesundes und kompetentes Altern auf.
Die BAGSO setzt sich ein für
• ein realistisches Altersbild in der Gesellschaft
• ein selbstbestimmtes Leben im Alter
• die gesellschaftliche Teilhabe und
Partizipation älterer Menschen
• ein solidarisches Miteinander der Generationen
• ein gesundes Altern und eine hochwertige gesundheitliche und pflegerische Versorgung
• die Interessen älterer Verbraucher
Weitere Informationen unter www.bagso.de oder bei:
BAGSO e.V. • Bonngasse 10 • 53111 Bonn
Tel.: 02 28 / 24 99 93 0 • Fax: 02 28 / 24 99 93 20 • E-Mail: kontakt@bagso.de


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4. Gesund sein – gesund bleiben
Bewegung und Ernährung
...bleiben Sie beweglich! – Diese Botschaft ist in vie- len „Regeln für ein gesundes Älterwerden“ enthal- ten. Denn mit zunehmenden Alter bewegen sich die Menschen oft zu wenig. Die Kräfte lassen nach und es fällt immer schwerer, alltägliche Verrichtungen wie Einkaufen, Gartenarbeit, Putzen, etc. zu erledi- gen. Manchmal kommt es sogar zu folgenschweren Stürzen. Dabei kann eine vermehrte Alltagsbewe- gung dazu beitragen, mehr Sicherheit und damit mehr Lebensqualität zu erlangen. So vermindert sich das Risiko für Bluthochdruck, Diabetes, Herz- infarkte, Schlaganfall oder auch Osteoporose, nur um einige zu nennen.
© monticello/123RF.com
Auch die Ernährung trägt zu einer gesundheits- bewussten Lebensführung entscheidend bei, Über die Hälfte der sogenannten „jüngeren Senioren“ (wir sprechen von der Altersgruppe der 65- bis 74-jährigen) ist übergewichtig. Wer hier nicht län- ger tatenlos zusehen will, für den ist eine entspre- chende Ernährung und ein gutes Maß an körper- licher Bewegung notwendig.
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen werden durch ihre Arztpraxis über eine passende Diät informiert sein. Doch die gesunden älteren Menschen brau- chen keine Schonkost. Eine gesunde ausgeglichene Ernährung mit viel Obst und Gemüse und wenig Fett und Zucker ist für jedes Lebensalter wichtig.
Mit zunehmendem Alter sinkt das Durstgefühl. Gerade im Sommer ist es wichtig, an das Trinken zu denken, zwei Flaschen Mineralwasser über den Tag verteilt, ist eine Faustregel. Wer Anregungen sucht, für den gibt es zum Thema vielfältige Mög- lichkeiten, in der Literatur, im Internet oder bei den Krankenkassen. Tipps und Anregungen finden Sie auch auf den folgenden Internetseiten: www.in-form.de · www.fitimalter.de
Zu einer gesunden Ernährung gehören frisches Obst und Gemüse!


4. Gesund sein – gesund bleiben 65
Mundgesundheit und KaufunKtion ist LebensquaLität - auch iM aLter
durch einbringen von Zahnimplantaten können nicht nur fehlende Zähne ersetzt, sondern vor allem auch unzureichend haltende Prothesen fixiert werden. hierdurch werden nicht nur Kauen und essen wieder möglich, sondern gibt dem Patient auch sicherheit und stärkt ein geschwächtes selbstvertrauen.
Zähne sind unsere Visitenkarte und wesentlicher bestandteil unserer persönlichen ausstrahlung.
implantate können in jedem Lebensalter durch die modernen betäubungsverfahren schonend eingebracht werden.
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66
4. Gesund sein – gesund bleiben
Prävention und Vorsorge
Wie der Mensch altert, wird nur zum Teil durch seine Gene bestimmt. Indem Sie regelmäßig zur Vor- sorge gehen, sich bewegen und soziale Kontakte pflegen, können Sie Ihre Gesundheit auch im Alter positiv beeinflussen.
Das Altern beginnt, wenn der Mensch noch ganz jung ist: Unmittelbar nach der Geburt geht es los. Die meisten Zellen haben nur eine begrenzte Lebensdauer von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren.
Gesund bleiben durch Früherkennung
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind auch für Senioren wichtig – vor allem, um schwere Krankheiten frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können. So steigt zum Beispiel das Diabetes-
Risiko mit den Lebensjahren. Nach Angaben der Deutschen Diabetes Stiftung sind zwei Drittel aller Diabetiker älter als 65 Jahre. Aber auch im höheren Alter gilt: Je früher Krankheiten entdeckt werden, desto besser sind die Heilungschancen.
Regelmäßig zur Vorsorge
Gehen Sie deshalb regelmäßig zur Vorsorge, vor allem zur Krebsfrüherkennung. Deren Kosten über- nimmt die Gesetzliche Krankenversicherung. Män- ner können ab 45 Jahren die Früherkennung von
Prävention: Männer sind kritischer mit sich
Prostatakrebs in Anspruch nehmen, Frauen ab 50 das Mammographie-Screening zur Brustkrebsvorsorge nut- zen. Ab dem 50. Lebensjahr haben Frauen und Männer Anspruch auf Darmkrebsvor- sorge. Auch für einen Gesund- heits-Check-up sollten Sie regelmäßig Ihren Arzt auf- suchen. Mehr Informationen finden Sie auch im Internet: www.vorsorge-online.de
(Quelle: Infozentrum für Prävention und Früherkennung)
Für meine Gesundheit
Frauen
...mache ich bereits genug
Männer
...mache ich bereits genug
65%
35%
...könnte ich mehr tun
72%
28%
Quelle: TK-Meinungspuls Gesundheit 2014
...könnte ich mehr tun


4. Gesund sein – gesund bleiben
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Die medizinische Versorgung im Landkreis Reutlingen
Ein dichtes Netz an medizinischen Einrichtungen, niedergelassenen Ärzten und Therapiepraxen zeich- net die medizinische Versorgung im Landkreis Reutlingen aus. Mit drei Kreiskliniken stehen den Bür- gern wohnortnahe stationäre Behandlungseinrichtungen zur Verfügung.
Die Kreiskliniken:
Klinikum am Steinenberg Reutlingen
Steinenbergstr. 31, 72764 Reutlingen Tel. 07121 200-0 www.kreiskliniken-reutlingen.de
Ermstalklinik Bad Urach
Stuttgarter Str. 100, 72574 Bad Urach Tel. 07125 159-0
Albklinik Münsingen
Lautertalstr. 47, 72525 Münsingen Tel. 07381 181-0
Zentrum für Altersmedizin
und Geriatrischer Schwerpunkt
Das Zentrum für Altersmedizin besteht aus der Abteilung für Altersmedizin an der Ermstalklinik Bad Urach und dem Geriatrischen Schwerpunkt des Klinikums am Steinenberg in Reutlingen. Es vereint beispielhaft fachärztliche Kompetenz in Innerer Medizin, Orthopädie, Allgemeinmedizin und Geron- topsychiatrie unter Einbeziehung der therapeuti-
Im Landkreis Reutlingen steht ein dichtes Netz an medizinischen Einrichtungen zur Verfügung.
© AOK-Mediendienst


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4. Gesund sein – gesund bleiben
schen Berufsgruppen (Ergotherapie, Physiothera- pie und Logopädie) sowie besonders qualifizierten Pflegekräften. Das Zentrum ist organisatorisch der Medizinischen Klinik I des Klinikums am Steinen- berg zugeordnet. Ziel ist es, die Patienten im Rah- men einer Krankenhausbehandlung mit größtmög- licher Selbstständigkeit wieder in die häusliche Umgebung entlassen zu können. Die strukturierte Entlassplanung spielt in diesem Behandlungs- und Betreuungskonzept ebenfalls eine wichtige Rolle. Alle ärztlichen und therapeutischen Maßnahmen sind darauf abgestimmt, Einschränkungen durch Krankheitssymptome zu mindern und eigene Stär- ken zu fördern. Mit einem individuell abgestimm- ten Therapieplan soll die Mobilität und Selbstän- digkeit verbessert und somit die Abhängigkeit von Hilfsmitteln und pflegerischer Unterstützung redu- ziert werden.
Geriatrischer Schwerpunkt Klinikum am Steinenberg Tel. 07121 200-0
Zentrum für Altersmedizin Ermstalklinik Bad Urach
Tel. 07125 159-0 (Zentrale)
Tel. 07125 159-181 (Dr. med Klaus Wild)
Weitere Behandlungsangebote und geriatrische Rehabilitation:
m&i-Fachkliniken Hohenurach
Immanuel-Kant-Str. 33
72574 Bad Urach
Tel. 07125 151-01 www.fachkliniken-hohenurach.de
Gerontopsychiatrische Behandlung
Durch die steigende Lebenserwartung steigt auch das Risiko, mit dem Alter an einer psychischen Störung zu erkranken. Solche Störungen können in unterschiedlicher Form auftreten, beispiels- weise als Demenz-Erkrankungen wie Alzheimer, depressive Erkrankungen, Verwirrtheitszustände als Folge organischer Erkrankungen oder psycho- sozialem Stress und auch in Form von Alkohol oder Medikamentenabhängigkeit.


4. Gesund sein – gesund bleiben
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Die Gerontopsychiatrie als Fachgebiet der Psy- chiatrie befasst sich mit der psychischen und psy- chiatrischen Problematik von Menschen über 60 Jahren. Neben der medizinischen Ebene sind im Bereich der Gerontopsychiatrie die sozialen und organisatorischen Faktoren sehr wichtig. Depres- sionen, sowie verschiedene Arten von Demenzen zählen zu den häufigsten psychischen Erkrankun- gen im höheren Alter. Häufig treten auch Verwirrt- heitszustände auf, deren Ursache in organischen Erkrankungen, Alkohol- und Medikamentenabhän- gigkeit oder psychischen Belastungsreaktionen liegen kann. Heilung oder zumindest die Verlang- samung eines negativen Krankheitsverlaufes sind bei rechtzeitiger Diagnose aufgrund neuer, moder- ner Behandlungsmethoden möglich. Das wichtigste Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität des Betroffenen.
Das Fachgebiet der Gerontopsychiatrie umfasst ebenso die Beratung der Angehörigen. Diese sind beim Auftreten psychischer Erkrankungen großen Belastungen ausgesetzt und brauchen oft beson- dere Hilfe und Unterstützung.
Beratungs- und Behandlungsangebote für gerontopsychiatrische Patienten:
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik - PP.rt
Wörthstr. 52/1, 72764 Reutlingen
Tel. 07121 9200-0 · www.pprt.de
Tagesklinik für Ältere Menschen
Oberlinstr. 16, 72762 Reutlingen Tel. 07121 9200-428
Psychiatrische Institutsambulanz für Ältere, Memory Clinic Oberlinstr. 16, 72762 Reutlingen Tel. 07121 9200-422
Tagesklinik und Institutsambulanz für Abhängigkeitskranke – Sucht im Alter Kaiserstr. 4, 72764 Reutlingen
Tel. 07121 24198-33
www.zfp-web.de
Zentrum für Migrationspsychiatrie
Tagesklinik u. Institutsambulanz für fremdsprachige Mitbürger Krämerstr. 31, 72764 Reutlingen Tel. 07121 43319-0
www.zfp-web.de
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Zwiefalten
Hauptstr. 9, 88529 Zwiefalten
Tel. 07373 10-0 · www.zfp-web.de Ambulanzzentrum: Tel. 07373 10-3232
Gemeindepsychiatrisches
Zentrum Münsingen – Institutsambulanz Hauptstr. 12, 72525 Münsingen
Tel. 07381 93509-0


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5. Wenn Hilfe und Pflege nötig wird
Mobile Hilfsangebote erleichtern den Alltag!
Das „Älterwerden“ hat sich verändert – nicht nur, weil unsere Lebenserwartung von Jahr zu Jahr steigt und über 90-Jährige schon lange keine Sel- tenheit mehr sind, sondern auch, weil wir länger gesund und agil bleiben.
Fragt man ältere Menschen was Ihnen wichtig ist, antworten viele, dass sie so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung und dem gewohnten Umfeld bleiben möchten. Damit dies auch bei altersbeding- ten Beeinträchtigungen weiterhin möglich ist, kann man auf viele verschiedene Dienste zurückgreifen, die das Leben erleichtern.
Auch bei gesundheitlichen Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit gibt es zahlreiche Möglichkei- ten, in der eigenen Wohnung versorgt und betreut zu werden. Getreu dem Prinzip „ambulant vor sta- tionär“ wird die Pflege und Betreuung im häusli- chen Umfeld von der Pflegeversicherung mit unter- schiedlichen Leistungen vorrangig unterstützt.
Besuchs- und Begleitdienste bieten nicht nur Hilfe im Alltag, sondern fördern auch den Erhalt der sozialen Kontakte.
© goodluz/123RF.com


5. Wenn Hilfe und Pflege nötig wird
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Der Haus-Notruf
Gerade wenn schon einmal etwas passiert ist, bleibt oft ein ständiges Gefühl der Unsicherheit zurück – auch wenn körperlich längst alles wieder in Ordnung ist. Diese Angst kann das Alltagsleben sehr belasten.
Um wieder selbstbewusst und aktiv am Leben teil- nehmen zu können, ist es wichtig, neue Sicherheit zu schaffen. Häufig genügt dafür schon das Gefühl, im Notfall nicht alleine zu sein und schnell Hilfe zu bekommen – das kann ein Hausnotruf geben. Der unauffällige Sender ist klein wie eine Armbanduhr, leistet aber großes. Im Haus ist er immer dabei, sogar beim Duschen kann er getragen werde. So kann jederzeit per Knopfdruck Hilfe herbeigerufen werden.
© Initiative Hausnotruf
Die monatlichen Kosten variieren je nach Anbieter, Leistungsumfang und Region. Hinzu kommt eine einmalige Anschlussgebühr. Liegt eine Pflegestufe vor, können Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss zu den monatlichen Kosten beantragen.
Anbieter im Landkreis Reutlingen:
DRK Kreisverband Reutlingen e.V.
Tel. 07121 9287-38 www.drk-reutlingen.de
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
RV Stuttgart – Dienststelle Tübingen Tel. 07071 989855-12 www.johanniter.de
Malteser Hilfsdienst e.V. Reutlingen
Tel. 07121 3453152 www.malteser-reutlingen.de
Hausnotruf wird auch von verschiedenen Sozialsta- tionen und Pflegediensten angeboten bzw. vermit- telt. Weitere Informationen erhalten Sie auch von den Pflegestützpunkten (siehe Seite 34).
„Dank eines Hausnotruf-Gerätes können Kinder beruhigt in die Obhut der Großeltern gegeben werden.“


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5. Wenn Hilfe und Pflege nötig wird
Mahlzeitendienste
Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen. Doch mit zunehmenden Alter kann Einkaufen zur Last werden und das Kochen schwer fallen – ins- besondere für ältere Menschen, die alleine leben.
Hier bieten Mahlzeitendienste – besser bekannt unter dem Begriff „Essen auf Rädern“ – eine Alter- native, um täglich gut, warm und mit wenig Auf- wand zu essen. Das Angebot der Dienste ist vielfäl- tig: Von Hausmannskost über Trendmenüs bis zur Diätkost. Geliefert wird in verschiedener Form, zum Beispiel tiefgekühlt, zum aufwärmen oder frisch gekocht.
Anbieter im Landkreis Reutlingen:
DRK Kreisverband Reutlingen e.V.
Tel. 07121 9287-27 · www.drk-reutlingen.de
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Stuttgart
Tel. 07071 989855-30 · www.johanniter.de
KBF eGmbH
Tel. 07121 4816-27 oder 07473 377-142 www.kbf.de
Mobiler Essensdienst Ulbig
Tel. 07121 68900 www.essensdienst.de
© Cathy Yeulet/123RF.com
Information
Essen auf Rädern wird auch von einigen Sozialstationen und ambulanten Pflegediens- ten angeboten. Verschiedene Pflegeheime bieten auch einen sogenannten „Stationären Mittagstisch“ an. Ausführliche Informationen und Kontaktadressen erhalten Sie von den Pflegestützpunkten (siehe Seite 34) bzw. finden Sie in der Pflegebroschüre des Land- kreises Reutlingen.


5. Wenn Hilfe und Pflege nötig wird
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Zu Hause betreut wohnen!
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Hauspflege Reutlingen e.V.
Ambulanter Pflegedienst
Alten- u. Krankenpflege Familienpflege Hauswirtschaft Betreuung
Tel. 0 71 21/37 18 11 · www.hauspflege-reutlingen.de
Ambulante Pflege | Menüservice | Hausnotruf | Ausbildung für pflegende Angehörige und in Erster Hilfe
Rufen Sie uns an - wir sind für Sie da!
07071 989855-0 oder gebührenfrei unter 0800 JUH INFO (0800 584 4636)


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5. Wenn Hilfe und Pflege nötig wird
Hauswirtschaftliche Dienste
Mit zunehmenden Alter geht die Hausarbeit vie- len Menschen nicht mehr so leicht von der Hand. Damit Kleinigkeiten im Haushalt nicht zum Pro- blem werden, bieten hauswirtschaftliche Dienste Unterstützung an. Hierzu gehören beispielsweise die Wohnungsreinigung, Einkaufshilfen, Wäsche- pflege oder auch kleine handwerkliche Dienstleis- tungen. Verschiedene Dienste bieten auch Betreu- ung und Begleitung an. Sie gehen mit zum Arzt, helfen bei Behördengängen und stehen für Gesprä- che zur Verfügung.
Hauswirtschaftliche Hilfe wird von vielen ambulan- ten Pflegediensten, Sozialstationen oder den Trä- gern der freien Wohlfahrtspflege angeboten. Dane- ben haben sich zahlreiche spezielle gewerbliche Angebote (Hausmeister-Service, Einkaufsdienste, etc.) etabliert. Besuchs- und Begleitdienste wer- den vielfach auch von den Kirchengemeinden durch ehrenamtliche Helfer organisiert.
Anbieter für „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ finden Sie auch in den Gelben Seiten oder im Internet.
Kontaktdaten über vorhandene Angebote erhalten Sie von den Pflegestützpunkten (Adressen siehe ab Seite 34) bzw. finden Sie auch in der Pflegebro- schüre des Landkreises Reutlingen.
© Diego Cervo/123RF.com


5. Wenn Hilfe und Pflege nötig wird
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Dienste
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- Medizinische Versorgung
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- Betreuung demenzkranker Menschen
- Palliative Pflege
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5. Wenn Hilfe und Pflege nötig wird
Pflege und Betreuung zu Hause
In Deutschland sind rund 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungs- gesetzes. Mehr als zwei Drittel davon werden zu Hause betreut und gepflegt. Der überwiegende Teil der Hilfebedürftigen wird von Familienangehörigen alleine oder mit teilweiser Unterstützung profes- sioneller Dienste versorgt und betreut. Der größte Pflegedienst in Deutschland ist demnach die Familie.
Wenn Sie sich entschlossen haben, die Pflege für einen Angehörigen zu übernehmen, ist gute Bera- tung unverzichtbar. Seit 2009 sind die Pflegekassen verpflichtet eine kostenlose und individuelle Pfle- geberatung für ihre Versicherten anzubieten. Im Landkreis Reutlingen erfolgt die Beratung durch
den Pflegestützpunkt an insgesamt fünf Standorten im Kreisgebiet (siehe Seite 34). Bei Bedarf erfolgt die Beratung auch bei Ihnen zu Hause.
Wenn Sie sich gezielt auf die Pflege vorbereiten möchten, besteht zudem die Möglichkeit an einem
© ERGO Versicherungsgruppe


5. Wenn Hilfe und Pflege nötig wird
77
Pflegekurs teilzunehmen. In den Kursen werden Kenntnisse für eine eigenständige häusliche Pflege vermittelt. Zudem treffen Sie dort auf Menschen, die in der gleichen Situation sind. Sie können also Kontakte knüpfen, Erfahrungen austauschen und Solidarität erfahren. Die Kurse werden von den Pflegekassen selbst, oder von anderen geeigneten Einrichtungen, wie z.B. den Wohlfahrtsverbänden oder den Volkshochschulen, durchgeführt. Even- tuell anfallende Kosten werden von den Pflege- kassen getragen. Informationen über in Ihrer Nähe stattfindende Kurse erhalten Sie ebenfalls bei den Pflegestützpunkten.
Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und der Pflege von Angehörigen
Beruf und Pflege miteinander vereinbaren ist nicht immer ganz einfach. Die Freistellungsmöglichkei- ten für Beschäftigte, die nahe Angehörige pflegen sind in zwei unterschiedlichen Gesetzen geregelt: Dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeit- gesetz.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
nach dem Pflegezeitgesetz
Wird ein naher Angehöriger plötzlich zum Pflege- fall, dürfen Berufstätige bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben. Diese Zeit dient in erster Linie dazu, die Pflege zu organisieren. Hierzu gehört zum Beispiel, sich kurzfristig über Pflegeleistungsange- bote zu informieren, Behörden →
Teil haben. Teil sein.
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• Ambulante Pflege, Tagespflege
• Menüservice, Hausnotruf
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Altenhilfe Reutlingen
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5. Wenn Hilfe und Pflege nötig wird
aufzusuchen oder die nötigen weiteren Schritte ein- zuleiten, damit eine Pflege zu Hause möglich wird. Während dieser Zeit besteht – sofern der Arbeit- geber nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist – Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Dieses wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen zu stellen.
Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz
Wenn Sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen wollen, haben Sie Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für bis zu 6 Monate. Die Freistellung kann vollständig oder teilweise in Form einer Reduzierung der Arbeitszeit erfolgen. Der Anspruch auf Freistellung besteht nicht gegen- über Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäf- tigten.
Familienpflegezeit
nach dem Familienpflegezeitgesetz
Wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig sind, haben Sie einen Anspruch darauf, bis zu 24 Monate Ihre Arbeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche redu- zieren, um diese in häuslicher Umgebung zu pfle- gen. Der Anspruch besteht nicht gegenüber Arbeit- gebern mit 25 oder weniger Beschäftigten.
Finanzielle Förderung
Wenn Sie die Freistellungen nach dem Pflegezeit- gesetz und Familienpflegezeitgesetz in Anspruch nehmen, können Sie ein zinsloses staatliches Dar- lehen bei dem Bundesamt für Familie und zivil-
gesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen. Damit soll Ihnen ermöglicht werden, die durch die Freistellung erfolgten Einkommenseinbußen abzu- federn. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter: www.wege-zur-pflege.de
Unterstützung durch ambulante Pflegedienste
Wenn Sie feststellen, dass Sie die Pflege nicht alleine bewältigen können, finden Sie Unterstüt- zung durch ambulante Pflegedienste. Die Dienste übernehmen verschiedene Leistungen, zum Bei- spiel im Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität. Teilweise werden auch hauswirt- schaftliche Leistungen übernommen – vom Staub- saugen über das Einkaufen bis hin zum Zubereiten und Bringen von Mahlzeiten. Einige Dienste bieten darüber hinaus auch zusätzliche Betreuungsleis- tungen an. Dazu gehören verschiedene Hilfen bei der Alltagsgestaltung, z.B. Spazierengehen oder Vorlesen. Sofern eine Pflegestufe vorliegt, werden Leistungen der ambulanten Dienste bis zu einer gewissen Höhe von der Pflegekasse übernommen.
Kontaktdaten von ambulanten Pflegediensten, die in Ihrem Wohnort tätig sind, erhalten Sie von den Pflegestützpunkten (siehe Seite 34) bzw. finden Sie auch in der Pflegebroschüre des Landkreises Reutlingen.


5. Wenn Hilfe und Pflege nötig wird
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Tagespflege
Tagespflege kommt für pflegebedürftige Menschen in Betracht, deren Pflege und Betreuung tagsüber nicht ausreichend sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häus- lichen Pflege und Betreuung erforderlich ist.
Das Angebot der Tagespflege bietet für Pflegebe- dürftige und Angehörige gleichermaßen Vorteile. Pflegende Angehörige können die so gewonnenen Freiräume für Beruf und Familie nutzen. Die Pfle- gebedürftigen erhalten tagsüber die notwendige Pflege und verbringen den Abend und das Wochen- ende in dem gewohnten häuslichen Umfeld.
Reine Tagespflegeeinrichtungen (solitäre Tages- pflege) haben feste Öffnungszeiten, z.B. Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Eine Wochenendbetreu- ung muss nachgefragt werden. Daneben bieten auch verschiedene Pflegeheime sogenannte „ein- gestreute Tagespflegeplätze“ an.
Liegt eine Pflegestufe vor, werden pflegebedingte Kosten bis zu einer gewissen Höhe von der Pflege- kasse übernommen.
Adressen von Tagespflegeangeboten in Ihrer Nähe erhalten Sie von den Pflegestützpunkten (siehe Seite 34) bzw. finden Sie auch in der Pflegebro- schüre des Landkreises Reutlingen.
Seniorenpflege
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5. Wenn Hilfe und Pflege nötig wird
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Damit Überforderung bis zur totalen Erschöpfung vermieden wird, sind regelmäßige Auszeiten für pfle- gende Angehörige unerlässlich. Es stellt sich jedoch die Frage, wer sich dann um den Pflegebedürfti- gen kümmert, welche Entlastungsangebote möglich sind und wie das alles finanziert werden kann? Oft fehlen den pflegenden Angehörigen nicht nur die entsprechenden Informationen, sie können meist auch mit Begriffen wie zum Beispiel Kurzzeitpflege (§ 46 SGB XI) oder Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) nur wenig anfangen.
Kurzzeitpflege
Der Begriff „Kurzzeitpflege“ steht für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in einer stationären Pfle- geeinrichtung. Das Angebot der Kurzzeitpflege wird z.B. in Anspruch genommen, wenn die Pflegeper- son in Urlaub fährt, selbst erkrankt oder die Pflege zu Hause noch nicht möglich ist bzw. nur vorüber- gehend erforderlich ist. Pflegebedingte Aufwen- dungen der Kurzzeitpflege werden von der Pflege- kasse für maximal 4 Wochen im Kalenderjahr mit einem Betrag bis zu 1.612 Euro bezuschusst. Dies gilt für alle Pflegestufen einschließlich der soge- nannten Pflegestufe 0. Nicht verwendete Mittel der Verhinderungspflege können vollständig für zusätz- liche Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wer- den.
Verhinderungspflege, eine zusätzliche Hilfe!
Pflegende Angehörige können krank werden und für einige Tage eine Vertretung benötigen. Oder Sie benötigen nur für ein paar Stunden eine Pflegeper- son, weil sie z.B. selbst einen Arzttermin haben. Das heißt, bei Verhinderung der Pflegeperson kann
Kurzzeit- und Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit.
© gilles lougassi - Fotolia


5. Wenn Hilfe und Pflege nötig wird
81
mit den Leistungen der Verhinderungspflege eine Vertretung für die häusliche Pflege finanziert wer- den. Die Verhinderungspflege kann auch stunden- weise in Anspruch genommen werden. So können sich pflegende Angehörige z.B. an einem Tag in der Woche für ein paar Stunden eine „Auszeit von der Pflege“ nehmen und sich vertreten lassen. Dies kann ein Nachbar oder aber auch ein ambulanter Pflegedienst übernehmen.
Die Pflegekasse bezuschusst Kosten der Verhin- derungspflege für maximal 6 Wochen im Kalen- derjahr bis zur Höhe von 1.612 Euro. Auch dieser Betrag gilt für alle Pflegestufen. Außerdem kann bis zu 50% der nicht verbrauchten Leistungen für
Kurzzeitpflege für zusätzliche Verhinderungspflege verwendet werden. Der in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf die Leistungen für Kurz- zeitpflege angerechnet.
Wichtig zu wissen!
Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst, wenn der Pflegebedürftige zuvor sechs Monate von einer privaten Pflegeperson betreut wurde.
Adressen von Kurzzeit- und Verhinderungspfle- geangeboten in Ihrer Nähe erhalten Sie von den Pflegestützpunkten (siehe Seite 34) bzw. finden Sie auch in der Pflegebroschüre des Landkreises Reutlingen.
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5. Wenn Hilfe und Pflege nötig wird
Vollstationäre Pflege
Niemand wünscht sich diese Situation. Es gibt aber Fälle, in denen der Umzug in ein Pflegeheim unver- meidbar ist. Vollstationäre Pflege ist dann eine Alternative, wenn die häusliche Pflege nicht mehr mög- lich ist oder aufgrund der besonderen Situation nicht in Frage kommt.
Pflege- und Seniorenheime bieten verschiedene Möglichkeiten der Pflege und Betreuung: vollsta- tionäre Versorgung, teilstationäre Versorgung oder Kurzzeitpflege. Bevor ein Umzug in ein Pflegeheim erfolgt, sollte man sich informieren und die in Frage kommenden Pflegeheime anschauen.
Entscheidungskriterien für die Wahl
Zunächst sollte die Auswahl anhand einer Reihe von Kriterien eingegrenzt werden, zu denen u.a. die folgenden gehören: (Stand-)Ort des Heims, Trä- ger, Ausstattung, therapeutisches Angebot, för- dernde Pflege, seelsorgerische Betreuung, Mit- spracherecht der Bewohner, Qualität des Essens, Veranstaltungen oder auch die Möglichkeit, ein Tier mitzubringen. Allerdings sollte man auch persönli- che Gespräche führen und sich durch den Besuch des Heims selbst einen Eindruck machen.
Eine gute Grundlage für die Orientierung bietet die von BAGSO und BIVA erarbeitete Checkliste „Das richtige Pflege- und Seniorenheim“. Sie erfasst viele für die Entscheidung relevanten Punkte und bietet Platz für eigene Eintragungen, sodass ver- schiedene Heime direkt miteinander verglichen werden können. Die Checkliste kann kostenfrei bei
der BAGSO (Adresse siehe Seite 92) bestellt wer- den. Unter www.bagso.de können Sie die Checkliste auch direkt herunterladen. Quelle: (BAGSO
Adressen von Pflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe erhalten Sie von den Pflegestützpunkten (siehe Seite 34) bzw. finden Sie auch in der Pflegebro- schüre des Landkreises Reutlingen.
Information
KreisSeniorenRat Reutlingen e.V., Arbeitskreis Heime und Heimbeiräte
Wir besuchen als Interessenvertretung älte- rer Menschen, regelmäßig die Heimbeiräte / Heimfürsprecher eines Pflegeheimes, um
mit ihnen über ihre Tätigkeit zu sprechen. Im Rahmen dieses Austausches von Gedanken und Themen bieten wir einen Dialog über die gemachten Erfahrungen an. An diesen Gesprä- chen nimmt auch die Heimleitung teil. Daraus erhoffen wir uns für alle Seiten eine fruchtbare Zusammenarbeit.


5. Wenn Hilfe und Pflege nötig wird
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ERFÜLLT MIT LEBEN
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Wir sind für Sie da – wenn Hilfe gebraucht wird.
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Beratung und Kontakt:
Seniorenzentrum Haus in der Dorfmitte Wannweil Ochsengässle 3 | 72827 Wannweil
Tel. 0 71 21 / 1 44 79-0 | sz-wannweil@zieglersche.de
Seniorendomizil
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Römerstraße 50
72793 Pfullingen
Telefon 07121 3730-0 haus-ursula@compassio.de
Wir informieren und beraten Sie gerne!
„Wohlfühlen statt nur aufgehoben sein“
Unser Leistungsangebot:
• Dauer-, Kurzzeit- und Tagespflege
• Alltagsorientierte Betreuung
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Ambulante Pflege:
• Grund- u. Behandlungspflege • Hauswirtschaftl. Leistungen
• Hausnotruf
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Gute Pflege ist wählbar – www.samariterstiftung.de
Samariterstift Pfullingen Haus am Stadtgarten Samariterstift Münsingen
07121 / 9734-0 07121 / 93038-0 07381 / 18295-0
• Pflegeheime
• Kurzzeitpflege
• Tagespflege Mo-So
• Betreutes Wohnen
• Pflege-Wohngemeinschaft
• SAMobil ambulante Pflege und Betreuung, Hausnotruf
• Offener Mittagstisch
• Begegnungsstätte
• Caféstüble und Holzwerkstatt


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5. Wenn Hilfe und Pflege nötig wird
Die Pflegeversicherung
Dank des medizinischen Fortschritts steigt die Lebenserwartung – wir werden immer älter. So erfreu- lich dies ist, gibt es aber auch Schattenseiten. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko der Pflegebe- dürftigkeit. Die soziale Pflegeversicherung ist im Jahr 1995 eingeführt worden, um die finanzielle Belas- tung abzumildern, die durch Pflegebedürftigkeit entsteht. Gegenwärtig nehmen bundesweit mehr als 2,6 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch.
Leistungen der Pflegeversicherung werden nur auf Antrag gewährt. Dieser ist bei der Pflegekasse zu stellen. Dabei gilt: Pflegekasse ist gleich Kran- kenkasse. Den Antrag kann auch ein Familien- angehöriger, Nachbar oder guter Bekannter stel- len, sofern er dazu bevollmächtigt wird.
Die Pflegekasse beauftragt danach den Medizi- nischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflege- bedürftigkeit. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Die Begutachtung erfolgt dort durch Gutachter des Medizinischen Dienstes MEDICPROOF. Der Gutach- ter ermittelt den Hilfebedarf für die persönliche Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobi- lität) sowie für die hauswirtschaftliche Versorgung.
Je nach Umfang des ermittelten Hilfebedarfs wird der Pflegebedürftige einer von drei Pflegestufen (I, II oder III) zugeordnet. Darüber hinaus gibt es die sogenannte Pflegestufe 0 für Menschen mit erheb- lich eingeschränkter Alltagskompetenz (meist sind dies an Demenz erkrankte Menschen).
Entsprechend der festgestellten Pflegestufe wer- den von der Pflegekasse unterschiedliche Leistun- gen gewährt.
Information
Wir haben bewusst darauf verzichtet, die ver- schiedenen Leistungen und Leistungbeträge hier aufzuführen. Zum einen sind die Kombina- tionsmöglichkeiten der unterschiedlichen Leis- tungen sehr komplex, zum anderen ist bereits eine Reform der Pflegeversicherung beschlos- sen. Diese soll Anfang des Jahres 2017 in Kraft treten. In der Pflegebroschüre des Landkreises Reutlingen finden Sie weitergehende Informa- tionen.
Lassen Sie sich ausführlich über die möglichen Leistungsansprüche beraten!
Kostenlose Beratung erhalten Sie vom Pflegestützpunkt (siehe Seite 34) oder direkt bei Ihrer Krankenkasse.


5. Wenn Hilfe und Pflege nötig wird
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Pflegeversicherung: Vom Antrag bis zur Leistung
Versicherter stellt Antrag
Pflegekasse erstellt Leistungsbescheid innerhalb von 5 Wochen
Pflegekasse = Krankenkasse
MDK empfiehlt nach Überprüfung gesetzlicher Kriterien die Pflegestufe
MDK
Pflegekasse beauftragt MDK
MDK begutachtet Antragsteller
Medizinischer Dienst
der Krankenversicherung


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6. Darüber hinaus...
Hospizarbeit und Palliativpflege
In Zeiten, in denen die Gesellschaft immer älter wird und Debatten über Selbstbestimmung und Men- schenwürde am Lebensende geführt werden, leisten Hospizdienste wertvolle Arbeit. Die meisten Men- schen möchten zu Hause und nicht alleine sterben. Wunsch und Wirklichkeit klaffen aber weit auseinan- der. Bedingt durch den gesellschaftlichen Wertewandel und den Veränderungen familiärer Strukturen ist es oft nicht möglich bis zuletzt in vertrauter Umgebung zu verbleiben.
Ambulante Hospizdienste
Ambulante Hospizdienste arbeiten ehrenamtlich mit Sozialstationen oder anderen Anbietern in Kooperation zusammen. Die ambulanten Hospiz- dienste begleiten Schwerkranke und Angehörige in ihrer Auseinandersetzung mit Krankheit, Schmerz, Abschied und Trauer. Sie vermitteln Ansprechpart- ner zu Fragen von Schmerztherapie, bieten Bera- tung in sozialrechtlichen Dingen, haben jederzeit ein offenes Ohr für die Nöte der Angehörigen und stehen ihnen entlastend zur Seite. Die ehrenamtli- che Hospizmitarbeiter sind geschult und unterlie- gen der Schweigepflicht. Im Landkreis Reutlingen bestehen derzeit folgende Hospizdienste:
Sozialstation St. Martin Engstingen
Churstr. 13, 72829 Engstingen Tel. 07129 932770 www.sozialstation-engstingen.de
Freundeskreis Magdalena-Hospiz e.V.
Sommerhalde 20, 72531 Hohenstein Tel. 07387 1773
Hospizgruppe Lichtenstein
Tel. 0172 3986506
Ambulanter Hospizdienst Metzingen e.V.
Christophstr. 20, 72555 Metzingen Tel. 07123 360676 www.hospiz-metzingen.de
Ökumenische Sitzwachengruppe Münsingen
Tel. 07381 8947, 8292, 3161 und 2464
Sitzwachengruppe „Die Brücke“ Pfullingen
Hohmorgenstr. 15, 72793 Pfullingen Tel. 07121 9734-32
Ambulanter Hospizdienst Reutlingen e.V.
Oberlinstr. 16, 72762 Reutlingen
Tel. 07121 278-338 (tägl. 9.00–18.30 Uhr) www.hospiz-reutlingen.de
Hospizgruppe „Wegbegleitung“ Trochtelfingen
Tel. 07124 537


6. Darüber hinaus...
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Stationäres Hospiz
Ziel der Hospizarbeit ist es, ein Sterben zu Hause, in der gewohnten Umgebung, zu ermöglichen. Sofern dies nicht möglich ist und eine Krankenhausbe- handlung nicht notwendig oder gewünscht ist, kann die Aufnahme in einem stationären Hospiz erfolgen.
Stationäre Hospize sind eigenständige Einrich- tungen mit separatem Personal und Konzept. Sie verfügen mindestens über acht und in der Regel höchstens über 16 Betten. Im Mittelpunkt der sta-
Palliativstation
Eine Palliativstation ist Teil eines Krankenhauses. Ihr Ziel ist, sowohl die körperlichen Beschwer- den einer unheilbaren, fortgeschrittenen Erkran- kung, als auch die damit verbundenen psychosozia- len Probleme zu lindern. Der Mensch soll so die Möglichkeit bekommen, den Rest seines Lebens in bestmöglicher Lebensqualität zu verbringen. Maß- geblich für eine Palliativstation ist ein multiprofes-
tionären Hospizversorgung stehen die schwerst- kranken Patienten mit ihren Wünschen und Bedürf- nissen. Eine ganzheitliche Pflege und Versorgung wird durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des Hospizes in Zusammenarbeit mit palliativme- dizinisch erfahrenen Ärzten gewährleistet.
„Hospiz Veronika“
Schillerstr. 60, 72800 Eningen u. A.
Tel. 07121 82013-80 · www.hospiz-veronika.de
sionelles Team. Auch die Angehörigen werden, so weit möglich, mit eingebunden und betreut.
Palliativstation Klinikum am Steinenberg
Steinenbergstr. 31
72764 Reutlingen
Tel. 07121 200-4610 www.kreiskliniken-reutlingen.de


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6. Darüber hinaus...
Vorsorge für den Todesfall
In unserer heutigen Gesellschaft ist der Tod oft ein Tabuthema. Über das Sterben und die nachfolgende Bestattung spricht man sehr selten. Man verdrängt und verleugnet jeden Gedanken daran. Darum sind Angehörige meist überfordert mit dem Tod eines geliebten Menschen umzugehen. Dennoch kann es ratsam sein, einmal über dieses unvermeidli- che Thema der eigenen Bestattung nachzudenken. Darüber wie Sie Vorsorge treffen können, die letz- ten Dinge zu regeln. Damit Sie einmal so Abschied nehmen, wie es Ihren eigenen Vorstellungen ent- spricht und wie Sie Ihrer Familie die seelischen und finanziellen Nöte nehmen können, die ein solcher Abschied oft mit sich bringt.
Vorsorge heißt hier:
» Verantwortung in eigener Sache übernehmen
» Notwendiges zu regeln
» Angehörige zu entlasten
Sicher muss man sich mit diesen Fragen alleine beschäftigen und auseinander setzen, man kann aber auch Beratung und Hilfe bekommen.
Der Bestattungsvorsorgevertrag
Immer mehr Bestattungsunternehmen bieten eine individuelle Beratung und, wenn erwünscht, einen Vorsorgevertrag an. In einem solchen Vertrag wer- den alle Einzelheiten, vom Ablauf über Umfang bis hin zu den persönlichen Wünschen für das eigene Begräbnis (Begräbnisverfügung), festgehalten. Sie
haben dabei die Sicherheit, dass alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall so ausgeführt wer- den, wie Sie dies gewünscht haben.
Die einzelnen Kosten für Sarg, Trauerrede, Musik, Blumenschmuck, Grabstätte und ähnliches werden festgelegt. Preiserhöhungen, die sich während der Vertragslaufzeit eventuell ergeben, werden mit- geteilt und sachlich begründet. Da die Leistungen von Bestattungsvorsorgeverträgen erst zu einem unbestimmten Zeitpunkt erbracht werden, müssen diese nicht im Voraus bezahlt werden. Sicherer ist es jedoch, die veranschlagten Kosten aus dem rest- lichen Vermögen herauszulösen und auf ein Treu- handkonto zu hinterlegen.
Sterbegeldversicherung
Da das Sterbegeld im Jahr 2004 ersatzlos aus dem Leistungskatalog der Krankenversicherung gestri- chen wurde, ist es in vielen Fällen sinnvoll, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Dies kann auch zusammen mit dem Bestattungsvorsorgever- trag geschehen. Hier gibt es speziell auf diesen Fall zugeschnittene Vertragskonzepte. Fragen Sie das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Natürlich können Sie auch entsprechende Verträge mit einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl vereinbaren. Fast jede Gesellschaft bietet hierzu verschiedene Vertragskonzepte an. Ein Vergleich verschiedener Angebote kann sich durchaus lohnen.


6. Darüber hinaus...
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UNTER DEN LINDEN
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Fachgeprüfte Bestatterin und Bestattermeisterin Unter den Linden 35 · 72762 Reutlingen
Telefon 07121 337890 udl@bestattung-reutlingen.de www.bestattung-reutlingen.de
Sinnvoll vererben.
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Grabpflege – Dauergrabpflege
Viele Menschen, die sich für eine Erdbestattung ent- schieden haben, machen sich Gedanken über die Pflege ihrer Grabstätte, deren Ruhezeit üblicher- weise 25 Jahre beträgt. Für die meisten Hinterblie- benen ist es selbstverständlich, dass sie sich um die Gräber ihrer Angehörigen kümmern. Wenn Sie alleine leben oder Ihre Kinder weit entfernt wohnen, können Sie auch schon zu Lebzeiten Vorsorge für die Grabpflege treffen.
Mit einem Grabpflegevertrag können Sie die Grab- pflege vertraglich regeln. Beim Abschluss von Grab- pflegeverträgen ist es möglich, die für die gesamte Ruhezeit eines Grabes anfallenden Pflegekosten im Voraus zu zahlen. In dem vom Erblasser abge- schlossenen Grabpflegevertrag kann auch vorgese- hen sein, dass die Pflegekosten seinem Nachlass zu entnehmen sind. Durch eine solche Vereinbarung werden die nach dem Tod des Erblassers zu zahlen- den Beträge zu Nachlassverbindlichkeiten, für die Erben haften. Für weitere Informationen zur Dauer- grabpflege wenden Sie sich an eine Friedhofsgärt- nerei oder die Treuhandstelle für Dauergrabpflege.
Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG
Neue Weinsteige 160
70180 Stuttgart
Tel. 0711 64495-22/-23/-25 www.dauer-grabpflege.de
© Bund Deutscher Friedhofsgärtner, Bonn


6. Darüber hinaus...
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ARGE Reutlingen
Arbeitsgemeinschaft Reutlinger Friedhofsgärtner GbR
Ungerhalde 12, 72768 Reutlingen Telefon 07157 - 5 27 29 0 info@arge-rt.de www.arge-rt.de
Grabpflege ist Vertrauenssache, deshalb stehen wir Ihnen mit unseren Fachbetrieben gerne zu allen Fragen der Grabgestaltung zur Seite.
Unsere Leistungen:
Grabneuanlagen - Abschied mit Würde Dauergrabpflegevertrag - Gepflegtes Grab nach Ihren Wünschen
Gedenktageservice - Grabpflege -
Blumen zu dem Tag Ihres persönlichen Gedenkens ist Vertrauenssache, Verantwortung in guten Händen
Unsere Mitgliedsbetriebe beratAernbeSitiesggemerenines!chaft Reutlinger Friedhofsgärtner
Blumenhaus Christoph Kieß Eckenerstraße 2-12 72770 Reutlingen
Benz Blumen Center Dietweg 42 72760 Reutlingen 07121-300848 andreasbenz@ benzblumencenter.de
Gärtnerei
Gustav Bihler & Sohn Hans-Reyhing-Str. 31 72762 Reutlingen 07121-92740 bihler@gaertnerei-bihler.de
Gärtnerei
15022
Dietterlein Henne Burkhardt + Weber-Str. 13 72760 Reutlingen
07121-329662 07121-578823 info@dietterlein-henne.de blumen-kiess@gmx.de
Gebr. Mohring GmbH & Co. KG
Meisterbetrieb seit 1953
Individuelle Grabdenkmale
Natur- Grabmalvorsorge
Steine
Grabmalbetreuung
Vereinbaren Sie unverbindlich einen Beratungstermin ✆ 07121 337685
Burkhardt + Weber Str. 53 Fax 07121 339756
72760 Reutlingen www.mohring-steinmetz.de
Vertrieben. Heimatlos. Schutzlos.
Bitte helfen Sie Menschen, die alles verloren haben! DRK.de/fluechtlingshilfe


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6. Darüber hinaus...
Nützliche Adressen
Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V.
Friedrichstr. 10, 70174 Stuttgart Tel. 0711 248496-60 www.alzheimer-bw.de
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) e.V. Oranienburger Str. 13–14, 10178 Berlin Tel. 030 24089-0 · www.bagfw.de
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) Bonngasse 10
53111 Bonn
Tel. 0228 249993-0 www.bagso.de
Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend
Glinkastr. 24, 10117 Berlin
Tel. 030 18555-0 · www.bmfsfj.de Internetseiten des Ministeriums: www.wirtschaftsfaktor-alter.de www.mehrgenerationenhaeuser.de www.wegweiser-demenz.de www.serviceportal-zuhause-im-alter.de
Bundesministerium für Gesundheit
www.bmg.bund.de/pflege
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
Friedrichstr. 236, 10969 Berlin
Tel. 030 2593795-0 · www.deutsche-alzheimer.de


6. Darüber hinaus...
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Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V. An der Pauluskirche 3, 50677 Köln Tel. 0221 931847-0
www.kda.de
Landesseniorenrat Baden-Württemberg e.V. Kriegerstr. 3, 70191 Stuttgart Tel. 0711 613824 · www.lsr-bw.de
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württ. Schellingstr. 15, 70174 Stuttgart
Tel. 0711 123-0 www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de
Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Wurzerstr. 4a, 53175 Bonn Tel. 0228 82093-0 www.vdk.de


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6. Darüber hinaus...
Branchenverzeichnis
Ambulanter Pflegedienst....... U2, 73, 75, 77, 79, 83 24-Stunden-Betreuung.................................. 75, 81 Apotheke .............................................................. 11 Architekten + Ingenieure .....................................55 Badtechnik ........................................................... 53 Bauunternehmen.................................................53 Bestattungsinstitut .............................................. 89 Betreutes Reisen ................................................ U2 Betreutes Wohnen ...................... U2, U3, 77, 83, 93 Bildungswerk ....................................................... 13 Diakoniestation .................................................... 75 Elektroinstallation ......................................... 51, 59 Energietechnik ..................................................... 55 Fliesenleger ......................................................... 51 Gartenservice.......................................................57 Gebrauchtwarenkaufhaus ...................................11 Grabmale .............................................................91 Grabpflege ...........................................................91 Haus der Familie..................................................13 Hausnotruf.........................................U2, 73, 77, 83 Kreissparkasse ................................................... U4 Landschaftspflege ...............................................57 Logopädische Praxis............................................11 Malerbetrieb ........................................................53 Menü-Service.....................................U2, 73, 77, 93 Personennahverkehr ...........................................29 Pflegeheim.............................U2, U3, 59, 77, 83, 93 Praxisklinik für Zahnmedizin ..............................65 Raumausstattung ................................................55
Rechtsanwaltskanzlei.................................... 45, 47 Salzgrotte ............................................................. 11 Sanierung.............................................................55 Schreinerei.....................................................53, 55 Senioren-Service ..................................... 73, 75, 81 Seniorenzentrum ........................ U2, U3, 59, 77, 83 Sozialdienste................................................. U2, 93 Steinmetz ............................................................. 91 Tagespflege........................................U2, 77, 79, 93 Treppenbau .......................................................... 51 Treppenlifte .......................................................... 59 Umzüge ................................................................ 59 Verkehrsverbund.................................................. 29 Zahnarzt ............................................................... 65 U = Umschlagseite
Danke !
Wir bedanken uns bei allen Inserenten, die mit ihrer Anzeigenschaltung die Herausgabe dieser Broschüre erst ermöglicht haben.
Verlag & Marketing
und der KreisSeniorenRat Reutlingen e.V.


6. Darüber hinaus...
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Wichtige Notrufe
Polizei – Notruf .................................................. 110 Feuerwehr..........................................................112 Notarzt / Rettungsdienst .................................... 112 Kreiskrankenhaus................................07121 200-0 Krankentransport ............................... 07121 19222 Gift-Notruf Freiburg.............................. 0761 19240 Telefonseelsorge.........0800 1110111 oder 1110222 Arbeitskreis Leben
Krisenberatungsstelle ........................ 07121 19298 Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen.... 08000 116016
Eigene Rufnummern
Mein Hausarzt.......................................................... Mein Zahnarzt .......................................................... Mein Pflegedienst .................................................... Meine Haushaltshilfe...............................................
.................................................................................. .................................................................................. .................................................................................. ..................................................................................
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