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Published by CKDESIGN, 2017-11-02 07:07:32

Strenger_Sonderloesungen

Strenger_Sonderloesungen

STRENGER Sonderlösungen

Sonderlösungen für Beschläge

Fensterbeschläge Sonderbänder

7  Sonderlösungen

Parallelaustellbeschläge Öffnungsbegrenzer

© Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2014

Sonderlösungen für Fenster und Türen

Kantengetriebe Klappladen-Scharnier für gekoppelte Läden

7  Sonderlösungen

Sonderband für Glas-Schiebe-Tür Treibriegelschloss mit 44 mm Hub

© Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2014

VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN

I. Angebot und Abschluss 3. Bei berechtigter fristgemäßer Mängelrüge nehmen wir als mangelhaft
1. Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Lieferbedin- anerkannte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware.
Kommen wir der Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungspflicht nicht oder
gungen. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur nicht vertragsgemäß nach, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktre-
wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Spätestens mit der Ent- ten.
gegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen
als angenommen. 4. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge.
2. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Alle Ver- Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der
einbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechts- Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
wirksam.
3. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte etc., die in von uns heraus- 5. Mängel eines Teils der Ware berechtigen den Abnehmer nicht, die gesamte
gegebenen Katalogen, Preislisten oder ähnlichem enthalten sind, haben Ware zu beanstanden. Warenrücksendungen dürfen nur mit unserem Ein-
nur Gültigkeit, wenn wir sie als ausdrücklich verbindlich bezeichnen. Ände- verständnis erfolgen.
rungen der Lieferung oder Leistung behalten wir uns vor, soweit diese für
den Auftraggeber zumutbar sind. VI. Haftung/Verjährung
1. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Geschäftsbedin-
II. Preise
1. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Mehrwertsteuer, sofern gungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch
Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausge-
nichts anderes vereinbart ist. Die Berechnung der Verpackungskosten schlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer grob fahrlässigen Vertrags-
erfolgt zu Selbstkostenpreisen. verletzung durch uns, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-
gehilfen.
III. Versand und Gefahrübergang 2. Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens in einem Jahr, soweit nicht
1. Verpackung, Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer durch diese Geschäftsbedingungen kürzere Verjährungsfristen vereinbart
sind.
Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Wurde eine Verpackung verein-
bart, erfolgt diese in handelsüblicher Weise gegen Aufpreis. VII. Zahlungsbedingungen/Aufrechnung
2. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätes- 1. Zahlungen sind in bar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 %
tens mit dem Verlassen unseres Werkes geht die Gefahr, auch bei Liefe- Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten. Bei Zielüberschrei-
rung frei Bestimmungsort auf den Käufer über. tung werden Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der für uns
3. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. zuständigen LZB berechnet.
Andernfalls sind wir berechtigt, sie nach unserer Wahl zu versenden oder 2. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Ver-
auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu lagern. einbarung und unter der Voraussetzung der Diskontierbarkeit angenom-
4. Wir sind zu Teillieferungen und branchenüblichen Mehr- und Minder- men. Diskontspesen gehen vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages
leistungen der abgeschlossenen Mengen berechtigt. an zu Lasten des Abnehmers und sind sofort zahlbar.
3. Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit unseres
IV. Lieferzeit Abnehmers voraus. Bei Bekanntwerden von Gründen, die Anlass zu
1. Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. berechtigtem Zweifel an der weiteren Einhaltung der ordnungsgemäßen
2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Absendung unserer Auftragsbe- Zahlung seitens des Abnehmers bieten, sind wir berechtigt, noch nicht
erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrage zurückzutreten Dies
stätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Liefer- entbindet den Abnehmer nicht von seinen Verpflichtungen aus den von uns
frist das Werk verlassen hat oder bei Versendungsunmöglichkeit die Ver- bereits erfüllten Teilen des Vertrages.
sandbereitschaft der Ware mitgeteilt wird. 4. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen
3. Haben wir die Einhaltung eines Termines oder einer Frist zugesichert, so Gegenansprüchen des Bestellers ist nur dann zulässig, soweit dessen
muss uns, geraten wir in Verzug, der Auftraggeber eine angemessene Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten
Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann er für diejenigen sind.
Mengen und Leistungen zurücktreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist
nicht als versandbereit gemeldet waren. Nur wenn die berelts erbrachten VIII. Eigentumsvorbehalt
Teilleistungen für den Auftraggeber ohne Interesse sind ist er zum Rück- 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher For-
tritt vom gesamten Vertrage berechtigt. derungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Abnehmer,
4. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Die Be- und Verarbei-
angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der tung der Vorbehaltsware führt der Abnehmer für uns durch, ohne dass wir
nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden hieraus verpflichtet werden. Wir erwerben das Eigentum nach § 950 BGB.
konnten. Dabei ist es unerheblich, ob diese Hindernisse in unserem Werk Der Abnehmer tritt uns im Falle des Weiterverkaufs der Vorbehaltsware im
oder bei einem unserer Vorlieferanten eingetreten sind, z.B. höhere Gewalt, ordentlichen Geschäftsgang, wobei eine Verpfändung oder Sicherheits-
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Verzögerungen in der Anlieferung übereignung der Ware nicht gestattet ist, alle Forderungen in Höhe des
wesentlicher Rohstoffe etc. Wird die Lieferung oder Leistung durch einen Rechnungswertes der gelieferten Ware ab. Erfolgt eine Vermischung oder
dieser Umstände unmöglich, werden wir von unserer Lieferverpflichtung Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen, erwerben wir das
befreit. Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Wertes der be- und verar-
beiteten Vorbehaltsware zurzeit der Verarbeitung oder Vermischung.
V. Mängel, Gewährleistung Soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigen- Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, verpflichten wir uns, die uns
zustehenden Sicherheiten des Abnehmers insoweit freizugeben, wobei wir
schaften, so haben wir nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer die Auswahl der freizugebenen Sicherheiten vorbehalten.
Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz zu liefern oder nachzu-
bessern. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der IX. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Zeitpunkt des Verlassens unseres Werkes. 1. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Liefergeschäft ergebenden Verbind-
2. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich unter sofortiger
Einstellung etwaiger Bearbeitung schriftlich angezeigt werden, spätestens lichkeiten ist Heiligenhaus. Der Gerichtsstand richtet sich nach unserem
innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware. Die Gewährleistungsfrist Geschäftssitz. Wir behalten uns das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz
endet spätestens 6 Monate, nachdem die Ware unser Werk verlassen hat. des Abnehmers zu klagen. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des
Haager Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes und des Haager Einheitlichen
Kaufgesetzes sowie des UN-Kaufrechts gelten nicht.

www.strenger.info

Heinrich Strenger GmbH & Co. KG · Riegel- und Baubeschläge · Hauptstraße 103 · 42579 Heiligenhaus
Tel: 02056 / 9801 0 · Fax: 02056 / 9801 15 · [email protected]


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