STRENGER Kistengriffe 1K-120
1K-200
Klappgriffe 1K-220
Bügelgriff, Kastengriff 1K-320
Klappgriff, Transportöse
Gegenplatten
© Heinrich Strenger GmbH & Co. KG 2014
Info
Allgemeine Hinweise
- Maßangaben verstehen sich grundsätzlich in „mm“.
- Abbildungen und Zeichnungen sind nicht maßstabsgerecht.
- B ei Anschweißteilen im Edelstahlbereich ist das
Material AISI 304 gut schweißbar.
Technische Änderungen vorbehalten.
Material- bzw. Oberflächenkürzel am Ende der Bestell-Nr. Kistengriffe
JQ Fe/Zn8 DS + Top Coat
KA roh
LA vernickelt
PC 1.4301 AISI 304
Edelstahl Werkstoff-Bezeichnungen
Deutschland USA Japan Unified Numbering
System
Werkstoff-Nr. DIN AISI JIS UNS
1.4301 X5CrNi18-10 304 SUS 304
1.4305 X8CrNiS18-9 303 SUS 303 S 30400
1.4310 X10CrNi18-8 301 SUS 301 S 30300
1.4401 X5CrNiMo17-12-2 316 SUS 316 S 30100
1.4571 X6CrNiMoTi17-12-2 316 Ti SUS 316 Ti S 31600
S 31635
Oberflächenschutz für Stahlteile:
verzinkt, Dickschicht passiviert (DS) und Top Coat versiegelt.
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Info Klappgriffe
Klappgriff
Weitere Artikel siehe Katalogblatt Stahl roh, gelocht ohne Torsionsfeder
‒‒Gegenplatte 1K-320 Stahl roh, ungelocht 6040-K12-KA
Kistengriffe Stahl verzinkt DS plus Top Coat, gelocht 6040-K12-01KA
6040-K12-JQ
dargestellt mit Torsionsfeder und Gegenplatte
Weitere Artikel siehe Katalogblatt Klappgriff ohne Torsionsfeder mit
‒‒Gegenplatte 1K-320 und Gegenplatte Torsionsfeder
Stahl verzinkt DS plus Top Coat, gelocht 6040-K14-JQ 6040-K13-JQ
AISI 304, gelocht
6040-K14-PC 6040-K13-PC
Index 1K-120
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Klappgriffe Info
Klappgriff ohne mit Weitere Artikel siehe Katalogblatt
Blattfeder Blattfeder ‒‒Gegenplatte 1K-320
Stahl verzinkt DS plus Top Coat, gelocht 6040-K24-JQ 6040-K23-JQ Kistengriffe
AISI 304, gelocht
dargestellt mit Torsionsfeder und Gegenplatte 6040-K24-PC 6040-K23-PC
Klappgriff ohne Torsionsfeder mit Weitere Artikel siehe Katalogblatt
und Gegenplatte Torsionsfeder ‒‒Gegenplatte 1K-320
Stahl verzinkt DS plus Top Coat, gelocht 6040-K34-JQ 6040-K33-JQ
AISI 304, gelocht
6040-K34-PC 6040-K33-PC
1K-140 Index
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Info Klappgriffe
Kistengriffe Klappgriff mit Torsionsfeder
6040-K35-JQ
Stahl verzinkt DS plus Top Coat, gelocht 6040-K35-PC
AISI 304, gelocht
Klappgriff einliegend mit Torsionsfeder
6040-K41-JQ
Stahl verzinkt DS plus Top Coat, gelocht 6040-K41-PC
AISI 304, gelocht
Index 1K-160
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Klappgriffe Info
Klappgriff ohne Torsionsfeder Kistengriffe
Stahl verzinkt DS plus Top Coat, gelocht 6040-K46-JQ
dargestellt mit Torsionsfeder und Gegenplatte
Klappgriff ohne Torsionsfeder mit
und Gegenplatte Torsionsfeder
Stahl verzinkt DS plus Top Coat, gelocht 6040-K54-JQ 6040-K53-JQ
AISI 304, gelocht
6040-K54-PC 6040-K53-PC
1K-180 Index
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Info Bügelgriff, Kastengriff
Kistengriffe Bügelgriff 6040-A15-KA
Stahl roh, gelocht 6040-A15-01KA
Stahl roh, ungelocht 6040-A15-JQ
Stahl verzinkt DS plus Top Coat, gelocht 6040-A15-PC
AISI 304, gelocht
Kastengriff 6040-K19-LA
Stahl vernickelt, gelocht
Index 1K-200
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Klappgriff, Transportöse Info
Klappgriff ohne Torsionsfeder Kistengriffe
Stahl verzinkt DS plus Top Coat, gelocht 6040-K94-JQ
Transportöse mit Blattfeder Weitere Artikel siehe Katalogblatt
6040-K80-JQ ‒‒Gegenplatte 1K-320
Stahl verzinkt DS plus Top Coat, gelocht 6040-K80-PC 1K-340
AISI 304, gelocht
1K-220 Index
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Info Gegenplatten
t = 1,2 mm
Weitere Artikel siehe Katalogblatt
‒‒Klappgriff 1K-120
1K-140 Gegenplatte für Griff
Kistengriffe Stahl verzinkt DS plus Top Coat 6042-A63-JQ
t = 1,2 mm
Weitere Artikel siehe Katalogblatt Gegenplatte für Griff
‒‒Klappgriff 1K-120 Stahl verzinkt DS plus Top Coat
1K-140 AISI 304 6042-A69-JQ
6042-A69-PC
Index 1K-320
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Gegenplatte, Index Info
t = 1,5 mm
Gegenplatte für Griff Weitere Artikel siehe Katalogblatt
Stahl verzinkt DS plus Top Coat ‒‒Klappgriff 1K-240
6042-A278-JQ Kistengriffe
Bestell-Nr. für Kistengriffe auf Katalogblatt
Bestell-Nr. Katalogblatt Bestell-Nr. Katalogblatt
6040-A15-01KA 1K-200 6040-K34-JQ 1K-140
6040-A15-JQ 1K-200 6040-K34-PC 1K-140
6040-A15-KA 1K-200 6040-K35-JQ 1K-160
6040-A15-PC 1K-200 6040-K35-PC 1K-160
6040-K41-JQ 1K-160
6040-K12-01KA 1K-120 6040-K41-PC 1K-160
6040-K12-JQ 1K-120 6040-K46-JQ 1K-180
6040-K12-KA 1K-120 6040-K53-JQ 1K-180
6040-K13-JQ 1K-120 6040-K53-PC 1K-180
6040-K13-PC 1K-120 6040-K54-JQ 1K-180
6040-K14-JQ 1K-120 6040-K54-PC 1K-180
6040-K14-PC 1K-120 6040-K80-JQ 1K-220
6040-K19-LA 1K-200 6040-K80-PC 1K-220
6040-K23-JQ 1K-140 6040-K94-JQ 1K-220
6040-K23-PC 1K-140
6040-K24-JQ 1K-140 6042-A63-JQ 1K-320
6040-K24-PC 1K-140 6042-A69-JQ 1K-320
6040-K33-JQ 1K-140 6042-A69-PC 1K-320
6040-K33-PC 1K-140 6042-A278-JQ 1K-340
1K-340 Index
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VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN
I. Angebot und Abschluss 3. Bei berechtigter fristgemäßer Mängelrüge nehmen wir als mangelhaft
1. Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Lieferbedin- anerkannte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware.
Kommen wir der Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungspflicht nicht oder
gungen. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur nicht vertragsgemäß nach, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktre-
wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Spätestens mit der Ent- ten.
gegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen
als angenommen. 4. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge.
2. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Alle Ver- Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der
einbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechts- Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
wirksam.
3. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte etc., die in von uns heraus- 5. Mängel eines Teils der Ware berechtigen den Abnehmer nicht, die gesamte
gegebenen Katalogen, Preislisten oder ähnlichem enthalten sind, haben Ware zu beanstanden. Warenrücksendungen dürfen nur mit unserem Ein-
nur Gültigkeit, wenn wir sie als ausdrücklich verbindlich bezeichnen. Ände- verständnis erfolgen.
rungen der Lieferung oder Leistung behalten wir uns vor, soweit diese für
den Auftraggeber zumutbar sind. VI. Haftung/Verjährung
1. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Geschäftsbedin-
II. Preise
1. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Mehrwertsteuer, sofern gungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch
Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausge-
nichts anderes vereinbart ist. Die Berechnung der Verpackungskosten schlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer grob fahrlässigen Vertrags-
erfolgt zu Selbstkostenpreisen. verletzung durch uns, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-
gehilfen.
III. Versand und Gefahrübergang 2. Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens in einem Jahr, soweit nicht
1. Verpackung, Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer durch diese Geschäftsbedingungen kürzere Verjährungsfristen vereinbart
sind.
Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Wurde eine Verpackung verein-
bart, erfolgt diese in handelsüblicher Weise gegen Aufpreis. VII. Zahlungsbedingungen/Aufrechnung
2. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätes- 1. Zahlungen sind in bar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 %
tens mit dem Verlassen unseres Werkes geht die Gefahr, auch bei Liefe- Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten. Bei Zielüberschrei-
rung frei Bestimmungsort auf den Käufer über. tung werden Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der für uns
3. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. zuständigen LZB berechnet.
Andernfalls sind wir berechtigt, sie nach unserer Wahl zu versenden oder 2. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Ver-
auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu lagern. einbarung und unter der Voraussetzung der Diskontierbarkeit angenom-
4. Wir sind zu Teillieferungen und branchenüblichen Mehr- und Minder- men. Diskontspesen gehen vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages
leistungen der abgeschlossenen Mengen berechtigt. an zu Lasten des Abnehmers und sind sofort zahlbar.
3. Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit unseres
IV. Lieferzeit Abnehmers voraus. Bei Bekanntwerden von Gründen, die Anlass zu
1. Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. berechtigtem Zweifel an der weiteren Einhaltung der ordnungsgemäßen
2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Absendung unserer Auftragsbe- Zahlung seitens des Abnehmers bieten, sind wir berechtigt, noch nicht
erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrage zurückzutreten Dies
stätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Liefer- entbindet den Abnehmer nicht von seinen Verpflichtungen aus den von uns
frist das Werk verlassen hat oder bei Versendungsunmöglichkeit die Ver- bereits erfüllten Teilen des Vertrages.
sandbereitschaft der Ware mitgeteilt wird. 4. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen
3. Haben wir die Einhaltung eines Termines oder einer Frist zugesichert, so Gegenansprüchen des Bestellers ist nur dann zulässig, soweit dessen
muss uns, geraten wir in Verzug, der Auftraggeber eine angemessene Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten
Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann er für diejenigen sind.
Mengen und Leistungen zurücktreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist
nicht als versandbereit gemeldet waren. Nur wenn die berelts erbrachten VIII. Eigentumsvorbehalt
Teilleistungen für den Auftraggeber ohne Interesse sind ist er zum Rück- 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher For-
tritt vom gesamten Vertrage berechtigt. derungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Abnehmer,
4. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Die Be- und Verarbei-
angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der tung der Vorbehaltsware führt der Abnehmer für uns durch, ohne dass wir
nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden hieraus verpflichtet werden. Wir erwerben das Eigentum nach § 950 BGB.
konnten. Dabei ist es unerheblich, ob diese Hindernisse in unserem Werk Der Abnehmer tritt uns im Falle des Weiterverkaufs der Vorbehaltsware im
oder bei einem unserer Vorlieferanten eingetreten sind, z.B. höhere Gewalt, ordentlichen Geschäftsgang, wobei eine Verpfändung oder Sicherheits-
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Verzögerungen in der Anlieferung übereignung der Ware nicht gestattet ist, alle Forderungen in Höhe des
wesentlicher Rohstoffe etc. Wird die Lieferung oder Leistung durch einen Rechnungswertes der gelieferten Ware ab. Erfolgt eine Vermischung oder
dieser Umstände unmöglich, werden wir von unserer Lieferverpflichtung Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen, erwerben wir das
befreit. Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Wertes der be- und verar-
beiteten Vorbehaltsware zurzeit der Verarbeitung oder Vermischung.
V. Mängel, Gewährleistung Soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigen- Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, verpflichten wir uns, die uns
zustehenden Sicherheiten des Abnehmers insoweit freizugeben, wobei wir
schaften, so haben wir nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer die Auswahl der freizugebenen Sicherheiten vorbehalten.
Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz zu liefern oder nachzu-
bessern. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der IX. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Zeitpunkt des Verlassens unseres Werkes. 1. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Liefergeschäft ergebenden Verbind-
2. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich unter sofortiger
Einstellung etwaiger Bearbeitung schriftlich angezeigt werden, spätestens lichkeiten ist Heiligenhaus. Der Gerichtsstand richtet sich nach unserem
innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware. Die Gewährleistungsfrist Geschäftssitz. Wir behalten uns das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz
endet spätestens 6 Monate, nachdem die Ware unser Werk verlassen hat. des Abnehmers zu klagen. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des
Haager Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes und des Haager Einheitlichen
Kaufgesetzes sowie des UN-Kaufrechts gelten nicht.
www.strenger.info
Heinrich Strenger GmbH & Co. KG · Riegel- und Baubeschläge · Hauptstraße 103 · 42579 Heiligenhaus
Tel: 02056 / 9801 0 · Fax: 02056 / 9801 15 · [email protected]